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Thomas Uhlen

CDU 25.06.2025 3:25 min Tagungsabschnitte 19/26

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist keine Befreiung für Kioske, sondern ein Freifahrtschein für Klagen. Durch das Einfügen eines zusätzlichen Buchstaben, eines Unterpunktes, soll hier eine Lex Kiosk erlassen werden. Der Kollege Baatzsch hat eben schon ein wenig die verfassungsrechtlichen Hintergründe erörtert. Ihr Gesetzentwurf fußt auf einer durchaus dünnen Begründung. Es geht in ihm vorrangig darum, die wirtschaftliche Situation der Kioske verbessern. Das wird mit der Begründung unterfüttert, dass nicht alle Menschen an Werktagen Einkäufe erledigen könnten. Was genau Sie unter einem Kiosk verstehen, geht weder aus dem Gesetzentwurf noch aus Ihrer Rede, Herr Moriße, hervor. Sie haben eben auf einmal auch von Spätis gesprochen. Reden wir jetzt von Kiosken, reden wir von Spätis, reden wir jetzt von Tankstellen ohne Zapfsäulen? Reden wir am Schluss vielleicht auch von Automatenkiosken oder von Supermärkten mit abgeklebten Tiefkühlregalen? Man weiß es nicht ganz genau. Gerade diese Typisierung fehlt in Ihrem Gesetzentwurf. Sie ist aber erforderlich, wenn der Gesetzestext rechtssicher sein und vor dem Verfassungsgericht bestehen können soll. Wir erleben zurzeit an anderen Stellen die Probleme, die zu Recht kritisiert werden und zu denen mangelnde Rechtssicherheit in unseren Gemeinden führt. Wir haben gerade in Papenburg den Fall eines Automatenkiosks gehabt, der wegen solcher juristischer Einfallstore auf verschiedenen Ebenen zum Gegenstand von Klageverfahren wurde. Das zeigt: Gerade bei Kleinunternehmerinnen und ‑unternehmern können Unklarheiten und mangelnde Rechtssicherheit im Zweifelsfall zum Betriebsstillstand führen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit jedem Eilantrag, den ver.di gegen einen verkaufsoffenen Sonntag einreicht meistens kurz vor dem Sonntag, für den vielfältige Vorbereitungen getroffen wurden, in die Mittel der Unternehmerinnen und Unternehmer geflossen sind, und mit jedem Eilantrag gegen Kioske wird diese Rechtsunsicherheit ausgenutzt und die unternehmerische Freiheit beschränkt. Anträge gegen verkaufsoffene Sonntage führen dazu, dass die Menschen sich nicht darauf verlassen können, dass diese Veranstaltungen durchgeführt werden können. Im Gegenteil führen sie dazu, dass diese Veranstaltungen schlussendlich gar nicht stattfinden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das führt zu Frust bei Unternehmerinnen und Unternehmen, und das führt auch zu Unverständnis in der Bevölkerung. Wir als CDU wollen Unverständnis in der Bevölkerung und Frustrationen nicht in Kauf nehmen oder gar ausschlachten. Wir wollen vielmehr Lösungen anbieten. Dazu müssen wir zum Kern des Kerns kommen. Das ist das hat der Kollege Baatzsch eben schon angerissen unser Grundgesetz und sein Verweis auf Artikel 139 der Weimarer Verfassung, auf dem der Sonntagsschutz beruht. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Moriße? Ja, sehr gerne. Herr Kollege, bitteschön! Vielen Dank, Herr Uhlen,

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