Christoph Plett
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung
Herr Plett. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Also erst einmal: Höcke-Trauma? Wenn Ihre Bundesvorsitzende diesen Mann für ministrabel hält, dann gehe ich davon aus, dass Sie sich diesem Votum anschließen. Wie gesagt, ich habe in dieser Frage bisher noch keine Distanzierung von Ihnen gehört. Und dass Herr Höcke ein lupenreiner Demokrat ist, das wollen Sie ja wohl selbst nicht behaupten. Es soll sogar passiert sein, dass eines Ihrer Mitglieder einer Besuchergruppe gesagt hat: „Am liebsten würde ich den Höcke rausschmeißen." Liebe Kolleginnen und Kollegen, geben Sie die Aufmerksamkeit jetzt dem Redner hier vorne! Was Sie dazwischenrufen, kriegt man sowieso nicht mit. - Herr Wichmann, Herr Brockmann, es hat jetzt Herr Plett das Wort! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Man merkt, es ist Stimmung im Haus, das ist immer gut. Ich will nur noch mal auf Ihren eigenen Gesetzentwurf eingehen, Herr Bothe. Auf Seite 3 der Begründung haben Sie richtig zitiert: „Die strafrechtlichen Normen müssen klar das Verbotene von dem Erlaubten abgrenzen." Genau das ist auch unser Ansinnen. Die Indemnität auf jegliche Äußerung im Mandat auszuweiten, würde bedeuten, dass das, was ich eben wiedergegeben habe „die strafrechtlichen Normen müssen klar das Verbotene von dem Erlaubten abgrenzen" nicht mehr greifen würde. Somit widersprechen Sie sich in der Argumentation in Ihrem eigenen Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank, Herr Plett. -
