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Jan Henner Putzier

SPD 25.06.2025 3:53 min Tagungsabschnitte 19/26

21. Eingabenübersicht

für die Fraktion der SPD Herr Kollege Putzier. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! ich möchte Ihnen heute vom Hund Buddy erzählen. Buddy kommt wie unser Hund Astrid aus dem Tierheim in Uelzen. An dieser Stelle einmal kurz der eindringliche Appell: Wenn Sie die Zeit und die Möglichkeit haben, dann adoptieren Sie einen Hund aus dem Tierheim. Das tut dem Tierschutz gut, und das tut den Tieren gut. Aber zurück zu Buddy: Buddy ist ein Mischling, zu großen Teilen vermutlich eine französische Bulldogge; zumindest sieht er so aus. Und Buddy musste operiert werden. Er hatte Probleme beim Atmen, schnarchte sehr laut, konnte schon bei Temperaturen ab 20 °C nicht mehr rennen und toben und war beim Spazierengehen extrem langsam. Er hat das sogenannte brachycephale Syndrom. Mit einer Kürzung des Gaumensegels und chirurgischer Erweiterung der Nasenflügel konnte ihm geholfen werden. Solche Probleme können auftreten, könnte man sagen. Gut, dass ihm dann geholfen wurde, könnte man sagen. Warum erzähle ich das? Weil das Problem von Buddy auch heute bei der Zucht bewusst in Kauf genommen wird - nicht von allen, aber von Einzelnen. Aus ästhetischen Gründen! Ich spreche heute zu mehreren Petitionen, die sich mit dem Ausstellungsverbot sogenannter Qualzuchten beschäftigen. Zur Gesetzeslage: Bereits seit 1986 ist die Züchtung von Wirbeltieren mit Qualzuchtmerkmalen verboten. Und mit den Worten einer Na ja, ich will die Worte vorlesen, und dann fällt Ihnen vielleicht ein, wer sie gesagt hat. „Tiere sind nicht dazu da, den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen. Sie sind keine Maskottchen. Wenn Züchtungen das artgerechte Leben verhindern, ist das Tierquälerei." „Deshalb ist die Qualzucht bei uns bereits verboten - und dennoch findet sie weiter statt. Damit will ich Schluss machen und verbiete daher die Ausstellung von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen." Das war keine PETA-Tierrechtsaktivistin; das war Julia Klöckner, die damalige Ministerin. Und dass so viele von der SPD mal für Julia Klöckner applaudieren, kommt auch nicht immer vor. Aber ich finde, das rückt das, was Sie gerade gesagt haben, noch mal in ein ganz neues Licht. Ich bin froh, dass es heute grundsätzlich große Einigkeit für dieses Gesetz gibt. Wir haben eine Verantwortung nicht nur für uns als Menschen, sondern auch darüber hinaus. Und die Petitionen wenden sich dankenswerterweise auch nicht gegen das Gesetz selbst. Sie stellen berechtigte Fragen zur Umsetzung. Deswegen haben wir uns im Ausschuss auch ausführlich damit auseinandergesetzt. Ich danke an dieser Stelle herzlich dem ML und dem LAVES für die umfassende Unterrichtung, die wir im Ausschuss hatten. Im Kern geht es um möglicherweise unterschiedliche Vorgaben auf kommunaler Ebene, die Sorge, dass Hundesport und Begleithundeprüfungen nicht mehr möglich sein könnten, und den Vorschlag eines Kriterienkatalogs, damit es zu einer bundesweit einheitlichen Auslegung kommt. Ja, die zuständigen Kommunen brauchen Klarheit und Leitlinien. Selbstverständlich muss der bundeseinheitliche Vollzug der Regelungen sichergestellt werden, und es ist auch nicht immer einfach zu beurteilen, ob Qualzuchtmerkmale bei einem Tier einschlägig sind. Deswegen beteiligt sich die Landesregierung auch daran, gemeinsam Leitlinien auf Bundesebene zu erarbeiten und zu entwickeln - und das auf Basis wissenschaftlicher Kriterien. Ich denke, das ist genau das, was man verlangen kann. Es wurde während der Debatte eindeutig dargelegt, dass der Kriterienkatalog aus der Petition nicht ausreichend ist, um dem Regelungszweck des Gesetzes zu entsprechen, und es wurde auch deutlich gemacht, dass es nicht um ein Verbot von allen Aktivitäten von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen geht, sondern eben nur um ein Ausstellungsverbot betroffener Tiere. Die weitere Petition zur Novelle des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene hat sich aufgrund des Prinzips der Diskontinuität und mangelnder landesgesetzgeberischer Kompetenzen erledigt. Insoweit sind die vorliegenden Petitionen ganz einfach mit „Sach- und Rechtslage" zu bewerten. Herzlichen Dank.

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