Gerald Heere
Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben
Ohne Wortmeldung können wir keinen ans Rednerpult holen, tut mir leid! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist verständlich. Meinen ganz herzlichen Dank an die Kollegin Liebetruth, weil sie einen wichtigen Problemaufriss vorgenommen hat, den wir richtig und nachvollziehbar finden. Das ist ein Thema, das die Landesregierung seit längerer Zeit umtreibt. Deshalb freut es mich sehr, dass ich Ihnen heute noch weitere Erläuterungen zu dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Errichtung der Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben NIA geben kann. Denn das ist die gute Nachricht des heutigen Tages: Die NIA ist auf dem Weg. Dieser Entwurf und das zugrundeliegende Modell wurden vom Finanzministerium in den vergangenen beiden Jahren entwickelt. Für diese geleistete Arbeit möchte ich den beteiligten Kolleginnen und Kollegen jetzt schon meinen herzlichen Dank aussprechen. Das war wirklich eine sehr intensive Arbeit. Wenn man sich die Problemstellung anschaut, liefern wir mit der Gründung der NIA eine Teilantwort auf ein Problem, dass Sie alle kennen. Es gibt einen beklagenswerten Gebäudezustand vieler Polizeiinspektionen, vieler Justizvollzugsanstalten, Hochschulen und zahlreicher weiterer Landesgebäude. Das ist nicht nur das Ergebnis einer andauernden Unterfinanzierung der öffentlichen Infrastruktur, sondern auch von Fehlanreizen im Bereich der Veranschlagung von Investitionen und der Bauunterhaltung. Bisher werden Landesgebäude im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel errichtet und den nutzenden Ressorts anschließend effektiv unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Mittel für Bauunterhaltung und Sanierung werden gesondert pauschal veranschlagt. Bei einem solchen System besteht stets die Gefahr einer Unterfinanzierung realer Bedarfe, insbesondere bei der Sanierung und Unterhaltung der Gebäude. Zudem bietet es wenig Anreiz zu einer sparsamen und ressourcenschonenden Planung auf der Nutzerseite. Mit der Gründung der NIA liefern wir eine differenzierte Antwort auf diese Problematik. Zukünftig sollen große Neu-, Um- und Erweiterungsbauprojekte des Landes inklusive entsprechend großer Sanierungsprojekte durch die NIA umgesetzt und die Gebäude den nutzenden Ressorts gegen eine kostendeckende Miete zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch werden erstmals regelmäßig die vollen Kosten der Gebäudenutzung einschließlich der Bauunterhaltung perioden- und verursachergerecht in den Haushalten der nutzenden Ressorts abgebildet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Haushaltstransparenz und unterstützt eine kritische Bedarfsprüfung, die wir dringend benötigen, die wir auch in den letzten Jahren schon dringend benötigt hätten und die wir jetzt endlich umsetzen werden. Zur Finanzierung der Gebäudeerrichtung soll der NIA die Möglichkeit zur Aufnahme von Investitionskrediten eingeräumt werden. Darüber hinaus wird die NIA am Kontenclearing des Landes teilnehmen, um Überschussliquidität nutzbar zu machen. Zins und Tilgung werden dabei zeitanteilig auf die zu zahlende Miete umgelegt und so ebenfalls vollständig abgebildet. Der Fokus verlagert sich somit von der kurzfristigen Verfügbarkeit von Bauhaushaltsmitteln auf die langfristige und ganzheitlich abgebildete Finanzierung des Gebäudebestandes. Die NIA ist dabei konzeptionell durchaus vergleichbar mit einem privat finanzierten Mietbestellbau, nutzt jedoch die Vorteile einer öffentlichen Finanzierung und arbeitet dabei kostendeckend. Damit können wir Renditeerwartungen privater Akteure effektiv einsparen, indem wir es selber machen. So verbessert sich nebenbei die Vergleichbarkeit zwischen der privaten und der öffentlichen Beschaffungsvariante. Damit ist die NIA aus unserer Sicht insgesamt ein Beitrag zu einer wirksameren Finanzierung des Gebäudebedarfs des Landes Niedersachsen. Dies zeigt nicht zuletzt die Möglichkeit, nun sehr drängende Einzelmaßnahmen des Landes endlich schnell und zügig anzugehen. Kathrin Wahlmann wird gleich näher dazu ausführen, mit welchem Projekt wir starten werden. Weitere Einzelvorhaben der NIA werden selbstverständlich folgen. Die Landesregierung und danach natürlich auch der Landtag werden im Zuge zukünftiger Haushaltsaufstellungen darüber entscheiden ‑ ein klares Verfahren, in das der Haushaltsausschuss und am Ende auch das Parlament einbezogen ist. Mit den parallel angestoßenen und eben bereits angesprochenen organisatorischen Reformen in der Bauverwaltung, mit denen wir Strukturen und Prozesse verschlanken, können wir mit den Kapazitäten, die wir haben, mehr umsetzen. Denn das ist zwingend notwendig: Wenn man mehr investieren will, wenn man über die NIA investieren will, wenn man zusätzliche Mittel vom Bund für Gebäudeinvestitionen erhält, dann will man auch mehr umsetzen ‑ und das schaffen wir nur mit effizienten Strukturen. Deshalb gehen wir das parallel an. Auch das ist ein wichtiger Baustein, der in diesem Zusammenhang jetzt kommt, den die Landesregierung umsetzt, um den Gebäudebestand schneller auf einen guten Stand zu bringen. Sehr geehrte Damen und Herren, die wirtschaftliche und die verfassungsrechtliche Tragfähigkeit des von uns vorgelegten Modells wurde mit externer professoraler Unterstützung nachgewiesen. Das Ergebnis vermag aus meiner Sicht auch jene zu überzeugen, die seit vielen Jahren eine wirtschaftlichere Steuerung des Gebäudebedarfs anmahnen ‑ ich verweise zum Beispiel auf Hinweise des Landesrechnungshofs. Wir machen mit der NIA einen riesigen Schritt nach vorn. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Heere. - Weiterhin für die Landesregierung hat das Wort:
