Michael Lühmann
Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Zunächst möchte ich in Übereinstimmung mit Innenministerin Daniela Behrens den Vorwurf des Maulkorbs, den Sie hier in Ihrer Anfrage ausgesprochen haben, aus politischen Gründen die Polizei zum Schweigen zu bringen, entschieden zurückweisen. Polizei und Staatsanwaltschaften handeln ordentlich, und wir als Politik machen das auch. - Das ist echt eine Unverschämtheit. Mein Kollege Saade hat es ja gerade ausgeführt: Sie haben per Anwaltsschreiben versucht, die Polizei zum Schweigen zu bringen. Mein Dank an die Polizei Hannover, an die Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten, dass sie hier ganz deutlich einer Unterlassungsverpflichtungserklärung widersprochen hat. Sie haben versucht, die NDR-Berichterstattung juristisch zu stoppen. Und Sie als AfD klagen noch immer gegen Polizeipräsidenten Johann Kühme, weil er Ihnen vorgeworfen hat das Gleiche tun Sie heute hier wieder, das Sicherheitsgefühl in Niedersachsen mit falschen Fakten zu beeinträchtigen. Wenn hier jemand der Polizei einen Maulkorb verordnen will, dann sind Sie es. Wir weisen das entschieden zurück. Es geht Ihnen ja auch um gar nichts anderes in dieser Fragestunde. Es geht Ihnen ja nicht um das Vertrauen der Bevölkerung, um das Stärken von Polizei und Justiz, sondern es geht Ihnen allein darum, dass Sie Staatsangehörigkeiten, Migrationshintergründe für Ihre rechtsextremistische Ideologie ausnutzen wollen. Das endet dann leider immer im völkischen Sumpf eines ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnisses. Herzliche Grüße vom Niedersächsischen Verfassungsschutz! Das zeigt auch Ihr ständig nachlässiger, ja unzulässiger Rückgriff auf die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. Sie, Herr Bothe, haben bei dem Hinweis gelacht, dass unter den nicht deutschen Tatverdächtigen TouristInnen sein können. Aber so ist es nun mal. Ein Bürger der EU, der bei der Üstra bei der Beförderungserschleichung erwischt wird, landet in der PKS als nicht deutscher Tatverdächtiger. Ein durchreisender Autohehler, der das geklaute Auto von Dänemark in die Schweiz überführt, landet auch als nicht deutscher Tatverdächtiger in der PKS. So kann ich das ewig weitermachen. Das geht bei allen ausländerrechtlichen Bezügen so. Das ist genau das Gleiche und landet auch in der PKS. Das kann man aber eben bei Ausländern nur so machen. Was noch hinzu kommt und von Ihnen bisher unberücksichtigt blieb Sie müssen beim BKA mal nachlesen, was dort zur PKS steht, ist, dass Straftaten, an denen Personen beteiligt sind, die als migrantisch oder fremd wahrgenommen werden unter anderem Nichtdeutsche, merklich häufiger angezeigt werden. Sie verzerren Straftaten, und das ist unzulässig. Das würden Sie bei der regelhaften Nennung von Staatsangehörigkeiten und Migrationshintergründen von Tatverdächtigen ja auch tun - und leider nicht nur Sie. Sie werden auch das beweisen, indem Sie in jeder Rede dazu weiterhin sämtliche Hinweise des BKA zu nicht deutschen Tatverdächtigen ignorieren, die umfassenden Kontext zur sozialen Lage, räumlichen Lage, Traumatisierung, Gewalterfahrung, Alter und Geschlecht bis zum angezeigten Verhalten liefern. Aber Kontext ist nun einmal der Feind rechtsextremistischer Ideologie. Vor diesem Hintergrund ist der Weg Niedersachsens richtig, beim Kontext zu bleiben. Wir setzen auf Sachlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Verfahrensgerechtigkeit. Ich mache das gerne mal an einem Beispiel klar; denn manchmal ist es notwendig, dass man die Staatsangehörigkeit und andere tatrelevante Sachverhalte nennt. Zum Beispiel ist es so: Wenn jemand in der Blumenrabatte wütet, sind die Staatsangehörigkeit und das Parteibuch egal. Wenn aber im Land der Täter jemand am Holocaust-Gedenkmal Kränze in einer Gedenkstätte zerstört, dann sind für den Kontext die Staatsangehörigkeit, das Parteiumfeld und auch das Parteibuch relevant. Deshalb war es richtig, dass die Polizei in Hannover mitgeteilt hat, dass bei dem tatverdächtigen deutschen Neonazi auch klare Hinweise auf eine AfD-Mitgliedschaft vorlagen. Diese Hinweise lagen sehr früh vor. Es war auch völlig klar, dass es auch noch Bezüge zur NPD gibt. Was Sie jedoch in der Öffentlichkeit erzählen, was bei Ihnen ‑ Übermittlungsfehler in den Dateien? Entschuldigung, das glaubt Ihnen wirklich keiner! Und was haben Sie gemacht? Sie haben lieber gedroht. Sie haben lieber einen tatverdächtigen Neonazi aus Ihren Reihen geschützt und haben anderen gedroht - weil es Ihnen ja nur um das öffentliche Verhetzungspotenzial geht. Außer es geht um einen deutschen Neonazi aus Ihren Reihen, dann ist das alles egal. Polizei und Justiz hingegen geht es bei der Information der Öffentlichkeit um sachgerechte Abwägung, um Verhältnismäßigkeit und Verfahrensgerechtigkeit. Das bleibt in Niedersachsen auch so. Herzlichen Dank.
