Wiard Siebels
Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?
dass die CDU-Fraktion ihre fünfte Zusatzfrage bereits ausgeschöpft hat. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich kann man im Rahmen einer GO-Debatte nicht neue oder auch bereits gestellte Fragen neu formulieren. Das ist einfach logisch ausgeschlossen. Das ist kein Geschäftsordnungsbeitrag. - Erster Punkt. Zweitens. Wenn Sie tatsächlich der Auffassung sind, dass hier nicht vollständig, nicht wahrheitsgemäß usw. ausgeführt wird, dann bleibt Ihnen selbstverständlich der Weg zum Staatsgerichtshof offen. Es hilft nichts, im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte zu versuchen, hier sozusagen verklausuliert den Eindruck zu erwecken, ohne dann auch zu springen. Wenn Sie wirklich der Auffassung sind, dann müssen Sie das machen. Aber im Rahmen von Geschäftsordnungsdebatten hier eigene Fragen immer wieder neu zu formulieren, ist das tut mir leid mindestens nicht zielführend.
