Ulf Thiele
Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Ich sage vorweg, ich finde, das, was die Landesregierung gerade gemacht hat, war ein kleines Foulspiel. Sie sind frei, zu allem und jederzeit hier das Wort zu ergreifen. Aber in der Einbringung eines Gesetzentwurfes der Landesregierung gleichzeitig Projekte zu erklären, die noch in der Zukunft stehen, ist, sagen wir mal, zumindest ein bisschen fragwürdig und entspricht eigentlich nicht unseren parlamentarischen Gepflogenheiten. Aber, Frau Ministerin Wahlmann, Sie müssen das für sich selbst entscheiden. Der Finanzminister jedenfalls hat uns heute mit etwas Verzögerung im parlamentarischen Ablauf einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Liegenschaftsanstalt vorgelegt und eingebracht, der, offen gesagt, nach unserem Dafürhalten zunächst mehr Fragen aufwirft, als er Antworten auf die Kernprobleme liefert, die wir in der Bauverwaltung sicherlich haben. Dies sind insbesondere strukturelle Probleme, aber auch Probleme in der Zusammenarbeit der zuständigen Referate und des Landesamtes für Bau und Liegenschaften und insbesondere bezüglich der Kapazitäten im Baumanagement und beim NLBL. Wir haben den Eindruck, dass dieser Gesetzentwurf im Gegensatz zu dem, was Sie, Herr Minister Heere, gerade erklärt haben, die Dinge nicht transparenter, einfacher, schneller, schlanker und was auch immer macht, sondern dass Sie mit dieser Anstalt vor allen Dingen Doppel- und Dreifachstrukturen schaffen, die uns in der Zukunft in der Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung auch als Parlament noch schwer zu schaffen machen werden. Frau Ministerin Wahlmann, eines kann man heute schon sagen: Das von Ihnen gerade hier erklärte Projekt wird in dieser Legislaturperiode mit dem Schritt, den Sie jetzt gehen, ganz sicherlich keine Grundsteinlegung erleben. In dieser Periode wird der Bau einer JVA Hannover nicht mehr stattfinden können, weil Sie alle Pläne, die bisher auf den Tisch lagen und miteinander besprochen waren, vom Tisch wischen. Das Gleiche gilt für den Staatsgerichtshof in Celle. Alles, was Sie jetzt alternativ machen, wird nicht mehr in dieser Wahlperiode stattfinden können, sondern irgendwann, vielleicht in vier, fünf oder sechs Jahren. Das werden Sie als Ministerin also nicht mehr erleben. Meine Damen, meine Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf ist so unbestimmt und so unklar formuliert, dass in den Formulierungen wirklich fast nichts klar ist, sondern vor allen Dingen Fragen aufgeworfen werden: Welche Maßnahmen sollen zukünftig durch die NIA geplant und realisiert werden, welche durch das NLBL? Wie wird die NIA parlamentarisch kontrolliert? Für uns als Parlamentarier, als Haushaltsgesetzgeber ist das keine ganz unbedeutende Frage. Wie werden die Rechte des Parlamentes in diesem Zusammenhang gewahrt? Wie werden die steuerlichen Risiken bezüglich der Umsatzsteuerpflicht vermieden, wenn nämlich der im Moment suspendierte § 2b des Umsatzsteuergesetzes scharfgeschaltet werden muss? Herr Minister, Sie wissen, das bedeutet für uns ein finanzielles Risiko im Landeshaushalt von 19 % bei allem, was da stattfindet. Ist das, was hier vorgelegt wird, tatsächlich eine Anstalt öffentlichen Rechts? Oder werden dort nicht Leistungen angeboten, die weit überwiegend auch privat angeboten werden und deshalb gar nicht der Natur einer öffentlich-rechtlichen Anstalt entsprechen können? Wie werden in diesem Zusammenhang die Risiken bezüglich einer Grunderwerbsteuerverpflichtung durch das Finanzministerium eingeschätzt? Warum, wie und nach welchem Maßstab werden die Aufgaben, welche für den Bund erledigt werden, von denen, die für das Land erledigt werden, von denen, die für die Universitäten erledigt werden, von denen, die größere oder kleinere sind, abgetrennt? Wo wird das Expertenwissen