Jan Schröder
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was uns die AfD heute hier vorlegt, ist kein Beitrag zum Schutz der parlamentarischen Demokratie - es ist ein Angriff auf sie! Mit diesem Gesetzentwurf will die AfD die Landesverfassung so ändern, dass Abgeordnete für praktisch jede öffentliche Äußerung pauschal straflos gestellt werden, solange sie sich auf die Mandatsausübung berufen. Ob das im Parlament passiert, auf einer Demo mit Reichsflaggen, auf Telegram oder am Biertresen - völlig egal, Hauptsache, man ist Abgeordneter. Meine Damen und Herren, das ist brandgefährlich, denn was hier als Schutz der Meinungsfreiheit getarnt wird, ist in Wahrheit der Versuch, die Grenzen des Sagbaren zu verschieben, und zwar strafrechtlich risikofrei. Ganz offen gesagt: Es ist offensichtlich, warum die AfD das will. Sie will ihre Entgleisungen und ihre Tabubrüche der letzten Jahre nachträglich legitimieren und sich für die Zukunft einen Freifahrtschein ausstellen. Wer regelmäßig gegen Minderheiten, gegen Geflüchtete, gegen Journalistinnen und Journalisten, gegen demokratische Institutionen, gegen Andersdenkende hetzt, der hat ein Interesse daran, nicht mehr belangt werden zu können. Aber dieses Interesse hat mit der Würde des Parlaments nichts zu tun - es ist das Gegenteil davon, meine Damen und Herren! Die AfD spricht von einem inflationären Betreiben von Verfahren gegen Abgeordnete. Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen aber sagen: Wer sich an Recht und Gesetz hält, hat nichts zu befürchten. Aber wer die Sprache des Hasses zur politischen Waffe macht, wer Gruppen gegeneinander aufhetzt, der zieht zu Recht die Aufmerksamkeit von Ermittlungsbehörden auf sich - nicht, weil er Abgeordneter ist, sondern weil er gefährlich ist, meine Damen und Herren! Um es einmal metaphorisch zum Ausdruck zu bringen: Was die AfD mit der hier geplanten Verfassungsänderung betreibt, ist der Versuch, eine Tarnkappe für den öffentlichen Diskurs zu nähen - eine Tarnkappe aus Paragrafen, unter der jede Lüge, jede Beleidigung, jede Form von Hass sicher verwahrt und unangreifbar werden soll. Doch die Demokratie braucht keine Unsichtbaren, keine Gesetzesflüchtlinge mit Mandat - unsere Demokratie braucht Klarheit, Verantwortung und Konsequenzen für Taten! Aus Ihren Reihen kommt nicht die Sorge um den Zustand des Parlaments, sondern der Drang zur Eskalation. Sie wollen die Verrohung unserer Sprache juristisch unangreifbar machen. Gegen die Abgeordnete Behrendt etwa um nur ein Beispiel zu nennen wird von der Staatsanwaltschaft Göttingen, die Sie ja selbst angesprochen haben, wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. - Da komme ich noch drauf. In einem Social-Media-Post bezeichnete sie die Regenbogenflagge als Symbol für Pädo-Lobbygruppen - eine absurde, widerliche Unterstellung und nichts anderes als ein kalkulierter Angriff auf die LGBTQ-Community! Das ist keine freie Meinungsäußerung! Das ist gezielte Verächtlichmachung ganzer Bevölkerungsgründen. Und damit nicht genug: Seit letzter Woche läuft, wie man den Medien entnehmen konnte, ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Frau Behrendt. Zum einen Sie ahnen es natürlich schon wegen des Verdachts der Volksverhetzung, zum anderen wegen gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten. Und solche Äußerungen bzw. Taten wollen Sie nun also legitimieren? Meine Damen und Herren, Indemnität ist kein Selbstbedienungsladen. Sie schützt die Debatte im Parlament, ja sogar zugespitzte, harte politische Auseinandersetzung. Das ist wichtig. Aber sie darf nicht zur Lizenz für gezielte Hetze im öffentlichen Raum werden - nicht auf Social Media, nicht auf Marktplätzen und nicht auf Parteitagen! Wenn ein Abgeordneter am Mikrofon steht und von „Umvolkung" spricht oder Geflüchtete pauschal als „kriminell" bezeichnet, dann ist das kein demokratischer Diskurs - das ist Hetze! Und Hetze bleibt Hetze, auch wenn sie in ein Abgeordnetenmandat eingewickelt wird. Die AfD will mit ihrem Entwurf die rote Linie zwischen freier Rede und strafbarer Menschenverachtung abschaffen. Sie will das Mandat zur juristischen Schutzzone für Hassreden machen. Das ist nicht nur rechtlich fragwürdig - das ist moralisch unerträglich! Ihre Formulierung „sonst in Ausübung seines Mandats" ist bewusst schwammig gewählt. Jeder Facebook-Post, jeder Podcast, jeder Auftritt vor dubiosem Publikum kann damit gedeckt sein. Die AfD will, dass Abgeordnete rechtlich unantastbar werden, unabhängig vom Inhalt ihrer Aussagen. Das widerspricht jedem rechtsstaatlichen Grundprinzip. Wir brauchen keine Abgeordneten, die sich über das Gesetz stellen. Wir brauchen Abgeordnete, die dem Gesetz verpflichtet sind und die Vorbilder sind für das, was wir unter demokratischer Kultur verstehen. Zum Schluss noch ein Gedanke, der mir besonders wichtig ist. Gerade wir Abgeordneten haben eine besondere Verantwortung: Wir gestalten Debatten, wir prägen Sprache, wir stehen im Licht der Öffentlichkeit. Jedem von uns, der als Abgeordneter die Menschen in seinem Wahlkreis vertritt, sollte bewusst sein, dass die Art, wie wir unsere Worte wählen, von anderen zum Vorbild genommen werden kann. Insbesondere mit Blick auf die Besuchertribüne, wo uns regelmäßig junge Menschen zuhören jetzt ist sie leider leer, muss man doch deutlich machen, dass wir rhetorisch maßvoll miteinander umgehen sollen. Wer jedoch daraus ableitet, dass für uns weniger Rechtsstaat gelten soll, stellt sich über die Gesellschaft, die wir vertreten. Gerade deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf mit voller Überzeugung ab. Er ist nicht im Interesse des Parlaments, nicht im Interesse des Rechtsstaats und schon gar nicht im Interesse unserer Demokratie. Vielen Dank. Herr Schröder, auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention des