des Baumanagements in komplexen Fachfragen verortet? Wie erhalten andere diskriminierungsfrei Zugriff darauf? Was genau bedeutet die Formulierung „Das Land sichert den erforderlichen Grundstücksbedarf"? Wie verträgt sich die Regelung in diesem Gesetz, dass Erbbauzinsen erst mit Beginn des Mietverhältnisses, also nach einer unter Umständen mehrjährigen Bauphase, gezahlt werden müssen, mit der Verpflichtung, die die Landesregierung aus § 34 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung hat, nämlich Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben? Herr Minister Heere, meine Damen, meine Herren von SPD und Grünen, Sie können sich darauf verlassen, dass wir all diese Fragen und Merkwürdigkeiten, die sich aktuell in diesem Gesetzestext finden, kritisch hinterfragen werden und dass wir diese in wesentlichen Teilen zumindest aus unserer Sicht unbestimmten Rechtsbegriffe und unklaren Gesetzesformulierungen nicht werden stehen lassen können. Bei all den Fragen, meine Damen, meine Herren, steht eines allerdings bereits fest: Diese Anstalt, die Sie gründen wollen, trägt den falschen Namen. Sie dürfte nicht „NIA" heißen, sondern Sie müsste „KSFH" heißen - „Kreditanstalt für schuldenfinanzierten Hochbau". Denn nichts anderes haben Sie da vor. Das zentrale Ziel dieser Anstalt ist es offensichtlich, die Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die dort realisiert werden sollen, zu 100 % durch Kredite zu finanzieren. Herr Minister, es ist entlarvend, dass Sie zu dieser Fragestellung bei der Einbringung des Gesetzentwurfs außer dem Verweis auf ein Gutachten, das uns nicht vorliegt, kein Wort verloren haben. Meine Damen, meine Herren, diese 100-prozentige Kreditfinanzierung soll on top, neben den neuen Kreditfinanzierungsmöglichkeiten aufgrund der Änderung des Artikels 109 des Grundgesetzes erfolgen. Sie soll ebenso on top neben den vom Bund kreditierten Landesanteilen aus dem Sondervermögen Infrastruktur erfolgen, also zusätzlich zu den mehr als 20 Milliarden Euro, die dem Land aufgrund der Grundgesetzänderung vom März allein für die kommenden zwölf Jahre ohnehin schon zur Verfügung stehen. Herr Minister Heere, das ist keine Liegenschaftsanstalt - das ist eine Kreditanstalt, und das lehnen wir ab. Meine Damen, meine Herren, Herr Minister Heere, an dieser Stelle möchte ich Sie an ein bekanntes Sprichwort erinnern, das lautet: Schulden sind die teuersten Kredite an die Zukunft. Denn die Kredite, mit denen Sie Ihre Anstalt finanzieren wollen, werden über die höheren Mieten mittelfristig den Landeshaushalt umso mehr belasten. Unabhängig von dieser Belastung halten wir diese Konstruktion übrigens für verfassungswidrig. Ich erkläre Ihnen auch, warum: Hier soll eine 100-prozentige Tochter des Landes, die nur für das Land tätig ist, vollständig durch das Land abgesichert und nur vom Land finanziert wird, neben der Schuldenbremse Kredite aufnehmen dürfen, die nicht auf den Artikel 109 Abs. 3 des Grundgesetzes und nicht auf den Artikel 71 Abs. 3 der Landesverfassung angerechnet werden sollen. Dass wir diese Rechtsnorm verfassungsrechtlich hinterfragen werden und auch Ihr Gutachten hinterfragen werden, davon können Sie ausgehen, Herr Minister. Das wird Ihnen klar sein. Meine Damen, meine Herren, würde die Landesregierung eine Reform des Baumanagements vorlegen, die das Ziel hat, wirklich schneller, einfacher, besser und günstiger zu arbeiten, hätten Sie uns an Ihrer Seite. Was Sie hier machen, ist, Doppel- und Dreifachstrukturen zu schaffen, im Wesentlichen mit der Zielsetzung, noch mal neue Kredite zu ermöglichen. Das lehnen wir ab. Deswegen haben Sie uns an dieser Stelle nicht nur nicht an Ihrer Seite, Sie müssen davon ausgehen, dass wir dieses Gesetz bekämpfen, so gut wir können. Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat das Wort:
