Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
zu sichern. Vielen Dank für die Frage. Das ist der Beginn des Prozesses. Sie haben in der letzten Landesregierung mit Kultusminister Tonne zusammen den Grundstein gelegt. Wir setzen jetzt, wie in Ihrem Letter of Intent vereinbart, die Änderung im Schulgesetz um, mit der wir die Neuaufstellung der Finanzhilfe und auch einige andere Punkte regeln. Das ist ein Prozess, in dem wir uns auch mit den Verbänden befinden, um auch mit dem Evaluationsverfahren festzustellen: Wie können in Zukunft auch noch andere Ungerechtigkeiten, die es gibt, gelöst werden? Wie können wir den Weg weiter beschreiten? Ich glaube so habe ich das bisher immer wahrgenommen, dass die Verbände in einem sehr guten Austausch genau zu diesen Fragen mit dem Ministerium sind und dass das entsprechend auch noch gelöst werden wird.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Herr Minister, können Sie das in einem beantworten? Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Frölich, das war ja eine Struktur von im Zusammenhang gestellten Fragen, also eine Frage. - Gute Verständigung! Die Entscheidung, welche Wohnungen realisiert werden sollen, wird im Aufsichtsrat getroffen. Die Geschäftsführung entwickelt die Grundlage dafür. Auf der Grundlage der vorliegenden Projekte ist ein Raster erstellt worden, das die Grundlage für die Entscheidung sein soll, damit aus den projektierten Wohnungen im Portfolio etwa 1 000 unter den definierten Kriterien diejenigen ausgewählt werden, die die beste, die optimale Variante zum Start darstellen. Diese Entscheidung wird dann dort getroffen. Erst dann erfolgt der Zuschlag für die Projekte. So etwas zu operationalisieren, ist genau die Idee. Es sind also ganz klar durchdeklinierte Kriterien zu definieren, auf deren Grundlage Planer und Realisierer Projekte auswählen können, ob ein Projekt zum Tragen kommt oder auch nicht. Dann kann man in der Abwägung der unterschiedlichen Projekte auch festlegen, in welcher Priorität diese umgesetzt werden sollen. Das ist das Vorgehen, das natürlich ganz wesentlich von der Geschäftsführerin der Wohnraum Niedersachsen gestaltet wird, am Ende aber immer über den Aufsichtsrat bearbeitet und beschlossen wird. Vielen Dank, Herr Minister. - Für eine erste Zusatzfrage aus der Fraktion der SPD hat sich der Herr Abgeordnete Henning
Freie Märkte wiederherstellen und Wohlstand bewahren - niedersächsische Wirtschaft schützen vor dem Wirtschaftsdirigismus grüner Transformationspolitik
Herr Bratmann, Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie kann man diesen Antrag zusammenfassen? Wir leugnen die Gegenwart, verweigern uns der Zukunft und fliehen zurück ins Gestern. - Ich glaube, das fasst es ganz gut zusammen, was wir hier gerade von der AfD erlebt haben. Klar ist das haben wir in diesem Plenarabschnitt ja auch schon mehrfach diskutiert: Unsere Wirtschaft erlebt gerade multiple Krisen, teilweise internationale Krisen, Kriege, geopolitische Entwicklungen, Deglobalisierung, demografischen Wandel, Protektionismus, die Ankündigung von Strafzöllen Handelskriege zeichnen sich ab und natürlich die Folgen des menschengemachten Klimawandels. Keiner einzigen dieser Herausforderungen wird dieser Antrag gerecht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Forderungen von der AfD werden deshalb weder von den Wirtschaftsverbänden noch von den Gewerkschaften geteilt. Sie haben also keine Fürsprecher in den Bereichen, für die Sie sprechen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, das ist auch ziemlich eindeutig. Auch die Unterstützung unserer energieintensiven Industrie war schon mehrfach Thema in diesem Plenarabschnitt. Und es bleibt dabei: Wir tun in Niedersachsen alles, um unsere energieintensive Industrie zu stützen, und wir gucken auf den Bund und hoffen, dass sich da endlich etwas tut. Die politische Situation auf Bundesebene erschwert das gerade. Der wirtschaftliche Strukturwandel war in der Geschichte unseres Landes schon immer vorhanden. Es gilt, diesen Wandel zu gestalten und ihn nicht zu leugnen. Deshalb gibt es auch keine Rückabwicklung der in der Klimaschutzgesetzgebung verankerten Maßnahmen. Da bleiben wir verlässlich. Das wird im Übrigen auch von den zahlreichen Unternehmen in Niedersachsen erwartet, die sich längst auf den Pfad der Transformation gemacht haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerade die erneuerbaren Energien und die Klimaschutztechnologien sind in der deutschen Wirtschaft nun einmal von entscheidender Bedeutung: Netzausbau, Speicherausbau, Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft - auch das alles haben wir schon zur Genüge diskutiert. Aber ein Punkt ist seitens der AfD wieder ganz deutlich geworden. Sie haben beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt mit „Schwarz-Rot-Gold" versucht, sich als Patrioten zu inszenieren. Aus meiner Sicht sind Sie das Gegenteil von Patrioten: Sie sind die Ersten das ist immer wieder deutlich geworden, die deutsche Interessen an Russland, an China und an sonst welche Autokraten verschachern würden. Dafür gibt es doch genug Belege. Auch dieser Antrag zeugt nicht von Patriotismus, sondern ist ziemlich genau das Gegenteil. Denn Sie wollen in neue Abhängigkeiten hinein bzw. in alte Abhängigkeiten zurück: zurück zu russischem Gas, zurück zu Uran aus Kasachstan, zurück zu Kohle aus Indonesien oder auch gleich aus Russland, zurück zu Öl aus den Golfstaaten. Das ist bezeichnend für Ihre Energiepolitik. Sie beklagen, dass beispielsweise im europäischen Stromhandel zeitweise auch Atomstrom aus Frankreich importiert wird, wollen aber zeitgleich eine Energiepolitik, die ausschließlich auf Importen basiert und uns von anderen Ländern abhängig macht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist absolut widersinnig! Es wird also klar: Mit diesen rückwärtsgewandten Maßnahmen schaffen wir keinen Aufbruch, sondern wir organisieren den Abstieg. Demokratie schafft Wohlstand und Vielfalt, und auch eine Zukunftsgewandtheit schafft Wohlstand. Dem fühlen wir uns verpflichtet. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Bratmann. - Die nächste Wortmeldung,
Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen
Ist es nicht so, dass Sie die Zusammenarbeit eigentlich abgelehnt haben? Bitte, Herr Reinken! Frau Nzume, herzlichen Dank für diese Frage, denn das gibt mir die Gelegenheit, noch ein bisschen auf die Zeitfolge zurückzukommen. Dieser Antrag ist fast anderthalb Jahre alt. Wenn Sie es in anderthalb Jahren nicht einmal schaffen, eigene Vorschläge mit uns zu besprechen, auf uns zuzukommen und konkret zu sagen, was Sie an unserem Antrag ändern wollen, dann ist die Aussage, dass Sie mit uns zusammenarbeiten wollen, nicht mehr als ein Lippenbekenntnis. Irgendwann muss man auch mal Entscheidungen treffen. Man darf nicht immer nur diskutieren und weitere Gesprächskreise ankündigen. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle also fest: Es gibt keinen Punkt, der Ihnen im Ausschuss wichtig war, der nicht schon in unserem Antrag enthalten ist.
Der Ministerpräsident antwortet. Frau Präsidentin! Herr Kollege, das von Ihnen zitierte Buch habe ich nicht gelesen, deswegen kann ich mich dazu nicht äußern. Ganz generell darf ich sagen, dass nach den Umfrageergebnissen, die ich kenne, die Berichterstattung des Norddeutschen Rundfunks bei seiner Hörer- und Zuschauerschaft eine hohe Anerkennung hat, diese Quelle also als sehr vertrauenswürdig gilt. Ich kann Ihnen auch sagen, dass es innerhalb des Norddeutschen Rundfunks natürlich insbesondere über den Programmbeirat auch eine entsprechende Sicherung gibt, die dazu führt, dass immer, wenn konkret Kritik geübt wird, dieser im Einzelfall nachgegangen wird. Sollte mit Blick auf das von Ihnen zitierte Buch dafür Veranlassung bestehen, wird das, da bin ich sicher, in diesem Gremium wiederum eine Rolle spielen. Dabei kommt zum Ausdruck, dass wir es aus guten Gründen mit Staatsferne zu tun haben. Das heißt, wir setzen darauf, dass ein pluralistisches Gremium innerhalb des Senders immer wieder schaut: Werden die Regeln eingehalten? Aber man setzt auch darauf, dass sich Träger staatlicher Ämter, wie ich es bin, nicht dazu berufen fühlen, an dieser Stelle den Medien Schulnoten zu erteilen.
Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!
Menschen im Osten gefallen - gestern nach vielen Jahren die Brandmauer. Ein Tag der Befreiung für ganz Deutschland! Wir alle spüren den Wind der Freiheit - auch hier im Parlament. Nachdem die CDU gestern das Grundgesetz wiederentdeckt und erkannt hat, dass sich auf Asyl nicht berufen kann, wer aus einem sicheren Drittland kommt, hier ein weiterer Weckruf an die CDU: Artikel 38 Abs. 1 des Grundgesetzes! Abgeordnete „sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Folgen Sie endlich Ihrem Gewissen! Befreien Sie sich endlich von der Zwangsjacke der Wokeness! Gehen Sie einen Schritt weiter als gestern! Gestern, beim Antrag unseres zukünftigen Innenministers in Niedersachsen, Stephan Bothe, haben Sie noch nicht einmal abgestimmt. Haben Sie heute endlich den Mut, den nächsten Schritt zu gehen und sich für die Freiheit zu entscheiden! Bekennen Sie sich endlich zu den Werten! Bekennen Sie sich endlich zu unserer Nationalflagge! Schwarz-Rot-Gold sollte eine Selbstverständlichkeit sein - nicht nur für Sie, sondern für alle Polizisten und an allen Polizeidienststellen. Befreien Sie sich heute von der rot-grünen Bevormundung und stimmen mit für unseren Antrag! Beenden Sie die Unterjochung durch die Regenbogenideologie! Es gilt: Schwarz-Rot-Gold ist bunt genug. Herr Marzischewski-Drewes! Ja? Bitte? Also, ja? Finden Sie Worte Wir haben hier keine Regenbogenideologie. - Nein! - Reden Sie einfach zur Sache! Ich rede zur Sache. Reden Sie zur Sache! Ich habe noch nicht so viel davon vernommen. Sie haben noch sieben Sekunden Redezeit. Für Sie, liebe Kollegen der CDU, ist es heute nur ein kleiner Schritt. Zu Hause würden Sie spüren, wie die Last von Ihren Schultern gefallen ist und sich frei fühlen - endlich, nach all den Merkel-Jahren! Für unser Heimatland Niedersachsen wäre Ihre Zustimmung ein Zeichen des Aufbruchs in eine bessere Zukunft. Dafür machen ich und die AfD hier in Niedersachsen und im Bund Politik. Wenn Sie bitte zum Ende kommen! Wir freuen uns auf die Wahlen. Vielen Dank. Vielen Dank. - Als nächster Redner hat sich zu
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Sicherheitslage hat sich dramatisch verändert. Der Krieg in der Ukraine, zunehmende Cyberangriffe, Spionageaktivitäten, aber auch Naturkatastrophen und die wachsende Bedrohung durch Terrorismus zeigen: Der Schutz unserer Bevölkerung und unserer kritischen Infrastruktur ist eine zentrale Herausforderung unserer Zeit. Niedersachsen als wirtschaftliches und logistisches Herz Norddeutschlands trägt hier eine besondere Verantwortung. Zivilschutz darf nicht länger ein Randthema sein. Wer heute die Risiken unterschätzt, gefährdet unsere Versorgungssicherheit von morgen. Das dürfen wir nicht zulassen! Deshalb brauchen wir eine umfassende Strategie, die alle Bedrohungsszenarien berücksichtigt - von digitalen Attacken über physische Angriffe auf unsere Infrastruktur bis hin zu Naturkatastrophen oder biologischen Gefahrenlagen. Lassen Sie mich dies an einem kurzen Beispiel verdeutlichen: Am 30. April 2015 erhielten mehrere Bundestagsabgeordnete eine E-Mail mit einem vermeintlich harmlosen Link. Die Folge: Der gesamte Bundestag wurde infiziert. 16 GB sensible Daten wurden gestohlen. Das zeigt: Cyberangriffe sind eine reelle Gefahr. Doch wir dürfen nicht nur auf digitale Bedrohungen schauen. Auch gezielte Sabotageakte oder Extremwetterereignisse können unser gesellschaftliches Gefüge erschüttern. Hierfür brauchen wir klare Antworten! Daher braucht Niedersachsen ein Zivilschutzkonzept, das auf drei zentralen Säulen ruht: Erstens: Prävention. Wir müssen Risiken frühzeitig erkennen, kritische Infrastruktur schützen und Vorsorgepläne für verschiedene Bedrohungsszenarien entwickeln. Zweitens: Reaktionsfähigkeit. Klare Handlungsabläufe, schnelle Krisenkommunikation und gut ausgestattete Katastrophenschutzkräfte sind essentiell. Drittens: Resilienz der Gesellschaft. Eine gut informierte Bevölkerung kann im Ernstfall helfen, Schäden zu minimieren und schneller zur Normalität zurückzukehren. Was bedeutet das konkret? Wir müssen Notfallpläne überarbeiten, unsere Versorgungsnetze sichern und Schulungen für den Krisenfall ausweiten. Wir müssen sicherstellen, dass im Katastrophenfall Kommunikation und Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen reibungslos funktionieren, und wir müssen unsere Energie- und Wasserversorgung so absichern, dass Niedersachsen auch in Krisenzeiten handlungsfähig bleibt. Deswegen gehen wir mit unserem Antrag die ersten Schritte, um den Zivilschutz auch auf Landesebene aktiv zu stärken - in enger Abstimmung mit dem Bund. Unser Ziel ist ein modernes, ganzheitliches Schutzkonzept, das Niedersachsen auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet. Sehr geehrte Damen und Herren, bei diesem Thema dürfen wir uns nicht von parteipolitischem Kalkül oder Panikmache leiten lassen. Es geht nicht darum, Bunker zu bauen, Ängste zu schüren oder apokalyptische Szenarien zu entwerfen. Nein, wir handeln mit Weitblick, pragmatisch und verantwortungsvoll - so, wie es die Menschen in Niedersachsen erwarten. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, unser Land sicherer zu machen! Vielen Dank.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Herr Frölich! Sie haben das Mikro. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, die WohnRaum Niedersachsen GmbH soll ja schlank organisiert werden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ausführungen zur aktuellen Personalsituation und zum Aufwuchs in diesem Jahr bezüglich Qualifikationen und auch Vergütungen machen könnten. Vielen Dank. - Herr Minister wird antworten.
Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Wir diskutieren heute erneut einen Antrag der AfD-Fraktion, der einzig darauf abzielt, bei Eltern Ängste zu schüren und Misstrauen zu säen - Misstrauen in den Staat. Ich möchte mich eigentlich nur den VorrednerInnen anschließen. Ich kann Ihnen nur sagen: Bei diesem Schauspiel, bei Ihren Irritationen werden wir nicht mitmachen. Wir werden nicht in Ihre vermeintliche Falle tappen. Denn das Konzept „Original Play" auch das haben meine VorrednerInnen gesagt ist selbstverständlich nicht mit unseren Kinderschutzkonzepten vereinbar, und es wurde in Niedersachsen auch nie angewandt. Sie konstruieren hier einen angeblichen Skandal und beziehen sich dabei selbst nur auf Verdachtsfälle aus anderen Bundesländern von vor sechs, sieben Jahren. Dabei ignorieren Sie bewusst die Fortschritte im Kinderschutz der letzten Jahre. Liebe KollegInnen, im Zuge des novellierten Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurden in Niedersachsen bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um das Wohl unserer Kinder in Kitas besser zu gewährleisten. Alle Einrichtungen haben ein umfassendes Kinderschutzkonzept vorgelegt; sie werden dabei vom Landesjugendamt und auch von lokalen Trägern unterstützt. Wir haben klare gesetzliche Regelungen, wir haben Meldeverfahren, die sicherstellen, dass Kindeswohlgefährdungen erkannt und sofort angegangen werden. Die Fachkräfte handeln dabei im besten Interesse unserer Kinder. Das Vertrauen in deren Arbeit müssen wir doch stärken, anstatt es immer weiter zu erodieren. Ihr Antrag, Frau Behrendt, beruht allein auf Spekulationen und Ängsten, die Sie fördern wollen, die das Vertrauen in unsere gut ausgebildeten ErzieherInnen und die Institutionen untergraben. Diese Fachkräfte leisten täglich hervorragende Arbeit, und sie sind im Kinderschutz bestens geschult. Ihre Unterstellungen gefährden das Vertrauen in unsere staatlichen Einrichtungen und spielen mit der Stabilität der Gesellschaft. Das ist zwar genau das, was Sie wollen, aber dem stellen wir uns entschieden entgegen. Was wir stattdessen tun, ist, auf konkrete, evidenzbasierte Maßnahmen zu setzen. Mein Kollege Marten Gäde hat bereits einige Maßnahmen aufgezählt, und auch hier möchte ich einmal anschließen. Wir werden beispielsweise eine Koordinierungsstelle für den Kinderschutz schaffen, die Kitas und Schulen noch besser dabei unterstützt, Kinderschutzkonzepte umzusetzen und weiterzuentwickeln. Kontinuierliche Fortbildung, Sensibilisierung und die interdisziplinäre Zusammenarbeit - das sind wirksame Maßnahmen, die den Kinderschutz wirklich verbessern werden. Wir stärken die Fachkräfte, wir stärken die Institutionen, statt Ängste und Misstrauen zu schüren. Das ist der Kern, Frau Behrendt. Sie können uns hier gerne hohle Phrasen vorwerfen, aber das ist der Grund, aus dem wir Ihren Antrag entschieden ablehnen. Wir lassen uns nicht auf das Spiel ein, die Menschen zu verunsichern, Misstrauen zu schüren, denn unsere staatlichen Strukturen funktionieren, und dort, wo wir sie weiterentwickeln müssen, da kümmern wir uns darum, sie weiterzuentwickeln. Denn das ist der Weg, den die Menschen vor Ort brauchen. Wir unterstützen unsere Einrichtungen, statt gegen sie zu wettern. Also lassen Sie uns in diesem Haus gemeinsam daran arbeiten und das tun wir ja bereits in der nächsten Woche, indem wir die beiden umfassenden Kinderschutzanträge unserer beiden Fraktionen und auch der CDU-Fraktion besprechen und uns in einer umfassenden Anhörung unterrichten lassen, den Schutz unserer Kinder weiter zu stärken, statt unnötige Ängste zu schüren! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Schendel. Herr Bothe,
Niedersachsens Wirtschaft zukunftsfähig und klimafreundlich aufstellen - Transformation gemeinsam gestalten
Wort gemeldet. Bitteschön, Herr Lies! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Frölich, ich bin ein bisschen überrascht, dass ein substanzieller Antrag, der sich nicht um die Sammlung von Einzelpunkten dreht, sondern um die Frage, wie wir strukturell die sozial-ökologische Transformation in Niedersachsen zum Erfolg bringen, für Sie sozusagen nichts ist, worüber man diskutieren kann. Denn das ist die Grundlage dafür, dass wir erfolgreich sind, dass wir Strukturen schaffen, dass wir diesen Weg systemisch angehen und nicht eine Summe von Einzellösungen haben. Das finde ich erstaunlich, muss ich sagen. Ich will etwas zu den von Ihnen genannten Punkten sagen. Gerade Harz Guss Zorge treibt uns schon seit der letzten Legislatur um. Wir haben Geld dafür zur Verfügung gestellt. Wir haben einen Prozess gemanagt, in dem das Amt für regionale Landesentwicklung gemeinsam mit den Kommunen und dem Netzbetreiber nach Lösungen sucht, wie ein sehr schneller Netzausbau möglich ist. - Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir als Landesregierung nicht mit dem Spaten und dem Schweißgerät draußen Stromleitungen bauen, sondern dass das immer noch der Netzbetreiber macht, mit dem wir gerade nach Lösungen suchen. Aber wir kümmern uns darum. Das ist vielleicht der Unterschied zu Ihrer Diskussion. Ich kann auch nachvollziehen, dass Sie sagen: Da steht ja nichts von Netzkosten drin. - Aber in diesem Antrag geht es um eine systemische Frage. In anderen Anträgen geht es um Fragen wie wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Wettbewerbsfähigkeit. Einen solchen Antrag haben wir gerade erst behandelt; das ist gar nicht so lange her. Insofern bitte ich um Verständnis. Es ist, glaube ich, das ureigenste Interesse des Parlaments, sich Gedanken zu machen und klaren Positionen zu widmen, wie wir in Niedersachsen weiter vorangekommen. Ich zumindest bin sehr dankbar dafür, dass das hier schon geschehen ist und wir damit weiterarbeiten können. Ein letzter Punkt als Ergänzung: Ja, wir kennen diesen Brief, der unter anderem von Christiane Benner unterschrieben worden ist. Da steht aber nicht drin, dass wir keine Elektromobilität wollen. Da steht nicht drin, dass wir alles verändern. - Nein, da steht drin, dass man in der Zeit, die wir brauchen, natürlich nicht nur das Elektroauto hat. Aber das haben wir doch gar nicht, oder? Wenn ich es richtig sehe, kann ich Verbrenner oder Plug-in-Hybride kaufen. Ich kann alles kaufen, was ich will, auch ein Elektroauto. Ich finde diese ständige Debatte über Technologieoffenheit, die den Eindruck erweckt, als könnte man nicht mehr kaufen, was man will, wirklich abenteuerlich! Man kann nur hoffen, dass das irgendwann mal ein Ende nimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen, vor denen wir stehen wir haben das schon bei dem Antrag vorhin diskutiert, sind enorm groß. Komplexe Verfahren, enorme Auswirkungen, die es aufgrund der geostrategischen Fragen gibt, Digitalisierung, Energiewende, Fachkräfte - das alles spielt eine große Rolle. Ich will beispielhaft nur ein paar Punkte nennen ich glaube, mehr könnte man nur im Detail darstellen, die uns dazu bewogen haben, es anders zu organisieren, und zu sagen: Es geht nicht einfach so weiter. Mit der Stabsstelle „Transformation" und mit dem Umbau des Innovationszentrums zu Niedersachsen.next gehen wir den entsprechenden Weg, damit wir in Niedersachsen in der Lage sind, den Umbau, der uns wettbewerbsfähig und zukunftsfähig macht, anzugehen und zu gestalten. Gerade das Thema kleine und mittelständische Unternehmen treibt auch mich um. Da haben Sie völlig recht. Ein erster Erfolg ist, dass wir mit Niedersachsen.next den Extended Reality Campus umgesetzt haben. Er ermöglicht es, dass sich kleine und mittelständische Unternehmen mit Blick auf Extended Reality, Virtual Reality, Augmented Reality, Gamification Series, Games, also bei all den Themen, die zukunftsweisend und wichtig gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen sind, nicht alles selbst aufbauen müssen, sondern ganz gezielt auf sie zugeschnittene Anwendungsfälle testen können. Das ist echte Unterstützung der Wirtschaft und gerade unserer kleinen und mittelständischen Unternehmen. Ich will auch zwei andere wichtige Beispiele aus der Debatte über den Antrag anführen. Wir beschließen ihn heute, aber wir diskutieren schon ein bisschen länger darüber. Das ist uns, glaube ich, allen bewusst und vorhin auch genannt worden. Beim Thema Net Zero Valley Nordwest haben wir diesen Gedanken ganz gezielt aufgegriffen. Wir haben mit allen Regionen, in denen die Energiewende stattfindet, darüber gesprochen: Was bedeutet das an Infrastruktur? Was bedeutet das an Herausforderungen? Aber auch: Was bedeutet das an Chancen für die Unternehmen? - Wir haben durch die Gespräche, die wir in Brüssel geführt haben, eine klare Struktur. Auch die Lausitz hat sich schon gemeldet; das ist gut. Aber der zweite Standort in Deutschland wird der Nordwesten sein, wo wir mit Net Zero Valley Nordwest in der Lage sind, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, um das, was wir uns alle vorgenommen haben die Energiewende, voranzubringen und zu einem wirtschaftlichen Erfolg für unser Land zu machen. Auch das ist ein Punkt, bei dem ich den Kolleginnen und Kollegen, die daran mitwirken, sehr dankbar bin. Ein letzter Punkt: In der Wirtschaft passiert schon viel zum Thema Fachkräfte. Aber wir brauchen da einen organisierten, strukturierten Prozess. Wir können doch nicht von jedem Unternehmen erwarten, dass es sich selbst um die Zukunft der Fachkräftegewinnung kümmert. Nicht ohne Grund haben wir gesagt: Wir fokussieren uns auf wenige Länder, aber in diesen führen wir einen strukturierten Prozess durch. Den bauen wir jetzt gerade auf. Ein Beispiel ist, dass wir erst letzte Woche mit Blick auf die marokkanische Region Tanger-Tétouan-Al Hoceïma gesagt haben: Wir richten einen Fachkräftehub ein, mit dem wir nicht etwa zu verstehen geben: „Schickt mal irgendjemanden, der irgendwohin geht", sondern der die Strukturen, die es in Marokko gibt, mit Strukturen, die wir in Niedersachsen haben, verbindet und sicherstellt, dass ein gezielter Transfer von Fachkräften stattfinden kann, die eine sprachliche, fachliche und kulturelle Grundlage haben, bevor sie hierherkommen, aber dabei nicht irgendwo landen, sondern in bestimmte Unternehmen kommen, und der gleichzeitig die Fragen beantwortet: Wo wohnen sie, und wie findet die soziale Integration statt? Das ist der ganzheitliche Ansatz, den wir verfolgen. Das ist es, was hinter diesem Antrag steht. Vielen Dank dafür. Lassen Sie uns bitte so weitermachen!
Unterrichtung durch ML zum OVG-Urteil über "Rote Gebiete"
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Herr Mohrmann, so ganz ausblenden kann man eigentlich nicht, dass man noch bis vor Kurzem in Regierungsverantwortung war. Ich glaube, Sie sind bei vielen Gesprächen dabei gewesen, die auch mit der hoch geschätzten Kollegin Barbara Otte-Kinast, mit Ludwig Theuvsen und mit Olaf Lies geführt worden sind. Sie haben mitverfolgen können, wie schwer es war, das Verursacherprinzip umzusetzen. Es ist uns am Ende des Tages nicht gelungen. Dafür tragen auch Sie Verantwortung. Ein paar Fakten vorweg auch die Ministerin nannte sie schon: Das Urteil des OVG Lüneburg zu den roten Gebieten hat nicht nur eine Teilunwirksamkeit festgestellt, sondern die Nitratkulisse insgesamt für unwirksam erklärt. Davon nicht umfasst ist die Phosphatkulisse. Das muss man hier ganz deutlich sagen. Das Oberverwaltungsgericht verwarf die Verordnung mit Bezug auf das Grundwasser. Bezüglich des Oberflächenwassers hat es nicht geurteilt, weil seiner Auffassung nach die Kläger und Klägerinnen hierzu nicht klageberechtigt waren. Das Verfahren betrifft bundesrechtliche Regelungen. Deshalb ist die Revision ausdrücklich zugelassen. Geklagt hatte eine Landwirtschaftsfamilie wie viele andere auch aus dem niedersächsischen Landkreis Diepholz. Die Felder ihres Hofes liegen in einem der rot ausgewiesenen Gebiete innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes. Das bedeutet für diesen Betrieb Einschränkungen beim Düngen. Das beeinträchtigt den Ertrag wie auch die Humusbildung und damit auch die Bindung von CO2. Die taz ich habe mir gestern den Pressespiegel angeschaut zitiert dazu Heinrich Thiermann, einen der Kläger aus Diepholz: „Unser Gebiet hat das beste Trinkwasser...Deshalb haben wir uns gegen diese Verordnung gewandt." Worum genau geht es in dem Urteil? Auch das hat die Ministerin schon ausgeführt. Es gibt mehrere Kritikpunkte, die ich nicht wiederholen will; in der Hinsicht kann ich es abkürzen. Klärungsbedarf das will ich noch sagen sehen durchaus auch andere Länder wie zum Beispiel Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Auch in Sachsen ist ein ähnliches Verfahren anhängig. Sie sind aber nicht unbedingt untereinander vergleichbar. Da muss man ganz genau hinschauen. Aber in Sachsen wurde bereits Revision eingelegt. Das Verfahren ist nach meinem aktuellen Kenntnisstand bereits beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Der Bund, so die Auffassung des Gerichts, hätte die Maßstäbe direkt in der Rechtsverordnung regeln müssen. Damit sei schon die bundesrechtliche Grundlage der Gebietsausweisung fehlerhaft. Das muss man hier ausdrücklich betonen. Ein weiterer Punkt, den das Gericht angeführt hat, ist die grundwasserkörperübergreifende Berücksichtigung von Messstellen. Ich erinnere die vielen Diskussionen, die wir dazu hatten, ganz genau. Bei aller Plausibilität, die uns vermittelt worden ist, hat der normale Menschenverstand gesagt: Das alles kann doch eigentlich gar nicht angehen! Deswegen ist an dieser Stelle eine Klage, um für Klarheit zu sorgen, ein gutes Instrument. Wir alle haben lange darüber diskutiert, die Ausweisung der roten Gebiete verursachergerecht zu gestalten. Das war immer der Antritt von Niedersachsen. Frau Logemann, einen Moment, bitte! Lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Hopmann zu? Nein, ich möchte weiter ausführen. Vielen Dank. Immer wieder wurde von Landwirten kritisiert das wissen wir auch aus den unzähligen Gesprächen, dass sich ihre Flächen in roten Gebieten befinden, obwohl das eigentlich gar nicht der Fall sein kann. Der Vizepräsident des Niedersächsischen Landvolkes, Hubertus Berges, hat sich ebenfalls in der Presse geäußert: „Es war für unsere Mitglieder absolut richtig, mit großem Aufwand die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Ausweisung der roten Gebiete zu hinterfragen." Das Landvolk sieht natürlich das finde ich absolut berechtigt die Politik in der Pflicht, hierbei nachzusteuern. Ich sehe das übrigens genauso. Wir müssen eine tragfähige und rechtssichere Lösung finden und gleichzeitig keine weiteren Vertragsverletzungsverfahren der EU nach sich zieht; denn sie drohen uns nach wie vor. Die Verursachergerechtigkeit dabei bleiben wir als SPD dabei ist von fundamentaler Bedeutung. Wie geht es nun weiter? Die Urteilsbegründung sollte abgewartet werden; diese brauchen wir. Man rechnet im Moment damit so habe ich mir sagen lassen, dass sie in 14 Tagen vorliegen wird. Ich bin keine Juristin, aber natürlich stellt sich mir die Frage, ob aufgrund der Einwände gegen die Rechtsetzung des Bundes eine Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht angezeigt ist. Was bedeutet das für die Umsetzung der Düngeverordnung hier bei uns? Es ist davon auszugehen auch das hat die Ministerin schon gesagt, dass erst einmal die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat bis auf Weiteres in Kraft bleibt. Das Angebot von Ministerin Staudte, im Ausschuss zu unterrichten, sobald die Urteilsbegründung vorliegt, ist begrüßenswert. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich. Wo muss der Bund nachsteuern? Wie können wir die Anmerkungen im Land umsetzen? Mit diesen Fragen müssen wir uns jetzt befassen. Die rechtlichen und tatsächlichen Folgen müssen geprüft und angepasst werden. Ich danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Novellierung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf" - das kommt zunächst recht technisch daher. Doch die Neuauflage des Abkommens betrifft ein wichtiges Thema: die Gesundheit der Menschen in unserem Land, für die der Öffentliche Gesundheitsdienst, kurz: ÖGD, von besonderer Bedeutung ist. Denken wir beispielsweise an die immensen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie. Es war der ÖGD mit den kommunalen Gesundheitsämtern in Niedersachsen und dem Landesgesundheitsamt, der Infektionsketten nachverfolgt, Quarantänemaßnahmen überwacht und Impfkampagnen unterstützt und umgesetzt hat. Ohne die hohe Leistungsbereitschaft und professionelle Arbeit der Mitarbeitenden des ÖGD hätten wir die Pandemie nicht bewältigen können. Dem Öffentlichen Gesundheitsdienst obliegen vielfältige Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsförderung und der Prävention. Für die Erfüllung dieser Aufgaben benötigen die Bediensteten adäquate Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Zudem steht auch der ÖGD vor der Herausforderung des Fachkräftemangels. Die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen spielt hier eine Schlüsselrolle. Mit mehr als 19 000 Teilnehmenden jährlich ist sie die zentrale Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätte für die Fachberufe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland, von der Ausbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin bis hin zu Qualifikationen wie der Lebensmittelüberwachung oder auch dem Kinderschutz. Die Gesetzesnovelle schafft jetzt die Grundlage, dass die Akademie ihren Bildungsauftrag moderner, flexibler und familienfreundlicher gestalten kann. Konkret bedeutet das: Die Angebote der Akademie können künftig auch dezentral in den Bundesländern oder digital durchgeführt werden. Das vereinfacht den Zugang zu wichtigen Weiterbildungsmaßnahmen, besonders für die Vereinbarung von Beruf und Familie. Zur Stärkung der wissenschaftlichen Evidenz und der Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wird in der Novelle des Staatsvertrages außerdem die Möglichkeit zur Wahrnehmung von Drittmittelprojekten verankert. Damit wird die Wissenschaftsbasierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gestärkt - ein zentrales Ziel des Paktes für den ÖGD, den Bund und Länder nach der Pandemie aufgelegt haben. Die Akademie kann und soll hier eine führende Rolle einnehmen, indem sie innovative Weiterbildungsformate entwickelt und evidenzbasierte Inhalte vermittelt. Sehr geehrte Damen und Herren, ein starker Öffentlicher Gesundheitsdienst ist unverzichtbar. Er ist Garant für Prävention, Gesundheitsförderung und Krisenbewältigung. Es ist zu erwarten, dass diese Rolle des ÖGD aufgrund von Naturereignissen, Krisen und Pandemien sowie der Alterung der Bevölkerung zunimmt. Die Arbeit der Akademie, deren Träger jetzt 13 Bundesländer sind und die somit eine vernetzte hochwertige Aus- und Weiterbildung ermöglicht, gilt es unbedingt zu unterstützen. Sie ist ein gutes Beispiel dafür, wie es gelingen kann, im Sinne eines übergeordneten Ziels übergreifend, effizient, vernetzt, auf hohem Niveau unter den Bundesländern zusammenzuarbeiten. Wir werden dem Gesetzentwurf daher selbstverständlich zustimmen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Retzlaff. -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Kollegen Politze. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Kollegen - Entschuldigung: meine sehr geehrten Damen und Herren! Manchmal ist man ein wenig paralysiert, wenn man so eine Rede hört. Das Erinnerungsvermögen des Kollegen Fühner bedarf, glaube ich, einer Auffrischung. Der Letter of Intent ist vom Kollegen Tonne als Kultusminister verhandelt worden. Das war in der Regierungszeit von SPD und CDU. Sie waren sehr eng eingebunden in die Fragen, wie der Letter of Intent verhandelt worden ist. Ein entscheidender Punkt in diesem Letter of Intent war immer: Mehr Geld hat auch etwas mit mehr Aufsicht zu tun. Diese Frage war immer völlig unbestritten, sehr geehrter Herr Kollege Fühner, und Sie haben das mitgetragen. Deswegen will ich Ihnen nur noch einmal in Erinnerung rufen, dass das, was Sie jetzt hier gerade kritisieren, ins Leere läuft, weil Sie selber daran beteiligt gewesen sind. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt ist, dass Sie hier in Bezug auf die Kostenneutralität in Abrede stellen, dass mehr Geld fließt. Ich finde, 30 Millionen Euro sind schon „mehr Geld", was ins System reinfließt. Der entscheidende Punkt ist: Es gab mit dem Haushalt sogar einen Vertrauensvorschuss. Es ist nämlich im Vorfeld, bevor wir diese Schulgesetznovelle auf den Weg bringen, Geld geflossen. Das macht sehr deutlich, dass wir die Schulen in freier Trägerschaft weiterentwickeln und stützen wollen. Ich finde, dass das, was Sie hier an Kritik angebracht haben, in dem Umfang, in dem Sie es geäußert haben, nicht gerechtfertigt ist. Sie sollten sich daran erinnern, dass Sie bei der Entwicklung des Letter of Intent immer beteiligt waren und dabei eng mitgenommen worden sind. Vielen Dank, Herr Kollege Politze. - Ein kurzer Hinweis an
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Vielen Dank. - Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Sachtleben, vielleicht muss man das tatsächlich noch einmal unterteilen. Ein Problem, das viel durch die Medien gegangen ist, will ich gleich zu Beginn nennen: Es gibt Wohnraum, der nicht mehr die Qualität hat, die wir uns vorstellen, und es gibt Eigentümer solchen Wohnraums, die ihrer Verantwortung Eigentum verpflichtet nicht gerecht werden und die das Ziel haben, sich von diesem Wohnraum zu lösen. Leider findet man immer noch jemanden, der solchen Wohnraum nachnutzt, bis zum sogenannten Bettenlager, also einem Vermietungsprinzip, bei dem eine Matratze vermietet wird, ohne dass man eine richtige Wohnung hat. Solche Vermieter nutzen die soziale Situation von Menschen aus, um mit der Immobilie noch Geld zu verdienen. Solche Nutzungen nehmen dramatisch zu, und wir haben das muss man offen sagen noch gar keine Antwort darauf gegeben. Das wird die Kommune allein nicht leisten können. Das wird auch eine kommunale Gesellschaft nicht leisten können. Trotzdem werden wir eine Antwort darauf finden müssen. Das ist aber nicht die Aufgabe, die die Wohnraum Niedersachsen übernimmt das kann sie nicht leisten, sondern das ist eine Aufgabe, die wir als Gesellschaft, als Staat lösen müssen wie auch immer, mit wem auch immer, indem wir die Wohnungsgesellschaften vor Ort unterstützen und denen eine Möglichkeit geben. Aber wenn man Wohnungen mit relativ hohen Buchwerten hat, die man erst kaufen und dann noch sanieren müsste, dann ist das für kaum eine Gesellschaft machbar. Dieses Thema müssen wir uns also gesondert ansehen. Das Zweite wäre: Man könnte ja auch Wohnraum in guter Qualität kaufen. Auch dafür ist die Wohnraum Niedersachsen nicht zuständig. Denn sie will neuen Wohnraum schaffen. Hingegen gibt es bestehenden Wohnraum, den man kaufen könnte, ja bereits; das hilft nicht weiter. Auch das war am Anfang mal diskutiert worden; daraus sind ja auch verschiedene Begriffe entstanden. Das ist aber nicht die Aufgabe der Wohnraum Niedersachsen. Die Aufgabe der Wohnraum Niedersachsen ist die Schaffung von Wohnraum, den es ohne sie nicht geben würde - entweder, weil eine kommunale Gesellschaft ihn nicht errichten kann, weil es wirtschaftlich nicht darstellbar ist, oder weil kein Investor vorhanden ist oder weil kein anderer Partner diesen Wohnraum realisiert. Nur dann kommt die Wohnraum Niedersachsen zum Tragen! Aber genau diese Fälle gibt es in großer Zahl. Deswegen wurde das Verfahren so gestaltet, dass Projekte gesucht werden, die bereits heute genehmigt sind und umgesetzt werden können; diesen wird die Wohnraum Niedersachsen den Zuschlag erteilen. Diese Projekte können sehr schnell realisiert werden. Diese Projekte werden aber nicht von ihr umgesetzt. Dafür müsste sie einen Stab an Leuten aufbauen, mit denen sie das gesamte Projekt abwickeln könnte - abgesehen von allen Vergabevorschriften, die auch sie betreffen. Deswegen ist das begrifflich etwas schwierig: Die Wohnraum Niedersachsen kauft das Projekt. Das Projekt wird realisiert. Dann ist es ihre Wohnung. Damit wird eine Wohnung geschaffen, die es ansonsten nicht geben würde. Ich danke Ihnen ganz herzlich dafür, dass ich das noch einmal darstellen konnte: Mit unserer Landeswohnungsgesellschaft wird neuer Wohnraum geschaffen, den es sonst nicht geben würde. Vielen Dank, Herr Minister. -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Bange, es steht etwas von „Krankenhaus" im Titel dieses Antrages. Die knappen drei Minuten taugen aber nicht dazu, das KHVVG neu aufzumachen. Dieses Bundesgesetz hätte ganz sicher den Vermittlungsausschuss im Bundesrat dringend gebraucht. Welche verheerenden Auswirkungen diese Reform für unser Flächenland hat und wie man vielleicht doch noch das Schlimmste verhindern kann, wollen wir gerne im Zuge unseres Entschließungsantrags am Freitag hier beraten. Heute geht es um die Anpassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes im Zuge des KHVVG. Das ist ein kleiner Baustein, wie Sie richtigerweise sagen, Frau Kollegin Schüßler. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eher technischer Natur gewesen. Unter anderem ging es bei dieser Operation darum, die durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erforderlichen Änderungen vorzunehmen, um Leistungsgruppen und Fallmengen als Grundlage für die Krankenhausplanung festzulegen. Der Bundesgesetzgeber hat bei der Festlegung bewusst eine flexible Regelung vorgesehen. Nach § 6 a Abs. 1 Satz 2 KHG kann die zuständige Landesbehörde für eine Leistungsgruppe Planfallzahlen vorgeben, wobei es sich um eine Kannregelung handelt. Anderenfalls erfolgt nach § 37 KHG die Zuweisung von Vorhaltevolumina auf Basis von Istzahlen. Wie gesagt, das ist etwas technisch. Diese Kannregelung war im ursprünglichen Gesetzentwurf der Fraktionen von Rot-Grün aber leider nicht vorgesehen. Hingewiesen haben uns darauf im Verfahren die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund sowie der Niedersächsische Landkreistag. Wir als CDU-Fraktion haben wiederum für die notwendige Korrektur gesorgt. Auf unsere Initiative hin hat der Ausschuss die Forderung von NLT, NSGB und NKG dankenswerterweise aufgenommen, wonach Planfallzahlen nicht zwingend vorgegeben werden müssen und im Ermessen der zuständigen Landesbehörde liegen können. Dies schafft den Spielraum für alternative Ansätze, wie die Vergütung des Vorhaltebudgets anhand tatsächlicher Zahlen. Das ist die „Beinfreiheit", die auch Niedersachsen gegenüber dem Bundesgesetzgeber immer eingefordert hat, die dieser dann auch eingeräumt hat und die ohne unsere Anregung ohne Not hier im Gesetz weggefallen wäre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann sagen, dass es offenkundig besonders wichtig war, dass wir bei den Beratungen mit am Tisch saßen. Denn ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Fraktionen von SPD und Grünen sich den Umgang ihrer Regierung mit den Kommunen abgeschaut haben. Die Regierung das weiß hier jeder interessiert sich bekanntlich nicht im geringsten für die Einwände der kommunalen Spitzenverbände und negiert deren Probleme sogar. Deren Verhältnis ist mit „historisch schlecht" wahrscheinlich noch freundlich umschrieben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerade weil es sich aber um einen Gesetzentwurf der Fraktionen handelt und nicht um einen der Regierung, hatte ich gehofft, dass Rot-Grün selbst auf die Spitzenverbände oder die NKG zugeht. Das ist meines Wissens nicht geschehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Umso dankbarer bin ich, dass unserer Empfehlung trotz massiver Einwände des Ministeriums in der Ausschussberatung, das uns die genannte Änderung in den Beratungen partout noch ausreden wollte, gefolgt wurde. Wir stimmen heute zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Holsten. -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD ist die Konsequenz eines schlechten Gesetzes der Ampelregierung von SPD, Grünen und FDP zum Selbstbestimmungsrecht. Der Gesetzestext, der hier eingefügt werden soll, lautet wie folgt: „Soweit in diesem Gesetz Bezug auf das Geschlecht einer Person genommen wird, ist grundsätzlich das bei der Geburt festgestellte biologische Geschlecht maßgeblich." Wenn wir diesen Gesetzestext aus Sicht eines Juristen analysieren, stellen wir fest: Schon das Wort „grundsätzlich" ist zu bewerten. „Grundsätzlich" bedeutet: Es bestehen auch Ausnahmen. Diese Ausnahmen werden in diesem Gesetzentwurf leider nicht genannt. Das ist schon mal ein Malus. Was muss aus dieser Form der Formulierung geschlossen werden? Wir müssen eine Güterabwägung vornehmen zwischen der Sicherheit in den Gefängnissen dazu haben meine Vorredner schon das ein oder andere Beispiel genannt auf der einen Seite und den Fragen der Diskriminierung auf der anderen Seite - der Diskriminierung, die in Artikel 1 und Artikel 3 des Grundgesetzes verfemt ist. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass wir gut daran tun, das schlecht gemachte Gesetz der Ampel zum Selbstbestimmungsrecht jetzt nicht noch schlechter zu machen, indem wir das, was die AfD will, umsetzen. Mein Kollege Hujahn hat eben schon das klassische Beispiel, das immer genannt werden muss, gebracht: Wenn sich beispielsweise ein Mann biologisches Geschlecht entscheidet, eine Frau zu sein, und dies dann auch durch Operation wird, und dieser Mann, der dann eine Frau ist, in den Männerknast muss, dann wird sich die Gefahrenlage mit Blick auf Übergriffe in dem entsprechenden Gefängnis ändern. Ich glaube nicht, dass das, was hier vorgelegt worden ist, die Lösung des Problems sein kann. Meine Kollegin Martina Machulla ist leider krank und kann deshalb heute nicht hier sein, weshalb ich für sie spreche. Und ich will ihre Gedanken, die sie vorformuliert hat, einmal vortragen: Wir als CDU-Fraktion haben bereits in verschiedenen Verfahren um das Selbstbestimmungsgesetz auf die Problematik hingewiesen, die entsteht, wenn eine Änderung des Geschlechtseintrags ohne Berücksichtigung von Konsequenzen in sensiblen Bereichen wie dem Justizvollzug beschlossen wird. Wir haben damals gefordert, die Balance zwischen individueller Freiheit und Schutzmaßnahmen für besonders sensible Bereiche zu wahren. Doch die Ampelregierung hat diese Bedenken ignoriert und sich über genau die Punkte hinweggesetzt, die wir heute hier diskutieren. Ob dieses Versäumnis durch den Gesetzentwurf der AfD geheilt wird, steht auf einem anderen Blatt und ist ganz sicher im Ausschuss zu behandeln. Ein moderner Strafvollzug muss nicht nur sicher sein, sondern auch den Respekt vor der Menschenwürde gewährleisten. Es ist unsere Aufgabe, diese beiden Prinzipien in Einklang zu bringen. Die CDU-Fraktion setzt auf gezielte Maßnahmen, nämlich eine fundierte Ausbildung des Vollzugspersonals, individuelle Risikoanalysen und ein Unterbringungskonzept, das den Bedürfnissen aller Gefangenen gerecht wird. Solche Ansätze basieren auf Erfahrung, Wissenschaft und Respekt, nicht auf plakativer Vereinfachung oder populistischer Stimmungsmache. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind Aufgaben, die jetzt im Unterausschuss „Justizvollzug" zu behandeln sind. Wir als CDU-Fraktion werden diese genannten Dinge in die Diskussion, in dieses Gesetzgebungsverfahren, einbringen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank, Herr Plett. -
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
jetzt zu schützen? - Danke. Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter, ich weiß, dass die Wiederholung das Prinzip der Didaktik ist. Ich muss das offensichtlich immer wieder anwenden, damit die AfD verstehen möchte oder auch überhaupt verstehen kann. Ich habe Ihnen in der Beantwortung der Anfrage der CDU umfangreich vorgetragen, wie die kommunalen Ausländerbehörden und die Landesaufnahmebehörde miteinander arbeiten und wie wir auch in schwierigen Fällen miteinander arbeiten. Sie können davon ausgehen, dass das stimmt, was ich Ihnen vortrage. Zweitens können Sie davon ausgehen, dass wir im Innenministerium und in der Landesaufnahmebehörde einen sehr engen Kontakt mit all unseren kommunalen Ausländerbehörden haben. Und wenn es schwierige Fälle gibt, dann kümmern wir uns gemeinsam darum. - Das tun wir! Wenn Sie die kommunalen Spitzenverbände oder die jeweiligen Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landräte dazu befragen, dann würden die Ihnen das auch bestätigen. Herr Bothe, ich kann diese latente Unterstellung aber diesen Eindruck möchten Sie ja auch erwecken, in Niedersachsen ist es ganz unsicher und hier laufen zuhauf Menschen herum, die uns alle gefährden wollen nicht bestätigen. Und daher, Herr Bothe: Bitte konkrete Nachfragen und nicht das Schüren von Unsicherheit! Wir haben schwierige Menschen in diesem Land, aber die müssen dieses Land auch verlassen. Deswegen haben wir ein sehr enges Monitoring das habe ich Ihnen dargestellt, und dieses Monitoring funktioniert. Wir alle in der Landesaufnahmebehörde, in den kommunalen Ausländerbehörden, in meinem Haus arbeiten sehr hart daran, dass das auch so bleibt. Danke schön. Vielen Dank, Frau Ministerin. -
Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen
zu? Selbstverständlich, Herr Reinken. Gerne. Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade ausgeführt, dass Ihnen das Thema Berufsorientierung wichtig ist. Deswegen frage ich Sie, wie Sie denn die Tatsache bewerten, dass Ihr Haus insgesamt 15 Wochen, also 4 Monate, benötigt hat, um im Ausschuss zu unserem Antrag überhaupt sprechfähig zu sein. Herr Reinken, das möchte ich nicht eins zu eins so stehen lassen. Meine Erfahrung ist, dass im Ausschuss gefragt wird: Wann hat das Kultusministerium
Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass dieses wichtige Thema der beruflichen Orientierung in diesem Plenarabschnitt sogar zweimal auf der Tagesordnung steht, und auch, dass sich der Ausschuss bereits intensiv mit dem Thema beschäftigt hat, aber auch weiter beschäftigen wird. Wenn wir uns den Antrag der CDU, aber auch den Antrag, der am Freitag auf der Tagesordnung steht, ansehen, dann können wir sehen, dass es durchaus auch Gemeinsamkeiten und in vielen Bereichen ähnliche Überlegungen gibt, wie man berufliche Orientierung weiterentwickeln kann. Auch mir ist das Thema sehr wichtig; denn es kann uns schlichtweg nicht zufriedenstellen, wenn eine Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler sagt, sie wisse eigentlich gar nicht, was sie werden solle, und fühle sich beruflich nicht orientiert. Man kann festhalten, dass in den letzten Jahren eine Menge passiert ist, dass der Erlass von meinem Vorgänger, Grant Tonne, wirklich wegweisend war, um berufliche Orientierung zu stärken. Trotzdem können wir auch feststellen, dass wir nicht nachlassen dürfen, die berufliche Orientierung zu verbessern und weiterzuentwickeln. Vor dem Hintergrund hat das Kultusministerium in dieser Legislaturperiode eine Evaluation durchgeführt, an der sich alleine weit über 1 000 Unternehmen beteiligt haben. Das finde ich ganz großartig. Wir haben gefragt: Wie wirkt der Erlass, wo bewährt er sich, und wo müssen wir Dinge verändern? Alle Bereiche, die mit beruflicher Orientierung zu tun haben, haben teilgenommen, und wir konnten eine Menge lernen. Frau Hamburg, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Reinken zu? Selbstverständlich, Herr Reinken. Gerne. Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Abschiebeoffensive 2024 endlich einleiten - Kapazitäten der Bundeswehr für Abschiebeflüge nutzen!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir haben heute Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Behandlung der Dringlichen Anfrage sehr intensiv über das Thema Abschiebung gesprochen. Deswegen möchte ich dieses Thema jetzt nicht wieder aufmachen. Ich möchte mich in diesem Raum auch nicht dazu äußern, Herr Bock, wie im Bundestag abgestimmt wird. Das muss im Bundestag organisiert werden. Dazu braucht es keine Aufrufe von diesem Pult aus. Ich möchte mich gerne auf den Antrag der AfD konzentrieren, der hier zur Endberatung ansteht. Er ist ja im Ausschuss sehr intensiv beraten worden. Ich kann nicht empfehlen, diesem Antrag zuzustimmen, aus drei Gründen. Der erste Grund ist: Die Kapazitäten der Bundeswehr werden zum jetzigen Zeitpunkt für ein anderes Thema gebraucht, für die Verteidigung unserer Republik. Die durch Putin ausgelöste Bedrohungslage ist eine große Herausforderung für die Bundeswehr. Wir müssen uns neu ausrichten, die NATO richtet sich neu aus. Daher hat die Bundeswehr andere Sorgen, als Kapazitäten für Rückführungen zur Verfügung zu stellen. Der zweite Grund, meine Damen und Herren, ist: Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland regelt klar, in welchen Fällen unsere Streitkräfte eingesetzt werden dürfen - zu Abschiebezwecken nun mal nicht. Deshalb ist diese Forderung aus dem Entschließungsantrag nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar. Ich weiß, dass Sie kein Fan unseres Grundgesetzes sind. Die andere Seite ist es aber. Deswegen halten wir uns daran, was in unserem Grundgesetz steht. Gemäß Artikel 87 a des Grundgesetzes haben unsere Streitkräfte „im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen", und zwar natürlich nur, „soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist". Meine Damen und Herren, Geflüchtete sind kein Verteidigungsfall. Der dritte Grund ist wir haben heute Morgen ganz kurz darüber gesprochen: Wenn es darum geht, Rückführungen vorzunehmen, gibt es verschiedene Hinderungsgründe. Dass wir zu wenig Maschinen, zu wenig Piloten hätten, daran liegt es nicht. Rückführungshindernisse sind vielmehr die mangelnde Kooperation der Herkunftsländer und vor allem das Fehlen von Passersatzpapieren. Das sind die Gründe - und nicht dass wir zu wenig Flieger oder zu wenig Piloten hätten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! ich begrüße Sie und eröffne die 57. Sitzung im 22. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Ich bitte Sie, soweit möglich, sich von den Plätzen zu erheben. Meine Damen und Herren, liebe heute anwesende Familie True! Ein Platz in diesem Plenarsaal bleibt unbesetzt. Eine Stimme, die sich beherzt und furchtlos erhob, ist verstummt. Am Abend des 4. Januar 2025 verstarb der Abgeordnete Dennis True im Alter von nur 36 Jahren. Sein Tod macht uns sehr traurig und tief betroffen. Seiner Heimatregion war Dennis True spürbar verbunden - und aus dieser Verbundenheit heraus begründete er sein gesellschaftliches und sein politisches Engagement. Denn er wusste: Ein Leben in Gemeinschaft kann nur dann gelingen, wenn man es aktiv gestaltet. Seit Beginn dieser Wahlperiode am 8. November 2022 gehörte Dennis True dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der SPD-Fraktion an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, im Unterausschuss „Verbraucherschutz" und im Unterausschuss „Medien". Darüber hinaus gehörte er dem Präsidium des Landtages als Schriftführer an. Dennis Trues Leben hat Spuren hinterlassen, in seiner Heimat und darüber hinaus. Authentisches und aufrichtiges Engagement kann nur demjenigen gelingen, der seine Verbundenheit mit den Mitmenschen tief in seinem Herzen trägt. Wir wissen uns bereichert und schätzen uns dankbar, Dennis True als unseren Kollegen, als überzeugten Demokraten und als engagierten Menschen unter uns gehabt zu haben. Wir werden ihn in ehrender Erinnerung behalten und widmen ihm nun ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn dieser Woche gedachten Menschen in ganz Niedersachsen der Opfer nationalsozialistischer Gewaltherrschaft. Anlass war der 27. Januar, der in unserem Land und weltweit ein Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ist. In diesem Jahr markiert der 27. Januar den 80. Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz. Dass Auschwitz erdacht und umgesetzt werden konnte, daran kann und darf sich diese Welt nicht gewöhnen. Aus der Erinnerung an die millionenfache Entrechtung, Verfolgung und Ermordung unschuldiger Menschen in deutschem Namen ergibt sich unser Auftrag für die Zukunft. Es gilt, die Erzählung über die NS-Diktatur und über ihre Opfer nicht abreißen zu lassen. Aus Anlass des Gedenktages an die Opfer des Nationalsozialismus lud der Niedersächsische Landtag in der vergangenen Woche unter dem Titel „Lebensmelodien" zu einem Projekttag ein. Der Projekttag richtete sich an Schulklassen der Jahrgänge 9 bis 13. Er stellte Melodien jüdischer Tradition vor, die in den Jahren 1933 bis 1945 komponiert, gesungen und niedergeschrieben wurden. In der Musik und in begleitenden Textzeugnissen wurden unterschiedliche Lebensgeschichten, unterschiedliche jüdische Schicksale eindrücklich erfahrbar. Die jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer reflektierten und diskutierten anschließend ihre Erfahrungen. Ein Schüler schreibt über die Frage, was er aus dem Projekttag mitnehme, wie folgt: „Ich nehme die Erkenntnis mit, dass es noch viel für mich zu lernen gibt, und die Hoffnung, die Welt zu einem etwas besseren Ort machen zu können." Und eine Schülerin schreibt: „Jeder hat seine eigene Geschichte, und man sollte die Personen und ihre Geschichten ehren, indem man sich daran erinnert. Wenn wir schon nichts an der Vergangenheit ändern können, dann wenigstens an der Zukunft. Sie liegt in unserer Hand, und wir sind dafür verantwortlich, dass anderen so etwas nicht auch passiert, dass wir aus der Vergangenheit lernen." Sehr geehrte Damen und Herren, 80 Jahre nach der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz stehen wir in unserer Erinnerungskultur an einem entscheidenden Punkt. Die Stimmen derer, die aus eigenem schmerzhaften Erleben zu uns sprechen und die Erinnerung wachhalten können, werden zunehmend schwächer; nach und nach verstummen sie. Auch deshalb gewinnen Initiativen und Projekte wie „Lebensmelodien" an Bedeutung. Und gleichzeitig entscheidet sich gerade ganz aktuell, welchen Wert wir den Erfahrungen der Opfer des Nationalsozialismus heute zumessen. „Was hättest Du getan?", war lange Zeit die Frage, die sich viele mit Blick auf die Zeit des aufkeimenden Nationalsozialismus gestellt haben. Längst ist diese Frage nicht mehr nur hypothetischer Natur. Sie stellt sich mittlerweile konkret und im Präsens: Was tust Du? Wenn heute die Verächter der Demokratie ihre menschenfeindliche Agenda wieder unters Volk streuen, auf allen Kanälen und gezielt in der Jugend, ist die Frage unausweichlich: Was tust Du? - konkret und im Präsens. Bist Du couragierter als diejenigen, deren Gleichgültigkeit Auschwitz den Weg bereitet hat? Hast Du Dich belehren lassen darüber, was Menschlichkeit ist und was sie von uns fordert? Auschwitz hat lange vor der Errichtung des Lagers begonnen. Auschwitz hatte seine Wurzeln in einem demokratisch verfassten System. Zuerst brauchte es nur wenige, um die Demokratie mit ihren eigenen Mitteln zu beschädigen und sie dann abzuschaffen. Immer mehr haben sich anstecken lassen, haben in ihrer Bequemlichkeit und in ihrem Opportunismus weggeschaut, als das Unrecht zum Leitprinzip wurde. Meine Damen und Herren, Judenhass, Menschenhass, wie er auch heute wieder entflammt, ist die Verkehrung von allem, was uns Auschwitz lehrt, Opportunismus der Boden, der ihm das Wurzeln erlaubt, Gleichgültigkeit die größte Sünde an unserer Demokratie. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Tagesordnungspunkt 1: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung. Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrages liegen Ihnen vor. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag beschließen, dass die Reihenfolge der Beratungsgegenstände geändert wird. Wie mir mitgeteilt wurde, sind die Fraktionen übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 21 b ‑ die Aktuelle Stunde der AfD auf Freitag vor den Tagesordnungspunkt 35, also vor die Befragung des Ministerpräsidenten, zu verlegen. Wenn entsprechend verfahren werden soll, muss der Landtag darüber jetzt beschließen. Ich bitte diejenigen um das Handzeichen, die dieser Änderung zustimmen. - Der Vollständigkeit halber frage ich nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Die Tagesordnung ist einstimmig so geändert worden. Mit der Tagesordnung mit aktualisierten Redezeiten haben Sie Informationen über die von den Fraktionen umverteilten und die von dem fraktionslosen Mitglied des Hauses angemeldeten Redezeiten erhalten. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit diesen Redezeiten feststellen? - Das ist der Fall. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 19:30 Uhr enden. Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online" werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums Technik aus Papenburg mit einer Online-Redaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat der Abgeordnete Hartmut Moorkamp übernommen. Herzlichen Dank. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer Axel Miesner mit. Herr Miesner, bitte! Auch von meiner Seite einen schönen guten Morgen! Entschuldigt haben sich: von der Landesregierung ab 12 Uhr Herr Minister Heere, ab 13 Uhr Frau Ministerin Osigus, von der Fraktion der SPD Frau Emken, Frau Hillberg, Frau Lange und Herr Siebels, von der Fraktion der CDU-Fraktion Frau Evers, Frau Machulla und Frau Otte-Kinast, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Zeitraum von 16.15 Uhr bis 17.30 Uhr Herr Schulz-Hendel. Vielen Dank, Herr Kollege Miesner. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde Wie aus der Tagesordnung zu ersehen ist,
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Frau Hartmann möchte antworten. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Also, für mich persönlich ist es nicht ein Skandal, dass wir hier über irgendwelche Tauschbörsen reden. Wie gesagt, Sie erzählen wieder Dinge aus dem Zusammenhang gerissen und nicht die komplette Wahrheit aus diesem Artikel. Ein Skandal ist, dass Sie verfassungswidrige Gesetze mit ... das habe ich schon vorhin erwähnt machen, wissend, was für eine Geschichte dieses Land hat. Und das heißt, dass ich als schwarze Frau mich in diesem Land nicht auf die Union verlassen kann, dass die Geschichte sich wiederholt. Das ist der eigentliche Skandal! Und das müssen die Bürgerinnen und Bürger da draußen wissen: dass, wenn man mit der CDU zusammenarbeitet, wenn man die CDU wählt, darauf hinwirkt, dass die Demokratie gefährdet wird. Das ist der Skandal! Frau Hartmann,
In Niedersachsen mit Vernunft und Fortschritt in die Zukunft: Windräder aufbauen statt abreißen. Für saubere Energie und Grünen Wasserstoff.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Januar war fast durchgängig eine einzige Dunkelflaute. Weder Solaranlagen noch Windräder konnten ausreichend Strom produzieren - mit dramatischen Folgen für den Preis. Der stieg für Unternehmen in astronomische Höhen. Einige Betriebe mussten sogar ihre Produktion einstellen. Jeder normale Mensch sieht: Wind und Sonne sind schön, aber sie sind nicht die Lösung zur sicheren Stromversorgung eines Industrielandes. Leider ist es mit der Normalität in unserer Landesregierung nicht so weit her. Denn sie will als Reaktion auf die Krise die Probleme verschärfen - durch einen noch schnelleren Ausbau von Solar- und Windkraftanlagen, und das Ganze natürlich auf Kosten der Steuerzahler. Die müssen also erst mal den Kram finanzieren, und dann werden sie mit hohen Strompreisen am Ende noch weiter abgezockt. Das ist vielleicht maximal ein unseriöses Geschäftsmodell, auf keinen Fall ist es seriöse und bürgerfreundliche Landespolitik - von den Folgen für die Wirtschaft rede ich noch gar nicht. Auf einen Satz heruntergebrochen, wird also versucht, eine uralte Gleichung umzudeuten. Sie wissen schon: null mal null. Das Problem dabei: Das Ergebnis war immer null und wird auch mit Millionen Euro aus der Steuerkasse null bleiben. Aber schauen wir mal auf die konkreten Eckdaten! Die vorhandenen Wind- und Solaranlagen in Deutschland schaffen zusammen 172 GW Leistung - am Tag, theoretisch, bei Idealbedingungen. Doch installierte Leistung erzeugt keinen Strom. In der letzten Januarwoche mit wenig Wind und Sonne kamen eben keine 172 GW heraus. Die Realität in der Dunkelflaute war sehr bitter: schlappe 36 % Auslastung bei Windrädern auf dem Meer, 10,7 % Auslastung bei Windrädern auf dem Land und wirklich katastrophale 2,7 % Auslastung bei PV-Anlagen. Das reicht einfach vorne und hinten nicht. Alles in allem ein gewaltiger Planungsfehler, den keiner wahrhaben will und der jetzt durch einen weiteren irren Plan behoben werden soll. Wir haben diese Woche zu wenig Strom? Naja, egal, bauen wir noch ein paar Anlagen mehr! Die Kosten dafür? Auch völlig egal, das zahlt ja der Bürger! - Sorry, aber wenn ich mein Unternehmen so geführt hätte, wäre ich nach ein paar Wochen pleite gewesen - mit allen Folgewirkungen: Mitarbeiter arbeitslos, Familien ohne Existenzgrundlage. Alles zusammengenommen, ist das völlig verantwortungslos. Genau das macht diese Landesregierung jetzt mit Niedersachsen und seinen Bürgern. In den Köpfen der Grünen wabert jetzt natürlich das Wort „Stromspeicher" herum. Die haben wir aber nicht. Und selbst wenn wir sie hätten, müssten sie kurz vor der Dunkelflaute befüllt werden. Das Problem bliebe also und würde sich nur verschieben - mit einem extrem hohen Risiko, dass nichts so klappt, wie man es sich wünscht. Das ist eben so mit dem Wetter. Am Ende steht so oder so immer der Import von Strom. Damit sind wir abhängig, und Abhängigkeit ist nie gut - schon gar nicht für eine Industrienation, die vorne mitspielen will. Und außerdem ist es meistens teuer - also insgesamt keine gute Idee. Meine Damen und Herren, wie kann es also stattdessen weitergehen? Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist inzwischen als übererfüllt anzusehen. Was wir jetzt brauchen, sind Kraftwerke, die eine sichere Versorgung bei Dunkelflauten ermöglichen. Das ist übrigens nicht nur ein Vorschlag der AfD-Fraktion. Nein, das ist auch der Vorschlag von RWE-Chef Markus Krebber. Darum fordern wir den sofortigen Abrissstopp aller vorhandenen Kraftwerke. Das ist effizient, übrigens auch mit Blick auf den gewaltigen Platzbedarf von Wind- und Solaranlagen. Die fressen nämlich massiv anderweitig nutzbare Flächen. Hinzu kommt: Wir haben auch gar keine Zeit mehr. Die Bundesnetzagentur erwartet bis Ende 2026 eine deutliche Steigerung des Strombedarfs - ein extrem erhöhter Bedarf in der Industrie, auch durch E-Mobilität und Wärmepumpen. Die Prognosen liegen also alle auf dem Tisch. Der jährliche Strombedarf in Deutschland wird künftig bei über 1 000 TWh liegen. Das weiß auch die Regierung und hat großartige Ideen. Sie will neue Gaskraftwerke bauen, und die sollen dann mit Wasserstoff betrieben werden, und der soll aus Windkraft hergestellt werden. Ausgeblendet werden aber die Zahlen dahinter: Für 1 000 TWh Strom brauchen wir 2 000 Gaskraftwerke und in der Folge dann über 1 Million Windenergieanlagen. Allein hier bei uns in Niedersachsen müsste dazu Windrad an Windrad gebaut werden - mit einem Abstand von nur wenigen Hundert Metern. Ganz ehrlich, das merken Sie doch auch: Das ist Entschuldigung! vollkommen bekloppt, unrealistisch und wird niemals funktionieren. Was wir brauchen, sind vernünftige, realistische Lösungen, nämlich unsere: die schnelle Rückkehr zur Kernkraft. Vielen Dank.
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Behrens. Frau Behrens, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Als Niedersächsische Landesregierung verfolgen wir eine von den Grundsätzen der Humanität und Ordnung geleitete Migrations- und Flüchtlingspolitik. Hier ankommenden Menschen, die aus Krisen- und Kriegsgebieten zu uns fliehen und einen Anspruch auf Asyl haben, gewähren wir Schutz und die notwendige Unterstützung. Diejenigen, die kein Bleiberecht haben, weil sie keine asylrechtliche Schutzanerkennung erhalten und weitere Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht nicht erfüllen, sind ausreisepflichtig. Der Vollzug der Rückführung abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist zwingende Rechtsfolge und wird in Niedersachsen auch konsequent umgesetzt. Für die Landesregierung hat ein effektiver Rückführungsvollzug eine hohe Priorität. Die Zahl der Rückführungen in Niedersachsen konnte vom Jahr 2023 auf das Jahr 2024 deutlich gesteigert werden, nämlich um 21,16 %. Festzuhalten ist jedoch, dass Rückführungsmaßnahmen im Einzelfall Vollzugshindernisse entgegenstehen können. Das wesentliche Hemmnis bei der Durchführung von Rückführungen ist die mangelnde Kooperationsbereitschaft zahlreicher Herkunftsländer. Eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen kann nicht zurückgeführt werden, weil sich die Herkunftsländer entweder bei der Passersatzpapierbeschaffung oder der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen unkooperativ zeigen. Diese Herkunftsländer setzen beispielsweise Rückübernahmeabkommen nicht oder nur unzureichend um oder geben Rahmenbedingungen vor, die effektive und umfangreiche Rückführungen vereiteln. Die Landesregierung fordert die Bundesregierung, die hier vor allen Dingen für Verbesserungen sorgen kann, daher regelmäßig auf, für verbesserte Rahmenbedingungen bei Rückführungen zu sorgen. Unter anderem im Rahmen der IMK haben wir mehrfach bekräftigt, dass sich der Bund im Dialog mit den Herkunftsländern oder auf Ebene der EU dafür einsetzen muss, besonders unkooperative Herkunftsländer zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger zu bewegen. Zudem haben wir als Landesregierung im Rahmen der Einführung des Rückführungsverbesserungsgesetzes durch die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen unterstützt, die zur Beschleunigung von Rückführungen beitragen. Hierbei sind unter anderem die Erhöhung der Höchstdauer von Ausreisegewahrsamen, oder die Möglichkeit zur Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen zur Identitätsfeststellung zu nennen. In allen Bundesländern bestehen dieselben Hindernisse für einen erfolgreichen Vollzug von Rückführungen. Daher findet regelmäßig ein Austausch mit anderen Bundesländern in länderübergreifenden Arbeitsgruppen zu Optimierung der Prozesse statt. Darüber hinaus findet durch mein Haus eine umfassende Beratung der kommunalen Ausländerbehörden statt. Wir arbeiten intensiv daran, die Rückführungsverfahren in Abstimmung mit den Kommunen zu optimieren und effektiv zu gestalten. Als Ausfluss dieser Interessen wurde aktuell eine Projektgruppe eingerichtet. Diese soll die Geschäftsprozesse in der Landesaufnahmebehörde und die Schnittstellen zu den Kommunen noch einmal überprüfen, um die Rückführungen weiter zu beschleunigen. Erste Ergebnisse wurden hier bereits umgesetzt. So werden künftig die Personen, die durch Widerstand ihre Rückführung quasi unmöglich machen und zu einem Abbruch führen, künftig in der LAB NI untergebracht und nicht mehr in der Kommune, in der sie vorher untergebracht worden sind. Zudem werden inzwischen sogenannte Dublin-Fälle in Niedersachsen in der Landesaufnahmebehörde untergebracht. Dies soll gewährleisten, dass Rücküberstellungen in die jeweiligen EU-Einreiseländer besser sichergestellt werden können. Meine Damen und Herren, die Landesregierung nimmt das Thema Rückführungen sehr ernst. Auf jeder Innenministerkonferenz diskutieren wir mit den anderen Ländern und mit dem Bund die bestehenden Hemmnisse und wie diese weiter abgebaut werden können. Die eigenen Rückführungsmaßnahmen überprüfen wir und befinden uns in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. So konnten wir, wie dargestellt, die Zahl der Rückführungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigern. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren 21 605 Personen in Niedersachsen zur Ausreise verpflichtet, wovon 17 722 Personen vollziehbar ausreisepflichtig waren, deren Aufenthalt aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen aber zu dulden ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 hielten sich insgesamt 2 665 ausreisepflichtige Personen in Niedersachsen auf. Davon waren 16 868 Personen vollziehbar ausreisepflichtig, deren Abschiebung aufgrund von tatsächlichen oder rechtlichen Gründen vorübergehend ausgesetzt wurde. Zu Frage 2: Hierzu verweise ich auf meine Vorbemerkungen. Zu Frage 3: Im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport ist die Arbeitsgruppe „Einzelfälle" ein seit Jahren etabliertes Gremium. In ihr werden ausländerrechtliche Einzelfälle mit dem Ziel behandelt, aufenthalts-, asyl-, staatsangehörigkeits- und passrechtliche Maßnahmen gegen ausländische Personen zu prüfen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen und durch ihre extremistischen oder terroristischen Bezüge die innere Sicherheit des Bundes und der Länder gefährden. Zudem besteht die Arbeitsgruppe „Aufenthaltsrechtliche Behandlung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer" mit dem Ziel, die Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zur Aufenthaltsbeendigung bei in besonderem Maße straffällig gewordenen Ausländerinnen und Ausländern sicherzustellen. Die Schwerpunkttätigkeit dieser Arbeitsgruppe ist es, die Ausländerbehörden zu unterstützen, ihre umfangreiche Hilfestellung anzubieten und daraus resultierend die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen zu optimieren und letztendlich zum Erfolg zu kommen. Die AG ABSA nimmt hierbei eine Schnittstellenfunktion wahr, mit der sie den erforderlichen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Ausländerbehörden und den Sicherheitsbehörden gewährleistet. Beide Arbeitsgruppen, meine Damen und Herren, haben sich bewährt und werden ihre Arbeit mit großer Intensität fortsetzen, um Rückführungen, vor allen Dingen von Straftätern und Gefährdern, konsequent zu vollziehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ein neues Gesetz sorgt per se für Diskussion, auch wenn es da herrscht hier große Einigkeit längst fällig ist. Denn die freien und privaten Schulen, die unsere Schullandschaft in ihrer Vielfalt bereichern und häufig auch Motor für pädagogisch-didaktische Innovationen sind, erfahren in Niedersachsen noch Benachteiligungen, die wir sukzessive abschaffen wollen. Auch darin sind sich alle Fraktionen hier im Landtag offensichtlich einig. Ich muss an dieser Stelle aber noch einmal den Prozess, der bis hierher stattgefunden hat, transparent machen, weil sowohl die Wortbeiträge der Opposition gerade, als auch einzelne Zuschriften freier und privater Schulen in den letzten Tagen zeigen, dass dieser wohl nicht überall klar war. Der Letter of Intent ist eine Vereinbarung zwischen der ehemaligen Landesregierung aus SPD und CDU unter Kultusminister Tonne wie wir gerade gehört haben, war auch Herr Fühner in den Prozess gut eingebunden mit den Verbänden der freien und privaten Schulen, in der genau beschrieben ist, wie die Benachteiligungen, von denen ich gerade gesagt habe, dass wir sie alle miteinander sukzessive abschaffen wollen, tatsächlich sukzessiv abgeschafft werden. Er wurde von allen Seiten unterschrieben. Jetzt darf ich kurz auf die Kritik von Herrn Fühner eingehen Herr Politze hat es gerade schon gesagt: Sie waren dabei. Sie sind diesen Weg mitgegangen. Sie hatten in der letzten Legislatur einen eigenen Entschließungsantrag, in dem teilweise Dinge stehen, die Sie jetzt, von hier vorn, gerade kritisiert haben. Ich gehe zum Beispiel auf den Punkt Genehmigungsverfahren ein. Das Genehmigungsverfahren ist von Anfang an so vereinbart gewesen. Das steht im Letter of Intent. Auch die Evaluation steht, sogar mit Jahreszahl 2028, im Letter of Intent, den Sie mitgetragen haben. Ich habe gerade nachgeguckt. Ich kann nur empfehlen, da noch einmal reinzugucken. Von daher prallt Ihre Generalkritik aus der Opposition hier einfach komplett ab. Bevor wir uns in der jetzigen Legislatur darangemacht haben, hat die Kultusministerin die Verbände gefragt, ob dies immer noch in ihrem Sinne sei. Inzwischen wurde über Monate und gerade in den letzten Wochen von Kultusministerium und Verbänden um sehr viele Details gerungen, und es wurden noch viele zusätzliche Zugeständnisse an die Verbände gemacht. Ich finde, das ist ein Paradebeispiel für eine gute Zusammenarbeit mit den Beteiligten. Dafür ein großes Dankeschön an die Verbände, aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kultusministeriums. Sehr geehrte KollegInnen, was nun also gar nicht geht, ist zu behaupten, da sei etwas in Hinterzimmern verhandelt worden, wie Herr Rykena es gerade gesagt hat, oder hier gelte Kostenneutralität. Es gibt bereits seit dem letzten Haushaltsbegleitgesetz Geld und es wird noch mal mehr Geld für die freien und private Schulen geben. Summiert 31 Millionen Euro stellt diese Landesregierung zur Verfügung bzw. hat sie schon zur Verfügung gestellt für Ganztag, Schulsozialarbeit, die IT-Administration, die Anhebung der Gehälter und auch für den Fall das ist auch einer der Kritikpunkte, dass die neue Finanzformel zu einer Schlechterstellung führen könnte, denn das wollen wir vermeiden, und hierfür haben wir extra 8 Millionen Euro bereitgestellt. Sehr geehrte KollegInnen, ein wesentlicher Punkt des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist die gerade erwähnte Finanzhilfe. Mit deren Reformierung stellen wir die Berechnung des Zuschusses des Landes zu den Betriebskosten neu auf: Die Berechnungsformel für die Finanzhilfe des Letter of Intents wird auf Wunsch der Verbände außerdem gesetzlich verankert. Das gibt Planbarkeit und auch Verlässlichkeit. Die neue Formel löst das hatte Frau Lansmann schon gesagt die seit Langem unveränderten Stundensätze nach dem sogenannten Referenzschulmodell ab. Ich habe viele Gespräche mit einzelnen freien und privaten Schulen geführt, aber natürlich auch mit den Verbänden. Gerade die bisher oft ausgebliebenen Einmalzahlungen wie die Inflationsausgleichszahlungen waren immer wieder ein großer Kritikpunkt, den wir jetzt hier nachvollziehen und auch zukünftig nachvollziehen. Das setzen wir jetzt um. Das finde ich genau richtig. Herr Mennen, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Fühner zu? Ja, gerne. Bitte, Herr Fühner! Vielen Dank, Herr Kollege Mennen, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vor dem Hintergrund, dass Sie beschreiben,
Unterrichtung durch ML zum OVG-Urteil über "Rote Gebiete"
Zu Wort gemeldet hat sich für diese Besprechung für die Fraktion der CDU Dr. Marco Mohrmann. Herr Mohrmann, Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer auf die Landwirtschaft der letzten Jahre und ihr Düngeverhalten blickt, wer darauf blickt, wie die Landwirtschaft geliefert hat, den kann es natürlich nicht überraschen, dass sich der Berufsverband juristisch gewehrt hat und auch nach wie vor gegen die Art und Weise der Ausweisung der roten Gebiete wehren wird. Das ist für viele Landwirte in der praktischen Bewirtschaftung oft nicht nachvollziehbar. In Teilen wird man durch ein rotes Gebiet in seiner Arbeit eingeschränkt, das auf der Grundlage von Werten aus Messstellen festgelegt wurde, die weit von den eigenen Flächen entfernt liegen, auf denen man überhaupt keinen Einfluss nehmen kann, damit es an diesen Messstellen besser werden kann. Insofern will ich dringend darauf hinweisen: Es ist überfällig, endlich zum lange versprochenen Verursacherprinzip zu kommen. Wir haben hier im Parlament oft darüber gesprochen. Ich erwarte von dieser Landesregierung, dass sie sich noch sehr viel deutlicher dafür einsetzt, hierbei endlich nachvollziehbare Regelungen für die Landwirtschaft zu finden. Ich setze darauf, dass wir nach dieser Bundestagswahl endlich eine politische Kombination bekommen, die hierbei endlich ihre Arbeit für die Landwirtschaft in Deutschland machen wird, meine Damen und Herren. Ich habe darauf hingewiesen, dass das pauschale Bestrafen der Landwirte über die Ausweisung der roten Gebiete fachlich sinnlos ist. Wir sind in einer Situation, in der die Mengen und auch die Qualitäten der Produkte leiden. Damit leidet auch die gesamte Wertschöpfung im ländlichen Raum. Aber insbesondere das ist der wichtigste Punkt kommen wir in Niedersachsen von einem Stickstoffüberschuss von kalkulatorisch etwa 80 000 t das ist ein paar Jahre her; Sie wissen das und sind inzwischen bei einem Minus von 50 000 t gelandet. Das heißt, die Landwirte in Niedersachsen haben geliefert. Sie haben ihre Arbeit gemacht. Sie sind inzwischen auf einem Düngeniveau angekommen, das in Teilen mit ordentlicher Produktion nichts mehr zu tun hat. Ich will Ihnen eines mit auf den Weg geben, Frau Ministerin Staudte: Sie haben jetzt insbesondere die Aufgabe, alles dafür zu tun, dass wir bei der Kulissenausweisung nicht auf eine Auffangkulisse zurückfallen die Regelung nach § 13a der Düngeverordnung; denn wenn wir uns vorstellen, dass die roten Gebiete im Land Niedersachsen dann womöglich noch größer werden, dann das kann ich Ihnen sagen werden die Bauern ganz sicher wieder deutlich protestieren, und das auch zu Recht, meine Damen und Herren. Das werden wir Landwirte uns dann ganz sicher nicht gefallen lassen. Es bedarf einer neuen Verordnung, die den Ansprüchen sowohl des Wasserschutzes natürlich als auch insbesondere der produzierenden Landwirtschaft gerecht wird. Meine Damen und Herren, es steht also der Appell an die Landesregierung: Kommen Sie endlich voran, was die Ausweisung eines anständigen Messstellennetzes angeht! Das haben wir bereits bei der vorherigen Regierung angemerkt. Diese Aufgabe das muss man der Ehrlichkeit halber sagen liegt nicht beim Landwirtschaftsministerium, sondern beim Umweltministerium. Das gilt für den vorherigen Umweltminister Lies genauso wie für den jetzigen Umweltminister Meyer. Sie sind hier gefragt, zu liefern. Weitere Belastungen für die Landwirtschaft sind nicht zu dulden! Ich bitte Sie: Setzen Sie sich für unsere Landwirte ein! Herzlichen Dank.
Notruf aus den Kliniken - Rettung statt Schließung
Was ist denn die Ursache für die ganze finanzielle Misere, in der wir jetzt stecken? Es ist der Reformstau der letzten beiden Jahrzehnte in der Gesundheitspolitik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, von der Reform vom Pflegesatzsystem hin zum System der DRGs hatte man sich eine erhebliche Kostenersparnis versprochen, die im Übrigen in der erwarteten Form nie eingetreten ist. Die wirklichen Nachteile des Systems sind aber bereits nach kurzer Zeit offenbar geworden. Spätestens nach einer mittelfristigen Periode von fünf bis sieben Jahren hätte hier schrittweise eine Korrektur erfolgen müssen. Das ist nicht passiert. Auch in den nächsten fünf Jahren ist nichts passiert, und auch danach ist nichts passiert. Ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, die Namen zu nennen auch Sie haben ja einen Namen genannt: Dieses Vakuum, dieses Nichtstun ist verbunden mit den Namen Rösler und Bahr, Gröhe und Spahn. Nichts ist passiert, nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anlehnung an die gestern bereits benannte Altmaier-Delle könnte man an dieser Stelle vielleicht vom Gröhe-Stau oder von der Spahn-Flaute sprechen. Der Erste, der es angepackt hat, ist Karl Lauterbach. Er ist der Erste, der eine Reform angepackt hat. Sie ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt, da nach mindestens 15 Jahren endlich etwas passiert, werden Sie nicht müde, genau diesen Reformschritt zu kritisieren, liebe CDU. Die Reform war längst überfällig. Frau Kollegin Schüßler, ich muss Sie noch einmal Ich möchte das noch ganz kurz ausführen. Sonst komme ich aus dem Flow. Das wäre unschön. Ich bitte um Nachsicht. Bitteschön, fahren Sie fort! Nicht nachhaltige Überbrückungshilfen aus Landesmitteln sind einfach keine Lösung. Es bedarf einer langfristigen Strategie, das heißt grundlegender struktureller Veränderungen im System. Hier ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ein erster richtiger Schritt. Wir werden die positiven Folgen leider erst zeitverzögert bemerken. So ist eine Reform im Gesundheitssystem ein Kraftakt auf Strecke. Das wissen auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Sie befassen uns im Landtag immer wieder mit diesem Problem, obwohl es im Kern ein Bundesproblem ist. Das wissen wir alle. Deshalb kann ich Ihnen nicht ersparen, Sie jetzt auf Ihr aktuelles Bundesprogramm hinzuweisen, wo es um den Bereich Gesundheit geht. Wir würden nämlich alle gerne wissen, welche Alternativen Sie uns als langfristige Strategie vorschlagen. Zumindest mich hat es interessiert. In Ihrem Kurzprogramm schreiben Sie: „Wir stärken die Strukturen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung in Stadt und Land." Da habe ich gedacht: Okay, es ist ein Kurzprogramm. Dann habe ich mir die Mühe gemacht, das eigentliche, das lange Programm anzugucken. Da steht der entscheidende Satz: „Fehlsteuerungen infolge der Krankenhausreform wollen wir korrigieren." Ich übersetze das mal: Die erste Reform nach 15 Jahren wollen Sie zurückdrehen! Durch diesen Schritt würden Sie die wirklichen Schwierigkeiten bei der Finanzierung der stationären Versorgung ein für alle Mal ad acta legen. Sie würden einfach kapitulieren. Sie haben das Gesundheitssystem nicht verstanden. Das ist eine wirkliche Klatsche. Ein letztes Zitat aus dem CDU-Bundesprogramm dessen Gesundheitsteil ich jetzt übrigens fast vollständig zitiere, ohne meine Redezeit zu überschreiten möchte ich Ihnen nicht ersparen: „Wir führen einen Mentalitätswandel in der Gesundheitspolitik herbei: Miteinander und nicht gegeneinander ist das Gebot der Stunde." Quod esset demonstrandum! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, in den Ausschussberatungen bietet sich dazu die Gelegenheit. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab: Das Ziel, das die CDU verfolgt. nämlich Betroffene besser zu schützen, teilen wir ganz ausdrücklich. Genau deshalb haben wir im November letzten Jahres den Entschließungsantrag „Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen" vorgelegt. Genau deshalb hat auch Innenministerin Behrens im November-Plenum mitgeteilt, dass sich ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung in Vorbereitung befindet. Liebe CDU, ein Blick in unseren Antrag wäre gut gewesen - oder im Innenausschuss den angehörten Gästen genauer zuzuhören. Dann wäre man vielleicht darauf gekommen. Der heute vorliegende Vorschlag greift nämlich zu kurz und wird den Herausforderungen wirklich nicht gerecht. Er beschränkt sich nämlich darauf, Verstöße und Maßnahmen nach § 17 a NPOG also Wegweisung und Aufenthaltsverbote elektronisch zu überwachen. Sie haben das spanische Modell angesprochen. Darauf geht dieser Antrag aber gar nicht ein. Was heißt das denn in der Praxis? Häusliche Gewalt, Polizei kommt, weist den Täter aus der Wohnung, untersagt ihm die Rückkehr für eine bestimmte Zeit. Das ist am Ende genau das, was Sie mit Ihrem Antrag überwachen können, nämlich ob der Täter sich unrechtmäßig der Wohnung des Opfers nähert. Die Realität häuslicher Gewalt erfordert aber mehr. Was ist denn, wenn sich der Täter nähert? Flächenland Niedersachsen, die Polizei braucht vielleicht 15 Minuten, dann kann es schon zu spät sein. Das wissen wir. Eine reine Überwachung reicht also nicht aus, um das Opfer wirklich zu schützen. Die Einbindung von Gewaltschutzmaßnahmen ist dabei erforderlich. Häusliche Gewalt endet nämlich nicht an der Wohnungstür, aber Ihr Antrag in der derzeitigen Form schon. Unser Vorschlag in der Drucksache 19/5660 geht einen Schritt weiter. Wir fordern nämlich nicht nur die Überwachung von Tätern, sondern auch das von Ihnen angesprochene spanische Modell, nämlich ein Frühwarnsystem. Es geht nicht darum, den Täter zu überwachen, sondern es geht darum, das Opfer zu schützen, indem es rechtzeitig gewarnt wird, und zwar völlig unabhängig davon, wo sich der Täter oder das Opfer gerade befindet - immer und überall. Herr Saade, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Butter zu? Ja, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. -
Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Antrag heute natürlich ablehnen; denn es geht hier nicht um die Würdigung eines Symbols unseres Landes, sondern um eine politisch motivierte Instrumentalisierung der Polizei. Vom Streifendienst über die Verwaltung bis hin zum Fahrzeug oder zur Gebäudeinstandhaltung - die Menschen bei der Polizei sind Profis. Sie wissen, was ihre Aufgabe ist. Sie tragen ihre Uniform und das Hoheitsabzeichen des Landes Niedersachsen mit Stolz. Um ihren Dienst für die Gesellschaft zu leisten, braucht es keine Unterstützung durch die AfD. Sie machen das nämlich aus Überzeugung. Und doch: Die Kolleginnen und Kollegen da draußen sind Menschen wie du und ich. Der eine mit seiner FC-Bayern-Tasse, der andere mit einem Foto von Hannover 96 an der Pinnwand. Da wird sich gegenseitig gefrotzelt. Bei der WM wird gemeinsam gejubelt und geschimpft. In der Kaffeeküche gibt es vielleicht auch eine Fanfahne, die geschwenkt wird. Und womöglich wird sogar ein Zivilstreifenwagen leicht dekoriert. Und: Da gibt es gar keinen Regelungsbedarf. Was toleriert werden kann, wird auch toleriert. Wenn es jemand übertreibt, dann erfährt man davon, und dann wird er das auch einstellen. Aber Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps. Wenn es raus geht zum Einsatz, dann sind es Profis. Dann schleppt jeder seine schwere Einsatztasche, die Einsatzmittel, die persönlichen Klamotten und ist einfach Profi. Das zeigt sich selbstverständlich auch an der Uniform. Da gibt es auch überhaupt gar keine Diskussion, ob ich da noch irgendein Extra an meine Uniform ranpappe, ob ich eine Deutschlandfahne oder irgendwas anderes zusätzlich an den Streifenwagen dranpinne. Da gibt es keine Diskussion, weil es gar keinen Grund dafür gibt. Der Einsatz bei der Polizei hängt nicht von Symbolen, sondern von Rechtsstaatlichkeit und Professionalität ab. Das ist der große Unterschied. Draußen im Dienst zählen nämlich professionelles Auftreten, Verlässlichkeit und Schutz für alle Menschen in diesem Land. Bevor Sie schon wieder mit der Populismusflagge rumballern: Nein, auch in anderen europäischen Ländern ist die Nationalflagge nicht üblich. Der Grund ist klar: Polizei ist keine Werbefläche. Kurzum: Ihr Antrag ist überflüssig, er ist spalterisch und lenkt von den tatsächlichen Problemen ab. Auf plumpen Populismus fallen wir nicht herein. Auf plumpen Populismus fällt auch unsere Polizei nicht herein. Lassen wir die Polizei also ihren Job machen - professionell, verlässlich und für alle Menschen in unserem Land, so, wie wir das kennen! Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Saade. Ich möchte darauf hinweisen, dass „rumballern" nicht passend ist. -
Notruf aus den Kliniken - Rettung statt Schließung
sehen, der ausdrücklich dazu aufruft, unserem Antrag zuzustimmen. Der Hilferuf aus Lüneburg ist sicher berechtigt. Ich werde im Folgenden ausführen, warum es zu diesen großen Problemen im Gesundheitssystem gekommen ist. Ich kann Ihnen versichern: Wenn eine Klinik in einer Notlage ist und die Versorgungssicherheit im dortigen Gebiet nicht mehr gewährleistet ist, dann hat unsere Landesregierung bis jetzt immer geholfen. Es gibt da immer eine enge Abstimmung, und die wird es auch in Zukunft geben. Es muss sich niemand um die Gesundheitsversorgung in seiner Region Sorgen machen. - Ja, das habe ich gesagt. Deshalb begründe ich jetzt weiter wie folgt: Was ist denn die Ursache für die ganze finanzielle Misere, in der wir jetzt stecken? Es ist der Reformstau der letzten beiden Jahrzehnte in
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 58. Sitzung im 22. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 20: Mitteilungen der Präsidentin Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit einer Unterrichtung durch die Landwirtschaftsministerin zum OVG-Urteil über rote Gebiete. Anschließend behandeln wir Tagesordnungspunkt 21 a; das ist die Fortsetzung der Aktuellen Stunde. Ich erinnere daran, dass wir gestern beschlossen haben, die Aktuelle Stunde der Fraktion der AfD, Tagesordnungspunkt 21 b, morgen zu besprechen. Danach setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 18:40 Uhr enden. Ich erinnere noch daran, dass ab 13 Uhr im Raum 1305 im Erweiterungsgebäude der runde Tisch der Parlamentarischen Vereinigung stattfindet. Zur Berichterstattung und Diskussion zum Thema künstliche Intelligenz und Datenschutz ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Lehmkemper, vorgesehen. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer Axel Miesner mit. Herr Miesner, bitte! Auch von meiner Seite einen schönen guten Morgen! Entschuldigt haben sich für heute: Herr Minister Heere und Herr Minister Mohrs, von der SPD-Fraktion Frau Emken, Frau Hillberg, Frau Lange, Frau Dr. Lesemann und bis 11 Uhr Herr Siebels, von der CDU-Fraktion Frau Evers, Frau Machulla und Frau Otte-Kinast. Vielen Dank, Herr Miesner. Wie bereits erwähnt, hat die Landwirtschaftsministerin mitgeteilt, dass sie eine Unterrichtung zum OVG-Urteil über rote Gebiete abgeben möchte. Ich erteile Ihnen, liebe Frau Staudte, hierfür das Wort.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes
Meyer. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder mehr zur Sache: Ich bin sehr froh, dass wir hier heute anscheinend einstimmig mit allen Fraktionen einen Streit beenden, der schon seit 2017 läuft. Anders, als auch Medien behauptet haben, hat das Land nicht irgendwelche Prozesse verloren; denn das Land hat immer gegen sich selber geklagt, also MU gegen MI, seit 2017. Letztes Jahr hat das Verwaltungsgericht gesagt: Ihr seid doch eine Landesregierung, ihr müsst euch doch einigen! - Wir sind dem natürlich gefolgt, und deshalb gibt es diesen Streit zwischen MU und MI jetzt nicht mehr. Wir haben diese Zuständigkeiten, wie von allen gesagt, vereinheitlicht und verschlankt. Es gab aber keine Entscheidung, ob die Ansprüche der Landwirte in der Höhe oder dem Grunde nach berechtigt sind, sondern das Gericht hat gesagt: Es kann nicht sein, dass seit 2017 das eine Ministerium gegen das andere klagt, das müsst ihr doch klären! Deshalb haben wir jetzt diesen einheitlichen Weg. Ich will auch noch einmal versichern: Das Land führt sehr viele Ausgleichsmaßnahmen für die nordischen Gastvögel, also für die Wildgänse, durch. Wir zahlen über 8 Millionen Euro das hat der Kollege angesprochen in den EU-Vogelschutzgebieten für die nordischen Gastvögel. Wir haben seit der letzten Periode das hat Olaf Lies schon eingeführt ein sogenanntes Rastspitzenmodell. Das heißt, wenn ein Landwirt besonders hohe Schäden hat, dann wird durch die Landwirtschaftskammer festgestellt, ob es so ist. Dann gibt es als freiwillige Leistung der Landesregierung für besonders hohe Ertragsminderung diese Billigkeitsleistung. Von daher beendet dieser Vorschlag, das Naturschutzgesetz an der Stelle zu ändern, den jahrelangen Rechtsstreit und sorgt für mehr Rechtssicherheit und auch für die Schnelligkeit der Verfahren. Das tut sowohl dem Naturschutz als auch den Landwirten gut, die dann einen klaren Weg haben und nicht lange warten müssen, ob eine Maßnahme berechtigt ist oder nicht. Danke schön für die allgemeine Zustimmung!
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Sie haben das Wort, Herr Bock. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Diallo-Hartmann, zunächst einmal weise ich es aufs Schärfste zurück ich finde das, ehrlich gesagt, niederträchtig, dass Sie, nur weil wir Ihre Meinung zum Thema Bezahlkarte nicht teilen und das auch öffentlich debattieren, uns Rechtspopulismus oder Ähnliches unterstellen - was vielleicht auf andere zutrifft, die auf diesem Feld unterwegs sind. Das finde ich schlichtweg niederträchtig. Das ist nicht in Ordnung, und die große Mehrheit der Menschen in diesem Land sieht das genauso wie wir. Weil Sie gerade gesagt haben, ich würde falsch zitieren, lese ich Ihnen noch mal das Zitat aus der HAZ vom 10. Januar vor. Der entscheidende Satz von Herrn Onay: „die Integrationshemmnisse, die von der niedersächsischen Bezahlkarte ausgehen, zu umgehen." Wie anders soll man das verstehen, als dass das eine klare Aufforderung sozusagen zum Rechtsbruch ist? Ich habe wirklich ernste Zweifel, dass Herr Onay noch auf dem Boden unseres Grundgesetzes und anderer untergeordneter Gesetze steht. Und, meine Damen und Herren, weil das auch angesprochen worden ist: Woher wissen wir das mit den Tauschbörsen? - Schauen Sie einfach auf die Seite des Flüchtlingsrates Niedersachsen Ein Rat, der mit öffentlichen Geldern, auch vom Land Niedersachsen, gefördert wird, ruft zu Tauschaktionen auf. Das ist in der Zeitung nachzulesen: Er wollte sich am 23. Januar treffen. Und Herr Onay hat dazu aufgerufen, auch wieder zitiert, sich zu dieser Tauschbörsenaktion zu versammeln, um zu koordinieren, wie man das am besten angehen kann. Das alles können Sie konkret nachlesen, das ist alles öffentlich zugänglich, das sind öffentliche Zitate. Insofern: Das ist doch der eigentliche Skandal. Und das müssen Sie, weil Sie in Regierungsverantwortung sind, abstellen!
Aktiv die Trendumkehr für mehr Wohnungsbau schaffen, anstatt die Krise mit einer Landeswohnungskaufgesellschaft zu verschärfen
Danke, Frau Präsidentin. - Herr Frölich, da Sie meine Zwischenfrage nicht zugelassen haben, halt auf diesem Weg: In dem langen Vortrag, den Sie uns eben gehalten haben, haben Sie die Frage, die ich schon in meiner Rede gestellt habe, inwieweit die Krise durch die Landeswohnungsgesellschaft verschärft wird, nicht beantwortet. Darauf möchte ich noch einmal insistieren: Inwieweit verschärft die WohnRaum Niedersachsen die Krise im Wohnungsbau, die wir haben? Zu Ihren Vorschlägen: Das ist mal wieder typisch Oppositions-CDU. Alles, was Sie uns als Lösungen anbieten, sind: Steuersenkungen, Steuersenkungen, Steuersenkungen. ‑ Jetzt rede ich! Sie können gleich antworten, Herr Frölich. Aber den Haushalt gegenfinanzieren - das dürfen dann wieder wir von der Regierungsseite aus machen. Dazu können Sie auch mal ein Wort verlieren! So sehen Lösungen, die wirklich möglich sind, nicht aus! Herr Frölich, Sie haben die Möglichkeit zu antworten.
Agenda 2030 - neuer Aufbruch für Deutschland und Niedersachsen - Wohlstand erhalten, neues Wachstum schaffen!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass selbst die Grünen es durchschaut haben, ist schon bemerkenswert. Torschlusspanik bei der CDU: Kurz vor der Bundestagswahl noch irgendetwas mit Wirtschaft schnell in den Niedersächsischen Landtag einbringen. Arbeiten wir detailliert etwas aus? Nein, wir nehmen einfach die Pressekonferenz von Friedrich Merz und dazu etwas Phrasendrescherei. Alles versprechen, und nach der Wahl alles vergessen - der Zukunfts-Scholz mit Ankündigung sozusagen. Werte Kollegen der CDU, für gewöhnlich kann man bei Ihren Anträgen schon hier und da mal eine Präzisierung auf ein bestimmtes ausgearbeitetes Thema erkennen. Aber das hier jetzt? Übersetzt steht in diesem Antrag: Macht mal weniger Bürokratie! Macht mal schneller das mit den Genehmigungen und dieses Ding namens Digitalisierung! Ach so, und Steuererleichterungen! - Das ist doch unter Ihren Möglichkeiten. Ist es Ihnen nicht unangenehm, uns hier so etwas aufzutischen? Sie versprechen uns hier ein saftiges Steak, servieren uns aber eine Gemüsesuppe. Meine Damen und Herren, Salvatore Garau ist ein bekannter italienischer Maler und Bildhauer, nur ohne Bild. Im Jahr 2021 verkaufte Salvatore Skulpturen, die immateriell waren, die es also nicht gab. Er verkaufte nichts. Er verkaufte buchstäblich eine Luftnummer und erhielt dafür auf Versteigerungen Zehntausende Euro. Vor Kurzem so sieht es aus benannte sich Salvatore durch das Selbstbestimmungsgesetz in „Friedrich Merz" um, um als Bundeskanzler zu kandidieren und uns nichts als heiße Luft für bare Münze zu verkaufen. Im Antrag steht nichts, was wir hier differenziert debattieren können. Wir werden im Wirtschaftsausschuss diesen Antrag behandeln. Sie haben ja genug Punkte aus unserem Programm abgeschrieben, wenn auch nur grob. Welche Bürokratieauflagen genau Sie nun streichen möchten, erfahren wir möglicherweise in der Ausschussberatung. Vielen lieben Dank. Der nächste Redebeitrag, der mir vorliegt, ist von der Fraktion der SPD.
Abschiebeoffensive 2024 endlich einleiten - Kapazitäten der Bundeswehr für Abschiebeflüge nutzen!
und Herren! Das eine ist ein Einsatz und das andere eben nicht. Die Kurzintervention gibt mir aber die Gelegenheit, auch noch einmal an der anderen Stelle deutlicher zu werden. Wir haben gerade davon gesprochen, dass es grundgesetzlich normierte Einzelfälle gibt. Dafür gibt es auch durchaus Begründungen, beispielsweise die Evakuierung von Ortskräften aus Afghanistan. Wir wissen alle, was diese Menschen dort geleistet haben, auch für unsere Sicherheitsinteressen, für die Interessen der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. - Das ist das eine. Das andere ist, dass unser Grundgesetz und das unterscheidet uns von vielen anderen Menschen, die nicht das Glück haben, in einem Land wie Deutschland zu leben von Menschlichkeit gespeist wird. Ich finde, darüber könnten Sie noch mal nachdenken, Herr Bothe! Vielen Dank, Herr Kollege Kurku. -
Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vergewaltigung von Kleinkindern im Kindergarten, das ist das Ergebnis von „Original Play" - eine Spielmethode, bei der fremde Männer in die Kita kommen, um in engen Körperkontakt mit Kindern zu gelangen. Wir wollen das verbieten. Darüber stimmen wir heute ab. Inspiriert wurden wir dabei von den Verboten in zahlreichen anderen Bundesländern - Verbote, die Ihre Parteien beschlossen haben: CDU, SPD und ja, sogar Grüne. Sie dagegen werden unseren Antrag gleich ablehnen. Das haben Sie schon angekündigt. Und Sie werden sich viel aus den Fingern saugen, weswegen es kein Verbot bräuchte. Doch den wahren Grund, den kennen wir doch alle: Sie lehnen alles ab, was von der AfD kommt, weil es von der AfD kommt. Meine Damen und Herren, das ist eine zutiefst unmoralische, unehrliche und undemokratische Praxis. Und die Bürger dieses Landes werden das nicht länger hinnehmen. Im Bundestag hat die CDU ihren eigenen Antrag zurückgezogen, damit er nicht mit AfD-Stimmen eine Mehrheit erhält. Ich frage mich ernsthaft: Wie können Sie eigentlich noch in den Spiegel sehen? Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Es ist eindeutig, dass alle Spiele verboten werden müssen, deren pädagogisches Konzept Körperkontakt zwischen Kita-Kindern und fremden Erwachsenen vorsieht. Das ist nicht aus unserem AfD-Antrag. Das sagt Ihr Kollege Roman Simon für die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin. Ich zitiere weiter: „Wir setzen uns als CDU-Landtagsfraktion klar für das Verbot solcher Methoden ein, bei denen die Möglichkeiten der Verletzung des Kinderschutzes und Kindeswohles erhöht ist. Sollten Träger von Einrichtungen und Betreiber von Tagespflegeeinrichtungen dieses Konzept trotzdem anwenden, ist die Frage zu klären, wie den Einrichtungen die notwendige Betriebserlaubnis entzogen werden kann." Auch das ist nicht aus unserem AfD-Antrag. Das ist Ihr CDU-Kollege Tobias Krull für die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt, meine Damen und Herren. Und trotzdem werden Sie unseren Antrag hier heute ablehnen. Einstimmig CDU mit SPD und Grünen. Ihre Brandmauer ist Ihnen wichtiger als der Schutz unserer Kinder. Sie wissen, dass Sie sich verrannt haben. Was muss noch alles passieren, bevor Sie das einsehen? Glauben Sie ernsthaft, Eltern von Opfern würden sich denken: Zum Glück wurde die Vergewaltigung meines Kindes nicht mit AfD-Stimmen verhindert? Ganz ehrlich: Das ist doch Wahnsinn! Was erzählen Sie Ihren Partnern, Ihren Kindern zu Hause? Heute haben wir etwas abgelehnt, was eigentlich auch CDU-Position ist, aber von der AfD kam? Ganz ehrlich, es wäre so lächerlich, wenn es nicht so erbärmlich und am Ende so gefährlich wäre. Sehen Sie es endlich ein: Die Brandmauer wurde geschaffen, damit die richtigen Entscheidungen nicht getroffen werden, damit Sie gezwungen sind, auf ewig mit SPD und Grünen zu koalieren. Frau Behrendt, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Ramdor zu? Nein, danke. Meine Damen und Herren, wir entscheiden mit unserem Antrag auf ein Verbot von „Original Play" über etwas, was CDU-Standpunkt ist. Stimmen Sie nicht über die drei Buchstaben AfD ab; stimmen Sie über Ihr Gewissen ab! Vielen Dank.
Illegale Migration und Rechtspopulisten stoppen: Sicherheit für die Menschen in Niedersachsen gewährleisten - Rot-Grün darf sich nicht verweigern
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine schreckliche Gewalttat hat am vergangenen Mittwoch nicht nur Aschaffenburg, sondern uns alle zutiefst erschüttert: ein brutaler Messerangriff, der offensichtlich gezielt auf eine Kindergruppe verübt wurde. Da starben ein zweijähriger Junge marokkanischer Abstammung sowie ein 41-jähriger Mann, der helfen wollte und seine Zivilcourage mit dem Leben bezahlte. Weitere Kinder und Erzieherinnen wurden verletzt. Zweifelsohne und da gibt es keine zwei Meinungen: Das ist eine abscheuliche und schreckliche Tat. Wir danken den Einsatzkräften und insbesondere auch der Polizei für das schnelle und resolute Eingreifen. Das verdient unser aller Respekt und Anerkennung. Und ich darf für meine Fraktion den Angehörigen in diesen grauenvollen Tagen unser tief empfundenes Mitgefühl aussprechen. Diese schreckliche Tat muss aufgearbeitet werden, und es müssen Konsequenzen gezogen werden. Doch leider erleben wir nach dieser Tat gerade seitens der Union keine verantwortungsvolle und schon gar keine lösungsorientierte Debatte. Diese schreckliche Straftat eines Geflüchteten darf doch nicht dazu führen, Geflüchtete pauschal unter Generalverdacht zu stellen! Herr Lechner, was macht Ihr Bundesvorsitzender und Kanzlerkandidat, Friedrich Merz? Er kommt mit einem Fünfpunkteplan aus der Mottenkiste um die Ecke auf den ich gleich noch eingehen werde und stellt sich hin und reißt die demokratische Brandmauer gegen die Verfassungsfeinde der AfD ein und begründet das wie folgt ich darf zitieren: Es wird nicht falsch, wenn die Falschen es für richtig halten. Herr Lechner, doch, das ist nicht nur falsch, es ist brandgefährlich! Wollen Sie als Union ernsthaft im Deutschen Bundestag Anträge mit denen beschließen, die den Nationalsozialismus für einen „Vogelschiss der Geschichte" halten? Die erzählen, Hitler wäre Kommunist gewesen? Die auf ihren Wahlkampfveranstaltungen einen Multimilliardär Musk bejubeln, der ungeniert mit Hitlergrüßen auf sich aufmerksam macht" Der 80 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz vom Ende eines vermeintlichen „Schuldkults" spricht? Nein, Herr Lechner, das können Sie doch nicht ernsthaft wollen! Wir alle im demokratischen Spektrum sollten die richtigen Schlüsse ziehen nach dieser abscheulichen Tat von Aschaffenburg, und das kann nur mit einem Schulterschluss der demokratischen Kräfte erfolgen. Das gilt in Fragen der Sicherheit, und das gilt im Vollzug der Ausweisung von gewalttätigen StraftäterInnen. Ich zitiere unseren Kanzlerkandidaten und Wirtschaftsminister, Robert Habeck: Einigungsfähigkeit heißt nicht Kompromisslosigkeit. Das gilt dann auch für die Union, und das ist etwas, was die Menschen zu Recht erwarten können, Herr Lechner. Solche Taten eignen sich nicht für populistische Forderungen, schon gar nicht für solche, die offensichtlich den europäischen Schengen-Regeln widersprechen! Wir erteilen einer Forderung nach neuen Binnengrenzen eine klare Absage. Kritik an Ihren Forderungen, Landespolizei für Grenzkontrollen mit an die Grenze zu schicken, kommt hier in Niedersachsen auch von der Gewerkschaft der Polizei. Massive Grenzkontrollen wären im Übrigen wir haben heute ja schon über Wirtschaft gesprochen auch Gift für unseren Wirtschaftsstandort Deutschland. Das kann doch kein ernst gemeinter Vorschlag einer Partei sein, die wirklich regieren will! Zum Plan eines faktischen Einreiseverbotes können wir festhalten: Asylsuchende können ohne eine Prüfung ihres Falls nicht einfach abgelehnt werden, und das wissen Sie genau. Andere EU-Staaten kritisieren Ihre Vorschläge bereits. Ich appelliere an Sie, liebe CDU: Besinnen Sie sich europapolitisch auf die Pfade von Helmut Kohl und Angela Merkel! Arbeiten Sie gemeinsam mit uns an gemeinsamen europäischen Lösungen! Was wir jetzt brauchen, sind wirksame Lösungen mit Augenmaß und Besonnenheit. Dazu brauchen wir an erster Stelle eine Aufklärung der Hintergründe, zumal auch in diesem Fall ganz offensichtlich Vollzugsdefizite und Behördenfehler vorliegen. Die gilt es zügig aufzuklären. Wir brauchen mehr Investitionen in die Sicherheit, in Personal und Technik, besonders im Bereich Prävention und Früherkennung von Radikalisierung. Für schwersttraumatisierte Menschen mit Wahnvorstellungen müssen wir Präventionsangebote verbessern. Wir brauchen mehr therapeutische und soziale Begleitung, um Menschen in Krisensituationen zu stabilisieren und mögliche Eskalationen zu verhindern. Wir brauchen auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Polizei, Sozialdiensten und Gesundheitsbehörden. Gerade unsere Polizei wünscht sich das. Ich komme zum Schluss. Lassen Sie uns gemeinsam und verantwortungsbewusst handeln! Und lassen wir es nicht zu, dass Feinde der Demokratie in diesem Land an Einfluss gewinnen! Herzlichen Dank.
Aufkommensneutralität? Wie die Grundsteuer Eigentümer und Mieter belastet.
Alles Weitere wird man im Rahmen der Evaluation diskutieren müssen. Aber vielen Dank für die Frage. Ich möchte betonen, dass wir es gemeinsam geschafft haben, die Städte und Gemeinden rechtzeitig mit den notwendigen Berechnungsgrundlagen auszustatten und es ihnen zu ermöglichen, die Grundsteuer flächendeckend neu festzusetzen und damit das für die Kommunen notwendige Aufkommen der Grundsteuer zu erhalten. Pauschale Kritik an den Kommunen kann ich deshalb nicht nachvollziehen. Denn nach meinen Erkenntnissen haben sich die Kommunen überwiegend an die postulierte Aufkommensneutralität gehalten und die Grundlagen der Festlegung neuer Hebesätze entsprechend den Vorgaben im Niedersächsischen Grundsteuergesetz transparent gemacht. Ein Abweichen von den aufkommensneutralen Hebesätzen war regelmäßig detailliert zu begründen. Wenn dies im Kontext der schwierigen kommunalen Finanzlage und nicht wegen der Reform erfolgt ist, ist das nun mal das verfassungsrechtlich garantierte Recht der Gemeinden. Das können und das wollen wir ihnen nicht nehmen. Da stimme ich den Äußerungen von Herrn Raulfs und von Herrn Thiele zu: Das ist das eigenständige Recht der Kommunen, und das ist richtig so. Liebe Bürgerinnen und Bürger, wenn Sie jetzt einen Grundsteuerbescheid in der Hand halten und künftig weniger zahlen müssen, werden Sie sich freuen und das möglicherweise rasch wieder vergessen. Müssen Sie mehr zahlen, werden Sie sich ärgern. Dafür habe ich Verständnis. Aber wenn Sie jetzt mehr zahlen, bedeutet das auch, dass Sie in den vergangenen Jahrzehnten vermutlich etwas bevorteilt waren. Denken Sie daran: Der große Mehrwert ist, dass die Ungerechtigkeit in der Bewertung zwischen Ihnen und Ihrer Nachbarschaft beseitigt worden ist, und genau das trägt zur gesellschaftlichen Befriedung bei. Insofern ist die Grundsteuerreform in Niedersachsen ein Erfolg. Vielen Dank.
Agenda 2030 - neuer Aufbruch für Deutschland und Niedersachsen - Wohlstand erhalten, neues Wachstum schaffen!
Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der ziemlich skurrile Beitrag, der eben von der AfD kam, macht, glaube ich, noch einmal umso unverständlicher, was gestern in Berlin passiert ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht sollte man da noch einmal in sich gehen. Bei aller Untergangsrhetorik muss klar festgestellt werden das hat ja auch der Kollege Scharrelmann teilweise schon gemacht: Deutschland ist als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt nach wie vor ein starkes Industrieland. Unsere Industrie trägt auch in Niedersachsen maßgeblich zum Wohlstand ganzer Regionen bei, ob in Papenburg, Salzgitter, Wolfsburg oder Braunschweig. In Hannover natürlich auch. Wir haben auch einen starken Mittelstand. Wir haben Handwerk, Dienstleistungen, Tourismus und Gastronomie. Da wird deutlich: Wir sind stark, und wir müssen stark bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das kommt natürlich nicht von ungefähr. Deswegen ist es ja auch richtig, dass die CDU sich Gedanken macht, wie wir der aktuellen Krisensituation begegnen und die richtigen politischen Weichen auch hier auf Landesebene in Niedersachsen stellen können. Die Wirtschaft unterliegt multiplen Krisen, und der Druck von Krise und Wandel kommen zusammen. Das ist schon mehrfach in vielen Reden hier angeklungen. Wir erleben Deglobalisierung, Dekarbonisierung, Digitalisierung und demografischen Wandel. Vor allen Dingen ist die Weltwirtschaft in Unordnung geraten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Man nennt das aktuell „Weaponizing", also eine Bewaffnung der Wirtschaft, angetrieben von Autokraten wie Donald Trump, der beispielsweise auf Strafzölle setzt. Das wird natürlich auch unserer exportorientierten Industrie gravierende Probleme bereiten, auf die wir eingestellt sein müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es gibt also nichts schönzureden an der aktuellen Situation, und es herrscht Handlungsdruck. Der Antrag enthält zahlreiche Forderungen, die man zusammenfassen kann. Auf alle Punkte einzugehen, würde den Rahmen meiner Redezeit sprengen. Man kann zusammenfassend sagen: Es geht um Steuern senken. Es geht darum, Energiepreise zu senken. Es geht um Bürokratieabbau. Es geht um mehr Investitionen in die Infrastruktur. Und es geht darum, das Bürgergeld abzuschaffen und Sozialleistungen zu deckeln. Darauf werde ich später noch zu sprechen kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir sind uns einig bei den Investitionen, beim Bürokratieabbau und bei der Senkung der Energiepreise insbesondere für die energieintensive Industrie. Das ist auch im Ausschuss immer wieder so diskutiert worden. Das wollen wir gemeinsam. Hier sind wir bereits tätig, und hier ist auch die Landesregierung tätig. Es geht darum, alles dafür zu tun, dass unser Standort Niedersachsen wettbewerbsfähig bleibt. Wir investieren in die Hafen- und Verkehrsinfrastruktur. Wir investieren massiv in die Energieinfrastruktur. Wir setzen uns für die Senkung von Netzentgelten ein und sind froh, dass sich da auf Bundesebene endlich etwas tut. Wir fordern seit Langem auch Olaf Lies fordert das in Berlin immer wieder, zum Beispiel in einer Bundesratsinitiative die Einführung eines Industriestrompreises. Wir haben beim Bürokratieabbau geliefert: mit der NBauO-Novelle, die bundesweit Beachtung findet. Und es geht weiter; die nächste Novelle ist ja schon in Beratung. Wir haben die Clearingstelle, die von CDU-Minister Althusmann eingeführt wurde, endlich so aufgewertet, dass sie wirksam ist und auch arbeiten kann. Und wir sind beim Once-Only-Prinzip, das im Antrag gefordert ist, schon ein deutliches Stück vorangekommen. Auch da wurde geliefert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nun könnte man fragen: Wenn der Antrag mit so vielem von dem deckungsgleich ist, was die Landesregierung und die Regierungsfraktionen schon machen, warum stimmt man dann nicht einfach zu? Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu will ich sagen: Das ist ein klassischer Oppositionsantrag, den die CDU, wäre sie in Regierungsverantwortung, niemals so gestellt hätte. Denn der Antrag folgt wieder dem finanzpolitischen Dreiklang der Opposition, der da lautet: Mehr investieren - weniger einnehmen - hart sparen! Das funktioniert nicht; um das zu erkennen, muss man kein Rechenkünstler sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist Sand, den Sie den Leuten, auch im Bundestagswahlkampf, in die Augen streuen. Das muss man hier mal ganz deutlich sagen. Und hören Sie doch bitte auf mit diesem Populismus ums Bürgergeld, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU! Das wird im Bundestagswahlkampf langsam unerträglich. Das Bürgergeld soll der Steinbruch sein, mit dem alle Wahlversprechen finanziert werden, damit man sich um eine Reform der Schuldenbremse herumdrücken kann. Aber auch das wird nicht funktionieren. Gott sei Dank ist in Deutschland das Existenzminimum verfassungsgerichtlich festgelegt. Das heißt, man kann das Bürgergeld nicht einfach abschaffen. Man kann es in „Grundsicherung" umbenennen das fordert ja auch der Antrag, aber diese Umbenennung bringt keinen einzigen Euro. Es ist auch klar, dass sich von den 5,5 Millionen Bürgergeldempfängerinnen und ‑empfängern die wenigsten verweigern. Darunter sind 1,8 Millionen Kinder. Darunter sind 800 000 Aufstockerinnen und Aufstocker - das sind diejenigen, die arbeiten und zusätzlich Bürgergeld empfangen müssen, weil der Arbeitslohn zum Leben nicht reicht. Und da erzählen Sie den Leuten, es gebe eine Bewegung aus der Erwerbstätigkeit ins Bürgergeld! Wir haben mit der Landesarbeitsagentur, der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen, gesprochen, wir haben mit den Arbeitsagenturen vor Ort und mit der Bundesebene gesprochen: Niemand kann statistisch belegen, dass es einen Run aus bezahlter Arbeit ins Bürgergeld gibt. Es handelt sich das wird immer wieder kolportiert um rund 16 000 Menschen, die sich verweigern. Jeder ist einer zu viel, das ist völlig klar. Aber das sind nicht mal 1 %, sondern 0,5 % der Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger. Ich bin sehr dafür, dass man die, die sich verweigern, sanktioniert. Aber das in den Mittelpunkt zu stellen, bringt uns in dieser Debatte überhaupt nicht weiter. Das schafft keinen Spielraum für die Versprechen, die Sie auf Bundesebene machen, die Sie im Wahlkampf machen und die auch in diesem Antrag deutlich geworden sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Reform der Schuldenbremse zugunsten von Investitionen ist keine klassische linke Forderung mehr, sondern wird mittlerweile sogar von der Bundesbank, vom Sachverständigenrat und von nahezu allen namhaften Ökonominnen und Ökonomen in Deutschland gefordert. Ich bin mir ziemlich sicher: Sollte es nach der Bundestagswahl zu einer Regierungsverantwortung der Union kommen, ist hier der nächste Wortbruch vorprogrammiert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aktuell erleben wir eine Bewegung in der Wirtschaft. Es ist der bundesweite Wirtschaftswarntag. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hat dazu aufgerufen. Viele richtige Forderungen sind dabei das ist schon gesagt worden: zu Entbürokratisierung, zur Senkung von Energiekosten usw. usf. Aber eines ist auch klar: Das Dogma „mehr Markt, weniger Staat" greift hier viel zu kurz. Mit den Forderungen der 80er-Jahre werden wir nicht durchs Loch kommen. Wir brauchen einen starken Staat gerade in Zeiten, in denen andere Länder sich aufrüsten, gerade in Zeiten, in denen die Weltwirtschaft in Unordnung kommt. Wir brauchen die Investitionen in die Infrastruktur, wir brauchen Ordnung am Weltmarkt, und wir brauchen ein selbstbewusstes Deutschland als Exportnation. Die Idee, dass ein nur geringer staatlicher Einfluss Voraussetzung für wirtschaftliche Dynamik ist und dass der sogenannte Trickle-Down-Effekt dafür sorgt, dass Steuersenkungen für Reiche durchsickern und den Wohlstand aller erhöht, ist längst widerlegt. Sie hat nicht funktioniert. Im Gegenteil! Wachstum und Reichtum sind nicht durchgesickert, sondern die Ungleichheit der Einkommen und Vermögen ist heute viel größer als in den 80er-Jahren. Herr Bratmann, kommen Sie langsam zum Schluss! Die Folge sind gesellschaftliche Probleme, die von Populisten und Extremisten ausgenutzt werden. Es geht also nicht anders: Wir werden unsere Wirtschaft stärken müssen. Wir werden alles dafür tun müssen, dass unser Standort sicher bleibt. Aber das schaffen wir nicht mit diesen viel zu kurz gegriffenen Maßnahmen der CDU, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank. Vielen Dank. -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Rückkehr zur achtjährigen Amtszeit für die Hauptverwaltungsbeamten, diese rot-grüne Rolle rückwärts, begrüßen wir als CDU außerordentlich; denn das Amt wird dadurch attraktiver. Sie bietet eine längere berufliche Perspektive, was die Bereitschaft steigern kann, ein solches Amt zu übernehmen. Es gibt weniger Fluktuation, was weniger finanzielle Belastung durch Versorgungsansprüche mit sich bringt. Sie führt zu mehr Beständigkeit und Kontinuität, gerade im Hinblick auf die immer komplexer werdenden und immer länger dauernden Prozesse und Projekte. Das ist also ein großer Vorteil. Wir führen zudem dauerhafte Regelungen für kommunale Konzernkredite ein. Unsere Kommunen können damit Kredite für Investitionen ihrer Unternehmen aufnehmen. Ein weiteres wichtiges Thema für die Kommunen, welches wir mit dem vorliegenden Gesetz regeln, ist, dass grundsätzlich Liquiditätskredite aus dem Kernhaushalt für den laufenden Betrieb eines kommunalen Unternehmens möglich sind. Wesentliche Handlungsfelder der öffentlichen Daseinsvorsorge sichern wir damit für unsere Kommunen und für unsere kommunalen Unternehmen rechtlich ab. Und letztlich wird eine umfassende kommunale Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Landkreisen im Bereich der Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren oder Rundfunkbeiträge ermöglicht. Für Tourismuskommunen positiv ist, dass es keine Rechtspflicht zur Erhebung von Tourismus- sowie Gästebeiträgen gibt. Hier gibt es ein Wahlrecht, was wir sehr begrüßen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU begrüßt ausdrücklich, dass die rot-grüne Landesregierung ihren Fehler wiedergutmacht und die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten auf acht Jahre verlängert. Anregungen der kommunalen Spitzenverbände, Vorschläge vom GBD sowie Hinweise des Landesrechnungshofs wurden bei den Regelungen zu Konzernkrediten und Liquiditätskrediten aufgenommen. - Gut. Das größte Problem unserer Kommunen ist aber die prekäre finanzielle Lage. Hier muss die Landesregierung handeln. Wir brauchen weniger neue Gesetze und Aufgaben, dafür mehr finanzielle Unterstützung, damit die Kommunen ihre Pflichtaufgabe erledigen können. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Butter. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: für die Landesregierung Frau Ministerin
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
anderthalb Minuten! Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Politze, ich muss Sie enttäuschen. Mein Erinnerungsvermögen ist nach wie vor sehr, sehr gut. Ich weiß ganz genau, wie die damalige Situation zur Entstehung des Letter of Intent war. Aber man muss natürlich schon anmerken, dass Sie bei Ihrer Kurzintervention haben durchblicken lassen, wie wenig Sie mir hier bei meiner Rede zugehört haben. Die Kritik in Bezug auf den Letter of Intent richtete sich nicht gegen die dort verankerten Inhalte, sondern dagegen, dass das Problem bereits in der letzten Legislaturperiode nicht gelöst worden ist das bedauere ich und dass man sich am Ende einen schlanken Fuß gemacht hat, indem Kultusminister Tonne kurz vor den Landtagswahlen ‑ natürlich, wir haben darüber gemeinsam diskutiert; das habe ich auch gar nicht in Abrede gestellt; ich habe gesagt: „Wir haben mitregiert" die letzte Wahlperiode nur mit dem Letter of Intent abgeschlossen hat, und dass Frau Hamburg jetzt mit der Evaluation in drei Jahren genau den gleichen Weg geht, obwohl sie das damals noch kritisiert hat. Wir bekommen keine Lösung bei der Finanzierung der freien Schulen. Wenn ich diese Kritik hier äußere, Herr Politze, dann ist das eine Kritik, die sich die CDU nicht ausgedacht hat, sondern diese Kritik beruht einzig und allein darauf, dass wir jede Woche von irgendwelchen Schulleitern hören, dass die Unterfinanzierung in Niedersachsen dazu führt, dass man Stellen einsparen muss, dass man die Elternbeiträge erhöhen muss, dass mittlerweile Insolvenzverwalter an Schulen sind, um darüber zu diskutieren, wie es in Zukunft weitergehen kann. Das ist die Realität, und das muss deutlich zur Sprache gebracht werden!
Der Abgeordnete nutzt sein gutes Recht. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass vor einigen Tagen ein Buch des Journalisten Alexander Teske „Inside Tagesschau" erschienen ist, in dem er ziemliche Vorwürfe bezüglich der Faktentreue der „Tagesschau" erhebt, möchte ich Sie fragen: Wie beurteilen Sie die Objektivität, Faktentreue und Unparteilichkeit der Berichterstattung bei unserem Norddeutschen Rundfunk? - Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Rakicky.
Stärkung deeskalierender Ansätze in der psychiatrischen Behandlung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, jetzt zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen zu können, weil der vorliegende Antrag zeigt, wie man gute, pragmatische Politik für die Menschen in diesem Land macht. Jetzt sprechen wir über einen Antrag, der im Kern eine menschenwürdigere, effektive und innovative psychiatrische Versorgung voranbringen will und dabei ein zentrales Ziel verfolgt: die Reduktion von Zwangsmaßnahmen in der psychiatrischen Behandlung. Dieses Ziel ist nicht nur politisch richtig, sondern vor allen Dingen ethisch geboten. Zwangsmaßnahmen, seien es Fixierungen oder erzwungene Behandlungen, sind immer auch Grundrechtseingriffe, Eingriffe in die Würde und Autonomie der betroffenen Menschen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir die Anwendung solcher Maßnahmen auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Niedersachsen ist im Bundesvergleich im Bereich der psychiatrischen Versorgung gut aufgestellt, aber wir können noch besser werden. Der aktuelle Landespsychiatrieplan zeigt, dass wir hier noch nicht ganz am Ziel sind. Die Forderungen dieses Antrages greifen wesentliche Punkte auf: erstens die rechtliche Absicherung der Landespsychiatrieberichterstattung, um Transparenz und Vergleichbarkeit in der Anwendung von Zwang zu gewährleisten, zweitens die Ausweitung der Berichterstattung auf Fälle nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine Maßnahme, die den gesamten Bereich der Zwangsmaßnahmen in Niedersachsen transparent macht, drittens die Förderung evidenzbasierter, deeskalierender Konzepte wie Safewards, die bereits bewiesen haben, dass sie Zwangsmaßnahmen signifikant reduzieren, viertens Bau- und Umbauvorhaben, die das Ziel haben, psychiatrische Kliniken, insbesondere die Akutstationen, deeskalierender zu gestalten und in der baulichen Prüfung vorrangig zu berücksichtigen. Diese Schritte sind nicht nur gut durchdacht, sondern auch gut belegt. Projekte wie die Implementierung von Safewards in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Hildesheim zeigen, dass innovative Ansätze nicht nur Theorie sind, sondern in der Praxis zu beeindruckenden Ergebnissen führen. Auch der Ausbau der stationsäquivalenten Versorgung ist ein wichtiger Aspekt. Menschen in Krisen sollen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, statt sich der belastenden Erfahrung einer Klinikaufnahme aussetzen zu müssen. Dies stärkt nicht nur die Betroffenen, sondern entlastet auch unsere Kliniken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht vergessen, dass es hier um Menschen geht, die sich in tiefen Krisen befinden, oft hilflos, verängstigt und ohne Perspektive. Bauliche Anpassungen in Kliniken, bessere Schulungen für das Personal und eine datenbasierte Steuerung unserer Versorgung machen den Unterschied für Betroffene und die Fachkräfte. Dieser Antrag ist ein Bekenntnis zu einer menschlicheren Psychiatrie, in der Hilfe im Fokus steht. Er ist ein Schritt zu einer Versorgung, die Menschen in ihrer Würde achtet und in schwierigen Momenten stärkt. Ich bitte Sie daher: Stimmen Sie dem Antrag zu! Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Gäde. Ich möchte noch einmal sagen:
In Niedersachsen mit Vernunft und Fortschritt in die Zukunft: Windräder aufbauen statt abreißen. Für saubere Energie und Grünen Wasserstoff.
zu? Ja, los! Dann mal los, Herr Bajus! Vielen Dank, lieber Kollege Pohlmann. Da wir beide aus der Region kommen und die Georgsmarienhütte mir mindestens genauso am Herzen liegt wie Ihnen, erlaube ich mir die Frage weil Sie ja gerade auch zu Pragmatismus aufgerufen und das Thema Stromkosten angesprochen haben: Warum blockiert die CDU im Bundestag einen Gesetzentwurf von Grünen und SPD, der die Stromkosten massiv senken würde, gerade auch die Netzentgelte? Das ist genau das, was die Georgsmarienhütte braucht und wo Sie keine Probleme haben, Mehrheiten mit anderen Fraktionen im Bundestag zu suchen. Warum haben Sie das nicht unterstützt, zumal Sie genau das gerade gefordert haben? Vielen Dank, Herr Bajus. - Herr Pohlmann,
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, naturschutzrechtliche Verfahren effizienter zu gestalten und gleichzeitig den besonderen Anforderungen des Naturschutzes besser gerecht zu werden. Ich möchte Ihnen die zentralen Aspekte dieses Gesetzes sowie die dahinterliegenden Beweggründe näherbringen. Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Zuständigkeit für Entscheidungen über strittige Entschädigungsanträge gemäß § 68 des Bundesnaturschutzgesetzes von der Enteignungsbehörde des Innenministeriums auf den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz kurz: NLWKN zu verlagern. Damit werden Verfahren in Zukunft nicht mehr nach den aufwändigen Regelungen des Enteignungsrechts, sondern nach den Bestimmungen des allgemeinen Verwaltungsrechts geführt. Durch diese Neuregelung schaffen wir nicht nur Klarheit über die Zuständigkeiten, sondern sorgen auch für eine deutliche Beschleunigung der Verfahren. Dieser Schritt ist angesichts der Herausforderungen im Naturschutz dringend notwendig. In der Vergangenheit kam es zu Verzögerungen und Konflikten, wenn die Enteignungsbehörde Entscheidungen treffen musste, die stark von naturschutzfachlicher Expertise abhingen. Das Umweltministerium hat in diesem Zusammenhang mehrfach Klagen gegen Entscheidungen der Enteignungsbehörde eingereicht - mit dem Ergebnis, dass diese Verfahren sowohl langwierig als auch wenig zielführend waren. Ein besonders prägendes Beispiel sind die Entschädigungsansprüche von Landwirten im Zusammenhang mit Fraßschäden durch nordische Gastvögel. Diese Vögel finden in Niedersachsen auf sage und schreibe 125 000 ha EU-Vogelschutzflächen Rast- und Nahrungsgebiete. Um den entstandenen Ertragsverlust auszugleichen, hat das Land umfassende Programme wie die Nordischen-Gastvögel-Programme sowie das sogenannte Rastspitzenmodell eingeführt. Dennoch wurden Ansprüche von Landwirten in Einzelfällen als unzureichend empfunden, und es kam zu strittigen Verfahren. Hier zeigt sich, wie wichtig eine naturschutzfachliche und wirtschaftlich fundierte Beurteilung ist - eine Aufgabe, die der NLWKN als Fachbehörde wesentlich besser leisten kann. Die Verlagerung der Zuständigkeit bringt mehrere Vorteile mit sich. Beschleunigung der Verfahren: Die Entschädigungsverfahren werden künftig schlanker und effizienter abgewickelt. Dadurch reduzieren wir den Verwaltungsaufwand und kommen schneller zu tragfähigen Lösungen. Die fachliche Expertise ist auch gegeben. Der NLWKN als naturschutzrechtliche Fachbehörde ist bestens geeignet, sowohl die rechtlichen als auch die fachlichen Aspekte der Anträge umfassend zu bewerten. Dies sorgt für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Entscheidungen. Danke an dieser Stelle an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN, die in Zukunft diese nicht immer einfache Aufgabe bearbeiten werden. Niedersachsen trägt eine besondere Verantwortung für den Schutz der Artenvielfalt. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlage dafür, dass Landwirte, deren Flächen durch naturschutzrechtliche Regelungen betroffen sind, fair und schnell entschädigt werden. Gleichzeitig setzen wir ein klares Zeichen für die Bedeutung des Naturschutzes in unserem Bundesland. Ich freue mich daher über die bereits erfolgte breite Zustimmung im Fachausschuss. Meine Damen und Herren, mit der Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes setzen wir einen wichtigen Schritt in Richtung einer effizienteren, fachlich fundierten und bürgerfreundlichen Verwaltung. Ich bitte Sie daher, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit den Weg für eine moderne und zukunftsorientierte Naturschutzpolitik zu ebnen. Vielen Dank.
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Frau Präsidentin! Herr Kollege Bock, ich bin zwar ein bisschen älter als Sie, aber ich habe noch keine Ausfallerscheinungen. Auch wenn ich oben sitze und eine Sitzung leite, bekomme ich durchaus mit, was da gesagt wird, zumal die Vertreterin des Innenministeriums in der Regel auch noch neben mir sitzt. Also, die Vertreterin des Innenministeriums hat auf Ihre Fragen geantwortet, dass eben nicht bekannt ist, dass es solche Tauschbörsen in Niedersachsen gibt. Frau Schröder-Köpf, eine persönliche Bemerkung, bitte! Ich bekomme das möchte ich nur sagen trotz meiner fortgeschrittenen Jahre durchaus mit, was gesagt wird. Also ich bitte Sie, solche herabsetzenden Bemerkungen künftig zu unterlassen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Erst letzte Woche Donnerstag hatten wir im Innenausschuss die Anhörung zu dem Entschließungsantrag zur Anordnung einer Fußfessel den wir gemeinsam im November eingebracht haben, und dann lese ich die Hot News: CDU fordert die Anordnung der Fußfessel. Ich dachte: Was ist Neues dabei? Wir haben diesen Antrag doch schon längst eingebracht. Wieso bringt die CDU jetzt diesen Gesetzentwurf ein? - Es ist Wahlkampf! Es sind Wahlkampfzeiten, und man hat gemerkt: Mit diesem Antrag punkten wir. Die Anhörung und die Unterrichtung durch die Landesregierung haben gezeigt, dass es genau das Richtige ist, jetzt die Fußfessel einzufordern. Das haben Sie in letzter Sekunde noch gemerkt, und deswegen kommt jetzt der Gesetzentwurf. Ich finde, das ist total durchschaubar. Vor dem 25. November hat Ihr Parteivorsitzender, Herr Merz, ein Video hochgeladen, in dem er sagt: Wir müssen häusliche Gewalt verurteilen, das kann so nicht weitergehen. - Auf solche Parolen, auf solche Reden hatte ich keine Lust. Und genau deswegen haben wir gemeinsam mit den Sozialdemokraten und in enger Abstimmung mit der Innenministerin und der Justizministerin diesen Entschließungsantrag eingebracht, weil wir das nicht auf sich beruhen lassen wollen, weil wir handeln wollen. - Ich kenne den Unterschied zwischen einem Gesetz und einem Entschließungsantrag. Ich kenne auch den Unterschied zwischen einem guten und einem schlechten Gesetz - und Ihr Gesetzentwurf ist ein schlechter Gesetzentwurf! Hingegen wird unser Gesetzentwurf, der Gesetzentwurf der Innenministerin und der Landesregierung, den Anforderungen des spanischen Modells wirklich entsprechen. Wir wollen das haben wir in der Anhörung immer wieder gehört nicht nur überwachen, ob sich der Täter der Wohnung des Opfers annähert, sondern wir wollen, dass er sich effektiv Deswegen ist § 17 a dogmatisch der falsche Ort. § 17 c wäre der richtige Paragraf gewesen. - Leider nicht. Ihren Gesetzentwurf können Sie auch noch einmal lesen! Zeit genug ist dafür ja noch. Er ist eine schlechte Kopie aus Hessen. Ich freue mich auf den aktuellen Gesetzentwurf, den wir zeitnah gemeinsam diskutieren werden. Es wird immer gesagt: Jetzt macht doch mal! Ich habe gerade noch einmal geguckt: Sie haben von 2003 bis 2013 den Innenminister gestellt, der bei Ihnen in der ersten Reihe sitzt. Wann, verdammt noch mal, war die Fußfessel im Kontext häuslicher Gewalt jemals Thema hier? Das kam in den Gesetzesberatungen nicht vor. Es ging immer nur um Terroristen. Es ging nie um häusliche Gewalt. Machen Sie hier nicht so viel Stress, sondern warten Sie! Der Gesetzentwurf kommt. - Ich weiß, es trifft Sie. Wir reden immer über Terroristen, und natürlich müssen wir das Thema Terrorismus auch angehen. Aber wie häufig habe ich in der Innenstadt der Landeshauptstadt Terroristen getroffen? Ich weiß es nicht. Aber ich muss nur einmal die Straße entlanggehen, und ich kann mir, statistisch gesehen, sicher sein, dass ich Täter häuslicher Gewalt sehe. Es ist an der Zeit, dass wir eine Fußfessel anordnen und Opfer endlich wirklich schützen. Frauen werden leider auch außerhalb der eigenen vier Wände ermordet. Deswegen greift Ihr Gesetzentwurf viel zu kurz. Sie haben leider nicht sehr gut zugehört. Das bedaure ich, weil die Anhörung genau das gezeigt hat. Wir haben es gehört, und die Niederschrift liegt vor. Anscheinend haben Sie nicht zugehört. Wie bewerte ich Ihren Antrag? Den Zusatz mit dem Telefon finde ich ganz gut. Den kann man aufnehmen, und den werden wir, glaube ich, auch aufnehmen. Der Täter sollte ein Telefon haben, um jederzeit kontaktiert werden zu können. Es ist nicht so, dass Täter mit einer Fußfessel kein Telefon hätten. Zur Klarstellung: Natürlich wird in § 17 c, wo wir die Regelung verorten wollen, geregelt werden, dass die Fußfessel von einem Richter angeordnet wird. Denn das ist natürlich eine einschränkende Maßnahme. Es geht um Zivilrecht und um Gefahrenabwehrrecht. Der Beitrag von Herrn Fischer war sehr erhellend, das fand ich wichtig. Wir werden nicht länger warten. Mein letzter Punkt: Mich hat sehr mitgenommen, dass Ihr Spitzenkandidat, Ihr Bundesvorsitzender, heute Morgen das Gewaltschutzgesetz des Bundes abgelehnt hat. Es wäre eine Chance gewesen, wirklich etwas für Opfer häuslicher Gewalt zu tun. Sie haben sich bewusst entschieden, das nicht zu tun. Erzählen Sie mir nicht, dass das kein wahltaktisches Kalkül ist! Darauf gehen wir nicht ein. Daher werden wir pragmatisch weiterhin daran arbeiten. Vielen Dank. Frau Camuz, auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention
Vielen Dank. - Der Herr Ministerpräsident antwortet. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Kernproblem der Baumarktentwicklung und insbesondere auch des Wohnungsbaus besteht darin, dass das Bauen in Deutschland zu teuer ist. Das ist der springende Punkt des Ganzen. Niedersachsen ist an dieser Stelle vorangegangen. Wir haben mit der Niedersächsischen Bauordnung ein bundesweit beachtetes Vorreitermodell durchgesetzt, das jetzt vielfach die Grundlage für Novellen in anderen Ländern ist. Der nicht nur Verkehrsminister, sondern auch Bauminister Olaf Lies ist an dieser Stelle zu loben, denn er arbeitet bereits an der nächsten Fortschreibung der Niedersächsischen Bauordnung, die in dem gleichen Sinne vorangehen wird. Und so brauchen wir, glaube ich, auch auf der Bundesebene in der nächsten Legislaturperiode noch viel mehr Initiativen, wie wir dazu kommen, dass Bauen wieder erschwinglicher wird, damit dieser wichtige Markt wieder deutlich belebt wird. Dann müssten wir auch wieder in der Lage sein, bedarfsgerecht bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen. Das halte ich für eine Aufgabe von höchster Dringlichkeit.
Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen
Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben gerade ausgeführt, dass der Zukunftstag eine gute Möglichkeit für eine Berufsorientierung ist. Sind Sie also der Überzeugung, dass eine Berufsorientierung an einem Tag gut funktionieren kann, oder denken Sie, dass ein längerer Zeitraum dafür notwendig wäre? Und wie konkret haben Sie Ihre Vorschläge für diesen Antrag uns gegenüber vorgebracht? Man hat es eben ein bisschen der Reaktion hier im Plenum entnehmen können: Natürlich funktioniert Berufsorientierung nicht an
Aufkommensneutralität? Wie die Grundsteuer Eigentümer und Mieter belastet.
Wort gemeldet: der Abgeordnete Ulf Thiele. Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Es ist gerade im Kern schon gesagt worden: Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die damalige Grundsteuer und dort die Einheitsbewertung verfassungswidrig war, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip verstieß. Daraus ergab sich ein zwingender Reformbedarf. Dieser wurde durch Bundestag und Bundesrat im November 2019 durch die Reform des Grundsteuergesetzes umgesetzt - aus unserer Sicht für Niedersachsen schwer anwendbar, weil bürokratisch und intransparent, das Modell vom damaligen Finanzminister Scholz. Deswegen hat Reinhold Hilbers für Niedersachsen dann mit der großen Koalition aus SPD und CDU ein Flächen-Lage-Modell vorgelegt, das wir am 7. Juli 2021 hier im Landtag beschlossen haben. Warum haben wir das getan? Weil es um keine Petitesse geht, sondern um die Frage, ob unsere Kommunen 1,4 Milliarden Euro weniger für ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge zur Verfügung haben oder ob sie diese Mittel weiterhin zur Verfügung haben. Darum war es notwendig und richtig, hier zu einem verfassungskonformen Beschluss zu kommen und dafür zu sorgen, dass unsere Kommunen weiterhin in der Lage sind, Schulen zu bauen, Kitas zu bauen, Sportstätten zu bauen, Schwimmbäder zu betreiben, Straßen und Radwege zu bauen und zu unterhalten. Wenn man ihnen diese Mittel genommen hätte, wären sie dazu nicht mehr in der Lage gewesen. Um das deutlich zu sagen: Die Idee der AfD war damals eben nicht, zu sagen, wir wollen eine andere Reform, die irgendwie anders funktioniert, sondern die Idee der AfD war und das haben Sie hier im Landtag auch eingebracht, die Grundsteuer B zu streichen, sie einfach zu streichen. Und Sie sind bis heute die Antwort schuldig geblieben, was eigentlich diesen Einnahmeausfall auf der kommunalen Seite ersetzen sollte. Das ist nichts anderes als billig, und das ist nichts anderes als verantwortungslos, Herr Lilienthal! Jetzt argumentieren Sie, die Grundsteuer sei nicht aufkommensneutral, und Sie argumentieren mit einem Trick, der auch ziemlich billig ist, weil sie nämlich den aufkommensneutralen Hebesatz und das Thema Messbetrag durcheinanderbringen: Der aufkommensneutrale Hebesatz wird ausgerechnet. Was Sie gerade in ihrer Rede ausgeklammert haben, Herr Lilienthal, ist, dass nicht nur formuliert ist, dass der aufkommensneutrale Hebesatz kommuniziert wird, vom Land ausgerechnet und mitgeteilt wird bzw. vor Ort erklärt werden muss, sondern auch, dass jede Gemeinde und jeder Stadtrat in Niedersachsen verpflichtet war, einen neuen Hebesatz zu beschließen. Und dann passiert etwas, was aber in jedem Jahr passieren kann, dass nämlich der Kämmerer der Gemeinde in die Kasse guckt und der Bürgermeister dann auf dieser Basis einen Vorschlag machen muss, ob es beim Hebesatz bleiben kann oder ob man ihn erhöhen will. Und dann muss der Gemeinderat das entscheiden. Das ist eine Entscheidung, die jeder Gemeinderat in jedem Jahr trifft. Was Sie hier vorschlagen, ist, unseren Gemeinderäten diese Entscheidungskompetenz zu nehmen. Das ist ein gravierender Eingriff in die kommunale Planungshoheit. Das geht nicht! Sie können doch den Kommunen nicht in die Tasche greifen und dann schreien: Haltet den Dieb! Und Sie machen ja noch was Interessantes. Wir haben ja parallel immer noch diese Strabs-Diskussion, immer wieder. Sie argumentieren überall vor Ort, die Straßenausbaubeitragssatzungen sollen gekippt werden, und die Beiträge sollen gecancelt werden. Und dann sagen Ihre Leute vor Ort: Kompensation dieser Einnahmen durch eine Erhöhung der Grundsteuer. - Genau die gleiche Grundsteuer wollen Sie aber in Ihren Anträgen schlicht streichen, abschaffen! Und Sie sagen nicht, wie es kompensiert werden soll. Das ist in höchstem Maße unseriös, Herr Lilienthal, und das geht so nicht. Am Ende des Tages muss ich Ihnen sagen: Sie hatten damals, als wir hier in der entscheidenden Phase der Beratung der Grundsteuer waren, einen Antrag laufen, und dieser Antrag sagte: Grundsteuer B abschaffen. Wenn man in die Protokolle der damaligen Sitzung am 7. Juli guckt das habe ich gestern noch mal gemacht, stellt man fest: Der Antrag der AfD konnte nicht zu Ende beraten werden. Während die anderen Fraktionen hier im Parlament sich in höchstem Maße seriös darum bemüht haben, eine Lösung für die Kommunen zu finden, um zu verhindern, dass denen 1,4 Milliarden Euro nicht mehr zur Verfügung stehen und sie ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können, hat Ihre Fraktion sich hier so zerlegt, dass Sie da hinten als Einzelabgeordnete saßen und Ihr Antrag nicht mehr zu Ende beraten werden konnte. So verantwortungslos haben Sie in dieser entscheidenden Phase der Grundsteuergesetzberatung gehandelt. Sie waren nicht in der Lage, Ihre eigene Truppe zusammenzuhalten - und machen uns jetzt Vorwürfe, dass das Gesetz, das wir hier damals verantwortbar beschlossen haben, bei ungefähr der Hälfte der Leute zu einer Steuererhöhung führt, und zwar nominal, während es allerdings und das verschweigen Sie bei ungefähr der anderen Hälfte der Steuerpflichtigen zu einer Steuersenkung führt. Das ist billig, und das lassen wir Ihnen nicht durchgehen! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!
Herr Gäde, möchten Sie erwidern? - Bitte! Frau Präsidentin! Frau Behrendt, Ihre Forderung nach einem Verbot ignoriert völlig, wie nachhaltiger Kinderschutz tatsächlich funktioniert. Gefährliche Praktiken wie das „Original Play" werden in Niedersachsen gar nicht angewendet, weil unsere Einrichtungen mit verbindlichen Schutzkonzepten arbeiten. Das Landesjugendamt das möchte ich an dieser Stelle betonen ist befugt, sofort einzugreifen, falls es auch nur Anzeichen solcher Methoden gibt. Ein zusätzliches Verbot wäre nichts als reine Symbolpolitik. Um noch mal abzuschließen: Kinderschutz funktioniert nicht durch bloße Verbote, sondern durch Prävention, Aufklärung und die Stärkung unserer Fachkräfte. Genau das tun wir in Niedersachsen. Von der CDU-Fraktion hat sich Frau Ramdor zu Wort
Gastronomiebranche stärken - Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin entlasten - Planungssicherheit bieten: 7 % Mehrwertsteuer erhalten!
Queckemeyer zu? Ja. Gut. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Minister, ich muss gestehen, dass es jetzt zwei Fragen werden. Erstens. Was hat Ihre Rede bisher mit dem Antrag zu tun? Zweitens. Kennen Sie eine Branche, die aktiver und besser in der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland ist als die Gastronomie? Hören wir erst die andere Frage? Ja. Wir nehmen die Frage von Herrn Queckemeyer von der AfD-Fraktion gleich dazu. Dann kann der Minister in einem
Gastronomiebranche stärken - Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin entlasten - Planungssicherheit bieten: 7 % Mehrwertsteuer erhalten!
Vorsteuerabzugsberechtigt sind sowohl die Gastronomen als auch die Bauindustrie, da gibt es überhaupt keinen Unterschied. Ich verstehe die Frage überhaupt nicht. Natürlich sind beide vorsteuerabzugsberechtigt. Natürlich sind beide vorsteuerabzugsberechtigt. Wollen wir jetzt ein Steuerseminar machen? Natürlich kann ein Gastronom steuerpflichtige Endumsätze tätigen, und genauso kann ein Bauunternehmen bei Bauleistungen, bei Vorleistungen die Vorsteuer abziehen, wenn es entsprechende umsatzbesteuerte Leistungen in der Baubranche erbringt. Das brauchen Sie mir nicht zu erklären. Ich war 25 Jahre lang Betriebsprüfer, da brauche ich keine Nachhilfe. Vielen Dank, Herr Seebeck, aber wirklich nicht! Ich glaube, die Frage sollten Sie sich noch mal genauer überlegen. Lassen Sie mich noch auf einen Punkt hinweisen, auf den meine Kollegin schon hingewiesen hat. Gucken Sie sich mal die Anlage 2 des § 12 des Umsatzsteuergesetzes an! Da fängt das Problem an. Das Problem ist nicht
Masterplan Marienburg 2030 - kultur- und landesgeschichtliche Bedeutung bewahren und erschließen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vergangenen Jahr bin ich mit der Bahn auf dem Weg zur IdeenExpo. Mit mir fahren viele Schulklassen, auch Klassen aus meinem Wahlkreis, unter anderem aus meiner Referendariatsschule. Ich unterhalte mich die Fahrt über also mit den ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, als wir uns Nordstemmen nähern. Plötzlich bricht Unruhe aus, die sich in laute „Maxton Hall! Maxton Hall!"-Rufe verwandelt. Die Schülerinnen und Schüler in unserem Abteil drücken sich an die Scheiben, machen Fotos, sind total begeistert, während die Kolleginnen und Kollegen zwischen irritiert und wissend aussehen. Als ich dann einigen Schülerinnen und Schülern erzählt habe, dass ich im Landtag im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur bin und dass Maxton Hall, also Schloss Marienburg, dort oft Thema ist, waren die Schülerinnen und Schüler interessiert, ja fast fasziniert. Aus diesem Erlebnis heraus ergeben sich zwei Gedanken. Zum einen: Schloss Marienburg fasziniert die meist jungen Fans der Serie und ist offensichtlich ein mindestens deutschlandweit bekannter Ort. Das bietet die Möglichkeit, aktuelles populärkulturelles Interesse und historische Bedeutsamkeit zu verbinden. Zum anderen stellt sich die Frage, warum die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion zwar schon die gesamte Wahlperiode über mit Kleinen Anfragen und Unterrichtungswünschen zum Thema Marienburg auf sich aufmerksam machen wollen, der Entschließungsantrag hingegen erst am 17. Dezember 2024 gestellt wird - als Direktüberweisung begleitet von einer weiteren Kleinen Anfrage. Während sich Ersteres in Punkt 6 unseres Antrags niederschlägt, ergeben sich aus dem zweiten Gedanken wiederum zwei Möglichkeiten. Entweder glauben die Kolleginnen und Kollegen der CDU im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur nicht an die Bedeutsamkeit der Marienburg und haben den Entschließungsantrag deshalb kurz nach dem letzten Plenum und vor der Weihnachtspause gestellt, oder die übrigen Fraktionsmitglieder haben in den letzten zweieinhalb Jahren gemerkt, dass sich die CDU-Kolleginnen und -Kollegen im Ausschuss beim Thema Marienburg heillos verrannt haben. Vielleicht können sich aber manche in der Fraktion noch an die letzte Wahlperiode erinnern und wissen deshalb noch, dass der damalig für Schloss Marienburg zuständige Wissenschaftsminister aus ihren Reihen kam. Der Versuch, mit der Skandalisierung des Komplexes Marienburg unserem erfolgreichen und hoch geschätzten Minister für Wissenschaft und Kultur zu schaden, führt deshalb auch unweigerlich zu Fragen, die in Ihre Richtung gestellt werden würden. Fragen über Fragen! Ich habe mal nachgezählt: drei Unterrichtungsanträge der CDU, dazu einer der AfD, sechs Kleine Anfragen der CDU, zusätzlich eine Dringliche Anfrage der AfD - und das nur in dieser Wahlperiode. In der vergangenen Wahlperiode waren es insgesamt neun Kleine Anfragen der damals vertretenen Fraktionen, mehrere Unterrichtungen in verschiedenen Ausschüssen, eine Regierungserklärung und Debatten im Plenum. Von Nichtinformation oder anderen Unterstellungen, die immer wieder auftauchen, kann also keine Rede sein. Meine Vermutung wäre daher eher: Wer sich nicht informiert fühlt, der interessiert sich entweder nicht für das Thema oder hat so einiges verschlafen. Nach diesem Rückblick will ich jetzt noch weitere Punkte aus unserem Antrag ansprechen. Wir wollen, dass die Umsetzung des Masterplans Marienburg 2030 konsequent weitergetrieben wird, damit das wissenschaftliche, museale und touristische Potenzial des Schlosses voll ausgeschöpft werden kann. Wir wollen, dass schon während der Sanierung von Schloss Marienburg geprüft wird, wie Teilbereiche trotz laufender Bauarbeiten nutzbar gemacht werden können. So können Einnahmen erzielt werden. Um Ihnen, liebe CDU, den Wind aus den Segeln zu nehmen, haben wir explizit aufgenommen, dass der Landtag natürlich auch weiterhin über die Planung und die Umsetzung der Sanierung zu unterrichten ist, insbesondere über die Einhaltung des vorgesehenen Zeit- und Kostenrahmens. Dazu, dass das bislang auch schon der Fall ist, habe ich ja eben schon ausführlich ausgeführt. Abschließend: Schloss Marienburg ist nicht nur ein herausragendes Zeugnis des Historismus in Norddeutschland, sondern auch ein lebendiges Zeugnis der Geschichte und Kultur Niedersachsens. Als weithin bekanntes Wahrzeichen ist Schloss Marienburg Anziehungspunkt für zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus aller Welt und damit auch ein Eckpfeiler der niedersächsischen Tourismuswirtschaft. Das Schloss stellt nicht nur den Alltag vergangener Staats- und Gesellschaftsformen dar, sondern wird durch seine denkmalgerechte Sanierung und durch die Umsetzung des Masterplans Marienburg 2030 zu einem zukunftsfähigen Lernort und zu einem gewinnbringenden Ort für Veranstaltungen, der auch für die lokale Wirtschaft zum wichtigen Standortfaktor werden kann. Schloss Marienburg und sein Inventar gehören zum kulturellen Erbe Niedersachsens und tragen zur touristischen Attraktivität Niedersachsens bei. Die Umsetzung des Masterplans Marienburg 2030 macht den Ort zu einem Vorzeigeprojekt für die auch wirtschaftlich wichtige Verbindung von Kultur und Tourismus in Niedersachsen. Ich freue mich auf die konstruktiven Beratungen im Ausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Gastronomiebranche stärken - Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin entlasten - Planungssicherheit bieten: 7 % Mehrwertsteuer erhalten!
Danke. Vielen Dank für die Fragen, geben sie mir doch die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass der Antrag mit „Gastronomie stärken" überschrieben ist. Ich will einfach auf Gefahren hinweisen, die mit der Debattenlage in diesem Land zu tun haben und die sich sehr konkret auf die Gastronomie auswirken können. Ich möchte darum bitten, diese Debatten herunterzufahren und zu versachlichen, die Probleme anzugehen, aber nicht mehr diesem Furor nachzulaufen, wie das in den vergangenen Tagen und Wochen der Fall war. Das wird auch der Gastronomie zugutekommen. Das sollten wir unbedingt beherzigen. Zu der Frage nach den steuerlichen Aspekten, die völlig berechtigt ist, wäre ich ohnehin gekommen. Ich war aber gerade noch beim ersten von zwei Punkten. Wir haben eine allgemein schwierige wirtschaftliche Lage. Jetzt leiden viele Branchen unter dieser schwierigen Problemlage. Sie würden sich über staatliche Unterstützung freuen. Wir sind aktiv in den Diskussionen über die steuerliche Unterstützung bestimmter Branchen. Wir haben das beim Wachstumschancengesetz gemacht. Wir haben das beim Steuerfortentwicklungsgesetz gemacht. Wir haben uns als Land eingebracht. Wir werden auch andere Wachstumsinitiativen unterstützen, die von der Bundesebene kommen. Aber in dieser Zeit haben wir nun einmal sehr, sehr knappe Kassen. Das liegt daran, dass die Wirtschaftslage auf die Steuereinnahmen drückt. Insofern muss sehr genau überlegt werden, welche steuerlichen Maßnahmen, welche Entlastungsmaßnahmen wir umsetzen können. Wir können jeden staatlichen Euro nur einmal ausgeben! Insofern müssen wir in der aktuellen Lage doch die Maßnahmen, die eine Breitenwirkung haben und nicht nur auf eine Branche konzentriert sind, sondern Investitionen in vielen Branchen irgendwie nach vorne bringen und mit denen wir das Land modernisieren und stärken, priorisieren. Das bedeutet nicht, dass wir bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag nicht über die Mehrwertsteuer reden sollten. Natürlich nicht! Denn in diesem System gibt es auch viele Ungerechtigkeiten. Aber in der aktuellen Lage ist es entscheidend, Prioritäten zu setzen und die Wachstumsinitiativen mit Steuergeld zu unterstützen, die die größte Breitenwirkung haben und das Land am meisten nach vorne bringen. Deshalb ist der vorliegende Vorschlag in der gegenwärtigen Situation falsch. Denn er ist nicht finanzierbar. Die Summen müssen wir aktuell konzentrieren, um die Maßnahmen und die steuerliche Unterstützung durchzusetzen, die den Standort in der ganzen Breite nach vorne bringen. Genau dafür wird sich die Landesregierung auch in Zukunft weiter einsetzen. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank, Herr Minister - auch dafür, dass Sie gegen das große Gemurmel angekommen sind.
Bundesvertriebenengesetz schnellstmöglich ändern - restriktive Aufnahmepraxis für Spätaussiedler beenden
gemeldet: Frau Abgeordnete Diallo-Hartmann. Sie haben das Wort. Vielen herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Bevor ich starte, würde ich gerne noch Frau Bischoff, die heute hier ist und die Debatte mitverfolgt, herzlich begrüßen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Frau Bischoff es nicht so sieht, wie es die AfD gerade dargelegt ist, die den Versuch unternimmt, unterschiedliche Gruppierungen von Menschen gegeneinander auszuspielen. Aber wir wissen um Ihre Rassismuskeule. Daher muss man nicht groß darauf eingehen. Herr Kollege Kurku hat bereits sehr viel eingeordnet und erläutert. Ich möchte das bekräftigen. Den Antrag der CDU-Fraktion werden wir ablehnen. Ich sage Ihnen auch warum: Nach 16 Monaten Beratungszeit hat sich die Welt weitergedreht. Die Ampelkoalition hat während dieser Zeit ihre Arbeit gemacht und bereits die im ursprünglichen Entschließungsantrag geforderten Rechtsänderungen sowie ihre Umsetzung in der Verwaltungspraxis vorgenommen. Die Ampel hat damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, wie es auch nicht anders zu erwarten war. Hätte die CDU die Bundesregierung und die Ampelkoalition einfach ihre Arbeit machen lassen, dann hätte sie sich diesen Antrag sparen können, Herr Kollege Bock. Nachdem klar war, dass sich der Antrag überholt hatte, hat die CDU ihn jedoch nicht etwa zurückgezogen, sondern ist der Entwicklung weiter hinterhergelaufen und hat einen Änderungsvorschlag zu ihrem überholten Antrag eingebracht, - Doch.- Um diesen noch irgendwie mit Leben zu füllen, hat sie die vorgenommenen Rechtsänderungen begrüßt und die Forderung erhoben, diese nun kurzfristig in der Verwaltungspraxis umzusetzen. Damit hat die CDU wiederum eine Selbstverständlichkeit gefordert, nur um einen Grund zu haben, ihren Antrag nicht zurückzuziehen. Das ist die Realität. Ergänzend hat sie dann eine neue Forderung nach einer Informationskampagne in ihren Änderungsvorschlag aufgenommen. Jedoch liegt die Aufnahme von Verfahren für SpätaussiedlerInnen das werden Sie wissen in der Zuständigkeit des Bundes. Dennoch sind wir hier in Niedersachsen bemüht, vieles zu tun. Darum kümmert sich der Beauftragte Deniz Kurku, wie er schon erläutert hat. Das Bundesverwaltungsamt sowie das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Migration und Geflüchtete bieten dementsprechend bereits umfangreiche Informationen und Beratungsangebote. Vor diesem Hintergrund erscheint die Forderung nach einer Informationskampagne aus meiner Sicht per se schon überflüssig. Die CDU wollte diese Informationskampagne auch noch in Aussiedlungsgebieten starten, also im Ausland. Damit ist die CDU aus meiner Sicht über das Ziel hinausgeschossen, denn so etwas findet heute online statt und nicht in Form von irgendwelchen Broschüren, Herr Kollege Bock. Denn wir sind im 21. Jahrhundert, und die Digitalisierung macht es möglich, Papier zu sparen. Zusammenfassend kann ich also sagen, dass die Bundesgesetzgebung dem Antrag der CDU bereits Rechnung getragen hat und die geforderten Rechtsänderungen bereits in Kraft sind und umgesetzt werden. Deshalb halten wir weitere Maßnahmen derzeit für nicht notwendig. Wir bleiben dazu im Austausch mit Frau Bischoff, die Mitglied der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe ist. Wir werden schauen, was sich hier in Niedersachsen machen lässt, um die betreffenden Maßnahmen zu unterstützen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Nutzen Sie den jetzigen Wahlkampf nicht, um Unwahrheiten zu erzählen. Frau Hartmann, kommen Sie zum Schluss! Ich komme zum Schluss. Vielen Dank. Vielen Dank. - Ebenfalls zu Wort gemeldet hat sich die Ministerin
In Niedersachsen mit Vernunft und Fortschritt in die Zukunft: Windräder aufbauen statt abreißen. Für saubere Energie und Grünen Wasserstoff.
der Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Christian Meyer. Bitteschön, Herr Meyer! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Klimakrise ist real, auch wenn sie von einer Partei ganz rechts außen immer weggeredet wird. Wir hatten letztes Jahr 1,9 Grad Erwärmung in Niedersachsen. Weltweit ist klar, dass das 1,5-Grad-Ziel gerissen wird. Wir hatten vor einem Jahr hier in Niedersachsen ein großes Hochwasser. Wir wissen, welche Schäden durch diese Klimakrise verursacht worden sind. Ich war letztens mit der Umweltministerkonferenz im Ahrtal. Die Katastrophe ist fünf Jahre her. Alleine diese eine Katastrophe hat neben vielen Menschenleben, die sie gekostet hat 30 Milliarden Euro wirtschaftliche Schäden verursacht. Deshalb sollten Sie von der rechten Seite aufhören, hier von teuren fossilen Energien zu erzählen, die wir übrigens alle importieren wollten. Niedersachsen liefert! Wir haben da können Sie noch so viele Märchen erzählen in Niedersachsen mittlerweile 100,6 % Strom aus Erneuerbaren. Die Stromerzeugung aus Kohle nahm 2024 gegenüber 2023 um 16 % ab. Sie können mir ja erklären, warum wir hier jeden Tag Strom haben. Wir haben hier in Norddeutschland keinerlei Strommangel! Wenn Sie behaupten, das hätten wir durch Atomstrom ersetzt - ich weiß gar nicht, über welche Leitung der aus Frankreich nach Norddeutschland kommen soll. Wir haben eine Verbindung nach Dänemark. Wir haben Verbindungen nach Norwegen. Wir bauen gerade eine Stromtrasse damit haben wir letztes Jahr angefangen nach Großbritannien. Sie haben vielleicht gehört, dass die schottische Regierung gesagt hat: Wir setzen auf Erneuerbare, wir liefern euch grünen Wasserstoff. Übrigens: Die Labour-Regierung in Großbritannien hat gesagt: Wir machen keine Öl- und Gasförderung mehr, wir setzen auf die erneuerbaren Energien, weil die viel günstiger sind. Sie sind ja wieder mit der Atomkraft-Leier gekommen. Sie haben eben Herrn Krebber zitiert. Herr Krebber hat gerade noch einmal gesagt: Atomkraft hilft nicht in der aktuellen Preiskrise, weil sie unflexibel ist. Auf einer Tagung der CDU zur Reaktivierung von Atomkraftwerken, die ja die CDU fordert, hat er erstens gesagt: Wir haben kein Personal mehr. Wir haben uns damit abgefunden. Zweitens hat er klar gesagt: Der Strom aus Kernkraft ist deutlich teurer als der aus den Erneuerbaren. Wir bräuchten hohe Subventionen. Wer soll die eigentlich bezahlen? Der RWE-Chef sagt also: Wenn wir Atomkraftwerke, die völlig unflexibel sind, reaktivieren, dann müssten wir die massiv finanzieren. Das Beispiel von Großbritannien ist ja genannt worden. Deshalb setzen die jetzt auf Erneuerbare, weil Hinkley Point immer teurer geworden ist, das von der Tory-Regierung damals eingesetzt worden ist. Deshalb: Atomkraft ist die teuerste Energie. Gucken Sie sich mal an, was sie pro Kilowattstunde kostet! Und wenn Sie die Endlagerfrage mal mit einbeziehen: Fahren Sie gerne mal zur Asse! Gucken Sie sich mal an, was Konrad kostet, und gucken Sie sich mal an, was dieser Atommüll ist! Deshalb ist es nicht nur fahrlässig, wenn Herr Merz im Fernsehen rumschwadroniert, Windräder seien hässlich und müssten zurückgebaut werden, sondern auch, wenn er im Fernsehen von irgendwelchen Fusionskraftwerken schwadroniert, die er schon mal irgendwo gesehen habe. Ich würde ihn gerne mal fragen, wenn er Regierungsverantwortung hätte, was er damit meint. Die sind teuer. Die gibt es nicht. Die günstigste Form sind die Erneuerbaren. Und das machen wir auch in vielen Punkten. Es gab ja nun auch noch das Zitat von Frau Weidel: „Und ich kann Ihnen sagen, wenn wir am Ruder sind, reißen wir alle Windkraftwerke nieder. Nieder mit diesen Windmühlen der Schande." Jetzt haben Sie ja, nachdem EWE in Niedersachsen kritisiert hat, das wäre ein Eingriff ins Eigentum private Energiegenossenschaften und Unternehmen würden ja von der AfD quasi enteignet, wenn man vorhandene Windräder abreißen und zurückbauen wollte, im Fernsehen gesagt: Nein, sie sei falsch verstanden worden, es sei nur um noch nicht genehmigte Windräder gegangen. ‑ Das war aus der AfD-Landtagsfraktion. Das lief beim NDR. Si e haben jetzt ja auch einen Post gemacht: Nein, es gehe nur um zukünftige Windräder und um einen Baustopp. - Erstens hat Frau Weidel gesagt: Alle reißen wir nieder. Sie hat das dann auch auf Twitter noch mal bestätigt: „Ich sage es in fast jeder Rede, dass wir diese Dinger endlich niederreißen ..." Und der zweimal für das Ausrufen von SA-Parolen verurteilte Herr Höcke hat im Fernsehen konkret gesagt: Alice Weidel hat in ihrer Rede wunderbar zum Ausdruck gebracht, wenn wir, die AfD, Regierungsverantwortung in Deutschland haben, dann werden wir die Windindustrieanlangen in Deutschland zurückbauen, und zwar komplett. - Das ist Ihr Freund! Dann möchte ich erwähnen da muss ich jetzt mal die CDU loben: Das Emsland hat am Montag mit breiter Mehrheit ganz viele Windenergieanlagen ausgewiesen auch für die Errichtung im Wald; dafür wird viel Akzeptanzabgabe gezahlt. Wir haben damals einen Kompromiss gemacht. Die letzte Große Koalition hat Waldflächen für Windenergie geöffnet. Das hat die CDU hier in Niedersachsen mitgetragen. In Thüringen gab es vor der letzten Wahl im Landtag einen Dammbruch: Dort hat die CDU mit der AfD und der FDP im Landtag ein Gesetz zum Verbot von Windrädern in Wäldern beschlossen, das dann das zeigt Ihre Verfassungsfeindlichkeit vom Bundesverfassungsgericht einkassiert wurde, weil man Windräder in Wäldern nicht pauschal verbieten kann. Die AfD hat in Thüringen also ein Verbot von Windrädern versucht. Und wenn Sie sich jetzt mal die aktuelle Preistabelle angucken und gucken, wo der Strom am teuersten ist, dann sehen Sie: Thüringen ist auf Platz 1, dort ist er also am teuersten. Am billigsten ist er in Niedersachen und Bremen. Das ist gut für die Haushalte! Deshalb wäre es gut, wenn wir die Windenergie weiter stärken. Heute wird im RND die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft „Windkraft: Mit der Nähe wächst die Akzeptanz - sogar bei AfD-Anhängern" zitiert. Diese Studie ist sehr spannend. Denn da, wo Windräder im ländlichen Raum stehen, sind 70 % für den Zubau, und da, wo sie noch nicht stehen, nur 40 %. Und in Ländern wie Niedersachsen, die tolle Beteiligungsgesetze haben, ist die Zustimmung noch höher. Deshalb ist es irgendwie ein bisschen peinlich, dass vielleicht doch ein paar AfD-Wähler meinen, sie hätten da Sorge. Denn wenn Sie jetzt ein Drittel oder in Niedersachsen zwei Drittel der Stromerzeugung abschalten wollen, dann steigt der Strompreis. Ich weiß nicht, ob Putin oder Trump Ihnen dann billige Alternativen anbieten. Wir setzen auf die heimischen Energien. Die stärken die Wirtschaft. Das, was das Emsland mit 54 Windvorranggebieten und 3 % beschlossen hat, macht nach Studien, die die Unternehmerverbände und der LEE gefordert haben die haben beide gesagt, die Energiewende muss fortgesetzt werden, alleine für diesen Kreis 9 Milliarden Euro zusätzliche Wertschöpfung und Einnahmen aus. Deshalb ist die Windenergie der wichtigste Faktor für die Wirtschaft. Auch Frau Großmann von Georgsmarienhütte hat noch einmal klar gesagt: Sie wollen ganz schnell eine Senkung der Netzentgelte. Am Freitag könnten wir im Bundestag darüber abstimmen und für alle Haushalte und alle Verbraucher die Netzentgelte schnell senken. Das haben Robert Habeck und Olaf Scholz vorgeschlagen. Wir könnten das machen. Wer blockiert es? Die CDU! Wenn Sie die Strompreise für alle senken und unsere Industrie halten wollen, dann stimmen Sie am Freitag im Bundestag für die Senkung der Netzentgelte!
Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen
diesen Antrag uns gegenüber vorgebracht? Man hat es eben ein bisschen der Reaktion hier im Plenum entnehmen können: Natürlich funktioniert Berufsorientierung nicht an einem Tag. Das ist doch ganz klar. Ich bin auf einen Punkt eingegangen und werde jetzt noch mal darlegen, dass es natürlich ein verflochtenes System ist, das man benötigt. Denn es geht darum: Was möchte ich werden? Was kann ich gut? Worauf habe ich Lust? Das sind die Fragen der jungen Menschen. Und an diesen Fragestellungen haben wir im Ausschuss auch wirklich intensiv gearbeitet.
Freie Märkte wiederherstellen und Wohlstand bewahren - niedersächsische Wirtschaft schützen vor dem Wirtschaftsdirigismus grüner Transformationspolitik
wie viele Kilowatt Strom uns gefehlt hat, weil wir die Atomkraftwerke abgeschaltet haben? Wir importieren seit Jahren Strom, insbesondere zu bestimmten Zeiten. Die Kernkraftwerke liefern dauerhaft Energie. Sie erzeugten damals 8 % des Strombedarfs. Diese 8 % haben Sie aus dem Markt genommen. Das ist ganz normale Marktwirtschaft. Das funktioniert genauso beim Bratwurstverkauf: Wenn Sie als Bratwurstverkäufer die Hälfte vom Grill nehmen, dann müssen die Bratwürste teurer werden, wenn Sie am Ende noch genauso viel verdienen wollen. - Die Uhr läuft schon wieder! Ich beantworte doch die Frage von Herrn Sachtleben! Wenn Sie das aus dem Markt nehmen, erhöhen Sie die Preise. Damals wurde Energie aus dem Markt genommen, weil wir aus Russland nichts mehr importieren konnten. Deswegen wäre es klug gewesen, diese Energieform nicht aus dem Markt zu nehmen und nicht stattdessen auf andere Energieformen, auf Gas oder auf importierten Strom, zu setzen. Deswegen war es an der Stelle falsch, das zu tun. Das will ich noch mal deutlich sagen. Danke, Herr Hilbers. Es gibt noch einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Sachtleben. Würden Sie die auch noch zulassen? Wenn Sie mir nicht wieder Zeit wegnehmen, dann mache ich das. Nein,
Notruf aus den Kliniken - Rettung statt Schließung
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir stehen heute hier am Ende des ersten Plenarsitzungsabschnitts im Jahr 2025. Und damit stehen wir auch am Anfang des Haushaltsjahres 2025 - mit einem Haushalt, den wir gerade erst vor wenigen Wochen hier in diesem Saal beschlossen haben. Das alles wissen Sie, Sie sind Profis. Trotzdem kommen Sie heute mit der Forderung nach 300 Millionen zusätzlichen Euro - 300 Millionen Euro, die es in diesem Haushalt nicht gibt, und das wissen Sie auch. Ich finde diese Forderung deswegen geradezu unseriös. Aber lassen Sie uns unter der Annahme, wir könnten jetzt real darüber entscheiden, dass wir 300 Millionen Euro bereitstellen, einmal auf Ihre Forderungen gucken! Ich habe erstens herausgelesen, dass es Ihnen vorrangig um die Entlastung der Kommunen geht. - Das ist notwendig. Darüber haben wir schon öfter gesprochen, auch heute schon. Frau Schüßler hat dazu schon ausgeführt. Darüber sind wir uns im Grunde auch einig. Aber zum Glück passiert an dieser Stelle auch schon einiges, und zwar sowohl auf Bundesebene zum Beispiel zur Entlastung die Übernahme von Betriebskostensteigerungen wie durch die Tariferhöhungen, der Landesbasisfallwert wird erhöht als auch in Bezug auf die Kommunen das tun Sie immer wieder ab, die entsprechende Schulden machen dürfen. Das dürfen wir als Land nicht, und auch der Bund nicht. Dazu kommt zweitens: Sie verkennen mit Ihrem Antrag die Vielfalt der Trägerlandschaft und benachteiligen damit gegebenenfalls nicht kommunale Träger. Auch ist hierbei sicherzustellen, dass die Kliniken nicht in eine Schieflage gekommen sind, weil sie schlecht gewirtschaftet haben. Drittens haben andere Bundesländer wie Baden-Württemberg gezeigt, dass diese Einmalzahlungen ohne entscheidende und nachhaltige Wirkung verpuffen. Das gilt gerade auch für kommunale Häuser. Wir müssen also sicherstellen, dass eine Zahlung in dieser Höhe wenn sie denn möglich wäre auch nachhaltig hilft! Entscheidend ist aber doch an dieser Stelle bin ich mir mit Frau Schüßler absolut einig, eine schnelle Umsetzung der Reform, die Durchführung von möglicherweise notwendigen Änderungen, eine strukturierte umsichtige Krankenhausplanung im Land und die Änderung der Finanzierungssystematik zu verfolgen. Nur so können wir die Krankenhäuser auf Dauer resilient als einen notwendigen Baustein einer guten Gesundheitsversorgung bei uns aufstellen. Dafür ist Ihre konstruktive Mitarbeit gefragt - und keine Blockade: weder auf Bundesebene noch hier im Land. - Schöner letzter Satz! Ich möchte nicht schließen, ohne zu erwähnen, dass 300 Millionen Euro, auch wenn ihre Bereitstellung hierfür rein hypothetisch möglich wäre, trotzdem an anderer Stelle weggenommen werden müssten. Ich wünsche mir von Ihnen, dass Sie mir auch sagen, an welcher Stelle Sie den Betrag aus diesem Haushalt wegnehmen. - Sie wissen, dass die Welt nicht so einfach ist, wie Sie sie hier darstellen. Lassen Sie uns zusammen an einer schnellen Umsetzung der Reform hier im Land arbeiten und den Bund zur Finanzierung der Überbrückungsphase weiterhin in die Verantwortung nehmen! Vielen Dank. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Herr Calderone möchte antworten. Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Prange! Es geht eben nicht um die Gruppe derjenigen, die nicht können. Dafür gibt es etablierte Mittel, die auch nicht ausgeweitet werden müssen, weil sie eben etabliert sind. - Und die funktionieren auch tatsächlich. Vielmehr es geht um all jene, die Ausflüchte suchen und nicht wollen. Und für all jene schaffen Sie hier einen Rahmen, der aus unserer Sicht nicht hilfreich ist für die Durchsetzungsfähigkeit unseres Rechtsstaates. Und ich rede nicht über Altlasten, sondern ich rede über den aktuellen Zustand der niedersächsischen Justiz. Aus welcher Zeit stammen denn die Altlasten? Aus der Zeit von Ministerin Niewisch-Lennartz, oder wie weit wollen Sie zurückgehen? Wir haben Herausforderungen in der niedersächsischen Justiz, und die gehen Sie nicht an, weil Sie sich mit irgendwelchen Randthemen befassen, die völlig an den Realitäten vorbeigehen. Die wesentlichen Fragestellungen und die Arbeitsfähigkeit der Justiz gehen Sie nicht in hinreichender Weise an. Ein schönes Beispiel sind die Hochbauten, die dringend erforderlich sind, um die Handlungsfähigkeit der Justiz sicherzustellen. In dieser Legislaturperiode entsteht dort nichts. Sehr geehrter Herr Kollege Prange, wir kritisieren die Schwerpunktsetzung, und ich fordere Sie auf, auch auf die Justizfachverwände zu hören, die eine andere Schwerpunktsetzung von Ihnen verlangen. Herzlichen Dank. Die nächste Wortmeldung ist von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Notruf aus den Kliniken - Rettung statt Schließung
Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Karl Lauterbach ist „der politische Insolvenzvollstrecker der Kliniklandschaft, der mit seiner ideologisch fehlgeleiteten Politik die Krankenhäuser an den Rand der Klippe geschoben hat." Mit dieser treffenden Umschreibung brachte es der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß, Ende des vergangenen Jahres ganz gut auf den Punkt, wie ich finde. Meine Damen und Herren, vor der dramatischen Lage kann niemand mehr die Augen verschließen. Seit Monaten warnen Klinikleitungen, Kommunen und Träger vor der finanziellen Schieflage. Doch aus Berlin kommt - nichts! Keine kurzfristige Unterstützung, kein Defizitausgleich, keine Klarheit für die Zukunft! Das lange diskutierte Vorschaltgesetz zur Krankenhausreform - es kam nie und diente, wie auch das Versprechen einer Auswirkungsanalyse, immer nur als Köder, um die Länder in die Reform zu ziehen. Sehr geehrter Herr Minister, Ihre unzähligen Appelle Ihrem Genossen Lauterbach gegenüber sind alle verpufft. Lauterbach lässt Sie im Regen stehen und mit Ihnen die zunehmend angeschlagenen Krankenhäuser dieses Landes. Holzminden ist der erste Landkreis ohne eigenes Krankenhaus. Dort hat die Pleitewelle schon Wirkung gezeigt. Wenn jetzt keine Hilfe kommt, werden weitere Landkreise folgen. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft schlägt Alarm. Sie macht deutlich: Jedes zweite Krankenhaus rechnet in diesem Jahr mit einer weiteren Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage. Über 40 % der Kliniken sehen sich bis zum Inkrafttreten des KHVVG in ihrer Existenz bedroht - fast jedes zweite Haus. Die Inflation der Jahre 2022 und 2023 hat eine massive Kostenlücke gerissen, die vom Bund nicht geschlossen wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich zitiere mal aus einem konkreten Hilferuf, der gestern unsere drei Kolleginnen und Kollegen aus Lüneburg per E-Mail erreicht hat. Darin schreibt die Geschäftsführung des Städtischen Klinikums: „Wir verlieren Monat für Monat einen sechsstelligen Betrag an Liquidität und sind bereits gezwungen, aufgrund finanzieller Notwendigkeiten Leistungsangebote zu reduzieren. Dies werden wir ausweiten müssen, da die Krankenhausreform die inflationsbedingten Kostensteigerungen 2022/2023 schlichtweg ignoriert. Es wird unseren Mitarbeitenden, die Tag für Tag eine außergewöhnliche Leistung in der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in Nordostniedersachsen leisten und die insbesondere in den Zeiten der Pandemie für ihren Einsatz und ihr Durchhaltevermögen bewundert und beklatscht worden sind, nicht vermittelbar sein, wenn wir noch vor Inkrafttreten der Reform vielleicht sogar die Gehälter nicht mehr zahlen könnten. Ein Defizitausgleich durch den Träger, der vielfach in anderen Kommunen geleistet wird, reduziert die ohnehin schon geringen Mittel für Schulen, Kitas, Kultur, Sport und andere kommunale Aufgaben." Liebe Kolleginnen und Kollegen, erkennen Sie diese Dramatik nicht? Der abschließende Appell der E-Mail ist eindeutig: „Das Land hat im Bundesrat dem KHVVG zugestimmt, trotz der massiven Bedenken der Krankenhäuser. Jetzt ist das Land auch in der Verantwortung, dass die Krankenhäuser die Umsetzung der Reform überhaupt erreichen." Dem schließt sich die NKG an, die in ihrer Pressemitteilung zu der heutigen Debatte geschrieben hat, dass Niedersachsen dem Bundesgesetz zugestimmt hat, „obwohl dieses keine Übergangsfinanzierung beinhaltet". Das Land steht daher „in der Verantwortung, die Krankenhäuser in der Übergangsphase bis zum finanziellen Wirksamwerden der Reform zu unterstützen." Was schlagen wir Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute also vor? Erstens. So lange der Bund die inflationsbedingten Mehrkosten nicht übernimmt, muss das Land mit einer Sonderzahlung einspringen. Zweitens. Das Land stellt 300 Millionen Euro zur Verfügung, um Kliniken finanziell zu stabilisieren. Drittens. Das Land erarbeitet mit Verbänden, Trägern und Kommunen ein schnelles, schlankes Verfahren, um die Hilfe rasch und unbürokratisch zu verteilen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der niedersächsische Gesundheitsminister selbst brachte eine solche Finanzhilfe von 300 Millionen Euro ins Gespräch. Doch geblieben ist es bei Gesprächen. Währenddessen verschärft sich die Lage von Tag zu Tag. Bislang fehlte offenkundig die Kraft, die diskutierten Vorschläge umzusetzen. Das Einzige, was der Regierung bislang einfiel, ist ein beispielloser Affront gegenüber unseren Kommunen: Ihr dürft euch für die Krankenhäuser verschulden, so viel ihr wollt, wir ignorieren das einfach - so Ministerin Behrens. Wundert sich in diesem Haus ernsthaft noch jemand darüber, dass das Verhältnis zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dieser Landesregierung an einem historischen Tiefpunkt angekommen ist? Unsere Kommunen können das nicht mehr stemmen. Die Haushalte sind ohnehin überlastet. Die Klinikdefizite bringen sie über ihre finanziellen Grenzen. Die Gesundheitsversorgung der Menschen in diesem Land ist in Gefahr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es aber in der Hand. Wir sehen die drängenden Probleme in unseren Häusern - wir alle, die wir in Kliniken unterwegs sind. Als im vergangenen Oktober das KHVVG beschlossen wurde, gab es weder die versprochene Auswirkungsanalyse - übrigens bis heute nicht - noch das versprochene Geld zur Überbrückung. Neun von zehn Ampelpolitikern wussten nicht, ob sie morgen in einem Wahlkreis aufwachen, in dem es noch ein Krankenhaus geben wird. Ich ahne: Auch dafür werden viele von ihnen am 23. Februar abgewählt werden. Diese Landesregierung hat das mitgetragen und konnte im Ausschuss bis heute keine Auswirkungsanalyse des Gesetzes vorlegen. Keiner weiß, welche Häuser von dieser Reform getragen werden und welche dem von Lauterbach so genannten Kliniksterben zum Opfer fallen werden. Eines ist heute aber sicher: Wenn wir jetzt nicht alle Häuser stützen, werden unzählige Häuser unter die Räder kommen und das Wirksamwerden der Reform überhaupt nicht mehr erleben. Das können wir hier gemeinsam verhindern. Wir können jetzt helfen oder zuschauen, wie Kliniken sterben. Wir können jetzt 300 Millionen Euro bereitstellen oder riskieren, dass Patienten keine wohnortnahe Versorgung mehr haben. Wir können jetzt die Zukunft der niedersächsischen Kliniklandschaft sichern oder zusehen, wie sie Stück für Stück zusammenbricht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe meine Ausführungen mit einem weiteren Zitat aus der Hilferuf-E-Mail des Lüneburger Klinikchefs, der schreibt: „Daher fordere ich Sie auf, diesen Entschließungsantrag unabhängig von parteipolitischen Überlegungen zu unterstützen." Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Entscheidung ist klar: Wir wollen retten, nicht schließen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Aufbruch statt Abbruch - energieintensive Industrien zu Transformationsgewinnern machen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank dafür, dass wir heute noch einmal darüber diskutieren, wie es mit einem der wichtigsten und zentralsten Bereiche in unserem Land, nämlich der Industrie, weitergeht und welche Herausforderungen wir hier haben. Aber ich bin schon überrascht, lieber Kollege Hilbers, wie Sie hier versucht haben, sozusagen das wieder schönzureden, was an Verunsicherung durch Ihren Kandidaten, Herrn Merz, gestreut wurde. Ich glaube, das ist Ihnen leider nicht gelungen, lieber Herr Hilbers. Wenn Sie es ernst gemeint hätten und ich unterstelle keinem in der CDU, dass er die Transformation und das Thema Klimaschutz nicht will, dann hätten Sie auf der Bundesebene ganz zentralen Punkten noch zugestimmt: zum Beispiel dem Kraftwerksicherheitsgesetz, das dafür sorgt, dass Stabilität der Versorgung und Stabilität der Preise erreicht wird, und auch der Senkung der Netzentgelte, was der Industrie geholfen hätte. Diese Signale wären jetzt notwendig gewesen - und nicht Verunsicherung. Uns muss doch klar sein: Stillstand ist keine Antwort, die wir geben können. Wir merken die großen Herausforderungen bei anderen Themen. Wir sehen das gerade bei DeepSeek: Die Chinesen machen vor, wie sie bei dem Thema KI weiterkommen. Man muss sagen: Dabei ist Europa nicht gerade Vorreiter. Wir sehen das auch bei dem Thema Elektromobilität und autonomes Fahren, bei dem wir deutlicher vorankommen müssen - nicht über Verunsicherung, sondern über die Tatsache, dass Innovation hier in Deutschland stattfindet. Wir sehen das auch bei dem Thema CO2: Wir brauchen den Klimaschutz als Chance, als Treiber, dass unsere Industrie sich erneuern kann und dauerhaft wettbewerbsfähig bleibt. Das ist die Aufgabe, die wir beim Klimaschutz und den damit verbundenen Maßnahmen sehen. Das sind die wesentlichen Punkte für die weitere Entwicklung. Wir müssen dabei zu Recht an den Rahmenbedingungen ansetzen. Was ist das Hauptproblem bei dem Weg, den wir doch eigentlich gemeinsam gehen wollten? Sonst hätten wir ja in der letzten Legislatur nicht die Investition für die Salzgitter AG beschlossen. Ich erinnere immer wieder daran, damit wir uns dabei auf der demokratischen Seite in diesem Parlament nicht auseinanderdividieren lassen. Wir haben sie beschlossen, aber wir sehen, es gibt ein großes Problem: die Energiekosten. Es gab kein anderes Land als Niedersachsen, in dem es mal möglich war, auch unterschiedliche Positionen zu einen. Wir, Christian Meyer im Umweltministerium und ich im Wirtschaftsministerium und auch in der Landesregierung, haben hier eine gemeinsame Position. Wir haben eine gemeinsame Position mit Blick auf Industrie und Handwerk, die leider auf der Bundesebene nicht möglich war, als es um die Frage von Industriestrompreis und Netzentgelten ging. Wir haben hier auch eine gemeinsame Position der Sozialpartner, nämlich der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften. Mir wäre es lieb, wir hätten auch eine gemeinsame Position der Demokraten hier im Landtag. Das würde uns helfen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Völlig zu Recht ist gesagt worden: Das Thema Wettbewerbsfähigkeit muss stärker in den Fokus kommen. Ja, das stimmt. Wir haben sehr viel über das Erreichen von Klimazielen gesprochen und sind richtig gut, was den Ausbau der Erneuerbaren angeht. Aber wir haben zu wenig darüber gesprochen, wie wir zeitgleich die notwendige Wettbewerbsfähigkeit für die Transformation der Industrie erreichen. Das sehen wir gerade: Wir sind auf einem Energiepreisniveau, das zwar wie vor der Krise sein mag, aber international nicht wettbewerbsfähig ist. Deswegen habe ich gerade gesagt: Wir brauchen ein gemeinsames Vorgehen der Demokraten, um die Transformation hin zu den Erneuerbaren mit der Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden. Dabei steckt der Schlüssel vor allen Dingen in dem Senken der Nebenkosten, dem Senken der Stromsteuer und vor allen Dingen dem Senken der Netzentgelte. Das muss unser gemeinsames Vorgehen sein. Dann schaffen wir Transformation und Wettbewerbsfähigkeit in unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da hilft auch keine Verunsicherung bei der Frage, ob man grünen Stahl braucht. Natürlich braucht man grünen Stahl! Von mir aus kann er ihn auch „klimaneutralen Stahl" nennen, wenn das Wort „grün" für ihn so schwierig ist. Wir brauchen diesen klimaneutralen grünen Stahl, aber wir brauchen dafür auch Leitmärkte. Die Botschaft muss sein: Da, wo der Staat ausschreibt ‑ ob es die Schieneninfrastruktur ist, die wir gerade erneuern, ob es die Windenergie ist, die wir aufbauen, oder ob es in anderen Bereichen ist, muss es die Vorgabe sein, Leitmärkte zu schaffen. Wir müssen als öffentliche Auftraggeber grünen Stahl ausschreiben, wenn wir grünen Stahl in der Wirtschaft weiter produzieren und in den Markt bringen wollen. Das muss unsere gemeinsame Verantwortung sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Tatsächlich gibt es eine Reihe von guten Beispielen, die zeigen, dass sich die Investitionen lohnen das haben wir bei der Salzgitter AG gesehen, aber auch zeigen, dass auch ein zweites Instrument auf der Bundesebene funktioniert, nämlich die Klimaschutzverträge, die dafür sorgen, dass Wettbewerbsfähigkeit unabhängig von der Frage der Energiekosten hergestellt werden kann. Drewsen Spezialpapiere, H&R in Salzbergen, Nordenham Metall, Wienerberger - das sind alles Unternehmen, die mit dem Instrument der Bundesregierung in der Lage sein müssen, international wettbewerbsfähig zu sein. Deswegen muss es unser Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht den Stillstand, sondern die Transformation zustande zu bringen. Unser Ziel muss die Wettbewerbsfähigkeit sein. Und ich lade alle Demokraten dazu ein, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Herzlichen Dank.
Unterrichtung durch ML zum OVG-Urteil über "Rote Gebiete"
Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum OVG-Urteil über rote Gebiete Lieben Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute hier zum Urteil des OVG Lüneburg vom 28. Januar unterrichten. Zunächst zum historischen Hintergrund: Der Bund hat 2020 die Düngeverordnung geändert, um hohe Strafzahlungen aufgrund des Verstoßes gegen die EG-Nitratrichtlinie zu vermeiden. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof 2018 ein entsprechendes Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland gefällt. Durch diese geänderte Düngeverordnung wurden die Bundesländer verpflichtet, nitratbelastete Gebiete auszuweisen, und zwar auf Grundlage von Vorgaben einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten, der bekannten AVV GeA. Dieser Verpflichtung kam Niedersachsen nach, indem es durch Landesverordnung unter anderem die mit Nitrat belasteten Gebiete, die Niedersachsen erstmals bereits 2019 auf Rechtsgrundlage der Düngeverordnung 2017 ausgewiesen hatte, neu auswies. Die Landesdüngeverordnung war Gegenstand des vorgestrigen Normenkontrollverfahrens. Im vorgestern entschiedenen Normenkontrollverfahren hat das OVG Lüneburg gegen das Land entschieden und die Landesdüngeverordnung, soweit sie die Gebietskulisse Nitrat betrifft, für unwirksam erklärt. Die Phosphatkulisse bleibt von dem Urteil allerdings unberührt. Die Kritik des Gerichts bezog sich auf verschiedene Punkte: Erstens. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) über die Methodik der Gebietsausweisung also das Bundesrecht sei nicht geeignet, wie vom Bund gewollt einheitliche Maßstäbe für die Ausweisung in den verschiedenen Bundesländern sicherzustellen. Der Bund hätte diese Maßstäbe direkt in der Rechtsverordnung regeln müssen, weshalb schon die bundesrechtliche Grundlage der Gebietsausweisung fehlerhaft sei. Zweitens. Eine grundwasserkörperübergreifende Berücksichtigung der Messstellen sei nicht zulässig. Die Messstellen in benachbarten Grundwasserkörpern dürfen nicht einbezogen werden, auch wenn es über das sogenannte IDW-Verfahren plausibel ist. Hier sei der Wortlaut der Düngeverordnung des Bundes eng auszulegen. Die Grundwasserkörper seien als abgegrenzte Volumen zu behandeln. Dritter Kritikpunkt. Die Einstufung als rotes Gebiet erfordert eine Überschreitung entweder des Messwerts von 50 mg/l N oder des Messwerts von 37,5 mg/l bei steigender Tendenz der Messwerte. Das angewendete IDW-Verfahren bilde aber Messstellen in der Berechnung nicht korrekt ab, die einen Nitratmesswert von mehr als 37,5 mg/l, aber selbst keinen steigenden Trend aufwiesen. Die Gebietsabgrenzung müsse so geändert werden, dass Messstellen ohne steigenden Trend und unter 50 mg/l nicht in der Kulisse liegen. Im Übrigen sind Eingriffe in Eigentumsrecht und Berufsfreiheit, die mit der Gebietsausweisung einhergehen, nach Auffassung des Gerichts generell hinzunehmen, da die Belange des Gewässerschutzes hier überwiegen. - Das ist ja auch immer ein Punkt, der grundsätzlich diskutiert wird. - Voraussetzung sei aber eine fehlerfreie Rechtsgrundlage, an der es hier fehle. Das Gericht hat nicht nur eine Teilunwirksamkeit festgestellt, sondern die N‑Kulisse insgesamt für unwirksam erklärt. Jetzt gilt es, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und umfassend die rechtlichen und tatsächlichen Folgen zu prüfen. Das Gericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Was bedeutet das jetzt für die Landesdüngeverordnung? Die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat bleibt bis auf Weiteres vollumfänglich in Kraft. Dies gilt zunächst bis zum Eingehen der schriftlichen Entscheidungsgründe. Es gilt auch danach, wenn das Land die zugelassene Revision einlegt. Angesichts der fundamentalen Einwände gegen die Rechtsetzung des Bundes, die das OVG als erstes Gericht in Deutschland formuliert hat, liegt die Überlegung durchaus nahe, dass dies einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht bedarf. Wir werden auf jeden Fall den Agrarausschuss unterrichten, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Ich glaube, allen, die mit der Materie befasst sind, ist klar, dass nach der Bundestagswahl eine Befassung mit dem Düngerecht unbedingt ansteht. Das brauchen wir allein schon, weil die EU auf die sogenannte Monitoringverordnung wartet und weil in den letzten Wochen leider die Vorgespräche für den Vermittlungsausschuss gescheitert sind. Wir sollten wirklich alle daran arbeiten, dass wir zu einer verursachergerechten Handhabung kommen, noch bevor das Bundesverwaltungsgericht sich mit dieser Sache befasst. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Aufkommensneutralität? Wie die Grundsteuer Eigentümer und Mieter belastet.
Ausnahmsweise mal nicht! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich als Haushälter werde versuchen, gut mit meiner Redezeit zu haushalten. Ich finde es schön, dass wir einen Konsens haben, dass die Anpassung der Grundsteuer notwendig war. Das Bundesverfassungsgericht hat uns 2018 unmissverständlich aufgegeben, die bestehende Ungleichbehandlung durch eine neue Berechnungsgrundlage zu beseitigen. Es gab also einen klaren Arbeitsauftrag für Bund und Länder, den der Niedersächsische Landtag, wie erwähnt, im Juli 2021 mit dem Flächen-Lage-Modell erfüllt hat. Auch ich habe in den letzten Wochen viele Gespräche zur Grundsteuer geführt und bin auch Bescheide durchgegangen. Und ja, die Mehrheit derer, mit denen ich gesprochen habe, haben mehr bezahlt - und sich beschwert. Das kann ich verstehen. Vorhin gab es vom Kollegen Raulfs die Zahlen derer, die weniger zu zahlen haben. Die meinten dann: Ja, ich verstehe natürlich den Frust. Umgekehrt heißt das aber auch, dass ich über Jahrzehnte überproportional viel gezahlt habe - mehr, ungleich, ungerecht. Das kommt, wenn man sich nicht nur mit einer Seite unterhält, sondern mit mehreren. Das zeigt, dass diese Anpassungen eben nicht willkürlich erfolgten, sondern Ausdruck rechtstaatlicher Notwendigkeit waren. Ein Blick in die Protokolle zeigt Sie hatten es erwähnt, dass die Tatsache, dass es zu Verschiebungen kommen würde, damals keine große Überraschung war. Vielmehr ist es die logische Konsequenz einer verfassungskonformen Neuregelung. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind in Niedersachsen Klagen gegen das Modell weitgehend ausgeblieben. Unser niedersächsisches Modell wird mittlerweile als Vorbild empfohlen, da es Härten und Ungerechtigkeiten besser abfedert als viele Alternativen. Daher ist es eigentlich nur folgerichtig, dass unser grüner Finanzminister Gerald Heere den von Reinhold Hilbers eingebrachten Vorschlag fortführt und quasi umsetzt. Das muss in diesem Moment auch mal erwähnt werden. Klar ist aber auch, dass, wenn es das Ziel ist, ein möglichst einfaches Modells zu erreichen, nicht jeder Einzelfall der 3,5 Millionen Grundstücke in Niedersachsen Berücksichtigung finden konnte. Dass mich Beschwerden erreichen, habe ich erwähnt. Wenn ich mir dann die Bescheide angucke, ist auffällig, dass mitunter auch Sachen vergessen wurden oder falsche Meldungen abgegeben wurden. Beispielsweise haben wir für Wolfenbüttel dort wohnen viele in denkmalgeschützten Häusern festgestellt, dass sie den Passus, den Grundsteuermessbetrag um 25 % senken zu können, übersehen haben. Im sozialen Wohnungsbau wurden die Flächen nicht ganz genau beachtet, oder die Freigrenzen für Nebengebäude wurden nicht richtig beachtet. Von den 400 000 Klagen, die Sie nennen, dürften es bei etlichen um solche Korrekturen gehen. Ein weiterer Punkt wurde schon angesprochen. Die Kommunen legen die Hebesätze eigenverantwortlich fest. Einige Städte und Gemeinden bei mir die Stadt Braunschweig haben die Gelegenheit genutzt, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Der Straßenbau wird über die Hebesätze und die Grundsteuer refinanziert, weil das die einzige Einnahme der Kommunen ist. Hier pauschal zu fordern, dass sie gesenkt werden muss, um alle zu entlasten, ist einfach unredlich. Lassen Sie mich kurz an die Ausgangslage erinnern. Vor der Reform waren es oft die Familien, die sich ein neues Einfamilienhaus gebaut haben und mühsam erspart hatten, die unverhältnismäßig mehr gezahlt haben - so wie es das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Diejenigen hingegen, die im Altbau gelebt oder einen geerbt haben, haben weniger gezahlt. Sich jetzt als Anwalt der Geringverdiener hinzustellen, ist daher schlicht nicht glaubwürdig. Ich frage mich, was Sie eigentlich stattdessen vorschlagen: Sollen wir zum Basisjahr 1964 zurückkehren? Wollen Sie den Kommunen die wichtigsten Stellschrauben der Finanzierung nehmen? Herr Thiele hat es dargestellt: Ihnen fehlen einfach die Lösungen. Sie skandalisieren, Lösungen haben Sie aber nicht. Schauen wir mal nach Sonnenberg, wo Sie den Landrat stellen: Dort haben Sie den Hebesatz auf 540 % angehoben - das muss man sich mal vor Augen führen! Auch in Niedersachen gibt es Kommunen, die den Hebesatz gesenkt haben. Die Kommunen brauchen eine verfassungskonforme und verlässliche Grundsteuer zur Finanzierung Ihrer Aufgaben. Wir werden die Auswirkungen natürlich weiter im Blick haben, Korrekturen prüfen und, wenn notwendig, auch nachsteuern. Für 2027 ist sogar eine Evaluation vorgesehen. Also, populistische Nebelkerzen von Ihnen braucht hier niemand! Lassen Sie mich am Ende noch mal feststellen: Ich bin froh, dass es noch Themen gibt, bei denen wir Demokraten alle zusammenarbeiten.
Der Herr Ministerpräsident antwortet. Lieber Herr Kollege Scharrelmann, ich kann Ihnen berichten, dass diese Regelung bereits im Jahre des Herrn 2013 gefunden wurde. Da haben wir nämlich nüchtern festgestellt: Ja, wir kommen im Ergebnis an dieser Stelle nicht zueinander, aber das, was geltendes Recht ist, wird in Niedersachsen umgesetzt. Und so ist das derzeit der Fall. Das galt in den Zeiten des Verkehrsministers Lies, das galt in den Zeiten des Verkehrsministers Althusmann und das gilt in den Zeiten des Verkehrsministers Lies. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir halten diese Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes für absolut sinnvoll und geboten. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass durch die entsprechenden Zuständigkeiten die Verfahren für Entschädigungen zu lange dauerten und die Betroffenen lange auf ihr Geld warten mussten. Damit hat sich ein Konstruktionsfehler in diesem Gesetz gezeigt. Es ist natürlich bedauerlich, dass sich erst Ministerien gegenseitig beklagen müssen, bevor man zu der Erkenntnis kommt, dass hier vielleicht ein Konstruktionsfehler vorliegt, den man beheben muss. Nichtsdestotrotz: Politik ist eben auch in der Verantwortung, wenn sich zeigt, dass Gesetze so, wie sie sind, nicht funktionieren, diese an der Stelle zu ändern und so zu besseren Verfahren zu kommen. Es geht am Ende darum, einen Ausgleich zwischen dem Naturschutz und den Interessen der Eigentümer und der Nutzer zu schaffen. Mit der Änderung wird dem stärker Rechnung getragen. Es ist richtig, auch die Fachbehörde bei der Ermittlung der Entschädigungen für Betroffene einzubinden. Wir stimmen dem deshalb zu. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Kämmerling. - Als Nächstes hat
Die Fachkräfte von morgen brauchen jetzt unsere bestmögliche Unterstützung - berufliche Orientierung an niedersächsischen Schulen ausbauen und weiterentwickeln!
Rykena. Bitteschön, Herr Rykena! Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Mittwoch haben wir über einen CDU-Antrag mit nahezu dem gleichen Inhalt debattiert. Dieser wurde mit der rot-grünen Mehrheit abgelehnt. Zudem haben wir im Kultusausschuss, wie es schon mehrfach erwähnt worden ist, bereits anderthalb Jahre über das Thema debattiert. Heute bringen nun die beiden regierungstragenden Fraktionen einen eigenen Antrag ein, der fast deckungsgleich zum abgelehnten Antrag ist. Nun ja. Schauen wir auf die wichtigsten Unterschiede zwischen den Anträgen. Zunächst ist der neue Antrag ein typischer Regierungsantrag. Das heißt, zuerst begrüßt er, und dann bittet er. Auch hier: Nun ja. Den Abschnitt „Der Landtag ... begrüßt" mit, wenig überraschend, einer ganze Reihe bereits bestehender Maßnahmen lasse ich jetzt mal aus. Nur für diese Feststellung wäre ein neuer Antrag nun wirklich nicht notwendig gewesen. Der Abschnitt „Der Landtag bittet" ist schon interessanter. Anders als bei der CDU wird zwar auch eine Verbindlichkeit von berufsorientierenden Maßnahmen gefordert, jedoch verbunden mit mehr Flexibilität bei der Umsetzung. Das halten wir tatsächlich für richtig. Die regionalen Umstände unterscheiden sich teilweise doch sehr. Darauf muss zwingend Rücksicht genommen werden. Des Weiteren fordert der neue Antrag explizit die Einbeziehung der Eltern. Auch das finden wir richtig und wichtig. Auch die nun geforderte Verankerung berufskundlicher Themen in allen Unterrichtsfächern habe ich so im CDU-Antrag nicht gesehen. Das ist ebenfalls eine gute Idee. Schließlich könnte sich der Einsatz von Kompetenzfeststellungsverfahren statt der bisher vorgeschriebenen Potenzialanalysen als guter, pragmatischer Ansatz erweisen. Hier gab es von den Schulen mehrfach Klagen über den hohen Zeitaufwand. Ob für diese Punkte ein eigener Antrag nun notwendig war, zumal er ohnehin nur einen appellativen Charakter hat, ist allerdings fraglich, zumal ein wichtiger Punkt des CDU-Antrags hier fehlt er wird nämlich nur angedeutet: die Gleichwertigkeit von beruflicher Bildung und akademischer Bildung. Die soll nämlich jetzt im neuen Antrag nur nahegebracht werden. Tatsächlich besteht sie aber faktisch nicht. Diesen Umstand gilt es mit konkreten Maßnahmen zu ändern. Die berufliche Bildung muss der akademischen Bildung erst noch gleichgestellt werden. Vermutlich wäre hier also das hat Herr Me yn ja eben schon angedeutet ein gemeinsamer Antrag die bessere Lösung gewesen. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Positionen aller Fraktionen auch unserer allzu weit auseinanderliegen, vielleicht mit Ausnahme des Umfangs der Berufsorientierung an Gymnasien, zu der wir eine etwas andere Position vertreten. Bleibt die Frage, warum diese Vorschläge in den anderthalb Jahren nicht schon vorher in den Ausschuss gekommen sind. Vielleicht hat es dazu doch den Druck von der CDU gebraucht. Mal sehen, wie die Beratungen im Ausschuss diesmal verlaufen. Vielen Dank.
Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Reinken. Vor anderthalb Jahren habe ich Ihnen auch als Praktiker bereits gesagt, dass einige Punkte in diesem Antrag nicht funktionieren werden. Insofern war von diesem Punkt an klar, dass dieser Antrag, so wie er hier vorliegt, nicht unsere Zustimmung finden wird. Ich werde das inhaltlich gleich noch etwas auseinanderdröseln. Im Ausschuss haben wir das in einer vitalen Debatte zum Ausdruck gebracht, und wir haben auch in Oldenburg darüber gesprochen. Insofern werde ich Ihnen das gleich noch mal darlegen. Sie sprechen ja auch von einem Berufsorientierungstag, der eingeführt werden soll. Ich schaue hier ins Plenum und weiß, am 3. April ist wieder der Zukunftstag. Er kommt vom Girls' Day, Boys' Day, jetzt sagen wir Zukunftstag. Das ist mittlerweile ein Berufsorientierungstag, der sich etabliert hat. Von den Kammern, den Unternehmen, selbst von der Politik kommt ein riesengroßes Angebot. Von Jahrgang 5 bis ab Jahrgang 11 ist das Interesse bezüglich eines solchen Tages nicht mehr so groß, sagen wir deshalb Jahrgang 10 gibt es daran ein ganz großes Interesse. Insofern ist dieser Tag etabliert und gilt in vielen Schulen schon als ein Praxistag. Insgesamt haben wir ja 25 Praxistage dank des Erlasses von 2019. Insofern kann man sagen: Da steht wieder was an, und das ist auch gut so! Herr Meyn, lassen Sie eine Zwischenfrage von der CDU-Fraktion zu? Immer! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage.
Gastronomiebranche stärken - Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin entlasten - Planungssicherheit bieten: 7 % Mehrwertsteuer erhalten!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich ist die Landesregierung für die Gastronomie in Niedersachsen und steht an ihrer Seite. Das war in der Vergangenheit so, und das wird auch in der Zukunft so sein. Da insbesondere Frau Reineke und Herr Henning schon viel Richtiges gesagt haben, will ich nur auf zwei Punkte eingehen. Der eine ist: Die Gastronomie hat noch ein anderes, auch sehr relevantes, wahrscheinlich sogar noch drängenderes Problem: den Fachkräftemangel. Letztes Jahr ist eine Analyse des Statistischen Bundesamtes herausgekommen, die auf den Zahlen des Mikrozensus 2022 basiert. Demnach sind mittlerweile 46 % der Arbeitskräfte in der Gastronomie Menschen mit Einwanderungsgeschichte; bei den Köchinnen und Köchen sind es über 50% . Seit 2022 ist der Anteil wahrscheinlich auf deutlich über 50 % gestiegen. Dabei handelt es sich unter anderem um Studierende aus dem Ausland, die sich nebenbei etwas verdienen wollen. Es handelt sich auch um nachgezogene Familienmitglieder, die in vielen Betrieben zur gastronomischen, kulinarischen und kulturellen Vielfalt des Landes beitragen. Es handelt sich um Fachkräfte, die für die Gastronomie so unendlich wichtig sind: Köchinnen und Köche, Gastronominnen und Gastronomen. Es handelt sich natürlich auch um Geflüchtete, auch solche, die möglicherweise auf eine Anerkennung ihrer Berufsqualifikation warten und sich vorübergehend einen Job in der Gastronomie gesucht haben. Das ist die gastronomische Vielfalt. Mit dieser Tatsache verbinde ich die Sorge, dass die Debatten, die wir aktuell um das Thema Migration führen, und die Entscheidungen, die dazu getroffen werden, sich negativ auf diese Branche auswirken. Warum sich das auswirken soll? Weil sich Fachkräfte und ihre Familien möglicherweise dreimal überlegen werden, ob sie in ein Land mit dieser Geschichte ziehen, um einen Job in dieser Branche anzunehmen; weil Studierende möglicherweise nicht hierher kommen und dann auch keinen Job in unserer Gastronomie annehmen können. Diese Diskussion und dieser Furor wirken sich auch auf die Menschen aus, die schon hier sind und in der Gastronomie arbeiten. Sie fragen sich: Was bedeutet das für mich und meine Familie? Ein syrischer Einwanderer, der eine Gastronomie und beide Staatsbürgerschaften hat, weil Syrien einen Verzicht auf die syrische Staatsbürgerschaft nicht zulässt, fragt sich zum Beispiel: Was bedeutet die Andeutung, dass Menschen wie ich möglicherweise schon bei kleineren Straftaten abgeschoben werden sollen? - Diese Debatte und die Art und Weise, wie wir damit umgehen, ist die größte Bedrohung für die Gastronomie. Herr Heere, lassen Sie eine Zwischenfrage von Ich würde gerne erst einmal ausführen. Die Gastronomie in Deutschland ist vielfältig, und die Gastronomie braucht Deutschland als Einwanderungsland, sonst funktioniert sie nicht mehr. Wenn wir das einschränken, wenn wir da andere Signale senden, dann erweisen wir der Gastronomie einen Bärendienst. Wir müssen stark dagegenarbeiten. Deshalb möchte ich alle Parteien der demokratischen Mitte sehr stark motivieren und darum bitten, diesen Furor und diese Debattenlage herunterzukochen. Die Themen, die angegangen werden müssen, sollen Sie natürlich angehen, aber bitte nicht in dieser Art! Jetzt gerne. Gut. Dann werden wir jetzt erst die Zwischenfrage von Herrn Seebeck zulassen. Lassen Sie auch eine Zwischenfrage von Herrn Queckemeyer zu? Ja. Gut. Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Freie Märkte wiederherstellen und Wohlstand bewahren - niedersächsische Wirtschaft schützen vor dem Wirtschaftsdirigismus grüner Transformationspolitik
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe KollegInnen! Windräder der Schande abreißen, sagt Alice Weidel, die Spitzenkandidatin des rechtsextremen Verdachtsfalls, auf dem Bundesparteitag. Und diese Partei stellt einen Antrag zum Thema Wirtschaft? Ehrlich? Wissen Sie eigentlich, wie man Wohlstand bewahrt? Durch Wertschöpfung im eigenen Land, im besten Fall ohne die Abhängigkeit von Dritten. Kein Putin! Bei geringster Intelligenz lässt sich schon erschließen, dass Energieunabhängigkeit ein großer Baustein der Wertschöpfung wäre. Kein russisches Gas! Aber schön, so kann ich am Ende des Tages endlich mal über sozial-ökologische Transformation sprechen. Denn genau das ist es, was wir brauchen, was wir umsetzen und was der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht und was ihn sichert: unsere Transformationspolitik. Die Klimakrise, auch wenn Sie sie nicht wahrhaben möchten, ist im vollen Gange, zerstört Landstriche, tötet Menschen und verursacht Schäden in Milliardenhöhe. Sie schadet der Wirtschaft, den Menschen und den Tieren auf unserem Planeten und schafft enorme Unsicherheit. Um dem zu begegnen, transformieren wir unsere Wirtschaft hin zur Klimaneutralität. Unsere sozial-ökologische Transformation erfährt breite Zustimmung aus der Wirtschaft und den betroffenen Unternehmen. Von diesen Unternehmen wird uns in vielen Gesprächen berichtet, dass sie eine große Sorge umtreibt. Wissen Sie, wie diese Sorge heißt? Diese Sorge heißt: AfD. Die AfD möchte sich hier selbst Wirtschaftskompetenz zuschreiben. Aber lassen Sie mich mal das Bild „Deutsche Wirtschaft unter AfD" malen: Zuerst stünden alle Bänder still. Die Öfen wären kalt, und Lkws würden auch nicht fahren. Einen Großteil der IndustriearbeiterInnen hat die AfD längst in ihre „Heimatländer" zurückgeschickt. Die dann eh schon stark getroffene Wirtschaft wäre aufgrund von Personalmangel gezwungen, ihre Transformation ruhen zu lassen siehe Salcos, Milliardenverluste einzufahren und Strafzahlungen an die EU zu leisten. Energie müsste teuer aus dem Ausland eingekauft werden, und CO2 würde ohne Ende produziert. AKWs müssten wieder gebaut werden, und der Atommüll würde in unserer Nachbarschaft verklappt werden. Mit der Sozialpolitik möchte ich hier gar nicht anfangen. Die AfD möchte zurück ins 19. Jahrhundert, als das Proletariat nichts zu sagen hatte, Frauen nur Gebärmaschinen waren und Minderheiten ausgegrenzt wurden. Die AfD ignoriert jegliche Fakten. Sie ist getrieben vom Hass und versucht, durch Spaltung der Gesellschaft ihre menschenverachtende Ideologie zu verbreiten. Wir als rot-grüne Landesregierung arbeiten an einer nachhaltigen Wirtschaft und einer Welt, von der auch unsere Kinder und unsere Kindeskinder noch etwas haben. Danke schön. Herr Sachtleben, Sie können relativ weit vorne bleiben.
Das sind jetzt drei Fragen? Nein, im Ernst! Ehrlich gesagt, ich habe so viel zu tun, dass ich noch nicht dazu gekommen bin, eine Bilanz von bald einem Dutzend Jahren zu ziehen. Das wird dann bestimmt irgendwann mal in ferner Zukunft in ausreichendem Maße geschehen. Aber einstweilen sehe ich mich außerstande, eine solche Frage zu beantworten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Jetzt dauert es wieder etwas, bis das Pult unten ist. Nicht nur das Redepult leistet einen Beitrag zur Inklusion. Wir sehen jetzt, dass es hier mit dem Hoch- und Runterfahren ganz gut funktioniert. Hoch und runter ist aber auch das, was wir hier sehen. Das grenzt fast an Realsatire. Denn wenn wir uns anschauen, was der Ministerpräsident in Bayern tut, damit sein Land jetzt nach vorne kommt, dann muss man doch ehrlich sagen: Das kann von Ihnen doch nicht ernst gemeint sein, dass Sie sich nun hier hinstellen und sagen, die Bemühungen seien nicht da. Wo sind denn Ihre Bemühungen? Sie haben gar keinen Antrag vorgelegt! Den sehe ich überhaupt nicht. Genau deswegen sind wir aktiv geworden und haben gesagt: Wir möchten ein Bekenntnis dieses Hauses haben, dass wir in Niedersachsen für den Sport einstehen und die Erlebnisse von Paris, die Bilder, die wir gesehen haben, die Emotionen, das Zusammenhalten und die Völkerverständigung über alle Grenzen hinweg auch hier bei uns im Land haben möchten. Dieses Bekenntnis können Sie heute abgeben. Eine Enthaltung ist das aber dann nicht.
Aktiv die Trendumkehr für mehr Wohnungsbau schaffen, anstatt die Krise mit einer Landeswohnungskaufgesellschaft zu verschärfen
Kurzintervention von Herrn Frölich. Bitteschön! Sie haben das Wort. Herr Henning, im Grunde genommen gäbe es ganz viel zu sagen zu dem, was Sie hier vorgetragen haben. Aber ich greife nur drei Punkte auf. Zum Ersten habe ich in meiner Rede nicht einmal das Wort „Landeswohnungskaufgesellschaft" verwandt. Ich habe in meiner Rede nicht einmal dieses Wort verwandt und gesagt, wir müssen uns angucken, was daraus wird. Wir lehnen diese Gesellschaft ab, weil wir der Meinung sind, dass die freie Wirtschaft das besser hinbekommt. Zum Zweiten habe ich hier keine Wohnraumförderung diskreditiert. Sie hören überhaupt nicht zu - das ist das Problem. Am ersten und zweiten Förderweg gibt es überhaupt keine Zweifel. Der erste läuft gut, und wir können gucken, ob wir den zweiten Förderweg mit verlorenen Zuschüssen hinterlegen. Aber zu dieser Wohnraumförderung gehört auch eine Eigentumsförderung. Gucken Sie da mal rein! Die ist nur 108-mal genutzt worden, weil sie vollkommen unattraktiv ist. Also, Sie sollten sich auf diese Reden etwas besser vorbereiten! Wenn Sie - drittens - mal mit den unteren Bauaufsichtsbehörden über die digitale Bauakte sprechen, werden Sie feststellen, dass jeder Landkreis irgendetwas eingeführt hat. Es wäre viel besser gewesen, wenn das Land die Sache zentral geregelt hätte, sodass die Planer, die in unterschiedlichen Landkreisen arbeiten, dort auf gleiche Bedingungen stoßen würden. Die haben wir nämlich nicht. Herr Henning möchte antworten:
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ja, wenn wir schon bei der Wahrheit bleiben wollen, dann würde ich dafür plädieren, dass Sie Herrn Belit Onay nicht falsch zitieren mit dem, was Sie hier geäußert haben. Das kann jede/jeder in dem Interview nachlesen. Ich würde an dieser Stelle, weil ich gerade wirklich sehr zitterig bin, noch mal bekräftigen, dass ich es als Skandal erachte, dass Sie als Unionsfraktion heute mit Hilfe der Stimmen der Faschisten verfassungswidrige Gesetze ‑ Frau Hartmann! - Moment! Jetzt ist hier erst mal Ruhe! Und Sie als Präsidiumsmitglied bitte ich, neutral zu sein! Ich erteile auch Frau Hartmann einen Ordnungsruf. Bedenken Sie Ihre Wortwahl! Und jetzt fahren Sie bitte fort! Verzeihung, Frau Präsidentin! Für uns Grüne ging es bei der Diskussion über die Bezahlkarte vor allem um drei Aspekte: darum, den Alltag der Geflüchteten und ihre Einkäufe zu erleichtern, Einschränkungen und damit Diskriminierung zu verhindern, außerdem Kostenersparnis und Abbau von Bürokratie in den Kommunen zu erreichen. Die Karte mit Restriktionen zu verbinden, um so vermeintlich Zuwanderung zu reduzieren, geht auf die CDU/CSU, die FDP sowie auf einen Beschluss von der MinisterpräsidentinInnenkonferenz zurück. Nun wurde sie nach langen Diskussionen eingeführt. So gilt der Betrag von 50 Euro in Niedersachsen angesichts bisheriger Gerichtsbeschlüsse als Richtwert. Die Kommunen haben nach Ermessen zu entscheiden, ob der Betrag im Einzelfall zu erhöhen ist, um örtliche Begebenheiten oder besondere Bedürfnisse der EmpfängerInnen zum Beispiel für Schwangere zu berücksichtigen - was mehr als richtig ist, wie ich finde. Viele von denen, die die Bezahlkarte unbedingt wollten, argumentieren heute noch mit dem angeblich reduzierten Verwaltungsaufwand. Etliche Gerichtsurteile halten aber klar fest, dass es eine starre Bargeldobergrenze in Höhe von 50 Euro monatlich für Menschen in bestimmten Lebenssituationen nicht geben darf. Viele Personengruppen haben erwiesenermaßen mehr Bedarfe, und sie benötigen mehr als nur 50 Euro Bargeld, was ich bereits vorhin erwähnt habe. Dafür wird es ganz bestimmt auch in Niedersachsen viele Einzelfallentscheidungen zu individuellen Mehrbedarfen von Geflüchteten geben. Spätestens dann kann und darf aus meiner Sicht niemand mehr von einem reduzierten Verwaltungsaufwand in den Kommunen sprechen. Und die Bezahlkarte wird sich dann aus meiner Sicht endgültig als reine Symbolpolitik und als ohne großen Nutzen erweisen. Die Bezahlkarte schafft in ihrer heutigen Form nur Hürden und bürokratischen Aufwand. Das ist nicht das, was die Kommunen benötigen, denn sie brauchen mehr Ressourcen, um bessere Integration und Teilhabe der Geflüchteten herbeizuführen. Die Erfahrungen mit der SocialCard in Hannover zeigen doch, dass das Leben der Geflüchteten erleichtert werden kann, und Verwaltungserleichterung dabei auch durch die Digitalisierung herbeigeführt werden kann. Das erachte ich für einen mehr als vernünftigen Weg. Was die AfD hier fordert, ist das Gegenteil dessen. Und daher ist es für uns glasklar, dass unser Kompass auf Integration und Teilhabe steht, und davon weichen wir definitiv nicht ab. Vielen Dank. Danke, Frau Hartmann. -
Vielen Dank, Herr Scharrelmann. - Herr Ministerpräsident, bitte! Lieber Herr Kollege Scharrelmann, hätte es im Jahre des Herrn 2013 schon eine Befragung des Ministerpräsidenten gegeben, ich versichere Ihnen, Sie hätten dieselbe Frage mit exakt demselben Wortlaut stellen können. Denn dass es in dieser Frage zwischen den Koalitionspartnern, zwischen SPD und Grünen, unterschiedliche Akzente gibt, ist jetzt seit mehr als einem Jahrzehnt wirklich hinlänglich bekannt. Aber hinlänglich bekannt ist auch, dass wir geltendes Recht umsetzen. Dementsprechend sind zwar noch nicht alle Bauabschnitte der A 39 realisiert wir haben schon über die Dauer gesprochen, aber das Verfahren wird selbstverständlich fortgesetzt.
Regionale Daseinsvorsorge und Zusammenhalt in den ländlichen Räumen stärken - Erfahrungen aus dem Modellprojekt "Regionale Versorgungszentren (RVZ)" weiterentwickeln und landesweit ermöglichen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gleichwertige Lebensverhältnisse über das ganze Land zu erreichen, das ist Ziel strategischer Regionalentwicklung. Wie das unabhängig von der Postleitzahl gelingen kann, dafür sind Regionale Versorgungszentren ein gelungenes und gelebtes Beispiel hier in Niedersachsen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen klar: Es besteht Bedarf vor Ort, und die RVZ leisten einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge und für gute Bedingungen der Menschen vor Ort. Diesen Weg möchte ich gerne mit Ihnen allen zusammen weitergehen. Eine gut erreichbare hausärztliche Versorgung in Verbindung mit sozialen Dienstleistungen ist ein wesentlicher Zukunftsfaktor für den ländlichen Raum. In den RVZ werden unter kommunaler Steuerung attraktive und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Angebote geschaffen und soziale Daseinsvorsorge unter einem Dach zusammengefasst. Das ist gerade mehr als nur die medizinische Versorgung. RVZ tragen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts bei, und unsere bisherigen Modellprojekte haben genau dies in aller Deutlichkeit gezeigt. Meine Damen und Herren, Niedersachsen übernimmt mit der Umsetzung der RVZ-Modellvorhaben eine Vorreiterrolle im ganzen Bundesgebiet. Entscheidend hierfür sind nicht nur eine erfolgreiche Konzeption und die Umsetzung, sondern gerade auch der enge Austausch mit den wichtigen Akteuren vor Ort. Die Zukunft aller Menschen wird dort gestaltet, wo sie leben. Hierfür braucht es Gestaltungsspielräume. Mit der Förderung der Errichtung von RVZ eröffnet das Land den Kommunen und den Menschen vor Ort genau diese Räume - und das schafft Lebensqualität. Meine Damen und Herren, die im Entschließungsantrag formulierten Ziele sind ein klares Signal für starke ländliche Räume und für eine starke Gemeinschaft. Das ist gerade in diesen Zeiten sehr wichtig. Ich begrüße ausdrücklich den Rückenwind aus dem Parlament für dieses Thema. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und für Ihre Aufmerksamkeit.
Unterrichtung durch ML zum OVG-Urteil über "Rote Gebiete"
Ich bitte um Ruhe. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Festlegung der Gebietskulisse für die sogenannten roten Gebiete war ganz offenkundig etwas im Argen, denn sonst hätte das Gericht diese Kulisse nicht per Urteil einkassiert. Da es ja nun keine andere Gebietskulisse gibt, droht als Rückfallstufe möglicherweise nur noch die Orientierung an den jeweiligen Grundwasserkörpern in ihrer Gesamtheit, also ohne innere Differenzierung. Das könnte dazu führen, dass es vielleicht bald doppelt so viele rote Gebiete sind. Ja, das droht. Ich kann heute früh von dieser Stelle aus nur ganz klar fordern: So weit darf es bitte nicht kommen. Denn dann müssten möglicherweise noch mehr Betriebe ihre Pflanzen unter Bedarf düngen, obwohl sie bei genauer Betrachtung gar nicht negativ Einfluss nehmen auf das Grundwasser unter ihren Flächen. Wie müsste es jetzt also weitergehen? Ich sehe zwei Wege. Erstens: ein runder Tisch aller Beteiligten also Wasserversorger, Landwirte, Behörden usw., und dann einmal von Grund auf ein neues Messstellennetz einrichten. Jedoch: Das ist sehr aufwendig. Möglicherweise bedürfte es alle 500 m eines Messbrunnens - enorme Kosten. Lange wird es dauern, bis alle Brunnen gebohrt sind, sich gesetzt haben und valide Daten liefern. So lange werden unsere Landwirte nicht warten können. Und das bringt mich zu Weg Nummer zwei das Stichwort wurde hier schon genannt, zur Orientierung am Verursacherprinzip, im Wesentlichen wie folgt: Zufuhr durch Düngung und atmosphärischen Eintrag, Minusabfuhr durch Ernte, dann noch Faktoren wie Grundwasserneubildung und Denitrifikationsfähigkeit des Bodens am jeweiligen Standort mit hineingerechnet. Wenn dabei am Ende beispielsweise herauskommt, dass das Sickerwasser an einem Standort unter 50 mg Nitrat hat, dann kann der Landwirt, der da oben auf der Erdoberfläche wirtschaftet, doch gar nicht der Verursacher etwaiger Messwerte von über 50 mg im dortigen Grundwasser sein. Somit kann er dann dort nach guter fachlicher Praxis wirtschaften, und zwar ausdrücklich sogar im roten Gebiet. Denn hohe Erträge und Grundwasserschutz müssen sich nicht gegenseitig ausschließen, meine Damen und Herren. Liebe Kollegen von der CDU, jetzt, wo die Brandmauer schon ziemlich bröselig ist, fällt mir das Folgende leicht zu sagen aber ich hätte es auch vorher mit Brandmauer schon gesagt, denn mir geht es hier um vernünftige Sachentscheidungen: Genau zu diesem Verursacherprinzip haben Sie von der CDU einen sehr sinnvollen Antrag gestellt, den wir bald im Ausschuss behandeln. Das jetzt ergangene OVG-Urteil ist in meinen Augen der Katalysator, im Sinne der Verursachergerechtigkeit zeitnah und zielführend zu einer pragmatischen Lösung zu gelangen. An uns von der AfD wird das ausdrücklich nicht scheitern. Vielen Dank.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Frau Präsidentin! Herr Minister Lies, ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass eine Absenkung oder eine Erstattung der Grunderwerbsteuer bei Ersterwerb insbesondere dann wirken würde, wenn man ein Grundstück zu Wohnbauzwecken erwirbt das würde ja eine erhebliche Kostenentlastung darstellen: Inwiefern glaubt die Landesregierung denn daran, dass man auch Baunebenkosten erheblich reduzieren könnte, indem man das für solche Erwerbe macht? Und wie sieht die Landesregierung im Übrigen den Markt insgesamt? Ist das jetzt die zweite Frage? Nein, das gehört zur Frage nach der Absenkung der Grunderwerbsteuer dazu, dass sie auch wirken würde. Denn wenn sich zusätzliche Käufer Eigentumswohnungen leisten können, weil sie bei der Grunderwerbsteuer entlastet werden, gibt es auch wieder Projekte, die umgesetzt werden könnten. Wir sind uns hier oben einig, dass es zwei Fragen waren.
Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!
Frau Behrendt! Danke schön für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie sagten gerade, diese Konzepte gibt es in Niedersachsen nicht. Auf unsere Anfrage wurde von der Landesregierung geantwortet, dass man gar nicht weiß, ob diese Konzepte in Niedersachsen angeboten werden, weil man das gar nicht kontrolliert. Hat sich daran etwas geändert, sodass Sie jetzt behaupten können, diese Konzepte gebe es in Niedersachsen nicht? - Danke schön. Ich habe Ihnen gerade deutlich gemacht, dass dem Landesjugendamt sämtliche Kinderschutzvergehen angezeigt werden müssen.
Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen
Frau Behrendt möchte erwidern und bekommt jetzt das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege, ich zitiere einmal Olaf Scholz aus dem Jahr 2002: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern." Genau darum geht es Ihnen. Aber die Lufthoheit über den Kinderbetten obliegt den Eltern, in jedem Bereich. - Danke.
Illegale Migration und Rechtspopulisten stoppen: Sicherheit für die Menschen in Niedersachsen gewährleisten - Rot-Grün darf sich nicht verweigern
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lechner, diese Aktuelle Stunde ist schon schwierig und auch absurd - so, wie Sie sie ausgefüllt haben. Aber sie hätte vielleicht einen geringen Mehrwert für uns alle und insbesondere für die Demokratie gehabt, wenn Sie sie genutzt hätten, um sich endlich von diesen absurden Äußerungen Ihres Parteivorsitzenden zu distanzieren. Ich möchte sehr deutlich sagen: Man kann nicht Europarecht brechen und gleichzeitig dessen Einhaltung von anderen EU-Ländern fordern. Sie haben Österreich als Beispiel angesprochen. Über Österreich, Herr Lechner, will ich mich hier nicht weiter unterhalten. Da sehen Sie, wo das hinführt, wenn demokratische Parteien so agieren, wie Sie es gerade tun. Ich zitiere: „Wo bürgerlich-konservative Kräfte immer die gleiche Agenda nationaler Abschottung, Grenzschließungen, Ausweisungen und Aushöhlung humanitärer Völkerrechtsgrundsätze übernehmen, sind es am Ende die Nationalpopulistinnen und -populisten, die profitieren." Stephan Detjen vom Deutschlandfunk. Zu den Kirchen ist hier einiges schon gesagt worden. Ich will aber noch auf einen weiteren Punkt eingehen, der auch in diesem Brief steht: „Die Taten zeigen aus Sicht der Kirchen ein Defizit hinsichtlich des Informationsaustauschs unterschiedlicher Behörden und einen eklatanten Mangel an adäquater psychiatrischer Versorgung von psychisch kranken Menschen." Das ist das, was ich schon in meiner Rede hier eingefordert habe und was hier so abgetan wird, als wenn das alles nichts hilft. - Alles, was Sie in Ihrem Fünf-Punkte-Plan vorschlagen, verhindert nicht einen Anschlag dieser schrecklichen Art. Das müssen Sie begreifen! Herr Lechner, ich fordere Sie letztmalig auf: Beenden Sie den Pakt mit rechtsextremen Kräften!
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes
sie hier nicht mit herbeifantasierten Bedrohungslagen und mit Ihrer Ideologie konfrontieren. Das hilft ihnen doch überhaupt nicht. Herr Jahn, ich frage Sie zurück Sie haben ja keine Frage zugelassen: Warum haben Sie eigentlich der entsprechenden Petition aus der JVA Vechta, die ja in eine ähnliche Richtung ging wie Ihre Argumentation heute, im Plenum nicht widersprochen? - Ja wohl ganz einfach deswegen nicht, weil die Argumentation des Ministeriums und das Plädoyer des Petitionsausschusses war einstimmig „Sach- und Rechtslage" offensichtlich sehr überzeugend war. Herr Jahn, Sie haben sich hier einmal mehr blamiert. Die Problematik, die Sie formuliert haben, gibt es nicht. Wirksame Vorschläge, wie Gewalt in den Knästen reduziert werden kann, hören wir von Ihnen nicht. Da sind Sie blank. Das hätten Sie sich wirklich sparen sollen. Die Kolleginnen und Kollegen im Vollzug haben es nicht verdient, dass sie hier für Ihre AfD-Propaganda, die gegen Minderheiten läuft, missbraucht werden. Fangen Sie endlich an zu arbeiten, und hören Sie auf, uns hiermit zu behelligen! Danke schön.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
der zum Handeln auffordert? Selbstverständlich kenne ich ihn. Vielen Dank für die Frage. Unser Entschließungsantrag ist aber viel genauer. Darauf werden wir gleich genauer eingehen. Ich erläutere Ihnen ja gerade, dass Ihr Antrag für das, was Sie beabsichtigen, gar nicht ausreicht. Lassen Sie mich weiter ausführen! Vielleicht kommen wir darauf. Wie gesagt, im Ziel wollen wir genau das Gleiche. Über den Weg müssen wir vielleicht noch einmal genauer diskutieren. Sie reagieren jedenfalls in Ihrem Antrag nicht auf das spanische Modell. Sie haben das gerade ausgeführt,
Verlässliche Arzneimittelversorgung in Niedersachsen endlich herstellen
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Klages, liebe Frau Prell, die Arzneimittelversorgung in Niedersachsen und Deutschland ist zweifellos ein wichtiges und für die Bürgerinnen und Bürger ein drängendes Thema. Lieferengpässe, Qualitätsprobleme, Abhängigkeiten von internationalen Märkten stellen uns vor große Herausforderungen. Apothekerkammer, Landesapothekerverband, Krankenhäuser, Hausärzte und viele weitere Akteure im Gesundheitswesen weisen immer wieder darauf hin. Nach meinem Geschmack hätten wir als Politik in der Vergangenheit mehr Sorge dafür tragen müssen, dass es nicht so weit kommt. Was meine ich damit aber ganz konkret? Wir erleben die Situation, dass die im westlichen Teil Niedersachsens Lebenden in die Niederlande fahren und dort Medikamente kaufen. Wir erleben, dass die Erstattungspreise immer geringer werden und Deutschland als Absatzmarkt für Pharmaindustrie und Produzenten unattraktiv wird. Mir ist der vorliegende Antrag der AfD aber zu oberflächlich. Die AfD setzt in ihrem Antrag auf nationale Alleingänge. Dabei leben wir in einer globalisierten Welt, in der wechselseitige Vernetzung ein zentraler Bestandteil unseres Lebens ist. - Wünsche darf ich nicht äußern, oder? - Na gut. Das ist nicht ganz korrekt, Herr Kollege Bauer. Wünsche dürfen Sie natürlich äußern. Sie werden eventuell nicht erfüllt. Das ist allerdings ein Oppositionsschicksal. Ja, ja. Also: Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, um die Wirkstoffproduktion in Europa auszubauen und Abhängigkeiten vom asiatischen und insbesondere auch vom amerikanischen Markt zu reduzieren. Das wird in der Zukunft eine der großen Herausforderungen sein. Das Problem der Lieferengpässe kann nur gemeinsam mit unseren europäischen Partnern bewältigt werden. Darauf setzen wir als CDU. Darüber hinaus ignoriert der Antrag viele bereits bestehende Maßnahmen. Meldepflichten für Lieferengpässe existieren, Vorhaltungskonzepte sind erstellt. Was wir brauchen, ist nicht eine Verdopplung bestehender Regelungen, sondern eine gezielte Weiterentwicklung dieser Ansätze. Bitte keine neuen Parallelstrukturen, keine neue Bürokratie! Es muss einfacher gehen, sonst geht es einfach nicht. Wir setzen auf Innovation und Forschung, um die Produktion hier in Niedersachsen zu stärken. Niedersachsen verfügt bereits über vielversprechende Initiativen im Bereich der Arzneimittelforschung. Ein Beispiel für eine innovative Forschungseinrichtung ist das Zentrum für Pharmaverfahrenstechnik in Braunschweig. Die MHH, das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung und Weitere forschen bereits. Doch es fehlt an einem entscheidenden Punkt: der industriellen Umsetzung dieser Forschungsergebnisse. Es gibt keine nennenswerten Großproduktionsanlagen für Arzneimittel in Niedersachsen. Die pharmazeutische Industrie ist hier unterrepräsentiert, und viele innovative Forschungsprojekte verlassen Niedersachsen, weil es an Investitionen und Infrastruktur für die Produktion fehlt. Ein Blick nach Leverkusen zeigt, dass es in Deutschland durchaus funktionierende pharmazeutische Produktionsstandorte gibt. Ja, wir müssen an die Strompreise ran. Ja, wir haben auch andere Folgeprobleme zu lösen - überhaupt keine Frage. Aber Bayer in Leverkusen ein Netzwerk aus Forschung, Entwicklung und Produktion hat es geschafft, sich über Jahrzehnte zu bewähren. In Niedersachsen fehlt ein solcher Hub, ein Standort, der Forschung und industrielle Umsetzung miteinander verbindet. Bayer und andere Pharmaunternehmen haben sich in Nordrhein-Westfalen angesiedelt, weil dort gezielte Anreize für die Branche geschaffen wurden. Niedersachsen kann sich hieran meiner Meinung nach ein Beispiel nehmen. Also, statt oberflächlicher Forderungen setzen wir als CDU auf konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Standortes Niedersachsen und der Arzneimittelversorgung in unserem Land. Ich würde mir beispielsweise von unserem Wirtschaftsminister wünschen, Flächen auszuweisen für die Entwicklung von Unternehmen, Unternehmensansiedlung, Start-up-Förderung und weitere Themen. Der vorliegende Antrag geht uns, wie bereits ausgeführt, nicht weit genug. Wir freuen uns aber dennoch auf die Beratung im Ausschuss. Ein besseres Niedersachsen ist machbar. Wir helfen gerne mit. Vielen Dank. -
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag von SPD und Grünen zur Stärkung der Resilienz in Niedersachsen greift ein grundsätzlich wichtiges Thema auf: Die Sicherheit unseres Landes, der Bevölkerung und unserer kritischen Infrastruktur verdient höchste Aufmerksamkeit. Doch lassen Sie es mich gleich zu Beginn direkt auf den Punkt bringen: Auch dieser Antrag bleibt in Prüfaufträgen stecken und verpasst es, konkrete und nachhaltige Maßnahmen vorzulegen und sie auch umzusetzen. Anstatt endlich zu handeln, setzen SPD und Grüne wieder einmal auf eine lange Liste an Prüfungen. Die CDU hat längst konkrete Vorschläge für einen besseren Schutz unserer Bevölkerung vorgelegt. So haben wir allein mit unserem Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2025 klare finanzielle Verbesserungen in diesem Bereich eingefordert und auch konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Erstens. Eine Aufstockung des vorgesehenen Budgets für die im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen um 5 Millionen Euro, nachdem die Landesregierung es zuvor um 1 Million Euro gekürzt hatte. Damit wollen wir die im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen in einem ersten Schritt bei den sogenannten konsumtiven Kosten unterstützen. Zack! Resilienz gestärkt. Das haben Sie abgelehnt. Zweitens. Weitere 5 Millionen Euro für die Investitionen in Sirenen und Warnsysteme für die Bevölkerung, um in Notlagen unverzüglich die Menschen im Lande auch erreichen zu können. Zack! Resilienz gestärkt. Das haben Sie abgelehnt. Drittens. Eine zusätzliche Million Euro für die vollständige Gleichstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bereich der Hilfsorganisationen. Damit sollen die Freistellungskosten der Ehrenamtlichen für die Arbeitgeber durch das Land erstattet werden. Zack! Resilienz gestärkt. Das haben Sie abgelehnt. Viertens. Die CDU-Fraktion hat ein Sicherheitspaket in Höhe von 100 Millionen Euro vorgeschlagen. Dieses Paket umfasst unter anderem eine Beweismittel-Cloud, eine bessere IT-Infrastruktur und zusätzliche Stellen für Polizei und Justiz. Alles das sind konkrete Maßnahmen für mehr Sicherheit in Niedersachsen. Zack! Resilienz gestärkt. Aber auch das haben Sie abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich könnte die Liste meiner Aufzählungen noch ergänzen; leider fehlt mir heute die Zeit dazu. Besonders alarmierend ist zudem unverändert der schlechte Zustand des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz. Die Ausbildungsstätten sind in weiten Teilen marode. Es wird immer noch zu wenig und zu langsam gebaut und saniert. Die Ausstattung ist unzureichend, und die personellen Ressourcen sind unverändert ungenügend. Wenn ich Ihnen, meine Damen und Herren, im letzten Jahr vorgetragen habe, dass im NLBK 8 Personalplanstellen für Dozentinnen und Dozenten durch Kündigungen unbesetzt waren, so muss ich Ihnen heute mitteilen und erklären, dass aktuell 13 Personalplanstellen durch weitere Abgänge unbesetzt sind. Diejenigen, die tagtäglich für unsere Sicherheit einstehen und sich aus- und fortbilden lassen wollen, müssen unter Bedingungen arbeiten, die längst nicht mehr zeitgemäß sind und mittlerweile seit Jahren den tatsächlichen Bedarfen nicht gerecht werden. In diesem Zusammenhang hat Innenministerin Behrens bei der Vorstellung ihres Ressorthaushaltes im Innenausschuss im vergangenen Jahr auf meine Nachfrage, was sie denn vorhabe, um diese unbesetzten und dringend nötigen Personalplanstellen wieder zu besetzen, sinngemäß geantwortet, dass sie keinen Personalaufbau wolle, sondern auf eine digitale Lösung setze. Meine Damen und Herren, weiter können Wahrnehmung und Wirklichkeit nicht auseinanderfallen. Allein die völlig inakzeptable Deckung des Bedarfs an Aus- und Fortbildung unserer Feuerwehren ist nicht nur völlig ungenügend, sondern hat das Potenzial wenn die Landesregierung jetzt nicht unverzüglich und entschlossen handelt, zu einem handfesten Sicherheitsproblem für Niedersachsen zu werden. Wenn die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen, es mit der Resilienz unseres Landes wirklich ernst meinen, dann müssen sie auch hier ansetzen. Mit Investitionen in moderne Ausbildungs- und Übungsstrukturen, anstatt weitere Prüfaufträge in die Welt zu setzen. Bei diesen Punkten ist keine Prüfung erforderlich, sondern ein klarer, leistungsfähiger Finanzierungsplan, den Frau Innenministerin Behrens nun auch endlich vorlegen muss. Wenn dann noch ein klarer politischer Wille hinzukommt, die bekannten Probleme und Herausforderungen zu lösen und abarbeiten zu wollen, wäre es um die Resilienz in Niedersachsen zack! schon deutlich besser bestellt. Ich hatte es eingangs schon angesprochen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Uns ist auch die Gleichstellung aller ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks, des Rettungsdiensts und aller anderen Hilfsorganisationen ganz besonders wichtig. Ein entsprechender Gesetzentwurf der CDU-Fraktion liegt seit dem letzten Jahr auf dem Tisch. Den dringenden Regelungsbedarf der Helfergleichstellung haben Sie bei der ersten parlamentarischen Debatte noch weggewischt. Geben Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Ruck, und lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf im nächsten Plenum gemeinsam verabschieden. Zack! Schon hätten wir ganz kurzfristig einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Resilienz in Niedersachsen umgesetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es darf keine Unterschiede bei der Wertschätzung und Unterstützung geben. Wer ehrenamtlich Leben rettet und für die Sicherheit der Bevölkerung sorgt, verdient klare gesetzliche Regelungen und bessere Rahmenbedingungen, nicht nur warme Worte und Prüfaufträge. Und auch im Bereich der Cyberabwehr bleibt der Antrag von SPD und Grünen vage. Cyberangriffe sind eine reale Bedrohung für Niedersachsen. Es reicht nicht, zu prüfen, wie ein Kommunikationssystem für den Fall eines IT-Ausfalls geschaffen werden kann. Die IT-Sicherheitsstandards für Verwaltung und kritische Infrastrukturen müssen verbindlich verbessert werden. Niedersachsen braucht ein schnelleres Krisenreaktionszentrum für Cyberangriffe, das sofort reagieren kann, anstatt erst nach einem Angriff mühsam nach Lösungen suchen zu müssen. Wenn man sich dann noch, meine Damen und Herren, klarmacht, dass die Landesregierung im Zuge der Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes den Kommunen ab sofort und jährlich 6 Millionen Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer wegnimmt, kann Ihr Antrag zur Stärkung der Resilienz nur noch als grotesker Treppenwitz wahrgenommen werden. Dieser Antrag, meine Damen und Herren, bleibt insgesamt weit hinter den Anforderungen zurück. Niedersachsen braucht keine weiteren Prüfaufträge, sondern entschlossene politische Entscheidungen. Eine Vielzahl von Gesetzen und Maßnahmen liegt längst auf dem Tisch. Sie müssen nur endlich umgesetzt werden. Ich lade Sie ein, die entsprechenden Gesetze gemeinsam mit uns auf den Weg zu bringen, anstatt sich weiter hinter unverbindlichen Prüfaufträgen zu verstecken. Wer echte Resilienz in Niedersachsen will, muss handeln, nicht nur prüfen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren, ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet. Herr Calderone, so geht es einfach nicht. Sie breiten hier jetzt die Altlasten aus der Zeit, in der die CDU das Justizministerium geführt hat, aus und werfen sie uns, die wir dabei sind, sie aufzuarbeiten, sozusagen auch noch vor. Das finde ich zum einen skandalös, und zum anderen hat es ja auch überhaupt nichts mit dem Thema zu tun. Ich würde Sie schon auffordern, sich damit zu beschäftigen, zumal Ihnen das ja auch nur bedingt gelungen ist. Sie haben die gesellschaftliche Realität, die ja auch Grund dieses Antrages ist, zum einen verneint, haben dann aber zum anderen die Instrumente, die wir haben, Geldverwaltung und „Schwitzen statt Sitzen" und eben auch das Angebot des AJSD hier gelobt und gesagt, diejenigen, die das nicht wollen, die haben dann Pech gehabt. Das ist doch gerade der fehlende Schritt, über den wir ja noch vor einigen Jahren miteinander einig waren. Deswegen haben wir dieses Angebot, die Sozialarbeiter vom AJSD da stärker einzubringen, ja geschaffen. Dass Sie uns vorwerfen, dass wir aus irgendeinem Dogmatismus heraus Strafen und Strafbarkeit in Frage stellen, ist doch völlig absurd. Wir haben einfach nur festgestellt, für Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden das habe ich ganz deutlich am Anfang gesagt und nicht zahlen wollen, gibt es die Ersatzfreiheitsstrafe. Für diese Zielgruppe sind wir uns wahrscheinlich auch einig. Aber dass Sie für die Gruppe derjenigen, die nicht können, sozusagen ein Nicht-wollen konstruieren, ist wirklich schäbig. Dass Sie uns dann noch vorwerfen, hier den Betroffenen nicht zu ihrem Recht zu verhelfen, finde ich an der Stelle völlig daneben. Kommen Sie bitte zum Schluss, Kollege Prange! Wir haben so viele wichtige Instrumente zum Opferschutz. Insofern das ist wirklich eine Frechheit, und ich fordere Sie auf, das zurückzunehmen. Herr Calderone möchte antworten.
Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Zum vorliegenden Antrag ist nicht viel zu sagen. Wiederbelebung kann jetzt schon an den Schulen unterrichtet werden. Material steht zur Verfügung. Kooperationspartner wie zum Beispiel die Johanniter, das Rote Kreuz und andere Dienstleister bieten sich dafür an. Insbesondere im Ganztagsbetrieb kann die Wiederbelebung ein gutes Angebot darstellen. Viele Schulen setzen deshalb Wiederbelebungsunterricht bereits heute um. An sich war es das auch schon. Wenn die Umstände passen, wenn geeignete Kräfte zur Verfügung stehen, wenn im Stundenplan Ressourcen dafür vorhanden sind, dann ist es eine gute Möglichkeit, den Unterricht durchzuführen. Bei allen anderen Schulen jedoch, die sich aus vermutlich guten Gründen dagegen entscheiden, halten wir eine verpflichtende Vorgabe für kontraproduktiv. Diese Schulen haben dann andere Probleme. Eine Aufnahme als fester Bestandteil in den Lehrplan bläht diesen weiter auf und ist mithin ein Beitrag zu weiterem Bürokratieaufbau. Ich dachte, den wollten wir nicht haben. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. Die nächste Wortmeldung kommt aus der CDU-Fraktion.
Freie Märkte wiederherstellen und Wohlstand bewahren - niedersächsische Wirtschaft schützen vor dem Wirtschaftsdirigismus grüner Transformationspolitik
dann mache ich das. Nein, die Zeit habe ich im Blick. Herr Hilbers, es ist ja schön, dass Sie den Strombedarf immer auf die Nationalität beziehen. Ist Ihnen bekannt, dass wir in einem europäischen Strommarkt sind, in dem ein Strommix verkauft wird? Von daher gibt es diese Separierung, die Sie immer benennen, nicht. Wir müssen das Ganze als ein europäisches Projekt sehen. Herr Sachtleben, wenn Sie darauf anspielen,
Notruf aus den Kliniken - Rettung statt Schließung
wenn das Ihr Wunsch ist, dann haben Sie jetzt die Gelegenheit. Bitteschön! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Vor dem Hintergrund dessen, was Sie gerade gesagt haben, möchte ich gerne fragen, wie Sie in diesem Zusammenhang den Hilferuf aus Lüneburg sehen, der ausdrücklich dazu aufruft, unserem Antrag zuzustimmen. Der Hilferuf aus Lüneburg ist sicher berechtigt. Ich werde im Folgenden ausführen, warum es zu diesen großen Problemen im Gesundheitssystem gekommen
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Wie wird die Landesregierung ihre Politik umsteuern? Ich bin sicher, der Herr Minister findet darauf eine Antwort. Bitte! Ich bemühe mich. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss die Frage ein bisschen einsortieren. Die Formulierung „von Rot-Grün geplante Transformation im Wohnungsbau" kann ich nicht zuordnen. Vielmehr ist die Botschaft dahinter, dass wir Standards haben, die wir für die Schaffung von Wohnraum definieren. Genau das macht diese Landesregierung sehr intensiv im Rahmen der Novelle der Bauordnung, aber auch mit Blick auf den Gebäudetyp E, weil es nicht sein kann, dass das Schaffen von Wohnraum immer teurer wird. Wir müssen das Schaffen von Wohnraum bezahlbar machen. Also ist die rot-grüne, niedersächsische Antwort: Wir schauen, wie wir Standards absenken können. Das tun wir übrigens nicht alleine. Das machen die anderen Bundesländer Gott sei Dank auch. Klug wäre es, wenn wir einen gemeinsamen Weg gehen. Das machen wir einerseits ich habe es gestern gesagt, indem wir über den Gebäudetyp E einen Rahmen vorgeben, den man wählen kann, und indem über das Bürgerliche Gesetzbuch die Möglichkeit eröffnet wird, abweichend davon zu bauen bzw. zu verkaufen. Andererseits sehen wir uns die betreffenden Normen an - und möglicherweise brauchen wir andere Standards. Der erste Schritt muss also sein: Es muss günstiger werden. Der zweite Punkt ist das Thema Wärmeplanung. Wärme wird ein entscheidender Punkt sein, auch für die Investitionen. Es ist wichtig, dafür zu sorgen das ist es, was ich vorhin meinte, die Investitionen auch in diesem Bereich zu minimieren. Wir können hier nicht weiter optimieren, wir müssen minimieren. Deswegen haben die ich habe es gerade berichtet 16 Landesbauminister gemeinsam mit dem Bund beschlossen, dass wir zu einer stärkeren Fokussierung auf die CO2-Emissionen und dann zu einer etwas abweichenden Fokussierung auf die Energiestandards kommen müssen. Denn die letzte eingesparte Kilowattstunde bedeutet enorme Investitionen, die zu tätigen sind. Sie rechnet sich aber für den Klimaschutz nicht, weil dieser den Anspruch hat, CO2-Emissionen zu vermeiden. Das heißt, wenn man grüne Wärme garantieren kann, dann müssen die Gebäudeenergiestandards auf ein Maß gebracht werden, das wirtschaftlich darstellbar ist. Das ist der Weg, den die Bauminister insgesamt gehen und der, glaube ich, beiden Zielen gerecht wird: Bezahlbarkeit und Klimaschutz. So sollten wir auch weiterhin vorgehen. Vielen Dank, Herr Minister. - Für eine letzte Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU hat sich der Herr Abgeordnete Hilbers zu Wort
Glasindustrie in der Zukunftsregion Weserbergland+ fördern - die energieintensive Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als SPD-Fraktion sind sehr froh darüber, dass wir in den Fachausschüssen sehr konstruktiv über diesen Antrag beraten konnten. Die Unterrichtung durch die Landesregierung hat noch einmal deutlich gemacht, dass die Glasindustrie aktuell vor großen Herausforderungen steht und eine Unterstützung dieser für Niedersachsen wichtigen Industrie weiterhin notwendig ist. Die Energiekrise hat die Branche hart getroffen. Meine Kollegin Sabine Tippelt hat bereits in der ersten Beratung ausgeführt, welche große Bedeutung die Glasindustrie für das Weserbergland hat. Aktuell sorgen sich viele Beschäftigte um ihren Arbeitsplatz, auch im Weserbergland, so zum Beispiel am Standort Nienburg bei Ardagh Glass. Dort ist ein Stellenabbau angekündigt worden. Vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Entschließungsantrag ein wichtiges Zeichen an die Industrie, an die Betriebe in der Glasindustrie und vor allem an die Beschäftigten, dass wir sie beim Transformationsprozess nicht alleinlassen, sondern mit ihnen gemeinsam für eine gute Zukunft der Glasindustrie in Niedersachsen kämpfen, liebe Kolleginnen und Kollegen. In Gesprächen mit den Unternehmen vor Ort erlebe ich, dass sie für neue Wege aufgeschlossen sind. In meinem Wahlkreis, am Standort in Obernkirchen, ist seit Ende 2023 eine innovative und hochmoderne Schmelzwanne im Einsatz, die zum Großteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie Produktionsprozesse umgestellt werden können. Es zeigt, wie innovativ die Branche ist. Dies gilt es für uns als Landespolitik jetzt aufzunehmen und mit guten gesetzlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Dies muss unser gemeinsames Ziel aus dem Landtag heraus sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will den Ministern Lies und Meyer ausdrücklich Dank sagen, dass einige Punkte aus dem Entschließungsantrag bereits aufgegriffen worden sind. Es ist gut zu wissen, dass die Landesregierung hier geschlossen und gemeinsam handelt. So müssen wir auch weitermachen, um die notwendigen Änderungen auf Bundes- und europäischer Ebene anzuschieben: bei dem Strompreis, dem Anschluss an das Wasserstoffnetz oder bei den Netzentgelten. Vielen Dank für das bisherige Engagement und viel Erfolg bei den weiteren Gesprächen und Initiativen! Veränderte Rahmenbedingungen sind auch notwendig, um den Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. Die Unternehmen der Glasindustrie müssen den Strom zu wettbewerbsfähigen Strompreisen abnehmen können. Daher ist es erforderlich, dass die Glasindustrie mit anderen Unternehmen aus den energieintensiven Branchen auf die EU-Strompreiskompensationsliste aufgenommen wird. Nur so, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir Arbeitsplätze vor Ort sichern und Standorte im Weserbergland, aber auch in ganz Niedersachsen stärken. Ebenso ist eine Reform der individuellen Netzentgelte dringend geboten. Aktuell werden Betriebe benachteiligt, die ihren externen Strombezug durch den Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich reduzieren können. Dieser Mechanismus muss aufgelöst werden, wenn wir eine starke Industrie erhalten wollen. Das Beispiel zeigt auch den wirklich dringenden Handlungsbedarf auf, den wir beim Thema Netzentgelte haben. Es muss ein Thema für die nächste Bundesregierung sein, hier zu entsprechenden Änderungen zu kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können es uns schlicht und ergreifend nicht erlauben, die Glasindustrie zu gefährden. Wir brauchen gute und sichere Arbeitsplätze vor Ort. Gerade im Weserbergland mit über 2 000 Beschäftigten hat die Glasindustrie eine herausgehobene Bedeutung. Auch für den Standort Deutschland und für Niedersachsen insgesamt ist die Glasindustrie wichtig. Wir brauchen eine starke Glasindustrie. Glas ist ein nachhaltiger Wertstoff, der recycelbar ist, der wiederverwendbar ist. Gerade in Zeiten eines stärkeren Umweltbewusstseins brauchen wir Produktion und Herstellung von Glas in Niedersachsen. Alles andere würde unseren Standort Niedersachsen deutlich schwächen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir reden in diesem Plenarabschnitt viel über den Transformationsprozess. Wir haben das in der Aktuellen Stunde getan, wir haben viel über die Transformation zum grünen Stahl gesprochen, wir haben über die Transformation im Handwerk gesprochen. Dieser Antrag befasst sich ganz konkret mit der Glasindustrie im Weserbergland und in Niedersachsen. Es gilt jetzt, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen: mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, mit dem Aufbau einer starken Wasserstoffinfrastruktur und mit wettbewerbsfähigen Strompreisen, und das vor allem in Kooperation mit den Beschäftigten in den Unternehmen. Ich freue mich sehr, dass wir bei dieser Plenardebatte auch Betriebsräte aus der Region hier im Landtag haben. An dieser Stelle ein ganz herzliches Willkommen im Landtag! Das ist ein gutes Zeichen, weil wir es gemeinsam anpacken müssen. Es muss uns gemeinsam gelingen, die Glasindustrie in eine gute Zukunft zu führen, um Arbeitsplätze zu sichern, aber auch um unseren Wirtschaftsstandort zu stärken. Packen wir es gemeinsam an! Machen wir die Glasindustrie fit für die Zukunft! Wir freuen uns wirklich über die große Zustimmung zum Antrag. Herzlichen Dank.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
gemeldet. Herr Frölich, kommen Sie gern nach vorne. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass das erste Projekt 185 Wohnungen umfassen wird. Vor dem Hintergrund, dass Sie im Wirtschaftsausschuss zur Landeswohnungsgesellschaft leider keinen Business Case vorgelegt haben, frage ich zu diesem Projekt ganz konkret: Welche Entscheidungskriterien wurden dabei zugrunde gelegt? Ich höre, dass die Entscheidung eher aus dem Bauch heraus getroffen worden ist. Welche Entscheidungskriterien wurden also zugrunde gelegt? Und wer hat die Entscheidung am Ende des Tages getroffen? Ich wollte gerade sagen: Waren das zwei Fragen? Herr Minister, können Sie das in einem beantworten?
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Vielen Dank. - Die Frau Ministerin eilt zum Pult. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Buschmann, das sind im Kern die Menschen, die dieses Land verlassen müssen und um die wir uns intensiv kümmern, damit sie dieses Land verlassen. 2024 waren es 3 700 und ein paar Zerquetschte, die nicht geduldet sind - Entschuldigung für das „Zerquetschte"; so meine ich das nicht. Davon haben wir 2024 1 340 zurückgeführt. Außerdem hatten wir insgesamt 1 800 freiwillige Ausreisen. Das heißt, das Gap, über das wir sprechen, ist sehr klein. Wir arbeiten wirklich sehr hart daran, dass wir diese Abschiebungen auch weiter durchführen können. Das Hauptproblem ist die mangelnde Kooperation der Herkunftsländer, weswegen wir ganz oft, spätestens bei den Passersatzpapieren, Probleme bei der Rückführung bekommen - und ohne Passersatzpapiere können wir Menschen nicht zurückführen. Sie sehen an den Zahlen der freiwilligen Ausreisen und der Abschiebungen, dass das Gap in Niedersachsen wirklich sehr klein ist. Daher ist die Problematik, ehrlich gesagt, auch gar nicht so groß. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die letzte Zusatzfrage für die Fraktion der CDU stellt ebenfalls die Abgeordnete Buschmann.
Regionale Daseinsvorsorge und Zusammenhalt in den ländlichen Räumen stärken - Erfahrungen aus dem Modellprojekt "Regionale Versorgungszentren (RVZ)" weiterentwickeln und landesweit ermöglichen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere ländlichen Regionen stehen vor ernsten Problemen. Die medizinische Versorgung ist in Gefahr. Es ist unhaltbar, dass unsere ländlichen Regionen ausbluten, obwohl es in den Städten eine Überversorgung gibt. Auch abseits der urbanen Zentren muss es eine angemessene medizinische und soziale Versorgung geben. Welche Rolle sollen die Regionalen Versorgungszentren spielen? Sie könnten eine Ergänzung sein, um die Grundversorgung sicherzustellen und soziale Kontakte zu fördern. Doch lassen wir uns nicht täuschen: RVZ sind kein Ersatz für Krankenhäuser. Es muss sichergestellt werden, dass die bestehende Infrastruktur an Krankenhäusern in ländlichen Gebieten erhalten bleibt und gestärkt wird. Basierend auf den Erfahrungen der bisherigen Modellprojekte habe ich Zweifel, dass diese Zentren den wahren Bedarf in den ländlichen Regionen decken können. Und wie soll bitte bei all den Funklöchern in unserem Land die Telemedizin funktionieren? Schaffen Sie als Regierung doch erst einmal die notwendige Infrastruktur! Und was bitte soll ein Gesundheitskiosk in dem Bereich eines RVZ leisten? Noch mehr niederschwellige Beratung in noch mehr Sprachen? Was fehlt, sind medizinische Behandlungsangebote im ländlichen Raum und nicht mehr Berater. Und wer bitte soll am Ende solch einen Kiosk finanzieren? Doch wohl hoffentlich nicht der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Vielen Dank. Die Antworten werden hier schon untereinander gegeben. Das ist optimal gelöst. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will einmal sagen: Diese Frage richtet sich ja, wie immer von Ihrer Seite, gegen die Überlegung: Muss es überhaupt Klimaschutz geben? Ich glaube, an dieser Stelle ist das ist leider das Problem keine sachliche Auseinandersetzung möglich. Denn wer die Notwendigkeit von Klimaschutz infrage stellt, der stellt natürlich auch die Notwendigkeit von Maßnahmen infrage, die im Klimaschutzgesetz und in der Klimaschutzstrategie auf den Weg gebracht werden. Es gibt gar keine Alternative dazu. Wir sagen nicht: entweder Klimaschutz oder bezahlbarer Wohnraum. Wir sagen: bezahlbarer Wohnraum und Klimaschutz. Das ist genau die Antwort, die wir geben, und das ist auch die notwendige Antwort. Um es ganz praktisch zu beantworten Frau Kollenrott hat es sozusagen als Zwischenruf schon dokumentiert: Das Klimaschutzgesetz hat keine Auswirkungen auf die Kosten, die beim Wohnraum entstehen - also keine direkten. Es hat aber indirekte Auswirkungen. Wir haben nämlich im Klimaschutzgesetz deutlich gemacht, welche Rolle die Wärmeplanung spielt. Und die Wärmeplanung gut ausgeführt kann dafür sorgen, gerade in der Kombination von Energiestandards und CO2-Standards, dass die Kosten für Wärme deutlich reduziert und minimiert werden können. Vor allen Dingen können sie nicht nur heute reduziert werden, sondern die CO2-Preise werden steigen auch dauerhaft stabilisiert werden. Insofern hat das Klimaschutzgesetz einen konsequenten Zukunftsbeitrag dazu geleistet, dass Wirtschaft funktioniert in unserem Land und dass auch Wohnen zukünftig bezahlbar ist. Vielen Dank, Herr Minister. - Für eine vierte Zusatzfrage für die SPD hat
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Herr Minister, ein letztes Mal bitte ich Sie, zu antworten. - Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Arends, ich habe vorhin schon einmal dargestellt, dass die Zahl der sozusagen in Bindung befindlichen Wohnungen zurückgeht. Das hängt eng damit zusammen, dass in den 90er-Jahren, politisch unterstützt, stark in gebundenen Wohnraum investiert worden ist. Die Zahl ging von damals 100 000 zurück und pendelte sich auf die recht lange stabile Summe von 50 000 ein. Jetzt kommt alles, was wir neu bauen, wiederum dazu. Wir schaffen diesen Wohnraum. Wir haben in der Vergangenheit gesagt, dass wir eigentlich etwa 4 000 zusätzliche Wohnungen pro Jahr brauchen, damit der bestehende Wohnraumbedarf in Niedersachsen gedeckt wird. Hinzu kommt, dass wir eine veränderte Situation haben. Menschen kommen in unser Land. Wir wollen, dass Menschen in unser Land kommen, weil wir Fachkräfte brauchen. Das heißt, wir werden auch Wohnraum für sie schaffen müssen. Wir stehen damit vor der großen Herausforderung, deutlich mehr Wohnraum zu schaffen. Jetzt kommt die wesentliche Aufgabe. Das soll und wird der Staat nicht alleine lösen können das wäre ja eine Fehlverantwortung, sondern wir müssen deswegen habe ich das vorhin gesagt bei den Standards, bei den Vorgaben, die wir machen, dafür sorgen, dass es für private Dritte wirtschaftlich interessant ist, in Wohnraum zu investieren, ohne dass dann Wohnraum entsteht, den sich Menschen nicht leisten können. Es muss wieder interessant sein, in Wohnraum zu investieren, den Menschen sich leisten können. Davon brauchen wir genug. Ich will hier in Niedersachsen niemanden in Niedersachsen abhalten oder abschrecken. Im Gegenteil, jeder ist herzlich willkommen, der hier investiert. Vielen Dank, Herr Minister, für die sehr ausführliche Beantwortung
Aktiv die Trendumkehr für mehr Wohnungsbau schaffen, anstatt die Krise mit einer Landeswohnungskaufgesellschaft zu verschärfen
Detail unterhalten. Herr Hilbers, Sie waren selber lange genug Finanzminister, Sie haben es nicht gemacht. Warum fordern Sie es heute? Im Übrigen möchte ich Sie noch auf zwei Punkte aufmerksam machen. Erstens. Welchen Sinn macht es eigentlich, den Kauf von Häusern von der Grunderwerbsteuer zu befreien oder zu entlasten? Was wir brauchen, ist doch eine Ankurbelung des Neubaumarktes. Wir brauchen neue Wohnungen, die bisher nicht am Markt vorhanden sind. Warum wollen Sie also, wenn ein bestehendes Haus von A an B verkauft wird, dies von der Grunderwerbsteuer befreien oder ermäßigt besteuern? Das macht überhaupt keinen Sinn. Dadurch werden überhaupt keine neuen Wohnungen geschaffen. Sinn würde es machen - da bin ich sogar bei Ihnen -, eine Regelung zu finden, um bei Neubauvorhaben zukünftig die Grunderwerbsteuer abzuschaffen. Bei Bestandsbauten, die einfach nur weiterverkauft werden, wird dann aber weiterhin Grunderwerbsteuer erhoben. Der zweite Punkt, für den auch ich durchaus Sympathie hätte, betrifft Bauträger. Warum wird eigentlich Grunderwerbsteuer auf Gebäude und Grundstücke erhoben? Warum entscheidet der Bund nicht beispielsweise - das kann die neue Bundesregierung demnächst realisieren -, die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück zu erheben? Dann wäre das Gebäude steuerfrei. Das kann man ja machen. Aber beim Bauen durch Bauträger ist es heute leider so, dass die Grunderwerbsteuer für Grundstück und Gebäude zu bezahlen ist. All das haben Sie in Ihrem Antrag übrigens nicht drin. Ich möchte Sie noch mal darauf hinweisen, dass die neue Bundesregierung da eine große Aufgabe vor sich hat. Im Übrigen: Zur digitalen Bauakte, die Sie hier als Gamechanger vorschlagen, haben Sie im Ausschuss wieder nicht aufgepasst. Dort wurde uns vorgetragen, dass mindestens zwei Drittel der Kommunen die digitale Bauakte längst umgesetzt haben. Der Gebäudetyp E ist Bestandteil der NBauO. Herr Frölich, auch da liegen Sie nicht ganz richtig: Natürlich kann man weitere Ausführungsbestimmungen zum Gebäudetyp E erlassen, aber in erster Linie ist auch da im Augenblick der Bund gefordert, weil der Gebäudetyp E erst dann vernünftig eingesetzt werden kann, wenn das BGB geändert wird. Das ist bislang an der FDP gescheitert: die Haftung von Architekten und Ingenieuren an der Stelle, wenn sie von den anerkannten Regeln der Technik abweichen, entsprechend freizustellen. Letzter Satz: Sie haben mit Ihren weiteren Vorschlägen im Wesentlichen Steuersenkungsvorschläge gemacht. Den alten § 10 e wollen Sie wiederbeleben. Sie wollen möglicherweise das Baukindergeld wieder einführen, wofür ich durchaus Sympathien habe. Nur: Ihr Steuerprogramm auf Bundesebene ist jetzt schon mit 100 Milliarden Euro überzeichnet. Wie wollen Sie eigentlich noch den § 10 e - den Abzug von privaten Schuldzinsen von der Steuer - gegenfinanzieren? Und wie wollen Sie eigentlich das Baukindergeld finanzieren? Das sind Milliarden! Morgen Nachmittag reden wir noch über Ihren Vorschlag zur Umsatzsteuerbefreiung für die Gastronomie, was noch mal 3,5 Milliarden Euro kostet. Passen Sie auf, - Letztes Wort! - wenn Sie möglicherweise demnächst im Bund die Regierung stellen, dass Sie sich dann nicht übernehmen! Denn die schwarze Null, die Einhaltung der Schuldenbremse
Herr Dannenberg, stellen Sie bitte Ihre Frage. Sehr gerne. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehen Sie Ihre bisherige Tätigkeit im Aufsichtsrat des Volkswagen-Konzerns als Erfolgsgeschichte an?
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die sogenannte Krankenhausreform durch das Krankenhausverbesserungsgesetz ist und bleibt ein Debakel. Daran ändern auch Ihre Bemühungen, sich mit dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz an dieses Debakel anzupassen, nichts. Ihr Gesetzentwurf zeigt aber, dass Sie sich auf ein „Weiter so!" nach der Bundestagswahl einstellen - was im Klartext bedeutet, dass das Krankenhaussterben durch Sie garantiert nicht verhindert wird. Wir halten die Begleitung durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für hervorragend. Es ist zu befürchten, dass besonders Menschen in den ländlichen Regionen mit diesem Gesetz weiterhin auf Krankenhausversorgung verzichten müssen. Es hat schon so viele Krankenhausreformen gegeben. Fragen Sie in der Bevölkerung nach, fragen Sie Ärzte, fragen Sie Pflegekräfte - in den letzten Jahrzehnten gab es wirklich viele Gesundheitsreformen, keine hat eine Verbesserung gebracht. Die Antwort in der Bevölkerung ist immer die gleiche. Ich für meinen Teil habe bisher Krankenhausbehandlung immer nur aus akutem Anlass gebraucht., und ich war heilfroh, dass es eine flächendeckende Versorgung gab. Darauf will die AfD-Fraktion auch in Zukunft nicht verzichten. Wir setzen auf die Zeit nach der Bundestagswahl und auf eine positive Veränderung für die Krankenhäuser. Wir werden uns heute zu Ihrem Gesetzentwurf enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Kollegin Klages. - Als Nächstes hat
Gastronomiebranche stärken - Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin entlasten - Planungssicherheit bieten: 7 % Mehrwertsteuer erhalten!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst: Ich freue mich, dass die CDU-Fraktion meine Anregung aus dem Wirtschaftsausschuss aufgegriffen hat und ihren ursprünglichen Antrag, der ja zwei Jahre alt war und völlig unverändert im Ausschuss vorlag, noch mal geändert hat, also einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Antrag eingebracht hat. Denn der Ursprungsantrag war erledigt und hätte so hier heute gar nicht mehr abgestimmt werden können. Wir helfen immer gerne, denn Demokraten müssen zusammenarbeiten - selbst bei der Formulierung von Anträgen, meine Damen und Herren. Wir sprechen heute über ein zwei Jahre altes Thema. Herr Seebeck, ich habe es Ihnen schon häufiger gesagt: Selbstverständlich haben wir eine große Wertschätzung für die Gastronomie. Ich habe das hier in der Aktuellen Stunde gesagt, ich habe das schon vor zwei Jahren gesagt, ich habe das im Ausschuss gesagt. Wir haben großen Respekt vor den Lebensleistungen der Menschen, die in der Gastronomie tätig sind. Die Beschäftigten müssen nämlich dann arbeiten, wenn wir uns vergnügen, wenn wir zu Abend essen - ich habe das letzte Mal von Candle-Light-Dinnern gesprochen, das will ich nicht wiederholen. Während wir uns also vergnügen, gehen viele Menschen bei einem spärlichen Salär ihrer Arbeit nach. Auch die Unternehmer, die diese Arbeitsplätze schaffen, haben andere Arbeitszeiten, und ich finde es ist es wert, das mal zu erwähnen. Wir haben in Corona-Zeiten der Gastronomie auf der einen Seite einiges zugemutet - Stichworte „Lockdown" und „Schließungsszenarien". Das war aber auch nötig, um das Virus zu bekämpfen. Auf der anderen Seite haben wir die Gastronomie aber nicht allein gelassen. Es gab immense Hilfeleistungen vom Bund und vom Land. Ich erinnere nur an das Investitionsprogramm in Höhe von 130 Millionen Euro allein aus Landesmitteln, mit dem so mancher Gastronom seine Investitionen ausweiten und seinen Gastronomieraum erheblich erweitern konnte. Im Übrigen ist die Gastronomie natürlich ein Teil der Tourismusbranche in Niedersachsen und auch ein Teil der Tourismusstrategie. Ich habe die Zahl noch mal rausgesucht: 13,6 Milliarden Euro jährlicher Bruttoumsatz - das ist mehr als in der Bauwirtschaft. Durch meine Ausführungen wird, glaube ich, deutlich, dass die Gastronomie, die Hotellerie, aber auch die Tourismusbranche in diesem Land - das gehört ja alles zusammen - eine sehr große Wertschätzung von unserer Seite genießen. Allerdings, Herr Seebeck, kann man auch nicht alles über einen Kamm scheren. Ich gebe Ihnen recht, dass im ländlichen Raum leider die eine oder andere dörfliche Kneipe oder das eine oder andere dörfliche Restaurant akut gefährdet sind und damit auch Zusammenkünfte von Menschen im ländlichen Raum immer schwieriger werden. Es gibt aber auch andere Regionen - das sind die Ballungszentren; das ist Nordwestniedersachsen; das sind die großen Städte wie Braunschweig, Hannover und Osnabrück -, in denen die Gastronomie geradezu boomt. Sie bekommen da gar keinen Platz mehr, und die Umsätze steigen enorm. Die brauchen keine Mehrwertsteuerabsenkung. Ich gebe allerdings zu, dass das für den ländlichen Raum nicht gilt. Ich möchte darauf verweisen - im Ausschuss habe ich das auch schon mal gesagt -, dass es in Osnabrück eine Wirtschaftsförderung gibt - da hat man sich diese Situation genauer angesehen. Wir haben aber auch da sozusagen eine veränderte Situation: Während es jahrzehntelang so war, dass die Menschen die Innenstädte aufgesucht haben, weil sie den Einzelhandel besuchen und dort einkaufen wollten, suchen in Osnabrück und auch im Emsland die Leute die Innenstädte mittlerweile deshalb auf, weil es dort eine gute Gastronomie gibt. Das heißt, die Gastronomie ist dort der stärkste Umsatztreiber. Das zeigt die Stärke der Gastronomie in bestimmten Bereichen. Ich muss allerdings auch sagen, dass ich nicht verstehe, warum Sie, Herr Seebeck, die Gastronomie an einer Stelle privilegieren wollen. Was ist denn mit den anderen Branchen? Durch Corona sind viele, viele Betriebe in Schieflage geraten. Ich nenne mal ein Beispiel: Wir haben gestern und heute über das Thema Wohnungsbau und bezahlbaren Wohnraum gesprochen. Warum kommen Sie eigentlich nicht auf die Idee, die Umsatzsteuer auf Bauleistungen zu halbieren, um zu bezahlbarem Wohnraum zu kommen? So könnten wir auch andere Branchen stützen. Ich will damit Folgendes zum Ausdruck bringen: Wenn man eine Branche mit 7 % Mehrwertsteuer stützt, warum das frage ich Sie noch mal macht man das dann in anderen Brachen nicht auch? Sind andere Branchen nicht genauso wichtig und systemrelevant? Ich glaube, da greift Ihr Antrag einfach zu kurz. Meine Kollegin von den Grünen, die heute ihre erste Rede gehalten hat, hat noch mal sehr richtig darauf hingewiesen, dass man diese Ungleichbehandlung zugunsten der Gastronomie so nicht machen kann. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die Endverbraucher davon profitieren. Da kann ich nur auf die Unterrichtung im Wirtschaftsausschuss verweisen. Frau Pürschel, seit Jahren Expertin in diesen Fragen, hat uns dargelegt, dass es überhaupt keine wissenschaftlichen und gesicherten Erkenntnisse dazu gibt, dass diese Mehrwertsteuerabsenkung am Ende überhaupt beim Endverbraucher ankommt. Meine Erfahrung sagt mir, das bleibt beim Unternehmen. Jetzt kann man argumentieren, dass das gut angelegtes Geld ist und die Unternehmen stärkt. Aber man nicht automatisch davon ausgehen, dass man damit die Endverbraucher unterstützt. Herr Henning, holen Sie mal kurz Luft, dann kann ich Ihnen die Frage stellen, ob Sie eine Zwischenfrage von Herrn Seebeck zulassen. Aber klar! Frau Präsidentin!
Sicherheit der IT-Systeme in Wirtschaft und Verwaltung in Niedersachsen
nunmehr die Landesregierung die Möglichkeit, hierauf zu antworten. Dazu erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Behrens das Wort. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sicherheit der IT-Systeme in Wirtschaft und Verwaltung in Niedersachsen ist eine der großen Herausforderungen, der wir uns im Zuge der Digitalisierung stellen müssen, und das tun wir als Niedersächsische Landesregierung. Das wird auch mit der umfangreichen Beantwortung dieser Große Anfrage sehr deutlich. Meine Damen und Herren, Cybersicherheit ist ein vielschichtiges Querschnittsthema und betrifft quasi alle Bereiche von Wirtschaft und Verwaltung. Wir leben in einer Zeit, in der das Internet und die digitalen Technologien unseren Alltag maßgeblich beeinflussen. Das bringt viele Vorteile mit sich, von denen wir alle tagtäglich beruflich und privat profitieren. Die sich rasant weiterentwickelnde Technologie stellt auch jeder und jedem von uns immer wieder auch unterstützende Werkzeuge und Anwendungen zur Verfügung. Das macht uns das Leben leichter. - Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, dass natürlich auch Kriminelle im Netz und um das Netz agieren und die Möglichkeiten der Digitalisierung für Zwecke nutzen, die kriminell sind, und die neben Privatpersonen und Unternehmen zunehmend auch staatliche Institutionen bedrohen und sich dabei vor allen Dingen auf die sensiblen Infrastrukturen konzentrieren. Daher ist der Kampf gegen Cybercrime von besonderer Bedeutung. Sie können in der Beantwortung auf die Große Anfrage sehr gut nachvollziehen, wie wir damit umgehen und dass das notwendige Personal daher kontinuierlich auch ausgebaut werden muss. Innerhalb der Landesregierung sind mittlerweile rund 600 Personen in spezialisierten Dienststellen innerhalb Niedersachsens mit Ermittlungen rund um das Thema Cyberkriminalität betraut. Für herausragende Cybercrime-Fälle verfügt jede Polizeidirektion in Niedersachsen ebenso wie das Landeskriminalamt zudem über ein Fachkommissariat Cybercrime mit behördenweiter Zuständigkeit. Übergreifend müssen wir feststellen, dass die Bedrohungslage durch die Gefahr von Cyberangriffen besorgniserregend ist. Dessen sind sich, glaube ich, alle Verantwortlichen sehr bewusst. Gerade im Vorfeld zum Beispiel der anstehenden Bundestagswahl sind alle Behörden im höchsten Maße sensibilisiert. Das ist auch erforderlich; denn hybride Bedrohungen nehmen stetig zu. Kritische Infrastrukturen, beispielsweise in den Sektoren Energie, Gesundheit oder Verkehr, stehen dabei besonders im Fokus - gerade deswegen, weil dort die Funktionsfähigkeit der betreffenden Einrichtungen eine besondere Bedeutung für unser Gemeinwesen hat. Meine Damen und Herren, wir als Landesregierung stellen uns dieser anhaltenden Herausforderung und haben eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Auf einige davon komme ich gleich noch intensiver zu sprechen. Unsere Aktivitäten finden in dem Rechtsrahmen statt, den uns der Niedersächsische Landtag gesetzt hat. So hat der Landtag beispielsweise mit dem Niedersächsischen Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit einen modernen Rechtsrahmen geschaffen. Dieser enthält insbesondere für Behörden in Niedersachsen grundlegende Regelungen für den Umgang mit Gefährdungen der Informations- und Cybersicherheit. Die fortgeschriebene Cybersicherheitsstrategie des Landes Niedersachsen das Kabinett hat dazu am 24. September letzten Jahres beschlossen stellt den übergreifenden strategischen Rahmen der Landesregierung dar. In dieser Strategie haben wir etliche Handlungsfelder und weitere Umsetzungsschritte aufgeführt, die etwa die Bereiche öffentliche Verwaltung, Wirtschaft und kritische Infrastruktur betreffen. Für den Bereich der Landesverwaltung setzt die Niedersächsische Landesregierung eine Informationssicherheitsstrategie um, die die grundsätzlichen Festlegungen zur Messung und Steuerung der Informationssicherheit im Sicherheitsverbund trifft. Eine moderne Cybersicherheitsstrategie muss allerdings auch über die Landesbehörden hinausgehen. In Zeiten geopolitisch veränderter und sich verschärfender Bedrohungslagen müssen auch die Akteure aus Gesellschaft, aus Wirtschaft, aus Wissenschaft sensibilisiert sein für die Notwendigkeit der Stärkung eigener Sicherungsmaßnahmen. Dies liegt in der Verantwortung jeder einzelnen Organisation und natürlich der Unternehmen selbst. Als Land Niedersachsen leisten wir hier aber gerne Hilfestellung und unterstützen entsprechend. Das spiegelt sich auch in der beschlossenen Cybersicherheitsstrategie wider, die eine ganzheitliche Ausrichtung hat. Meine Damen und Herren, auch die Umsetzung unserer Digitalisierungsstrategie „Digitale Verwaltung 2030" liefert einen wichtigen Beitrag zur Transformation und Modernisierung von Verwaltungsprozessen. Bei dieser Transformation und Modernisierung sind Aspekte der Informations- und Cybersicherheit als integraler Bestandteil in den Strukturen und Verfahren zu verankern. Diese Strategie setzen wir mit dem durch die Landesregierung im März letzten Jahres beschlossenen Handlungsplan „Digitale Verwaltung Niedersachsen" um. Wir stärken das Management der Informations- und Cybersicherheit und bauen unsere Infrastrukturen, wie etwa unser Landesdatennetz, nach dem Grundprinzip „Security by Design" aus. Das beinhaltet eine Vielzahl technischer, aber vor allem auch organisatorischer Maßnahmen. Mit diesen und weiteren Schritten ist Niedersachsen eines der Länder, die die Anforderungen der sogenannten NIS-2-Richtlinie der EU für ein hohes gemeinsames Niveau der Cybersicherheit im Bereich der öffentlichen Verwaltung frühzeitig rechtlich umgesetzt haben. Cybersicherheit ist aber keine Aufgabe, die man aus einer Stabstelle, einem Ministerium oder einem Bundesland heraus alleine bewältigen kann. Vielmehr ist das Land Niedersachsen ein Akteur unter vielen, die diese Daueraufgabe gemeinsam angehen müssen. So sind beispielsweise Einrichtungen der kritischen Infrastruktur im Sinne des BSI-Gesetzes bundesrechtlich reguliert, nicht landesrechtlich. Das betrifft auch bestimmte Anforderungen und Meldepflichten im Bereich Cybersicherheit. Zudem sind sowohl die Unternehmen als auch die Kommunen für ihre Informations- und Cybersicherheit zunächst einmal selbst verantwortlich. Genauer gesagt: Die jeweilige Leitung ist verantwortlich für die Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungs- bzw. Unternehmenshandelns. Das betrifft auch den angemessenen Umgang mit Cybersicherheit und Cyberrisiken einschließlich natürlich der Vorbereitung auf Notfälle und Krisen. Deswegen, meine Damen und Herren, stellt die Landesregierung sowohl den Kommunen als auch den Unternehmen zahlreiche Angebote zur Verfügung. Akteure wie Niedersachsen.next, die Digitalagentur, die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime beim Landeskriminalamt oder der Verfassungsschutz mit Cyberabwehr und Wirtschaftsschutz beraten intensiv und sensibilisieren umfangreich. Einige dieser Akteure bieten im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben auch Hilfe in akuten Einzelfällen an. Zudem betreibt unser Niedersachsen-CERT „CERT" bedeutet Computer Emergency Response Team das Computer-Notfallteam der Landesregierung, einen Warn- und Informationsdienst, der sich auch an die Kommunen richtet. Das übergreifende Cybersicherheitsmanagement in meinem Haus verknüpft und koordiniert unterschiedliche Initiativen und Maßnahmenbereiche auf strategischer Ebene, organisiert Informationsflüsse und vernetzt relevante Akteure. Auch die Weiterentwicklung der immer wichtiger werdenden strategischen Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Ländern und anderen Behörden und dem Bund gehört zu diesem Aufgabenbereich. Daher ist es ganz entscheidend darin stimme ich dem Antragsteller zu, dass wir uns beim Thema „Art und Anzahl von Cyberangriffen" immer einen guten Überblick über die dabei entstehenden Schäden sowie auch auf Maßnahmen und Investitionen, die zum Schutz der betreffenden Einrichtungen zu treffen sind, verschaffen. Leider auch das gehört zum Gesamtbild haben wir zu einigen dieser Aspekte keine oder keine validen Daten speziell für Niedersachsen. Das betrifft insbesondere Fragen nach Schadenshöhen bei Cyberangriffen oder auch nach deren bloßer Anzahl. Denn es besteht für Unternehmen und auch Kommunen keine generelle Meldepflicht derartiger Vorfälle an Landesbehörden. Für bundesrechtlich regulierte KRITIS-Einrichtungen besteht eine solche Meldepflicht an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Auf Landesebene melden Unternehmen auch jenseits der kritischen Infrastruktur teilweise freiwillig, bzw. zuständige Landesbehörden erhalten nach Anzeigeerstattung im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens Kenntnis von Vorfällen. Aber viele Unternehmen scheinen noch immer Bedenken zu haben, die bei ihnen eingetretenen Sicherheitsvorfälle öffentlich bekannt zu machen. Womöglich fürchten viele dieser Unternehmen eine negative Außenwirkung - ob zu Recht oder zu Unrecht, sei hier einmal dahingestellt. Aber das ist unsere Auffassung. Frau Ministerin Behrens, ich muss Sie kurz unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: durch den Abgeordneten Najafi. Möchten Sie dem entsprechen? Ich beantworte jetzt für die Landesregierung die Anfrage. Ich glaube, die Geduld kann man aufbringen. Und danach gibt es ja auch noch eine Debatte. Also: Nein! Dann fahren Sie bitte fort. Des Weiteren ist zu konstatieren, dass selbst bei Vorliegen valider Zahlen zu Angriffen die Schadenshöhe oft nur sehr schwer oder nicht seriös zu beziffern ist - beispielsweise bei indirekten Schäden wie potenziellen Umsatzeinbußen oder negativer Außenwirkung. Klar ist jedoch, dass wir von einem sehr großen Dunkelfeld ausgehen müssen, weil es dazu, wie gesagt, keine wirkliche Meldepflicht gibt und die Unternehmen mit solchen Fällen unterschiedlich umgehen. Meine Damen und Herren, wir werden in Zukunft die Cybersicherheitsarchitektur in Niedersachsen weiter stärken. Dafür braucht es eine sinnvolle Verknüpfung der einzelnen in unserer Cybersicherheitsstrategie definierten Handlungsfelder sowie der Beteiligten und auch eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen in der jeweiligen Zuständigkeit. Denn es geht um die Sicherung der Funktionsfähigkeit unserer staatlichen Strukturen sei es in der Landesverwaltung oder sei es in den Kommunen wie auch in unseren Unternehmen. Dazu gehört auch ein angemessener Umgang mit Risiken. Das ist eine klassische Managementaufgabe, meine Damen und Herren. Jede Organisationsleitung muss sich fragen: Welche Geschäftsprozesse habe ich, und welche davon sind kritisch hinsichtlich meiner Aufgabenerfüllung? Wie schnell muss ich welche Prozesse im Notfall wiederherstellen können, und an welche Voraussetzungen ist die Wiederherstellung gebunden? Diese Aufgaben gelten für die Verwaltung ebenso wie für Unternehmen und andere Einrichtungen. Wir alle müssen widerstandsfähiger, resilienter werden und uns an solche krisenhaften Entwicklungen anpassen. Wir stellen fest ich denke dabei an die Wirtschaftsschutztagung des Verfassungsschutzes, dass sowohl kleine wie auch mittlere Unternehmen mit diesen Risiken nur bedingt umgehen können und das Thema Cybersicherheit nicht immer auf der Managementebene angedockt ist. Meine Damen und Herren, deswegen betreiben wir dazu sehr viel Sensibilisierungsarbeit, damit man sich mit diesem Thema beschäftigen kann. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Themen „Cybersicherheit" und „Resilienz unserer Strukturen" sind für alle gesellschaftlichen Bereiche von großer Bedeutung - und das gilt besonders auch für unsere öffentliche Verwaltung. Denn die Aufgabenerfüllung und die Handlungsfähigkeit des Staates müssen zu jeder Zeit gewährleistet werden. Das ist unser Anspruch, den wir bisher auch erfüllen, und das soll auch in Zukunft so bleiben. Denn dies ist wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institutionen und in die freiheitliche demokratische Grundordnung. In diesem Sinne wird die Landesregierung ihre Maßnahmen und Aktivitäten gemeinsam mit den Beteiligten in Niedersachsen, in anderen Bundesländern und im Bund kontinuierlich weiterentwickeln und den jeweils aktuellen Anforderungen und Rahmenbedingungen anpassen. Wenn Sie Muße und Zeit haben: Die Antworten auf die Fragen in dieser Großen Anfrage können ein gutes Bild darüber geben, wie wir damit im Detail umgehen. Ich glaube, angesichts der großen Herausforderungen des Themas Cybersicherheit kriegen wir das in Niedersachsen ganz gut hin. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin Behrens. -
Abschiebeoffensive 2024 endlich einleiten - Kapazitäten der Bundeswehr für Abschiebeflüge nutzen!
erteile. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kurku, wie wichtig der SPD das Grundgesetz ist, haben wir ja 2015 bei den Grenzöffnungen und bei der Aufstellung des Bundeshaushalts unter Ihrem Kanzler Olaf Scholz gesehen. Herr Kurku, Sie sprachen davon, dass das vom Grundgesetz nicht gedeckt sei. Jetzt möchte ich Sie mal an einen Einsatz erinnern wobei das gar kein Einsatz war, sondern eine Amtshilfe der Bundeswehr, nämlich an den Transport und die Evakuierung der Ortskräfte in Afghanistan. Dafür hatte das Auswärtige Amt ein Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr gestellt. Dem würde entsprochen, und die Ortskräfte wurden von Afghanistan nach Deutschland gebracht. Die Bundeswehr zählte das nicht als Einsatz, sondern als eine Amtshilfe, und damit war das Grundgesetz gar nicht berührt. Von der Aktion war übrigens auch der Flughafen Hannover betroffen, denn auch das Landeskommando Niedersachsen war in diesen Einsatz involviert. Aber das wissen Sie wahrscheinlich alles. Wenn wir Menschen aus Afghanistan mit der Bundeswehr nach Deutschland fliegen können, warum können wir dann nicht auch Menschen aus Deutschland mit der Bundeswehr nach Afghanistan fliegen? Vielleicht können Sie uns das noch mal erläutern. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. -
Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Kinder brauchen nicht nur Wissen aus Büchern, sondern auch eine klare Vorstellung davon, was sie später in der Berufswelt erwartet. Doch fragen wir uns einmal: Bereitet unser aktuelles Schulsystem wirklich ausreichend darauf vor? Immer mehr Schüler wissen am Ende ihrer Schulzeit nicht, wie ihr weiterer Ausbildungsweg aussehen könnte. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren etliche Maßnahmen zur Berufsorientierung in den Schulen eingeführt. Eine Erweiterung dieser Maßnahmen ist denkbar, sie bringt aber erst dann den gewünschten Erfolg, wenn wir uns auf die Grundlagen der Schulbildung besinnen. Vor einer Berufsausbildung müssen die Schüler zunächst leistungsfähig und dann vor allem aber auch leistungswillig sein. Das ist das „A und O" für jeden erfolgreichen Berufseinstieg, und genau daran hapert es heutzutage bei immer mehr Schülern. Eine steigende Zahl von Berichten zeigt uns, dass viele Jugendliche mit unzureichenden Fähigkeiten, unter anderem in Lesen, Schreiben und Rechnen, die Schulen verlassen. Diese defizitären Grundlagen führen dazu, dass zahlreiche Unternehmen ihre neuen Auszubildenden erst einmal ausbildungsfähig machen müssen. Und das kann so nicht weitergehen. Ein weiteres großes Problem sehen wir in der Abwertung handwerklicher Berufe, die allen Beteuerungen zum Trotz nach wie vor fortschreitet. Diese Berufe sind mindestens ebenso notwendig für unser Land wie akademische Ausbildung, Stichwort: Fachkräftemangel. Hier muss ein Wandel der gesellschaftlichen Wahrnehmung erfolgen. Wir müssen den Schulen die Möglichkeit geben, die Neugier und das Talent unserer Kinder zu erkennen und zu fördern. Dazu gehört auch ganz praktischer Unterricht. Die Rückkehr zu mehr Werk- und Technikunterricht sollte wieder selbstverständlich sein. Praktische Erfahrungen in der Schule wecken Interesse und Begeisterung für handwerkliche Berufe. Was die CDU nun im vorliegenden Antrag anspricht, klingt fast in Gänze sehr vernünftig. Insbesondere die in Nr. 1 geforderte Initiative zur Anerkennung der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Qualifikation erscheint uns dabei erwähnenswert. Aber auch die meisten anderen Vorschläge der Union gehen in die richtige Richtung. Allerdings mit einer Ausnahme: Die Punkte, die sich mit einer Ausweitung der Berufsorientierung an Gymnasien befassen, sehen wir anders. Bereits heute kann auch diese Schulform ihre Qualitätsstandards kaum noch aufrechterhalten. Ein weiterer Ausbau der Berufsorientierung würde zusätzliche Lehrerkapazitäten binden und weiter die Unterrichtszeiten für den normalen Stoff reduzieren. Und beides lässt sich nicht mehr sinnvoll abbilden. Hier wäre der Ansatz vielmehr, den Schülern bereits in der Sekundarstufe I zu verdeutlichen, wozu die gymnasiale Oberstufe dienen soll, nämlich vor allem für die Vorbereitung auf ein wissenschaftliches Studium. Aus diesem Grund werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Vielen Dank.
das ist das Richtige, was wir jetzt machen. Dank der Straffälligenhilfe wurden 30 000 Hafttage nicht vollstreckt. Dadurch konnten 5 Millionen Euro eingespart werden, 5 Millionen Euro! Das erfreut nicht nur unseren Finanzminister und unsere Justizministerin, sondern das erfreut uns alle, weil wir dieses Geld in wichtigere Dinge investieren können. Ich möchte mich zudem für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken. Die Anhörung hat noch mal gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich freue mich darüber, dass wir jetzt auch noch mal gucken, welche Konzepte wie ausgearbeitet werden können - es ist ja auch ein Prüfauftrag. Ich freue mich auf die Ergebnisse. Den Antrag werden wir heute gemeinsam beschließen, aber es bleibt nicht bei diesem einem Punkt. Wir begleiten dieses Thema auch in den nächsten zweieinhalb Jahren eng. Vielen Dank.
Abschiebeoffensive 2024 endlich einleiten - Kapazitäten der Bundeswehr für Abschiebeflüge nutzen!
haben Sie eine Minute. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sandsäcke stapeln, einen G‑20-Gipfel absichern oder Ortskräfte evakuieren - das sind auch keine Einsätze im Sinne des Grundgesetzes. Dazu gab es Amtshilfeersuchen von Ministerien. Sie könnten es ganz einfach regeln: Ihr Rückführungsvollzug bei der LAB NI könnte die Bundeswehr um Amtshilfe bei Rückführungen ersuchen. Machen Sie das einfach mal! Wahrscheinlich wird dann der Flüchtlingsrat eine Verfassungsklage dagegen erheben. Dann warten wir es doch mal ab! Sie können nicht einfach behaupten, dass das verfassungswidrig wäre. Dafür haben Sie keine Belege. Lassen Sie uns doch diesen Weg gehen! Mit Zivilmaschinen und mit den herkömmlichen Methoden werden wir es nicht schaffen, vollziehbar Ausreisepflichtige gerade diejenigen, die sich verweigern aus diesem Land zu bringen. Darunter leidet die Sicherheit in Deutschland. Danke schön. Vielen Dank,
Bundesvertriebenengesetz schnellstmöglich ändern - restriktive Aufnahmepraxis für Spätaussiedler beenden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute von den Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern! Frau Bischoff, Frau Moser, Sie sind heute hier anwesend. Wir haben in diesem Hohen Hause oft nicht zuletzt heute Morgen über Zuwanderung und Migration gesprochen und werden das auch in den nächsten Tagen tun. Aber dabei vergessen wir häufig eine Gruppe von Menschen, die in den letzten 75 Jahren zahlreich zu uns gekommen sind, nämlich Menschen mit, wenn man so will, deutschem Migrationshintergrund - die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die aus der ehemaligen Sowjetunion, aus Ländern wie, ganz aktuell mit Blick auf den schrecklichen Krieg, der Ukraine zu uns gekommen sind oder gerne zu uns kommen möchten, zum einen um vor dem Krieg zu fliehen, zum anderen aufgrund ihrer Kultur und Herkunft. 30 000 Menschen alleine in der Ukraine. Seit 1950 sind 4,5 Millionen Deutsche aus Russland nach Deutschland gezogen. Die Spätaussiedler sind eine immens große Gruppe. Allein in Niedersachsen leben 350 000 Menschen mit diesem Hintergrund. Diese Menschen haben das getan, was wir uns alle von Leuten wünschen, die zu uns kommen. Sie haben nicht nur eine Schulausbildung, eine Berufsausbildung mitgebracht, sondern sie haben auch sofort versucht, sich zu integrieren, trotz aller Hürden, die gegeben waren und immer noch sind. Denken wir nur an die Sprache! In der Sowjetunion war das Sprechen der deutschen Sprache lange Zeit streng verboten. Da ist natürlich vieles verloren gegangen, und insofern hatten die Menschen, die zu uns gekommen sind, hier viel wettzumachen. Aber sie haben sich angestrengt und bemüht. Das ist aller Ehren wert, und wir sollten ihnen heute hier Respekt zollen. Wenn Abschlüsse nicht vorhanden waren, haben sie sich ins Bildungssystem eingefunden und Abschlüsse erworben. Sie haben sich insgesamt in die Kultur integriert. Sie haben auch den Arbeitsmarkt bereichert, gerade im handwerklichen Bereich, und bereichern ihn bis heute. Trotz vieler Hürden und trotz der Vorurteile, die es sicherlich gegeben hat, blieben sie immer stillschweigend, ruhig und sachlich. Wenn ich an den Kulturverein „Kalinka" in meinem Wahlkreis denke ein Verein von Deutschen aus Russland: Das Liedgut, das der beherrscht, kennt mancher, der in Deutschland aufgewachsen ist, nicht. Deutsche aus Russland pflegen also bis heute unser deutsches Kulturgut: Tänze, Bräuche etc. Solange wir das haben, mache ich mir um die Kultur in diesem Land keine Sorgen. Diese Menschen haben unsere Kultur und unser Land bereichert. Im Jahre 2021 gab es nun ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Anforderungen an das Bekenntnis zum deutschen Volkstum immens verschärft hat. Das haben wir und weil es hier um das Bundesvertriebenengesetz geht - die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Anlass genommen, uns parlamentarisch einzubringen, mit dem Ziel, dass diese restriktive Aufnahmepraxis, die quasi zu einem Aufnahmestopp geführt hat, beendet und das Bundesvertriebenengesetz geändert wird. Die damalige Ampel-Bundesregierung hat hier lange Zeit nichts getan. Sie ist quasi zwei Jahre lang nicht tätig geworden - warum auch immer. Das hat uns dazu bewogen, mit dem Antrag, der direkt an den Innenausschuss gegangen ist und heute zur Abstimmung uns vorliegt, hier im Landtag eine parlamentarische Initiative für die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zu ergreifen, um zu zeigen: Weil wir in Niedersachsen und nicht nur in Niedersachsen von diesen Menschen profitiert haben, wollen wir aus Niedersachsen heraus mit den anderen Bundesländern über den Bundesrat die Bundesregierung zum Handeln bewegen, dass diese restriktive Aufnahmepraxis, hinter der viele Einzelschicksale standen und immer noch stehen, endlich beendet wird. Die Bundesregierung hat auf Druck der Union im Bundestag dieses Gesetz im letzten Jahr dann auch angepasst. Damit ist ein Punkt immerhin erledigt. Aber das muss in der Folge auch in die Verwaltungspraxis umgesetzt werden. Und da gingen wieder Monate ins Land, in denen nichts passierte. Deswegen haben wir auch das im Landtag aufgerufen, in der Hoffnung, das Gehör insbesondere der Fraktionen von SPD und Grünen, die hier an der Regierung sind, zu finden. Aber Ihr Versprechen, lieber Kollege Deniz Kurku, mit uns reden zu wollen, ist über viele Wochen und Monate nicht eingehalten worden. Wir sind zwar in einem guten Austausch mit Frau Bi schoff und anderen. Aber hier initiativ zu werden, das sind Sie säumig geblieben. Also haben wir das noch einmal aufgerufen, und zwar jetzt, im Januar. Ja, zwei Punkte des vorliegenden Antrags sind durch Bundeshandeln ein Stück weit erledigt. Aber was tun wir aus Niedersachsen eigentlich in diesem Land und in den kommenden Jahren für die Menschen? Wenn wir in den Landeshaushalt schauen, den Sie gerade im Dezember verabschiedet haben, müssen wir feststellen: Was dort für die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler getan wird, entspricht dem, was bisher immer getan wurde, dem Status quo. Ein Mittelaufwuchs ist nicht erfolgt. Die von den Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern vorgetragenen Wünsche und Notwendigkeiten den Menschen eine Rechtsberatung zu geben etc. sind von Ihrer Seite nicht gewürdigt worden. Auch hier sind Sie säumig geblieben. Das mag auch an Ihrem grünen Koalitionspartner liegen. Vielleicht hat er ein Problem damit, sich mit dem Thema „Vertriebene und Deutschtum" auseinanderzusetzen. Ich finde es im Übrigen sehr befremdlich, dass Frau Staatsministerin Roth im Sommer vorletzten Jahres aus dem Namen des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa das Wort „Deutschen" hat streichen lassen. Das zeigt, wes Geistes Kind da unterwegs ist. Ich finde das schade und traurig, insbesondere für die vielen Menschen, die eigentlich unser aller Unterstützung und Hilfe bedürfen. Wie gesagt, wird reden häufig über andere Zuwanderergruppen, aber nicht über die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Insofern ist der Punkt 3 unseres Änderungsvorschlags nicht erledigt. Es geht vor allem darum, dass wir mehr zusammenarbeiten, dass wir Informationskampagnen über die aktuellen Rechtsänderungen auf den Weg bringen, weil die Menschen an vielen Stellen der Unterstützung und der Beratung bedürfen. Das wird Frau Bischoff Ihnen erklären können. Es war bemerkenswert, dass das Innenministerium bei der Unterrichtung vor Kurzem deutlich gemacht hat: Ja, ein Mittelaufwuchs wäre wünschenswert, den wollen wir gerne voranbringen. - Aber wo ist der nennenswerte Mittelaufwuchs? Den bleiben Sie nach wie vor schuldig! Insofern: Reden Sie nicht nur! Kündigen Sie nicht nur an! - Das war ja heute Morgen schon Thema: Sie kündigen immer gerne an, aber etwas umzusetzen und auf den Weg zu bringen, daran fehlt es bei Ihnen an vielen Stellen. Das lässt viele Menschen in diesem Lande enttäuscht zurück. Das geht besser - und wenn es besser gehen soll, haben Sie uns immer an Ihrer Seite, meine Damen und Herren. Deswegen kann ich Sie nur auffordern: Kommen Sie bitte zum Schluss! Helfen Sie von SPD und Grünen mit, indem Sie Punkt 3 unseres Änderungsvorschlags zustimmen, ihn mit auf den Weg bringen. Wir als Politiker, aber auch wir als Gesellschaft sind es den Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern in unserem Land Niedersachsen schuldig, sie bei all den Hürden im täglichen Leben zu unterstützen. Herr Bock, kommen Sie bitte zum Schluss! Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. - Die Aufforderung: Unterstützen Sie diesen Antrag im Sinne der Menschen in diesem Lande! Vielen Dank. Vielen Dank. -
Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie noch, welchen Berufswunsch Sie als Kind hatten? Lehrer, Feuerwehrfrau oder Bäcker? Und wissen Sie noch, welchen Berufswunsch Sie kurz vor dem Schulabschluss hatten? Vielleicht fiel es Ihnen auch schwer mir ging es jedenfalls so, direkt vor dem Schulabschluss oder während der Schulzeit eine Entscheidung zum weiteren beruflichen Weg zu finden. In der Befragung der Bertelsmann-Stiftung zu Ausbildungsperspektiven sagten 2024 immerhin 56 % der befragten jungen Menschen, dass es zwar genügend Informationen zur Berufswahl gebe, aber man sich dort nur sehr schwer zurechtfinden würde. Praktika, Berufsberater und der Kontakt zu Betrieben seien dabei laut dieser Umfrage besonders wichtig. Und fest steht: Die Berufsorientierung muss gestärkt und präzisiert werden. Das ist ja auch Haltung eines großen Anteils in unserem Hohen Haus. Dazu haben wir bereits im Oktober 2023 einen umfangreichen Antrag vorgelegt, dessen Beratungen wir heute abschließen wollen. Allein 15 Wochen haben wir dabei auf die Unterrichtung durch die Kultusministerin gewartet. Auch das zeigt erneut die Prioritätensetzung in ihrem Haus. Meine Damen und Herren, Berufsorientierung ist eine Daueraufgabe an den Schulen, die ausreichend Zeit für die Organisation benötigt. Daher halten wir daran fest, dass die Streichung der Anrechnungsstunden für die Beauftragten für Berufsorientierung dringend rückgängig gemacht werden muss. Meine Damen und Herren, wir wollen zudem einen Berufsorientierungstag in Klasse 9 an allen allgemeinbildenden Schulen einführen. Über ein Halbjahr hinweg soll ein Tag in der Woche für dieses Thema genutzt werden, um sich zum Beispiel verschiedene Berufszweige anzuschauen, Kooperationen mit Betrieben zu pflegen und den Schülerinnen und Schülern praktisches Wissen für ihren Berufsstart zu vermitteln. Ebenso wichtig ist es dabei, dass möglichst kein junger Mensch durch das Raster fällt, weil sich niemand zuständig fühlt. Wenn junge Menschen die Schule verlassen und keine konkrete berufliche Anschlussperspektive haben, dann soll die Meldung an die Agentur für Arbeit oder an die Jugendberufsagenturen flächendeckend erfolgen, die jetzt schon freiwillig möglich ist. Denn nur so kann diesen Menschen noch einmal gezielt ein Beratungsangebot gemacht werden. Denn es ist unser Auftrag, diesen Menschen eine Perspektive zu bieten. Meine Damen und Herren, es geht auch darum, spannende Best-Practice-Beispiele aus dem ganzen Land zu überführen - aus den Regionen in das ganze Land. Viel zu oft gelingt es uns als Politik nicht, kluge und funktionierende Ansätze aus einem Ort in die Fläche zu bringen. Und es gibt viele lokale Netzwerke für Berufsorientierung. Auch wir als Ausschuss haben uns in Oldenburg einige spannende Projekte zur Berufsorientierung angesehen. Ich finde, das war ein sehr bereichernder Termin. Projekte wie zum Beispiel die LernOrteTage zeigen, wie Berufsorientierung auch durch regionale Partnerschaften und praxisnahe Ansätze gelingt. Wir sollten alles dafür tun, dass solche Ansätze flächendeckend umgesetzt werden können. Auch verschiedene Formen des Matchings, also des Zusammenbringens von Betrieb und Azubi, wurden uns dort vorgestellt. Auch dies findet in unserem Antrag Niederschlag, indem wir zum Beispiel die Chancen von KI und digitalen Apps für die effiziente Berufsorientierung sehen. Ich glaube, solche Apps, solche digitalen Angebote können hier einen echten Mehrwert schaffen und holen vor allem die jungen Leute dort ab, wo sie sind, nämlich im Online-Raum. Also: Wir können heute einen wichtigen Antrag beschließen, der viele konkrete Akzente in der Berufsorientierung setzt. Seien wir mutig! Gehen wir endlich einige Schritte, anstatt immer wieder auf dem Problem herumzukauen! Im Ausschuss haben die Vertreter der Koalitionsfraktionen immer wieder gesagt, sie würden erst den Erlass zur Berufsorientierung abwarten wollen, bevor sie erste Schritte gingen. Wieviel Selbstaufgabe kann man eigentlich als Parlamentarier in einen Satz packen? Es ist doch seltsam, dass Sie jetzt, diese Woche, doch mit einem eigenen Antrag kommen, obwohl doch der BO-Erlass noch gar nicht in der Verbandsanhörung ist. Deswegen habe ich auch im Ausschuss mehrfach nachgehakt, welche konkreten Punkte denn eigentlich in unserem Antrag fehlen würden, die Sie in einen neuen Antrag stecken würden. Daraufhin hat Frau Nzume insgesamt vier Punkte genannt: Das Erste war die Stärkung von Berufsorientierung an Gymnasien. Wer sich unseren Antrag durchliest, wird das gleich im ersten Punkt sehen. Das ist sehr deutlich enthalten. Dann wurde gesagt, wir bräuchten vor allem Potenzialanalysen. Wir fordern in unserem Antrag, auch das auszubauen. Frau Nzume hat die Vernetzung unterschiedlicher Akteure angesprochen. Wir fordern dazu vor allem die Auflösung von Barrieren in der Vernetzung von Schulen, Herr Reinken! Sofort! -, Berufsschulen, Betrieben und Kammern. Auch das ist enthalten. Entschuldigen Sie! Okay. Lassen Sie die Zwischenfrage zu? Sehr gerne. Vielen Dank. -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
die Fraktion der SPD der Kollege Beck zu Wort gemeldet. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Landesebene tragen die Verantwortung dafür, gute und verlässliche Rahmenbedingungen für unsere kommunale Ebene zu schaffen. Genau dieses Ziel verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf. Wir sehen uns durch die Stellungnahmen und die Ausschussberatung in der Ersteinschätzung bestätigt und werden dem Gesetz heute zustimmen. Zunächst will allen Beteiligten für ein wirklich sehr konstruktives Miteinander in der Beratung danken. Das trifft insbesondere auf den GBD zu, auf die kommunalen Spitzenverbände, aber insbesondere auch auf unsere Innenministerin Daniela Behrens mit ihrem Team. Herzlichen Dank für die gute und partnerschaftliche Vorbereitung und Abstimmung des Gesetzentwurfs. Mit der Amtszeitverlängerung auf acht Jahre für unsere Hauptverwaltungsbeamten schaffen wir Planungssicherheit. Das ist deshalb wichtig, weil sich die Rahmenbedingungen für die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten in den letzten Jahren massiv verändert haben. Die thematischen Herausforderungen sind vielfältiger und komplexer geworden, sodass eine personelle Kontinuität einen gewissen Vorteil bietet. Zudem darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass sich das Diskussionsklima in der Gesellschaft insgesamt verändert hat. Es ist rauer geworden. Deshalb ist es richtig, das Hauptamt zu stärken. Wir müssen an dieser und auch an anderen Stellen in der Debatte immer wieder deutlich machen, dass Übergriffe aller Art auf kommunale Beamtinnen und Beamte auch Angriffe auf die Demokratie und den Staat insgesamt sind. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir nicht zulassen. Es ist schlicht und ergreifend nicht zu tolerieren. Denn die Folge der geschilderten Entwicklung ist: Es wird immer schwieriger, gute und geeignete Kandidierende zu finden. Insbesondere in kleinen Kommunen stellen wir das heute schon vermehrt fest. Auf diese Entwicklung reagieren wir nun. Mit der Amtszeitverlängerung stärken wir das Hauptamt. Es wird attraktiver für gut qualifizierte Kandidierende. Daher ist dieser Schritt aus unserer Sicht gut begründet und auch notwendig. Ein weiteres wichtiges Thema der Gesetzesnovelle ist die kommunalen Konzernfinanzierung. Hierbei wird auf den Erfahrungen der Erprobungsphase in den Kommunen aufgebaut und eine dauerhafte Regelung geschaffen. Das ist aus unserer Sicht ein richtiger und zu begrüßender Schritt, der flexible und praxistaugliche Möglichkeiten schafft. Auch das ist gut für unsere Kommunen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zum Schluss will ich noch ein Thema aufgreifen, das durch einen Änderungsvorschlag in die Beratung eingegangen ist. Das betrifft den Gäste- und Tourismusbeitrag. Auch hier kommen wir dem Wunsch der kommunalen Familie nach und schaffen eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Gäste- und Tourismusbeitrag auf der einen und der Erhebung der Bettensteuer auf der anderen Seite. Das ist auch uns ganz besonders wichtig, um unsere Tourismuskommunen zu stärken und ihnen flexible Möglichkeiten zu geben. Zusammengefasst: Der Gesetzentwurf greift wichtige Themen der kommunalen Familie auf. Die Novelle ist praxistauglich, pragmatisch und gut für unsere Kommunen. Wir stimmen daher gerne zu. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Beck. - Als Nächster hat sich zu Wort gemeldet:
In Niedersachsen mit Vernunft und Fortschritt in die Zukunft: Windräder aufbauen statt abreißen. Für saubere Energie und Grünen Wasserstoff.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Bescheiden" hat der Landesverband Erneuerbare Energien unseren Windkraftausbau 2024 hier in Niedersachsen genannt. Ich werde Ihnen das heute nicht groß unter die Nase reiben, dass Sie das Ausbauziel deutlich verfehlt haben. Genehmigt ist eben noch nicht gebaut. Ich werde Ihnen auch nicht erzählen, dass unser Georgsmarienhütter Stahlwerk auf dem Weg zu grünem Stahl, auf dem Weg zu Wasserstoff letzten Montag den ELO, den Elektrolichtbogenofen, zum ersten Mal in seiner Historie überhaupt gestoppt hat, weil bei mal wieder über 400 Euro pro Megawattstunde am Spotmarkt schlichtweg keine kostendeckende Produktion mehr möglich war. Das alles werde ich Ihnen nicht erzählen. Das brauche ich Ihnen offensichtlich auch nicht zu erzählen; denn die Überschrift dieser Aktuellen Stunde zeigt mir, dass Sie jetzt vernünftig und fortschrittlich werden wollen. Denn man tau! Vielleicht können wir uns darauf einigen, was das heißt, und vor allem darauf, wo gerade unsere Prioritäten liegen müssen. „Vernünftig" heißt für uns nicht: rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln, und das heißt eben nicht, die letzten Kernkraftwerke abzuschalten und das Energieangebot zu reduzieren und damit den Preis weiter nach oben zu treiben, parallel aber kein Gaskraftwerk zu genehmigen oder zu bauen, auch keine Maßnahme für den Brückenstrompreis durchzusetzen und dann noch den Netzentgeltzuschuss zu streichen und zuzulassen, dass sich die Netzentgelte verdoppeln. Das ist die Bilanz Ihrer Kollegen in Berlin aus den letzten Jahren! „Vernünftig" heißt für uns, jetzt vor allem eine kräftige Portion Pragmatismus ins Spiel zu bringen, gerade beim Wasserstoff. Auch das hören Sie von uns nicht zum ersten Mal. Das heißt, dass wir möglichst viel Wasserstoff für unsere Industrie verfügbar machen müssen - auch den grauen und den blauen, weil wir Erdgas als Brückentechnologie brauchen, damit wir bestehende Infrastrukturen weiter nutzen können. Einen Moment, bitte, Herr Pohlmann! Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Bajus zu? Ja, los! Dann mal los, Herr Bajus! Vielen Dank, lieber Kollege Pohlmann. Da wir beide aus der Region
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Die Emotionen hat mein Kollege Herr Meyn eben schon ziemlich deutlich beschrieben. Mit dem heutigen Beschluss unseres Antrags unterstützen wir die Idee, die Olympischen und Paralympischen Spiele 2040 nicht nur in Deutschland, sondern auch hier bei uns in Niedersachsen als ergänzendem Austragungsort stattfinden zu lassen. Wir wollen damit die Einbindung insbesondere bereits bestehender niedersächsischer Sportstätten für eine Olympiabewerbung erreichen, denn Niedersachsen kommt bisher in den Planungen leider nicht vor. Aber, liebe KollegInnen, wer nicht kämpft, hat bekanntlich schon verloren. Wir sind überzeugt, dass Niedersachsen für bestimmte Wettkämpfe ein guter Vorbereitungs- und Austragungsort sein kann, und wollen davon auch andere überzeugen. Deshalb unterstützen wir mit diesem Landtagsbeschluss die bereits laufenden Bemühungen unserer Landesregierung und des niedersächsischen Landessportbundes, die mein Kollege auch sehr deutlich gemacht - nicht nur um des Sports und der Emotionen willen, sondern auch um im Folgenden von Investitionen in Sportstätten, Vereinsinfrastruktur, Tourismus und Verkehr zu profitieren. Im Rahmen eines bundesweiten gemeinsamen Kraftakts für die Olympischen und Paralympischen Spiele in Deutschland wird vieles möglich werden, was sonst vielleicht nicht erreichbar wäre. Denn wir wissen: Sport bringt Menschen zusammen, und zwar über alle Altersgrenzen, Nationalitäten und Sprachbarrieren hinweg. Sport vereint. Liebe KollegInnen, lassen Sie uns das Olympische Feuer 2040 auch zu uns nach Niedersachsen holen, denn dabei sein ist alles, und nur wer wagt, kann auch gewinnen. Frau Weippert, lassen Sie eine Zwischenfrage Nein. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag und bitte auch um Zustimmung der CDU-Fraktion, wenn sie das denn so unterstützt, wie sie es jetzt hier mehrfach gesagt hat. Vielen Dank. Frau Weippert, auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Bock. - Bitteschön, Sie haben das Wort.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In einer Zeit, in der die Probleme an Niedersachsens Schulen kaum größer sein könnten, in einer Zeit, in der wir ernsthaft über existenzielle Sorgen von Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen diskutieren, haben wir hier eine Schulgesetznovelle vorliegen, die durchaus Auswirkungen auf die Zukunft der freien Schulen in Niedersachsen hat. Die Hoffnung von uns als CDU, die Hoffnung von vielen Schulen in freier Trägerschaft, die Hoffnung auch der Verbände war sehr groß, dass bei diesem Gesetz auch wirklich Änderungen herumkommen, die große Probleme für die Zukunft lösen. Viele Bekenntnisse in diese Richtung sind in den letzten Monaten von den Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen abgegeben worden. Man hört hier und da, dass auch die SPD gegenüber dem Kultusministerium sehr deutlich gemacht hat, dass, wenn dieses Gesetz jetzt kommt, es auch im Einklang mit den Verbänden geschehen soll, dass es die Unterstützung der Verbände erfahren soll, damit man in diese Beratung einsteigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei genauem Hinsehen und auch beim Praxischeck, den die Schulen schon jetzt mit diesem Gesetzentwurf vornehmen, wird deutlich, dass dieser Gesetzentwurf erhebliche Probleme hat. Die jetzt geäußerte Kritik von allen Verbänden, die in diesem Bereich verantwortlich sind, aber auch von einzelnen Schulen, die bereits durchgespielt haben, was dieses Gesetz bedeuten würde, macht deutlich, dass dieser Gesetzentwurf keine Lösung sein kann, um die Probleme der Schulen in freier Trägerschaft in diesem Land wirklich zu lösen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will eines klar sagen: Frau Lansmann hat diese Kritik aufgegriffen und deutlich gemacht, dass wir am Anfang dieses Prozesses stehen und die Beratung erfolgt, und auch die Hoffnung damit verbunden, dass es da noch Änderungsmöglichkeiten gibt. Ich hoffe, dass das ernst gemeint ist und dass wir im laufenden Beratungsverfahren zu Änderungen an diesem Gesetzentwurf kommen können. Das Hauptproblem an diesem Gesetzentwurf ist die zugrunde liegende Berechnungsformel - nicht die Parameter, die vorgesehen sind denn darauf hat man sich im Letter of Intent verständigt, sondern der Umstand dass die realen Schülerkosten, die wir in Niedersachsen haben, hier nicht wirklich abgebildet werden. Es wäre ja so einfach, einfach mal zu evaluieren, wie hoch die Schülerkosten im staatlichen Schulsystem in Niedersachsen wirklich sind. Das haben andere Bundesländer auch auf die Reihe bekommen. Es wäre möglich das ist keine Raketenwissenschaft, einmal auszurechnen: „Was kostet ein Schüler im staatlichen Schulsystem?", um sich daran zu orientieren. Ich verstehe aber auch, dass das nicht nur jetzt von Frau Hamburg, sondern im Vorfeld auch schon von Herr Tonne immer wieder abgeblockt worden ist und dass man nicht evaluieren wollte, wie hoch die realen Schülerkosten sind, weil man es dann schwarz auf weiß hätte, dass die Finanzhilfe in Niedersachsen nicht ausreichend ist, dass sie nicht gerechtfertigt ist. Das wollen Sie nicht. Sie gehen dieser Diskussion aus dem Weg, weil das Geld kostet und Sie das Geld hierfür nicht zur Verfügung stellen wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist auch klar, dass das schon unter der Vorgängerregierung eine Baustelle gewesen ist - nicht erst jetzt, in dieser Legislaturperiode. Der damalige Kultusminister Tonne hat diese Diskussion mit einem Letter of Intent beendet. Er hat keine Lösung herbeigeführt, sondern es mit einem Letter of Intent in die nächste Wahlperiode verlagert. Frau Hamburg stand damals hier und hat es als Oppositionspolitikerin kritisiert, dass Herr Tonne diese Debatte lediglich mit einem Letter of Intent beendet. Aber, Frau Hamburg, das, was gerade von der SPD als Signal des Letter of Intent beschrieben worden ist, ist im Grunde nichts anderes als das, was Sie jetzt auch machen. Die Kostenneutralität, die in diesem Gesetzentwurf verankert ist, führt dazu, dass die zukunftssichere Finanzierung auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Und dann schieben Sie die Evaluierung auch noch auf einen Zeitraum nach den Landtagswahlen. Das ist genau das Gleiche, was die Vorgängerregierung, was Ihr Vorgänger, auch gemacht hat: Die Probleme der Finanzierung unserer freien Schulen sollen in drei Jahren evaluiert werden. In Niedersachsen hoffen viele darauf, dass Sie dann nicht mehr im Amt sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn dieses Gesetz so kommt, dann wird die Existenz der Schulen in freier Trägerschaft weiterhin gefährdet sein und Niedersachsen bleibt auf einem Abstiegsplatz im bundesweiten Vergleich, was die Ausstattung unserer freien Schulen angeht. Lassen Sie mich noch einen weiteren wesentlichen Kritikpunkt an diesem Gesetzentwurf deutlich zur Sprache bringen. Es geht um die geplanten Veränderungen bei der Schulaufsicht. Sie wollen eine Unterrichtsgenehmigung wiedereinführen. Frau Lansmann hat gesagt: Wir wollen die Bürokratie so gering wie möglich halten. - Bei diesem Thema gibt es im Moment keine Bürokratie. Das, was Sie im Gesetzentwurf stehen haben, bedeutet neue, zusätzliche Bürokratie. Auch wenn man sich anstrengt, Bürokratie aufbaut und den Willen äußert: „Hey, wir bauen zwar Bürokratie auf, aber wir versuchen, sie so gering wie möglich halten", ist das trotzdem ein Bürokratieaufbau. Wenn man das dann auch noch begründet, indem man einen Bericht des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2015 heranzieht, also einen Bericht, der über zehn Jahre alt ist, dann ist das eine doch sehr dünne Begründung für dieses Vorhaben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie führen weiterhin an, dass es deutliche Hinweise auf Qualitätsdefizite an einigen freien Schulen gibt und dass Sie deswegen diese Kontrolle einführen wollen. Frau Kultusministerin, ich frage mich, wo hier das wirkliche Problem ist - ob das Problem bei den freien Schulen liegt oder nicht doch im Kultusministerium, wo Sie die freien Schulen jetzt mit diesem Gesetzentwurf unter einen Generalverdacht stellen, ein neues Bürokratiemonster schaffen und deswegen zusätzliches Personal in der Schulbehörde brauchen. Das hat mit „Freiräumen", wie Sie es immer nennen, gar nichts zu tun. Die Freiräume, die die freien Schulen jetzt haben, werden mit diesem Gesetzentwurf eingeschränkt. Die freien Schulen müssen neue Bürokratie aufbauen, müssen ihre Lehrerstellen genehmigen lassen - und das in einer Zeit, in der wir ohnehin schon zu wenige Lehrkräfte haben. Ich glaube, da müssen wir deutlich nacharbeiten. Diesen Gesetzentwurf und diese Vorschriften können wir in dieser Zeit nicht gebrauchen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die geplanten Änderungen zur Finanzhilfe und zur Schulaufsicht zeigen deutlich, dass die freien Schulen in Niedersachsen nicht die Wertschätzung erfahren, die in den vergangenen Wochen und Monaten von den Abgeordneten an die Verbände herangetragen worden ist. Die Landesregierung hat ein neues Motto herausgegeben. Herr Weil hat gesagt: Wir wollen einfacher, schneller und günstiger werden. Dieses Gesetz zeigt, dass das eine Worthülse ist. Dieses Gesetz ist nicht einfacher. Nein, dieses Gesetz macht die Lage komplizierter. Dieses Gesetz führt auch nicht dazu, dass die Prozesse schneller werden. Nein, die Prozesse werden langsamer. Aber einen Punkt haben Sie getroffen: günstiger. Sie sparen zwar nicht bei der Bürokratie, aber bei einer ausreichenden Finanzhilfe unserer freien Schulen. Dieses Gesetz braucht Nachbesserungen. Ich freue mich auf die Beratungen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
im Ziel wollen wir genau das Gleiche. Über den Weg müssen wir vielleicht noch einmal genauer diskutieren. Sie reagieren jedenfalls in Ihrem Antrag nicht auf das spanische Modell. Sie haben das gerade ausgeführt, aber Sie gehen nicht wirklich darauf ein, dass wir da eine Querverbindung haben. Warum das so ist, weiß ich nicht. Das ist jedenfalls der zentrale Mangel in Ihrem Antrag, - Entschuldigung, in Ihrem Gesetzentwurf! dass es keinen Querverweis zum Gewaltschutzgesetz gibt. Sie haben es eben schon gesagt: Eine erste Maßnahme erfolgt nach NPOG, dass die Polizei vielleicht jemanden direkt des Ortes verweisen kann. Dann geht es an den Richter, der dann gegebenenfalls nach dem Gewaltschutzgesetz weitere Maßnahmen beschließt, zum Beispiel Annäherungsverbot, Kontaktverbot, Wohnungszuweisung, dass der Täter, die Täterin die Wohnung nicht mehr benutzen darf. Genau das sind die Maßnahmen, die dann auch längerfristig greifen. Aber da fehlt die Verbindung wiederum zum NPOG. Warum ist das so wichtig? Sie haben das eben schon erwähnt: Studien und die Praxis zeigen, dass sich Täter trotz gerichtlicher Anordnung nicht an selbige halten. Eine wirksame elektronische Aufenthaltsüberwachung muss aber genau solche Situationen umfassen, damit man eine passende Schutzkette hat. Indem Ihr Gesetzentwurf diesen Bereich ignoriert, bleibt er lückenhaft und gefährdet damit die Sicherheit der Opfer. Das kann natürlich auch lebensgefährlich sein. Meine Damen und Herren, häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wir brauchen durchdachte und umfassende Lösungen. Ihr Gesetzentwurf greift ein ganz wichtiges Thema auf, bleibt aber in der Umsetzung weit hinter den Anforderungen der heutigen Zeit zurück. Wir können die rechtlichen Verstöße nicht nur isoliert betrachten, sondern wir müssen sie in ein Gesamtsystem aus Prävention, Überwachung und Gefahrenabwehr einbetten. Dafür brauchen wir einen klaren, umfassenden und modernen Rahmen, der sowohl den Schutz der Opfer als auch die Durchsetzbarkeit der eigentlichen Maßnahmen sicherstellt. Die Kombination aus Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes und polizeirechtlichen Aufenthaltsüberwachungsmöglichkeiten ist entscheidend, um eine effektive Schutzkette zu gewährleisten. Genau darauf zielt unser Entschließungsantrag ab. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns keine halben Sachen machen, lassen Sie uns gerne gemeinsam daran arbeiten, häusliche Gewalt entschlossen zu bekämpfen! Statt Schaufensteranträgen brauchen wir Maßnahmen, die tatsächlich wirken, und Gesetze, die halten, was sie versprechen. Ich lade Sie aber gerne ein: Beteiligen Sie sich weiter an den Beratungen zu unserem Entschließungsantrag! Dann kommen wir dem gemeinsamen Ziel, häusliche Gewalt zu bekämpfen, schnell näher. Vielen Dank. Herr Saade, auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
das Wort. Frau Präsidentin, vielen Dank. - Herr Minister Lies, ich möchte Sie im Zusammenhang mit der Debatte, wie man Anreize zur Wohnungsbautätigkeit setzen kann da wird ja immer wieder die Forderung erhoben, die Grunderwerbsteuer abzuschaffen, konkret fragen: Wie stehen Sie zu einer kompletten Abschaffung der Grunderwerbsteuer? Bringt das etwas? - Oder zu einer Absenkung der Grunderwerbsteuer. Wie stehen Sie vor allen Dingen zu der Frage, die wir erst gestern im Plenum diskutiert haben, nämlich die Neubautätigkeit anzuregen, indem man die Grunderwerbsteuer auf neu errichtete Immobilien abschafft und nur auf Bestandsimmobilien also beim Verkauf einer Altimmobilie erhebt? Letzte Frage: Wie stehen Sie zu einer möglichen Bundesratsinitiative Herr Henning, haben Sie mehrere Fragen? Ich dachte, wir können das gleich im Zusammenhang machen. Ich muss schon wissen, ob es eine oder zwei Fragen sind. Das sind zwei. Lassen Sie mich das hier bitte klären. Das wäre die zweite Frage, die jetzt kommt. Wunderbar, die zweite Zusatzfrage der SPD. Bitteschön! Wie stehen Sie zu einer möglichen Bundesratsinitiative für Fälle, bei denen man von einem Bauträger kauft? Dann haben wir das Problem, dass die Grunderwerbsteuer sowohl auf den Grund- und Bodenwertanteil als auch auf den Gebäudewertanteil anfällt. Die Idee beim Bau durch Bauträger ist, die Grunderwerbsteuer nur auf den Grund- und Bodenwertanteil zu erheben, nicht aber auf den Gebäudewertanteil, um auch so zu Anreizen für den Neubau zu kommen. Wie stehen Sie zu dieser Fragestellung? Bevor ich dem Minister das Wort gebe, ganz kurz: Ich bitte, mir die Meldungen zu Fragen einzeln vorzulegen,
Herr Scharrelmann, Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wie gedenken Sie und die Landesregierung die eben dargestellten offensichtlichen Differenzen innerhalb der Koalition in Bezug auf die Prioritätensetzung dieser Landesregierung bei Infrastrukturprojekten so zu lösen, dass Niedersachsen keinen Schaden nimmt? Der Herr Ministerpräsident antwortet.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir unser Niedersächsisches Krankenhausgesetz an, um das Gesundheitsversorgungsverbesserungsgesetz bei uns bestmöglich umzusetzen. Wir haben uns sehr schnell auf den Weg gemacht, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung zu schaffen, damit die Zuteilung der neuen Leistungsgruppen an die Krankenhäuser nun auch sinnvoll und auf den Bedarf ausgerichtet erfolgen kann. Das geschieht mittels eines Moduls, welches im Gesetz verankert werden muss. Damit ist ein erster wichtiger Schritt dafür getan, dass die Krankenhäuser ihre Bedarfe anmelden, welche Leistungen sie zukünftig an den jeweiligen Standorten erbringen wollen und können. Diese Bündelung von Kompetenz und Wissen in einem Krankenhaus ist ein wichtiger Beitrag dazu, die Qualität der Krankenhausbehandlungen zu stärken. Das ist im Interesse der Menschen, die auf eine wirklich gute Behandlung angewiesen sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor. Allein schon an dessen Fülle ist erkennbar, dass wir uns im Ausschuss sehr intensiv mit den Folgen der Gesetzesänderung befasst haben. Das muss ich hier nicht im Detail wiederholen und ergibt sich daraus. Im Hinblick auf die begrenzte Redezeit fasse ich das aber ganz kurz zusammen, weil man ja auch wissen muss, worüber wir sprechen. Es ging um die Vorgabe von Planfallzahlen, um die Zuständigkeit für die Zuweisung der Leistungsgruppen und um die Befugnisse zur Übermittlung von Daten zwischen dem Ministerium und dem Medizinischen Dienst. Wichtig ist, dass wir uns nach den intensiven Beratungen am Ende auf einen geeinten Text verständigen konnten. Das, was wir heute beschließen können, ist deshalb möglich geworden, weil es dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und dem Ministerium gelungen ist, in enger Zusammenarbeit Formulierungen für die strittigen Passagen zu finden, die nun mehr rechtliche Klarheit schaffen und denen schlussendlich die breite Mehrheit der Fachausschussmitglieder folgen konnte. Dafür bedanke ich mich wirklich herzlich bei allen Beteiligten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf ist natürlich nur ein kleiner Baustein auf dem Weg zur Verbesserung der stationären medizinischen Versorgung. Er ist aber notwendig und wichtig für die jetzt auf den Weg gebrachte Reform und damit ein wichtiger Schritt zu einer qualitativ exzellenten Versorgung. Das sage ich auch im Hinblick darauf, dass wir ein Flächenland sind. Hier in der Region Hannover gibt es natürlich viele stationäre Behandlungsmöglichkeiten, die gut ausgebaut sind. Dafür, dass wir auch in Zukunft in der Fläche diese gute Versorgung haben, braucht es das Gesundheitsversorgungsverbesserungsgesetz und diesen kleinen ersten Schritt, den wir jetzt tun. Dem werden weitere Schritte folgen, und ich bin mir sicher: Wir werden auch in Zukunft heftig debattieren, weil natürlich immer dann, wenn etwas Neues passiert, auch Fehler passieren können und weil man damit rechnen muss, auch Dinge nachbessern zu müssen. Wir haben dafür aber bis jetzt ein gutes Klima miteinander. Veränderungen bringen das häufig mit sich. Daher bin ich optimistisch, dass es am Ende gelingen wird, es gut umzusetzen. Für die Menschen in unserem Land ist es in jedem Fall wichtig, zu wissen, dass sie im Falle des Falles eine gute Behandlung bekommen können. Darauf sollen sie sich auch verlassen können. Mit der Umsetzung dieses hohen Anspruchs wollen wir jetzt beginnen. Ich freue mich, dass wir hier heute eine breite Zustimmung erreichen können. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! - Vielen Dank, Frau Weippert. Wir sehen natürlich Chancen durch eine Bewerbung für die Olympischen Spiele 2040. Dass sich diese erfüllen, hoffen wir ja auch. Deswegen habe ich ja auch aufgezählt, wo die strukturellen Miseren derzeit liegen, insbesondere, was die Sportstätten angeht. Die 25 Millionen Euro sind sicherlich ein Anfang. Sie können lange nicht das Ende sein. Allein in meiner Heimatstadt könnte ich einen großen Teil davon irgendwo irgendwie verbauen. Herzlichen Dank. Danke schön, Frau Buschmann. -
Glasindustrie in der Zukunftsregion Weserbergland+ fördern - die energieintensive Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag setzen wir in der Tat, wie der Kollege gesagt hat, ein starkes Zeichen für die Glasindustrie in Niedersachsen - eine Branche, die wie so viele energieintensive Industriezweige durch die gestiegenen Energiekosten unter Druck geraten ist. Gleichzeitig stehen sie vor der Herausforderung der Dekarbonisierung, also der Loslösung von fossilen Energieträgern in der gesamten Wertschöpfungskette. Die Lösung für beides ist das Umstellen auf erneuerbare Energieversorgung, denn grüne Energie ist günstige Energie. Die Glasindustrie im Weserbergland ist mit ihrem Transformationswillen unzweifelhaft nicht nur ein zentraler Wirtschaftsfaktor, sondern auch ein Vorbild dafür, wie Industrie und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Wir brauchen wettbewerbsfähige Strompreise, und zwar im europäischen Binnenmarkt, um wettbewerbsfähig zu sein, aber auch mit Blick auf den internationalen Kontext, eine verbesserte Wasserstoffinfrastruktur und die Unterstützung unserer Industrie bei der effektiven Nutzung erneuerbarer Energie. Dieser Antrag unterstützt bei ebendieser Umstellung auf grünen Strom und Wasserstoff. Ich freue mich darüber, dass der Antrag in den Ausschüssen die breite Zustimmung gefunden hat, die gerade schon beschrieben wurde. Mit im Boot hier auch die CDU. Das ist ein wichtiges Signal. Es ist gut, wenn die niedersächsische CDU sich hier auf das Notwendige besinnt - gerade weil die CDU auf Bundesebene oft das Gegenteil signalisiert. Es wird kolportiert, die transformationsfreundliche Wirtschaftspolitik unter der Führung von Robert Habeck sei die Ursache wirtschaftlicher Herausforderungen. Doch die Wahrheit ist eine andere. Die Wirtschaftskrise resultiert maßgeblich aus einer zu langen Abhängigkeit von billigen fossilen Energieimporten und einem fehlenden Fokus auf Innovation und Dekarbonisierung. Die schnelle und effiziente Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Ländern gerade auch mit Niedersachsen in der Energiekrise hat in Rekordgeschwindigkeit dafür gesorgt, dass eine Gasmangellage verhindert werden konnte und die Erneuerbaren im schnellen Ausbau befindlich sind. Ohne diese Maßnahmen gäbe es einige der großartigen Unternehmen, über die wir heute sprechen, in unserem Land vermutlich nicht mehr, zulasten der Beschäftigten im ländlichen Raum. Dass die CDU in Niedersachsen erkennt, wie wichtig es ist, die Industrie aktiv bei ihrer Transformation zu unterstützen, verdient hier also Anerkennung. Und, Frau Hermann, als Mitglied des CDU-Bundesvorstandes lade ich Sie direkt ein, diese Erkenntnisse nach Berlin zu tragen. Beispielsweise tragen Sie in diesem Antrag die Forderung für eine Senkung der Netzentgelte mit, worüber ich mich sehr gefreut habe. Dagegen hat Ihre Bundestagsfraktion Anfang dieser Woche verhindert, dass die Netzentgelte noch in dieser Legislatur für Unternehmen und VerbraucherInnen gesenkt werden. Aber es ist noch nicht zu spät. Vier Jahre derartiger Politik unter einem Kanzler Merz wären allerdings fatal, nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für unseren Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Eine Politik, die nicht nach vorne denkt, macht aus zukunftsfähigen Unternehmen wie eben auch denen der Glasindustrie das Nokia von morgen. Für die Glasindustrie im Weserbergland ist dieser Entschließungsantrag jedenfalls sehr wichtig, um Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern. So geht gute Wirtschafts-, Klima- und Sozialpolitik. Lassen Sie uns diesen Weg konsequent gemeinsam weitergehen - für die Menschen in Niedersachsen, für unsere Wirtschaft und für den Klimaschutz. Vielen Dank.
Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Saade. Ja, Professionalität. Ich frage mich, wie es in anderen Bundesländern ist, wo das den Polizisten erlaubt ist. Ist die Polizei dort weniger professionell als die hier in Niedersachsen? Nein, so kann es doch nicht sein. Herr Saade, das, was traurig ist, ist, dass es überhaupt dieses Antrages bedarf. Das ist das wirklich Traurige, dass es überhaupt dieses Antrages bedarf. Denn es müsste eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich Frau Behrens mit einer Deutschlandfahne zu einer Polizeidienststelle begibt und nicht mit einer Regenbogenflagge. Das wäre Selbstverständlichkeit, und das ist das, was die Menschen erwarten. Die Zeit der Wokeness ist endgültig vorbei. Die Menschen ertragen es nicht mehr. Vielen Dank. Herr Saade, möchten Sie antworten? -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Statistisch gesehen jeden Tag versucht ein Partner oder Ex-Partner, eine Frau umzubringen. An jedem dritten Tag gelingt es ihm. Die erschütternden Zahlen zu häuslicher Gewalt gingen kürzlich auch im Rahmen des Orange Day durch die Presse: über 255 000 Opfer von häuslicher Gewalt im Jahr 2023, davon 20 875 erfasste Fälle in Niedersachsen - ein Anstieg um knapp 11 %. Das sind 48 Fälle pro Tag. Und die Dunkelziffer ist weitaus höher, Schätzungen zufolge vier- bis fünfmal so hoch. Die stellvertretende Landesvorsitzende des Weißen Rings, Lena Weilbacher, zog daraus die Folgerung im Innenausschuss: „Alle 45 Sekunden wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt." Alle 45 Sekunden! Hinter diesen Zahlen stehen Menschen wie du und ich. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die Leid, Schmerz und Angst ausgesetzt sind, viele von ihnen regelmäßig und leider sogar täglich. Das heißt, häusliche Gewalt ist nicht nur ein privates Drama, sondern auch ein gesellschaftliches Versagen, wenn wir nicht entschlossen und umfassend handeln. Es ist unsere Aufgabe, denjenigen beizustehen, die oft im Verborgenen leiden - in Angst, Isolation und ohne Zugang zu Hilfe. Als Politik haben wir die Verantwortung, diese Menschen zu schützen und ihnen Perspektiven zu geben. Mit der Istanbul-Konvention, der Deutschland beigetreten ist, haben wir zudem eine klare internationale Verpflichtung übernommen, gegen häusliche Gewalt zu kämpfen. Doch diese Verpflichtung bleibt vielerorts noch Stückwerk. Der Europarat hat Deutschland im Jahr 2022 zu Recht gerügt, weil wir unsere Zusagen bislang nicht ausreichend umgesetzt haben. Das darf uns nicht länger tatenlos bleiben lassen. Häusliche Gewalt ist kein Randthema. Sie ist eine fundamentale Bedrohung für den sozialen Frieden und die Rechtsstaatlichkeit. Meine Damen und Herren, am 8. November letzten Jahres haben wir das Thema häusliche Gewalt hier im Plenum zum Teil äußerst emotional erörtert. Bereits in dieser Debatte hat die CDU-Fraktion ausdrücklich kritisiert, dass die Vorschläge von Rot-Grün nicht ausreichend sind. Ich wiederhole das von mir in der Debatte Gesagte, nachzulesen im Plenarprotokoll auf Seite 4 322: „Dass sich die Landesregierung zunächst auf Bundesebene für eine bundesweit einheitliche Regelung des Einsatzes von elektronischen Fußfesseln im Gewaltschutzgesetz einsetzen möge, ... ist zu wenig. Anstatt der Bitte an die Landesregierung, sich auf Bundesebene einzusetzen, ist das Gebot der Stunde: Selbst tätig werden und die elektronische Überwachung im Polizeirecht verankern. Wir hier im Niedersächsischen Landtag sind in der Lage, das eigenständig zu regeln." Ich zitiere weiter aus meiner Plenarrede vom November: „Also muss die Landesregierung, müssen Sie, Frau Ministerin Behrens, sofort handeln. Wir brauchen eine präventiv-polizeiliche Befugnisnorm, und zwar schnellstmöglich. Wir werden der Landesregierung gern behilflich sein, um die elektronische Fußfessel im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zu verankern und unserem Schutzauftrag gerecht zu werden." So weit meine Plenarrede aus dem vergangenen Jahr und so weit die ausdrückliche Forderung der CDU-Landtagsfraktion an Sie, Frau Innenministerin, tätig zu werden. Das ausdrückliche Angebot, in dieser wichtigen Sache, in der wir uns wirklich alle einig sind, an einem Strang zu ziehen und gemeinsam die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zu verankern, haben wir als CDU schon in der von mir benannten Plenardebatte im letzten Jahr gemacht. Also, worauf warten wir? Nicht warten, machen! Andere Länder wie Spanien haben uns vorgemacht, wie erfolgreich diese Methode sein kann - seit 2009. Dort hat die elektronische Überwachung dazu beigetragen, dass es in überwachten Fällen keine tödlichen Gewalttaten mehr gab. Sie ist also nachweislich und das schon seit über 15 Jahren ein effektives Mittel zur Durchsetzung von Annäherungsverboten. Meine Kolleginnen und Kollegen, wie die Praxis zeigt, werden Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz oder auch polizeiliche Wohnungsverweisungen in vielen Fällen missachtet. Potenzielle Gewalttäter nähern sich wiederholt ihren potenziellen Opfern, und das Risiko erneuter Gewalttaten steigt. In diesen Fällen ist es derzeit das Opfer, das selbst die Polizei rufen muss, um sich vor dem Täter zu schützen. Steht der potenzielle Täter plötzlich vor der Tür, so hat das potenzielle Opfer oft gar keine Zeit, die Polizei zu rufen. Genau hier setzt die elektronische Aufenthaltsüberwachung an. Durch die Alarmauslösung wird die Polizei unmittelbar über die Annäherung informiert. Die Polizei kann das potenzielle Opfer warnen und vor allem zeitnah zum potenziellen Täter gelangen. Zudem ist davon auszugehen, dass die permanente elektronische Aufenthaltsüberwachung auch abschreckend wirkt. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann damit bei der Rettung des Opfers entscheidend sein. Vor diesem Hintergrund haben bereits einige Länder für den landespolizeilichen Schutz vor häuslicher Gewalt eine Rechtsgrundlage geschaffen, die die elektronische Aufenthaltsüberwachung vorsieht: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen. Bremen, Schleswig-Holstein und Berlin wollen in Kürze folgen. Wenn Sie sich die unterschiedlichen Regierungsbeteiligungen in diesen Ländern ansehen, stellen Sie fest, dass die Schaffung der Rechtsgrundlage in den Ländergesetzen keine Frage der Parteifarbe ist, sondern es ist der gemeinsame Wille, den Opfern von häuslicher Gewalt zu helfen. Die Sache, der Schutz der Opfer häuslicher Gewalt, eint alle über Parteigrenzen hinweg. Darum bitte ich auch die regierungstragenden Fraktionen von Rot-Grün hier im Niedersächsischen Landtag: Unterstützen Sie diesen vorliegenden Gesetzentwurf. Oder worauf wartet Niedersachsen? Auf das Gewaltschutzgesetz des Bundes? Der Referentenentwurf zum Gewaltschutzgesetz selbst sieht ausdrücklich vor, dass eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene die landespolizeilichen Regelungen ergänzt, ohne etwas am kompetenzrechtlichen Verhältnis zwischen dem Gewaltschutzgesetz und den Polizeigesetzen der Länder zu ändern. Daher sei es wichtig, dass alle Länder auch in ihren Polizeigesetzen rechtliche Grundlagen schaffen, damit der Opferschutz umfassend sichergestellt ist. Sofern von der Innenministerin und der Justizministerin behauptet wird, dass eine Regelung im Gewaltschutzgesetz ausreiche, so ist das falsch. Sie suggerieren: Wenn der Bund eine Regelung treffe, sei das Problem gelöst - erst dann, wenn nicht, müssten die Länder handeln. Das ist falsch. Eine solche Einschätzung der beiden Ministerinnen verkennt das Verhältnis der zivilrechtlichen Schutzinstrumente Gewaltschutzgesetz zu den polizeirechtlichen Schutzinstrumenten -NPOG. Selbst dann, wenn es zu einer bundesgesetzlichen Regelung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutzgesetz kommen sollte, entstünde eine markante Schutzlücke, wenn der Landesgesetzgeber auf eine entsprechende Regelung im NPOG verzichten sollte. Warum? Die zivilrechtlichen und polizeirechtlichen Schutzinstrumente das hat die Anhörung im Innenausschuss gezeigt stehen nicht in einem Entweder-oder-Verhältnis, sondern in einem Sowohl-als-auch-Verhältnis zueinander. Das zeige bereits die Existenz des § 17 a NPOG. In dieser Norm sind die Wohnungsverweisung und das Aufenthaltsverbot bei häuslicher Gewalt geregelt. Diese Maßnahmen zielten darauf ab, in Fällen drohender gewaltsamer Übergriffe die akute polizeiliche Krisenintervention vor Ort zu ermöglichen; denn zivilrechtlicher Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz setze eine Antragstellung und ein gerichtliches und zwar ein familiengerichtliches Verfahren voraus. Schon deshalb könne eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz selbst dann, wenn einmal die Möglichkeit bestehen sollte, diese mit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung zu verbinden, den erforderlichen lückenlosen Opferschutz nicht bieten. Flankierende landespolizeiliche Regelungen seien unverzichtbar. Meine Damen und Herren, wenn wir es mit dem Schutz der Opfer vor häuslicher Gewalt ernst meinen, dann dürfen wir nicht weiter warten. Mit jedem Tag, der verstreicht, ohne dass wir hier als Landesgesetzgeber tätig werden, überlassen wir Opfer von häuslicher Gewalt ihrem Schicksal - Opfer genauso wie Manuela A. aus meiner Heimatstadt Buxtehude. Das Stader Tageblatt und das Buxtehuder Wochenblatt berichteten am 12. November 2024: „Häusliche Gewalt in Buxtehude Das Verbrechen, das sich am 11. November 2024 in der Schröderstraße in Buxtehude ereignete, war außergewöhnlich brutal. Bei einem Streit kam eine von ihrem Ex-Mann angezündete Frau ums Leben. Der Mann habe die 42-jährige Frau und sich selbst mit einer brennbaren Flüssigkeit aus einem Kanister überschüttet und anschließend die Flüssigkeit entzündet. Die Frau habe in Flammen gestanden. In ihrem Badezimmer habe sie versucht, die Flammen selbst zu löschen. Ein Nachbar habe die Wohnungstür aufgebrochen und die Frau au s der verrauchten Wohnung gebracht. Der Mann starb noch in der Wohnung an seinen Brandverletzungen. Die Frau wurde in eine Spezialklinik gebracht, erlag aber einen Tag später ihren schweren Verletzungen." Das besonders Bittere an dieser Tragödie: Diesem Mann war ein Annäherungsverbot auferlegt worden. Der Tod von Manuela A. wäre mit einer elektronischen Fußfessel höchstwahrscheinlich zu verhindern gewesen. Die Erfolge aus Spanien lassen diese Behauptung zu. Was hindert uns daran, Frauen wie Manuela A. schnellstmöglich vor ihren Peinigern zu schützen? Was hindert uns daran, Frauen wie Manuela A. schnellstmöglich vor ihren Peinigern zu schützen, bevor es zum Äußersten kommt? Was hindert uns als Landesgesetzgeber, zeitnah eine Befugnisnorm für die elektronische Aufenthaltsüberwachung zum Schutz vor Beziehungsgewalt in das NPOG aufzunehmen? Was hindert uns? Nichts! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir diesen Schritt. Helfen Sie mit! Ein sicheres Niedersachsen ist machbar! Herzlichen Dank.
Aufkommensneutralität? Wie die Grundsteuer Eigentümer und Mieter belastet.
Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute wieder gesehen, dass die Debatte um die Grundsteuerreform häufig vordergründig von Kritik an staatlichem Handeln dominiert wird. Ich finde das in der Massivität schwierig. Eine Sache ist sicherlich kritikwürdig, nämlich die Tatsache, dass bis zum letzten Jahr die Grundsteuer im Westen Deutschlands auf Werten aus dem Jahr 1964 basierte, egal, wie sich der echte Wert der Grundstücke seitdem geändert hatte. Fast sechs Jahrzehnte lang wurde diese Ungerechtigkeit billigend in Kauf genommen. Sicherlich nicht kritikwürdig ist, dass das Bundesverfassungsgericht 2018 die Vorschriften über die Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt hat nein, das war folgerichtig, weil das Festhalten an den bisherigen Werten über einen langen Zeitraum systembedingt in erheblichem Umfang zu Ungerechtigkeiten geführt hat. Die Grundsteuerreform war deshalb zwingend notwendig, um die Grundsteuereinnahmen der Städte und Gemeinden zu sichern. Jedenfalls kann ich die Massivität der Kritik an der aktuellen Neuregelung der Grundsteuer nicht nachvollziehen. Denn es ist eine außerordentliche Ungerechtigkeit der Vergangenheit abgebaut worden, und es wurden die Maßgaben unseres höchsten Verfassungsgerichts sachgerecht umgesetzt. Das bedeutet nicht, dass jede Umsetzung perfekt gelungen ist. Insofern lassen Sie uns gerne sachlich über die Details sprechen! Niedersachsen hat sich gegen die komplexen Ermittlungen von Grundstückswerten und stattdessen für ein deutlich einfacheres, wertunabhängiges Grundsteuermodell entschieden. Und ich muss hier die Lösung, die mein Vorgänger, Reinhold Hilbers, gefunden hat und die von Ihnen hier im Landtag in der letzten Wahlperiode beschlossen wurde, ausdrücklich loben - meine Vorredner haben das zum Teil auch schon getan. Dieses Lob richtet sich auch an den früheren Steuerabteilungsleiter Ernst Hüdepohl und das Grundsteuerfachreferat, das heute auch anwesend ist: Vielen Dank für die Arbeit daran!. Die ausschlaggebenden Parameter für die Verteilung der Belastung mit Grundsteuer sind in Niedersachsen nur die Grundstücksgröße, das Ausmaß der Bebauung, die Lage und ob Wohnnutzung vorliegt. Die Flächenmerkmale geben in der Regel den Ausschlag für die mögliche Intensität der Nutzung kommunaler Infrastruktur und die allgemeine Teilhabe an der Gemeinde. Damit wurde die Grundsteuer einfach gehalten. Der komplex zu berechnende und streitanfällige Verkehrswert von Grundstück, Gebäude und Ausstattung wird nicht ermittelt. Dieser Systemwechsel führt ebenso wie die Beseitigung des bisherigen verfassungswidrigen Zustandes dazu, dass es Belastungsverschiebungen zwischen einzelnen Grundstücken gegeben hat und auch geben musste. Aufkommensneutralität bedeutet in diesem Zusammenhang, dass manche in Zukunft mehr und andere weniger bezahlen werden. Noch einmal: Das ist die zwingende Folge davon, dass wir uns nicht mehr an dem veralteten Einheitswert von 1964 orientieren. Trotzdem gibt es Fälle - und das ist bei einer Größenordnung von dreieinhalb Millionen wirtschaftlichen Einheiten auch nicht ungewöhnlich -, deren Grundsteuerbelastung sich in einem Maße verändert hat, das möglicherweise nicht gerechtfertigt ist. In einer Vielzahl von Fällen liegt das daran, dass der Grundsteuermessbescheid fehlerhaft ist, weil die angegebenen Flächen im Rahmen der Erklärung mehrfach angegeben worden sind oder bei Eigentumswohnungen nicht nur die zur Wohnung gehörende Fläche, sondern auch Gesamtflächen oder Nutzflächen der gesamten Wohnanlage angegeben worden sind, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Diese Fehler werden vom Finanzamt noch mit Wirkung zum 1. Januar 2025 beseitigt, wenn die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer um Überprüfung bitten und sich dabei ein Fehler herausstellt. Dies geschieht unabhängig davon, ob rechtzeitig Einspruch eingelegt worden ist. Darüber hinaus sieht das Gesetz selbst eine Evaluierung vor. Die Belastungsverteilung der Grundsteuer ist nach Abschluss der Hauptfeststellung zum 31. Dezember 2027 zu evaluieren. Im Rahmen dieser Evaluierung werden alle Kritikpunkte, wie zum Beispiel die Belastung der Nutzfläche gegenüber der Wohnfläche oder eine Berücksichtigung von Nutzungseinschränkungen, einbezogen werden. Bereits jetzt zeichnen sich zwei Fallgruppen ab, die wir uns hinsichtlich der Belastungshöhe anschauen werden: erstens Resthöfe mit teilweise ungenutzten Nebengebäuden sowie - zweitens - bestimmte unbebaute und ungenutzte Grundstücke im Außenbereich. Und ich kann Ihnen sagen: Hier warten wir mit der Evaluation nicht bis 2027, sondern gehen das jetzt unmittelbar an, um diese Probleme abzustellen. Ich möchte eine Aktuelle Stunde zur Grundsteuer nicht verstreichen lassen, ohne mein ausdrückliches Lob an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern und den Städten und Gemeinden auszusprechen. Einen Moment, bitte, Herr Heere! Entschuldigung, dass ich Sie unterbrechen muss. Es liegt das Begehr nach einer Zwischenfrage vor: des Abgeordneten Schepelmann. Bitte! Vielen Dank, Herr Heere, dass Sie die Frage zulassen.
Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir können heute mit dem Beschluss dieses Antrags einen vergleichsweise kleinen, aber bedeutenden Schritt zur Rettung von Menschenleben gehen, und das bereits an der Basis unserer Gesellschaft: in den Schulen. Mit dem Antrag „Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan" setzen wir uns dafür ein, dass Wiederbelebungskompetenzen flächendeckend und nachhaltig vermittelt werden. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam beschreiten! Besonders hervorzuheben ist, dass wir hier einen Antrag vorlegen, der von den Fraktionen der CDU, der Grünen und der SPD gemeinsam getragen und erarbeitet wurde. In Zeiten, in denen die politische Debatte oft von Gegensätzen geprägt ist, zeigt dieser Antrag, dass wir bei Themen von wichtiger Bedeutung doch an einem Strang ziehen können. Frau Ramdor, ich möchte deutlich machen: Wir haben den Antrag gemeinsam erarbeitet. Alle Fraktionen haben ihre Ideen einfließen lassen. Dabei haben wir gemeinsam etwas Gutes geschaffen. Herr Rykena, ich kann nicht ganz verstehen, dass Sie sagen: Das ist sinnvoll, aber wir stimmen am Ende doch nicht zu. - Da könnte man sich auch mal klar positionieren. Der Rest des Hauses ist sich ja einig. Denn jedes Jahr sterben in Deutschland Tausende Menschen an plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand. Die Chancen, einen solchen Notfall zu überleben, steigen jedoch erheblich, wenn Laien schnell und kompetent Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten können. In Ländern, in denen eine breite Ausbildung in Herz-Lungen-Wiederbelebung zum Standard gehört, ist die Überlebensrate nach einem Herzstillstand deutlich höher. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen Schulen als zentrale Orte begreifen, an denen Wissen und Kompetenzen vermittelt werden, die über das Leben in einer modernen Gesellschaft hinausgehen - Wissen, das Leben rettet. So wurden im Jahr 2024 in Niedersachsen die „Wochen der Wiederbelebung" durchgeführt. Diese Initiative hat gezeigt, dass praktische Wiederbelebungstrainings und die Zusammenarbeit mit externen Partnern wie Hilfsorganisationen große Resonanz finden. Doch das reicht nicht. Einzelne Aktionen müssen verstetigt und systematisch in den Schulalltag integriert werden. Daher bringen wir heute auch die folgenden Punkte auf den Weg: Integration von Wiederbelebungsinhalten in die Kerncurricula der Sekundarstufe I, die Bereitstellung praxisorientierter Unterrichts- und Informationsmaterialien über das Bildungsportal, die Fortsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsmonats zur Wiederbelebung in Kooperation mit externen PartnerInnen, die Prüfung, wie das EU-Projekt „Lifeforce", das auf die Vorschulung von Grundschülerinnen und ‑schülern im Bereich der Wiederbelebung abzielt, auf Grundschulen übertragen werden kann. Mit diesen Bausteinen erreichen wir, dass Schülerinnen und Schüler Wiederbelebung nicht nur erlernen, sondern auch nachhaltig anwenden können. Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Aufgabe als Landesparlament ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die alle Kinder und Jugendlichen erreichen, unabhängig von ihrer sozialen oder regionalen Herkunft. Indem wir Wiederbelebungskompetenzen in den Lehrplänen verankern, leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und zur Gesundheitsvorsorge. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass wir diesen Weg nicht allein gehen müssen. Viele Stiftungen und Hilfsorganisationen haben bereits bewiesen, dass sie bereit sind, Schulen mit Materialien und Schulungen zu unterstützen. Es liegt an uns, diese Partnerschaften zu intensivieren und damit Schulen bei der Umsetzung zu entlasten. Ich habe noch ein wenig Redezeit. Ich wollte noch etwas Persönliches erzählen. Vor etwa zwei Jahren hat mein Vater einen plötzlichen Herztod erlitten. Es geht gar nicht um die Situation der Wiederbelebung. Aber in dem Moment, in dem man erfährt, die Situation tritt ein, und man sich auf dem Weg nach Hause befindet bei mir waren es etwa acht Minuten, fragt man sich natürlich: Was macht man, wenn man gleich da ist? Wie geht man mit der Situation um? Ich muss ganz klar sagen: Ich war, ehrlich gesagt, nicht ausreichend vorbereitet. Das Seminar in der Fahrschule, das mir in etwa zwei Minuten gezeigt hat, wie es funktioniert, hat nicht gereicht. Die kurze Übung beim Freiwilligen Wehrdienst hat auch nicht ausgereicht. Ich wäre in der Situation ziemlich hilflos gewesen. Das ist etwas, was niemand erleben sollte. Man sollte wissen, wie man in der Situation zu handeln hat. Man sollte durch die Gesellschaft ausreichend vorbereitet sein. Wir als Politik haben die Verantwortung, jeder anderen Person dieses Schicksal zu ersparen. Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. - Lassen Sie uns gemeinsam ein starkes Signal senden: Niedersachsen setzt auf Bildung, die nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch Leben rettet. Ich bitte Sie daher: Stimmen Sie diesem Antrag zu und machen Sie den ersten Schritt für eine lebensrettende Bildungspolitik in Niedersachsen. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute beraten wir abschließend über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf. Ich füge an dieser Stelle ein, wie wichtig der Öffentliche Gesundheitsdienst geworden ist, nicht allein durch das, was ziemlich genau vor fünf Jahren in diesem Land begonnen hat, nämlich die Corona-Pandemie. Wir haben festgestellt, dass wir mit Faxgeräten nicht weitergekommen. Deshalb ist die Digitalisierung an dieser Stelle extrem wichtig und muss unterstützt werden. Deshalb ist die Akademie, die auch schon über 50 Jahre hinaus arbeitet, für die Qualifizierung von Fachkräften im Öffentlichen Gesundheitsdienst und damit ein zentraler Baustein im Gesundheitssystem so extrem wichtig. Das heißt, ein gut aufgestellter, leistungsfähiger ÖGD ist für die Gesundheitsversorgung und Prävention ich unterstreiche „Prävention" extrem notwendig. Das zeigen, wie schon gesagt, insbesondere die letzten fünf Jahre. Umso wichtiger ist es, dass wir mit einer gesicherten Finanzierung der Akademie langfristig stabile Strukturen schaffen. Die Akademie wird von dreizehn Bundesländern getragen, die sich finanziell an ihrem Betrieb beteiligen. Und das ist gut. Auch vielen Dank für das Lob an den Kollegen Laumann. Das teile ich an dieser Stelle. Die finanzielle Unterstützung der Akademie sichert nicht nur den laufenden Betrieb, sondern ermöglicht auch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Lehrangebote. Das ist aktuell extrem wichtig. Insbesondere die Digitalisierung der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wird mit diesen Mitteln weiter vorangetrieben. So können wir also sicherstellen, dass die Fachkräfte im ÖGD auch in Zukunft bestmöglich auf neue Herausforderungen eingestellt sind. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Danke schön. Die Frau Ministerin antwortet. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Wille, wir verfügen über 48 Plätze - 42 Plätze für Männer und 6 Plätze für Frauen. - Vielen Dank.
Illegale Migration und Rechtspopulisten stoppen: Sicherheit für die Menschen in Niedersachsen gewährleisten - Rot-Grün darf sich nicht verweigern
Sebastian Lechner. Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will diese fünf Minuten der Aktuellen Stunde nutzen, um den Ministerpräsidenten dieses Landes aufzufordern, seinen Einfluss in der SPD geltend zu machen und mit uns gemeinsam heute, in den nächsten Tagen und in den nächsten Wochen eine echte Wende in der Migrationspolitik zu beschließen. Vor einer Woche wurde der zweijährige Yannis mit acht Messerstichen getötet. - Sie sind Vater, ich bin Vater, viele von Ihnen sind Mütter bzw. Väter. Man mag sich gar nicht vorstellen, was jetzt bei den Angehörigen vorgeht. Das ist der schreckliche Höhepunkt einer ganzen Reihe von Anschlägen, gerade in den letzten Monaten. Immer ist danach der Bundeskanzler im Bundestag aufgetreten und hat eine Erklärung abgegeben. Auch heute erklärt er sich wieder im Deutschen Bundestag. Aber, Herr Ministerpräsident, Erklärungen reichen nicht mehr, jetzt braucht es Taten! Wir als CDU und SPD haben nach diesen Anschlägen oft zusammengesessen, gerade erst wieder im Herbst letzten Jahres bei dem großen Migrationsgipfel. Dort haben wir Ihnen die gleichen Vorschläge gemacht, die wir auch jetzt wieder vorlegen: faktisches Einreiseverbot, Grenzkontrollen mit Rückweisungen, stärkere Rückführungen, eine stärkere Rolle der Bundespolizei, mehr Haft- und Abschiebeplätze, eine Einschränkung des Familiennachzugs bei subsidiär Schutzbedürftigen und eben auch die Überprüfung der Sozialleistungen in Richtung derer, die hier kein Aufenthaltsrecht haben. Wir haben es gewogen, wir haben debattiert, aber nie konnten Sie sich zu dieser echten Migrationswende durchringen. Nie haben Sie das geschafft, sondern es fehlte der politische Wille. Ganz im Gegenteil: Herr Ministerpräsident, Sie haben es heute Morgen im Radio bei NDR Info sogar abgetan. Ich kann Ihnen nur sagen: Unterschätzen Sie nicht, wie ernst es uns bei dieser Sache ist! Und Sie schieben auf. Auch die vermeintlichen rechtlichen Zweifel, die Sie anbringen, können wir nicht mehr gelten lassen. Keiner, der Asyl beantragt, kann die deutschen Grenzen erreichen, ohne dass er sich vorher in einem europäischen Staat hätte registrieren lassen müssen oder hätte Asyl beantragen müssen. Das ist das eigentlich geltende europäische Recht. Und das funktioniert nicht mehr. Wir können dieses europäische Recht stärken, wir können es auch schneller in Kraft setzen, da sind wir bei Ihnen. Aber solange das nicht der Fall ist, müssen wir so handeln, wie viele andere europäische Länder auch - wie Österreich, wie Schweden, wie Dänemark, wie Italien, wie Frankreich, wie Slowenien. Alle handeln so, wie wir das vorschlagen. Wir müssen die Kontrolle über die Migration in Deutschland zurückgewinnen. Aber anstatt jetzt mit uns zu handeln, überziehen viele von Ihnen uns mit Vorwürfen, Und manche, wie Bundesgesundheitsminister Lauterbach, haben sich dabei schon ganz heftig verstiegen - aber wirklich ganz heftig. Ich benutze nur mal die Worte Ihres eigenen Bundeskanzlers Scholz, der in der Thüringer Allgemeinen Zeitung auf die Frage, ob es egal sei, wenn Mehrheiten mit der AfD zustande kämen, Folgendes antwortete: „Man darf sich von der AfD nicht abhängig machen." Wir koalieren nicht mit der AfD. Wir arbeiten nicht mit denen zusammen. Wir lehnen diese Partei aus dem Grunde unseres Herzens ab! Aber gerade deswegen darf in dieser Situation die Mitte dieses Landes nicht schweigen und nicht nichts tun, sondern wir müssen handeln, gerade um den Rechtspopulisten nicht das Feld in Deutschland zu überlassen. Deswegen, Herr Ministerpräsident, lassen Sie uns jetzt den großen Antritt machen - für ein sicheres Deutschland, für ein sicheres Niedersachsen! Die Mehrheit Ihrer eigenen Wähler stützt diesen Kurs. viele, viele Menschen mit Migrationshintergrund stützen diesen Kurs. Wir brauchen jetzt eine echte Wende - in Verantwortung für unser Land und unsere Demokratie. Herzlichen Dank.
Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!
Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Es ist schon verrückt: Da steht die Bundesflagge noch mal: die „Bundesflagge" bei Ihnen im Hintergrund, und im Vordergrund verraten Sie die gleiche Flagge ständig mit Reden, die Sie auf Ihren Parteitagen halten, die ein Björn Höcke auf Parteitagen hält. Das ist schon einigermaßen absurd. Sie werden sich nicht durch die Nutzung dieser Flagge von Ihren ideologischen Verrenkungen freisprechen können. Einen zweiten Punkt, den ich kurz anbringen möchte: Herr Marzischewski-Drewes, ich finde es als Kind der friedlichen Revolution in Leipzig wirklich sehr irritierend in Leipzig demonstrieren heute Tausende Menschen gegen Ihre Partei, dass Sie sich das Erbe der friedlichen Revolution ans Revers heften wollen, von der Sie wirklich herzlich wenig verstehen und deren Ideen und Werte von Freiheit Sie nicht verstanden haben. Wir sind dort nämlich für offene Grenzen und für freie Menschen auf die Straße gegangen. Das ist es, was Sie verachten. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Die vierte und letzte Wortmeldung die
Agenda 2030 - neuer Aufbruch für Deutschland und Niedersachsen - Wohlstand erhalten, neues Wachstum schaffen!
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe KollegInnen! Es kann doch nicht sein, dass wir hier Wahlkampfgetöse als Entschließungsantrag auf den Tisch bekommen. Beim ersten Lesen dieses Entschließungsantrags ist mir sofort eine Binsenweisheit aus dem Braunschweiger Land eingefallen: Wenn wir Eier hätten, könnten wir Eier mit Speck essen, wenn wir Speck hätten. - So in etwa lesen sich die Vorschläge der CDU. Die CDU schlägt wild um sich und hat dabei leichtes Spiel. Wieso? Weil die Menschen in Niedersachsen Sie in die Opposition gewählt haben und Sie dort die wildesten Forderungen stellen können, ohne jemals Gefahr zu laufen, sie umsetzen zu müssen. Sie machen Vorschläge, die nicht zu halten sind, die zu Politikverdrossenheit führen und die der Wirtschaft ihre Planungssicherheit nehmen - also genau das, worauf die Wirtschaft immer wieder hinweist, was sie nicht gebrauchen kann; denn sie braucht Planungssicherheit. Wenn ein CDU-Kanzlerkandidat den grünen Stahl infrage stellt, dann ist das genau das Gegenteil dieser geforderten Planungssicherheit. Die CDU macht es ganz nach dem Prinzip von Fynn Kliemann: „Krise kann ... geil sein", nur halt nicht für die BürgerInnen, sondern nur für eine CDU, die durchaus an Umverteilung denkt, aber an Umverteilung von unten nach oben. Sie spielen hier den Gegenspieler Robin Hoods, den Sheriff von Nottingham: Er nimmt es von den Armen und gibt es den Reichen oder benutzt es für die eigene Sache. Es gibt genug seriöse Stellen, die sich Ihre Forderungen angeguckt und festgestellt haben: Das würde ein Milliardenloch bedeuten. Das Wirtschaftswachstum muss mit Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit verknüpft werden. Wir brauchen keine Steuersenkung für die Reichen, sondern Maßnahmen zur Energieeffizienz sowie die Förderung erneuerbarer Energien. Wir dürfen nicht immer nur pauschal von Bürokratieabbau reden, sondern müssen dafür sorgen, dass die notwendigen bürokratischen Abläufe funktionieren. Wir müssen unsere Infrastruktur ausbauen und vor allen Dingen reparieren. Aber wir müssen dabei gerecht verteilen. Das alles gibt es unter der CDU nicht. Diese Partei spricht lieber mit großen Lobbyverbänden, kürt einen starren BlackRock-Manager zum Kanzlerkandidaten, um Schutzsuchende als Feindbild zu diffamieren und unsere Gesellschaft weiter zu spalten. Wir brauchen endlich ein Miteinander. Wir dürfen nicht die Minderheiten gegeneinander ausspielen. Wir müssen alle im Blick behalten. Wir müssen unsere Wirtschaft unterstützen. Und ja, das muss sozialverträglich sein. Danke schön. Die nächste Wortmeldung, die mir vorliegt,
Masterplan Marienburg 2030 - kultur- und landesgeschichtliche Bedeutung bewahren und erschließen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Der Antrag der SPD und der Grünen zu Masterplan und Sanierung der Marienburg fasst zusammen, was in den letzten zwei Jahren bereits in etlichen Unterrichtungen erörtert wurde. Da bereits mehrere parlamentarische Initiativen auch von uns eingebracht wurden, sehen wir in dem Antrag von SPD und Grünen keine neuen Erkenntnisse oder gar zweckdienliche Lösungsansätze. Im Gegenteil: Die Causa Schloss Marienburg wird immer undurchsichtiger. In Punkt 3 des Antrags zum Beispiel wird die Landesregierung wieder einmal gebeten, fortlaufend zu prüfen, wie Teilbereiche der Marienburg trotz Sanierungsarbeiten nutzbar gemacht werden können. Da bin ich doch verwundert, da das Ministerium in der Vergangenheit eine Weiternutzung der Innenräume des Schlosses wiederholt vehement ausschloss. Und Sie, werte Kollegen von SPD und Grünen, stimmten Ihrem Minister uneingeschränkt zu. Seit dem Angebot von Amazon, unsere Marienburg als Hauptkulisse für die Serie „Maxton Hall" zu nutzen, war es nun doch möglich, einsturzgefährdete Bereiche abzustützen und begehbar zu machen, obwohl eine Nutzung eben dieser Räume bis vor Kurzem noch für lebensgefährlich erklärt wurde. Bemerken Sie den Widerspruch? Kommen wir noch zur Stiftung Schloss Marienburg. Deren Liquidität ist laut einer Unterrichtung des Ministeriums vom 28. Oktober 2024 stark angegriffen. Hier wird die Landesregierung in dem Antrag von SPD und Grünen gebeten, zukünftig mehr Mittel im Landeshaushalt für die Stiftung Schloss Marienburg einzuplanen. Für mich ergibt sich folgendes Gesamtbild: Was die weitere Nutzung vor allem der Innenräume betrifft, gab es frühzeitig Gutachten, die alternative Sanierungsmaßnahmen aufzeigten, auch um den Betrieb während der Bauarbeiten in Gang zu halten. Es gab einen Pächter, der ein sehr innovatives Nutzungskonzept inklusive modernem Museumsmarketing etabliert hatte. Dieses lief erfolgreich. Dieser Pächter garantierte außerdem der Stiftung zuverlässige Einnahmen und finanzierte weiterhin die laufenden Kosten des Schlosses. Warum wurde dieser Pächter vergrault? In der Vergangenheit verließen fünf innovative und kompetente Stiftungsvorstände vorzeitig ihr Amt, wobei der letzte ehemalige Vorstand der Stiftung den neuen Bekanntheitsgrad, den unsere Marienburg jetzt durch den Erfolg der Amazon-Serie hat, weiterhin für eine neue Marketingstrategie nutzen wollte. Diese war auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet und sollte der Stiftung weiterhin Einnahmen generieren und Unabhängigkeit garantieren. Warum wurde auch dieser Vorstand vergrault? Inzwischen hat die Stiftung wohl eine starke politische Schlagseite. Werte Kollegen, offenbart der aktuelle Machtkampf, dass diese Landesregierung aus der Marienburg ein staatswirtschaftliches Projekt machen will? Und wird das Schloss Marienburg somit zum Millionengrab für die steuerzahlenden Bürger? Ich bin wirklich sehr gespannt auf die weiteren Beratungen zur Causa Schloss Marienburg in den Ausschusssitzungen. Vielen Dank.
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
die Reihe. So ist das ja vorgesehen. Ich komme jetzt zu dem Zitat aus der HAZ vom 10. Januar, das ich wiedergeben darf: Tauschbörsen sind schon entstanden in Hannover, Göttingen, Braunschweig, Leer, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück. - Diesen Artikel haben wir als Unionsfraktion zum Anlass genommen, uns in der folgenden Ausschusssitzung, Mitte Januar, über den Stand der Dinge, über diese Umtriebe, wie ich sie mal nenne, unterrichten zu lassen. Da hat das Ministerium das wiedergegeben, was die Ministerin in diesem HAZ-Artikel offensichtlich wörtlich geäußert hat: Die Innenministerin empfindet es nicht als Problem, dass da Tauschbörsen etc. stattfinden. Was ich aber wirklich problematisch finde: Ich will Herrn Onay nichts Kriminelles unterstellen, um Gottes willen, aber ich darf auch hier zitieren Herr Onay in der HAZ vom 10. Januar: „Es war zu erwarten und es ist zu begrüßen, dass eine aktive und solidarische Zivilgesellschaft Wege sucht, die Integrationshemmnisse von der niedersächsischen Bezahlkarte ... zu umgehen." Zu umgehen! Meine Damen und Herren, das ist für mich ein Stück weit Aufforderung zum Rechtsbruch. Das ist des Oberbürgermeisters dieser Landeshauptstadt nicht würdig. Wenn sich der Oberbürgermeister damit in der Zeitung zitieren lässt, dann muss er sich zumindest vorhalten lassen, dass gewisse Zweifel an seiner Rechtstreue bestehen. Anders kann man das nicht sehen. Ich hoffe, er korrigiert seine Aussagen. Das Gleiche gilt für den Flüchtlingsrat, der in diesem Artikel auch erwähnt ist und der geradezu dazu auffordert, die Bezahlkartenregelung zu umgehen. Wie gesagt, man kann dazu stehen, wie man will. Aber die Bezahlkarte ist eine staatliche Einrichtung und hat eine staatliche Funktion. Es gibt deutschlandweit viele Verwaltungsjuristen, die sagen: Das ist strafrechtsrelevant, der Staat muss etwas gegen diese Tauschbörsen tun. Bayern und Hessen wollen den ganz sicheren Weg wählen, Stichwort: Gesetzesinitiative. Aber dazu gibt es Auffassungen, die deutlich sagen, das geht nicht so einfach. Und in der Tat: Es geht so nicht, vor allem nicht von Institutionen und Amtsinhabern wie Herrn Onay! Das ist schlichtweg unmöglich. Damit, meine Damen und Herren das muss ich Ihnen leider sagen; Frau Behrens, Sie haben heute Vormittag Herrn Lechner Rechtspopulismus vorgeworfen, sind Sie die wahren Steigbügelhalter der Rechtspopulisten in diesem Bundesland. Letzter Satz, Herr Bock! Meine Damen und Herren, der Antrag der AfD, der heute hier vorliegt, ist jetzt das dritte Mal geändert worden. Ich habe gerade gesagt: Die Bezahlkarte ist auf dem Weg. Es wird darum gehen, dass wir nach einem Jahr evaluieren, um zu schauen, wo sie funktioniert hat und wo nicht. Aber heute hier noch einmal umzusteuern, finde ich schwierig. Was wir aber auf jeden Fall unterbinden müssen da ist die Landesregierung gefordert, sind diese rechtswidrigen Tauschbörsen. Wir müssen hier zumindest Rechtsklarheit schaffen und uns vielleicht Bayern und Hessen anschließen. Für solche Maßnahmen haben Sie uns an Ihrer Seite. Aber für alles andere und den Populismus, den Sie bei der Sache auch an den Tag legen, haben Sie uns gewiss nicht an Ihrer Seite. Vielen Dank. Herr Bock, auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention der Kollegin Frau Schröder-Köpf. Bitte!
Bundesvertriebenengesetz schnellstmöglich ändern - restriktive Aufnahmepraxis für Spätaussiedler beenden
Frau Behrens, Sie haben das Wort. Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen steht zu seiner Verantwortung für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, und das bereits seit mehr als 75 Jahren. Seit Beginn der Aufnahme von Aussiedlerinnen und Aussiedlern im Jahr 1950 sind insgesamt 4,5 Millionen Menschen nach Deutschland gekommen. Niedersachsen hat dabei eine besondere Rolle gespielt, nämlich durch unser Grenzdurchgangslager Friedland, das seit Jahrzehnten eine zentrale Anlaufstelle für die Erstaufnahme von Migrantinnen und Migranten aus Russland ist. Die Deutschen aus Russland, mit denen ich mich immer wieder mal unterhalte, haben einen besonderen Platz in Ihrem Herzen für Friedland, weil das im Grunde die erste Heimat auf deutschem Boden, die sie sich lange gewünscht hatten, war. Daher fühlen sie sich damit sehr verbunden. Deswegen, meine Damen und Herren, begrüßen wir als Landesregierung ausdrücklich die bereits beschlossene Änderung des § 6 des Bundesvertriebenengesetzes. Diese Änderung ermöglicht eine Rückkehr zu einer pragmatischen und menschlichen Verwaltungspraxis bei der Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern. Damit können ernsthafte Bemühungen um eine Änderung der Volkszugehörigkeit bis zur Ausreise wieder berücksichtigt werden. Das ist wichtig, meine Damen und Herren. Diese bereits beschlossene Änderung gibt den Betroffenen mehr Rechtssicherheit und erleichtert den Zugang zu einem neuen Leben in Deutschland. Diese Änderung das wissen Sie, meine Damen und Herren war nötig, nachdem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 die Anforderungen an den Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum deutlich verschärft hatte. Darauf hat man reagiert. Wir begrüßen außerdem, dass das Bundesinnenministerium mit einer Verordnung ein weiteres Problem gelöst hat, nämlich, dass seit August 2024 rückwirkend bis zum 24. Februar 2022 die sogenannte Kriegsbedingte Wohnsitzfortgeltungsverordnung gilt. Diese Regelung stellt sicher, dass der Wohnsitz auch dann als fortbestehend gilt, wenn jemand aufgrund von Krieg das Aussiedlungsgebiet verlassen musste. Das ist eine sehr wichtige Entscheidung, meine Damen und Herren, sie ermöglicht nämlich eine erneute Prüfung von bisher nach alter Rechtslage abgelehnten Fällen. Damit wird auch sichergestellt, dass Menschen, die aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine geflohen sind, nicht benachteiligt werden. Diese Frauen und Männer behalten ihren Anspruch auf eine Aufnahme. Daher ist der Antrag, den die CDU-Fraktion gestellt hat, eindeutig überholt. Es ist der CDU aber offensichtlich wichtig gewesen, heute noch einmal für die Wertschätzung der Deutschen aus Russland zu kämpfen. Das ist auch in Ordnung. Ich nutze die Gelegenheit, Herr Bock Deniz Kurku hat es schon angesprochen, darauf hinzuweisen, dass wir mit Blick auf die Vergangenheit und Zukunft von und die Arbeit mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern das sehr wichtige Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europas in Niedersachsen, nämlich in Oldenburg, haben. Dessen Direktor hat mich angeschrieben, weil er sich große Sorgen macht. Er bittet den Landtag und die Landesregierung ich gebe diesen Wunsch auch an die Union in diesem Hause weiter dringend darum, dass die Pläne von CDU und CSU auf Bundesebene, dieses wichtige Forschungsinstitut nach Berlin zu verlagern, aufgegeben werden. Ich kann mich dieser Bitte nur anschließen. Das ist ein wichtiges Institut - übrigens auch für die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Eine Verlagerung würde die erfolgreichen, engen Kooperationen mit regionalen und landesweiten Institutionen gefährden. Ich glaube, es ist auch für die Beziehungen unseres Landes mit den Deutschen aus Russland wichtig, dass wir weiterhin auf dieses Bundesinstitut bauen können. Daher sollten Sie Ihre Parteikollegen auf Bundesebene davon überzeugen, dass das kein guter Plan ist. Das sollten Sie, auch wenn es im Wahlprogramm der Union steht, bitte nicht umsetzen, wenn Sie die Chance dazu haben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Gastronomiebranche stärken - Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin entlasten - Planungssicherheit bieten: 7 % Mehrwertsteuer erhalten!
Herr Henning wird antworten. Bitteschön! Sie haben das Wort. Mehrwertsteuerseminar, Teil zwei! Sie haben in Ihrer Zwischenfrage ausgeführt so war das zu versehen, dass ein Bauunternehmen eine andere Vorsteuerabzugsberechtigung habe als ein gastronomischer Betrieb. Richtig ist: Beide sind grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt. Das war meine Aussage. Recht haben Sie damit, dass die Gastronomie beim Bezug von Lebensmittel nur 7% Vorsteuer abziehen kann. Das ist klar, denn sie zahlen ja auch nur 7 %. Die Gastronomie veredelt dann die Lebensmittel sozusagen mit ihren Dienstleistungen, indem sie einen Raum anbietet, indem sie Geschirr und Besteck bereitstellt, indem sie eine angenehme Atmosphäre schafft. Sie bietet nicht einfach Lebensmittel an, sondern bietet mehr. Deswegen zahlt man dann 19 %. Bei den Bauleistungen ist das anders. Da beträgt der Steuersatz sowohl bei den Vorleistungen als auch bei den Ausgangsumsätzen 19 %. In der Gastronomie beträgt der Steuersatz 7 % bei Außer-Haus-Verkäufen und 19 % beim Verzehr vor Ort. Der Vorsteuerabzug beträgt aber nur 7 %, weil man auch nur 7 % zahlt. Das war das Steuerseminar. Worauf bezog sich noch die zweite Frage? Ach ja, auf Olaf Scholz. Sehen wir es einfach so: Es gab eine demokratische Entscheidung im Bundesrat. Sie haben die Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern angesprochen. Ich fand die Initiative von Manuela Schwesig gut und hätte sie unterstützt. Aber am Ende ist die demokratische Mehrheitsentscheidung leider so gefallen, wie sie gefallen ist. Der Bundestag ist dieser Initiative nicht gefolgt; die Ampel hat anders entschieden. Das muss man irgendwann mal akzeptieren. Der Bundestag hat das gemacht, was immer gesagt worden ist: Wir bleiben bei 19 %; die Senkung auf 7 % sollte nur eine befristete Corona-Sonderhilfe sein. Ich hätte mir eine dauerhafte Senkung vorstellen können, wenn der Bund sie finanziert hätte. Das hat er aber nicht. Die nächste Wortmeldung kommt von unserem Finanzminister,
Freie Märkte wiederherstellen und Wohlstand bewahren - niedersächsische Wirtschaft schützen vor dem Wirtschaftsdirigismus grüner Transformationspolitik
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Früher war alles besser, auch die Zukunft. Allein in dieser Woche haben die Bundesregierung und der BDI die Wirtschaftsprognose für das laufende Jahr 2025 gesenkt. Von 1,1 % Wachstum ging es runter auf nur noch 0,3 %. Sie können davon ausgehen, dass Deutschland dieses Jahr erneut wirtschaftlich schrumpfen wird. Der Grund sind Sie und Ihre Fehlentscheidungen auf allen Ebenen: Baugewerbe schrumpft, Automobilindustrie schrumpft, Zulieferindustrie schrumpft, Maschinenbau schrumpft, Chemieindustrie schrumpft, Stahlindustrie schrumpft. Letzte Woche verkündete NiedersachsenMetall mit weiteren Industrieverbänden, dass bis 2026 mindestens 50 000 Arbeitsplätze nur in Niedersachsen verlorengehen werden, sollten sich die Rahmenbedingungen nicht grundlegend verbessern. Das sagen nicht wir ich meine, wir sagen das in dieser Konstellation schon seit Beginn der Legislatur, aber das sind nun endlich die Worte der Unternehmensverbände. Merkt hier noch irgendjemand irgendetwas? Drehen wir die Zeit doch mal zurück und zählen Ihre Fehlentscheidungen einmal auf: 30. Juni 2011: Der Bundestag beschließt den Kernkraftausstieg bis 2022 dank der Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und der Grünen. Die Versäumnisse beim Ausbau von Infrastrukturprojekten wie A 20 Küstenautobahn, A 39: Da kann man schon sagen, seit 30 Jahren halten Sie bereits Ihr Nickerchen doch weiter. 3. Juli 2020: Der Bundestag beschließt das Kohleausstiegsgesetz dank CDU und SPD. Sogar die Grünen haben damals gegen den Kohleausstieg gestimmt. Ich weiß auch nicht, was da los war. 8. Oktober 2020: Der Bundestag beschließt die Einführung der CO2-Steuer dank der CDU, der SPD und der Grünen. 11. Juni 2021: Der Bundestag beschließt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein Bürokratiemonster und ein Zungenbrecher dank der CDU, der SPD und der Grünen. Meine Damen und Herren, wir könnten hier noch Ihre Verfehlungen auf EU-Ebene ansprechen, doch das würde hier den Rahmen sprengen. Mehrfach bereits erwähnt: die extrem hohen Insolvenzzahlen. Und wer ist schuld? - Sie. Sie waren es, und das auf Bundesebene. Sie können nicht einmal mit dem Finger auf die EU zeigen. Nein, Sie haben in deutschen Parlamenten unserer Nation das Grab geschaufelt, und nun brechen Sie ihr das Genick. Sie sind die Plattmacher Deutschlands. Sie sind die Mogelpackung für Veganer, die fleischgewordene Abrissbirne. Meine Damen und Herren, Ihre Fehlpolitik hat Existenzen vernichtet. Sie hat die Menschen in diesem Land ärmer gemacht. Doch Sie haben noch die Möglichkeit umzukehren. Sie haben die Möglichkeit, das Richtige zu tun. Sie haben die Möglichkeit, das zu tun, wozu Sie und wir alle gewählt wurden, nämlich den Bürgern zu dienen. In unserem Antrag kehren wir Ihre Fehlentscheidungen der letzten Jahre um, auch die aus der EU, zum Beispiel: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Klimagesetze auf allen Ebenen müssen gestrichen werden, sämtliche Formen von Luftbesteuerung sprich: CO2-Bepreisung sowie CO2-Bestrafung und das Verbrennerverbot ebenso streichen, beschleunigter Bau der A 20 Küstenautobahn, der A 39 und der E 233, Nutzung von Kohlekraftwerken, solange sie einen global wettbewerbsfähigen Strompreis absichern, Kernkraftwerke reaktivieren, wie alle anderen Staaten auch. Selbst Italien will zurück zur Kernenergie. Meine Damen und Herren, das ist Ihre Gelegenheit, endlich eine positive Zeitenwende einzuläuten. Meine Damen und Herren, es ist Zeit für Deutschland. Vielen lieben Dank. Vielen Dank. - Der nächste Redebeitrag ist von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Niedersachsens Wirtschaft zukunftsfähig und klimafreundlich aufstellen - Transformation gemeinsam gestalten
der Kollege Nico Bloem. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen Niedersachsens Wirtschaft zukunftsfest und klimaneutral aufstellen, und wir wollen die Transformation gemeinsam gestalten. Ich finde, in den Wortbeiträgen gerade wurde schon deutlich, wer in diesem Bereich Verantwortung übernehmen möchte und wer nicht. Für uns ist klar: Wir werden diesen Weg mutig und entschlossen mit den Unternehmen und mit den Beschäftigten gehen, für eine erfolgreiche Zukunft bei uns in Niedersachsen. Wir haben bereits gestern in der Aktuellen Stunde über die energieintensiven Unternehmen gesprochen, auch in Bezug auf die Transformation. Wir wissen sehr wohl, dass das etwas ist, was viele Branchen momentan umtreibt: im Handwerk, auf dem Bau, in der Tischlerei, in der Landwirtschaft, beim mittelständischen Metallunternehmen - ich könnte die Reihe endlos fortführen. Und wir erleben täglich, dass alle Beschäftigten, alle Unternehmen sich insgesamt aufstellen und die Herausforderungen sehr wohl wahrnehmen. Aber das sei klar an die Adresse der AfD adressiert: Sie haben wieder einmal deutlich gemacht, dass Sie nicht verstehen, dass die Transformation eine Herausforderung, aber eben auch eine Chance für uns ist. Wir wollen für die Zukunft der Unternehmen sorgen wollen - aber Sie verschließen die Augen. Wir machen das nicht. Wir wollen die Zukunft gestalten. Die Herausforderungen, mit denen die Betriebe vor Ort konfrontiert sind, sind uns, glaube ich, allen bekannt: Das ist der Fachkräftemangel, das ist die Digitalisierung, das ist künstliche Intelligenz, das gilt aber auch in Bezug auf die Energieversorgung, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Diese Probleme dürfen wir aber nicht isoliert sehen. Wir wollen mit diesem Antrag auch niemandem etwas vorschreiben, sondern wir machen sehr deutlich, dass die Transformation nur dann erfolgreich gelingen kann, wenn es einen engen Schulterschluss gibt: zwischen der Wirtschaft, den Gewerkschaften, der Wissenschaft und der Politik. Das haben wir immer wieder deutlich gemacht. Nur so wird die Transformation erfolgreich gelingen. Zu diesem großen Bereich gehört natürlich auch das Thema Klimaneutralität. Auch darüber haben wir heute schon gesprochen, und auch da hat die AfD wieder einmal gezeigt, dass sie den Zeitenwandel nicht verstanden hat. Wenn Sie sich jedes Mal wieder hierhin stellen und sagen, wie schlimm die erneuerbaren Energien sind, dann wissen Sie nicht, wie es aktuell aussieht. Und ich will Ihnen an dieser Stelle auch deutlich sagen: Wer heute in klimaneutrale Produktion investiert, wer in erneuerbare Energien investiert, wer in zirkuläre Wirtschaft investiert, der investiert auch in die Wettbewerbsfähigkeit für morgen. Aber das haben Sie noch nicht verstanden. Wir haben gerade auch schon darüber gesprochen, was wir mit unserem Antrag erreichen wollen. Wir haben klar beschrieben, dass wir Best-Practice-Beispiele einbeziehen wollen. Lieber Kollege Frölich, Sie haben gerade ein paar Maßnahmen aufgezeigt. Ich bin dem Wirtschaftsminister, dem Wirtschaftsministerium und der Landesregierung sehr dankbar für die vielen Dinge, die in Bezug auf Transformation bereits auf den Weg gebracht worden sind - zur Vernetzung, zur Kommunikation, aber auch zum Verbinden. Aber wir haben eben auch sehr klar beschrieben, dass wir mit unserem Antrag eines erreichen wollen: dass wir wissen, dass viele Dinge auch richtig laufen. Gute Beispiele sind die „Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit", die Stabsstelle „Transformation" und der „Strategiedialog Automobilwirtschaft". Viele Dinge passieren, aber wir wollen mit unserem Antrag auch noch etwas anderes: Wir wollen eine zentrale Stelle, in der alles gebündelt wird, auch für die Regionen vor Ort, in der alles zusammenläuft und die das Ganze dann auch steuert. Das ist aber nichts, was wir extra aufbauen wollen, und wir wollen auch ganz bestimmt keinen Bürokratieaufbau betreiben, sondern wir wollen natürlich Doppelstrukturen verhindern. Deswegen ist es richtig, dass wir hier eine koordinierte Stelle fordern. Im Zuge der Transformation geht es natürlich auch um Arbeit. Es geht auch generell um den Arbeitsmarkt. Auch darüber haben wir gestern schon einmal gesprochen, und auch das ist bekannt. Natürlich wird sich die Wirtschafts- und Arbeitswelt verändern. Natürlich werden wir auch über Berufe reden, in denen jahrelang Aufgaben so ausgeübt wurden, wie es in Zukunft vielleicht nicht mehr funktioniert, Stichwort „Digitalisierung". Aber für uns ist eben auch deutlich, dass wir nicht wollen, dass irgendjemand auf der Stelle stehenbleibt. Wir wollen nicht, dass wir zusätzlich Arbeitsplätze verlieren, sondern für uns ist klar, dass wir mit den Unternehmen, mit den Verbänden und das auch politisch unterstützt Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen brauchen. Denn das ist auch klar: Eine erfolgreiche Transformation wird es nur mit hochqualifizierten Arbeitsplätzen und mit gut bezahlten und vor allem sicheren Arbeitsplätzen geben. Dafür werden wir uns auch starkmachen und einsetzen. Wir haben als speziellen Punkt auch die Rolle des Handwerks mit aufgenommen. Wir wissen, dass bei vielen Debatten, bei vielen Diskussionen manchmal der Eindruck entsteht, wir würden nur die großen Betriebe sehen. Aber dem ist ganz bestimmt nicht so. Deswegen haben wir klar mit aufgenommen, dass wir auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen sehen, bei denen es nicht um Hunderte, Tausende oder Zehntausende Arbeitsplätze geht, sondern manchmal auch nur um zehn, die wir aber natürlich auch sichern wollen. Und diesen Weg, den können wir insgesamt gemeinsam gehen. Wir wissen sehr wohl, dass wir bei der Transformation eine Kommunikationsstrategie brauchen. Wir wissen sehr wohl, dass wir die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen müssen. Wir wissen aber auch sehr wohl, dass wir natürlich im engen Schulterschluss mit den Unternehmen, mit den Gewerkschaften, mit den Beschäftigten hier eine erfolgreiche Zukunft gestalten werden können. Wir sagen mit diesem Antrag klar, dass wir die Kräfte im Land bündeln und gezielt steuern wollen und diesen Weg auch gemeinsam gehen möchten. Ich bin überzeugt: Wenn wir auch hier alle an einem Strang ziehen, dann wird es uns auch gelingen. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen für eine starke Wirtschaft, für sichere Arbeitsplätze und für eine klimaneutrale Zukunft! Herzlichen Dank.
21 b, das ist der Antrag der Fraktion der AfD zur Aktuellen Stunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung, beginnend mit der Befragung des Ministerpräsidenten fort. Die heutige Sitzung soll gegen 14:55 Uhr enden. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Frau Schriftführerin Eva Viehoff mit. Frau Viehoff, bitte! Für den heutigen Abschnitt der Sitzung sind entschuldigt: von der Landesregierung Wirtschaftsminister Olaf Lies und Wissenschaftsminister Falko Mohrs, von der Fraktion der SPD Antonia Hillberg, Corinna Lange und Guido Pott und von der Fraktion der CDU Lara Evers, Martina Machulla und Barbara Otte-Kinast. Vielen Dank, Frau Viehoff. Wir kommen zu: Tagesordnungspunkt 21: Aktuelle Stunde Wie am Mittwoch angekündigt,
Herr Ministerpräsident antwortet. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion scheint sich schon intensiv mit Fragen zu befassen, die, wie ich Ihnen versichern kann, weit vor der Zeit sind. Denn ein Anlass für eine Bilanzierung besteht nicht. Ich kann Ihnen sagen, dass ich es in der Tat als Erfolg ansehe, dass es gelungen ist, Volkswagen in den vergangenen fast ein Dutzend Jahren unter besonders schwierigen Bedingungen weiter auf Kurs zu halten. Man darf zum Beispiel daran erinnern, dass „Dieselgate" ein existenzbedrohendes Risiko für das Unternehmen gewesen ist, oder daran, dass wir kurz vor Weihnachten unter denkbar schwierigen Bedingungen nach einer extrem harten Tarifauseinandersetzung am Ende des Tages eben doch eine Einigung erlebt haben. Das, so kann man ohne Weiteres sagen, sind alles Themen, die wir schlichtweg auf der Habenseite des Anteilseigners Land mit verbuchen können. Aber das ist eine sehr vorläufige Bilanzierung.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
den Abgeordneten Herrn Kühnlenz von der Fraktion der AfD auf. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Lies, Sie haben gerade gesagt, 400 000 Wohnungen schaffen Sie nicht. Der Ministerpräsident hat versprochen, jedes Jahr 4 000 Sozialwohnungen zu bauen. Sie können mir bestimmt die Frage beantworten, wann Sie damit beginnen.
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob die derzeit vorgehaltenen Haftplätze aktuell und auch perspektivisch für den Bedarf ausreichend sind.
Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen
Wort gemeldet: die Abgeordnete Vanessa Behrendt. Bitteschön, Frau Behrendt! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 50 % der Fotos auf Pädophilen-Websites stammen von den Social-Media-Seiten der Eltern. Pädophile bewerten sie nach „Fuckability" und fantasieren darüber, was sie am liebsten mit den Kindern machen würden. Was, meine Damen und Herren, geht in den kranken Hirnen dieser Leute vor? Die Kriminellen haben es nicht nur auf Aufnahmen in Badehosen abgesehen. Jedes Bild kann Kinder zur Zielscheibe machen. Man denke nur an die Möglichkeiten der KI-Videogenerierung, und der Horror ist perfekt. Und nicht nur das: Oft werden bei Posts in sozialen Medien Metadaten mit veröffentlicht. Den Standort eines Kindes nachzuvollziehen ist somit eine Leichtigkeit. Auch Identitätsdiebstahl ist eine Gefahr - digitales Kidnapping. Pädophile geben sich als Kinder aus, deren Fotos sie geklaut haben, zum Beispiel um damit andere Kinder online anzulocken und sie zu Treffen zu animieren. Ich bitte Gott, dass die Kinder von Ihnen allen niemals Opfer dieser Verbrechen werden. Ganz besonders gefährdet sind Kinder-Influencer. YouTube-Kinderstars wie Vlad und Niki oder Diana und Roma haben Hunderte Millionen Follower. Sie bewerben Spielzeug, Ausflugziele, Snacks, Klamotten und vieles mehr. Ein einziges Video bringt den Familien teilweise Hunderttausende Euro ein. Klar, dass diese Geschäftsmodelle auch in Deutschland zahlreiche Nachahmer finden. Natürlich wirft das vielfältige Fragen auf: Welche Rolle spielen die Persönlichkeitsrechte dieser Kinder? Wie werden die Kinder einmal auf diese Inhalte zurückblicken, wenn sie älter sind? Das Netz vergisst nicht. Kein Zweifel, Aufnahmen von Kindern in sozialen Medien, ob nun kommerziell oder privat, sind ein ambivalentes Feld. Rot-Grün macht uns nun das Angebot, Freiheit gegen Sicherheit zu tauschen. Und schon Benjamin Franklin wusste: Wer diesen Tausch eingeht, wird am Ende beides verlieren. Familien-Influencer zu sein, soll genehmigungspflichtig werden. Der Staat soll entscheiden, welche Inhalte zugelassen werden und welche nicht. Meine Damen und Herren, als AfD wissen wir: Mehr Staat ist selten die Lösung, aber meistens das Problem. Der Regierung mehr Rechte zu geben, ist oft eine schlechte Idee. Dieser Regierung mehr Rechte zu geben, ist fast immer eine sehr schlechte Idee. Und dieser Regierung mehr Rechte über Eltern zu geben, ist unter Garantie eine extrem schlechte Idee. Ich weiß nicht, ob Familien-Influencer ihren Kindern mit den Videos einen Gefallen tun. Doch ich weiß eines ganz sicher: Eltern müssen selbst entscheiden, was am besten für ihre Kinder ist und was nicht. Entscheidungen der Eltern strahlen fast immer in der einen oder anderen Weise auf ihre Kinder aus. Ich wünsche auch keinem Kind, dass seine Eltern Grünen-Politiker sind. Doch ich maße mir nicht an, Ihnen da etwas vorzuschreiben. Die Regierung kann, darf und soll sich aus der Lebensgestaltung der Menschen heraushalten. Der Glaube, dass diese Regierung besser als Eltern wüsste, was gut für ihre Kinder ist, ist so falsch wie gefährlich. Die Regierung hat die Aufgabe, den Rahmen bereitzustellen, in dem Familien leben können - und daran scheitern Sie nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich. Erinnern wir uns: Dieser Antrag, der tief in das Familienleben eingreifen will, kommt von den Parteien, die ungeborenen Kindern das Lebensrecht verweigern, die Pubertätsblocker für eine Supersache halten und die zulassen, dass Kindermörder wie in Magdeburg und Aschaffenburg überhaupt in diesem Land sind, meine Damen und Herren. Fangen Sie erst einmal damit an, bevor Sie Eltern in jedem Lebensbereich Vorschriften machen! Denn auch wenn es für Sie unvorstellbar ist: Echter Kinderschutz stärkt Eltern, anstatt sie zu schwächen. Der Überweisung stimmen wir zu. Vielen Dank.
Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Ich freue mich, dass dieses wichtige Thema die Klammer für diesen Plenarabschnitt bildet. Wir starten heute mit Berufsorientierung, und wir enden am Freitag mit Berufsorientierung. Das zeigt, dass uns das Anliegen alle verbindet und dass es uns allen wichtig ist, die Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen zu stärken und auszubauen. Wir haben ein gemeinsames Ziel, nämlich Berufsorientierung besonders an den Gymnasien, aber auch an den berufsbildenden Schulen zu stärken. Deshalb wollen wir genau da anfangen. Künftig sollen auch die SchülerInnen an den Gymnasien im Sekundarbereich I die Möglichkeit bekommen, ein Praktikum zu machen. Wir haben von vornherein gesagt, dass wir die Evaluation abwarten wollen, dass wir die Werkstattgespräche mit den verschiedenen Verbänden abwarten wollen, um dann die Impulse zu nutzen. Deshalb sind wir ja auch nach Oldenburg gefahren. Die Empörung hier ist nicht nötig, ist nicht nachzuvollziehen. Im letzten Plenum habe ich gehört, dass früher viele Anträge verschleppt, nicht noch einmal aufgerufen worden sind. Es mag sein, dass es daran lag, dass Sie damals nicht dabei waren. Aber wir haben immer gesagt: Wir möchten sachlich diskutieren. Wir haben Ihnen immer die Hand gereicht und immer gesagt: Wir möchten einen gemeinsamen Antrag entwickeln. Es gibt viele Punkte übereinstimmende Punkte. Wir möchten gerne zusammenarbeiten. Schade, dass Sie das so konsequent abgelehnt haben. Ich glaube, es ging nicht um thematische oder fachliche Differenzen, sondern es ging dabei um andere Gründe. - Wir haben die ganze Zeit gesagt, dass wir den Antrag gerne mit Ihnen entwickeln wollen. Wir waren gemeinsam in Oldenburg. Herr Reinken, Sie haben noch Restredezeit. Wenn Sie reden möchten, melden Sie sich bitte zu Wort. Jetzt hat Frau Nzume das Wort. Wir haben immer darauf beharrt: Wir wollten die Evaluation abwarten. Denn wir wissen, dass partizipative Prozesse, auch wenn sie länger dauern, einfach besser und breiter getragen sind. Das ist besser, als einfach durchzuregieren. Die Ergebnisse werden dann also breiter getragen. Daher haben wir immer gesagt, diese Impulse wollen wir mitnehmen. Das haben wir auch gemacht. Ich hatte schon vor einem Jahr gesagt, dass es die Lernortetage schon gibt. Viele Ansätze mein Kollege hat es gesagt gibt es ja schon, zum Beispiel Profil AC. Unser Antrag geht also weiter. Und wir haben von vornherein gesagt, dass wir bestimmte Punkte, etwa die Praktikumsprämie, kritisch sehen. Aber wir haben auch von vornherein immer gesagt: Wir finden es wichtig und verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz - wir möchten alle relevanten Akteure zusammenbringen: die Kammern, die Wirtschaft, die Arbeitsagenturen. Das werden wir in unserem Entschließungsantrag vorstellen. Daher freue ich mich auf die Beratung am Freitag. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Aber vielleicht wollen Sie ja unserem Antrag zustimmen. Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Die nächste Wortmeldung kommt
Verlässliche Arzneimittelversorgung in Niedersachsen endlich herstellen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Prell, es wäre schön, Sie würden mir kurz zuhören. Sie haben selber festgestellt, dass das Problem ein Weltproblem ist und dass der Weltmarkt mit uns konkurriert. Ich denke mal, da sind wir beide uns einig. Und wenn Sie den Antrag von uns richtig gelesen haben, dann dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass wir fordern, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass hier die Dinge vollzogen werden, die Bundesangelegenheit sind. Und noch mal zu unserer Position zur Europäischen Union: Ich glaube nicht, dass in einer europäischen Wirtschaftsunion die Versorgungslage tatsächlich schlechter wäre als heute. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Klages. - Frau Prell möchte
Freie Märkte wiederherstellen und Wohlstand bewahren - niedersächsische Wirtschaft schützen vor dem Wirtschaftsdirigismus grüner Transformationspolitik
Herr Najafi, bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hilbers, Sie haben ja die Klimapolitik angesprochen beziehungsweise gesagt, dass Sie dahinterstehen. Jetzt ist die Frage: Wie viel CO2 stößt Deutschland im globalen Kontext aus? Wie viel stoßen China und Indien aus? Ich habe bereits in einer Rede davor gesagt, dass der internationale Kohleverbrauch laut der Internationalen Energieagentur mit 8,77 Milliarden t auf dem höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnung ist. Das heißt, andere Länder außerhalb der EU setzen weiterhin auf fossile Energieträger. Die haben keine CO2-Besteuerung, keinen CO2-Preis, keine CO2-Emissionszertifikate. Was nützt das also Deutschland, wenn dann zum Beispiel VW nicht mehr hier in Niedersachsen, sondern in China oder in Indien etc. produziert? Was nützt es, wenn die Industrie hier abgebaut wird, um sich woanders wieder aufzubauen? Was nützt das dann? Wie ist denn Ihre Zukunftsperspektive, wenn in den nächsten Jahren der CO2-Preis steigt, die CO2-Emissionszertifikate auf den Verkehr und auf das Wohnen ausgeweitet werden, wir mit dem CO2-Grenzausgleichssystem mittlerweile bei Importen aus dem Nicht-EU-Ausland den CO2-Ausstoß anderer Länder zahlen? Wir drehen doch unserer eigenen Industrie den Hahn ab! Zu welchem Preis? Was ist denn Ihre Zukunftsperspektive? Warum sollen wir uns überhaupt selber diese Regeln auferlegen, die es anderswo auf der Welt nicht gibt - bei ganz vielen übleren Klima- bzw. CO2-Schleudern? Herr Najafi, ich wiederhole, was ich eben schon mal gesagt habe: Sie können auf den Beitrag reagieren. Das war bei Ihrer Kurzintervention nicht in Gänze so -
Aufbruch statt Abbruch - energieintensive Industrien zu Transformationsgewinnern machen
Bitteschön, Herr Hilbers! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Bratmann, was Sie hier vortragen, ist ein blankes Ablenkungsmanöver für das, was draußen stattfindet. Sie müssen sich nur die Stellungnahme des BDI von gestern Abend angucken. Sie können damit rechnen, dass der „Wirtschaftswarntag", der von den zentralen Verbänden ausgerufen worden ist, eine große Resonanz finden wird - weil den Unternehmen in unserem Land das Wasser bis zum Hals steht. Und Sie versuchen hier, ein Ablenkungsmanöver zu machen, als sei alles bestens! Wenn Sie in das von Ihnen zitierte Barometer der IHK schauen, dann werden Sie feststellen, dass die Transformation, wie Sie sie hier beschreiben, eben nicht als Wohltat empfunden wird. Vielmehr betrachten 60 % der Unternehmen in unserem Land sie als einen Anschlag auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Sie fürchten um ihre Wettbewerbsfähigkeit, weil Sie das, was Sie dort machen, nicht ordentlich ausgestalten. Nur 16 % glauben daran, dass es eine Chance ist. - Insofern scheinen Sie mit dem, was Sie hier vortragen, lieber Herr Kollege Bratmann, ja wohl falsch zu liegen. Nun kann man sagen, daran ist die Weltlage schuld. Aber was ist, wenn man sich die Länder um uns herum anschaut? Wir sind beim BIP auf dem Niveau von 2019. Da kann man immerhin sagen: Ja, wir haben das Vorkrisenniveau wieder erreicht, wunderbar. Aber um uns herum: USA - Wachstum 12 %, Europa - Wachstum 4 %, China - Wachstum 26 %. Anderswo scheint es zu funktionieren, aber in unserem Land funktioniert es nicht. Und dass es nicht funktioniert Sie brauchen sich gar nicht aufzuregen, liegt an zwei Namen: Der eine davon lautet Habeck und der andere Scholz. Das ist die Wirklichkeit in unserem Land. Wo ist denn Ihr grünes Wirtschaftswunder, das Sie ausgerufen haben? Ich kann nur sagen, es hat offensichtlich nicht stattgefunden. Ich zitiere Bundeskanzler Olaf Scholz vom März 2023: „Wegen der hohen Investitionen in den Klimaschutz wird Deutschland für einige Zeit Wachstumsraten erzielen können wie zuletzt in den 1950er und 1960er Jahren." Aber wo sind die denn, meine Damen und Herren? Der BDI rechnet mit einem dritten Jahr Rezession. Das ist die Wahrheit, und nicht die Traumschlösser, die Sie hier bauen. Wir brauchen wettbewerbsfähige Bedingungen. Das haben Sie dabei völlig außer Acht gelassen, und daran haben Sie nicht intensiv gearbeitet. Dass wir für grünen Stahl und für die Transformation sind, da brauchen Sie uns überhaupt nicht zu belehren. Bei uns in der Fraktion sind noch genug Leute, die aktiv daran mitgewirkt haben, dass 700 Millionen Euro und insgesamt 1 Milliarde Euro deutscher Beteiligungen an den Investitionen der Salzgitter AG bereitgestellt worden sind. Wir haben die Weichen dafür gestellt, das Wasserstoffnetz zu fördern - über die IPCEI-Projekte in Niedersachsen. An dieser Stelle brauchen wir überhaupt keine Nachhilfe! Und dass wir das weitermachen wollen, dass wir den Weg weiter beschreiten wollen, ist richtig. Wir müssen das aber so machen, dass die Unternehmen dem mit ihren Investitionen auch nachkommen können, ohne dass wir dabei am Ende unsere Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Und das hat Friedrich Merz gemeint bei der Frage zum grünen Stahl. Ja, er will Wasserstoff, ja, wir wollen grünen Stahl - alle gemeinsam, auch Friedrich Merz. Aber wir wollen das so machen, dass die Stahlproduktion nicht aus Deutschland verschwindet, meine Damen und Herren. Das ist unser Ziel. In Salzgitter werden über 2 Milliarden Euro investiert. 1 Milliarde Euro kommt aus öffentlichen Mitteln. Damit wird die Salzgitter AG demnächst 1 Millionen t CO2-freien Stahl produzieren können. Die Kapazität der Salzgitter AG liegt bei 7 Millionen t Stahl - nicht bei 1 Million t. In Salzgitter stehen drei Hochöfen, und nur einer davon kann im Moment durch die Investitionen ersetzt werden. Man muss doch anerkennen, dass das ein langer Weg ist und dass wir zunächst einmal Erdgas brauchen werden, um grauen Wasserstoff herzustellen - und dass wir dann realistischerweise auf grünen Wasserstoff kommen und dass wir jetzt nicht Traumschlösser malen, die gar nicht einzuhalten sind. Wenn die Industrie in den nächsten Jahren eines braucht, meine Damen und Herren, dann ist das Verlässlichkeit. Und das alles wird nur funktionieren - Frau Hanisch, nicht aufregen! Immer schön bei der Sache bleiben! Das alles wird nur funktionieren, wenn wir vernünftige Strompreise haben. Ich bin ja erstaunt, dass Olaf Scholz jetzt auch für Kernenergie ist. Das scheint seit gestern neu zu sein. Aber ich will niemanden daran hindern. Im Gegenteil, ich will es anerkennen, wenn man Erkenntnisse dazugewinnt, weil das Ideologen von Pragmatikern unterscheidet. Die Kernkraft in Deutschland abzuschalten in einer Zeit, in der wir den Leuten gesagt haben: „Dreht eure Heizung zu Hause runter, weil wir nicht genug Gas haben", auf so eine Idee muss man erst einmal kommen. Wirtschaftsminister Lies hat vor einigen Tagen gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung gesagt: „Wir werden die Kohlekraftwerke noch lange laufen lassen müssen." Ich bin gespannt, ob es darauf von der grünen Seite die gleiche Reaktion gibt wie damals beim Planfeststellungsbeschluss zur A 39. Ich bin mir da nicht so sicher, dass das mitgetragen wird. Aber die Erkenntnisse sind ja gut. Wenn Sie den Transformationsprozess in unserem Land so gestalten wollen, dass wir Industrieland bleiben, dann haben Sie uns dabei an unserer Seite. Nicht aber dann, wenn Sie den Weg so gehen, dass Sie unsere Industrie ruinieren! Dabei werden wir Sie bekämpfen und dafür sorgen, dass die Industriebedingungen in Deutschland gut bleiben. Vielen Dank.
Verlässliche Arzneimittelversorgung in Niedersachsen endlich herstellen
Herr Präsident! Frau Klages, Sie können ja gern anderer Meinung sein, nur wird Ihre Meinung wohl kaum einem Faktencheck standhalten, was Europa angeht. Sie haben den Bund adressiert - das ist richtig. Von Europa, EU, gemeinsamer Wirtschaft steht gar nichts in Ihrem Antrag. - Sie können mir auch zuhören ich habe Ihnen auch zugehört, wenn es Sie interessiert - weiß ich ja nicht. Und dass Ihre Meinung eben kein Fakt ist, ist bekanntlich auch nichts Neues. Das Institut der deutschen Wirtschaft kommt zu der Einschätzung, dass Deutschland bei einem Ausstieg aus der EU in den nächsten 15 Jahren rund 2,2 Millionen Arbeitsplätze verlieren würde. Nach 15 Jahren dürften dauerhaft rund 10 % an realer Wirtschaftsleistung weggefallen sein. Das macht pro Jahr etwa 400 Milliarden Euro. So viel zu den Fakten, die Institute dazu haben.
Aufkommensneutralität? Wie die Grundsteuer Eigentümer und Mieter belastet.
zu Wort gemeldet. Bitteschön, Herr Raulfs! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Lilienthal, vielen Dank für die Anmeldung dieser Aktuellen Stunde. Ein wichtiges finanzpolitisches Thema am frühen Morgen ist immer eine gute Idee. Aber wie das immer so ist, wenn es um Geld und Steuern geht: Muss man sehr genau hingucken und darf Äpfel nicht mit Birnen vergleichen. Das ist Ihnen, Herr Lilienthal, heute Morgen leider nicht gelungen. Ich will zu Beginn meiner Rede einmal aus dem AfD-Wahlprogramm zitieren. Dort haben Sie nämlich geschrieben: Wir lehnen eine Anpassung, eine Neuregelung der Grundsteuer ab. Man muss sich mal auf der Zunge zergehen lassen, was das eigentlich bedeutet. Wir haben ein Verfassungsgerichtsurteil, in dem wir aufgefordert werden zu handeln, und Sie schreiben einfach mal stumpf auf, dass Sie das ablehnen. Das ist völlig inakzeptabel. Für uns war deshalb zu Zeiten der Großen Koalition klar, dass wir diese Grundsteuerreform anschieben, dass wir sie begleiten wollen, und es war folgerichtig, dass Niedersachsen als Vorreiter mit dem Flächen-Lage-Modell unterwegs war, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und neben der Tatsache, dass uns die Verfassungsrichter das ins Stammbuch geschrieben haben, finde ich schon, dass man nach 50 Jahren Grundsteuer auch mal wieder genau hingucken muss und darf, wie sich diese Steuer eigentlich entwickelt hat. Ich habe in der Vorbereitung überlegt: Das wäre irgendwie so, als wenn man in der persönlichen Biografie in der Ausbildung seinen Wert bei der Einkommensteuer festlegt und ihn dann zur Pensionierung mal wieder anpasst. Ich glaube, da haben wir alle ein Störgefühl, und deshalb ist es folgerichtig, dass wir uns die Grundsteuer an dieser Stelle auch noch mal genau anschauen. Und bevor man hier anfängt, alles zu vermischen, muss man genau hinschauen, welche Zuständigkeiten es gibt und woher welche Erhöhungen oder Veränderungen kommen. Ich will aber vorab sagen, damit kein falscher Eindruck entsteht: Natürlich ist klar, wenn es in der Gemeinde vor Ort und ich glaube, das kennen wir alle aus unseren Wahlkreisen einen Grundsteuerbescheid gibt, der exorbitant gestiegen ist, dann muss da genau hingeschaut werden, dann muss geprüft werden, dann muss überprüft werden und im Zweifel auch begründet werden. Aber mein Eindruck ist zumindest ist es bei mir im Wahlkreis so; das wird in allen anderen Wahlkreisen ähnlich sein, dass wir mit unseren Finanzämtern da sehr, sehr gut unterwegs sind. Vielen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen! Es zeigt sich eben, dass es richtig ist, die Personaldecke aufzustocken, damit wir diese Grundsteuerreform in Niedersachsen ordentlich umsetzen können. Ich habe gesagt, das Flächen-Lage-Modell, der niedersächsische Weg, ist zweifelsfrei ein Erfolg. Und es ist übrigens auch die einzige Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, an der dieser Landtag an der Grundsteuerreform beteiligt war. Von daher: Jetzt zu versuchen, uns vorzuwerfen, dass wir irgendwie indirekt Steuererhöhungen umgesetzt hätten, können wir so nicht durchgehen lassen. Das ist schlichtweg falsch. Im Gesetz Sie haben das angesprochen steht die Aufkommensneutralität niedergeschrieben: also gleiche Einnahmen der Grundsteuer vor und nach der Reform. Und das wird aus unserer Sicht auch flächendeckend eingehalten. Ich will das mal für meine Heimatgemeinde, in der ich auch noch Bürgermeister sein darf, sagen. Da habe ich mir die Zahlen geben lassen und noch mal angeguckt. Es ist so, dass in der schönen Gemeinde Hillerse nach der Grundsteuerreform 412 Eigentümer mehr bezahlen und 534 also deutlich mehr weniger bezahlen. Wir haben unseren Hebesatz von 490 auf 300 senken können. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Sie können sich aber ungefähr vorstellen, welche Einwohnerinnen und Einwohner am Ende bei mir in der Bürgermeistersprechstunde sitzen: Das sind nicht unbedingt die, die weniger bezahlen müssen, sondern natürlich die, die mehr bezahlen müssen, die da noch mal genauer hingucken. Der Punkt, über den wir heute Morgen im Zweifel auch streiten, ist ja die Frage, ob es jetzt eine Steuererhöhung in den Kommunen bei der Grundsteuer gibt. Übrigens ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen - 1,5 Milliarden, konjunkturunabhängig und jetzt auch verfassungskonform. Es steht den Kommunen natürlich frei, diese Steuer anzupassen. Die Frage ist nur: Warum passiert das, und aus welchem Grund passiert es? Das hat aus unserer Sicht relativ wenig mit der Grundsteuerreform zu tun, sondern vielmehr mit einem erhöhten Mittelbedarf, den es in den Kommunen zweifelsfrei gibt, weil dort mehr Bedarfe für Kita, Schule, Straßenbau, Infrastruktur und andere Projekte sind. Und dann muss die Kommune natürlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und auch in ihrer Verantwortung dafür sorgen, dass die Kosten, die sie hat, bezahlt werden können. Diese Tatsache will ich keinesfalls zur Seite schieben. Sie ist aber nicht der Ansatz der Aktuellen Stunde. Ich will aber sagen, dass es natürlich auch darum geht, zu schauen, welche Verantwortung wir den Kommunen übertragen. Losgelöst von der Debatte zur Grundsteuer werden wir natürlich weiterhin schauen, wie wir die Kommunen bestmöglich unterstützen können, welche Mittel wir ihnen zur Verfügung stellen und wie wir in den Haushalten, in den Jahresüberschüssen dann am Ende auch dafür sorgen können, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben, handlungsfähig sind und finanziell auch gut ausgestattet sind. Warum also diese Aktuelle Stunde zur Grundsteuerreform hier angemeldet wurde und dann versucht wird, dem Land Steuererhöhungen zuzuschieben und diese Problematik aufzumachen, erschließt sich mir nicht so ganz. Zumindest ist der Zusammenhang mit der Grundsteuer an dieser Stelle relativ sinnfrei, lieber Kollege Lilienthal. Das Land Niedersachsen das wäre vielleicht eher ein Punkt für die Aktuelle Stunde ist Vorreiter im Bereich der Reform der Grundsteuer. Wir sind da richtig gut unterwegs. Es ist zweifelsfrei ein Erfolg, auf den viele andere Bundesländer schon schauen oder vielleicht in Zukunft noch schauen werden. Man muss an dieser Stelle sehr, sehr fein auseinanderhalten, welche Themen man hier vermischt und wie man versucht, Zusammenhänge zu skizzieren und zu schmieden. Der heutige Vorstoß ist deshalb nicht richtig, und dass Sie versuchen, uns hier Steuererhöhungen in die Schuhe zu schieben, lassen wir Ihnen natürlich nicht durchgehen. Herzlichen Dank.
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
hat sich zu Wort gemeldet: der Abgeordnete Stephan Bothe. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade von der Arbeitsgruppe „Einzelfälle" sprachen, beziehe ich mich auf einen Artikel der Jungen Freiheit vom 27. Januar, der sich auf einen Artikel der Nordwest-Zeitung bezieht. Dort spricht man von einem gefährlichen Asylbewerber in der Gemeinde Zetel. Dieser hätte sich auch schon Kindergartengruppen genähert. Herr Bothe! Das ist meine Einführung! Nein, Herr Bothe! Ich habe gerade noch einmal die Bestimmungen der Geschäftsordnung vorgelesen. Eine Frage zeichnet sich dadurch aus, dass an ihrem Ende ein Fragezeichen steht. Eine Frage ist kein Referat. Stellen Sie bitte Ihre Zusatzfrage! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, dass in der Gemeinde Zetel laut dem Gemeinderat ein gefährlicher Asylbewerber seit Monaten sein Unwesen treibt und schon mehr als 220 Polizeieinsätze verursacht hat: Was tun Sie und die Landesregierung konkret, um die Bürger in der Gemeinde Zetel vor diesem Asylbewerber zu schützen, Frau Ministerin? Frau Ministerin, bitte! Vielen Dank. -
Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie sind plötzlich Zeugin oder Zeuge eines medizinischen Notstands in Ihrem direkten Umfeld. Die Situation ist dramatisch, Sekunden entscheiden, und nur Sie können helfen. Wüssten Sie in diesem Moment genau, was zu tun ist? Genau hier setzt der heutige Antrag an. Die Kompetenz zur Wiederbelebung soll möglichst früh, dadurch nachhaltig, und vor allem praxisnah in unserem Bildungssystem verankert werden. Dass wir als CDU-Fraktion dieses Thema vor anderthalb Jahren in den Landtag eingebracht haben, zeigt, wie lange und intensiv wir bereits darum ringen. Umso erfreulicher ist es, dass sich die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen nun unserem Antrag angeschlossen haben und gemeinsam mit uns ein klares Signal setzen: Leben retten, das geht uns alle an, und zwar von Anfang an. Unser Kernanliegen ist simpel und doch unheimlich wichtig: Jede und jeder soll möglichst früh lernen, wie man in einer Notsituation richtig agiert. Das ist kein „Nice to have", sondern eine Fähigkeit, die buchstäblich Leben rettet. Oft sind es nämlich die eigenen Angehörigen oder Freunde, die auf unsere Hilfe angewiesen sind. Denn die meisten Herz-Kreislauf-Stillstände trete im familiären Umfeld auf. Natürlich bedeutet „Leben retten" mehr als nur theoretisches Wissen. Es geht darum, Schülerinnen und Schülern frühzeitig zu zeigen, wie man in einer Notsituation richtig reagiert. Unser Anliegen ist es daher, Wiederbelebung als festen Bestandteil in den Unterricht aufzunehmen und das mit bereits bestehenden Unterrichtsinhalten zu verknüpfen. Da hat die AfD den Antrag anscheinend nicht richtig gelesen. Auf diese Weise vermitteln wir nicht nur theoretische Grundlagen, sondern zeigen auch ganz konkret, wie Theorie im Ernstfall angewendet werden kann. Studien aus Schweden zeigen, dass sich schon durch einfache Handgriffe, konsequent angewandt, die Überlebenschancen fast verdoppeln. Wer dank des Schulunterrichts weiß, wie man mit einer Herzdruckmassage beginnt, zögert weniger und handelt entschlossener. Das wollen wir auch hier für uns in Niedersachsen. Dabei war es uns als CDU-Fraktion von Anfang wichtig, die Lehrkräfte nicht zusätzlich zu belasten. Mit unserem Konzept der Wiederbelebung nur mit Drücken setzen wir auf eine schnell erlernbare und effektive Methode, die der Deutsche Rat für Wiederbelebung längst empfiehlt. Es braucht keine zusätzlichen Zertifikate und keine komplizierte Ausrüstung. Der Antrag baut auf den bereits vorhandenen Kompetenzen der Lehrkräfte auf und bindet die Expertise der Hilfsorganisationen mit ein. Es muss hier das Rad nicht neu erfunden werden. Wir müssen das Vorhaben nur verpflichtend umsetzen. Die Forderung, Wiederbelebung in Schule zu vermitteln, ist nicht neu. Sie wird von der Ärzteschaft sowie den Hilfsorganisationen seit Jahren erhoben. Das Erlernen der Kompetenz soll für die Jahrgänge ab Klassenstufe 7 fest im Lehrplan verankert werden. Gleichzeitig denken wir auch an die Kleinsten bei uns im Schulsystem. Im Ganztag oder an Projekttagen können bereits in spielerischer Umgebung erste Berührungen mit der Wiederbelebung durch das EU-Projekt „Lifeforce" stattfinden. Diese frühen Erfahrungen legen den Grundstein für ein nachhaltiges Lernen in diesem Bereich. Mit der heutigen Beschlussfassung setzen wir in Niedersachsen ein starkes Zeichen für eine Kultur des Helfens und für gesellschaftliches Engagement. Wir als CDU-Fraktion sind überzeugt: Die Fähigkeit, in Notsituationen schnell und richtig zu handeln, ist nicht nur Ausdruck individueller Verantwortung. Wer früh lernt, Verantwortung zu übernehmen, bleibt eher hilfsbereit - im Ehrenamt, im Beruf und im ganz normalen Alltag. Meine Damen und Herren, dass die regierungstragenden Fraktionen heute mit uns gemeinsam diesen Antrag voranbringen, zeigt, welchen Stellenwert dieses Thema inzwischen in der Landespolitik hat. Es zeigt, dass in diesem Parlament ein breiter Konsens darüber herrscht, wie bedeutsam praktisches Wissen über die Wiederbelebung ist. Machen wir Niedersachsen gemeinsam zu einem Vorreiter bei der Vermittlung lebensrettender Kompetenzen an unseren Schulen zum Wohle aller! Vielen Dank. Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Die nächste Wortmeldung kommt
Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!
Frau Behrendt, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Gäde, die Realität sieht so aus, dass wir Kinder schützen wollen, indem wir „Original Play" verbieten, damit es nicht zu solchen Übergriffen hier bei uns kommt. Und die Realität sieht ebenfalls so aus, dass Sie sich hinter hohlen Phrasen verstecken und eben kein Verbot aussprechen wollen. Danke. Herr Gäde, möchten Sie erwidern? -
Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen
Legen Sie los! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Erinnern Sie sich alle noch an Ihren ersten Schultag? Ein besonderer Moment, den viele von uns sicher nie vergessen, ein Tag, an dem ein Kind stolz seine Schultüte präsentiert, ein Symbol für den Eintritt in eine neue Lebensphase. In vielen Familien wird dieser Tag mit viel Liebe gefeiert, mit Hingabe oft wochenlang vorbereitet. Ich habe viele solcher Feiern und ihre Vorbereitung miterlebt: Mütter, die Schultüten selbst basteln, die Diskussion über die richtige Farbe des Schulranzens, das Überlegen, welche Marke besonders geeignet für den schmalen Kinderrücken ist. Manchmal sah ich diese Momente auf Fotos, manchmal auf Videoaufnahmen, und manchmal war ich sogar live bei so einer Einschulungsfeier dabei. Und da war ich nicht die Einzige. Mit mir waren oft Hunderte, manchmal Tausende Menschen dabei, und das, obwohl weder ich noch die anderen Tausend Menschen diese Familien oder Kinder persönlich kennen. Aber ich habe das Gefühl, diese Kinder zu kennen, denn für mich sind sie online aufgewachsen. Sie sind Teil des sogenannten Family-Blogger-Phänomens, auch bekannt unter „Momfluencer", „Family-Influencer" usw. Während man solche Blogs vor zehn Jahren noch mehrheitlich aus den USA kannte, gibt es mittlerweile viele deutsche Influencer, die mit der Vermarktung ihres Familienlebens Geld verdienen. Besondere Ereignisse wie die Einschulung oder Geburtstagsfeiern liefern dabei besonders hohe Interaktionszahlen, was zu besser bezahlten Kooperationen führt. Wenn ich heute Videos von solchen Momenten sehe, dann frage ich mich: Wie oft muss diese Szene eigentlich wiederholt werden, bis sie perfekt ist? Wie oft muss beispielsweise Leni die Treppe herunterlaufen und staunend auf die Geburtstagstorte blicken, bis die Aufnahme wirklich stimmt? Wie oft wurde gefilmt, damit wir diese Szene aus verschiedenen Blickwinkeln beobachten können? Wenn wir solche Szenen sehen, dann denken wir selten daran, dass Kinder in diesen Momenten nicht einfach spielen, sondern in einer inszenierten Werbewelt arbeiten. Und genau hier liegt das Problem. Im Gegensatz zu Theaterproduktionen oder Filmaufnahmen, bei denen es klare gesetzliche Regelungen und Jugendschutzbestimmungen gibt, gibt es im Bereich der Familien-Influencer noch keinerlei wirksame Schutzmechanismen. Während Kinder und Jugendliche, die in der Film- und Theaterwelt tätig sind, strengen Regelungen für die Arbeitszeiten bis hin zur pädagogischen Begleitung unterliegen, gibt es für Kinder, die als Teil des Familiencontents interagieren, keinerlei rechtliche wirksame Absicherung. Liebe KollegInnen, das wollen und müssen wir heute ändern. Die Kinderrechtsorganisation Terre des Hommes hat in ihrem Bericht 2024 aufgedeckt, dass die Arbeit von Familien-Influencern eine Vielzahl von Gefahren für Kinder birgt. Sie können in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden, erleben Bindungsstörungen, ihre Sicherheit ist gefährdet, und ihre Privatsphäre wird mitunter massiv verletzt. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk warnte bereits 2019 vor ähnlichen Risiken. Ein Gutachten im Auftrag von Campact und des Kinderhilfswerks belegte im vergangenen Jahr, dass die Veröffentlichung von Fotos und Videos in sozialen Medien das Kindeswohl gefährden kann. Besonders die Darstellung emotionaler Ausnahmesituationen wie Angst, Scham oder Traurigkeit stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre des Kindes dar. Leider ist aber auch das alltäglich. Nun haben wir also die Chance, dem etwas entgegenzusetzen. Wir können den rechtlichen Rahmen so gestalten, dass Kinder vor Ausbeutung und der Verletzung ihrer Privatsphäre in sozialen Medien besser geschützt werden. Es ist auch an der Zeit, dass wir diese Verantwortung übernehmen, denn auch in den sozialen Netzwerken haben Kinder das Recht auf Schutz vor Ausbeutung und auf Achtung ihrer Privatsphäre. Unser Antrag fordert daher, dass wir das Jugendarbeitsschutzgesetz so anpassen, dass auch der Bereich des Influencer-Marketings klar darin geregelt wird. Wir wollen eine pädagogische Begleitung und die Aufklärung über die Rechte der Kinder stärken. Zudem soll ein Teil der Einnahmen aus dem Influencer-Content auf einem Konto für das Kind hinterlegt werden. Vorbild sind dabei die entsprechenden Regelungen in Frankreich, denn auch hier geht es um den Schutz der Privatsphäre und des Kindeswohls auch im digitalen Raum. Wir müssen dafür sorgen, dass Kinder in der Welt der sozialen Medien nicht ohne Schutz dastehen. Dieser Antrag, liebe KollegInnen, ist dabei hoffentlich nur der Anfang. Ich hoffe, dass Sie uns unterstützen, damit wir diesem wichtigen Thema mehr Raum geben, es weiter vorantreiben und letztlich auch einen echten Wandel erreichen können. In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatungen. Vielen Dank.
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Herr Kollege Bock, wir sitzen ja gemeinsam in den Innenausschusssitzungen, und ich denke, wir verfahren da mit allen Informationen immer sehr transparent. Sie können sicher sein, dass alle ein Interesse haben, dass das mit der Bezahlkarte vernünftig organisiert und abgewickelt wird. Aber der Punkt ist ‑ deshalb frage ich mich, woher Sie die Information haben, dass es hier in Niedersachsen Tauschbörsen gibt: Wie Sie wissen, wird die Bezahlkarte nur in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ausgegeben. Ich habe in den Medien gelesen, dass es Tauschaktionen geben soll. Wir haben dafür bisher ganz offenkundig keinerlei Belege, jedenfalls sind keine offiziellen Tauschbörsen in irgendeiner Form bekanntgeworden. Also, Sie adressieren hier ein Problem, das wir in Niedersachsen bisher nicht haben - das wir, das will ich gar nicht ausschließen, vielleicht noch nicht haben. Deswegen interessiert mich, wie Sie zu solchen Informationen kommen. Danke schön, Frau Schröder-Köpf. - Herr Bock möchte antworten. Bitteschön!
Aufkommensneutralität? Wie die Grundsteuer Eigentümer und Mieter belastet.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Ich glaube, man muss eine Sache sagen: Wir sind hier im Föderalismus. Die Gemeinden nehmen die Grundsteuer ein - weder die Samtgemeinden noch die Landkreise noch das Land. Den Redebeitrag, der hier zum Schluss kam, weise ich zurück. Die Gemeinden haben ganz klare Aufgabenschwerpunkte. Das wurde hier eben völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Vielen Dank.
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Ich möchte nicht antworten, ich möchte zum GO-Antrag sprechen. - Herr Bajus, bei allem Verständnis für Ihre Aufregung, die man immer hat, wenn man angegangen wird: Sie haben sich zu einem Geschäftsordnungsantrag gemeldet, aber Sie haben nicht zur Geschäftsordnung gesprochen - mit keinem einzigen Wort. Sie haben uns vorgeworfen, wir würden parlamentarische Gepflogenheiten missbrauchen. Sie benutzten gerade das parlamentarische Mittel des Geschäftsordnungsantrags, um einen inhaltlichen Beitrag zu leisten - und das ist wiederum nicht okay. Herr Bajus, dass Sie sich darüber aufregen oder nicht damit einverstanden sind oder es persönlich nicht gut finden, dass Vorwürfe des Linksextremismus in Richtung Ihrer Fraktion getätigt werden, dafür habe ich sogar ein gewisses Verständnis. Aber wenn ich mir vergegenwärtige, dass Sie Herrn Bothe auffordern, sich deswegen zu entschuldigen: Dann müssten Sie sich erstmal hundertfach für all die Vorwürfe entschuldigen, die in Richtung meiner Fraktion gemacht wurden. Damit ist das Wesentliche hier gesagt. Vielen Dank.
Gastronomiebranche stärken - Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin entlasten - Planungssicherheit bieten: 7 % Mehrwertsteuer erhalten!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gastronomie ist ein zentraler Teil unserer Gesellschaft. Sie ist der Ort, an dem wir zusammenkommen, Freundschaften pflegen und Gemeinschaft leben. Gleichzeitig ist sie auch ein bedeutender Wirtschaftszweig, der Arbeitsplätze schafft und kulturelle Vielfalt erlebbar macht. Deshalb ist es wichtig, über die Zukunft der Gastronomie zu sprechen, gerade jetzt. Die Corona-Jahre waren hart für die Branche. Mit der reduzierten Mehrwertsteuer haben wir schnell und gezielt geholfen. Doch jetzt stehen wir vor der Frage, wie wir die Gastronomie langfristig stärken können. Hier möchte ich ehrlich sein: Eine dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer ist nicht die richtige Lösung. Denn es geht darum, die Branche in ihrer ganzen Weite zu betrachten. Ein Flickwerk an Steuererleichterungen löst keine strukturellen Probleme. Wussten Sie beispielsweise, dass derzeit beim Verkauf eines Cappuccinos mit Hafermilch ein anderer Mehrwertsteuersatz gilt als beim Verkauf eines Cappuccinos mit Kuhmilch? - Solche absurden Regeln sind es, die den Betrieben das Leben schwermachen. Was wir brauchen, ist keine Dauersubvention, sondern das sind klare, einfache Regeln. Bürokratieabbau muss ganz oben auf der Agenda stehen, für die Gastronomie, aber auch für viele andere Branchen. Denn nur so können sich Restaurants wieder auf das Wesentliche konzentrieren: ihre Gäste. Mit Verlaub, so düster, wie die CDU die Lage darstellt, ist sie in der niedersächsischen Gastrobranche flächendeckend nicht. In vielen Orten sehen wir, dass die Gastronomie gut aufgestellt ist und sich weiterentwickelt. Die Herausforderungen der Branche liegen nicht primär in der Mehrwertsteuer, sondern im Fachkräftemangel und in der Digitalisierung. Genau dort investieren wir: mit einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, mit Weiterbildungsprogrammen und mit gezieltem Bürokratieabbau. Mehr Fachkräfte würden nicht nur die Qualität und den Service in den Betrieben verbessern, sondern auch zu längeren Öffnungszeiten und damit zu mehr Umsatz führen. Dies würde die Branche insgesamt stabilisieren und neue Perspektiven für die Zukunft schaffen. Ich muss sagen, die Idee, die reduzierte Mehrwertsteuer dauerhaft zu verlängern, klingt verlockend. Aber seien wir ehrlich, die Steuerausfälle von über 3 Milliarden Euro jährlich können wir nicht einfach kompensieren, ohne an anderer Stelle zu kürzen. Wer Versprechungen macht, die er später nicht einhalten kann, der verliert am Ende das Vertrauen der Menschen. Wir setzen auf langfristige Lösungen statt auf kurzfristige Schlagzeilen. Unser Ziel ist eine faire Steuerpolitik, die nicht nur einer Branche dient, sondern allen. Und ja, die Gastronomie ist für uns alle wichtig, und deshalb braucht sie echte Unterstützung und keine Symbolpolitik. Vielen Dank.
Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen
Herr Domeier, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nastya wurde mit der Diagnose einer Hirnschädigung geboren. Die Befürchtung, dass sie nie sprechen wird, war groß. Um ihr später einmal Mut zu machen, haben die Eltern Videos aufgenommen. Die Diagnose war zum Glück falsch, aber die Videos gingen dennoch durch die Decke: 125 Millionen Abonnenten hat Nastya nun im Alter von elf Jahren. 924 Videos sind allein bei YouTube online. Pro Woche erhalten die Eltern ca. 270 000 Dollar durch Einnahmen. Das macht ein geschätztes Vermögen von 260 Millionen Dollar. Dieses Geld gibt es aber natürlich nicht geschenkt. Neben der Bezahlung durch die Aufgabe ihrer Privatsphäre ist die Erstellung von professionellen Videos und Werbespots eben auch richtige Arbeit. Und die Nastyas gibt es oft auch in Deutschland und Niedersachsen, aber wenige sind so erfolgreich. Dass Kinder Influencer werden wollen, ist nicht neu. Aber bitte nicht falsch verstehen: Wenn Eltern mit ihren Kindern onlinegehen wollen, dann sollen und dürfen sie das tun. Wenn Eltern erlauben, dass sich ihre Kinder online präsentieren, dann habe ich als Vater eine Meinung - aber natürlich dürfen Eltern das zulassen. Der umstrittene Psychologe und Gutachter für Familiengerichte, Dr. Dr. O. aus Berlin, bestätigt leider immer wieder, dass es eben das Lebensrisiko eines Kindes sei, wenn Eltern falsche Entscheidungen für ihr Kind treffen. Oder anders ausgedrückt: Pech gehabt, wenn es der Vater im Wohnmobil toll findet, Kinder für kommerzielle Dinge und in jeder Situation zu filmen. „Samstags gehört Vati mir" war eine Kampagne der Gewerkschaften in den 50er-Jahren dieser Republik. „Samstag ist Drehtag" heißt es heute in vielen Kinderzimmern. Professionelle Videos werden erstellt, x Einstellungen müssen wiederholt werden, und mit zunehmendem Erfolg muss der Community auch immer wieder etwas Neues geboten werden. Und auch das gehört dazu: Je privater die Aufnahmen, desto erfolgreicher. Je freizügiger, desto mehr Klicks. Videos vom Strandurlaub oder am heimischen Pool ziehen ganz besonders viele Zuschauer an - und es hat einen ekligen Hintergrund, warum ich hier die männliche Form der Anrede wähle. Doch auch oder gerade für diese privaten und intimsten Videos gibt es einen Markt: Werbung, die in den Videos geschaltet wird, und besonders die Kooperation der Industrie dafür, denn die Jüngsten sind eine wirtschaftlich ganz besonders attraktive Zielgruppe. Aber der Markt regelt nichts von allein. Der Markt richtet aber hin. Denn der Glaube, es gibt eine digitale Welt und eine reale Welt, ist falsch. Es gibt nur eine Welt, und die Fotos und Videos, die online gehen, bleiben. Das Internet vergisst nicht, und das Internet zeigt den Usern auch ganz konkret auf, wer wo im Realen wohnt: Saskia, 13, von der Gropius-Schule in Berlin, wohnhaft in der Goethestraße 22 und schon viel länger aktiv, und Felix, 11, vom Gymnasium Sophie Scholl in Schwäbisch-Hall in der Weinstraße 17. Ich habe die Namen und Daten verfremdet. Hunderte sogar auch noch mehr stellen dies aber online und verfremden nicht. Die Dinge werden nicht etwa im Darknet, sondern bei YouTube und Co. veröffentlicht. „Steig nicht ein bei Fremden" erklären wohl alle Eltern ihren Kindern. Wenn Familienblogger aber so viele Neuigkeiten von zu Hause mitteilen, wie soll ein Kind wissen, dass es ein Fremder ist, der weiß, dass Papa gerade beim Sport ist, Mama heute Yoga macht und es deswegen abgeholt werden muss? Ich bin wirklich dankbar, in einer Zeit ohne Insta und TikTok groß geworden zu sein und besonders die Jugendphase so durchlebt zu haben. Doch auch zu meiner Zeit und auch schon vorher gab es immer Kinderstars. Moritz Bleibtreu hat bei mir um die Ecke in Bornum und am Elm „Neues aus Uhlenbusch" gedreht. Es gab klare Regelungen im Jugendschutz, die damals halfen und auch heute helfen würden. Aber diese Regelungen ziehen eben nicht bei den sogenannten neuen Medien. Natürlich kann man immer sagen: Wir müssen einfach nur auf den gesunden Menschenverstand setzen. Das Jugendschutzgesetz hat aber aufgezeigt, dass es wahrlich nicht verkehrt ist, wenn auch Rechtsrahmen gesetzt werden. Denn während bei Film und Fernsehen die Eltern als Rechtewahrer ihrer Kinder fungieren und auch alles ganz deutlich reglementiert ist, sind bei den sogenannten neuen Medien die Eltern auch Auftraggeber, Regie und Vermarktungsstelle - alles in einer Person. Und Kinder wollen dabei gefallen, natürlich auch ihren Eltern. Wie soll ein Kind da „Stopp!" sagen? Woher soll nach einer jahrelang gelebten Praxis eine Nastya noch wissen, ob es eigentlich alles das will, was da gerade passiert, wenn es doch zur Lebensrealität dazugehört wie zur Schule zu gehen und weitere Dinge und auch, wenn alle Familienmitglieder und das gesamte Umfeld von den Videos gut zu leben scheinen? Ich habe mindestens einen inszenierten Shitstorm durchlebt, und es gibt wahrlich schönere Zeiten. Für Kinder und Jugendliche, die nicht solch ein dickes Fell haben wie ich, sind solche Dinge viel gravierender. ‑ Vielen Dank. Bei einem Millionenpublikum gibt es auch ständig irgendwelche Personen oder Bots, die stänkern, und YouTube und Co. verstärken das, weil sie mitbekommen, dass das zusätzliche Klicks, Likes oder eben auch Dislikes gibt. Das hat bei Kindern und Jugendlichen Auswirkungen - nicht nur gute. Aus diesen Gründen haben wir den Antrag eingereicht. Ich danke bereits heute auch für die „Beinfreiheit", die mir meine Fraktion für dieses Thema gegeben hat, und dem Arbeitskreis Soziales für das faire Miteinander und beantrage die Mitberatung im Unterausschuss „Verbraucherschutz". Vielen Dank.
Unterrichtung durch ML zum OVG-Urteil über "Rote Gebiete"
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass Herr Dannenberg hier einen Gesprächskreis fordert, finde ich spannend. Dabei kämpfen Sie immer an erster Front dagegen. Aber gut, man lernt ja noch dazu. Erst einmal möchte ich der Ministerin für diese Unterrichtung heute danken. Ich denke, es ist mehr als angemessen, dass wir uns dieses Themas heute hier im Plenarsaal annehmen. Ich will Ihnen die genaue Genese jetzt ersparen das haben Sie auch zum größten Teil schon gehört, aber zumindest die wichtigsten Eckpunkte einmal ansprechen. Im Jahr 2018 gab es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser. 2020 wurde dann die Düngeverordnung, noch unter der Vorgängerregierung des Bundes, geändert und daraufhin auch im Land Niedersachsen angepasst. Nun wurde vor wenigen Tagen entschieden, dass die Gebietskulisse für Nitrat unwirksam sei. Festzuhalten ist dabei, dass es generell zumutbar ist, rote Gebiete festzustellen. Es geht in dem Urteil um die Messmethoden. Aber ich möchte gar nicht zu sehr ins Detail gehen. Das wurde schon gemacht. Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie es weitergehen soll, und da scheint es mir sinnvoll, erst einmal in Revision zu gehen. Das wird aber nicht reichen, denn unser politisches Anliegen ist es, endlich von den unfairen roten Gebieten wegzukommen. Wir sagen ganz klar: Wir wollen rote Betriebe und keine roten Gebiete. Wenn jemand gegen geltendes Recht verstößt, dann soll er auch dafür haften. - Dann sprechen Sie das vorher mit den Agrarleuten ab. Wenn sich aber jemand an alle Vorgaben hält und zufällig in einem Gebiet ist, wo dies andere nicht getan haben, dann darf dieser Betrieb nicht in Sippenhaft genommen werden. Ich möchte noch einmal dringend an die CDU appellieren: Wir haben euch Vorschläge im Bundesrat gemacht. Die habt ihr alle abgelehnt. Die Begründung war, dass ihr keine Stoffstrombilanz haben wolltet. - Okay. Herr Leddin, wir siezen uns im Parlament. Okay. Dann gab es den Vorschlag, auch die Stoffstrombilanz zu streichen. Auch das hat die CDU abgelehnt. Sie haben das Gesetz schon vor dem VA beerdigt - und das ist für eine Partei, die sich bei jeder Gelegenheit vermeintlich hinter die Landwirtschaft stellt, wirklich peinlich. Die CDU hat eine Verbesserung für die Landwirte verhindert, obwohl es so dringend notwendig gewesen wäre. Es gibt nur wenige einzelne Betriebe, die überdüngen. Diese sollten die Reduktionsmaßnahmen treffen. Dank der CDU werden immer noch andere in Mitleidenschaft gezogen, und das wollen wir ändern. Vielen Dank.
Agenda 2030 - neuer Aufbruch für Deutschland und Niedersachsen - Wohlstand erhalten, neues Wachstum schaffen!
die dringend auf Umsetzung warten. Ich habe gesagt, dass wir die Energiekosten in den Griff bekommen müssen, dass sie Gift für unsere Wirtschaft sind. Wir brauchen dauerhaft niedrige Stromsteuern. Unsere Unternehmen brauchen Planungssicherheit. NiedersachsenMetall warnte letzten Freitag: Bis zu 50 000 weitere Industriearbeitsplätze sind bis 2026 in Gefahr. 50 % der 540 Mitgliedsbetriebe wollen Investitionen kürzen. Wollen sie doch investieren, ziehen sie das Ausland vor. Und wie reagiert unsere Landesregierung? Sie schaut zu! Ist die Lösung dieses Problems aufgrund der enormen Herausforderungen unserer Wirtschaft vom Postkorb dieser Landesregierung nach ganz oben auf der Prioritätenliste gewandert? Klare Antwort: Bisher nicht! Aber die Senkung der Energiepreise gehört für uns als CDU da ganz klar hin. Wir wollen Leistung belohnen und Wohlstand sichern. Wir wollen die Sozialbeiträge auf maximal 40 % begrenzen. Arbeit und Investitionen müssen wieder attraktiver werden. Das stärkt Arbeitnehmer wie Unternehmer gleichermaßen. Wir wollen Anreize für Menschen schaffen, freiwillig mehr zu arbeiten. Rentner sollen mehr steuerfrei hinzuverdienen können. Das wäre eine Motivation für Menschen mit großer Berufserfahrung und zeitgleich eine Maßnahme gegen den Fachkräftemangel. Überstunden sollen steuerlich attraktiver werden. Und wir wollen die Wirtschaftsförderung neu denken. Unsere Förderprogramme müssen effizient und zielgerichtet sein: kein Förderdschungel, sondern weniger und effizientere Programme. Mittel, die bisher in ineffektiven Programmen gebunden sind, sollen besser direkt in die Infrastruktur fließen. Meine Damen und Herren, wir schaffen Wachstum und Investitionen nicht durch Förderprogramme, die am Bedarf vorbeigehen, die so bürokratisch sind, dass Unternehmer reihenweise abwinken. Schauen Sie in Ihren Postkorb! Der Landesrechnungshof hat das bereits in seinem Jahresbericht 2023 kritisiert: „... unbestimmte Förderziele, unzureichende Erfolgskontrollen, fehlende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.,Seit Jahren ziehen sich unsere Kritikpunkte wie ein roter Faden durch die Förderprogramme - geändert hat sich leider bis heute nur wenig. Steuergeld könnte schon längst effizienter und zielgenauer eingesetzt werden.'" So die Präsidentin in der Pressemitteilung des Landesrechnungshofs. Ich stelle also fest: Nicht nur die CDU kritisiert den Dschungel an Förderprogrammen und das Nichtstun dieser Landesregierung. Für den Landesrechnungshof ist eine verfehlte Förderpolitik ein negativer Dauerbrenner. Deutlicher kann eine Landesbehörde kaum werden, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Wirtschaft ist das Rückgrat unseres Wohlstands. Ohne eine starke Wirtschaft gibt es keine stabilen Renten, keine sicheren Arbeitsplätze, keinen sozialen Zusammenhalt und viel zu wenig Investitionen. Die Lösung der Probleme der niedersächsischen Wirtschaft gehört ganz oben auf die Prioritätenliste, nicht irgendwo ganz unten in den Papierkorb. Mit unserem Antrag legen wir den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft. Deutschland und Niedersachsen brauchen einen Kurswechsel, und zwar jetzt. Unsere Botschaft ist klar: Deutschland kann mehr. Niedersachsen kann mehr. Ein besseres Niedersachsen ist machbar, aber nicht mit Rot und nicht mit Grün. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Vielen Dank, Herr Scharrelmann. -
Illegale Migration und Rechtspopulisten stoppen: Sicherheit für die Menschen in Niedersachsen gewährleisten - Rot-Grün darf sich nicht verweigern
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Aktuelle Stunde der CDU mit der Überschrift „Illegale Migration und Rechtspopulismus stoppen" - ich musste erst mal lachen. So dreist muss man erst mal sein, die Partei, die in den Augen des Volkes mit die höchste Kompetenz beim Thema Migration besitzt, gleichzeitig mit illegaler Migration stoppen zu wollen. Lassen Sie uns mal überlegen, Herr Lechner, wie Sie die Migration stoppen wollen, zum Beispiel im Niedersächsischen Landtag: AfD-Antrag „Unzureichende Abschiebepolitik korrigieren" - von der CDU abgelehnt! AfD-Antrag „Schlepperei im Mittelmeer beenden" - von der CDU abgelehnt! AfD-Antrag „Islamistischen Extremismus bekämpfen" - von der CDU abgelehnt! Und so weiter und so fort - ja! So bekämpft man die illegale Migration ganz gewaltig. Es gibt sogar einen Beschluss dieser CDU-Fraktion, alles abzulehnen, was von der AfD eingebracht wird, egal, wie sinnvoll es ist. Wen wollen Sie eigentlich noch vergackeiern? Ich habe da nur eine ganz kleine, eine fast schon nebensächliche Frage: Mit welchen Mehrheiten wollen Sie eigentlich die illegale Migration stoppen? Mit einer Sozialdemokratie, die ja nur ihre gesamte Parteibasis verlöre, wenn sie plötzlich Thilo Sarrazin folgen würde statt Frau Es ken? Mit einer SPD mit einem Herrn Lauterbach, der Ihren Herrn Merz praktisch als Nazi beschimpft? Mit einer Grünen-Partei, die sich lieber eine Gurke ins Herz rammen würde, bevor sie auch nur eine Abschiebung zuließe natürlich eine Biogurke? Dieser parteigewordene Schwanengesang auf Recht und Ordnung, der erst in dieser Woche in seinem Programm einen erleichterten Familiennachzug gefordert hat - und die wollen Sie jetzt in die Pflicht nehmen, die dürfen sich jetzt nicht verweigern? - Doch, das dürfen die und das werden die auch, liebe CDU! Das, werte Union, ist kein Wahlkampf, das ist Betrug! Für wie blöd halten Sie die Menschen eigentlich? Oder ist Ihnen das schon egal? Hauptsache, Sie kriegen irgendeine Linie hin, mit der Sie wenigstens Ihren eigenen Leuten erklären können, warum Sie jetzt eine 180-Grad-Wende vornehmen. Ja, ist doof, wenn man so viele Merkelianer in den eigenen Reihen hat! Koalitionsfähig werden Sie erst, wenn Sie die loswerden. Wahrscheinlich ist Ihr Antrag aber nur ein Ausdruck Ihrer riesengroßen Angst, der Angst vor einem Shitstorm biblischen Ausmaßes, der kommt, wenn Sie plötzlich Ernst machen würden mit einem Politikwechsel, wenn Sie auf einmal ganz pragmatisch sagen würden: Okay, Rot-Grün will nicht, dann eben anders. - Deswegen müssen wir auch unbedingt den Rechtspopulismus zusätzlich stoppen. Einen Moment, Herr Wichmann! Sie haben gerade Betrug vorgeworfen. Das ist der Vorwurf einer Straftat. Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Sie können fortfahren. Deswegen müssen wir auch den Rechtspopulismus nebenbei noch stoppen. Merz wollte ja sogar die AfD halbieren. Das hat er auch geschafft: von damals 11 % auf jetzt 22 %. Wenn Sie uns weiter so halbieren, sind wir in vier Jahren bei 44 %. Rückenwind, meine Damen und Herren, haben zurzeit nur wir. Und dieser Rückenwind, den die AfD hat, ist nicht irgendein Naturereignis. Nein, er ist menschengemacht. Unser Rückenwind ist die heiße Luft, die Sie die ganze Zeit ausblasen, jedes Mal, wenn ein Kanzler sagt, wir müssen endlich im großen Stil abschieben, und dann passiert - nichts! Zum Wahlkampf im Osten wird ein ich sage es noch einmal, weil es so spektakulär ist: ein einziger Flieger mit Abschiebungen in Gang gesetzt, und die Abgeschobenen bekommen noch 1 000 Euro Handgeld. Jedes Mal blasen Sie noch ein bisschen mehr heiße Luft in den Rückenwind für die AfD. Jedes Mal, wenn Sie nach dem nächsten Terrormord als einzige Reaktion Betroffenheit zeigen und nichts tun, pusten Sie noch ein Stückchen mehr. Als AfD-Politiker könnte ich mich freuen - für Deutschland blutet mir das Herz. Ich nehme Ihre Beschimpfungen auch nicht mehr persönlich. Wissen Sie, ich habe diese „Grenzen zu!"-Forderung schon erhoben, da standen Sie noch am Checkpoint und haben alle reingewunken, die nicht bei drei auf dem Baum waren. „Keine Papiere? - Egal! Alle mal rein!". Wir standen auf der richtigen Seite, als Sie sich noch hinter der Urkatastrophe der neueren Geschichte, Ihrer Frau Merkel, brav eingereiht haben, als sie voller Hybris sagte: „Wir schaffen das!" Wir haben Ihnen schon damals gesagt: Das Einzige, was Sie damit schaffen, ist Deutschland - und zwar ab. Als Sie die ersten Probleme erkennen mussten und mit Problemen meine ich Morde und Vergewaltigungen durch Migranten, da hat Frau Merkel nicht etwa als Kanzlerin durchgegriffen, da hat sie gesagt: „Nun sind sie halt da." Sie haben sich nicht mal eine Minute dagegen gewehrt. Sie haben sich eingereiht in eine lange Reihe von Jasagern und Bücklingen. Und jetzt präsentieren Sie sich hier als Retter der Nation. Nur leider reicht es dafür nicht. Es reicht gerade mal zur Mogelpackung des Monats. Wer die illegale Migration stoppen will, der tut das zuverlässig dadurch, dass er seine Stimme der AfD gibt. Denn es gilt das alte Naturgesetz: Es ist nicht die Stimme für die CDU, die die CDU zum Laufen bringen, es ist die Stimme für die AfD. Je mehr Stimmen die AfD bekommt, umso schneller läuft die CDU. Vielen Dank.
Freie Märkte wiederherstellen und Wohlstand bewahren - niedersächsische Wirtschaft schützen vor dem Wirtschaftsdirigismus grüner Transformationspolitik
Ich sage Ihnen: Wir setzen weiter auf Windenergie, wir setzen weiter auf Solarenergie, wir wollen den Umbau unserer Stromversorgung. Wir müssen aber die Zeitziele und die Abläufe realistisch gestalten, sodass wir dabei Industriestandort bleiben. Das ist in der Vergangenheit schiefgegangen. Unsere Industrie braucht Verlässlichkeit - das ist wesentlich. Nur mit Verlässlichkeit werden wir am Ende erreichen, dass wieder investiert wird, dass wieder auf den Standort Deutschland gesetzt wird und dass man am Ende das, was man investiert hat, in unserem Land auch zurückbekommen kann. Das sind die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Wir setzen auf die Freiheit und Eigenverantwortung der Menschen - auf diejenigen, die die Entscheidungen in der Wirtschaft treffen. Wir geben nicht die Technologie vor! Wir gehen da technologieoffen ran! Wir geben aber das Ziel vor. Wir wollen auf Anreize und durch die CO2-Bepreisung auf eine Lenkungsfunktion setzen, sodass wir am Ende die Ziele erreichen, die wir uns vorstellen. Wir setzen nicht auf Dirigismus und wollen den Menschen nicht sozusagen mit der Keule vorschreiben, welche Heizung sie einbauen und welches Auto sie fahren sollen. Und der Industrie wollen wir nicht vorschreiben, mit welcher Energieform sie welche Produkte erzeugen soll. Das wissen die Unternehmerinnen und Unternehmer am besten. Und dass nicht alles in Ordnung ist, können Sie daran sehen, - Herr Hilbers! Ich bin sofort fertig. - dass die Georgsmarienhütte ihre Stahlproduktion wegen zu hoher Stromkosten hat abschalten müssen Herr Hilbers!
Aufkommensneutralität? Wie die Grundsteuer Eigentümer und Mieter belastet.
Herr Heere, dass Sie die Frage zulassen. Ein Problem war in den letzten Jahren, dass in den Gemeinden die Grundsteuer regelmäßig erhöht worden ist, weil sich nach dem Landesdurchschnitt der kommunalen Hebesätze die Umlagen berechnen, die die Gemeinden „nach oben" zahlen müssen. Meine Frage an Sie mit Blick auf die Reform und die sich auch zwischen Kommunen vergleichbarer Größe teilweise erheblich unterscheidenden Hebesätze: Planen Sie hier Veränderungen, um zukünftige Steuererhöhungen zu vermeiden? Auf die Umsetzung in den Kommunen wäre ich gleich noch gekommen. Ihre generelle Fragestellung ist aus meiner Sicht
Bundesvertriebenengesetz schnellstmöglich ändern - restriktive Aufnahmepraxis für Spätaussiedler beenden
Sie haben das Wort. Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deutsche aus Russland haben einen ganz großen Anteil daran, dass unser Niedersachsen das Niedersachsen ist, das wir lieben und das wir schätzen. Sie und Ihre Familien sind zu großen Teilen in einer Zeit gekommen, die von massiven Umbrüchen geprägt war. Nicht wenige haben doppelte Entbehrungen erleiden müssen, und zwar einmal in der alten und dann auch noch einmal in der neuen Heimat. Sie haben die Ärmel hochgekrempelt und gestaltet - wirtschaftlich, gesellschaftlich, kulturell und mehr. Als Niedersachsen haben wir eine ganz besondere Verantwortung für die etwa 2,7 Millionen Menschen mit Spätaussiedlerhintergrund in ganz Deutschland, weil die Erstaufnahmestelle für diese Menschen das Grenzlager Friedland ist. An dieser Stelle auch noch einmal ein Dankeschön an die Leitung und an die vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort! Ich möchte, Herr Bock, diese Aussprache auch nutzen, mich als Landesbeauftragter für Heimatvertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aufrichtig bei all denjenigen zu bedanken, die meine Arbeit konstruktiv-kritisch und vor allem auch sehr eng begleiten. Die Landsmannschaft der Spätaussiedler gehört ganz sicher dazu - wie im Übrigen auch alle anderen Landsmannschaften, aber auch der Bund der Vertriebenen und die die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung. Zum Antrag: Die Änderung des Bundesvertriebenengesetzes genauer: § 6 durch den Bund war nicht nur notwendig, sie war auch überfällig. Das wurde eben schon gesagt. Ich persönlich bin glücklich, dass wir sie nun endlich haben. Das sage ich nicht nur vor dem Hintergrund des Angriffs auf die Ukraine. In Niedersachsen haben laut Zahlen von 2020 etwas mehr als 350 000 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ihr Zuhause. Dass man gerade vor dem Hintergrund der früheren Aufnahmepraxis zu dem Nationalitätseintrag zurückgekommen ist, hat Auswirkungen auf das Leben ganz vieler Menschen in unserem Bundesland und eben auch auf deren Verwandte, Familien und Freunde. Wichtig ist, dass die Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind, bei der Anerkennung genau dieses Status als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nicht wieder Nachteile erfahren, wie sie es leider oft mussten. Zu guter Letzt noch ein Aspekt, der leider viel zu selten in der Diskussion vorkommt: die Praxis der Aktenvernichtung. Dass der Bundesgesetzgeber da endlich Abhilfe geschaffen und sie sich am Ende nicht negativ auf den Status auswirkt, ist sehr wichtig. Unser wichtiger Ansprechpartner mit der Betonung auf „Partner"; da gucke ich in ihre Richtung ist eine echte Institution in diesem Bereich das haben Sie gesagt, Herr Bock, und zwar völlig richtig, nämlich die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, vertreten durch Frau Bischoff, Frau Temkine, Frau Ewert und auch Frau Judin. Jeder, der mit ihnen einmal zu tun gehabt hat, der weiß: Sie machen mit Herz, aber auch mit einer besonderen Herzlichkeit und mit einem ordentlichen Schuss an Kampfgeist eine ganz, ganz tolle Arbeit hier in Niedersachsen. Dafür auch noch einmal vielen Dank von mir. Aber die Landsmannschaft ist nicht nur Ansprechpartner für das Innenministerium, für die Fraktionen und für alle anderen, auch aus dem Verwaltungsbereich, sondern sie ist vor allen Dingen Ansprechpartner für die Menschen, die Deutschen aus Russland, auch gerade in Ihren und in unseren Wahlkreisen. Sie halten eben nicht nur ein Netz von Beratungsstellen bereit, sondern die Ortsverbände der einzelnen Landsmannschaften sie sind ja auch häufig hier im Landtag; zum Glück muss man sagen sind seit vielen, vielen Jahren echte Brückenbauer. Mir ist es darum wichtig, die Landsmannschaft bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Ich bin nicht nur zu Gesprächen bereit, sondern ich glaube das wird auch jeder andere mit Sicherheit bezeugen können, dass regelmäßige Treffen, Besuche, gemeinsame Veranstaltungen besonders wichtig sind. Ich möchte an dieser Stelle den kürzlich erstmals verliehenen Preis „Fokus: Teilhabe", den wir ins Leben gerufen haben, in der Öffentlichkeit bekannt machen, mit dem Verdienste von Menschen mit Spätaussiedlerhintergrund besonders ausgezeichnet werden. Er soll ein bisschen in die Gesellschaft hineinstrahlen. - Das sind nur einige wenige Aspekte. Wir planen eine Veranstaltung. Bevor ich das näher erläutere, muss ich aber ein bisschen scharf werden. Herr Bock, ich wäre ein bisschen vorsichtig, das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa zu nennen. Schließlich ist es leider, so muss man sagen ausweislich des Bundesprogramms Ihre Bundespartei, die dieses für Niedersachsen, für uns und für die Menschen mit einem Spätaussiedlerhintergrund so wichtige Institut aus Niedersachsen nach Berlin holen will. Wir planen zusammen mit dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa eine Veranstaltung anlässlich des Erlasses vom 28. August 1941. Das ist der Tag, an dem sich der Beginn der Deportation der Deutschen nach Sibirien, Mittelasien und Kasachstan jährt und eine, wie wir wissen, jahrzehntelange Verfolgung begann. Dabei geht es nicht nur um die Veranstaltung, sondern es wird auch eine Brücke geschlagen. Es wird auch ein Fachsymposium geben, mit dem man versucht, von der Vergangenheit in die Gegenwart zu kommen. Ich möchte aber auch ganz praktische Beispiele wie den Tag der Niedersachsen nennen, wo wir uns neben der Landsmannschaft auch mit vielen anderen wie den Heimatvertriebenen gemeinsam an einem Stand beteiligen. Vielen Dank für die Übernahme dieser Kosten - es ist keine Selbstverständlichkeit, dass da alle mitarbeiten. Herr Bock, ich möchte es ganz klar sagen: Ich nehme Ihnen persönlich und auch Ihrer Fraktion ab, dass Sie an dieser Stelle etwas verbessern wollen. Das ist überhaupt keine Frage! Aber eine Erhöhung der Mittel für Beratungsstellen ist zumindest nach dem heutigen Stand deswegen haben wir den Antrag im Ausschuss abgelehnt; das haben wir dort dargelegt nicht erforderlich, weil die im letzten Jahr bereitgestellten Mittel noch nicht einmal vollständig abgerufen worden sind. Das ist das erste Argument. Zweitens. Ja, es sollte Treffen geben, und es wird auch ein Treffen geben; es ist, glaube ich, schon terminiert. Dazu müssen wir uns gemeinsam nicht nur den Bedarf, sondern auch Perspektiven überlegen. Wir müssen natürlich auch in die Zukunft planen. Ich bin kein Freund gegenseitiger Vorwürfe. Wir wissen das hat die, wie ich finde, hervorragende Unterrichtung durch Frau Dr. Graf im Ausschuss gezeigt, dass die Aufnahmeverfahren letztlich eine Bundessache sind. Nicht nur die Zuständigkeit liegt beim Bund, sondern die einzelnen Verfahren werden vom Bundesverwaltungsamt durchgeführt. Lassen Sie mich noch ein paar Aspekte anführen, die dazugehören: Die Beratung und all die erforderlichen Informationen, die im Übrigen dreisprachig erfolgen, werden durch das Bundesamt für Migration, durch das Bundesverwaltungsamt selbst und auch durch das Auswärtige Amt angeboten, und ich finde es völlig richtig, dass dieses Angebot an der Stelle fortgesetzt wird. Ich möchte die Zeit weil ich sie noch habe aber auch nutzen, um auf die hervorragende Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, hinweisen. Auch sie bietet auf ihrer Internetseite unheimlich viel dazu an. Ich komme zum Schluss. Natürlich kann niemand dagegen sein, Beratungsstrukturen zu stärken. Aber das das ist, glaube ich, wichtig muss mit Augenmaß und vor allen Dingen nicht am Ziel vorbei passieren, und zwar dort, wo tatsächlich Bedarf ist. Ich freue mich auf jeden Fall auf die weitere Zusammenarbeit. Wir haben gehört, es gibt immer viel zu tun. Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei all denjenigen auch bei den Kolleginnen und Kollegen hier im Hause bedanken, die für die Belange der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, aber auch für die Belange der Heimatvertriebenen am Ball sind. Bleiben Sie bitte dabei! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich glaube, ich habe die Redezeit ein wenig überschritten, Entschuldigung. Ja, aber nur ein wenig, Herr Kurku.
Die Rückkehr syrischer Staatsbürger vorbereiten und unterstützen
Frau Kollegin Diallo-Hartmann möchte antworten. Bitteschön! Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Ja, was soll ich sagen? Sie reden über eine vorhandene Rechtslage. Ich habe mich in meiner Rede deutlich ausgedrückt. Da gibt es keinen Dissens bei uns Grünen. Ich habe hier auf meinem Papier auch die Recherche, die ich gemacht habe. Laut Bericht zur Arbeitsmarktintegration sind 67 % der Menschen aus Syrien, die seit 2015 hier sind, derzeit auf dem Arbeitsmarkt aktiv. Allgemein sind insgesamt 42 % auf dem Arbeitsmarkt aktiv. Das ist die Realität. Die Tatsache ist: Das ist die größte Anzahl von geflüchteten Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt sind. Und jetzt kommt das Aber: Wenn wir darüber reden, dass diese Frauen, die Sie zurückschicken wollen, möglicherweise nicht arbeiten, weil sie zu Hause sind und sich um ihre Kinder kümmern, weil kein Kita-Platz vor Ort vorhanden ist, und sie deshalb nicht zu einem Sprachkurs gehen oder auch nicht arbeiten können, dann liegt mein Fokus auch als Kommunalpolitikerin darauf, dass diese Frauen ihre Kinder betreuen lassen können, damit sie zum Sprachkurs gehen können. Dafür haben wir hier Rahmenbedingungen geschaffen. Dank unseres Finanzministers und unseres Wissenschaftsministers sind Sprachkurse mit Kinderbetreuung möglich, damit diese Frauen auch arbeiten gehen können. Und daran arbeiten wir weiterhin in diesem Land.
Abschiebeoffensive 2024 endlich einleiten - Kapazitäten der Bundeswehr für Abschiebeflüge nutzen!
für die Fraktion der CDU Herr Kollege Bock. Bitteschön! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Innenministerin Behrens hat heute Vormittag zu unserer Dringlichen Anfrage ausführlich berichtet, wie es um die Abschiebungen in Niedersachsen steht. Sie hat die aktuellen Zahlen der Jahre 2024 und 2023 im Vergleich vorgestellt und die Hemmnisse dargelegt, die bei Abschiebungen nun mal bestehen - nicht nur in Niedersachsen, sondern in allen Bundesländern, aus unterschiedlichsten Gründen. Die Zahlen von 2023 fand ich sehr bemerkenswert. Wir hatten 2023 1 115 Abschiebungen in Niedersachsen und im letzten Jahr eine kleine Steigerung mit 1 340. Das ist nicht überbordend viel. Aber zu den Zahlen, die vorgestellt worden sind, gehörten auch 1 730 Abschiebungen, die im Jahr 2023 gescheitert sind. Davon sind 772 storniert und 958 abgebrochen worden. Das sind schon dramatische Zahlen, wie ich finde. Anhand dieser Zahlen wird ganz klar, dass das Instrument der Abschiebungen absolut nicht funktioniert. Das können wir so nicht stehen lassen, das muss endlich endlich! von allen Regierenden, von allen, die in Verantwortung sind, angefasst werden und möglichst auch mit Änderungen der Rechtslage und der Instrumente, die angewendet werden, einhergehen. Wenn wir da nicht hinkommen, dann werden wir auch dieses Problem nicht lösen. Die abgebrochenen Flüge sind das eine. Aber ich habe auch große Zweifel, ob es den Piloten der Bundeswehr besser gelingt als den Verkehrspiloten, die Menschen in ihre eigentlichen Heimatländer zurückzubringen, meine Damen und Herren von der AfD. Frau Ministerin hat es ja auch dargestellt: Wir haben in Niedersachsen fast 21 000 Menschen, die ausreisepflichtig sind. Von ihnen sind etwas über 16 000 geduldet. Bei den knapp 3 700 Personen, die Frau Behrens heute Vormittag genannt hat, die quasi sofort gehen müssten, stehen häufig Hemmnisse im Weg - Stichwort: Herkunftsländer. Ich erhoffe mir von der neuen Bundesregierung Verhandlungen mit diesen Ländern, sodass wir uns hier künftig anders aufstellen können, um diese Menschen wieder zurückzubringen, eben weil sie hier in Deutschland keine Perspektive haben. Mehr Initiative der Bundesregierung ist an dieser Stelle in der Tat gefordert. Wir haben es heute Morgen gehört: Die amtierende Landesregierung ist in den letzten drei Jahren mit der Ampelregierung jetzt noch Fußgängerampel in Berlin wenig erfolgreich gewesen. Mehrfach, hat Frau Behrens gesagt, sei man dort vorstellig geworden. Aber passiert ist, wie wir alle wissen, am Ende nichts. Das ist sehr schade und dem ganzen Thema nicht dienlich. Es lag, glaube ich, manchmal weniger an den Kollegen von der SPD, den Sozialdemokraten. Ich habe durch die ganzen Debatten hier und an anderen Stellen den Eindruck gewonnen, dass das die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion und Partei der Grünen an dieser Stelle doch öfter als Bremsklotz am Bein der Sozialdemokraten hängen. Ich glaube, ihr Sozialdemokraten würdet mehr machen wollen und ihr würdet es gerne anders machen wollen, weil ihr die Lage in Deutschland erkannt habt. Aber ihr könnt schlichtweg nicht handeln. Meine Damen und Herren, ein großes Hindernis für Abschiebungen ist das haben wir von ihr aus mehrfach angesprochen das Fehlen von Identitätsnachweisen. Auch da wäre mehr machbar. Hierzu haben wir als Union viele Vorschläge gemacht. Stichwort „Wohnsitzauflage": Ich war erfreut, heute Vormittag von Frau Ministerin Behrens zu hören, dass die Personen, die zur Abschiebung vorgesehen sind, jetzt in der LAB NI untergebracht werden. Das ist ein richtiger Schritt, das begrüßen wir durchaus. Dann bekommt die LAB NI wieder einen besseren Ruf als durch den Skandalbrief, der gerade schon angesprochen wurde, der über Jahre durch die Gegend geisterte, um die Bundespolizei anzuweisen, wie mit abzuschiebenden Personen umzugehen ist, und den selbst die Ministerin hier vor Kurzem einmal als „Mist" bezeichnet hat. Stichwort „Sozialleistungen kürzen": Das ist ein probates Mittel, um die Mitwirkungsbereitschaft von Ausreisepflichtigen zu erhöhen. Dazu gab es im Übrigen das ist von meinem Kollegen Reinken schon einmal angesprochen worden ein sehr erfolgreiches Modellprojekt bei der damals noch bestehenden Bezirksregierung Braunschweig. Meine Damen und Herren, zur Wahrheit gehört aber auch: Abschiebungen lösen das Gesamtproblem nicht. Wir haben hier mehrfach über die Überforderung der Kommunen gesprochen, über die Überforderung der gesamten staatlichen Institutionen in unserem Land und vor allem auch der Bevölkerung sowie über die irreguläre Migration. Abschiebungen alleine werden nicht helfen. Es bedarf endlich einer Gesamtkonzeption auf allen staatlichen Ebenen. Zum einen müssen die Rechtsgrundlagen verändert werden hierzu haben wir auf Bundesebene aktuell Vorschläge gemacht, zum anderen müssen dieselben umgehend vollzogen werden. Das muss jetzt wirklich auf den Weg gebracht werden. Auch hier im Niedersächsischen Landtag hat die CDU-Fraktion in den letzten etwas mehr als zwei Jahren viele Vorschläge gemacht. Der Fraktionsvorsitzende, Herr Lechner, und ich haben Ihnen die Hand gereicht und gesagt: Wenn Sie bei diesem Thema mit uns gemeinsam Punkte auf den Weg bringen wollen, sind wir gern zu Gesprächen bereit. Aber dieses Gesprächsangebot ist irgendwie verhallt. Es kam nie eine wirkliche Reaktion. Nur vereinzelt hieß es: Na ja, wir können ja mal reden. Aber so richtig ist nichts daraus geworden. Fünf Anträge zu verschiedenen Bereichen haben wir zu dieser Thematik eingebracht: zur Unterstützung der Kommunen, zu Abschiebungen etc. pp. Alles haben Sie am Ende abgelehnt. Das kann man machen, wenn man der Auffassung ist: Was die Opposition hier vorlegt, ist alles nicht unsere Linie, es bringt das Land bei diesem Thema nicht voran. Aber dann muss man doch dahin kommen, eigene Vorschläge vorzulegen. Und was haben Sie bis heute getan? Sie haben einen Antrag zum Thema Migration eingebracht: „Willkommenszentren einrichten", „Wege ins Bleiberecht" finden. Das ist doch nicht das Gebot der Stunde. Sie können ja gerne diese Auffassung vertreten. Aber manchmal frage ich mich, ob Sie eigentlich noch wissen, was da draußen los ist, was die Menschen, was das Land bewegt. Das ist offensichtlich nicht der Fall, meine Damen und Herren. - Da ist kein peinlicher Vorwurf. Nein, nein! Aber warum handeln Sie nicht? Wir haben Ihnen so oft die Hand gereicht. Auch heute gern! Aber Sie sind ja nicht bereit, mit uns zu reden, mit uns gemeinsam diese Dinge auf den Weg zu bringen. Dann sprechen Sie doch mit Ihren Genossen in Berlin, und sagen Sie, dass Sie am Freitag dem Gesetzentwurf der Union zustimmen sollen! Das ist doch das Gebot der Stunde. Das kriegen Sie mit Ihrem Koalitionspartner aber nicht auf die Kette. Unser Angebot steht nach wie vor. Setzen Sie ein Signal! In weniger als 48 Stunden können Sie das gerne mit Ihren Genossen in Berlin tun. Stimmen Sie dem Gesetzentwurf der Union zu! Bringen Sie das als demokratische Partei, als demokratische Fraktion auf den Weg! Meine Damen und Herren, ich habe es eben schon gesagt: Abschiebungen alleine lösen das Problem nicht. Es muss hier auch an vielen anderen Stellschrauben gedreht werden. Mit Blick auf den vorliegenden Antrag sage ich der AfD-Fraktion: Erst einmal muss das System der Abschiebungen funktionieren, wie ich es gerade beschrieben oder umrissen habe. Dass man dann dafür die Bundeswehr einsetzen sollte, glaube ich nicht. Über Transportmöglichkeiten kann man sich immer noch an anderer Stelle unterhalten. Ich denke, auch angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage in Europa und der Welt ist es geboten, dass die Bundeswehr sich auf andere Aufgaben konzentriert, als Menschen in ihre Heimatländer zurückzufliegen. Vielen Dank.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Herr Sachtleben, Sie haben das Mikro. Danke, Frau Präsidentin. - Herr Minister, Sie haben heute und auch gestern schon einiges zur WohnRaum Niedersachsen gesagt. Weil es aber in diesem Raum immer noch nicht ganz klar ist: Können Sie noch einmal etwas zu dem Verhältnis zwischen dem Neubau und dem Kauf von Immobilien durch die WohnRaum Niedersachsen sagen? Welche Rolle spielen Bestandsimmobilien für den sozial geförderten Wohnungsbau? Vielen Dank. - Herr Minister!
Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist bezeichnend, dass wir uns heute mit einem Antrag der AfD befassen müssen, der erneut mehr Fragen aufwirft, als dass er Antworten liefert. Der Antrag, Polizeiuniformen und Dienstfahrzeuge mit Deutschlandflaggen auszustatten, wird uns als patriotischer Akt verkauft. Das haben wir gerade deutlich erlebt. Dieser Vorschlag ist nicht nur ein symbolischer Fehlschlag, sondern auch eine bemerkenswerte Bankrotterklärung an die eigene inhaltliche Substanz. Lautes Getöse, null Substanz - das ist es, was diese Partei dort rechts außen ausmacht. Meine Damen und Herren, unsere Polizei, unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen Respekt, Wertschätzung, Unterstützung und vor allem Lösungen - Lösungen für die drängenden Probleme. Tag für Tag stehen sie an vorderster Front, schieben Überstunden und kämpfen mit veralteter Ausrüstung und einem eklatanten Personalmangel. Was bietet die AfD an? Einen Antrag, der die Polizeiarbeit weder erleichtert noch verbessert. Stattdessen erstickt sie jede sinnvolle Diskussion unter einer dichten Wolke ideologischen Dampfgeplauders. Lassen Sie mich kurz eine kleine persönliche Note einbringen. Während internationaler Sportereignisse trage ich persönlich gerne ein kleines Armbändchen in den Farben unserer Nationalflagge Schwarz-Rot-Gold dezent, persönlich, stolz - und das auch als Polizeibeamtin. Doch durch diesen Antrag wird selbst so etwas jetzt in einen Graubereich gerückt. Sie behaupten, Sicherheit und Ordnung zu fördern. Doch tatsächlich schaffen Sie Unsicherheit und Ablenkung. Sehr geehrte Damen und Herren, statt Symbolpolitik braucht unsere Polizei greifbare Unterstützung. Ich nenne nur drei Kernprobleme, die wir gemeinsam lösen sollten: Erstens: der Personalmangel. Polizistinnen und Polizisten übernehmen Verwaltungsaufgaben, anstelle auf der Straße für Sicherheit zu sorgen oder Kriminalitätsfälle zu lösen. Es fehlen 200 Stellen im Verwaltungsbereich. Das ist eine klare Baustelle. Hier müssen wir handeln. Zweitens: veraltete Ausrüstung. Unsere Dienstgebäude sind marode, unser Fuhrpark ist überaltert, und die Schutzausrüstung ist unzureichend. Der Sanierungsstau beläuft sich auf 350 Millionen Euro. Sicherheit braucht moderne Werkzeuge. Lassen Sie uns das anpacken! Dass sich Hartnäckigkeit auszahlt, zeigt das PK Norden. Drittens: zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte. Seit 2018 sind Übergriffe um 40 % gestiegen. Unsere Beamtinnen und Beamten brauchen stärkeren Schutz und klare Regelungen, etwa für den Bereich von Bodycams auch in Wohnungen. Das hat auch die Anhörung im Bereich der häuslichen Gewalt ergeben, dass es dort vielleicht noch optional Bedarf geben würde. Wenn wir diese Herausforderungen mutig angehen, können wir diesen Populismus ersparen. Sie als Regierung stehen hier in der Verantwortung. Wir beleuchten weiterhin die Probleme. Das, was unsere Polizei braucht, sind Neutralität, Professionalität und Vertrauen, aber keine ideologische Inszenierung. Dieser Antrag ist bestenfalls symbolisch und schlimmstenfalls kontraproduktiv. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns nicht auf diese Scheindebatte der AfD reinfallen! Die CDU steht für eine Politik, die Probleme löst, statt sie zu erfinden. Letzter Satz: Wir setzen uns für mehr Personal, für eine bessere Ausrüstung und einen stärkeren Rückhalt in der Gesellschaft ein. Genau das schulden wir unseren Polizistinnen und Polizisten. Keine Flaggen an Uniformen, sondern echte Unterstützung in ihrem Dienst! Abschließend möchte ich gerne ein Zitat des Staatsoberhauptes wählen: „Wo Patriotismus zu Nationalismus wird, wird es ernst und gefährlich." Deshalb ist es genau richtig, dass wir diesen Antrag ablehnen. Herzlichen Dank. Danke, Frau Buschmann. Das war ein langer letzter Satz. -
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Die vierte Zusatzfrage der Fraktion der CDU stellt die Abgeordnete Buschmann. Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Frau Ministerin, Sie haben vorhin die Zahlen vorgelesen. Wenn ich richtig mitgeschrieben habe, haben wir hier in Niedersachsen 20 665 ausreisepflichtige und 16 868 geduldete Menschen. Was ist mit der Differenz von ungefähr 4 000 Personen? - Danke schön. Vielen Dank. - Die Frau Ministerin eilt zum
Notruf aus den Kliniken - Rettung statt Schließung
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist ein Desaster. Das habe ich am Mittwoch bei der Debatte zum Niedersächsischen Krankenhausgesetz und gestern im Rahmen der abschließenden Beratung zu den Regionalen Versorgungszentren mehr als deutlich gemacht. Das Kliniksterben hat schon längst begonnen! Ihre Untätigkeit, liebe Kollegen und Kolleginnen aus den Regierungsfraktionen, trägt direkt zum Verlust der Gesundheitsinfrastruktur in unserem Land bei. Sie versagen den Krankenhäusern die dringend benötigte Unterstützung. Ankündigungen aus Ihrem Mund sind hohle Sprechblasen - und das erkennen, Gott sei Dank, immer mehr Menschen. Schauen wir mal auf die Gründe für die finanzielle Notlage der Krankenhäuser! Die enorm gestiegenen Energiekosten sind da zu nennen. Die Personalkosten sind gestiegen. Material- und Verbrauchsgegenstände sind im Preis gestiegen. Eigentlich ist in allen Bereichen alles teurer geworden. Aber da ist noch etwas, auf das ich hinweisen möchte: Wenn ich an meine Berufstätigkeit vor dem Mandat zurückdenke, dann hat es weder im Bereich der Aufnahmen noch in dem der Notaufnahmen einen Sicherheitsdienst gebraucht. Und da sind sie wieder, unsere grundsätzlichen Probleme: Menschen, die sich nicht integrieren, die eine bevorzugte Behandlung durch tätliche Angriffe auf Ärzte und Pflegepersonal erzwingen wollen, verursachen Kosten, die die Krankenhäuser früher nicht hatten. Während die Landesregierung mit leeren Versprechungen auftritt, bricht die Versorgungssicherheit in Niedersachsen für die Bürger nach und nach zusammen. Frau Kollegin Klages, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: von der Kollegin Prell? Möchten Sie dem entsprechen? Ja, sie soll fragen! Bitteschön, Frau Kollegin! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage,
Glasindustrie in der Zukunftsregion Weserbergland+ fördern - die energieintensive Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen
unser Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Herr Meyer, bitteschön! Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass es einen breiten Konsens der drei demokratischen Fraktionen gibt, die Glasindustrie in der Zukunftsregion weiterhin zu unterstützen. So wie die Präsidentin komme auch ich aus dem Weserbergland, wo es ganz innovative Glashütten gibt, die in Niedersachsen investieren: ob es nun das Unternehmen Schott in Delligsen-Grünenplan, die die dünnsten Gläser der Welt in Spezialproduktion für Handys usw. herstellen, oder die Firma Interpane ist, die Teil der Energiewende sind und unter anderem besonders effiziente Glasbeschichtung machen, um hinsichtlich der Energieeffizienz hohe k-Werte in Fensterscheiben zu erreichen, oder eben auch andere Unternehmen sind, die auf Innovationen beim Energieverbrauch setzen. Ich war vor Kurzem bei der Holzmindener Glashütte. Das ist für mich eine Besonderheit, weil sie über 100 Jahre alt ist und mein Großvater dort gearbeitet hat. Die investieren in Niedersachsen! Kurz vor Weihnachten wurde dort gesagt: Wir investieren in Energieeinsparungen und in neue Wege und setzen uns dafür ein, dass dort weiterhin eine Produktion sein wird. Im Weserbergland das ist gerade gesagt worden sind über 2 000 Personen in der Glasindustrie beschäftigt. Glas ist nichts von Vergangenheit, sondern ist ein besonders nachhaltiges und ökologisches Material, das sehr viele Vorteile gegenüber Plastik und Kunststoffen hat, weil man es sehr gut recyceln und verwenden kann. Es hat sehr ökologische Vorteile. Deshalb ist es richtig, dass wir uns auch dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Sowohl Olaf Lies als auch ich haben uns bei der EU-Kommission dafür eingesetzt, dass es endlich eine Strompreiskomponente auch für die Glasindustrie gibt. Wenn Unternehmen wie Ardagh jetzt ihre neuen Öfen mit Strom, der zu 80 % aus erneuerbarer Energie stammt, betreibt, dann kann es nicht sein, dass die Glasindustrie bislang bei der EU davon ausgenommen ist. Sie haben ja Kontakte zur Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen. Deshalb wäre es gut, wenn auch mit Blick auf den Strompreis die Wettbewerbsfähigkeit für die europäische Glasindustrie gewährleistet wird. Uns sagen auch alle, wir müssen endlich die Netzentgelte herunterfahren. Das sagt die Bundesregierung, das sagt die Stahlindustrie, das sagt die Glasindustrie. Sie haben das Angebot von uns gehabt, jetzt noch mal eine Senkung bei den Netzentgelten vorzunehmen. Es liegt morgen im Bundestag auf dem Tisch; Rot-Grün Scholz und Habeck hat den Vorschlag gemacht. Wir könnten die Netzentgelte morgen senken. Aber bislang verweigert die CDU. Damit lässt sie auch die Glasindustrie im Weserbergland im Stich. Deshalb müssen wir endlich zu dem kommen, was diese Landesregierung zusammen mit Gewerkschaften und Unternehmen gesagt hat: Wir brauchen einen Brückenstrompreis, einen Transformationsstrompreis, um die energieintensive Industrie und das ist die Glasindustrie zu unterstützen. Da stehen wir an ihrer Seite und wollen uns auch auf den Weg machen, in Richtung Wasserstoff zu gehen. Es ist richtig: Niedersachsen wird das Wasserstoffland Nummer eins! Bei uns wird investiert, Schott hat das Angebot gemacht. An dieser Stelle müssen wir uns erst einmal nicht darum sorgen, wenn die Bayern nicht so viel Wasserstoff haben. Der Wasserstoff geht dann erst einmal in die Glasindustrie ins Weserbergland. Wir haben uns gemeinsam dafür eingesetzt, dass beim Wasserstoffkernnetz auch das Weserbergland angeschlossen wird, damit die Glasindustrie im Weserbergland, aber auch darüber hinaus mit innovativen Arbeitsplätzen dazu beiträgt, ganz vorn zu sein. Vielen Dank für die breite Unterstützung für die Glasindustrie im Weserbergland und die Beschäftigungssicherung.
Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie bringen heute einen Antrag ein, der den Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken soll. Der Fokus richtet sich dabei vor allem auf kommerzielle Familien-Influencer, Kinder-Influencer und Mama- und Papa-Blogger, die aus ihrem Alltag mit Kindern berichten und über Werbeeinnahmen Geld verdienen. Der Antrag sieht beispielsweise vor, dass Unternehmen und Agenturen bei Kooperation mit diesen Influencern gesetzlich verpflichtet werden sollen, Ausnahmegenehmigungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einzuholen, und dass Eltern analog zur Regelung in Frankreich eine behördliche Erlaubnis für die Tätigkeit als Familien-Influencer einholen sollen und einen Teil der Einnahmen auf einem Konto für das Kind hinterlegen müssen. Außerdem soll eine Aufklärungskampagne gestartet werden. So weit, so verständlich. Schließlich kann es keinesfalls sein, dass Kinderarbeit in der analogen Welt zu Recht verboten ist bzw. Arbeiten ab einem gewissen Alter nur sehr stark begrenzt möglich ist, während es in der digitalen Welt scheinbar niemanden interessiert. Das Internet und auch die sozialen Medien sind schließlich, wie wir auch schon in ganz anderen Zusammenhängen immer wieder gesagt haben, kein rechtsfreier Raum. Insofern kann ich Ihr Anliegen inhaltlich nachvollziehen. Gleichzeitig sind wir aber mit dem Umstand konfrontiert, dass wir in den sozialen Medien ganz allgemein ein großes Problem der Rechtsdurchsetzung haben. Auch bei den hier vorgeschlagenen Maßnahmen hinsichtlich der Rechtsdurchsetzung bleiben für mich Fragen offen. Ich freue mich sehr, wenn wir in der Ausschussberatung im Detail mit Expertinnen und Experten ins Gespräch kommen können, wie wir ganz konkret Kinder davor schützen, dass sie als Content-Objekte kommerziell ausgebeutet werden. Persönlich glaube ich aber, dass es bei Weitem nicht reicht, nur die kommerzielle Seite in den Blick zu nehmen. Ich glaube, die größere Herausforderung, vor der wir stehen und für die ich ehrlicherweise auch noch keine abschließende Lösung gefunden habe, ist eine ganz andere. Die betrifft ganz allgemein die gelebte Praxis des sogenannten Sharenting, also wenn Eltern Bilder ihrer Kinder in den sozialen Medien teilen völlig unabhängig davon, ob sie damit Geld verdienen oder nicht. Denn wir können nicht ignorieren, dass sich Hinweise und Studien mehren, die nicht nur zeigen, dass Jugendliche unter dem Konsum von Social Media gesundheitlich leiden, sondern auch, dass Kinder, deren Eltern über sie posten, sehr darunter leiden können, wenn ihr Lebensalltag, scheinbar lustige Momente oder ganz private Details auch wenn es in bester Absicht und aus Stolz passiert und nicht mit dem Ziel, sich irgendwie lustig zu machen geteilt werden. Vielen Eltern ist am Ende des Tages, fürchte ich, nicht ausreichend klar, was alles passieren kann, wenn sie solche Bilder teilen, auch mit eigentlich unschuldigen und unverfänglichen Aufnahmen. Ich habe vor Jahren auch schon mal einen Schnappschuss aus dem Urlaub auf Instagram geteilt. Aber je mehr ich mich in den letzten Jahren damit beschäftigt habe, umso mehr bin ich der Meinung, dass wir als Eltern unsere Kinder bestenfalls aus Bildern in Social Media heraushalten sollten, wie dies Sicherheitsbehörden wie das BKA aus den unterschiedlichsten Gründen längst empfehlen. Das darf uns natürlich keinesfalls dazu verleiten, eine Täter-Opfer-Umkehr zu betreiben. Denn das Internet darf nicht Kinderporno-Kriminellen gehören. Ich weiß, auf dieses Thema zielt der Antrag eigentlich nicht ab. Es ist ganz schwierig, diese gesellschaftliche Debatte zu führen. Es ist auch schwierig, hier mehr Recht durchzusetzen. Denn Social Media macht ja auch Spaß. Es stiftet auch für viele Mütter insbesondere eine wichtige Gemeinschaft und kann für tolle Momente genutzt werden und auch wirklich einen guten Beitrag leisten. Aber ich glaube, wir werden diese sehr unangenehme und auch sehr schwierige Debatte führen müssen. Wir werden uns dem stärker als bislang stellen müssen. Ich würde mich freuen, wenn wir das in diesem Zusammenhang auch im Sozialausschuss des Landtags tun würden. Denn Kinder sind keine Accessoires ihrer Eltern. Sie sind ganz eigenständige Personen und kleine Menschen mit Rechten, die wir achten müssen und für deren Achtung wir als Erwachsene und auch als Gesetzgeber meiner Meinung nach verpflichtet sind. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. Wir schließen uns der Überweisung an. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
Danke für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie sprachen eben von dem Frauenbild im Islam. Aber was ist denn das muslimische Frauenbild, das Sie eben genannten haben?. Können Sie dazu mal ein paar Erläuterungen abgeben? Vielen Dank, Herr Kollege. Ich glaube, das ist die Unterdrückung der Frau, indem man Frauen verschleiert, sie in Burkas steckt und sagt,
Aktiv die Trendumkehr für mehr Wohnungsbau schaffen, anstatt die Krise mit einer Landeswohnungskaufgesellschaft zu verschärfen
Herr Frölich, Sie haben die Möglichkeit zu antworten. Herr Sachtleben, das ist ja nicht korrekt. Unter diesen 16 Vorschlägen sind welche, die die Bundespolitik betreffen. Da würden wir uns ein Engagement unseres Ministerpräsidenten wünschen, weil er als sozialdemokratisches Schwergewicht dort ja vielleicht etwas erreichen könnte. Was die WohnRaum Niedersachsen GmbH angeht, haben wir eben eine unterschiedliche Meinung. Wir glauben, dass der Staat es nicht besser kann als die freie Wirtschaft. Das sehen wir so, und das sehen Sie als Grüne anders. Herr Sachtleben, Herr Frölich hat das Wort. Wie er antwortet, ist in seinem Ermessen. Der dritte Punkt ist: Wir haben ein gemeinsames Ziel. Dieser Antrag ich habe es Ihnen gerade gesagt enthält nicht nur Punkte, die steuerfinanziert sind. Ich finde es nicht korrekt, dass Sie ihn auf steuerfinanzierte Punkte reduzieren. Bei dem Punkt Gebäudetyp E muss die Landesregierung jetzt etwas liefern. Sie kann nicht einfach sagen: Nein, was die Ausführungskriterien angeht, da lehnen wir uns mal zurück und gucken, was passiert! - Es gibt darin viele Punkte, bei denen wir selber etwas machen können. Was zinsvergünstigte Kredite von der NBank angeht: Da sind die anderen Bundesländer deutlich weiter. Das ist wirklich ein Instrument, das mit relativ geringen Mitteln funktioniert. Zu allen diesen Punkten kommen aber keine Vorschläge. Das finde ich wirklich sehr bedauerlich. Sie machen es sich zu einfach.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Sie haben das Mikro. Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Minister, dass ich die letzte frei formulierte Frage für die SPD-Fraktion stellen darf. Im Hinblick auf die Situation am Wohnungsbaumarkt, die uns allen bekannt ist, haben wir uns als Fraktion und als Koalition dazu entschlossen, die Wohnungsbaugesellschaft zu gründen, um die freie Wirtschaft zu unterstützen. Haben Sie im Vergleich zu den Zahlen, die wir uns damals angeschaut haben, aktuelle Zahlen dazu, wie sich der Wohnraummarkt bis 2030 entwickelt? Wie viel Wohnraum fehlt wahrscheinlich bis 2030? Danke. - Herr Minister,
Notruf aus den Kliniken - Rettung statt Schließung
Kann ich fortfahren? Selbstverständlich. Die angeblichen 300 Millionen Euro waren doch wirklich nur ein Phantom. Wo bleibt das Geld? Letztendlich war es nur eine Ausrede! Die Kliniken stehen am Abgrund, während Sie sich in Ignoranz suhlen. Ihre Politik ist schädlich und gefährlich. Die finanziellen Herausforderungen lösen sich mit Durchhalteparolen nicht auf. Ihre Scheinlösungen sind bloß Symbolpolitik ohne Substanz. Dringend benötigte nachhaltige Lösungen zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Krankenhäuser sind gefragt - aber keine Pseudoreformen. Wir von der AfD freuen uns schon sehr auf die Beratung, denn die drohende Insolvenzflut der Krankenhäuser muss gestoppt werden. Wir sind aber der Meinung, dass die Summe von 300 Millionen Euro da bin ich anscheinend mit der SPD einer Meinung zu gering ist, wenn man wirklich helfen will. Eine starke, zukunftsfähige Gesundheitsversorgung ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht der Bürger. Der demografische Wandel hat in Niedersachsen Einzug gehalten. Niedersachsen wird deshalb in den nächsten Jahren seine Krankenhausstruktur stabilisieren und ausbauen müssen. Es ist höchste Zeit, unsere Kliniken zu retten. Es ist Zeit für Deutschland! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
der Kollege Pascal Leddin mit einer Restredezeit von knapp 20 Sekunden. Bitteschön! Herr Präsident! Kommen wir mal vom Parteitag wieder zurück in den Plenarsaal und zur Debatte! In dem Antrag geht es um eine Resilienzstrategie, um eine Krisenkommunikation mit Kommunen, um einen Betreuungsdienst für den Zivilschutz. Herr Wille, Sie haben hier gerade eine nette Oppositionsrede zum Thema Katastrophenschutz gehalten, aber nicht zum Thema Zivilschutz. Mit Ihren Worten: Zack, am Thema vorbei! Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Meyn, Sie werden sich gleich sicherlich wieder wundern, denn ich rede heute für meine erkrankte Kollegin Lara Evers. Gute Besserung! Aber der Duktus ist der gleiche wie damals. Olympia - das ist nicht nur ein Sportereignis, das ist ein globales Spektakel, eine Bühne der Höchstleistung, ein Sinnbild für Fairness, Ehrgeiz und internationalen Zusammenhalt. Wir bedanken uns ausdrücklich für das Engagement des Deutschen Olympischen Sportbunds und der Bundesregierung, die für die Bewerbung die notwendigen Wege eingeschlagen und beschritten haben. Während andere Bundesländer längst im Wettkampf um die Bewerbung für 2040 die Startblöcke verlassen haben, steht Niedersachsens rot-grüne Landesregierung noch an der Seitenlinie - ohne Konzept, ohne Strategie und ohne Ambition. Gespräche zu führen, reicht hierbei allein nicht aus. Berlin, Hamburg, München, Leipzig und die Rhein-Ruhr-Region haben frühzeitig Absichtserklärungen abgegeben. In Niedersachsen herrschte zu diesem Zeitpunkt noch politische Lethargie. Frau Kollegin Buschmann, es gibt den Wunsch des Kollegen Meyn nach einer Zwischenfrage. Möchten Sie dem entsprechen? Gerne doch. Bitteschön, Herr Kollege! Sehr geehrte Kollegin, herzlichen Dank für das Zulassen der
Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!
Unsere Kinder verdienen es, in einer sicheren und behüteten Umgebung aufzuwachsen, frei von Gefahren und Gewalt. Wir als CDU-Fraktion lehnen jegliche Konzepte ab, die dem Kinderschutz widersprechen und bei denen fremde Personen in Kindertagesstätten engen körperlichen Kontakt zu Kindern erhalten. Der Schutz unserer Kinder in allen Einrichtungen erfordert aber mehr als das Setzen eines Verbotszeichens. Denn Kinderschutz endet nicht mit einem Verbot. Verbote sind nur sinnvoll, wenn sie in ein Gesamtkonzept eingebettet sind und auch überprüft werden, wie wir es in unserem Kinderschutzantrag fordern. Ansonsten bleibt ein Verbot in diesem wichtigen Thema nur Symbolpolitik, die mehr Schlagzeilen als Lösungen bietet. Kinderschutz kann nur wirksam und effizient sein, wenn er ganzheitlich gedacht wird. Eines unserer aktuellen Probleme ist es doch, dass es häufig voneinander gelöste Einzelmaßnahmen gibt, die nicht aufeinander abgestimmt sind und bei denen nicht mit, sondern nebeneinander gearbeitet wird. Kinder brauchen ein Umfeld, das sie schützt, und Fachkräfte, die für diesen Schutz geschult sind. Fachkräfte benötigen regelmäßige Weiter- und Fortbildung, um sicher im Umgang mit diesen sensiblen Themen zu sein. Es braucht Schutzkonzepte, die verpflichtend in allen Einrichtungen eingeführt werden, und nicht nur dies: Sie müssen dort auch gelebt werden. Und es braucht präventive Maßnahmen, die Risiken von Anfang an minimieren. Beratungsstellen, die Kitas bei der Entwicklung solcher Konzepte unterstützen, leisten eine unersetzliche Arbeit. Aber was hören wir denn immer wieder aus der Praxis? Diese Einrichtungen sind personell und finanziell nicht ausreichend ausgestattet. Absprachen zwischen verschiedenen Institutionen funktionieren nicht immer, und Informationen kommen nicht dort an, wo sie ankommen müssten. Das können wir uns nicht leisten, wenn wir die Sicherheit unserer Kinder gewährleisten wollen. Wenn wir den Kinderschutz ernsthaft stärken wollen, müssen wir hier ansetzen. Ein reines Verbot hilft uns nicht weiter. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion einen umfassenden Kinderschutzantrag vorgelegt, der einen besseren Austausch zwischen den Akteuren im Kinderschutz vorsieht, der auf klare und rechtssichere Zuständigkeiten setzt und verpflichtende und einheitliche Standards zum Beispiel bei den Jugendämtern vorsieht, damit uns kein Kind verloren geht. Auch Eltern müssen stärker in den Kinderschutz eingebunden werden, etwa durch niedrigschwellige Beratungsangebote. Die wichtige Arbeit der Frühen Hilfen muss dabei ausgebaut und finanziell gestärkt werden, damit belastete Familien frühzeitig Unterstützung erhalten und Kinder in ihren prägendsten ersten Jahren nicht alleingelassen werden. Frau Ramdor, entschuldigen Sie! Einen Moment! - Es ist sehr laut hier. Es wäre sehr freundlich, wenn Sie das Gemurmel einstellen würden. - Danke. Kitas müssen stärkeren Zugang zu Netzwerken erhalten, um bei diesen Unsicherheiten schnell Unterstützung zu finden. Dies sind Punkte, die im Antrag der AfD vollständig fehlen. Meine Damen und Herren, der Antrag der AfD stellt pädagogische Fachkräfte pauschal unter Generalverdacht, weil er behauptet, dass „Original Play" in diesem Moment quasi flächendeckend unter der Aufsicht der Erzieherinnen und Erzieher angewandt wird. Dabei ist dies mit unseren Kinderschutzbestimmungen in Niedersachsen nicht erlaubt. Unsere Fachkräfte leisten tagtäglich eine herausragende Arbeit, die Respekt und Unterstützung verdient. Indem wir ihnen pauschal die Kompetenz absprechen, zerstören wir Vertrauen in die Menschen, die eine Schlüsselrolle für den Schutz unserer Kinder und für unsere Kinder und deren Bildung spielen. Stattdessen sollten wir daran arbeiten, sie bei ihrer wichtigen Aufgabe zu stärken. Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unser Antrag mit 23 konkreten Punkten liegt vor, und die Beratung geht nächste Woche weiter. Der Schutz unserer Kinder verlangt durchdachte, aufeinander abgestimmte Maßnahmen, die über symbolische Verbote hinausgehen. Deshalb stellt ein einzelnes Verbot von „Original Play" und gleichgelagerten Ideen ohne Gesamtkonzept und ohne, dass es wirklich kontrolliert wird, keinen umfassenden und nachhaltigen Kinderschutz dar, sondern ist Symbolpolitik für die eigene Blase. Vielen Dank.
aus der Fraktion der SPD der Kollege Meyn. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Stop the clock! Vor 52 Jahren, 4 Monaten, 19 Tagen, 21 Stunden, 50 Minuten und jetzt ein paar zerquetschten Sekunden erlosch das olympische Feuer in München. Seitdem tickt die Uhr, und wir warten auf Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland. Diese Aktion des DOSB bringt das ganz gut zum Ausdruck. Stop the clock! Die letzten Spiele, 1972, lösten auch eine Welle für gesellschaftliche Offenheit und mehr Sport und Bewegung aus. Die Spiele fördern gleichermaßen das haben wir in Paris gesehen Breiten- wie Spitzensport und haben dort auch zur Inklusion beigetragen. Der Landtag unterstützt mit unserem Antrag auch ganz grundsätzlich eine deutsche Bewerbung. Die Zustimmung liegt aktuell in Deutschland bei 67 %. Nun ist der Wert nicht unbedingt belastbar, da ja noch nicht einmal die Region feststeht. Dann kommt natürlich erst einiges ins Rollen. Das wird aber demnächst geschehen, und zwar werden in diesem Jahr Pflöcke für die Bewerbung um Olympische Spiele eingeschlagen. Die DOSB-Mitgliederversammlung hat den DOSB in Saarbrücken kürzlich ich meine im Dezember beauftragt, die Aufnahme in den sogenannten Continuous Dialogue beim IOC zu beantragen. Dieser Continuous Dialogue ist maßgeblich; denn mit dem Eintritt des DOSB gilt dieser jetzt offiziell als an der Ausrichtung der Spiele interessierte Partei. Damit wird international die Ambition herausgestellt. Nun gibt es ein neues Verfahren, dieses wird erstmalig angewandt. Der IOC trifft sich mit dem DOSB in Lausanne jetzt schon im Februar, und dort wird dann die Bewerbung besprochen und verfeinert. Dann geht es auch darum, welches Szenario am erfolgreichsten ist. Das ist natürlich dann der für Niedersachsen interessante Punkt. Das ist ja auch Kern dieses Antrages. Niedersachsen möchte dabei sein. Wir haben attraktive Sportstätten für Ballsportarten, für Vorbereitung etc. Und natürlich ist es jetzt interessant für uns, wer sich bewirbt: die Metropolregion Hamburg, ist es vielleicht eine Bewerbung Berlin/Hamburg oder aber München? Das hat dann natürlich auch Auswirkungen auf Niedersachsen. Wir sind jetzt zum genau richtigen Zeitpunkt bei der Sache. Deswegen habe ich mich über die Kollegin der CDU gewundert, die damals sagte, wir seien zu spät - vor allen Dingen, wenn man weiß das wurde im Ausschuss noch einmal dargelegt, dass unsere Sportministerin Daniela Behrens bereits am 26. September 2023 gegenüber dem Präsidenten des DOSB, Thomas Weikert, erklärt hat, dass wir einer möglichen Bewerbung sehr positiv gegenüberstehen und diese auch begleiten. Kurzum: Wir gehen mit diesem Antrag genau zum richtigen Zeitpunkt aus dem Startblock. Der Landtag unterstützt auf der Grundlage unseres Antrags eine deutsche Bewerbung und zielt darauf ab, sich jetzt aktiv einzubringen. Wir wollen die Spiele in Deutschland, wir wollen uns einbringen, wir wollen dabei sein - auf welchem Spielfeld auch immer; wir Niedersachsen sind Universalsportler. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Meyn. -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Saade, Sie sprachen von einem Schaufensterantrag. Bei einem Gesetzentwurf kann man nicht von einem Schaufensterantrag sprechen, denn im Gegensatz zu Ihrem Entschließungsantrag, in dem Sie erst bitten, in dem aufgefordert wird, handeln wir. Meine Frage: Wann rechnen Sie mit einer entsprechenden Regelung, dass wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung in das Gesetz einfließen lassen können? Herr Saade wird antworten. Bitteschön!
Aufbruch statt Abbruch - energieintensive Industrien zu Transformationsgewinnern machen
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmung und die Lage insbesondere in der energieintensiven Industrie sind schwierig, sind problematisch. Das wird gerade dieser Tage wieder an vielen Beispielen in Niedersachsen deutlich - in der Glasindustrie, in der Papierindustrie, in der Stahlindustrie, Stichwort Salzgitter AG. In dem aktuellen Bundestagswahlkampf ergeben sich drei Möglichkeiten, mit einer solchen Lage umzugehen: Man kann sich die Situation schönreden, man kann die Stimmung weiter anheizen und die Situation noch schlechter reden, als sie ist, um daraus möglicherweise politischen Nektar zu ziehen, oder man kann handeln. Ich bin sehr dankbar dafür, dass sich die Landesregierung schon vor Langem zum Handeln entschieden hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist auch die Position der SPD-Fraktion. Ein Blick in das IHK-Energiewendebarometer gibt ein durchaus differenziertes Bild darüber, wie die Unternehmen gerade diejenigen, die unter Transformationsdruck stehen im Moment die Situation einschätzen: Die Skepsis ist nach wie vor hoch, aber die Chancen rücken immer mehr in den Fokus. Die Unternehmen sagen und das sagen auch Vertreterinnen und Vertreter der Unternehmerverbände: Wir zweifeln nicht an der Transformation. Wir wollen in Niedersachsen den Weg der Transformation gehen, aber wir haben es vor allen Dingen mit drei Hemmnissen zu tun. Das sind fehlende Planbarkeit, fehlende Informationen und zu viel Bürokratie. Im Bereich der Informationen ist es richtig, dass wir alles tun, um die Transformation zu unterstützen. Wir werden in diesem Plenarabschnitt einen weiteren Antrag dazu beraten, um die Transformation landesseitig weiterhin zu begleiten und zu unterstützen und um für Informationen zu sorgen, insbesondere im Zusammenspiel mit den Kammern und mit den Gewerkschaften. Was den Bereich der Bürokratie angeht, sind wir uns, glaube ich, einig, dass noch mehr passieren muss. Dort wird auch noch mehr passieren. Aber insbesondere im Bereich der Planbarkeit wird deutlich, wie wichtig Verlässlichkeit in der Energiepolitik und in der Transformationspolitik ist. Im aktuellen Bundestagswahlkampf hört man Stimmen aus der AfD, die Windräder niederreißen wollen. Der CDU-Spitzenkandidat Friedrich Merz bezeichnet Windräder als hässlich und ist der Meinung, irgendwann werden sie durch Kernfusionsreaktoren ersetzt - was wahrscheinlich nie der Fall sein wird. Und dann äußert er auch noch, er glaube nicht an grünen Stahl. Diesen Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. „Ich glaube nicht an grünen Stahl" - das ist ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen am Standort Salzgitter und an anderen Stahlstandorten, die keine andere Wahl haben, als diesen Weg entschieden zu gehen. Ein Besuch einiger Kolleginnen und Kollegen der Landtagsfraktion der SPD kurz vor Weihnachten beim Betriebsrat in Salzgitter hat deutlich gemacht: Solche Aussagen werden sehr genau beobachtet. Sehr genau und hoch sensibel wird verfolgt, wie politisch agiert wird, wie wir mit dem Stahlwerk in Salzgitter und mit anderen Stahlstandorten umgehen. Eines ist, glaube ich, klar: Die Transformation der Stahlindustrie ist nicht nur eine Chance, sie ist unerlässlich. Mit Billigstahl aus China, Indonesien und Korea können wir nicht mehr konkurrieren. Daher und nicht nur aus Klimaschutzgründen ist es richtig, diesen Weg, der eingeschlagen worden ist, konsequent weiterzugehen. Und es ist richtig, dass wir diesen Weg auch konsequent unterstützen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Skepsis zu bedienen, Ängste zu schüren und Zweifel an einem sehr herausfordernden Weg zu bedienen, ist in diesen Zeiten sehr einfach, und es verfängt auch gut. Aber die Kolleginnen und Kollegen in der Stahlbranche haben etwas Besseres verdient als Populismus. Sie brauchen Vertrauen, Verlässlichkeit, und vor allem unsere konsequente Unterstützung. Die Transformation energieintensiver Industrien in Niedersachsen lässt sich nicht zurückdrehen. Wir sollten vielmehr dafür kämpfen, dass unsere Betriebe Gestalter und Gewinner des Wandels werden. Klar ist: Das eine bedingt das andere. Ohne die Vorprodukte der energieintensiven Industrien ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien nicht möglich. In Windenergieanlagen steckt viel aus der Chemie, steckt viel aus der Stahlbranche. Deswegen ist es ein Kreislauf, und dieser Kreislauf ist zukunftsgewandt. Es bringt nichts, unsere Industrien zu konservieren oder Industriemuseen zu schaffen. Die Transformation ist die Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen! Deswegen war es richtig, frühzeitig auf nachhaltige Prozesse und Technologien zu setzen. Es geht darum, neue Märkte zu erschließen, neue Partnerschaften einzugehen. Das ist das Gebot der Stunde. Aber Politik kann natürlich nicht nur zuschauen und gucken, was passiert. Vielmehr müssen wir die Rahmenbedingungen schaffen. Ich nenne ein paar Punkte: Der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft durch IPCEI-Projekte wird vom Land mit 700 Millionen Euro gefördert. Die Wasserstoffspeicherung in Salzkavernen in Etzel ist ein zukunftsweisendes Projekt. Und ich nenne auch die Produktionsanlagen, die jetzt für grünen Wasserstoff in Sande geschaffen werden. Das sind nur Beispiele dafür, wie das Land die Transformation unterstützt, wie wir den Weg erneuerbarer Energien gehen und wie wir dabei neue Perspektiven für unsere Industrien schaffen. Das macht noch einmal deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Unternehmen haben sich auf den Pfad der Transformation gemacht und eingestellt. Sie brauchen Planungssicherheit und Unterstützung, aber keine kurzsichtigen parteipolitischen Entscheidungen. Das ist das ganz Entscheidende bei dieser Sache. Dabei sollten wir auch Investitionen und Innovationen, die es in Niedersachsen bereits gibt, nicht infrage stellen. Das gilt für Unternehmen wie die Salzgitter AG, für Firmen wie Fest in Goslar, wie Faun und EWE, Statkraft etc. Viele andere sind auf dem Weg, und es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie ein wettbewerbsfähiges Umfeld haben. Deshalb bin ich unserem Wirtschaftsminister Olaf Lies dankbar, dass er sich auf Bundesebene immer wieder gemeinsam mit Stephan Weil und mit der Landesregierung eingebracht hat für gute Rahmenbedingungen, Absenkung der Netzentgelte, Absenkung der Stromsteuer, Einführung eines Industriestrompreises. Das sind nur Beispiele dafür, wie Niedersachsen auf Bundesebene und im Bundesrat dafür kämpft, gute und wettbewerbsfähige Bedingungen für unsere Industrie zu haben. Herr Bratmann, Sie müssen zum Schluss kommen. Ich bin gleich fertig. Wir sind natürlich auch nicht naiv in der Frage, denn zum Übergang braucht es nach wie vor auch Erdgas und blauen Wasserstoff. Fazit: Wir sollten alles dafür tun, dass die Transformation zum Erfolg wird - im Sinne unseres Wirtschaftsstandorts Niedersachsen und im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
Herr Saade wird antworten. Bitteschön! In unserem Entschließungsantrag steht klar drin, dass wir gehofft haben, eine Lösung aus dem Bund zu bekommen. Ich rechne nicht mehr damit. Klar ist auch - Frau Innenministerin hat es angekündigt - , dass noch ein paar Anpassungen an das NPOG gebraucht werden, um es auf einen modernen Stand zu bringen. Ich gehe davon aus, dass wir noch im ersten Halbjahr dieses Jahres mit den Beratungen anfangen. Ich bin mir ganz sicher, dass wir dieses Jahr auch zu einem Abschluss kommen. Der nächste
Aktiv die Trendumkehr für mehr Wohnungsbau schaffen, anstatt die Krise mit einer Landeswohnungskaufgesellschaft zu verschärfen
Herr Frölich! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Sachtleben, ganz kurz vorweg: Ich finde es erstens sehr bedauerlich, dass Sie den Antrag nicht bis zum Ende durchgelesen haben. Und der zweite Hinweis, den ich mir erlaube: Der größte Teil des Wohnungsbaus hier in Niedersachsen findet durch das Baugewerbe statt und nicht durch die Bauindustrie. Diese Differenzierung haben Sie bis heute noch nicht verstanden. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt spitzen sich weiter zu. Der Bedarf an Wohnraum in Niedersachsen ich will es noch einmal kurz abreißen ist enorm. Die Zahl der Baugenehmigungen bis November 2024 für Gesamtdeutschland: 193 700. Der Bedarf liegt laut Frau Geywitz und auch nach unserer Meinung bei 400 000 Einheiten pro Jahr. Dies ist ein historischer Einbruch der Baugenehmigungen: minus 25,8 % bei Ein- und Zweifamilienhäusern, minus 12,3 % bei Mehrfamilienhäusern. Bei allen Bemühungen und aller Zuversicht angesichts eines aktuell leicht steigenden Auftragseingangs gegenüber dem Vorjahr gibt es weiterhin keinen Silberstreif am Horizont. Denn das, was letztes Jahr nicht genehmigt worden ist, kann 2025 auch nicht gebaut werden. Diese Entwicklungen bleiben nicht ohne Folgen für unser Bundesland. Schwerwiegende Konsequenzen sind der einsetzende Personalabbau und in der Folge geringere Baukapazitäten im Baugewerbe. 2024 wurden 8,1 % weniger Arbeitsstunden im Wohnungsbau als 2023 geleistet. Schon jetzt werden wertvolle Fachkräfte im Baugewerbe entlassen. Dies kann ich Ihnen als Landesfachgruppenleiter für Hochbau beim Baugewerbe-Verband Niedersachsen aus hautnaher Erfahrung bestätigen. Die Kollegen gerade aus der Fläche haben sich zum 1. Dezember 2024 in die Winterkurzarbeit geschleppt und sind jetzt ziemlich ratlos, wie es ab dem 1. April weitergehen soll. Schwache Konjunktur und eine taumelnde Bauwirtschaft ziehen einen Teufelskreis nach sich. Diese negativen Entwicklungen erschweren es zusätzlich, die Ziele der Wohnungspolitik zu erreichen. All das zeigt deutlich: Der Traum vom Eigenheim oder der Eigentumswohnung ist für die Mitte der Gesellschaft nicht mehr zu realisieren, und das Wohnen im frei finanzierten Mietwohnungsbau ist ebenfalls nicht mehr bezahlbar. Niedersachsen braucht jetzt eine wuchtige Trendwende in der Baupolitik. Das heißt so leid es mir für die Grünen tut: Bauen, bauen, bauen ist die Antwort auf diese Krise. Und was ist die Antwort der Landesregierung, die sie wie eine Monstranz bei den diversen Neujahrsempfängen der Branche vor sich herträgt? Erstens. Die von uns mitgetragene Novellierung der NBauO, die auch Umbauordnung genannt wird das hört sich ja nicht unbedingt nach Neubau auf der grünen Wiese an, muss jetzt erst mal ihre Wirkung entfalten. - Okay, akzeptiert! Zweitens: die Gründung der WohnRaum Niedersachsen GmbH, die als weiterer Player am Markt geförderten Wohnraum schaffen soll, also in dem Element aktiv werden soll, wo es aktuell mangels Alternativen ohnehin ganz gut läuft. Viele Mitgliedsbetriebe von vdw und BFW fragen sich: Wieso soll die WohnRaum GmbH es besser können als wir? Aber auch sie muss jetzt erst mal in die Gänge kommen. Warten wir es ab! Als CDU-Fraktion lehnen wir diese Gesellschaft jedoch weiterhin ab. Drittens: die von uns mitgetragene Anpassung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine im Wohnraum- und Wohnquartiersfördergesetz, was auch zur Erhöhung der Einkommensgrenzen zur Eigentumsförderung führt. - Okay, minimalinvasiver Eingriff! Das Eigentumsprogramm der NBank wurde 2024 übrigens 108-mal abgerufen. Das kann man doch in einer Stellungnahme des MW in dieser Woche nicht ernsthaft als Erfolg verkaufen! Herr Frölich, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. Und viertens: die Ausweitung der Mietpreisbremse auf 57 Kommunen. Meine Damen und Herren, Herr Minister Lies, das sind die Antworten auf die massive Krise im Wohnungsbau. Ist das Ihr Ernst? Wohnen ist Daseinsvorsorge, und die einzige Antwort von Ihnen sind diese vier Punkte und der Hinweis: Gegen die Krise können wir nicht anfördern. Wenn Sie keine eigenen Ideen haben, was nunmehr zu tun wäre, warum lehnen Sie dann einen Antrag mit 16 konkreten Maßnahmen im Ausschuss ab? Und das mit Begründungen wie im Kindergarten: Ihr fordert im ersten Punkt die Rückabwicklung der WohnRaum Niedersachsen GmbH, und ihr fordert eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer. Beides ist mit uns nicht machbar. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Als CDU haben wir mit diesem Antrag das genaue Gegenteil von Ihrer Apathie und Einfallslosigkeit angeboten: steuerliche Abschreibungsanreize, zinsstützende Kredite der NBank für die Schaffung von Eigentum, runter mit den energetischen Neubau- und Sanierungsstandards, runter von den Goldstandards, die keinen messbaren Effekt mehr für das Klima haben, hin zu einer Dekarbonisierungsstrategie für Niedersachsen, deutliche Beschleunigung im Baugenehmigungsverfahren unter anderem durch eine Änderung im Bereich der Benennung der Prüfstatiker, Vereinfachungen und Kostenreduzierung in der Ausweisung von kommunalen Baulandflächen inklusive einer Reduzierung des Aufwands für Ausgleichsmaßnahmen, die Schaffung von Pilotprojekten im Bereich des seriellen Sanierens und vor allem, den Gebäudetyp E mit Leben zu füllen durch Ausführungsstandards, Kriterienkataloge, rechtssichere Formulierungen und Umsetzungsmöglichkeiten auch für die öffentliche Hand als Vorreiterprojekte. Mit der Schaffung der Möglichkeiten des Gebäudetyps E in der NBauO ist es doch nicht getan! Wir haben mit diesem Antrag dem Niedersächsischen Landtag einen umfassenden Maßnahmenkatalog als gemeinsame Diskussionsgrundlage vorgelegt, weil doch uns allen daran gelegen sein sollte, die Schaffung von Eigentum wieder nach vorne zu bringen und eine Trendwende in der niedersächsischen Baupolitik zu erreichen. Sie aber lehnen diesen Antrag ab und präsentieren keine Ideen. Wie ratlos die Landesregierung Achtung! trotz des deutlichen Jahresüberschusses in 2024 ist, bestätigt ein Blick auf die Seite des MW. Dort findet man unter „Themen im Fokus" wo man meinen sollte, da wird es jetzt richtig wichtig als erstes Thema „Deutschlandticket" das ist okay, als zweites Thema „Transformationsstrompreis" das ist auch okay und als letztes und drittes Thema im Fokus: „Schottergärten". Meine Damen und Herren, es geht um nicht weniger als die Zukunft des niedersächsischen Baugewerbes und darum, ob Politik weiter das Versprechen geben kann, dass Menschen in unserem Land die Chance haben, Eigentum zu schaffen oder passenden Mietwohnungsraum zu finden! Die Zustimmung zu unserem Antrag ist ein klares Ja zu Innovation, Anreizen und Pragmatismus. Lassen Sie uns diesen Weg des wirklichen Angebots gemeinsam gehen, nach den besten Lösungen suchen und eine echte Trendumkehr schaffen! Unsere Forderungen zeigen sehr deutlich: Eine bessere Baupolitik für Niedersachsen ist definitiv machbar. Vielen Dank. Herr Frölich, auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
Möchten Sie dem entsprechen? Ja. Bitteschön, Herr Kollege! Liebe Kollegin Schendel, vor dem Hintergrund, dass ich überhaupt nicht in Zweifel gestellt habe, dass Sie sich im Ausschuss intensiv mit der Stellungnahme auseinandergesetzt haben: Wie oft haben Sie denn - und darauf bezog sich mein Hinweis - persönlich mit der NKG und/oder dem NLT im Laufe dieses Gesetzgebungsverfahrens gesprochen? Darum ging es Ihnen! Also, Sie haben selber dargestellt, dass es sich hier um eine technische Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes handelt.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
könnten. Vielen Dank. - Herr Minister wird antworten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Frölich, die Gesellschaft ist im Aufbau. Die Geschäftsführerin haben Sie kennengelernt. Der Unterbau ist jetzt noch überschaubar. Ich würde sagen, es bietet sich an, im Ausschuss darüber zu unterrichten, wie es jetzt mit den Projekten aussieht, die hoffentlich bald verabschiedet werden. Ich glaube, dann wäre ein guter Zeitpunkt, im Ausschuss zu berichten: Wie ist die Entscheidung für die Projekte zustande gekommen? Welche Projekte stehen zur Auswahl? Wie wird, damit verbunden, der weitere Aufwuchs sein? - Ihnen das dort vorzustellen, macht, glaube ich, mehr Sinn. Ich finde es wichtig, dass man auch nachvollziehen kann, wie die Gesellschaft weiterarbeiten wird. Vielen Dank, Herr Minister. - Für die fünfte und damit letzte mögliche Zusatzfrage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in der Sache nicht weiterhilft und den Beschäftigten im Justizvollzug tatsächlich die Arbeit noch erschwert. Denn er ist in zentralen Punkten vage, weil er eben „grundsätzlich" das hat Herr Plett gerade schon vorgetragen unpräzise und völlig unklar ist. Völlig unklar bleibt auch, wofür eigentlich das Wort „maßgeblich" stehen soll. Das macht diesen Gesetzentwurf nicht besser, sondern das macht ihn noch schlechter. Der Entwurf sorgt also nicht für Eindeutigkeit, was er suggeriert, sondern er schafft noch mehr Vieldeutigkeit. Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig: Das Letzte, was der Vollzug gebrauchen kann, ist ein handwerklich schlechtes Gesetz. Und unter uns: „Schlecht" wäre sogar noch geschönt, wenn ich mir Ihren Entwurf anschaue. Transgeschlechtlichkeit ist keine Kopfgeburt, sie ist Realität. Transgeschlechtliche Menschen haben das Recht auf Akzeptanz, Respekt und Gleichbehandlung in der Gesellschaft. Das garantiert nicht nur das Grundgesetz, sondern das garantieren auch die einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Darüber können Sie doch nicht einfach so hinweggehen! Was es nicht gibt und insofern haben Sie einfach Unsinn erzählt, ist das Recht von Straffälligen, sich das Gefängnis ihrer Wahl selbst auszusuchen auch nicht unter Berufung auf das Selbstbestimmungsgesetz und selbst zu entscheiden, ob sie in den Frauen- oder in den Männervollzug gehen. Den medienwirksam inszenierten Fall des Neonazis Liebich haben Sie ja auch zitiert. Aber wer meint, das Gesetz ausnutzen und damit gleichsam parodieren zu können, der irrt. Das SBGG lässt sich eben nicht dafür missbrauchen, dass sich Männer qua Personenstandsänderung quasi selbst in Frauengefängnisse einweisen. Diesen Automatismus gibt es nicht. Ich darf dazu die Gesetzesbegründung zitieren. „Die Unterbringung von Strafgefangenen muss sich nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren, das SBGG gebietet mithin nicht, dass Personen immer entsprechend ihrem personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag in einer entsprechenden Anstalt untergebracht werden. Das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht der Anstalt verlangen vielmehr, bei der Unterbringung im Strafvollzug die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen zu berücksichtigen." Das ist aus der Bundestagsdrucksache zitiert. Herr Plett, das müsste auch die CDU inzwischen zur Kenntnis genommen haben. Dass Sie, Herr Jahn, das nicht wollen, wissen wir ja. Von daher können wir davon ausgehen: Liebich wird egal ob Sie von der AfD ihn nun als Gesinnungsbruder oder als Schwester im Geiste sehen die Haft in einem Männergefängnis antreten. Das ist doch wohl klar. Herr Bajus, lassen Sie Und diese Art der Einzelfallprüfung wird auch in Niedersachsen praktiziert - übrigens schon seit vielen Jahren, auch schon bevor es das SBGG gab. Und natürlich darf mir Herr Jahn eine Frage stellen, wenn er das möchte. Gut. Herr Bajus, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage.
Notruf aus den Kliniken - Rettung statt Schließung
etwa zweieinhalb Minuten. Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Eben bin ich ja nicht dazu gekommen, zwischenzufragen. Deshalb ein kurzer Blick in die Historie, wobei ich nicht bis in die 90er-Jahre zurückgehen will: Krankenhausstrukturgesetz 2016 - Gröhe. Pflegepersonal-Stärkungsgesetz 2019 - Spahn. Krankenhauszukunftsgesetz 2020 - Spahn. Kalter-Strukturwandel-Gesetz 2024 - Lauterbach. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mich interessiert schon das hätte ich Sie gerne gefragt, Frau Schüßler, was Sie davon halten, dass Ihr Genosse Lauterbach seine beiden zentralen Versprechen im Zuge des KHVVG, nämlich die Frage der Auswirkungsanalyse und das Vorschaltgesetz bzw. die Überbrückungsfinanzierung, gebrochen hat. Außerdem frage ich, was daran falsch sein kann, dass man sein Elfenbeinturmpolitik, wie sie ja häufig genannt wird, und die ihr innewohnende Fehlsteuerung korrigieren will, wie das in unserem Wahlprogramm steht. Denn Minister Philippi war es ja höchst selbst, der das im Bundesrat deutlich kritisiert hat, weil er ein Kliniksterben befürchtet, und die mangelnde Überbrückungsfinanzierung angeprangert hat. Nachzulesen im Bundesratsprotokoll! Ich frage mich schon, was Ihre Antwort sein wird, wenn Ihnen jedes zweite Haus im Land Niedersachsen sagt, dass sie das Jahr 2027 nicht erreichen, weil sie vor Inkrafttreten der Reform kaputtgegangen sein werden. Zu guter Letzt: Wozu dienen Ihnen eigentlich die 2 Milliarden Euro in der Rücklage und die 1 Milliarde Euro, die Sie aus dem Jahresabschluss 2024 erwarten dürfen, wenn nicht dazu, die Kommunen und die Krankenhäuser endlich zu entlasten?
Gastronomiebranche stärken - Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin entlasten - Planungssicherheit bieten: 7 % Mehrwertsteuer erhalten!
Meine Frage geht in die gleiche Richtung. Ich frage mich gerade, was Ihre Ausführungen zum Thema Fachkräftezuzug mit den 7 % Mehrwertsteuer zu tun haben. Was möchten Sie als Minister machen, damit niedersächsische Bürger sich den Besuch in der Gastronomie finanziell wieder leisten können? Denn daran krankt es in der Gastronomie auf dem Lande und nicht unbedingt an dem Zuzug. - Danke. Vielen Dank für die Fragen, geben sie mir doch die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass der Antrag mit „Gastronomie stärken" überschrieben
Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst einmal Danke an alle Fraktionen sagen, die heute gemeinsam diesen Antrag auf den Weg bringen. Denn es ist ein gutes und es ist ein starkes Zeichen, dass dieser Landtag immer wieder sagt: Bei bestimmten Themen muss man zusammenstehen, die sind zentral, und da spalten wir uns auch nicht, sondern da stehen wir gemeinsam hinter der Idee. Die Idee, dass alle Menschen und auch Schulen sich mit der Frage beschäftigen, wie beim plötzlichen Herzstillstand Hilfe geleistet werden kann, ist wichtig. Wir alle sind als Multiplikatoren und Multiplikatorinnen gefordert, ins Land rauszugehen und alle zu motivieren, das zu tun. Ich möchte Ihnen, Herr Baatzsch, ganz herzlich für Ihre Offenheit danken und dafür, dass Sie Ihre persönliche Erfahrung mit uns teilen, denn das macht das Ganze noch einmal viel deutlicher: Wir reden hier von Menschen, von 120 000 Menschen, die jährlich am plötzlichen Herztod sterben oder daran leiden, und davon, dass nur 11 % dieser Menschen überleben. Wir wissen, dass zwei- bis dreimal so viele Menschen überleben könnten, wenn sofort kompetent und niedrigschwellig, einfach durch Drücken, gehandelt werden würde. Deshalb ist es völlig richtig und konsequent, dass dieses Thema an Schulen eine viel größere Rolle spielt, denn alleine das Lernen und Üben führt dazu, dass Hemmungen abgebaut werden und dass am Ende auch wirklich geholfen wird. Deswegen habe ich mich sehr frühzeitig mit der Landesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe und den Verbänden, dem Deutschen Roten Kreuz und den Johannitern, getroffen, um genau diese Frage, wie wir das an Schulen besser implementieren können, zu diskutieren. Ich weiß, dass Sie das als Abgeordnete genauso tun. Der Schulsanitätsdienst, den wir in Niedersachsen haben, ist super. Er erfreut sich großer Beliebtheit. Auch die „Wochen der Wiederbelebung" waren ein weiterer Baustein, um das Bewusstsein für das Retten von Leben noch einmal zu verstärken. Ihre weiteren Forderungen treffen genau den Kern: Wir müssen es noch stärker verankern! Herr Rykena, ich möchte deutlich sagen, dass „kann" eben zu kurz greift. Wir wissen, dass jeder, der Erfahrungen damit gesammelt hat, kompetenter und selbstbewusst hilft. Es ist unsere Verantwortung als Staat, darauf an dieser Stelle hinzuwirken. Deswegen finde ich es so wichtig, dass wir das künftig in den Kerncurricula für Bio und Naturwissenschaften etablieren und implementieren. Da wird sich ohnehin mit dem Organismus und dem Herz befasst. Dabei kann man auch die Frage, wie Erste Hilfe funktioniert, wunderbar mitberücksichtigen. Auch zusätzliches Unterrichtsmaterial zur Verfügung zu stellen und Schulen dabei zu unterstützen, noch mehr solche Angebote vorzunehmen, ist sicherlich absolut hilfreich. Ich finde es auch sehr gut das hatten Sie als CDU eingebracht, dass Sie den Blick auf das Thema Grundschulen lenken und vorschlagen, wie wir gemeinsam dieses Thema schon an Grundschulen adressieren, denn am Ende kann man nicht früh genug damit anfangen, Leben zu retten. Deswegen möchte ich Ihnen als Fraktionen auch ganz herzlich für diese Initiative danken. Wir werden diese gerne aufnehmen und in den nächsten Jahren umsetzen. Ich möchte aber auch noch einmal an uns alle und an die Gesellschaft appellieren: Auch Sie sollten sich regelmäßig damit auseinandersetzen, wie man Erste Hilfe leistet, denn im Zweifel sind Sie es, die das nächste Mal danebenstehen und Leben retten können! Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier noch ein, zwei Sachen klarstellen. Herr Bothe, das Protokoll über die Sitzung in der letzten Woche brauche ich nicht zu lesen; ich war ja anwesend. Es besteht kein Zweifel, dass es eine Regelung im NPOG geben muss. Niemand, der sich halbwegs auskennt, bestreitet das. Das einzige, was ich heute kritisiere, ist, dass die derzeitige Regelung nicht ausreicht. Das ist genau das, was die Kollegin gerade ausgeführt hat. Wir regeln hier nur die NPOG-Geschichte, womit der Bereich der vorläufigen Verweisung aus der Wohnung abgedeckt ist. Aber nachdem der Richter einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz getroffen hat, steht diese Regelung nicht mehr zur Verfügung. Mein zweiter Punkt: Nach dem jetzigen Vorschlag wird nur der Bereich um die Wohnung, den der Täter nicht betreten darf, überwacht. Aber eine Echtzeitverfolgung nach dem spanischen Modell mit der Benachrichtigung des Opfers ist in diesem Gesetzesvorschlag noch nicht enthalten. Wir gehen in die Beratung, wir arbeiten dran, und dann schau'n mer mal, was für eine richtig gute Lösung wir am Ende finden. Wie gesagt: Niemand hat hier gesagt, dass wir eine solche Regelung im NPOG grundsätzlich nicht brauchen. Natürlich brauchen wir sie! Nur in der derzeitigen Version sehe ich keine echte Hilfe. Warten wir also mal ein paar Wochen ab, und dann haben wir einen supertollen neuen Gesetzentwurf. Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Herr Bock, Sie haben das Wort. Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 6. November 2023 das ist jetzt schon ein bisschen her und auch der 31. Januar 2024 waren gute Tage für Deutschland, für Niedersachsen und für die Sicherheitsthematik, das Thema Migration nach Deutschland. Warum? - Weil am 6. November 2023 das ist eben zumindest zwischen den Zeilen angeklungen der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten in diesem Lande sich darauf geeinigt haben, die Bezahlkarte in Deutschland einzuführen. Und im Januar 2024 haben sich die Ministerpräsidenten, die Länderchefs, darauf geeinigt, die Bundesregierung aufzufordern, das Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend zu ändern und eine Gesetzesregelung für die Einführung der Bezahlkarte zu schaffen. Ich glaube schon, dass es nach all den Diskussionen und Ministerpräsidentenkonferenzen, die wir bis dahin hatten, den Menschen ein Stück weit Vertrauen zurückgebracht hat, dass gesagt wurde: Jetzt handeln die Politikerinnen und Politiker in diesem Land offensichtlich doch, um dieser Probleme ein Stück weit Herr zu werden. Dass die Zielrichtung, die mit der Bezahlkarte verfolgt wird, nicht von jedem so gewünscht und gewollt gewesen ist, ist klar. Zum einen ging es und geht es darum, die Leistungsberechtigten, was Bargeldauszahlungen angeht, ein Stück weit einzuschränken. Zum anderen ging es darum, Anreize für eine irreguläre Migration nach Deutschland zu reduzieren. Und vor allem denken wir daran davon haben wir noch gar nicht gesprochen, den Verwaltungsaufwand gerade bei den überforderten Kommunen auch bei uns in Niedersachsen deutlich zu reduzieren. Alles das kann man unterstützen, und man muss es auch nicht gut finden - wie häufig leider auch von grüner Seite. Aber Niedersachsen war dann verpflichtet und hat das auch getan, sich auf den Weg zu machen, die Bezahlkarte umzusetzen. Wir sind jetzt sozusagen in der Ausgestaltung: erst Landes- und dann kommunale Ebene. Wir als Union hätten uns auch eine Verschärfung gewünscht, denn die Länder hatten schon Spielräume, um noch gewisse Einschränkungen, was die Ausgestaltung der Bezahlkarte angeht, auf den Weg zu bringen. Wir hätten uns mehr gewünscht beim Thema „Unterbindung von Online-Einsätzen der Bezahlkarte", um gerade Jugendliche und minderjährige Leistungsbezieher zu schützen. Wir hätten uns auch mehr gewünscht bei der geografischen Einschränkung. Es gibt Bundesländer, die die Bezahlkarte bundeslandbezogen eingeschränkt haben und nicht, wie Niedersachsen, den bundesweiten Einsatz ermöglichen. Und wir hätten uns auch gewünscht Stichwort Kontrolle, dass die Leistungsbehörden eine Einsicht in den Kontostand haben könnten. Alle diese Möglichkeiten hätten wir gehabt, aber sie sind in Niedersachsen nicht genutzt worden. Sei's drum! Die Bezahlkarte ist auf dem Weg. Es wird wahrscheinlich am Ende des Jahres evaluiert, wo es noch hakt. Die technischen Probleme sind hier schon angesprochen, aber auch im Innenausschuss vorgestellt worden. Ich hoffe, das Innenministerium arbeitet daran. Das war bei der Ausschreibung zugegebenermaßen nicht abzusehen und einzuschätzen, von keinem Bundesland. Schade ist, dass SPD-regierte Bundesländer wie Bremen oder Rheinland-Pfalz beim Stichwort „Obergrenze für die Bargeldauszahlung" schon wieder abweichen. Rheinland-Pfalz hat jüngst erklärt, 130 Euro zu ermöglichen, Bremen 120 Euro. Das finde ich nicht gut, aber am Ende ist es nun einmal so. Die Bezahlkarte ist da und muss jetzt schnellstmöglich auf die Kommunen in Niedersachsen ausgerollt werden. Aber und das hat die Debatte eben gezeigt es gibt zwei Probleme, deutschlandweit und in diesem Bundesland, was die Bezahlkarte angeht: Erstens. Heute Mittag, große Debatte im Deutschen Bundestag Sie haben es vielleicht verfolgt: Der Bundeskanzler hat große Erklärungen abgegeben wieder einmal, wie ich finde, Ankündigungen und was er und die Bundesregierung alles getan haben. Und am Ende ich habe es gerade gesagt: 31. Januar 2024 die Aufforderung der Ministerpräsidenten an die Bundesregierung, die Bezahlkarte in das Asylbewerberleistungsgesetz aufzunehmen und dafür eine Regelung zu schaffen. - Bis heute ist diese Regelung nicht in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen worden! Die Bundesregierung hat diese Regelung bis heute nicht geschaffen. Ein totales Versagen dieser Noch-Rest-Bundesregierung, meine Damen und Herren! Zweitens. Das ist gerade auch angesprochen worden. Wir als Unionsfraktion haben das Thema schon im Herbst letzten Jahres hier im Innenausschuss aufgerufen: Stichwort „Tauschbörsen". Da war erst noch die Rede davon, in Hamburg und Bayern soll so etwas stattfinden. Die Innenministerin, Frau Behrens, hat seinerzeit erklärt, im Herbst: Bei uns in Niedersachsen gibt es kein Problem, wir wissen nichts davon, das wird sich auch nicht zum Problem entwickeln. Jetzt aber, da die Bezahlkarte in der Umsetzungsphase auf Landesebene und dann auch bei den Kommunen auf dem Weg ist, zeigt sich: Wir haben in vielen niedersächsischen Großstädten, ob in Hannover, Göttingen, Oldenburg und anderen in Lüneburg im Übrigen auch, und bis in die Fläche hinein diese Tauschbörsen. Also nicht nur in Bayern da machen es nach dem, was ich höre, ohne es belegen zu können, zumindest die Grünen-Landtagsbüros, auch in Hamburg ist es Usus, dass der Flüchtlingsrat derjenige ist, der das unterstützt. In Bezug auf Niedersachsen man kann das gut oder schlecht finden; eben hat man sich das Wort „Kriminalität" an den Kopf geworfen empfehle ich, noch einmal die HAZ vom 10. Januar dieses Jahres zu lesen. Ein großer Artikel zum Thema Bezahlkarte! Herr Bock, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Doris Schröder-Köpf zu? Ja, bitte! Herr Kollege, können Sie den anderen Kolleginnen und Kollegen und dem Publikum vielleicht einmal erklären, wo bisher die Bezahlkarte ausgerollt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
Sie haben drei Minuten. Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich ist das ein Missverständnis zwischen uns beiden gewesen. Auch hier hätte ich gerne zwischengefragt, kann aber von hier vorne fragen, weil wir die Antwort schon kennen. Insofern ist es eine rhetorische Frage. Ich habe gar nicht gesagt, dass Sie sich nicht anständig mit NKG- und NLT-Stellungnahmen auseinandergesetzt hätten. - Lesen Sie im Protokoll nach! Vielleicht war ich in meiner Rhetorik ein wenig zu süffisant, sodass Sie das so begriffen haben oder begreifen wollten. Dass Sie sich da angegriffen gefühlt haben, mag sein. Denn ich habe ja einen richtigen Punkt genannt, und zwar dass Sie während dieses Gesetzgebungsprozesses zu einem Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben meines Wissens nicht das persönliche Gespräch mit NKG und NLT gesucht haben. Das war meine Frage an die Frau Schendel, die sie im Grunde mit „Gar nicht haben wir das Gespräch gesucht" beantwortet hat. Das war einzig mein Punkt. Und ich habe auf das niedersachsenweit hinlänglich bekannte schlechte Verhältnis zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dieser Landesregierung hingewiesen. Auch das ist sachlich-fachlich. Sie können es nachlesen und egal wen fragen. Fragen Sie doch Ihre Genossinnen und Genossen in den Rathäusern und in den Kreisverwaltungen, wie ihr Verhältnis zu dieser Landesregierung ist! Das ist ja auch ein Fakt. Das, finde ich, kann man an dieser Stelle wenn der NLT und der NSGB eine Stellungnahme in einen Gesetzgebungsprozess einbringen durchaus einmal sagen. Das habe ich getan. Dass Sie sich derart echauffieren, zeugt davon, dass Sie heute etwas angefasst sind. Das hat aber, glaube ich, andere Gründe. Insofern noch einmal vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank,
Aktiv die Trendumkehr für mehr Wohnungsbau schaffen, anstatt die Krise mit einer Landeswohnungskaufgesellschaft zu verschärfen
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über die Lage auf dem Wohnungsmarkt sprechen, dann sprechen wir über Menschen, die tatsächlich kein Dach über dem Kopf finden. Im Niedersachsen des Jahres 2025 fristen Menschen ihr Leben auf der Straße, weil die Landesregierung tatenlos zusieht, wie die Zahl der Sozialwohnungen Jahr für Jahr weniger wird. Wir sprechen über Kommunen, die Wohncontainer aufstellen; wir sprechen über eine steigende Zahl von Wohnungslosen. Und von diesen ist rund ein Drittel noch minderjährig. Das ist das Ergebnis der Regierung von Ministerpräsident Weil. Wir sehen Familien, die in überteuerten und beengten Verhältnissen leben müssen, in denen Kinder nicht in Ruhe ihre Hausarbeiten machen können. Auszubildende werden durch fehlenden Wohnraum von einer Lehre in einer anderen Stadt abgehalten. Das kommt dabei heraus, wenn Genossen von Respekt reden: lange Schlangen bei Wohnungsbesichtigungen oder - wie man jetzt bei der SPD lesen kann - „Mehr für dich". Wovon denn mehr? Das Einzige, wovon es bei der SPD mehr gibt, sind Arbeitslosigkeit und Wohnungsmangel. Verarmung - das ist die Folge Ihrer sozialen und baupolitischen Tatenlosigkeit! Im Gegensatz zu Ihnen steht die AfD fest an der Seite derer, die dringend Wohnraum brauchen, an der Seite der Jugend, der Arbeiter, der Berufstätigen und deren Familien, denen wir ein besseres Leben bieten wollen. Die AfD fordert, dass die Vorschriften, die den Wohnungsbau ausbremsen, endlich beseitigt werden. Was wir brauchen, sind keine Luftschlösser wie Landeswohnungsbaugesellschaften. Was wir brauchen, sind klare steuerliche Anreize, die den Wohnungsmarkt in Schwung bringen. Weg mit den überflüssigen Bauvorschriften und Umweltauflagen, die Rot-Grün in Niedersachsen, im Bund und in Brüssel vorangetrieben hat! Stattdessen braucht es Steuererleichterungen und eine Vereinfachung der Bauvorschriften. So können wir den Immobilienmarkt beleben und den Menschen helfen, die auf bezahlbare Wohnungen angewiesen sind. Zum Beispiel haben wir im vergangenen Jahr ein Modell zur Senkung der Grunderwerbsteuer eingebracht. Natürlich wurde es von Ihnen abgelehnt. Die Botschaft der AfD ist klar: Lassen Sie die Bauwirtschaft, die Baugesellschaften und die Genossenschaften das tun, was sie am besten können: Wohnungen schaffen für ein besseres Niedersachsen. Und noch eines: Wir werden zu dem Antrag mit Enthaltung stimmen. Aber verschonen Sie unser Land und unsere Bürger mit der rot-grünen Spinnerei! Danke schön. Die nächste Wortmeldung kommt von unserem Minister für Wirtschaft,
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Entwurf zu einer Gesetzesänderung der AfD: Ein neuer § 1 a soll in das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz eingefügt werden: „Soweit in diesem Gesetz in Bezug auf das Geschlecht einer Person genommen wird, ist grundsätzlich das bei der Geburt festgestellte biologische Geschlecht maßgeblich." Liebe Kolleginnen und Kollegen, Nachtigall, ich hör dir trumpen. Was möchte die AfD? Menschen, die sich nach ihrer Geburt einer Geschlechtsumwandlung unterzogen und eine Änderung des Geschlechtseintrags im Geburtsregister vorgenommen haben, sollen in das jeweilige Gefängnis ihres biologischen Geschlechts gesperrt werden. Stellen wir uns das mal vor: Ein „biologischer" Junge erkennt im Laufe seines Lebens, dass er sich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlt. Nach einer Hormonbehandlung und einem an ihm vorgenommenen, die äußeren Geschlechtsorgane verändernden operativen Eingriff ist er nach Personenstandsregister weiblich. Nun fühlt sie sich als Frau, sieht aus wie eine Frau und ist rechtlich eine Frau. Diese Frau wird nun straffällig und muss eine Haftstrafe verbüßen. Nach dem Gesetzentwurf der AfD beginnt dann der Spießrutenlauf im Männervollzug. Ich überlasse es Ihrer Vorstellungskraft, was diese Frau im Männervollzug zu erleiden hat. Das Gleiche gilt natürlich auch für Frauen, die sich zum Mann haben machen lassen. Über Kinder, die sich bei der Geburt nach § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz keinem Geschlecht zuordnen lassen, die mit keinen Angaben oder als divers geführt werden, macht der Gesetzentwurf gar keine Angaben. Der Gesetzentwurf ist rechtswidrig. Zurückgehend auf § 8 des Transsexuellengesetzes, TSG, von 1980 kann bei dem eben dargestellten Beispiel ‑ bei der „großen Lösung"; also dem operativen Eingriff das entsprechende Geschlecht im Personenstandsregister rechtlich verbindlich anerkannt werden, und das bei der Geburt festgestellte Geschlecht wird geändert. Herr Hujahn, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Jahn zu? Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu. Herr Jahn hat ja auch keine zugelassen. Seit dem 1. November 2024 ist das TSG durch das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, SBGG, reformiert. Die darin enthaltenen Regelungen widersprechen dem Gesetzentwurf der AfD in gleicher Form. Für mich persönlich macht aber noch ein anderer Rechtsgrund den Gesetzentwurf der AfD rechtswidrig: Er verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes - und für mich insbesondere gegen Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar." „Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Und da gehören auch wir dazu. Derzeit haben wir übrigens keine Männer in Frauengefängnissen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank, Herr Hujahn. - Die nächste Wortmeldung kommt
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Herr Minister! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade die Zahl genannt. Sie ist tatsächlich schwierig gewesen. Die Zahl der geförderten Wohnungen betrug im letzten Jahr etwa 2 430. Das ist noch ein Stück von den 4 000 entfernt, allerdings schon eine Ausschöpfung der Gesamtsumme, die uns zur Verfügung steht. Das muss man dazusagen. Es ist also nicht so, dass die Wohnraumfördermittel nicht genutzt würden, sondern sie werden zu 100 % ausgeschöpft. Deswegen hat der Bund sie noch einmal erhöht, von 3,15 auf 3,5 Milliarden Euro. Das schafft ein bisschen mehr Spielraum. Zu den geförderten Wohnungen, die gebaut werden, kommen natürlich die frei finanzierten Wohnungen hinzu. Die muss man mitrechnen. In der Regel machen die sozial geförderten Wohnungen einen Anteil von 20 oder vielleicht 30 % aus. Der Rest ist frei finanzierter Wohnraum. Wir stehen auf jeden Fall vor der großen Herausforderung, 4 000 geförderte Wohnungen zu schaffen, entweder durch die Landeswohnungsgesellschaft oder durch die Wohnraumförderung. Das kann und muss uns gelingen, indem das Schaffen von Wohnraum günstiger wird. Wenn für heute geschaffenen Wohnraum 17, 18 oder 19 Euro Miete genommen werden müsste, der Mieter aber nur 6,50 Euro zahlen kann, dann kann es nicht funktionieren. Deswegen muss die Hauptaufgabe sein: Runter mit den Standards! Die Schaffung von Wohnraum muss bezahlbar sein. Dann können sich Menschen wieder Wohnraum in unserem Land leisten. Vielen Dank, Herr Minister. -
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum es nicht hilfreich ist, SPD und Grünen dieses Land zu überantworten, zeigt sich aus unserer Sicht exemplarisch an diesem Antrag. Er gipfelt in der letzten, der neunten Forderung, die faktisch eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe beinhaltet, indem die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe unter Auflagen oder Weisungen zur Bewährung ausgesetzt wird. Auch in den übrigen Punkten stellen SPD und Grüne den Täter in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen und eben nicht die Opfer. Das ist aus unserer Sicht eine komplette Umkehr dessen, was rechtsstaatlich aktuell tatsächlich gefordert ist. Die Opfer verdienen unsere Solidarität und eben nicht die Täter. Auch in den weiteren Forderungen liest sich der Entschließungsantrag eher wie das Grundsatzprogramm einer linken Traumfabrik und lässt damit gänzlich außer Acht, dass es eben einen Grund gibt, warum die Verurteilten zu einer Geldstrafe bei Nichtleistung dieser zu einer Ersatzfreiheitsstrafe herangezogen werden. Und der Grund liegt in der Straffälligkeit, im Fehlverhalten und in der Kriminalität des Verurteilten selbst. Durch sein straffälliges, falsches und kriminelles Handeln gibt es übrigens auf der anderen Seite eben Opfer. Wie sehr verhöhnt muss sich ein Opfer dieses kriminellen Handelns auf Grundlage dieses Entschließungsantrages vorkommen, wenn hier der Verurteilte selbst im Entschließungsantrag sprachlich als Betroffener dargestellt wird. Nein, meine Damen und Herren: Das Opfer ist der Betroffene und eben nicht der Täter! Der Täter ist der Verursacher. SPD und Grüne haben auch strafrechtlich aus meiner Sicht komplett den Kompass in dieser Frage verloren, und das wird im weiteren Verlauf des Entschließungsantrages deutlich. Ich werde vier Punkte nennen: die Angebote für berufliche Qualifikation und Persönlichkeitstrainings, die Berücksichtigung der besonderen Situation und Bedürfnisse der Straffälligen, besondere Beratungsangebote für jene, die eine Ersatzfreiheitsstrafe auferlegt bekommen, und die weitere Entwicklung spezieller Beratungs- und Hilfeangebote für die Straftäter. Meine Damen und Herren, dies alles für Personen, die schuldig sind, die Verbrecher sind, die durch ihre Taten Menschen zum Opfer haben werden lassen. Wo bleibt denn das Persönlichkeitstraining oder die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Opfer? Nein, meine Damen und Herren, die Ersatzfreiheitsstrafe ist eben kein Zufallsprodukt. Sie ist eine Grundlage unseres Rechtsstaates. Sie greift dann, wenn eine Person eine gerichtlich verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, und das nicht aus Unvermögen, sondern aus fehlendem Willen. Wer seine Geldstrafe einfach ignoriert, dem droht eine Ersatzfreiheitsstrafe, und das ist richtig so, weil wir aufhören müssen zu akzeptieren, dass sich der Rechtsstaat hier von Menschen auf der Nase herumtanzen lässt. SPD und Grüne manifestieren dieses Herumtanzen mit diesem völlig fehlgeleiteten Antrag. Ist die Ersatzfreiheitsstrafe sozial ungerecht? Unabhängig davon, dass dies hier völlig unerheblich ist denn eine Verurteilung muss nicht sozial gerecht sein, sondern eben strafrechtlich gerecht, hält die Behauptung der sozialen Ungerechtigkeit eben einer vertieften Prüfung gar nicht stand. Ja, es gibt Menschen, die aus finanziellen Gründen die Geldstrafe nicht aufbringen können. Aber für sie gibt es eben Lösungen: Ratenzahlung, gemeinnützige Arbeit und tatsächlich Kulanz bei Härtefällen. Diejenigen aber, die dennoch eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, haben alle vorherigen Maßnahmen ausgeschlagen. Es handelt sich eben nicht um Opfer der Gesellschaft, sondern um Menschen, die sich bewusst gegen eine Sanktion entschieden haben. Aber der Rechtsstaat darf sich nicht abhängig machen von Einzelnen, die keine Zahlungsmoral besitzen. Wer die Möglichkeit der Verhängung eine Ersatzfreiheitsstrafe reduziert und aus unserer Sicht linkspolitisch flankiert, der schafft in Wahrheit die Verbindlichkeit von Strafe in unserem Rechtsstaat ab. Wenn jemand weiß, dass es keine Konsequenzen hat, wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt wird, warum sollte er sie dann bezahlen? Der Ladendieb, der erwischt wird, der Schläger, der eine Geldstrafe erhält, der notorische Schwarzfahrer - all diese Straftäter würden ermutigt, ihr Verhalten fortzusetzen, wenn die Sanktionen eben ins Leere laufen würden. Das wäre ein Freibrief für Gesetzesbrecher und ein weiterer Schlag ins Gesicht all jener, die sich an die Regeln halten. Meine Damen und Herren, wir als CDU stehen für eine klare Linie in der Justizpolitik, für Sicherheit, für Rechtsstaatlichkeit, für Robustheit, für Opferzentrierung. Strafen müssen Konsequenzen haben. Der Rechtsstaat darf sich nicht selbst entmachten. Opfer haben ein Recht darauf, dass der Staat für Gerechtigkeit sorgt. Diese ganzen linken Fehlentwicklungen passieren in einer Zeit, in der die Justiz, Frau Ministerin, in Niedersachsen in einer schweren Krise ist. Ein Großteil dieser Krise liegt eben darin, dass auf bestehende Fehlentwicklungen aus linksideologischen Gründen nicht reagiert wird. In der Justizvollzugsanstalt Meppen betrinken sich Inhaftierte des offenen Vollzuges fröhlich und posten davon auch noch Bilder in den sozialen Medien. Da könne man nichts machen, sagt die Justizministerin, ist ja schließlich offener Vollzug. In den Justizvollzugsanstalten haben wir ein eklatantes Drogenproblem ein eklatantes Drogenproblem!, faktisch ohne Konsequenzen. Die Installation von Trennscheiben in Besucherräumen, um das Einbringen von Drogen in die Haftanstalten durch Besucher zu unterbinden oder zu minimieren, das regelmäßige Drogen-Screening von Inhaftierten seien aber nach Lesart von SPD und Grünen ein Generalverdacht und deswegen abzulehnen. Bayern hat damit übrigens gute Erfolge. Der niedersächsische Staatsanwalt Yashar G. sitzt in Untersuchungshaft, weil der Verdacht besteht, er habe Informationen aus Ermittlungsverfahren an die organisierte Drogenkriminalität gegen Bezahlung weitergeleitet. Die IT-Firma des Chaled B., eines wegen Drogenhandels Verurteilten, war jahrelang Kollege Calderone, warten Sie bitte einen Moment, bis hier ein bisschen Ruhe einkehrt. - Ja, genau, darum hat Herr Calderone jetzt auch das Wort. Bitteschön! Ich rede zur Sache, indem ich das Vorhaben in diesem Entschließungsantrag in das große Ganze der niedersächsischen Justizpolitik einfüge. Ich rede ja schließlich nicht über Agrarpolitik oder so. Die IT-Firma des Chaled B., eines wegen Drogenhandels Verurteilten, war jahrelang als Beraterfirma für das Justizministerium tätig. Ein Justizmitarbeiter aus Braunschweig soll 1,4 Millionen Euro für erfundene Fälle kassiert haben. Dringend wartet die Justiz auf Hochbaumaßnahmen, das Hochsicherheitsprozessgebäude in Celle, auf zusätzliche Haftplätze, auf die Sanierung von Gebäudebeständen, auf den Neubau der JVA Hannover, Stillstand in allen Fällen. Zumindest erscheint es mir bei den beschriebenen Herausforderungen und Vorfällen dringlicher, sich als SPD und Grüne mit anderen strukturellen Fragen zu beschäftigen als mit diesem Projekt, welches den Rechtsstaat schwächt und die Opfer herabsetzt. Herzlichen Dank.
Masterplan Marienburg 2030 - kultur- und landesgeschichtliche Bedeutung bewahren und erschließen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Herr Penno, ganz kurz vorweg: Wie Sie wissen, dürfen wir nur zwei Anträge pro Plenarabschnitt einbringen. Manchmal sind dann auch gute Anträge leider direkt in den Ausschuss zu überweisen. Nach vielen Monaten mit intensiven Gesprächsversuchen, zahlreichen Unterrichtungsanträgen, Unterrichtungen zur Marienburg, diversen Kleinen Anfragen und unserem schon im Dezember 2024 eingebrachten Entschließungsantrag für einen neuen „Zukunftsplan Marienburg" sehen wir heute mit Interesse, dass SPD und Grüne endlich ebenfalls aufgewacht sind. Man könnte meinen, die regierungstragenden Fraktionen hätten nach unserem Antrag aus dem Dezember letzten Jahres gemerkt, dass der Zug längst abgefahren ist, und nun versuchen sie eilig, noch aufzuspringen. Willkommen an Bord! Aber Ihre Verspätung zeigt: Rot-Grün reagiert erst, wenn der Handlungsdruck unübersehbar geworden ist. Wir als Oppositionsfraktion haben naturgemäß nicht die Möglichkeit, durch operatives Regierungshandeln Veränderungen herbeizuführen. SPD und Grüne haben diese Möglichkeit derzeit schon. Ihr SPD-Kulturminister könnte jederzeit tätig werden und sich um die Marienburg kümmern. Wäre das sachgerecht passiert, hätte es unseren Entschließungsantrag und den des rot-grünen Regierungslagers erst recht nicht gebraucht. Doch außer einer Pressekonferenz und Interviews hat Herr Mohrs beim Thema Marienburg bislang nicht viel vorzuweisen. Und was sagte der Minister im letzten Herbst zur Sanierung der Marienburg der Zeitung? Zitat: Wann die eigentlichen Bauarbeiten beginnen, kann ich Ihnen ehrlicherweise nicht verlässlich sagen. - Ein Minister, der nach zwei Jahren im Amt nicht weiß, wann etwas beginnt, ist allenfalls ein unaufmerksamer Beobachter. Die Marienburg braucht aber endlich jemanden, der auch die Regie führt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, für den Anlass Ihres Antrags gibt es nun zwei Möglichkeiten: Entweder ist das ein Schaufensterantrag, also eine halbherzige Antwort auf unseren klaren Antrag zum Zukunftsplan für die Marienburg aus dem Dezember, oder aber das wäre noch schlimmer Sie müssen Ihren Minister zum Jagen tragen. Beide Szenarien sprechen nicht für die Handlungsfähigkeit dieser Landesregierung. Denn ohne Taten bleibt auch der beste Antrag nur Papier, und Papier allein saniert leider keine Schlösser. Wir als CDU wollen jetzt den Neustart - einen Neustart, der die bisherigen Strukturen hinterfragt, Verantwortlichkeiten klärt und echte Transparenz schafft. Herr Minister Mohrs, Sie selbst haben im Herbst der Zeitung gesagt Zitat: Die Marienburg zeichnet sich im Moment nicht durch Stabilität und Ruhe aus. - Da haben Sie tatsächlich mal recht. Wenn Sie aber nun im Jahr 2024 feststellen, dass Dinge so, wie sie vielleicht mal gedacht waren, nicht oder nicht optimal funktionieren, dann hilft es auch nicht, an alten Konzepten und Strukturen festzuhalten. Ob wir das Kind jetzt weiter „Masterplan Marienburg 2030" oder neuen „Zukunftsplan" nennen, ist mir dabei, ehrlich gesagt, egal. Entscheidend ist jetzt, dass Sie, Herr Mohrs, in Ihrem Ministerium zügig eine echte Aufgabenkritik vornehmen, die Streitereien der Vergangenheit endlich hinter sich lassen und überlegen, was in der Zukunft geändert werden muss, um endlich voranzukommen. Es geht darum, die Marienburg nicht nur zu sanieren, sondern sie als kulturelles und touristisches Zentrum nachhaltig neu zu denken. Die Marienburg muss möglichst schnell wieder zu einem Ort werden, der Menschen anzieht, Geschichte erlebbar macht und die regionale Wirtschaft stärkt. Dafür muss sie aber geöffnet werden - und das schnellstmöglich. Damit das gelingt, müssen dann aber alle mitziehen. Herr Mohrs hat kürzlich selbst auf die Rolle der Bauaufsichtsbehörde und damit auf die Verantwortung der Region hingewiesen. Auch der SPD-Regionspräsident Krach muss deshalb klar Position beziehen und sich mit voller Kraft für die Marienburg einsetzen. Von ihm ist da bislang leider nichts zu hören. Er taucht ab und überlässt die Marienburg ihrem Schicksal. Wir erwarten, dass die Region Hannover und das Land gemeinsam an einem Strang ziehen. Das bedeutet aber auch, dass Ihr Parteifreund Krach sich nicht aus der Verantwortung stehlen darf. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, trotz aller Kritik an der bisherigen Tatenlosigkeit der Landesregierung: In der Sache können wir sicher über die beiden Anträge sprechen. Am Ende steht unser gemeinsames Ziel, die Marienburg möglichst schnell und sicher wieder erlebbar zu machen. Aber die Marienburg braucht nicht nur gute Anträge aus den Reihen des Parlaments, sondern vor allen Dingen Taten dieser Landesregierung. Herr Mohrs, nutzen Sie die Zeit der Beratung über die Anträge jetzt nicht als Verschnaufpause, sondern gehen Sie es an! Dann haben Sie auch die Unterstützung meiner Fraktion. Vielen Dank. -
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
für den Bedarf ausreichend sind. Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herr Abgeordneter, wir halten sie für ausreichend. Wir haben eine durchschnittliche Auslastung von 50 %. Man muss immer sehen, dass es sich hier um ein Abschiebegewahrsam handelt, im Rahmen dessen die Menschen relativ kurz untergebracht werden, damit wir den Rückführungsflug vorbereiten können. Sie sind da nicht über Monate das wäre rechtlich schwierig zu handeln, sondern sie sind da für einen relativ überschaubaren Zeitraum. Deswegen kommen wir mit den 48 Plätzen bisher sehr gut klar. Aktuell sind, wie gesagt, 50 % davon besetzt. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die dritte Zusatzfrage für die Fraktion der AfD
Freie Märkte wiederherstellen und Wohlstand bewahren - niedersächsische Wirtschaft schützen vor dem Wirtschaftsdirigismus grüner Transformationspolitik
Herr Olaf Lies! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich macht es keinen Sinn, mit Klimaleugnern über die Frage von Zukunftsindustrie und Zukunftspolitik zu reden. Das gebe ich offen zu. Deswegen ist es auch wirklich müßig, Ihnen zu erklären, warum wir Technologieentwicklung und Transformation brauchen. - Genau, darum lasse ich es auch! Ich werbe aber sehr dafür ich will das einfach noch mal sagen, dass wir hier unter den Demokraten mit diesen Geschichten aufräumen, die einfach nicht in die Welt passen. Erst einmal will ich noch einmal sagen: Wenn diese Bundesregierung das, was noch davon übriggeblieben ist; das gebe ich zu in der Zeit dieser Energiekrise, folgend auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, nicht so reagiert hätte, wie sie reagiert hat mit einem Preisdeckel, mit Preisbremsen für Gas und Strom, dann wäre hier alles zusammengebrochen. Das war eine handlungsfähige Bundesregierung, die uns stark durch diese Krise gebracht hat. Ja, genau das ist der Fall! Und das in einer Geschwindigkeit, die wir noch bei keiner anderen Bundesregierung erlebt haben! Sie hat auf die Notfälle und Notfallsignale reagiert. Es ist aber auch kein Wunder, dass die Situation danach nicht war wie vorher. Lieber Reinhold Hilbers, auch das muss man noch mal klären: Den Strommarkt mit einer Bratwurstbude zu vergleichen, ist wirklich ein bisschen daneben! Wirklich! Ich bitte einfach darum, dass wir unter den Demokraten ein gewisses Niveau halten und nicht auf ein Niveau abrutschen, das wir leider auf der rechten Seite erleben. Denn der Strompreis richtet sich nicht danach, ob ich mehr oder weniger Strom habe. Der Strompreis richtet sich nach dem Strommarktdesign. Und da wir für den Ausgleich immer flexible Kraftwerke wie Gaskraftwerke brauchen, richtet sich der Preis danach - also völlig unabhängig von dem anderen Thema. Lassen Sie uns doch aufhören, diese Mär der Vergangenheit zu wiederholen: Hätte man doch nur die Kernkraftwerke ein paar Monate länger laufen lassen - wir hätten kein Problem! - Lassen Sie uns gemeinsam diese Mär beenden, dann können wir endlich vernünftig nach vorne schauen! Ein letzter Punkt ist mir wichtig - Stichwort „Technologieoffenheit": Auch bei der Technologieoffenheit brauchen wir eine gemeinsame Antwort. Ich werbe sehr dafür, dass wir das gemeinsam machen. Vor Kurzem wurde eine Debatte geführt, bei der Friedrich Merz gesagt hat: Vielleicht braucht man keinen grünen Stahl. - Darauf hat die CSU reagiert und gesagt: Vielleicht braucht man tatsächlichen keinen grünen Stahl wie bei Salcos, das könnte man auch mithilfe von CCS machen. Ich will nur eine Antwort der Wirtschaft darauf zitieren - vielleicht hilft es, auf die Wirtschaft zu hören, um Lösungen zu liefern, mit denen die Wirtschaft etwas anfangen kann. Der Saarstahl-Chef hat hierauf nämlich entgegnet, dass die Umstellung eines Hochofens auf CCS nicht zum Nulltarif möglich sei: „Sie kann mehr als eine Milliarde Euro kosten." Die Infrastruktur zum Abtransport von CO2 gebe es auch nicht umsonst. Und dann kommt seine Botschaft: „Wir können hier nicht beide Wege gleichzeitig gehen!" Wir müssen aufhören, das Thema Technologieoffenheit wie eine Monstranz vor uns herzutragen! Wir brauchen Lösungen, die der Wirtschaft helfen, erfolgreich zu sein! Das ist die Antwort, die wir geben müssen! Vielen Dank, Herr Minister.
Die Fachkräfte von morgen brauchen jetzt unsere bestmögliche Unterstützung - berufliche Orientierung an niedersächsischen Schulen ausbauen und weiterentwickeln!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte KollegInnen! Es ist schön, dass wir zum Ende des Plenums wieder das wichtige Thema der beruflichen Orientierung aufrufen. Ich sage es noch mal an die KollegInnen der CDU: Wir hätten diesen Antrag gerne fraktionsübergreifend auf den Weg gebracht, denn uns allen ist klar: Unsere Fachkräfte von Morgen verdienen die bestmögliche Unterstützung. Heute legen wir einen umfangreichen und zukunftsweisenden Antrag zur beruflichen Orientierung vor. Anders als die CDU tragen wir aber die Verantwortung, dass alle Interessensgemeinschaften eingebunden werden und dass die bestmögliche Umsetzung garantiert ist. Genau ist es nicht immer „schnell-schnell", sondern auch: Gut Ding will und muss Weile haben. Deshalb haben wir mit vielen Verbänden gesprochen. Es gab einen Prozess in verschiedenen Werkstätten. Gern stelle ich Ihnen wesentliche Punkte unseres Antrages vor. Berufliche Orientierung soll ein festes Bildungsziel in unserem Schulgesetz werden. Wir fordern eine klare Verankerung der beruflichen Orientierung in allen weiterführenden Schulformen, insbesondere an den Gymnasien, aber auch an den Vollzeitschulformen der berufsbildenden Schulen, im Rahmen des Niedersächsischen Schulgesetzes. Punkt 2: Dieser Prozess braucht natürlich Unterstützung. Deshalb wollen wir prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Menschen zu unterstützen, die die Koordination mit außerschulischen Partnern übernehmen und die Berufsorientierung effektiv und nachhaltig gestalten. Das sind aber nicht immer Lehrkräfte, sondern oftmals sind es auch SozialpädagogInnen. Diese brauchen an dieser Stelle andere Unterstützungsmöglichkeiten. Ein Punkt, der mir auch sehr wichtig ist, ist, dass wir Praktika in allen Schulformen verbindlich machen wollen. Das ist ein wichtiger Schritt, denn wir haben in der Beratung festgestellt, dass an den Gymnasien zu wenig passiert. Wir wollen jetzt Praktika in der Sekundarstufe°1 ermöglichen, damit auch dort junge Menschen die Berufswelt kennenlernen. Das ist ein unerlässliches Element, um Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. Aber es reicht nicht, die Praktika verbindlich zu machen. Wir möchten diese flexibilisieren. Denn manche Kinder möchten einmal pro Woche in einen Beruf oder einen Betrieb gehen, andere möchten gerne über Wochen ein Praktikum machen. Wir sehen Berufsorientierung als Prozess und Kompetenzorientierung. Deswegen ist es wichtig, von den Fähigkeiten der Individuen auszugehen, damit alle SchülerInnen alle Facetten der beruflichen Welt kennenlernen können. Dazu ist es wichtig, die Kooperation zwischen Schulen und außerschulischen Lernorten und PartnerInnen zu stärken - und natürlich auch zwischen den Schulen, das heißt zwischen den berufsbildenden Schulen, zwischen den allgemeinbildenden Schulen, aber auch mit den Kammern, der Agentur für Arbeit und den Berufsagenturen. Weitere Punkte unseres Antrags sind die Zusammenarbeit mit den Eltern, das Thema Inklusion die wir auch ausbauen wollen, aber natürlich auch die Dokumentation der Berufspraxis und der beruflichen Orientierung. Das wollen wir mit der SchülerInnen-ID angehen. Wir wollen prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, um die Nachvollziehbarkeit der Berufsbiografien herstellen zu können. Wir verfolgen mit unserem Antrag einen systemischen, einen prozessorientierten und einen ganzheitlichen Ansatz. Ich habe schon gesagt, wir wollen gerne mit den Eltern zusammenarbeiten, mit allen AkteurInnen, die im Übergangssystem wichtig sind. Genau deshalb ist es uns auch wichtig, Kompetenzorientierung in den Blick zu nehmen. Wir möchten einerseits die beruflichen Themen in allen Curricula implementieren, wir möchten andererseits aber auch die verschiedenen Kompetenzfeststellungsverfahren evaluieren. Das Thema Evaluation ist mir immer sehr wichtig. Deshalb freue ich mich, dass wir das verankern konnten, um zu schauen: Welche Maßnahmen sind wie effektiv? Welche Maßnahmen haben sich in den Regionen bewährt? Wie können wir sie übertragen in verschiedene andere Regionen? Mein Kollege Philipp Meyn hat schon am Mittwoch erwähnt, dass es gerade beim Thema Kompetenzorientierung auch Kritik gibt. Diese Kritik möchten wir gerne aufnehmen und uns damit auseinandersetzen. Weil uns allen das Thema wichtig ist, freue ich mich, dass wir heute noch mal darüber sprechen. Insbesondere freue ich mich auf die konstruktive Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Herr Kühnlenz, bitte! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich diese Frage nicht stellen, aber jetzt muss ich es: Die von Rot-Grün geplante Transformation im Wohnungsbau ist nach Einschätzung vieler Experten unter anderem vom vdw weder bezahlbar oder sozial noch ökologisch sinnvoll. Wie wird die Landesregierung ihre Politik umsteuern? Ich bin sicher, der Herr Minister findet darauf eine Antwort. Bitte! Ich bemühe mich. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Aktiv die Trendumkehr für mehr Wohnungsbau schaffen, anstatt die Krise mit einer Landeswohnungskaufgesellschaft zu verschärfen
Herr Henning möchte antworten: 1,5 Minuten. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Lieber Kollege Frölich, lassen wir jetzt doch endlich mal den Wahlkampf beiseite! Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist, finde ich, so wichtig, dass wir vielleicht gemeinsam etwas hinbekommen können - wie wir es auch bei der NBauO gemeinsam hinbekommen haben. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir sind mit der NBank im Gespräch. Ich war erst letzte Woche da und habe mit den verantwortlichen Vorständen gesprochen. Das Wirtschaftsministerium ist dabei, die Fördermodalitäten der NBank noch mal zu überarbeiten. Wir werden dazu einen Vorschlag bekommen. Ich halte viel davon, auch beim zweiten Förderweg einen Tilgungszuschuss zu zahlen; ich halte viel davon, die Mietpreisbegrenzung etwas aufzuheben, um den Investoren, den kommunalen Gesellschaften und allen Akteuren auf dem Wohnungsmarkt mehr Einnahmen zu ermöglichen. Ich glaube, wir könnten eine Lösung finden, wenn Sie endlich Ihren Widerstand gegen die Landeswohnungsgesellschaft aufgeben würden. Lassen Sie diese Landeswohnungsgesellschaft erst mal arbeiten! Lassen Sie sie erst mal die 100 Millionen Euro ausgeben, und gucken Sie dann, wie sich das weiterentwickelt. Da sind wir doch im Übrigen gefordert, nicht bei 100 Millionen Euro stehen zu bleiben, sondern das Ganze weiter zu finanzieren. Wenn Sie an einer gemeinsamen Entschließung interessiert gewesen wären, dann hätte man doch die Landeswohnungskaufgesellschaft, die Sie in Ihrer Rede natürlich nicht mehr erwähnt haben - aber im Text ist sie drin -, verändern können; man hätte da auch gemeinsam vorgehen können. Vielleicht bekommen wir das ja in Zukunft besser hin. Ich habe ja sogar angedeutet, dass ich mit Ihren Steuerfinanzierungen auf Bundesebene durchaus sympathisiere, wenn ich an das Baukindergeld und den § 10 e denke. Nur müssen das nicht wir finanzieren, das muss der Bund finanzieren. Insofern: Gucken wir mal, was die neue Bundesregierung da hinkriegt. Die nächste Wortmeldung kommt von der AfD-Fraktion:
Masterplan Marienburg 2030 - kultur- und landesgeschichtliche Bedeutung bewahren und erschließen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Danke, Frau Lutz, für die am Schluss doch versöhnlichen Worte. Denn ich glaube, wir alle haben das Ziel, dass die Marienburg demnächst das kulturelle Erbe Niedersachsens darstellt und dort die Möglichkeit besteht, dass Kultur und Tourismus zusammengehen, und dies auch der Wertschöpfung der Region dient. Dass die Marienburg ein Zuschauermagnet ist, hat sich schon bei den Ausstellungen 2014 und 2018 gezeigt, in deren Rahmen im Durchschnitt 100 000 Besucher das Schloss besucht haben. Von daher ist es natürlich besonders schade, dass die Marienburg aktuell geschlossen ist. Es ist wichtig, dass wir dieses bedeutende Kulturdenkmal erhalten und dass es fit für die Zukunft wird. Das sagt unser Antrag aus. Ich will aber gerne auch kritisch auf die Äußerungen der CDU eingehen. Sie fordern in Ihrem Antrag, dass alles noch mal neu gemacht wird. Ich darf Ihnen dazu ein Beispiel nennen: Ihr Minister Thümler hat bei den Medizinbauvorhaben in Göttingen und an der MHH in Hannover alles neu gemacht hat. Dadurch wurden die Bauarbeiten jetzt wurde sozusagen der Grundstein gelegt um mehrere Jahre verzögert. ‑ Herr Thiele, jetzt rede ich! Wenn es Ihr Ziel ist, die Marienburg möglichst schnell wieder aufzumachen, dann sollten wir an den Projekten, die ja auch noch unter Mitwirkung der CDU entwickelt worden sind, festhalten und dringend mit der Sanierung beginnen. Da sind wir auch ganz dabei. Dafür brauchte es aber Voruntersuchungen, die nach meiner Information 2024 abgeschlossen worden sind. Jetzt erst kann es losgehen; jetzt kann man gucken, wo man anfängt. Es ist klar: Die Marienburg hat erhebliche Schäden am Tragwerk, hat den Echten Hausschwamm im Gebälk und weist auch viele offene Stellen auf. Dieses Gebäude kann nicht länger betreten werden. Frau Schülke, Sie sagten, dass dort „Maxton Hall" gedreht werden konnte. Das war aber nur durch das Abstützen der Balken möglich, um die Sicherheit der Filmcrew zu gewährleisten. Dann muss man doch sagen: In solch ein Gebäude, das abgestützt werden muss, kann man doch nicht Hunderte von Besuchern lassen! Das geht nicht. Deshalb ist es wichtig, dass die Sanierung beginnt und dass wir möglichst schnell prüfen, wann Öffnungen möglich sind. Die Sanierung ist zwar finanziell durch Gelder des Bundes und durch Gelder des Landes hinterlegt - 27,2 Millionen Euro. Aber klar ist auch: Die Marienburg kann nur erhalten werden, wenn es uns auch gelingt, laufend Einnahmen zu erwirtschaften. Dazu gehört es, kreative Möglichkeiten zu prüfen. Eine davon sind zum Beispiel Filmrechte. Denn nicht nur „Maxton Hall" ist in der Marienburg gedreht worden, sondern auch der Kinderfilm „Die Schule der magischen Tiere". Man sollte diese Möglichkeit also auch nutzen, um Einnahmen zu generieren. Das ist die Aufgabe der Stiftung. Das ist nicht die Aufgabe der Landesregierung, sondern Aufgabe der Stiftung, in der die Landesregierung und der Regionspräsident, aber auch der frühere Eigentümer, der Prinz von Hannover, vertreten sind. Das ist also Aufgabe der Stiftung und nicht ausschließlich Aufgabe der Landesregierung. Noch einmal: Öffnungen müssen so gestaltet werden, dass die Sicherheit der Menschen gewährleistet ist. Gleichzeitig sage ich als denkmalschutzpolitische Sprecherin aber auch, dass keine weiteren Schäden an dem Gebäude entstehen dürfen. Das ist ganz wichtig. Lassen Sie uns also daran festhalten, dass wir den Masterplan Marienburg weiter fortsetzen und damit eine nachhaltige und umsetzbare Strategie für die Erschließung und Nutzung des Schlosses erreichen. Lassen Sie es uns nach der Sanierung zu einem guten Lernort entwickeln. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Sicherheit der IT-Systeme in Wirtschaft und Verwaltung in Niedersachsen
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort des Innenministeriums bestätigt uns einmal mehr, dass die Bedrohungslage durch die Gefahr von Cyberangriffen insgesamt so angespannt ist wie nie zuvor. Auch der Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik kommt zu diesem Ergebnis. Die weltweiten hybriden Bedrohungsszenarien tragen dazu bei, dass auch bei uns in Niedersachsen, sowohl in öffentlichen Verwaltungen, bei Unternehmen, als auch bei Privatpersonen, Cyberattacken stattfinden und dies auch zu erheblichen Schäden führt. Diese Analyse macht deutlich, dass das Thema sehr ernst genommen werden muss und robuste und konkrete Maßnahmen gegen diese Bedrohung erforderlich sind. Wir brauchen ein hohes Sicherheits- und Schutzniveau in Verwaltung und Wirtschaft, allen voran natürlich in den Bereichen der kritischen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge. Die Handlungsfähigkeit und die Funktionsfähigkeit des Staates müssen auch im digitalen Raum zu jeder Zeit sichergestellt sein. Das muss Ziel und Anspruch unserer Politik sein. Ich finde, das hat Innenministerin Daniela Behrens zutreffend ausgeführt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der rechtliche Rahmen für dieses erhöhte Schutzniveau ist in den vergangenen Jahren geschaffen worden, zum Beispiel mit dem Niedersächsischen Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit und auch über die NIS-2-Richtlinie. Sie verpflichten Wirtschaft und öffentliche Verwaltungen zur Überprüfung von bestehenden technischen Infrastrukturen. Das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn wir brauchen eine moderne und effektive Cyberabwehr, um auf die beschriebenen Lagebilder reagieren zu können. Auch die politische Ableitung daraus ist klar und folgerichtig, nämlich sich stetig Gedanken über den technischen Fortschritt und technische Infrastrukturen machen zu müssen. Cyberabwehr ist eine Daueraufgabe und erfordert stetige Investitionen. Das wird auch aus der Antwort der Landesregierung deutlich. Einer der Hauptgründe für Cyberattacken sind unter anderem veraltete IT-Systeme. Von daher sind stetige Investitionen in die IT-Sicherheit notwendig. Es ist auch gut, dass die Landesregierung in den Haushaltsberatungen das Thema Verwaltungsdigitalisierung gestärkt hat. Diesen Weg wollen wir als rot-grüne Koalition auch fortsetzen. Eine effektive Cyberabwehr darf nicht an den Haushaltsmitteln scheitern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zudem ist die Cybersicherheitsstrategie des Landes eine wichtige Handlungsgrundlage, um Niedersachsen noch effektiver vor den wachsenden Bedrohungen aus dem digitalen Raum zu schützen. Besonders hervorzuheben ist bei der neuen Sicherheitsstrategie, dass alle Beteiligten aus Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft eingebunden werden. Das ist ein richtiger Schritt, denn nur gesamtgesellschaftlich können wir für einen guten Schutz sorgen. Deshalb ist die Landesregierung auf diesem Weg auch weiterhin zu unterstützen und ihr Handeln ausdrücklich zu begrüßen. Vielen Dank an dieser Stelle für den dialogorientierten und strategischen Ansatz. Ich will an dieser Stelle auch betonen, dass der gemeinsame Sicherheitsverbund ein ganz wesentlicher Baustein ist, um Behörden und Gerichte des Landes zukunftsfest aufzustellen. Auch das ist ein guter Schritt und macht unsere IT-Sicherheit besser, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber wir dürfen nicht nur den Blick auf die eigene Landesverwaltung richten, sondern müssen auch an unsere Kommunen und unsere Wirtschaft denken, müssen Cybersicherheitsmaßnahmen unterstützen und diese auch vor Ort durchführen. Gerade kleinere und mittlere Betriebe und Kommunalverwaltungen brauchen Unterstützung bei der Umsetzung. Diese wollen wir ihnen auch geben. Unser Ziel muss es sein, Unternehmen und Behörden in Niedersachsen für den Umgang mit Cybergefährdungen zu ertüchtigen, das heißt zu beraten, zu sensibilisieren und zielgerichtete Investitionen auch finanziell zu unterstützen. Hier ist in den vergangenen Jahren einiges passiert. Aus der Antwort der Landesregierung geht das sehr gut und deutlich hervor. Es gibt wirklich ein breites Netz von Beratungs‑, Vernetzungs- und Förderangeboten des Landes. Ich will an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen; die Ministerin hat es schon entsprechend ausgeführt. Das alles sind gute und effektive Maßnahmen, die sich auch bewährt haben. Diese wollen wir fortsetzen und verstetigen. All dies zeigt auch, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Landesregierung redet nicht nur, sondern sie handelt mit ganz konkreten Maßnahmen. Auf diese Maßnahmen können wir aufsetzen, denn es gibt auch künftig viel zu tun. Die allgemeine Dynamik der Bedrohungslagen ist rasant. Das erfordert stetig neue Anpassungen an die IT-Sicherheitslandschaft. Wir stehen vor der Herausforderung, dass Verwaltung und Wirtschaft mit der Dynamik neuer Angriffsszenarien Schritt halten müssen. Es wird uns sicherlich nicht gelingen, alle Angriffe zu verhindern das gehört zur Wahrheit dazu, aber es gilt, Angriffe frühestmöglich zu erkennen, um große Schadenslagen zu verhindern. Deshalb ist es wichtig, auch das Thema Prävention zu stärken. Dies umfasst natürlich eine ganzheitliche Lagebilderstellung. Aber entscheidend ist nicht nur die Technik, sondern auch der Mensch. Deshalb ist es wichtig, in den einzelnen Einrichtungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitzunehmen, Schulungen anzubieten und sie entsprechend zu sensibilisieren. Fakt ist: Eine effektive Cyberabwehr gelingt nur mit den Beschäftigten in den einzelnen Einrichtungen, und deshalb ist es zwingend, die Beschäftigten mitzunehmen und gut zu qualifizieren. Wichtig ist uns auch noch, dass die Kooperation mit allen gesellschaftlichen Akteuren fortgesetzt werden muss. Nur so können wir uns gut für die Zukunft aufstellen. Wir wollen auch an die entsprechenden Strukturen denken und diese schaffen. Bereits im Antrag zur Verwaltungsdigitalisierung haben wir das Cybersicherheitszentrum angesprochen, um Angebote noch stärker zu bündeln und zielgerichteter auszurichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend gilt es festzustellen: Lagebilder im Bereich der Cybersicherheit sind schnelllebig. Es ist richtig, dass dem Thema innerhalb der Landesregierung hohe Bedeutung beigemessen wird. Wir müssen uns auch immer wieder bewusst werden, dass eine effektive Cyberabwehr nicht nur dabei hilft, unsere Unternehmen und Verwaltungen zu schützen, sondern uns auch insgesamt vor Cyberangriffen und Desinformationskampagnen anderer Staaten und Akteure zu schützen. Somit verteidigen wir mit einer guten Cyberabwehr auch unseren Staat, die Gemeinschaft und unsere Demokratie insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das sollte auch das Zielbild sein, wie wir dieses Thema hier im Landtag weiterverfolgen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Beck. - Als Nächstes hat
die jetzt vom Ministerpräsidenten beantwortet wird. Sehr gerne, Frau Präsidentin. - Herr Kollege, diese Frage ist bereits im Vorfeld der Beschlussfassung über eine Bezahlkarte diskutiert worden. Nach unserem bisherigen Eindruck bestätigt sich die dort getroffene Feststellung, dass man nicht davon ausgehen kann, dass entsprechende Versuche einen nennenswerten Einfluss auf die Gesamtbilanz der Bezahlkarte haben werden. Das war damals der innerhalb der 16 Länder gemeinsam festgestellte Stand. Einstweilen liegen mir keinerlei Informationen darüber vor, dass man an dieser Stelle zu einer anderen Beurteilung gelangen muss.
Verlässliche Arzneimittelversorgung in Niedersachsen endlich herstellen
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit hier zunächst mal kein falscher Eindruck entsteht, lassen Sie mich erst mal eines festhalten: In Niedersachsen ist die flächendeckende Versorgung mit Medikamenten grundsätzlich gesichert. Denn trotz der von Ihnen genannten in etwa 450 gemeldeten Lieferengpässe, die übrigens in Summe bei 105 000 zugelassenen Medikamenten noch nicht mal 0,5 % ausmachen, ist die Grundversorgung eben nicht in Gefahr, Frau Klages, weil unter anderem durch Importalternativen und Umverteilung gegengesteuert wird. Im Herbst vergangenen Jahres war auch bei mir im Wahlkreis in der Apotheke das Kochsalz es ging durch die Medien knapp, das stimmt. Aber bereits zum Jahresende so jedenfalls haben es mir die Apotheken in meinem Wahlkreis vor Ort, mit denen ich gesprochen habe, erzählt hat man aufgrund von Bevorratung und Bestellung über den Großmarkt zeitnah doch zumindest wieder eine Entspannung in den meisten Apotheken gehabt. Lieferengpässe bei Medikamenten sind im Übrigen kein niedersächsisches Problem, auch kein deutsches Problem, sondern ein globales. Es ist im Übrigen auch kein neues Thema, Frau Klages. Wie der Unterrichtung Sie haben es selber gesagt durch die Landesregierung im Verbraucherausschuss im September letzten Jahres zu entnehmen war, reichen die Gründe für die Engpässe von geopolitischen Veränderungen wir haben es heute eben nicht mehr nur mit sicheren Ländern zu tun bis zu der Tatsache, dass wir leider viel Produktion in Europa verloren haben. Wir erkennen diese Herausforderungen an. Natürlich ist uns bewusst auch das ist der Unterrichtung zu entnehmen, dass die weltweite Knappheit von einigen Medikamenten gravierende Folgen haben kann. Allein Ihr Adressat ist hier weder ausreichend noch richtig. Denn was das Land hier tun kann, das tut es bereits, und das ist auch begrenzt. Sie haben ja schon im Detail auf die Antwort in der Drucksache 19/5929 auf eine Kleine Anfrage hingewiesen. Im Einzelnen das haben Sie auch gesagt kann die Landesbehörde zum Beispiel nach Bekanntgabe eines Versorgungsmangels für ein Arzneimittel für einen kurzen Zeitraum von bestehenden Vorgaben des Arzneimittelgesetzes abweichen. Das heißt aber nicht, wie Sie hier suggerieren, dass die Sicherheit des Medikamentes dabei irgendwie nicht in Ordnung sei. Sie ist genauso gewährleistet wie sonst auch. Zum Beispiel ist die Beschriftung oder die Gebrauchsanweisung nicht in deutscher Sprache, und man muss das dann nachträglich beifügen, damit es in den Handel kommen kann. Dass die Landesregierung außerdem sowieso intensiv und permanent daran arbeitet, Unternehmen in Niedersachsen anzusiedeln, dass Niedersachsen eben nicht zuständig ist für das Lagern von Arzneimitteln zur Regelversorgung - alles das wurde in den genannten Schriftstücken ausführlich erläutert. Sie haben ja hier nur einen Teil zitiert. Das ist Ihnen auch bekannt, und daher gehe ich heute nicht näher auf die Inhalte ein. Wir müssen doch mit Blick auf die Lieferketten logischerweise auf die nationale und die europäische Ebene schauen. Als Land können wir schlecht in Bereiche eingreifen, die nun mal bundesgesetzlich geregelt sind. Die Rolle des zuständigen Bundesamtes haben Sie ja eben selbst dargestellt. Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz das ist sicherlich kein schöner Name des Bundes sind sehr wohl schon Verbesserungen erzielt worden. Was die Versorgung mit Medikamenten für Kinder betrifft, wurden beispielsweise Rahmenverträge und Festbeträge abgeschafft, was zu einer deutlich größeren Auswahl geführt hat. Bei Ausschreibungen für Antibiotika werden jetzt europäische Anbieter bevorzugt, und Apotheken haben in Bezug auf Austausch von Medikamenten einen größeren Spielraum, auch wenn da sicherlich in Bezug auf den Zuschlag noch nachzuschärfen ist. Das in Ihrem Antrag erwähnte Frühwarnsystem beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte befindet sich wie Sie auch wissen bereits im Aufbau, um vor drohenden Lieferengpässen zeitnah warnen zu können. Vor allem aber braucht es europäische Lösungen. Das Problem weltweiter Lieferengpässe und eines weltweiten Mangels an Medikamenten kann Niedersachsen nicht allein lösen auch wenn ich Herrn Minister Philippi natürlich sehr viel zutraue, und auch Deutschland kann es nicht allein lösen, sondern wir brauchen dauerhaft wieder mehr Pharmaindustrie in ganz Europa. Die AfD hingegen will aus der Europäischen Union aussteigen, sie will nicht sehen, dass wir mit Europa eine starke Gemeinschaft haben, während Deutschland einfach zu klein ist, um Herausforderungen in dieser Größenordnung allein meistern zu können. Glauben Sie im Ernst, dass mit Austritt aus der EU die Versorgung mit Medikamenten eine positive Wende nehmen wird? - Jeder, der sich ernsthaft mit dem Thema befasst, weiß, dass es ein Prozess über mehrere Jahre werden wird, die Produktion wieder vermehrt nach Europa und somit nach Deutschland und zu uns zu bekommen. Die SPD und die Landesregierung stehen für nachhaltige und realistische Lösungen, um die Versorgungssicherheit mit allen wichtigen Medikamenten auch langfristig zu sichern - und das natürlich im Schulterschluss mit dem Bund und mit Europa. Die AfD kann gern weiter „Deutschland-zuerst"-Schilder hochhalten - aber dann wird der Apothekerschrank auch langfristig leer bleiben. Vielen Dank.
Die Rückkehr syrischer Staatsbürger vorbereiten und unterstützen
gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Bothe. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie haben recht, es gibt 80 000 Menschen aus Syrien, die hier arbeiten. Es gibt aber auch über 500 000, die im Bürgergeld sind. Ich mache da jetzt mal etwas zum ersten Mal und zitiere Ihren hoffentlich sehr geschätzten Kanzlerkandidaten Robert Habeck. Im Deutschlandfunk hat dieser auf die Frage, wie denn mit den Syrern in Zukunft hier umzugehen ist, sagt er nämlich Folgendes: „Diejenigen, die hier nicht arbeiten, werden, wenn das Land sicher ist, wieder in die Sicherheit zurückkehren können oder auch müssen." Herr Habeck hat sich dafür ausgesprochen, dass diejenigen aus Syrien, die hier nicht arbeiten, wieder in das Land zurückgehen sollen. Sehen Sie das genauso, Frau Kollegin?
Sicherheit der IT-Systeme in Wirtschaft und Verwaltung in Niedersachsen
Restredezeit von nicht ganz zwei Minuten. Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren, ich werde mich kurzfassen. Ich habe mich bemüht, in meiner ersten Rede etwas weniger Fachchinesisch zu verwenden, aber es ist mir wahrscheinlich nicht so ganz gelungen. Frau Thiemann hat ein Zitat von Clifford Stoll gebracht. Clifford Stoll hat 1989 ein Buch geschrieben, das hieß „Kuckucksei" und war in einfacher Sprache geschrieben. Darin geht es um einen Hacker, der aus Hannover stammte, Karl Koch sein Name. Er hat in Zusammenarbeit mit dem KGB auch Regierungsrechner in den USA gehackt. Clifford Stoll ist ihm auf die Schliche gekommen. Ich hatte den Wunsch, der Frau Innenministerin eine Zwischenfrage zu stellen. Es ging um die Meldepflicht der Kommunen, die es ja nicht gibt. Meine Frage wäre gewesen, ob es seitens der Landesregierung Bestrebungen gibt, dies irgendwie auszubessern oder irgendwie vertraglich abzusichern: Muss man den Kommunen blindlinks vertrauen? Gibt es Kommunen, die sich dem verweigern oder die jegliche Zusammenarbeit verweigern? Dann zur NIS-2-Richtlinie. Sie enthält bürokratische Auflagen für die Unternehmen, die natürlich auch weitere Berichtspflichten nach sich ziehen. Wie ordnen Sie dies ein? Und dann noch zu R155 und R156 der UNECE. Das sind Auflagen aus der UN, die natürlich auch Cybersicherheitsanforderungen und bestimmte Bestimmungen zu Software-Updates in sich tragen und dazu geführt haben, dass es zum Beispiel den VW up! nicht mehr gibt. Jetzt ist der Wirtschaftsminister nicht anwesend, aber vielleicht könnten Sie noch etwas dazu sagen, wie Sie das als Landesregierung einordnen. Vielen lieben Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
NKG und/oder dem NLT im Laufe dieses Gesetzgebungsverfahrens gesprochen? Darum ging es Ihnen! Also, Sie haben selber dargestellt, dass es sich hier um eine technische Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes handelt. Wir haben uns gemeinsam darauf geeinigt - Sie waren daran beteiligt -, dass wir die kommunalen Spitzenverbände zu einer schriftlichen Stellungnahme einladen. Im weiteren Verfahren der Änderungen, die wir beim Niedersächsischen Krankenhausgesetz vornehmen werden, werden wir natürlich auch persönliche Gespräche führen. Aber bei einer technischen Umsetzung haben wir uns gemeinsam auf die schriftlichen Stellungnahmen beschränkt. Das haben Sie mitgetragen - das möchte ich an dieser Stelle sagen. Nun zu meinem eigentlichen Punkt: Das KHVVG stellt die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Frau Präsidentin! Frau Doris Schröder-Köpf, Frau Vorsitzende des Innenausschusses, ich habe ja vollstes Verständnis dafür, dass, wenn man eine Sitzungsleitung durchführt, vielleicht das eine oder andere, das unten oder an den Bänken stattfindet, im Eifer des Gefechts verloren gehen mag. Aber man kann die Dinge dann im Zweifel im Protokoll nachlesen. Und das werden wir tun. Das können Sie auch tun. Das können wir gern gemeinsam tun. Wir haben ich habe es gerade gesagt diesen Punkt mehrfach und auch jüngst nach dem Artikel am 10. Januar in der HAZ aufgerufen und uns aktuell, im Januar, dazu im Innenausschuss unterrichten lassen. Das Innenministerium hat auf meine und unsere Fragen dazu Antworten gehabt, und zwar auch genau zu diesen Punkten: dass diese Tauschbörsen da sind. Aber man hat das Problem noch ein Stück weit kleingeredet, weil man gesagt hat: Na ja, so viele sind es ja irgendwie gar nicht, und wir haben das alles im Blick. Und die Ministerin lässt sich auch in der HAZ zitieren, dass das noch kein Problem sei, aber man wisse davon. Diskutieren Sie bitte auch nicht darüber, wie viele es sind oder woher ich die Informationen habe! Der Skandal liegt doch darin, dass es solche Tauschbörsen gibt und die staatliche Funktion, die diese Bezahlkarte nun mal hat, untergraben werden soll. Und Sie unterstützen das noch! Das ist doch der Skandal! Auf eine Kurzintervention kann man keine erneute Kurzintervention durchführen. -
Gastronomiebranche stärken - Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin entlasten - Planungssicherheit bieten: 7 % Mehrwertsteuer erhalten!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Gastgewerbe in Deutschland steht unter einem immensen Druck, und die Zahlen sprechen leider eine deutliche Sprache. Eine aktuelle Umfrage des DEHOGA zeichnet ein erschreckendes Bild: Jedes dritte Unternehmen befürchtet im Jahr 2025, in die Verlustzone zu rutschen. Fast 30 % der Betriebe können gar keine Prognose mehr wagen, so ungewiss ist ihre Zukunft. Und selbst die verbleibenden 37 %, die optimistisch in die Zukunft blicken, tun dies mit enormen Herausforderungen vor der Brust. Besonders alarmierend ist die Situation in der speisengeprägten und ländlichen Gastronomie. Hier kämpfen fast 42 % der Betriebe um ihre wirtschaftliche Existenz. Der größte Belastungsfaktor ist dabei eindeutig die Rückkehr zur erhöhten Mehrwertsteuer. Sage und schreibe 84,7 % der Betriebe sehen dies als ihre größte Herausforderung. Für einen mittelgroßen Gastronomiebetrieb mit einem Bruttoumsatz von 500 000 Euro bedeuten die 19 % Mehrwertsteuer bei einem Speisenanteil von ca. 65 % einen Mehraufwand von 39 000 Euro in Richtung Finanzamt. Fast 40 000 Euro pro Betrieb! Das ist fast eine fehlende Arbeitskraft. Das sind die fehlenden Mittel für Investitionen. Dieses Geld wird dringend benötigt für den professionellen Social-Media-Auftritt oder auch für die Altersversorge der Unternehmer und ihrer Familien. Wie dramatisch die Lage im Moment ist, bringt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick auf den Punkt: „Die Heraufsetzung der Mehrwertsteuer hinterlässt gravierende Spuren und hat fatale Folgen für die Betriebe. Viele stehen mit dem Rücken zur Wand." Meine Damen und Herren, das sind keine abstrakten Zahlen. Hier geht es um Existenzen von Unternehmern in Niedersachsen und ganz Deutschland. Unsere Gastronomen sind Menschen, die täglich mit Herz und Engagement kämpfen, um ihre Betriebe am Leben zu halten, um Arbeitsplätze zu sichern und um uns allen ein Stück Lebensqualität zu bieten. Die Angestellten sind diejenigen, die uns fast zu jeder Tages- und Nachtzeit ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Die Politik muss handeln, nicht morgen, sondern heute. Es geht jetzt um einen klaren wirtschaftspolitischen Kurswechsel. Meine Damen und Herren, die ländliche Gastronomie ist weit mehr als eine Branche. Sie ist ein Stück Heimat, ein Ort der Begegnung und ein kultureller Schatz, der unsere Traditionen bewahrt und die regionale Wirtschaft stärkt. Unsere Gastronomen kämpfen täglich mit hohen Energiekosten, bürokratischen Hürden, dem Fachkräftemangel und den Auswirkungen der Inflation, besonders bei den Lebensmitteln - und das fast immer bei persönlicher Haftung. Immer mehr Gasthäuser schließen, und mit ihnen verschwindet ein Stück Lebensqualität. Der Bericht des Statistischen Landesamtes aus dieser Woche bestätigt leider genau dies. Im Jahr 2024 gab es im Gastgewerbe 34,1 % mehr Insolvenzen als im Jahr 2023. Und dieses Sterben hinterlässt Lücken. Soziale Treffpunkte gehen verloren, die lokale Wirtschaft leidet, und der ländliche Raum wird leider unattraktiver - für Familien, für den Tourismus, für uns alle. Wir dürfen diese Entwicklung so nicht hinnehmen. Ohne Gasthäuser fehlt uns nicht nur das Essen, sondern es fehlt uns der gesellschaftliche Kitt. Der DEHOGA-Bundesverband hat uns eindringlich auf die Probleme hingewiesen und konkrete Forderungen formuliert, die nun angegangen werden müssen. Es geht um den Abbau unnötiger bürokratischer Regelungen, die Durchsetzung der Tarifautonomie, flexiblere Arbeitszeiten auf Grundlage von geltendem EU-Recht, die Deckelung von Sozialversicherungsbeiträgen für mehr Netto vom Brutto für die Arbeitnehmer, die Gewinnung von Fachkräften durch internationale Abkommen, die Anerkennung von Berufsabschlüssen, aber auch um eine Stärkung der beruflichen Bildung an all unseren Schulen. Es fehlt an Investitionen in den Tourismus und in die ländliche Infrastruktur und an vielem mehr. Ich appelliere heute hier erneut an Sie im Plenum und an die Niedersächsische Landesregierung. Setzen Sie sich für den Erhalt unserer Gastronomie ein - und zwar mit Nachdruck! Unsere Gastronomen können sich von warmen Worten nichts kaufen. Sie brauchen konkrete Entlastung und klare verlässliche Zukunftsperspektiven, meine Damen und Herren. Die wichtigste dieser Forderungen haben Sie mit unserem Änderungsantrag hier vorliegen: die Wiedereinführung der einheitlichen Mehrwertsteuer von 7% auf Speisen. Es ist nicht akzeptabel, dass unsere Gasthäuser durch steuerliche Ungleichbehandlung benachteiligt werden. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Gastronomie, sondern ebenso für die Hotellerie, den Tourismus, die Catering- und Veranstaltungsbranche, die Lebensmittel- und Landwirtschaft, Lieferdienste und die Systemgastronomie. Auch Unternehmen der Freizeit- und Kulturbranche sowie der gesamte Arbeitsmarkt profitieren auf vielfältige Weise von einer reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen. Zudem ist es eine Frage der Gerechtigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu den europäischen Tourismusregionen, mit denen wir im internationalen Wettbewerb stehen. „7 %" ist kein Privileg. Es ist der Rettungsanker für unsere Gastronomie. Leider habe ich heute wenig Hoffnung, dass der Antrag der CDU-Landtagsfraktion hier Ihre Unterstützung erhält. Und dafür nenne ich Ihnen auch drei Gründe. Erstens: das gebrochene Versprechen von Olaf Scholz aus dem letzten Bundestagswahlkampf. Er wird sich wahrscheinlich wieder mal nicht daran erinnern, aber er hat es uns gegeben. Zweitens: Ihre Äußerungen von vor 14 Monaten, als wir diesen Antrag hier eingebracht haben und in den Ausschusssitzungen beraten haben. Gleich wird wieder das Argument der Steuermindereinnahmen kommen. Ich sage Ihnen: Lassen Sie uns mit Entbürokratisierung und 7 % Mehrwertsteuer unsere niedersächsischen Gastronomen entfesseln, dann wird das Geld zu großen Teilen wieder in die Staatskassen fließen. Was mich, drittens, allerdings noch viel mehr zweifeln lässt, sind die Wahlprogramme der SPD, der Grünen und auch der AfD zur Bundestagswahl in knapp drei Wochen. Es findet sich in diesen drei Wahlprogrammen nicht ein einziges Wort zur Unterstützung der Gastronomie bzw. des Tourismus, von keiner der hier sitzenden Fraktionen von Grün, Rot und Blau. Das ist eine große Katastrophe. Ich hoffe, dass alle meine Kollegen in der Gastro-branche diese fehlende Wertschätzung als klaren Hinweis für die Bundestagswahl verstehen. Daher danke ich persönlich Friedrich Merz für seine klaren Äußerungen auf dem Branchen-Tag des DEHOGA und die feste Zusage, dass die CDU als zuverlässiger Partner an der Seite der Gastronomie steht. Meine Damen und Herren, stimmen Sie unserem Antrag zu, bevor es zu spät ist - für unsere Gastronomen, für unsere Dörfer, für unsere Heimat. Es geht um nichts anderes als die Zukunft der Gastronomie in Niedersachsen und dem gesamten Bundesgebiet. Eine Gastronomie mit besserer Zukunft in Niedersachsen ist machbar. Vielen Dank.
In Niedersachsen mit Vernunft und Fortschritt in die Zukunft: Windräder aufbauen statt abreißen. Für saubere Energie und Grünen Wasserstoff.
Wir werden das direkt nach der Bundestagswahl auch anpacken. Wir müssen die Kapazitäten bzw. das Vermögen, das wir bei Terminals, beim Speichern und beim Gasnetz schon haben, so lange weiter nutzen ich glaube, wir wären schief gewickelt, wenn wir die Kapazitäten und das Vermögen nicht nutzen würden, bis wir dann die Kapazitäten an erneuerbaren Energien haben, um das Gas schrittweise durch grünen Wasserstoff zu ersetzen, und dabei vor allem das ist, glaube ich, das Entscheidende wettbewerbsfähige Preise haben. Das Ganze muss in ein Konzept eingebunden sein, um CO2 abzuscheiden, zu verfrachten und zu speichern. Das will sogar Robert Habeck. Ihre Fraktion in Berlin will das nicht. Bei Ihnen hier bin ich mir nicht so sicher. Aber auch das wäre vernünftig, auch das wäre fortschrittlich. Das ist unsere Position, weil wir ein Energieangebot organisieren wollen, das natürlich sauber, aber auch sicher und bezahlbar ist. Denn eines muss klar sein: Sie könnten das alles vergessen den grünen Wasserstoff, den grünen Stahl, wenn wir nicht jetzt der Realität ins Auge gucken und die Rahmenbedingungen für unsere Industrie und für die vielen tatkräftigen Arbeiter vor Ort und auch bei uns verbessern, die normalerweise ihre Conti-Schicht schieben, die jetzt aber vor dem gestoppten E-Lichtbogenofen stehen oder nur noch stop and go produzieren können. Das heißt, Herr Bajus Sie haben ja gerade nach den Konzepten gefragt: Die Stromsteuer muss runter, die Netzentgelte müssen runter. Zur Finanzierung haben wir schon einen sehr konkreten Vorschlag gemacht: über die CO2-Bepreisung, über den Klima- und Transformationsfonds. Das können wir sehr schnell anpacken. Und hier vor Ort müssen wir unsere niedersächsischen Hausaufgaben machen, weil Niedersachsen Energieland Nummer eins ist, weil wir so große Chancen durch die Energiewende haben wie kein anderes Land, wenn wir natürlich Windkraft onshore und offshore nutzen bzw. repowern, aber jetzt parallel die Netze zur Priorität machen und sie smarter machen, damit die installierte Leistung aus Windkraft, aus PV und mehr, für das Sie sich ja auch regelmäßig feiern, auch etwas nützt, auch abgenommen werden kann bzw. durch flexible Pufferspeicher vorrätig bleibt. Wir wollen die IPCEI-Förderprojekte, die gut für Niedersachsen sind, für grünen Wasserstoff umsetzen, müssen aber gleichzeitig die Brückenlösung anerkennen und uns neben Wind und Sonne vor allem für grundlastfähige Energien in Niedersachsen starkmachen. Wir haben beste Voraussetzungen. Wir haben beispielsweise die höchste Zahl an flexibilisierten Biogasanlagen, deren Leistung wir verdoppeln können, ohne dafür überhaupt neue Anlagen bauen zu müssen. Das alles ist vernünftig, das ist fortschrittlich, vor allem ist es verlässlich für unsere Industrie. Wenn jetzt meine letzte Bemerkung Olaf Scholz Kernkraft für die Produktion von Wasserstoff gut findet und Robert Habeck sagt, man solle mit Wasserstoff für die Stahlindustrie mal nicht so pingelig sein, man könne auch erst mal Erdgas nutzen, dann gibt es vielleicht doch noch Hoffnung. Besten Dank.
Die Fachkräfte von morgen brauchen jetzt unsere bestmögliche Unterstützung - berufliche Orientierung an niedersächsischen Schulen ausbauen und weiterentwickeln!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine bürgerfreundliche und anständige demokratische Politik zeigt sich unter anderem im Umgang der Parteien bzw. Fraktionen und einzelnen Politiker miteinander. Heute erleben wir hier wieder einmal ein Beispiel, wie man es nicht machen sollte. Es ist keine 48 Stunden her, dass der Landtag mit der Mehrheit der Fraktionen der SPD und der Grünen den Antrag zu TOP 15 abgelehnt hat. Zur Erinnerung: Der Antrag lautete „Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen". Jetzt beraten wir über den Antrag: „Die Fachkräfte von morgen brauchen jetzt unsere bestmögliche Unterstützung - berufliche Orientierung an niedersächsischen Schulen ausbauen und weiterentwickeln!" Mithin beraten wir also über dasselbe Thema erneut. Der einzige wesentliche Unterschied ist: Der Antrag zu TOP 15 kam dummerweise von der CDU-Fraktion. Es scheint so, als sei er schon deshalb von den Regierungsfraktionen abzulehnen. So sieht also die politische Kultur in diesem Landtag aus! Für den Bürger verstärkt sich der Eindruck, dass es den Fraktionen nicht darum geht, Probleme der Gesellschaft zu lösen, sondern vor allem darum, parteipolitische Interessen zu verfolgen. Soweit eine Problematik von den Parteien unterschiedlich beurteilt wird, kann der Bürger den Dissens nachvollziehen. Wenn man aber in der Sache grundsätzlich einig ist, wie es hier der Fall ist, versteht er das genannte Vorgehen nicht. In der Sache selbst sind alle Maßnahmen zu begrüßen, die den Schülern einen Einblick in die Berufswelt ermöglichen, um eine möglichst gute Berufswahl zu treffen. Und es ist richtig, die jahrzehntelange Überakademisierung zu korrigieren. Aber muss es gleich eine Offensive der Berufsorientierung sein? Lehrer sollen schon heute Seelsorger, Familienberater, Krisenmanager, Gewaltpräventionstrainer, Eventmanager und Integrations- sowie Inklusionshelfer sein und ganz nebenbei auch noch unterrichten. Müssen wir wirklich noch an die Lehrerausbildung heran, um sie auch noch zu Jobberatern zu machen? Wie soll ein Gymnasiallehrer, der Latein oder Geschichte unterrichtet, zum Beispiel handwerkliche Berufsorientierung vermitteln? Ein anderer Aspekt: Die Berufswelt ändert sich stetig, und ein Beruf, der heute gefragt ist, wird möglicherweise in einigen Jahren aus der Wirtschaft verdrängt. Auch die beruflichen Interessen der Schüler ändern sich im Laufe der Zeit. Und noch ein Aspekt aus der Erfahrung langjähriger Lehrer: Viele Schüler, die nicht wissen, welchen Beruf sie ergreifen wollen, werden auch durch Berufsorientierung nicht schlauer, weil sie sich zwischen vielen Möglichkeiten nicht entscheiden können oder wollen. Es gibt eben Menschen, die erst spät ihre wahre Berufung erkennen. Daran ändert auch die von Rot-Grün vorgeschlagene Schüler-ID nichts. Man sollte deshalb die Berufsorientierung in den Schulen nicht als Allheilmittel für die Behebung des Fachkräftemangels ansehen. Viel wichtiger erscheint mir, die Schüler insgesamt für die Arbeitswelt auch fit zu machen. Ein Schüler, der nicht lesen und schreiben kann, der nur über mangelnde Deutschkenntnisse und über keine mathematischen und technischen Fähigkeiten verfügt und eine unzureichende körperliche Fitness aufweist, ist für den Arbeitsmarkt denkbar ungeeignet. Da hilft auch eine berufliche Orientierung bester Güte nichts. Auch fehlende Motivation kann nicht dadurch ersetzt werden, dass der Schüler viele Berufe kennenlernt. Meine Damen und Herren, bei einer sachgerechten Auseinandersetzung mit dem Thema dürfte es doch möglich gewesen sein, dass die sehr ähnlichen Anträge von allen Beteiligten positiv diskutiert werden mit dem Ziel, die hier nicht so großen Differenzen zu beseitigen, die einzelnen Forderungen zu optimieren und dann gemeinsam anzunehmen. Das ist nämlich das, was der Wähler von uns allen erwartet. Vielen Dank. Und noch einmal eine Wortmeldung von der
Aktiv die Trendumkehr für mehr Wohnungsbau schaffen, anstatt die Krise mit einer Landeswohnungskaufgesellschaft zu verschärfen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Dieser Antrag der CDU scheint mir doch nun wirklich aus der Zeit gefallen. Dass Sie ihn nicht zurückgezogen haben, kann ich mir nur mit dem tobenden Bundestagswahlkampf erklären. Schon der Titel dieses Antrages ist dermaßen irreführend, dass ich mich frage, wie man darauf sachlich antworten soll. Ja, die Wohnungsmarktsituation ist angespannt, und wir als Politik müssen handeln. Und ja: Wir handeln. Die Argumentationskette der Opposition ist aber: Trendumkehr, Krise, Landeswohnungskaufgesellschaft. - Schon die Reihenfolge an sich ist absurd. Dann wird auch noch die WohnRaum Niedersachsen GmbH als Treiberin der Krise des Wohnungsmarktes dargestellt. Das kann doch eigentlich nur ironisch gemeint sein. Im letzten Jahr haben wir die WohnRaum Niedersachsen gegründet und kapitalisiert. In diesem Jahr fängt die Gesellschaft an, Projekte gemeinsam mit regionalen Playern des gemeinnützigen Wohnungsbaus umzusetzen. Inwieweit ist das eine Verschärfung der Krise? Ich weiß, es geht der CDU darum, neue Wohnungen zu bauen. Genau das passiert mit der WohnRaum Niedersachsen. Ich weiß auch, dass das nicht genug ist, aber wir bauen. Was haben Sie gemacht, als Sie regiert haben? Nur das Tafelsilber verscherbelt! Aber Bauen allein ist nicht die einzige Lösung des Problems. Immobilien stehen als Spekulationsobjekte leer, andere Immobilien könnten längst umgenutzt werden. In der Stadt müssen wir Etagen auf die Bestandsgebäude setzen. Wir brauchen mehr Wohnraum, aber wir brauchen nicht noch mehr Versiegelung. Es geht in erster Linie darum, Wohnraum zu schaffen. Das haben wir als rot-grüne Regierung doch schon ganz gut hinbekommen, und wir haben schon einiges gemacht, um eine Lösung dafür zu erarbeiten. Wie gesagt, wir haben die WohnRaum Niedersachsen gegründet und zeitgleich den Ausbau, den Umbau und den Neubau günstiger und schneller gemacht. Unter dieser Prämisse haben wir die NBauO novelliert und verabschiedet, und wir arbeiten bereits an der dritten Novelle, um diesen Weg weiterzugehen. Zu Beginn Ihres Antrags haben Sie, anders als die AfD es pflegt, seriöse Quellen eingearbeitet, um Ihre Zahlen zu untermalen. Sie zitieren aus den ifo-Konjunkturumfragen und leiten daraus ab, dass wir eine schwächelnde Bauindustrie in Niedersachsen haben. Ja, der Bauindustrie geht es nirgendwo in Deutschland gut. Aber gerade bei uns wurde im letzten Jahr eben genannte NBauO beschlossen. Dies hat bundesweiten Zuspruch erfahren und wird in vielen Bundesländern als Blaupause verwendet. Wir haben also die Bauindustrie sehr wohl in den Blick genommen, und genau von der Seite kriegen wir auch Applaus. Deswegen appelliere ich an Sie: Lassen Sie uns als demokratische Fraktionen lieber gemeinsam an tatsächlichen Lösungen arbeiten! Dabei werden wir sicherlich viel diskutieren und streiten müssen. Aber dieser Antrag hier hat wirklich keinen Inhalt und kann nur als Oppositionswahlkampf abgetan werden. Danke schön. Die nächste Wortmeldung kommt aus der CDU-Fraktion:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Krankenhausreform nach dem KHVVG ist die wichtigste Reform im deutschen Gesundheitswesen und betrifft Niedersachsen ganz unmittelbar. Deshalb hat sich Niedersachsen in den letzten zwei Jahren intensiv eingebracht und viele Dinge sozusagen auf der Zielgeraden noch regulieren können und mit über 50 Änderungsanträgen im Bundesrat dazu beigetragen, dass dieses Gesetz - gerade für Niedersachsen - eine deutlich bessere Händelbarkeit bekommt. Sie alle kennen die wesentlichen Inhalte: Es werden Leistungsgruppen und Fallzahlen eingeführt. Dies ist der eine Teil der Finanzierung. Der andere Teil ist die Vorhaltevergütung. Sie wird zukünftig ca. 40 % der Einnahmen eines Krankenhauses ausmachen. Das Ziel der Reform ist es, auf diese Weise den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser abzumildern. Es geht aber auch darum, einheitliche Qualitätskriterien vorzugeben und in Zukunft genügend Fachkräfte in den Krankenhäusern vorzuhalten. Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Beantragung der Leistungsgruppen durch die Krankenhäuser soll in Niedersachsen durch ein elektronisches Antragstool erfolgen. Das verringert den Aufwand der Krankenhäuser und ermöglicht eine teilweise automatisierte Antragsprüfung. Das erfordert, die notwendigen Regelungen im NKHG zu beschließen. Ich gönne Ihnen zur Entwicklung des Gesetzentwurfs im Ausschuss den Hinweis, dass wir es sozusagen doppelt gemoppelt machen, weil es sowieso gegebenes Recht ist, dass es auf die Zahlen zurückfällt. So steht es im Bundesgesetz, wir machen es noch einmal deutlicher. Das ist nicht ernsthaft im Sinne von Bürokratieabbau zu betrachten, aber wir haben uns dem gern angeschlossen, um es zu verdeutlichen. Jetzt steht zweimal etwas drin, was sowieso schon da ist. Aber wenn es darum geht, alle zufriedenzustellen, sind wir natürlich bereit. Dieses Gesetz ist notwendig, um das Antragsverfahren zum 1. März 2025 zu beginnen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Beteiligten für die raschen und zum Schluss doch erfolgreichen Beratungen. Wir müssen so früh starten; denn die Leistungsgruppen müssen bereits zum 31. Oktober 2026 zugewiesen sein. Abschließend noch ein kurzer Ausblick: Wir werden in diesem Jahr eine zweite NKHG-Änderung in den Landtag einbringen. Dieser Gesetzentwurf wird weitere Anpassungen infolge des KHVVG vornehmen und insbesondere die Inhalte der neuen Leistungsgruppenbescheide regeln. Zugleich befinden wir uns weiterhin in Gesprächen mit dem Bund darüber, ob die Anpassungen des KHVVG, insbesondere zur Änderung der Qualitätsvorgaben, kommen. Ich sage, sie müssen kommen. Hier benötigen wir rasch Klarheit, damit wir in Niedersachsen unsere Planungsverfahren durchführen können. Wir stehen in einem sehr guten Austausch mit den Partnerinnen und Partnern aus der Selbstverwaltung und dem Gesundheitswesen. Wir stimmen uns zu den Entwicklungen ab und können unsere Planung bei Änderungen durch den Bund daher sehr schnell anpassen. Ich bin sicher, dass das Thema Krankenhausreform auch im Landtag weiterhin eine bedeutsame Rolle spielen wird und wir uns hier in gewohnter Weise freundlich, aber bestimmt miteinander auseinandersetzen werden. In jedem Fall werde ich das wissen Sie Sie jederzeit über die neuesten Entwicklungen informieren und hier wie bisher Transparenz walten lassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf!
Die Rückkehr syrischer Staatsbürger vorbereiten und unterstützen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 7. Dezember feierten Tausende Syrer mit Kundgebungen und Autokorsos in Hannover und anderswo das Ende des Assad-Regimes. Sie begrüßten den Machtwechsel in ihrer Heimat und bejubelten die neuen Machthaber. Völker sind souverän und müssen selbst über die Zukunft ihrer Nation bestimmen. So sieht es das Völkerrecht. Und nach nunmehr fast 14 Jahren Bürgerkrieg beginnt in dem arabischen Land ein großer Umbruch und ein Neuanfang. Der Jubel Tausender jüdischer Migranten auf deutschen Straßen und massenweise Jubelpostings auf X, Facebook, Instagram angesichts der neuen Situation zeigen vor allen Dingen eines, meine Damen und Herren: dass es an der Zeit ist, den temporär gewährten Aufenthalt der Syrer in Deutschland zu beenden. Syrien stabilisiert sich. Das ist nicht nur ein Grund zur Freude, sondern muss auch gleichzeitig ein Umdenken in der deutschen Politik bedeuten. Hinzu kommt, dass das neue Syrien Bürger braucht, die demokratisch geprägt und gut ausgebildet sind, und vor allem Menschen, die aus den Trümmern und Schrecken des Bürgerkrieges eine neue Zukunft formen. Und hier kommen wir als Deutschland und auch als Niedersachsen ins Spiel. Rund jeder 20. Syrer lebt mittlerweile in Deutschland, davon rund 100 000 in Niedersachsen. Es ist ein nicht mehr zu rechtfertigender Zustand, denn die Subsidiarität ist an ihre Grenzen gekommen. Und seien wir ehrlich, meine Damen und Herren: Die syrische Massenmigration nach Deutschland seit 2015 ist und war keine Erfolgsbilanz. Von den fast eine Million Syrern in Deutschland sind trotz der bekannt mehr als großzügigen Auslegung des Asylrechts beim BAMF nur 5 000 als asylberechtigt anerkannt. Das sind gerade einmal 0,52 %. Für alle anderen Syrer ist nach dem Ende des Bürgerkrieges der Grund für die vorübergehende Duldung ihres Aufenthalts weggefallen. Mehr als eine halbe Million Syrer beziehen Bürgergeld, bekommen Miete und Heizung bezahlt. Das schlägt für den deutschen Steuerzahler jedes Jahr mit 3,5 Milliarden Euro zu Buche. Das zuständige Sozialamt übernimmt zusätzlich noch die Krankenkassenbeiträge. Weitere finanzielle Unterstützungen können nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt werden. Hiervon machten Ende des letzten Jahres rund 81 000 Syrer ausufernd Gebrauch. Dies bedeutet eine extrem hohe Belastung für das deutsche Sozialsystem durch syrische Massenmigration. Auch in der Polizeiliche Kriminalstatistik für Deutschland, aber auch für Niedersachsen, sind Syrer gemessen an dem Anteil an der Gesamtbevölkerung überproportional vertreten. So kamen bei Sexualstraftaten im Jahr 2023 mit fast 2 100 Tatverdächtigen die meisten aus Syrien. Ich erinnere an den Messerangriff von Solingen durch einen 26-jährigen Syrer im August letzten Jahres mit drei Toten, ich erinnere an den Mord an Philipos Tsanis in Bad Oeynhausen durch einen 18-jährigen Syrer im Juni letzten Jahres. Insgesamt wurden im Jahr 2023 in Deutschland rund 109 000 syrische tatverdächtige Straftäter von der Polizei ermittelt. Damit waren die Syrer die größte ausländische Tätergruppe. Und jetzt wurde noch eine 34-jährige Frau von einem angeblich 17‑jährigen syrischen Asylbewerber in Hannover vergewaltigt. Das sind eine ganze Menge Einzelfälle, Frau Ministerin! Aber Sie demonstrieren ja lieber gegen rechts, wie wir gestern Abend gesehen haben, anstatt sich um die innere Sicherheit in diesem Land zu kümmern. Von daher liegen doch jetzt die Schritte, die die deutsche Politik gehen muss, klar auf der Hand. Und das ist der sofortige Migrationsstopp für Syrer. Zudem gehört der Familiennachzug gestoppt, und alle asylunberechtigten Syrer sind in ihre Heimat zurückzuführen. Das wäre verantwortungsbewusste Migrationspolitik im Sinne des Rechtsstaates, meine Damen und Herren. Niedersachsen hat über 100 000 Syrer aufgenommen und steht in der Pflicht, durch eine humanitäre Rückführung syrische Staatsangehörige zurückzuführen und sie beim Wiederaufbau in ihrem Heimatland zu unterstützen. Syrien braucht dabei insbesondere zügig seine Fachkräfte zurück, damit der Wiederaufbau des Landes gelingen kann. Dies ist eine notwendige und wichtige Stärkung demokratischer Strukturen in einem Land, dessen weitere Entwicklung völlig offen ist. Den Fachkräftemangel in Deutschland fälschlicherweise als Bleibegrund für Syrer zu deklarieren, ist nicht nur eine egoistische Sichtweise zum Nachteil des Landes Syrien - es ist das Gegenteil von Humanität! Nein, meine Damen und Herren, dieses Scheinargument widerlegt erst einmal die hohe Zahl von syrischen Bürgergeldempfängern bei einer gleichzeitig hohen Zahl von fehlendem Fachpersonal in Deutschland. Die wenigen tatsächlichen syrischen Fachkräfte wie beispielsweise Ärzte und Krankenpfleger werden auch dringend in Syrien gebraucht. Aber natürlich muss es auch für Menschen aus Syrien, die sich hier herausragend integriert haben und für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen, perspektivisch Möglichkeiten geben, in Deutschland zu bleiben. Aber das nicht über das Asylrecht, sondern über ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das uns allen weiterhilft - selbstverständlich! Die Situation ist nicht ganz einfach. Aber dafür gibt es doch staatliche Regulierungsmöglichkeiten, die das steuern müssen. Aber das hat nichts mit diesem Kontrollverlust zu tun, den wir seit 2015 in unserem Land haben. Dieser gehört endgültig beendet. Meine Damen und Herren, wir fassen zusammen: Nach den Zusicherungen der neuen Machthaber in Syrien bezüglich des Schutzes religiöser Minderheiten ist nun endgültig der Anlass für den Aufenthalt von Syrern in Deutschland entfallen. Eine konsequente Rückführung von syrischen Staatsangehörigen trägt nicht nur zur Entlastung des Sozialsystems bei, nein, es sorgt auch für Sicherheit und kann Leben retten, wie die schlimmen Geschehnisse in den letzten Jahren gezeigt haben. Asyl ist und bleibt ein Recht auf Zeit. Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. Die schrecklichen Ereignisse von Aschaffenburg haben uns wieder einmal die Notwendigkeit einer migrationspolitischen Wende gezeigt. Hierfür zeigt unser Antrag den richtigen Weg. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat das Ziel, die Ersatzfreiheitsstrafe gerechter und besser zu machen. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird allgemein als das Rückgrat der Geldstrafe bezeichnet. Das meint, dass die Ersatzfreiheitsstrafe die Wirksamkeit der Geldstrafe dadurch absichert, dass Menschen, die sie nicht zahlen wollen, wirkungsvoll unter Druck gesetzt werden, ihrer Strafpflicht zu folgen. Dennoch ist sie höchst umstritten; weil aus der Geldstrafe, die das Gericht im Rahmen der Strafzumessung für angemessen gehalten hat, eine Freiheitsstrafe, also eine deutlich höhere Strafe, wird, und das ohne richterliche Prüfung. Das ist bei denjenigen, die nicht zahlen wollen, weil es ja auch im Urteil angedroht wird, sicherlich hinzunehmen. Wir haben es aber auch zunehmend damit zu tun, dass es Menschen gibt, die nicht zahlen können: zum einen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, zum anderen aber eben auch, weil es sich um Menschen handelt, die aufgrund psychischer Probleme, Suchtmittelabhängigkeit und anderer Dingen dazu schlichtweg nicht in der Lage sind. Und ein Großteil der Ersatzfreiheitsstrafen trifft gerade diesen Personenkreis. Es gibt eine Erhebung aus Mecklenburg-Vorpommern, die relativ aktuell ist, wonach 70 % der Inhaftierten arbeitslos sind und das Nettoeinkommen der überwiegenden Mehrheit der Ersatzfreiheitsstrafgefangenen unter 1 000 Euro liegt. Das zeigt, dass arme Menschen deutlich stärker betroffen sind. Das ist auch insofern schwierig, als sie oft ohnehin schon in prekären Situationen leben und sie in einer solchen Situation weiter destabilisiert werden, Kontakte verlieren, die Wohnung verlieren, gegebenenfalls ihren Arbeitsplatz verlieren. Deswegen ist das gesellschaftspolitisch eine schwierige Situation, durch die dem Staat in unserem Sozialsystem auch weitere Kosten entstehen. Es gibt aber noch einen weiteren Punkt: Nach dem, was Beschäftigte und die Leitungen in den Justizvollzugsanstalten berichten, sind gerade Ersatzfreiheitsstrafler problematisch. Wegen der kurzfristigen Haftzeit ist eine Resozialisierung kaum zu erreichen, und sie bedeuten auch einen hohen Betreuungsaufwand. Zu guter Letzt ist es für die Landeskasse und den Steuerzahler nicht hinnehmbar, dass es sind ja ca. 200 Euro pro Hafttag in Niedersachsen dadurch auch erhebliche Kosten entstehen und der Resozialisierungserfolg eben nicht eintritt. Deswegen beschäftigen sich viele im Bund und auch in den Ländern damit, wie wir die Ersatzfreiheitsstrafe besser machen können. Der Bundesgesetzgeber hat den Umrechnungsschlüssel halbiert. Das ist sicherlich gut, löst aber nicht alle Probleme. Wir haben geguckt: Wie können wir als Landesgesetzgeber und als Landtag dazu beitragen, dass das besser wird? Zum einen geht es darum, die guten drei Instrumente, die wir haben, besser bekannt zu machen und besser zu verzahnen. Das ist die Geldverwaltung durch die Straffälligenhilfe, die wir ja mit den letzten beiden Haushalten gestärkt haben. Ferner gibt es die Gerichtshilfe, die beim ambulanten Justizsozialdienst angesiedelt ist. In der letzten Legislatur, lieber Christian Calderone, haben wir eine Struktur geschaffen, um Sozialarbeiter stärker einzubeziehen, um eben diesen Menschen zu helfen, dass sie die Angebote, die es gibt, annehmen. Deswegen verstehe ich die Haltung der CDU im Ausschuss nicht, die sich dieser Problemlage ja völlig verweigert hat und da nicht mitmachen wollte. Und Menschen können gemeinnützige Arbeit leisten. „Schwitzen statt sitzen" ist ein Projekt, das etwas schwierig geworden ist, weil einfach diese Stellen nicht zur Verfügung stehen. Auch aus der Anhörung haben wir noch mal gute Hinweise aus der Straffälligenhilfe, insbesondere aus Oldenburg, bekommen, die wir umsetzen wollen, um eine noch bessere Betreuung der Menschen in diesem Angebot sicherzustellen. Wir haben ein weiteres Beispiel aus Braunschweig mitgenommen. Dort wird die Straffälligenhilfe viel früher von den Staatsanwaltschaften involviert. Das führt dazu, dass rechtzeitig Einspruch gegen Strafbefehle eingelegt werden kann, aber nur auf die Rechtsfolge beschränkt, weil in einem Strafbefehlsverfahren oftmals nicht hinreichende Kenntnisse über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorliegen und Menschen dann eine Geldstrafe bekommen, die zu hoch ist, die nicht ihren Einkommensverhältnissen entspricht, die sie nicht leisten können. Dadurch können viele Fälle schon erledigt werden. Das ist eine Praxis, die in Braunschweig sehr gut funktioniert und die wir im ganzen Land ausrollen wollen. Neben diesen drei Dingen, die wir haben und besser machen wollen insbesondere auch dadurch, dass wir verstärkt einfache Sprache einsetzen und eben auch Menschen mit Migrationshintergrund besser erreichen wollen, indem wir entsprechend in ihren Ursprungssprachen informieren, geht es darum, sich Beispiele aus anderen Ländern anzugucken. Dafür muss man ja nicht in die weite Welt schauen, sondern da reicht ein Blick in die Nachbarländer. Es gibt die sogenannten Day-by-Day-Projekte. Das ist kein parteipolitisches Thema; es gibt auch viele CDU-Bundesländer, die diese Modelle haben. Im Rahmen dieser Modelle hat man die Möglichkeit, den Betroffenen, wenn sie die Ersatzfreiheitsstrafe schon angetreten haben, gemeinnützige Arbeit anzubieten und dadurch die Haftdauer zu reduzieren. Das hilft auch ganz stark in Hinblick auf die Resozialisierung der Betroffenen, weil sie dadurch eine Struktur bekommen, die sie auch für die Zeit nach der Haft stärkt. Wir haben uns ein weiteres Modell aus dem CDU-regierten Hessen angeschaut. Dabei geht es darum, bei längeren Ersatzfreiheitsstrafen ein Belohnungsmodell dergestalt einzuführen, dass ein Teil der Ersatzfreiheitsstrafe der tägliche Stundensatz reduziert werden kann, wenn über einen gewissen Zeitraum gut mitgearbeitet worden ist. Das ist sehr sinnvoll und stärkt auch die Selbstverantwortung der Betroffenen. Und zu guter Letzt haben wir einen Vorschlag gemacht, der die Bundesebene adressiert. Wenn man sich die Systematik anschaut, sieht man: Wir haben die Geldstrafe als relativ leichte Strafe, wir haben die Freiheitsstrafe als schärfste Strafe, und dazwischen gibt es dann noch die Bewährungsstrafe. Es ist so, dass man aus der Geldstrafe in die Freiheitsstrafe und eben nicht in die Bewährungsstrafe fällt. Deswegen scheint es uns sehr sinnvoll zu sein, es möglich zu machen, die Ersatzfreiheitsstrafe auch zur Bewährung auszusetzen. Das würde zum einen unserer Strafsystematik entsprechen und zum anderen die Möglichkeit schaffen, die Menschen im Rahmen der Bewährungsauflage dazu anzuhalten, sich mit ihrer Vermögenssituation und ihrer Suchtproblematik zu beschäftigen, und sie über die Bewährungsauflage dazu zu bringen, solche Angebote in Anspruch zu nehmen. Das ist, glaube ich, ein sehr gutes Instrument, für das wir gemeinsam streiten sollten. Ich glaube, dieser Antrag verbessert die Situation hinsichtlich der Ersatzfreiheitsstrafe für Betroffene, aber eben auch die Handhabbarkeit für die staatlichen Institutionen, und ich freue mich auf eine breite Zustimmung. Vielen Dank.
Abschiebeoffensive 2024 endlich einleiten - Kapazitäten der Bundeswehr für Abschiebeflüge nutzen!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Auf diesen Antrag der AfD-Fraktion bin ich bereits bei der Einbringung im Plenum und bei der Auseinandersetzung damit im Innenausschuss sowohl inhaltlich als auch sachlich eingegangen. Herr Kollege Kurku hat das eben gut ausgeführt. Deshalb erspare ich es uns, jetzt inhaltlich groß darauf einzugehen. Ich würde aber sehr gern Folgendes sagen: Insbesondere in Zeiten wie diesen ist es mir sehr wichtig zu erläutern, dass die Geflüchteten, über die wir hier immer wieder reden, auch Menschen sind. Sie sind Menschen mit Gefühlen und mit einer Seele! Sie verdienen es, dass man würdevoll mit ihnen umgeht. Auch wenn es um eine Abschiebung geht, verdienen sie es, dass man vernünftig und würdevoll mit ihnen umgeht. Es ist mir ganz wichtig, das an dieser Stelle zu sagen, denn hier wird immer so getan, als wären alle Geflüchteten, die zu uns kommen auch wenn sie keine Aufenthaltserlaubnis haben und wieder zurück nach Hause müssen, VerbrecherInnen. Das geht nicht, und das muss klargestellt werden. Sehr verehrte KollegInnen, lassen Sie mich zum Schluss in Zeiten wie diesen Frau Margot Friedländer zitieren, die uns als Holocaust-Überlebende immer wieder daran erinnert, dass wir alle Menschen sind: Seid menschlich, respektiert jeden, ganz egal, welche Religion und Hautfarbe diesen Menschen haben. Das ist wichtig und notwendig. Das macht uns als Menschen aus, das macht unsere demokratischen Grundwerte - Artikel 1 und Artikel 3 des Grundgesetzes - aus. Deswegen ist für uns klar, dass wir diesen menschenverachtenden Antrag der AfD nicht unterstützen werden. Vielen Dank.
Glasindustrie in der Zukunftsregion Weserbergland+ fördern - die energieintensive Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Glasindustrie ist ein bedeutender Wirtschaftszweig, wie wir es hier schon mehrmals gehört haben, der tief in der Geschichte unseres Landes verwurzelt ist. Besonders in der Region Weserbergland spielt diese Branche seit Jahrhunderten eine zentrale Rolle. Die Nähe zu wichtigen Rohstoffen wie Quarz und Holz sowie die langjährige Innovationskraft der Unternehmen vor Ort haben dazu geführt, dass sich die Region als traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Glasindustrieregion etabliert hat. Mehr als 2 000 Menschen arbeiten in Niedersachsen in dieser Branche, die weit über Verpackungsglas hinaus wichtige Spezialprodukte für die Lebensmittel-, Pharma- und Hightech-Industrie herstellt. Der Antrag, den wir heute diskutieren, nimmt diese Bedeutung ernst. Er benennt zentrale Herausforderungen wie die stark gestiegenen Energiekosten, die Transformation zu einer klimaneutralen Produktion und die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Glasindustrie zu sichern. Diese Punkte sind richtig und wichtig, und deshalb werden wir diesem Antrag auch zustimmen. Dennoch möchte ich betonen, dass der Antrag Potenzial für eine noch umfassendere und zukunftsorientierte Ausgestaltung gehabt hätte. Meine Damen und Herren, Klimaneutralität und Umweltschutz sind essenzielle Ziele, zu denen auch wir uns als CDU klar bekennen. Zu denen auch wir uns als CDU klar bekennen! Ich wollte es wiederholen! Doch, wie ich bereits in anderen Debatten betont habe: Der Weg dorthin darf nicht in eine Deindustrialisierung münden. Schon jetzt verlagern Unternehmen Teile ihrer Produktion ins Ausland, weil die Rahmenbedingungen hierzulande nicht wettbewerbsfähig genug sind. Diesen schleichenden Verlust von Arbeitsplätzen und Innovation müssen wir stoppen. - Ich habe heute genügend Zeit, insofern könnt ihr diese Pausen gerne nutzen. Unser Ziel muss sein, die Glasindustrie im Weserbergland und in ganz Niedersachsen als starken Wirtschaftszweig zu erhalten, und zwar klimaneutral und wettbewerbsfähig. Ein Aspekt, der im Antrag zu kurz kommt, ist die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region. Hier vermisse ich konkrete Maßnahmen, etwa in Form von Weiterbildungsprogrammen, die dabei helfen könnten, den Übergang zu den neuen Technologien zu meistern. Gleichzeitig wäre es sinnvoll gewesen, die Förderung und Forschung und Entwicklung stärker in den Fokus zu rücken. Die Glasindustrie braucht dringend Innovationen, sei es durch energieeffiziente Produktionsmethoden oder die Entwicklung neuer, vielseitiger Glasmaterialien. Damit können wir nicht nur die Produktionskosten senken, sondern auch neue Bearbeitungs- und Einsatzmöglichkeiten erschließen. Ein positives Beispiel für solche technologischen Innovationen ist die Schmelzwanne hier auch schon erwähnt von der Firma Ardagh Glass, die mit Hybridtechnologie betrieben wird und bis zu 80 % Strom aus erneuerbaren Energien nutzt. Solche Fortschritte zeigen, was möglich ist, wenn Unternehmen gezielt gefördert werden. Aber, meine Damen und Herren, Innovation allein reicht nicht aus. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Es braucht bezahlbaren Strom und Anreize für Investitionen, um solche Projekte flächendeckend umsetzen zu können. Ein weiterer Punkt, der im Antrag fehlt, ist die Förderung der Exportfähigkeit und die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Handelshemmnisse abbauen, gezielte Handelsförderung ermöglichen und den Zugang zu internationalen Märkten verbessern - all das wären wichtige Ansätze gewesen, um die Glasindustrie zukunftssicherer zu machen. Denn wie können wir erwarten, dass unsere heimischen Unternehmen im globalen Wettbewerb bestehen, wenn sie mit hohen Energiekosten und einem Mangel an Fördermaßnahmen kämpfen müssen? Darüber hinaus dürfen wir nicht vergessen, dass die Glasindustrie nicht nur aus Großkonzernen besteht. Viele kleine und mittlere Unternehmen tragen entscheidend zur Stärke dieses Sektors bei. Für sie fehlen in diesem Antrag spezifische Unterstützungsprogramme, die ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern und ihre Innovationskraft fördern könnten. Aber es braucht auch klare Zeitpläne. Ohne konkrete Zeithorizonte bleibt vieles im Ungewissen. Um den Erfolg der Maßnahmen sicherzustellen, wäre ein Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung wichtig gewesen. Schließlich möchte ich noch auf die Bedeutung einer engen Einbindung lokaler Unternehmen, Gewerkschaften und Kommunen hinweisen. Diese Akteure kennen die Bedürfnisse und Herausforderungen der Branche vor Ort am besten. Ihre stärkere Beteiligung hätte dazu beigetragen, Maßnahmen zu entwickeln, die tatsächlich praxistauglich und zielführend sind. Meine Damen und Herren, der Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er greift wichtige Themen auf und zeigt, dass die Glasindustrie im Weserbergland nicht vergessen wird. Aber er hätte auch ambitionierter sein können. Wir als CDU-Fraktion werden dem Antrag zustimmen, weil er eine Basis für die dringend notwendige Unterstützung der Glasindustrie bietet - eine Basis, auf die wir noch weiter aufbauen sollten, damit Lücken geschlossen werden und die Glasindustrie nicht nur überlebt, sondern gestärkt in die Zukunft gehen kann. Ich wollte noch einen Hinweis geben, weil die Debatte manchmal ja in die Bundespolitik abdriftete: Wir hatten drei Jahre Herrn Habeck. Wir haben 50 % mehr Insolvenzen. Gut, damit kann Herr Habeck nicht so viel anfangen, ist auch nicht schlimm. Aber ich kann natürlich bestimmte Energieträger nicht abbauen, wenn ich die neuen noch nicht habe. Das ist halt ein bisschen schade. Die Zeit hat ja gereicht, und jetzt haben wir andere Möglichkeiten. Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin Camuz, ich habe hier ein Zitat aus dem Matthäus-Evangelium: „Alle ihre Werke aber tun sie, dass sie von den Leuten gesehen werden. Sie machen ihre Denkzettel breit und die Säume an ihren Kleidern groß." Da ging es um die Pharisäer. Wissen Sie, was meine von Ihrer Rede unterscheidet? Ich bin anderer Meinung als Sie, und wir als CDU sind anderer Meinung als die Grünen - das ist auch ziemlich gut so. Aber ich habe Ihnen nichts vorgeworfen. Ich habe Ihnen nicht vorgeworfen, dass Sie es nicht redlich meinen. Ich habe Ihnen nicht vorgeworfen, dass Sie Ihre Grundsätze verlassen. Ich habe Ihnen nicht vorgeworfen, dass Sie hier anders unterwegs sind, als Ihre Partei das vorschreibt. Wissen Sie, gerade in dieser Zeit sollten wir uns mäßigen und uns auf die inhaltliche Auseinandersetzung konzentrieren - die inhaltliche Auseinandersetzung, die ich hier geleistet habe. Ich bedauere es sehr, dass Sie dazu nicht in der Lage sind. Ich werfe den Grünen auch nicht vor, dass sie nicht grün sind. Insofern würde ich mir sehr wünschen, dass wir uns hier und im Rechtsausschuss in Zukunft inhaltlich auseinandersetzen könnten und nicht in der Weise, in der Sie das hier vorgetragen haben. Herzlichen Dank.
Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!
können, diese Konzepte gebe es in Niedersachsen nicht? - Danke schön. Ich habe Ihnen gerade deutlich gemacht, dass dem Landesjugendamt sämtliche Kinderschutzvergehen angezeigt werden müssen. Das Landesjugendamt und die Fachberatungen sind im Gespräch mit den Einrichtungen. Sie alle sind verpflichtet, ein Kinderschutzkonzept zu haben. Vor dem Hintergrund, dass das Landesjugendamt nicht einen einzigen Fall kennt, kann ich das hier genau so behaupten. Ich möchte dem Landtag noch einmal ganz herzlich dafür danken, dass er in der letzten Legislaturperiode eine Enquetekommission zum Thema Kinderschutz eingerichtet hat. Daran waren Sie als AfD-Fraktion ja auch beteiligt. Ich muss wirklich sagen, dass dort gute Arbeit geleistet
Gastronomiebranche stärken - Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin entlasten - Planungssicherheit bieten: 7 % Mehrwertsteuer erhalten!
genauer überlegen. Lassen Sie mich noch auf einen Punkt hinweisen, auf den meine Kollegin schon hingewiesen hat. Gucken Sie sich mal die Anlage 2 des § 12 des Umsatzsteuergesetzes an! Da fängt das Problem an. Das Problem ist nicht die einzelne Frage, ob wir 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer erheben. Lassen Sie uns doch endlich mal das Umsatzsteuerrecht entschlacken und entbürokratisieren und die vielen Ausnahmetatbestände angehen! Ich will nicht wieder das Beispiel mit dem Cappuccino und der Hafermilch bringen; das kommt hier jede Sitzung. Es gibt zig Tatbestände in Anlage 2: Außer-Haus-Verkauf, In-Haus-Verkauf usw. An die Frage, warum man Dinge unterschiedlich behandelt, da müssten wir ran. Der Bundesrat hat auch schon beschlossen, dass es eine Evaluation des Umsatzsteuerrechts geben soll und die Sondertatbestände der Anlage 2 einer Überprüfung zugeführt werden sollen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf einen Punkt eingehen - gleich spricht ja auch noch unser Finanzminister dazu. Die Sache ist entschieden! Der Bund hat entschieden: Es bleibt bei 19 %. Damit hat man übrigens auch den Gastronomen Planungssicherheit gegeben. Denn sie wussten von Anfang, dass diese Mehrwertsteuersenkung nur zeitlich begrenzt war und dass irgendwann zu 19 % zurückgekehrt wird. Diese Mehrwertsteuersenkung würde 3,4 Milliarden Euro an Steuermindereinnahmen bedeuten, 155 Millionen Euro für den niedersächsischen Landeshaushalt. Ich habe von Ihrer Seite noch keine Gegenfinanzierungsvorschläge - außer, dass der Bund es bezahlen soll - gesehen. Ich glaube aber nicht, dass der Bund diese Leistung übernehmen wird. Deswegen müssten Sie sich, wenn Sie es ernst meinen, mal Gedanken machen, wie denn diese 155 Millionen Euro gegenfinanziert werden sollen. Ich sehe auf Ihrer Seite nur einen typischen Oppositionsantrag, der keinerlei Gegenfinanzierungsvorschläge macht. Frau Thiemann hat im Ausschuss darauf verwiesen, dass es so ein tolles CDU-Wahlprogramm gibt, in dem drinsteht, dass die Mehrwertsteuer abgesenkt und das alles finanziert wird. Ich weise darauf hin, dass Sie in Ihrem Steuerkonzept auf Bundesebene jetzt schon eine Finanzierungslücke von satten 100 Milliarden Euro haben. Die 3,4 Milliarden Euro aus der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie kommen auf die 100 Milliarden Euro dann noch oben drauf. Ich glaube, Ihre Rechnung geht schlicht nicht auf. Sollten Sie die nächste Bundesregierung stellen was ich nicht hoffen möchte, seien Sie vorsichtig! Denn Ihre Konzeption erstens eine schwarze Null, ein Einhalten der Schuldenbremse; zweitens Steuersenkungen; drittens Dauersubventionierungen bestimmter Branchen ist der typische Dreiklang in der Opposition, der aber in der Regierung niemals aufgehen wird, weil man nicht alle drei Forderungen erfüllen kann. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Camuz, 331 tote Menschen im Jahr 2023 durch häusliche Gewalt - ich denke, diese Zahl ist so gewaltig, dass es jetzt des Handelns bedarf. Ich frage Sie noch einmal, Frau Camuz: Wann kommt denn Ihr Gesetzentwurf? Wir haben einen Gesetzentwurf zu den entscheidenden Punkten, die jetzt zu regeln sind, auf den Weg gebracht. Sie haben einen Entschließungsantrag vorgelegt, der aber zu kurz springt. Das ist in der Anhörung deutlich geworden. Die Fußfessel ist kein Allheilmittel. Auch das haben wir in der Anhörung festgestellt. Aber sie ist ein wichtiger Baustein, um dahin zu kommen, dass nicht auch in den Jahren 2025 und 2026 und in den Folgejahren wieder so viele Menschen durch häusliche Gewalt um ihr Leben gebracht werden. Deswegen: Stimmen Sie unserem Entwurf zu! Frau Camuz, ich habe in der Anhörung am letzten Donnerstag das Signal vernommen: Wir gucken uns das mal genau an, der Weg ist ja gar nicht so verkehrt. - So hatten wir uns ausgetauscht. Jetzt bin ich sehr erstaunt, von Ihnen zu hören: alles Wahlkampfgetöse, alles falsch. Und dann bemühen Sie auch noch Friedrich Merz! Das eine ist das, was der Bund zu tun hat, nämlich das Gewaltschutzgesetz zu verabschieden. Aber der vorliegende Referentenentwurf geht nicht weit genug, ist nicht gut genug. Deswegen sagt die Union auf der Bundesebene: Wir werden hier nachsteuern, wenn wir nach dem 23. Februar den Auftrag bekommen, dann wird etwas kommen. Aber auch die Länder müssen in ihren Polizeigesetzen entsprechende Rechtsgrundlagen schaffen. Neun Bundesländer haben das inzwischen auch getan. Warum kommt Niedersachsen nicht in die Puschen? Weil Sie heute wieder blockiert haben! Kommen Sie dazu! Stimmen Sie unserem Entwurf zu! Verhindern Sie, dass in diesem Land noch mehr Menschen durch häusliche Gewalt ums Leben kommen! Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
zusätzliche Redezeit gebeten. Sie haben drei Minuten. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident, ich glaube, drei Minuten werde ich nicht brauchen. Mal gucken! Ich habe mich einfach noch einmal gemeldet, weil Sie, Herr Holsten, hier den Vorwurf erhoben haben, wir hätten die kommunalen Spitzenverbände und andere nicht gehört. Frau Schendel hat das schon zurückgewiesen. Dem schließe ich mich natürlich an. Es ging hier um ein Verfahren, das sehr schnell geregelt werden musste, damit wir zum 1. März handlungsfähig sind. Mit dieser Maxime sind wir in die Beratungen eingetreten und haben sie, wie ich finde, erfolgreich abgeschlossen. Ein ganz kurzer Exkurs: Ich habe angesichts der heutigen Tagesordnung wirklich damit gerechnet, dass wir in ganz vielen Punkten hier eine Art Wahlkampf haben. Das hat sich bis jetzt auch schon bewahrheitet. Ich fand nur, dass dieser Tagesordnungspunkt wirklich gar nicht dafür geeignet, weil wir im Ausschuss ich will es ausdrücklich betonen sehr gute, intensive Beratungen in der Sache geführt haben. Selbstverständlich haben wir das, was uns diejenigen gesagt haben, die etwas dazu zu sagen haben, in die Beratungen eingeflochten. Es ist also völlig sinnlos, danach zu fragen, wer mit wem wann gesprochen hat. Das wäre der Fall, falls wir das nicht berücksichtigt hätten. Ich finde es in Ordnung, wenn Sie sagen, was Ihr Anteil an der Debatte war. Aber Sie werden einräumen müssen: Wir haben alle zusammen versucht, das bestmöglich zu machen. In diesem Sinne ist das das ist mir heute ganz wichtig ein gelungenes Beispiel für gelebten Parlamentarismus. Wenn wir immer in Klippklappmechanismen verfallen und danach fragen, wer wann wo was gesagt hat, um den anderen damit schlechtzumachen, tun wir der Demokratie keinen Gefallen. Ich würde mir wünschen, dass wir in der Sache diskutieren und dass wir den Menschen Gesetze liefern, mit denen sie gut umgehen können. So verstehen wir unsere Arbeit. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Ich bin jetzt eine Frau" - mit diesem einfachen Satz wird aus dem bekannten Rechtsextremisten Sven Liebich plötzlich die Rechtsextremistin Svenja Liebich. Dank des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes genügt seit November 2024 eine einfache Erklärung vor dem Standesamt, um den Geschlechtseintrag zu ändern. Keine Prüfung mehr, keine Plausibilitätskontrolle, einfach so. Nun plant Svenja Liebich, ihre Haftstrafe in einer Frauen-JVA abzusetzen. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur absurd, sondern auch ein Sicherheitsrisiko! Ein Mann mit Vollbart und Stöckelschuhen muss nun von jedem als Frau angesehen werden, wenn er sein Geschlecht durch einfache Erklärung ändert. Dass wir dadurch aber auf sehr vielen Ebenen die biologischen Frauen nicht mehr ausreichend schützen können, nimmt dieses Gesetz mindestens billigend in Kauf. Wo dieses Grauen dann noch hinführt, zeigen andere Länder, die ähnliche Gesetze eingeführt haben. In England zum Beispiel sitzen fast 20 verurteilte Transfrauen in Frauengefängnissen. Jetzt kommt aber die Spitze: Manche davon sind wegen Vergewaltigung an Frauen verurteilt. Ja, Sie haben richtig gehört. Männer, die Frauen vergewaltigt haben, können dort durch einfache Geschlechtsänderungen in einer Frauenhaftanstalt ihre Strafe absitzen. Unfassbar! Und ja, natürlich kam es dort schon zu Vergewaltigungen, sexuellen Übergriffen und Bedrohungen gegen Mithäftlinge und dem Gefängnispersonal durch Männer in Frauenkleidern. Da ich glaube, dass Ihnen das Beispiel nicht reicht, gleich ein weiteres hinterher von vielen: Im Frauengefängnis in New York ist sogar ein männlicher Frauenmörder untergebracht, nur weil der Mann für sich reklamiert, eine Frau zu sein. Meine Damen und Herren, dieses Selbstbestimmungsgesetz ist frauenfeindlich. Aber auch schon vor dem Inkrafttreten gab es in Deutschland Fälle von Transgewalt in Frauengefängnissen. In der JVA Chemnitz belästigte ein Transhäftling sowohl Mitinsassinnen als auch weibliche Justizvollzugsbeamte sexuell. Der Täter beziehungsweise die Täterin masturbierte sogar öffentlich auf dem Flur. In Nordrhein-Westfalen wurde ein Fall von Körperverletzung durch eine Transperson bekannt. Aber auch hier in Niedersachsen, in der JVA Vechta, kam es zu drei sexuellen Übergriffen durch einen Transhäftling, der zuvor wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte verurteilt wurde. Diese ganzen Fälle machen eines deutlich: Der Schutz biologischer Frauen und Justizvollzugsbeamter ist nicht ausreichend gewährleistet. Doch genau das ist unsere Aufgabe: Frauen und Mitarbeiter zu schützen. Diese Beispiele sollten eines ganz klar zeigen: Wir müssen sofort, schnellstmöglich, am besten gestern schon, unser Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz so anpassen, dass wir Klarheit haben und unsere Frauen in den Justizvollzugsanstalten schützen, meine Damen und Herren. Auf unsere Kleine Anfrage vom Oktober 2024, Drucksache 19/5711, antwortete das Justizministerium mit folgendem bemerkenswerten Satz, den ich zitieren möchte. „Zu der Frage, welche Merkmale für die Einweisung einer Person in eine Anstalt oder Abteilung für Frauen bzw. Männer maßgebend sind, verhält sich das Gesetz in seiner geltenden Fassung nicht." Herr Jahn, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu. Danke. Das bedeutet nichts anderes, als: Es gibt keinerlei klare Regelungen, Frau Wahlmann. Und obwohl Ihr Ministerium damals ankündigte, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, warten wir bis heute vergeblich darauf. Das nehmen wir so nicht mehr hin. Mit diesem Gesetzänderungsantrag wollen wir sicherstellen, dass sich ähnliche Vorfälle, wie die, die ich gerade geschildert habe, in Deutschland nicht häufen. Zudem möchten wir verhindern, dass Fälle, wie sie im Ausland bereits Realität sind, auch hier bittere Wirklichkeit werden. Wir handeln jetzt! Unser Vorschlag ist deswegen klar, einfach und effektiv: Soweit in diesem Gesetz Bezug auf das Geschlecht einer Person genommen wird, ist grundsätzlich das bei der Geburt festgestellte biologische Geschlecht maßgebend. Das ist keine ideologische Frage, sondern eine objektive Realität. Das biologische Geschlecht bestimmt nicht nur körperliche Merkmale, sondern hat direkte Auswirkungen auf die Sicherheit und Bedürfnisse von Insassen und Beamten im Strafvollzug. Übrigens: Auch René Müller, Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, warnt ausdrücklich vor der Aufweichung der Geschlechtertrennung und spricht von den unangenehmen Überraschungen, die dieses Gesetz mit sich bringt. Die Realität zeigt: Wir können nicht länger zusehen. Die Risiken und Missbrauchsmöglichkeiten sind eindeutig - für Frauen, für Justizvollzugsbeamte und letztlich für die Ordnung in unseren Haftanstalten. Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um Ideologie, es geht um Verantwortung, es geht um Schutz, es geht um Ordnung. Es darf nicht sein besonders in Haftanstalten nicht, dass unsere Frauen zunehmend einer unsinnigen linken Ideologie zum Opfer fallen. Herr Jahn, ich frage Sie noch mal: Lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Bajus zu? Wie gesagt, ich lasse keine Zwischenfragen zu. Danke. Gut. Das aktuelle Gesetz ist ein sozialer und rechtlicher Sprengsatz, den wir entschärfen müssen. Lassen Sie uns das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz so anpassen, dass die Sicherheit und der Schutz aller Beteiligten gewährleistet werden. Schützen wir Frauen vor Übergriffen, schützen wir die Ordnung im Strafvollzug. Vielen Dank.
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
stellt der Abgeordnete Bothe. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass es begrüßenswert ist, dass Ihnen der Fall in Lüneburg bekannt ist, frage ich noch mal: Welche konkreten Maßnahmen ergreifen Sie als zuständige Innenministerin, um die Bürger von Lüneburg vor diesem gefährlichen Asylbewerber jetzt zu schützen? - Danke.
Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen
Denn es geht darum: Was möchte ich werden? Was kann ich gut? Worauf habe ich Lust? Das sind die Fragen der jungen Menschen. Und an diesen Fragestellungen haben wir im Ausschuss auch wirklich intensiv gearbeitet. Hinzu kommen volkswirtschaftliche Argumente wie Fachkräftemangel und auch eine geringere Studienabbrecherquote. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Reinken, erinnere ich mich wirklich noch mit Freude an die Diskussionen im Kultusausschuss und auch an die auswärtige Sitzung mit Frau Nzume und Herrn Prange in Oldenburg, wo genau diese Punkte mit zahlreichen Akteuren besprochen worden sind: IÖB Oldenburg, IHK, Handwerkskammer, Schulleitung waren vertreten. Meine Frage in diese Runde: Wie viel von diesem Input den Ideen, Anregungen ist in den vorliegenden Antrag geflossen? - Eben nicht! Keine Neuerung ist dort eingeflossen! Ich will jetzt nicht zu defizitorientiert vorgehen. Ich nenne Ihnen mal vier Punkte. Sie schreiben unter Nr. 3 von einer Pflicht, „im ersten Halbjahr der 9. Jahrgangsstufe einen wöchentlichen Berufsorientierungstag. .. an den regionalen berufsbildenden Schulen verpflichtend einzuführen" und im zweiten Halbjahr soll ein Pflichtpraktikum für den gesamten neunten Jahrgang stattfinden. Dazu sagen Praktiker: Funktioniert nicht. Denn vor Ort gibt es gar nicht so viele Praktikumsplätze in der Phase von Februar bis Juni, weil das ja alles aufs zweite Halbjahr verlagert wird. Zudem ist das eine Zwangskooperation, die sich ganz fundamental mit unserem Freiräume-Prozess und auch mit dem Prozess beißt, der 2018 in Gang gesetzt wurde, dass nämlich jede Schule im schulinternen Prozess für sich einen BO-Plan festgelegt hat. Das ist ja jetzt alles schon entstanden. Und Sie würde das alles wieder aufreißen. Insofern sage ich: Das funktioniert nicht. Und diese Kritik habe ich bereits bei der Einbringung deutlich gemacht. Zweiter Punkt: Der Antrag der CDU-Fraktion verkennt, dass auch die BBSen Unterstützung im Berufswahlprozess für ihre Schülerinnern und Schüler benötigen. Anders als vorgeschlagen, sehen wir in der berufsbildenden Schule nicht nur eine Einrichtung, die den allgemeinbildenden Schulen ein Angebot macht, sondern sie benötigt auch Angebote für ihre Schülerinnen und Schüler. Und Wirtschaftskompetenz lassen wir auch noch einfließen einige Wirtschaftsakteure sehen eine übermäßige Kooperation mit den BBSen durchaus kritisch. Sie wollen nämlich vielmehr für die Unternehmen vor Ort und die duale Ausbildung begeistern. Dritter Punkt: Nr. 14 greift viel zu kurz: „die Lehramtsausbildung für das Lehramt am Gymnasium dahingehend zu überprüfen und zu verändern, dass Beratungs- und Berufsorientierungskompetenzen im ausreichenden Maße vermittelt werden" Ungenauer geht es kaum. Für richtige Beratungskompetenzen haben wir ja die Berufsberater der BA. Wir wollen vielmehr in dem Curriculum schon festschreiben, dass der fächerübergreifende Ansatz von der BO einfließt, sodass in jedem Fach Bio, Physik; in jedem Fach immer wieder Bezüge dahin hergestellt werden, wo sie später in Berufe münden könnten. Das macht es interessant für die jungen Menschen. Gegenwartsbezüge. Davon lese ich nichts in Ihrem Antrag. Das wurde aber im Kultusausschuss durchaus besprochen. Vierter Punkt. Sie schreiben: „das Modell der sogenannten Potenzialanalyse an den Schulen zu implementieren" Das ist Nr. 7. Die sogenannten Analysen nennen sich Profil AC, und das ist in der Praxis durchaus umstritten, denn Teile des Verfahrens gelten als schwer, mit einem hohen Kostenaufwand in der Praxis umsetzbar. Das muss dann auch evaluiert werden. Ich schließe: Diesen Antrag, wie er hier vorliegt, haben Sie einmal runtergeschrieben, und Sie haben nichts mehr einfließen lassen. Dann können Sie beim besten Willen nicht erwarten, dass wir dem zustimmen. Wir sind aktuell in der Phase des Zurechtfindens, des Orientierens, und am Freitag geht's weiter. Dann legen wir unseren EA vor. Ich hoffe, für die zweite Halbzeit haben alle noch die Puste. Vielen Dank.
Gastronomiebranche stärken - Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin entlasten - Planungssicherheit bieten: 7 % Mehrwertsteuer erhalten!
Aber klar! Frau Präsidentin! Herr Henning, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich kann Ihnen sagen, warum das bei der Gastronomie anders ist als beim Baugewerbe - oder vielleicht beantworten Sie mir die Frage, die ich dazu stelle. Das ist ja meine Aufgabe jetzt, Entschuldigung! Wer bezahlt wie viel Vorsteuer, für die Waren, die eingekauft und verarbeitet werden? Genau da liegt die Problematik der ganzen Geschichte. Vielleicht können Sie mir das beantworten. Ich habe Ihre Frage überhaupt nicht verstanden: Wer bezahlt wie viel Vorsteuer? Ja. Wer bezahlt wie viel Vorsteuer? Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt bei den Betrieben?
Abschiebeoffensive 2024 endlich einleiten - Kapazitäten der Bundeswehr für Abschiebeflüge nutzen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wo ein Wille ist, da ist ein Weg. Das haben wir gestern im Bundestag erlebt. Und wo kein Wille ist, will man den Weg, der sich möglicherweise direkt vor einem eröffnet, gar nicht sehen. Und damit sind wir wieder im Niedersächsischen Landtag. Die grausamen Morde von Aschaffenburg durch einen Afghanen, der gar nicht hätte hier sein dürfen zeigen auf dramatische Weise, dass die Zeit der Ausreden endlich vorbei sein muss und das Thema Abschiebung endlich mit der gebotenen Ernsthaftigkeit angegangen werden sollte. Aschaffenburg, Brokstedt, Solingen, Magdeburg und viele weitere Orte, an denen es zu Morden durch Migranten kam, müssen zu einer migrationspolitischen Wende führen, nach der abgelehnte Asylbewerber konsequent abgeschoben werden - und das, wenn es notwendig ist, auch mit Amtshilfe der Bundeswehr. Wo kein Wille ist, vollziehbar ausreisepflichtige Personen abzuschieben, wenn sie Deutschland nicht freiwillig verlassen wollen, ignoriert man schlichtweg die Möglichkeiten, die auf der Hand liegen. Aber genau so kennen wir Rot-Grün: Immer wenn es um die Eindämmung der illegalen Massenmigration und um die Rückführung geht, stellen Sie konsequent auf stur, verweigern die Realität und arbeiten nicht an realistischen Lösungen. Nach wie vor gibt es keine eindeutige verfassungsrechtliche Einschätzung zur Grundgesetzkonformität von Abschiebeflügen durch Flugzeuge der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe gemäß Artikel 35 des Grundgesetzes. Und aus Angst, eine Prüfung könnte ergeben, dass ein solches Vorgehen vom Grundgesetz gedeckt wäre, verweigert Rot-Grün im Innenausschuss die weitere Befassung mit dem Thema und scheut einen entsprechenden verfassungsrechtlichen Prüfantrag an den GBD wie der Teufel das Weihwasser. Aber die Realität ist doch: Für Abschiebeflüge durch Bundeswehrmaschinen findet sich kein ausdrückliches Verbot im Grundgesetz. Und die Frage, ob es sich überhaupt um einen Einsatz der Bundeswehr handeln würde oder ob man die Hilfeleistung der Bundeswehr nicht so gestalten könnte, dass die Einsatzschwelle nicht überschritten würde, interessiert Sie doch in Wahrheit gar nicht. Nein, Rote und Grüne tun ohnehin alles, was in ihrer Macht steht, um Abschiebungen in Niedersachsen zu verhindern oder sie gar nicht durchführen zu müssen - wie man es beim Thema Kirchenasyl oder in der Causa der LAB NI-Briefe erlebt hat. Am Ende mangelt es dieser Landesregierung schlicht und ergreifend am politischen Willen, die vornehmlich vor den Wahlen gemachten Ankündigungen in der Migrationspolitik auch umzusetzen. Es wird ständig nur nach Ausreden gesucht, anstatt nach Lösungen. Die Weigerung von Piloten ziviler Verkehrsmaschinen, Abzuschiebende im Flugzeug zu befördern, bleibt ein wesentlicher Grund für das Scheitern vieler Abschiebungen. Auch in Niedersachsen wir haben es ja heute Morgen gehört scheitern mehr als die Hälfte aller Abschiebeversuche. Die USA und ihr neuer Präsident Donald Trump haben es uns vorgemacht: Dort werden kriminelle Ausländer mit Militärmaschinen in ihre Heimatländer zurückgebracht. Warum soll das bei uns nicht möglich sein? Das gilt es doch zu prüfen, werte Kollegen. Deswegen, meine Damen und Herren: Eine wie von uns geforderte verfassungsrechtliche Prüfung durch den GBD wäre ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Migrationspolitik in Niedersachsen gewesen. Aber das wollten Sie nicht. Unseren Antrag hierzu haben Sie abgelehnt. Daher bleibt die Migrationspolitik in Niedersachsen in denkbar schlechten Händen. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. - Als Nächstes hat
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben es schon gehört: Gerade die Corona-Zeit hat uns schmerzhaft bewusstgemacht, wie wichtig ein gut aufgestelltes öffentliches Gesundheitswesen ist. Die Zeit hat uns aber auch deutlich gemacht: Die Themenvielfalt für den öffentlichen Gesundheitsdienst nimmt zu. Pandemien sind auch Ergebnis unserer sich wandelnden Lebensumstände, die dazu führen, dass die möglichen direkten Kontakte zwischen Menschen und Tierwelt mehr werden. Damit verbunden sind neue Risiken für die Krankheitsübertragung, die es so in dieser Form vorher eventuell noch nicht gab. Aber auch weitere Faktoren wie die zunehmende Erderwärmung haben Konsequenzen für die Gesundheit von uns allen. Die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen existiert bereits seit 1971. Sie ist eine länderübergreifende Kooperation zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für MitarbeiterInnen im öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir haben es gehört: 13 der 16 Bundesländer finanzieren die Akademie, und dies bereits seit vielen Jahren. Sie ist also ein etabliertes System, an dem jährlich auch das haben wir jetzt schon mehrmals gehört fast 20 000 19 000 Beschäftigte des öffentlichen Gesundheitsdienstes an Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten in verschiedenen Formen teilnehmen. Der Vertrag, um den es hier geht, ist eine Erneuerung des bisherigen, aber eben abgelaufenen Vertrages. Und wir brauchen, das wissen wir, ein starkes öffentliches Gesundheitswesen und gut ausgebildete Mitarbeitende. Daher bitten wir hierfür um breite Zustimmung. Vielen Dank.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
dass es zwei Fragen waren. Ich bitte Sie, sie wie zwei zu behandeln. Und ich bitte noch einmal darum, die Zettel dafür einzeln abzugeben. - Vielen Dank. Herr Minister, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hilbers, noch mal: Diese gezielte Absenkung der Grunderwerbsteuer für den wirklichen Neubau von Wohnraum und gezielt dann eben auch für den Grunderwerb würde natürlich die Gesamtkosten das wäre zumindest ein Anreiz reduzieren. Man darf das nicht unterschätzen: Wenn man heute neu baut ich will eigentlich gar keine Zahl nennen; aber ich sage mal, unter 300 000 Euro wird wahrscheinlich keiner mehr anfangen; das wird eher deutlich höher sein, und dann gibt es diese Reduzierung, dann ist das das müssen wir nur ehrlich sagen ein Impuls, den man setzen kann. Aber die Reduzierung selbst hat natürlich nicht insofern eine Signifikanz, als man sagen würde: Jetzt ist das für mich gar kein Problem mehr. Deswegen, glaube ich, ist der Zinseffekt viel wichtiger, der die Kosten auch nachhaltig reduzieren kann. Trotzdem wird es zielgerichtet funktionieren; es würde die Nebenkosten minimieren. Aber ein wirkliches Minimieren der Nebenkosten hängt natürlich von dem Aufwand ab, den ich betreiben muss, um ein Gebäude zu erstellen. Also: Können die Standards und die Kosten gesenkt werden? Das halte ich für den richtigen Ansatz. Es müsste ein Instrument sein, das erstens kalkulierbar für den Landes- und Bundeshaushalt ist das ist im Moment die Problematik dabei und zweitens einen Anreiz setzt, der dafür sorgt, dass wirklich mehr neuer Wohnraum geschaffen wird: Darum muss es uns gehen, und darüber lohnt es sich auch, zu diskutieren. Dieses Instrument haben wir in dieser Form nicht, weil wir diese Differenzierung nicht vornehmen. Aber das wäre natürlich der richtige Weg. Vielen Dank. - Dann kommen wir zur dritten Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD. Dafür hat sich der Abgeordnete Herr Kühnlenz zu Wort gemeldet. Bitte!
Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Buschmann, „Fehlschlag", „Symbolpolitik" - man merkt, hier ist noch die Merkel-CDU. Man merkt es geradezu förmlich. Frau Merkel hat sich ja heute eingemischt und gesagt, die Änderung in der Migrationspolitik sei ein großer Fehler der CDU. Genau dafür steht Frau Merkel. Wir alle wissen doch und haben überall die Szene in Erinnerung, wie sie beim Wahlsieg die Deutschland-Flagge weggeworfen hat. Genau dafür steht auch die CDU hier im Landtag. Sie haben mit unserer Nationalflagge, mit unserem Land nichts am Hut. Hierfür steht die CDU Herr Marzischewski-Drewes, Sie müssen auf den Beitrag eingehen.
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, das Thema Bezahlkarte kann von unterschiedlicher Seite unterschiedlich bewertet werden. Das wird es ja auch. Es kann auch hart diskutiert werden. Man kann anderen durchaus die politische Einordnung „rechts" oder „links" zuschreiben. Was aber nicht geht, Herr Wichmann das wissen Sie auch, und ich finde, darüber sollten Sie noch mal nachdenken; auch Sie, Herr Bothe, ist, Kriminalität zu unterstellen. Ich habe nicht in Erinnerung, dass wir das Ihnen gegenüber schon mal so gemacht haben. - Nein, nein, es geht schon um die Frage der Kriminalität. Sie sollten mal ganz sorgsam hingucken! Ich bin kein Kind von Traurigkeit in den Formulierungen. Aber ich weiß sehr wohl, dass ich niemandem etwas unterstelle, was ich nicht beweisen kann und was seinen Ruf wirklich in Misskredit bringt. - Wenn Sie ein anderes Gefühl dafür haben, mag das sein. „Kriminalität" ist etwas, das entschieden zu weit geht und, wie ich denke, auch nicht in dieses Parlament gehört. In der Sache zu streiten und zu sagen, dass man es nicht gut findet, wenn Regeln wie zur Bezahlkarte geschaffen sind, ist in Ordnung. Tausch hat es schon immer gegeben. Trotzdem muss man sich an die Regeln halten, die vorgegeben sind. - Das finde ich auch in Ordnung, dazu stehe ich auch. Aber ich sage Ihnen auch ganz deutlich, dass wir hier eine Debatte auf den Knochen von Betroffenen führen, von denen viele aus wirklicher Not hierhergekommen sind. Sie ziehen immer die heran, die das nicht tun. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Es geht mir darum, dass mit diesen Menschen vernünftig umgegangen wird. Deshalb werfe ich dem Flüchtlingsrat vor, dass er das auf den Knochen dieser Betroffenen macht, und ich werfe Ihnen vor, dass Sie das machen. Ich finde, darüber müsste man mal nachdenken, denn diese Menschen haben überhaupt keine Chance, wenn sie draußen angesprochen werden, weil sie die Bezahlkarte ganz normal einsetzen, nicht tauschen oder Ähnliches. Und das ist die Mehrheit. Deshalb sage ich: Es ist erkennbar, dass Sie dieses Thema für den Wahlkampf missbrauchen. Sie schreiben Ihren Gesinnungsaufsatz und gehen gegen alle, die hier Schutz suchen, vor. Ich frage mich manchmal, wie das von denen in Ihren Reihen gesehen wird, die selbst mal davon betroffen waren. Ich frage mich wirklich, ob diese Art des Umgangs miteinander nicht doch ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz ist, nämlich anständig und menschlich miteinander umzugehen. Ich sage jetzt nichts weiter zu dem Thema. Das, was ich hier vorhin erlebt habe, ist mir in meiner parlamentarischen Zeit so noch nicht vorgekommen. Ich hatte schon gedacht, dass es heute schlimm wird, aber so schlimm hatte ich es nicht vermutet. Ich sage Ihnen: Ich hoffe, dass alle heute Abend noch mal darüber nachdenken, wie man hier miteinander umgeht. Ich finde, das ist kein Stil. Wir sollten alle, auch wenn wir unterschiedlicher Meinung sind, sehr sorgsam überprüfen, ob es vernünftig ist, so miteinander zu diskutieren. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Landsleute! Jeden Tag spüren und erleben die Menschen Politik und deren Auswirkungen hautnah bei sich. Welche staatliche Ebene für die Kitas vor Ort, den Radwegeausbau oder den Wohngeldantrag zuständig ist, spielt für die Menschen vor Ort dabei keine Rolle. Für den Bürger ist es schlicht und einfach „der Staat" und häufig die Frage: Wie machen die das? Oder: Warum passiert denn nichts? Die Menschen fragen sich zu Recht, warum es vor Jahrzehnten kein Problem war, in der Nähe ein Schwimmbad zu finden, in dem die Kinder das Schwimmen lernen konnten. Und sie fragen sich heute auch zu Recht, warum Schwimmbäder jetzt zu Hochrisikozonen für Frauen und Mädchen geworden sind und diese besser kontrolliert werden müssen als unsere Grenzen. Ja, und wir wissen alle, wie gefährlich ein Spaziergang im Park geworden ist. Es ist nicht die Aufgabe des Bürgers, die bürokratischen Zusammenhänge oder Gründe zu verstehen, Verständnis für die Verschlechterung der Lebensumstände aufzubringen. Die Abgaben und die Steuerlast des einzelnen Bürgers sind historisch hoch. Warum dann die Erwartungen an den Staat zurückschrauben, wenn Radwege in Peru gefördert werden, aber das Schwimmbad verfällt? Wir haben Rekordsteuereinnahmen, die eben zu einem Großteil für rot-grüne ideologische Projekte verschwendet werden, anstatt für Schwimmbäder, Straßen und Schulen genutzt zu werden. Es kommt deshalb nicht von ungefähr, wenn inzwischen nicht mehr nur die niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände, sondern auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Alarmglocken läutet. Unter dem Motto „Starke Städte und Kommunen möglich machen" bläst der Deutsche Städte- und Gemeindebund in seiner Resolution für die Kommunen zum Generalangriff auf die Bundes- und Landesebene und zeichnet ein verheerendes Bild staatlichen Versagens, für das die Regierungen im Bund und auch hier im Land verantwortlich sind. Hierzu das folgende Zitat: „Die Grenze des Leistbaren ist vielerorts erreicht. Es geht jetzt um Grundlegendes in unserem Staat. Es geht darum, auch zukünftig das für die Legitimation von staatlichem Handeln wichtige Vertrauen in den Staat und die Demokratie zu sichern." Ursache dieses Versagens ist die illegale Massenmigration. Sie ist nun mal die Mutter aller Probleme. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Landsleute, das Wehklagen der hauptamtlichen Bürgermeister ist berechtigt. Aber ‑ das muss hier in aller Deutlichkeit gesagt werden die Oberbürgermeister in Wolfsburg, Braunschweig, Hannover und in allen anderen Städten haben mitgemacht und am Bahnhof mitgejubelt, als 2015 die Grenzen geöffnet worden sind. Sie waren allesamt, ob rot, grün oder schwarz, Migrationsjunkies und konnten gar nicht genug illegale Zuwanderung bekommen. Auch bei den Corona-Maßnahmen haben sie willfährig mitgemacht, sei es bei der unsinnigen Maskenpflicht oder beim Aussetzen von Grundrechten mit nächtlichen Ausgangssperren. Keinerlei Auflehnen gegen völlig absurde Zwangsmaßnahmen. Diese Oberbürgermeister und Landräte waren mit schuldig, dass Tausende Menschen in Krankenhäusern und Altenheimen alleine gestorben sind. Für solches Versagen soll es jetzt noch eine Belohnung mit einer längeren Amtszeit geben? Nein, sagen wir dazu. Wer gute Arbeit vor Ort macht, braucht keine Angst vor dem Wählerwillen zu haben. Die AfD steht für mehr Demokratie. Die AfD hat keine Angst vor Wahlen. Daher ein klares Nein zur Amtszeitverlängerung der Bürgermeister. Die Debatte heute Morgen hat eines verdeutlicht: Mehr denn je gilt: Jede Stimme für die Altparteien ist eine verschenkte Stimme für Deutschland. Vielen Dank.
Aufkommensneutralität? Wie die Grundsteuer Eigentümer und Mieter belastet.
Ich gebe Ihnen eine Minute. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich weiß Ihre Hinweise zu schätzen und werde auf keinen Fall auf Herrn Thiele oder Herrn Raulfs rekurrieren, sondern ausschließlich auf den Minister. Liebe Kollegen, wir haben doch kein Einnahmeproblem in Deutschland und in Niedersachsen! Sie stellen das hier so dar, als wenn die Kommunen morgen Insolvenz anmelden müssten, wenn es diese Grundsteuer nicht gäbe. Fakt ist doch, dass Sie in den letzten Jahren die Kommunen mit Aufgaben ohne Ende überschüttet haben. Sie haben immer mehr reingebuttert und das Prinzip der Konnexität aufgegeben. Jetzt die Kommunen in Geiselhaft zu nehmen und zu sagen, die brauchen ja diese Einnahmen aus der Grundsteuer, ist wirklich frivol. Tatsächlich ist es doch so, dass die Grundsteuer per se da haben Sie völlig recht unfair ist, eine Substanzbesteuerung, die schon mal versteuertes Einkommen noch mal versteuert. Wir halten das für ungerecht. Ich unterstreichen unseren Antrag aus der vergangenen Legislatur: Die Grundsteuer muss weg. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Weippert, Sie haben es gesagt: Es gibt laufende Bemühungen und Planungen der Landesregierung und des Landessportbundes. Vor allem der Sport ist deutschlandweit sehr weit damit, sich zu bemühen, dass Deutschland möglichst den Zuschlag für die Olympiade bekommt. Aber Sie haben gesagt: „laufende" - und jetzt springen Sie mit Ihrem parlamentarischen Antrag hinterher. Das ist doch ein Schaufensterantrag, den Sie hier stellen. Es steht im Grunde auch nichts drin: dass wir alle zum Sport stehen, dass das letzte Sportstättensanierungsprogramm sehr gut war. Dass Sie an die 25 Millionen Euro ein bisschen anknüpfen, ist das eine. Dass Sie aber auch noch mehr machen müssen, ist das andere. Frau Buschmann hat deutlich dargestellt, wo es im Lande beim Sport hakt. Aber was Sie hier parlamentarisch auf den Weg bringen, ist nur Schaufenster, nichts weiter. Sie haben die Hamburger Bewerbung angesprochen. Daran erinnere ich zurück. Ich durfte damals schon hier dabei sein. Das war in meiner ersten Wahlperiode, 2013 bis 2017. Zugegeben - die damalige rot-grüne Landesregierung war aktiver dabei, bei dieser Hamburger Bewerbung etwas für Niedersachsen rauszuholen. Eben das sehe ich heute nicht. Vor allem die Fraktionen waren aktiver dabei, sogar die Sozialdemokraten. Auch wir als Union sind rauf und runter durchs Land gereist, auch im Landkreis Harburg, haben versucht, Pflöcke einzuschlagen und Signale auszusenden, dass wir zu einer Olympiabewerbung stehen, um auch vor Ort für Niedersachsen etwas herauszuholen. All diese Bemühungen sehe ich nicht. Was Sie auf den Weg bringen, ist einzig und allein ein Schaufensterantrag. Das ist zu kurz gesprungen. Deswegen enthalten wir uns heute.
Leben retten macht Schule - Wiederbelebungsunterricht als fester Bestandteil im Lehrplan
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich freue mich, dass wir heute unseren fraktionsübergreifenden Antrag endberaten. Alle bis auf die AfD sind sich einig, dass Wiederbelebung ein fester Bestandteil in unseren Schulen werden soll. Nach einigen Überlegungen, ob wir Verbände anhören oder weitere Materialien sammeln sollten, sind wir zu dem Entschluss gekommen, dies nicht zu tun. Vielmehr haben wir die vielen Materialien und Good-Practice-Beispiele, die wir von den Verbänden und Initiativen bekommen haben, an das Kultusministerium weitergeleitet. Warten Sie einen Moment, Frau Nzume! - Es ist einfach zu laut. Wir haben uns gerade entschieden, noch nicht in die Mittagspause zu gehen. Also hören Sie der Rednerin bitte zu. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte KollegInnen, ich würde mich freuen, wenn Sie mir jetzt zuhören würden; denn es geht um ein sehr wichtiges Thema, das wir heute endberaten wollen. Ich freue mich, dass unsere Kultusministerin diesen Weg so engagiert geht und die Wiederbelebung in unseren Schulen stärkt. Von daher: danke! Wir haben viele Materialen gesammelt, die wir jetzt an das Kultusministerium weitergegeben haben. Viele Hilfsorganisationen sind im Prozess schon beteiligt. Wir möchten mit unserem Antrag eine frühzeitige und praxisorientierte Vermittlung von Wiederbelebungskompetenzen stärken und unsere Kinder in die Lage versetzen, in einer Notsituation beherzt zuzugreifen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das tun. Der Antrag besteht aus fünf Kernelementen: Wir möchten erstens die Wiederbelebungsinhalte in den Curricula verankern. Wir möchten zweitens die Schulen durch praxisorientierte Materialien unterstützen. Drittens möchten wir die Schulen dabei unterstützen, Ausrüstungen zu bekommen und die entsprechenden Angebote durchzuführen. Viertens freue ich mich insbesondere über die Verstetigung der „Wochen der Wiederbelebung" und fünftens über die Übertragung des Projektes LIFEFORCE auf Grundschulen. Mit unserem Antrag gehen wir einen wichtigen Schritt, denn wir stärken nicht nur die Wiederbelebungskompetenzen, sondern auch den sozialen Zusammenhalt. Das erklärt auch, warum die AfD diesen Antrag ablehnt. Vielen Dank.
Aktiv die Trendumkehr für mehr Wohnungsbau schaffen, anstatt die Krise mit einer Landeswohnungskaufgesellschaft zu verschärfen
zu? Immer gerne! Herr Kollege Henning, wenn Sie über die Summe der Erstattung der Grunderwerbsteuer reden: Ist Ihnen eigentlich bekannt, dass wir in unserem umfangreichen Haushaltsantrag genau diesen Vorschlag gemacht haben und ihn auch dezidiert gegenfinanziert haben? Mir ist Ihr Haushaltsantrag durchaus bekannt, aber ich habe darin keine Gegenfinanzierung für diesen Punkt gefunden. Darüber können wir uns gern noch einmal im
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes
Wie ist das zustande gekommen? Jetzt muss man natürlich sagen, dass der Fall in Vechta nicht nur noch vor Inkrafttreten des SBGG stattgefunden hat, sondern auch der Haftantritt der Person vorher stattgefunden hat. Das hat also überhaupt nichts mit dem SBGG zu tun. Herr Jahn, wenn Sie das ansprechen, dann verweisen Sie gleichzeitig darauf, dass in Gefängnissen Leute sitzen, die sich auch im Gefängnis nicht gut benehmen. Ja, dann reden Sie mal mit den Vollzugsbeamtinnen und -beamten in diesem Land! Das tun die Leute, das sind straffällig Gewordene! Die sind nicht deswegen auf einmal lieb und nett zueinander, weil sie im Gefängnis sitzen. Zu solchen Gewalttaten kommt es leider immer wieder. Und deswegen ist es wichtig, dass wir genau hingucken, die Gefängnisse gut ausstatten, die Kolleginnen und Kollegen bei ihrer Arbeit unterstützen und sie hier nicht mit herbeifantasierten Bedrohungslagen und mit Ihrer Ideologie konfrontieren. Das hilft ihnen doch überhaupt nicht. Herr Jahn, ich frage Sie zurück Sie haben ja keine Frage zugelassen:
Sicherheit der IT-Systeme in Wirtschaft und Verwaltung in Niedersachsen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Erst einmal möchte ich meinen Dank aussprechen an die Ministerin, aber auch an meine zwei VorrednerInnen hier am Pult, Herrn Beck und Frau Thiemann, nämlich dafür, dass sie eine Sprache benutzt haben, die auch Menschen verstehen, die nicht täglich im Chaos Computer Club unterwegs sind. Wir halten unsere Reden ja für die Menschen da draußen, damit sie verstehen, worum es geht, und eben nicht nur für ein Fachpublikum. Angesichts der anhaltenden Bedrohungslage für unsere Wirtschaft, unsere Demokratie und damit auch unseren Staat sind wir in der rot-grünen Regierungskoalition für die Notwendigkeit eines hohen Sicherheitsniveaus sensibilisiert - insbesondere für Einrichtungen der kritischen Infrastruktur. Im Vordergrund stehen dabei der Schutz und die Handlungsfähigkeit unseres Staates und unserer niedersächsischen Unternehmen. Dazu tragen zahlreiche Bausteine bei, etwa das Niedersächsische Computer Emergency Response Team, unsere Sicherheitsbehörden wie Verfassungsschutz und Landespolizei sowie die Niedersachsen.next-Digitalagentur. Es gibt aber auch das Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit, die niedersächsische Leitlinie zur Gewährleistung der Informationssicherheit sowie das darauf basierende Informationsmanagementsystem der niedersächsischen Landesverwaltung. Moderne Rechtsrahmen und Systeme sind also gewährleistet und bilden die Grundlage für sicheres Handeln. Für besonders kritische Teile der Landesverwaltung gelten noch einmal besonders hohe Anforderungen hinsichtlich des Risikomanagements oder der Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen. Auf Bundesebene gibt es das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme, das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz 2.0, das sich auf Betreiber kritischer Infrastrukturen und Unternehmen, die im besonderen öffentlichen Interesse agieren, bezieht. Zudem sind niedersächsische Behörden und Gerichte durch ihre IT-Systeme mit dem Landesdatennetz verbunden und bilden so einen Sicherheitsverbund. Liebe KollegInnen, Sie sehen also, Niedersachsen hat die Lage im Griff und arbeitet beständig und fortwährend an dem Thema Sicherheit. Die Cybersicherheitsstrategie geht auf und stärkt die Sicherheitsarchitektur in Niedersachsen. Unsere Landesregierung unterstützt dabei Kommunen und Unternehmen bei der Aufgabenerfüllung in diesem Bereich, baut diesbezügliche Angebote immer weiter aus und koordiniert sie. So bietet das Computer-Notfall-Team des Landes, das sogenannte Computer Emergency Response Team, seinen Warn- und Informationsdienst auch unseren niedersächsischen Kommunen an. Die Niedersachsen.next-Digitalagentur, der Verfassungsschutz und die Landespolizei informieren Unternehmen zu Förderprogrammen, Schutzmaßnahmen und Schadensbegrenzung. Das Landeskriminalamt verfügt für den Kampf gegen Cybercrime über spezialisierte Sachbearbeitung in seinem digitalen Service- und Kompetenzzentrum und auch über Fachkommissariate in den Polizeidirektionen. Spezielle Fortbildungen halten das Wissen der PolizeibeamtInnen und der IT-SpezialistInnen immer auf dem neuesten Stand. Klar ist: Die Arbeit und das Engagement des Landes zahlen sich aus. Die Anzahl der Cyberangriffe auf Unternehmen, an denen das Land Niedersachsen unmittelbar bzw. mittelbar beteiligt ist, ist seit 2020 gesunken, ebenso die dadurch entstandenen und verursachten Schäden. Auch die Angriffe auf weitere Unternehmen in Niedersachsen haben allgemein abgenommen, wie auch die Angriffe auf niedersächsische Einrichtungen und Behörden und die kritische Infrastruktur. Die Unternehmen mit Landesbeteiligung investieren dauerhaft und gesteigert Geld in Cybersicherheit, um bei rasant schnellen Veränderungen im digitalen Zeitalter immer vor der Lage zu sein. Denn schließlich das klang auch schon an stellen künstliche Intelligenz und Quantencomputing nicht nur Unternehmen, sondern auch uns als demokratische, liberale Gesellschaft vor immer größere Herausforderungen. Wenn uns bewusst ist, dass mittlerweile Quantentechnik dazu genutzt wird, um Dekodierungen bzw. Entschlüsselungen von Codes innerhalb von Stunden zu ermöglichen, wofür es früher Jahre gebraucht hat, dann wissen wir, wie schnell sich das alles entwickelt, wie gefährlich das Ganze ist und welche Herausforderungen wir uns in Zukunft stellen müssen. Diesbezüglich werden aber auch Mitarbeitende stetig sensibilisiert. So hat die zentrale Ansprechstelle Cybercrime des Landeskriminalamts im Jahr 2023 insgesamt 114 Veranstaltungen für niedersächsische Unternehmen durchgeführt. Auch die Forschung wird laufend intensiviert. Denn die Angreifer entwickeln im rasanten Tempo, wie zum Beispiel beim Quantencomputing, immer neue Methoden und suchen ständig nach bisher unentdeckten Angriffspunkten und Sicherheitslücken. Deshalb füllt das Landeskriminalamt seit dem Jahr 2013 unter dem Titel „Befragung zur Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen" Dunkelfeldstudien durch, in deren Rahmen auch der Deliktbereich Cybercrime abgebildet wird. Liebe KollegInnen, zusammenfassend lässt sich feststellen, dass wir in dem Bereich Cyber- und IT-Sicherheit zahlreiche Erfolge vorzuweisen haben. Klar ist aber auch, dass man sich darauf niemals ausruhen darf, sondern ständige Updates in Bezug auf immer neue und immer schneller wechselnde, hybride und digitale Bedrohungen gefahren werden müssen. Und genau das tun wir hier in Niedersachsen auch weiterhin. Vielen Dank.
Agenda 2030 - neuer Aufbruch für Deutschland und Niedersachsen - Wohlstand erhalten, neues Wachstum schaffen!
Herr Minister Lies. Herr Minister Lies, Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, uns allen ist bewusst, dass wir übrigens nicht nur in Niedersachsen und auch nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa vor einer extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation stehen. Wenn wir uns die Wettbewerbssituation mit den USA und die sich durch die neue Trump-Administration verändernde Situation ansehen und wenn wir uns die Wettbewerbssituation mit China ansehen, wo, wie ich glaube, Welthandelsregeln auch keine Rolle spielen, sondern wo sozusagen unlauterer Wettbewerb stattfindet, dann werden wir uns fragen müssen, wie wir in ganz Europa einen Begriff wieder stärker in den Fokus nehmen können, der in den letzten Jahren leider auch in Brüssel nur eine untergeordnete Rolle gespielt hat: Wie werden wir wettbewerbsfähig? Was können wir dazu beitragen, um wettbewerbsfähig zu sein? Ich will mal damit anfangen. Gestern hat die EU sehr deutlich gesagt, dass es in Brüssel einen „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit" geben muss. Dabei sind viele Punkte genannt worden, zum Beispiel zu der Frage, was zur Entlastung der Unternehmen von Bürokratie beigetragen werden kann und was dazu beigetragen werden kann, die Energiekosten in den Griff zu bekommen - was auch Brüssel selbst dazu beitragen kann. Viele der sehr komplexen Regelungen zum Beispiel, wenn es um die Netzentgeltbefreiung oder variable Netzentgelte geht sind Auflagen aus Brüssel, mit denen wir in relativ komplizierter Form nie genau treffen und gegen die wir Gegenmaßnahmen ergreifen müssen. Das zeigt, dass auch Brüssel hier sehr gefragt ist. Ich setze sehr darauf, mit einem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit ernsthaft das Thema Wettbewerbsfähigkeit in Europa wieder in den Griff zu bekommen. Dazu gehören sicherlich strukturelle Fragen, die wir klären müssen - Fragen, die eindeutig mit den Themen Bürokratie, Energiekosten und Infrastruktur zusammenhängen. Herr Scharrelmann, Sie haben gerade gesagt, Sie erwarteten entschlossenes Handeln. Warum um Himmels willen setzt die CDU morgen im Bundestag dann nicht ein Zeichen und sorgt dafür, dass die Netzentgelte endlich runtergehen? Das wäre doch das Zeichen! Das geht nicht mit der SPD, und das geht nicht mit den Grünen, haben Sie gerade gesagt. Ich vermeide mal die Frage, mit wem es dann gehen soll. Wir müssen wirklich wieder lernen, zu sagen, wo bei einem solchen Thema die Gemeinsamkeiten sind. Ich glaube, niemand von uns streitet darüber, ob die Energiekosten sinken müssen, ob die Bürokratie abgebaut werden muss das war übrigens schon ein Projekt im letzten Jahr und ob die Förderprogramme einfacher werden müssen - das hat sogar schon meinen Vorgänger Bernd Althusmann intensiv bewegt. Ich glaube, wir machen gerade etwas, was nicht klug ist: Wir versuchen, nur noch darzustellen, wo das Gegeneinander der Demokarten ist. Dabei haben wir doch eine gemeinsame Herausforderung! Warum sollten wir uns nicht an diesem europäischen Bild orientieren, das für uns alle gelten könnte? Ich bin sehr davon überzeugt, dass wir diesen Weg gehen müssen. Wir können den Antrag jetzt beraten. Die Antragsberatung kann ja auch Positionen ergeben, die funktionieren. Und dann lassen wir bitte die Debatte über das Bürgergeld weg, weil sie null dazu beitragen wird, dass wir morgen wettbewerbsfähiger sind. Das bringt doch nichts! Lassen Sie uns aus Niedersachsen heraus übergreifend deutlich machen, was die Kernpunkte sind, damit die Wettbewerbsfähigkeit in Niedersachsen funktioniert. Ich glaube, viele dieser Punkte greifen überall. Aber das muss das gemeinsame Ansinnen sein. Lasst uns dafür sorgen, dass die Wirtschaft sagt: Demokraten kriegen das hier gelöst! - Das können wir nur gemeinsam. Herzlichen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Danke. (Beifall bei der AfD Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung und die nachgeordneten Behörden verfahren bei Abschiebungen nach Gesetz und nach Rechtslage. Und die Rechtslage ist sehr eindeutig: Wenn jemand seine Abschiebung verhindert hat, dann bringen wir ihn zurück in die Aufnahmeeinrichtung, damit wir sie relativ schnell wiederholen können. In Haft nehmen können wir jemanden nur, wenn es einen strafrechtlichen Anlass gibt, zum Beispiel, wenn er aggressiv oder übergriffig ist oder wenn er Polizisten verletzt hat. Das haben wir in diesem Raum schon diskutiert, und deswegen wissen Sie das. Aber jemanden, der sich nicht strafrechtlich relevant verhalten hat, können wir nicht strafrechtlich behandeln und auch nicht in einer Justizvollzugsanstalt unterbringen. Deswegen nehmen wir ihn in der Landesaufnahmebehörde auf, um die Schnittstellen zu reduzieren und ihn so schnell wie möglich zurückzuführen. Danke schön. Vielen Dank. Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor,
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Sie haben das Mikro. Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, wie ist die Markteingangsstrategie der WohnRaum Niedersachsen? Das würde mich doch interessieren. - Danke. Vielen Dank. - Herr Minister!
Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD möchte hier den Eindruck erwecken, als wenn die Regenbogenflagge an Uniformen und an Fahrzeugen erlaubt sei und die Nationalflagge oder amtlich gesagt die Bundesflagge nicht. Das ist falsch, und diesem Eindruck möchte ich sehr deutlich widersprechen. Denn in der Bekleidungsvorschrift für die Polizei des Landes Niedersachsen ist sehr klar geregelt, dass das Anbringen von Flaggen und sonstigen Ansteckern insgesamt nicht zulässig ist. Es gibt lediglich wenige, weitestgehend dienstlich begründete Ausnahmen. ‑ Am besten, Sie hören einfach mal zu, Herr Bothe! Vielleicht kriegen Sie es dann auch mit. Das ist nachvollziehbar zu begründen: Die Polizei in Niedersachsen tritt mit einem einheitlichen und professionellen Erscheinungsbild auf. Dieser Auftritt stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Organe. Die Bürgerinnen und Bürger sollen jederzeit ihre Polizistinnen und Polizisten erkennen. Deshalb werden unterschiedliche oder zusätzliche Symbole vermieden. Die Uniform ist und bleibt die Uniform, meine Damen und Herren. Da in der Debatte auch das Thema Regenbogenflagge immer wieder thematisiert wird, möchte ich wiederholt festhalten das ist auch im Ausschuss dargelegt worden: Auch die Regenbogenflagge ist wie die Bundesflagge aus den eben genannten Gründen an Dienstfahrzeugen und auch an der Dienstkleidung nicht zulässig. ‑ Zwischen Dienstgebäuden und Uniformen gibt es einen Unterschied, Herr Bothe. Ich weiß nicht, ob Sie ihn verstehen. Bei Dienstgebäuden dagegen ist das Hissen von Regenbogen- oder Deutschlandflaggen zugelassen. Dies wird auch praktiziert. Noch einmal zur Erklärung: Ein Dienstgebäude ist ein Gebäude, in dem Menschen arbeiten. Eine Uniform ist etwas, was man anzieht. Das ist der Unterschied. In diesem Sinne, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, können wir alle sehr dankbar sein, dass es Frauen und Männer gibt, die sich jeden Tag für die Sicherheit in Niedersachsen einsetzen. Die Polizei in Niedersachsen hat einen harten Job. Sie macht ihn sehr gut. Ich bin ihnen allen in der Polizei in Niedersachsen sehr dankbar, dass sie das täglich machen. Daher haben wir ihnen in der Tat Respekt zu zollen und ihnen bestmögliche Rahmenbedingungen zu liefern. Da werden wir weiterhin im Gespräch bleiben, Frau Buschmann. Aber diese Debatten, die die AfD in jedem Landtagsplenum führt, hat die Polizei nicht verdient. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Letter of Intent war er für das Frühjahr 2023 vorgesehen, seit vielen Monaten ist er angekündigt, nun ist er endlich da - der Gesetzentwurf zur Neugestaltung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft! Hauptanlass für die Überarbeitung war die ungenügende, seit 2007 bestehende Regelung zur Finanzhilfe. Mehr Transparenz, vor allem aber Berechenbarkeit und die Verlässlichkeit für die mittelfristige Planung der Schulen sollte es geben. Auch variable Faktoren wie Tarifsteigerungen sollten dabei berücksichtigt werden. Die Eckdaten dafür wurden ganz am Ende der vorigen Legislaturperiode ich möchte mal sagen: mal eben noch im schon erwähnten Letter of Intent verabschiedet. Der vorliegende Entwurf orientiert sich eben an dieser eilig getroffenen Vereinbarung. Ist es nun der lange und sehnlichst erwartete große Wurf? Ich denke, daran gibt es berechtigte Zweifel. Ich sehe vor allem zwei Problembereiche: erstens die Verschärfung der Schulaufsicht über die Schulen in freier Trägerschaft, zweitens die weiterhin unzureichende Finanzierung dieser Schulen. Zum ersten Punkt: Ja, auch Schulen in freier Trägerschaft unterstehen in Deutschland laut Grundgesetz der Aufsicht des Staates. Und doch unterscheiden sie sich von den staatlichen Schulen. Gerade die sogenannten Privatschulen leben davon, dass sie die Grenzen des Schulbetriebs ausloten, dass sie diese gegebenenfalls auch ausweiten, um andere Lernformen zu leben und andere Pädagogik auszuprobieren. Und auch geeignete andere Personen außerhalb des engen staatlichen Rahmens als Lehrer einzusetzen, gehört dazu. Dies wird nun zukünftig durch zusätzliche Bürokratie erschwert, eventuell sogar verunmöglicht. Vermutlich mussten die Vertreter der freien Schulen sich im Letter of Intent diesen Passus in der Hoffnung abhandeln lassen, wenigstens zukünftig eine auskömmliche Finanzhilfe zu bekommen. Damit kommen wir zum zweiten Problembereich. In der Begründung zum Gesetzentwurf steht folgender Satz: „Eine Erhöhung der Finanzhilfe ist damit nicht per se verbunden." Diese wäre jedoch zwingend notwendig. In den vergangenen Jahren erreichten uns immer drängender werdende Hilferufe. Die Besuche von Gruppen von diesen Schulen laufen völlig anders ab als bei Gruppen von öffentlichen Schulen. Das Thema der unzureichenden Finanzierung steht fast immer im Zentrum der Gespräche mit den Abgeordneten. Diese Gespräche haben schon fast einen flehenden Charakter. Auch der Passus mit der Übergangsregelung lässt Böses erahnen. Vermutlich wird dies wie bei der Grundsteuererklärung ausgehen. Etliche Schulen werden, anders, als es vorhin dargestellt wurde, nach der neuen Regelung sogar noch schlechter dastehen als vorher. Eine Übergangsregelung löst bei diesen Schulen kein Problem, sie verzögert das mögliche Sterben dieser Schulen nur noch. Für mich gibt es da nur zwei Interpretationsmöglichkeiten. Möglichkeit eins: Die regierungstragenden Fraktionen präsentieren den Trägern zunächst ein Angebot mit völlig unzureichender Finanzierung, um sich dann in den Beratungen gnädig zu zeigen und den gebeutelten Schulen eine Finanzhilfe ganz knapp über dem Existenzminimum zuzugestehen. Das wäre dann wie auf dem Basar. Ich denke, seriös ginge anders. Es gibt aber auch noch eine zweite Möglichkeit: Den Regierungsfraktionen ist in Wirklichkeit, anders, als Frau Lansmann es eben dargestellt hat, eine vielfältige Schullandschaft eher ein Dorn im Auge und man ignoriert die Klagen der Schulen in freier Trägerschaft weiterhin ganz bewusst. Das Ganze hätte dann das Ziel, diese finanziell ausbluten zu lassen - Stichwort „staatliche Einheitsschule für alle". Angeblich soll sich der Gesetzentwurf am Letter of Intent orientiert haben. Und angeblich wurden bei der Erarbeitung auch die betroffenen Verbände mit eingebunden. Ob die Erwartungen der Schulen in freier Trägerschaft mit dem neuen Gesetzentwurf erfüllt werden, wird sich zeigen. Die ersten Klagen aus diesen Schulen erreichten uns bereits, und ich denke, da kommt noch mehr. Die Beratungen im Ausschuss werden also sehr interessant. Insbesondere bin ich auf die Anhörung gespannt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
In Niedersachsen mit Vernunft und Fortschritt in die Zukunft: Windräder aufbauen statt abreißen. Für saubere Energie und Grünen Wasserstoff.
zumal Sie genau das gerade gefordert haben? Vielen Dank, Herr Bajus. - Herr Pohlmann, Sie können fortfahren. Vielen Dank für die Frage, Herr Bajus. Ich frage mich eher, warum Sie das in den letzten drei bis vier Jahren nicht gemacht haben. Diese Frage muss auch erlaubt sein. Wir haben schon vor zwei, drei Jahren beim Stahlwerk zusammengesessen und gesagt: Wir nehmen diese Botschaft mit nach Berlin! - Sie haben den direkten Rat zu den Regierungskollegen, die es über drei, vier Jahre nicht hinbekommen haben, bei der Stromsteuer, bei den Netzentgelten Veränderungen zu beschließen. Jetzt steht das in unserem Wahlprogramm ganz klar drin. Sie wissen auch, in welche Richtung wir gehen wollen. Wir werden das direkt nach der Bundestagswahl auch anpacken. Wir müssen die Kapazitäten bzw. das Vermögen, das wir bei Terminals, beim Speichern und beim Gasnetz schon haben,
Freie Märkte wiederherstellen und Wohlstand bewahren - niedersächsische Wirtschaft schützen vor dem Wirtschaftsdirigismus grüner Transformationspolitik
Herr Najafi, Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Sachtleben, Sie sind auf jeden Fall für Nachhaltigkeit. Das war eine nachhaltig schlechte Rede. Herzlichen Glückwunsch dazu! Sie arbeiten auch an einer nachhaltig schrumpfenden Wirtschaft in Deutschland. Sie haben ja jetzt mehrere Sachen angesprochen. Sie haben den Wohlstand angesprochen. Auch da frage ich mich, von welchem Wohlstand Sie sprechen, weil wir uns ja gerade in einer Verarmung bzw. in einer Deindustrialisierung befinden und der Wohlstand natürlich ins Ausland abwandert. Allein von 2021 bis 2023 haben 300 Milliarden Euro Kapital Deutschland netto verlassen, und das selbstverständlich unter Ihrer Politik. Dann haben Sie auch noch russisches Gas angesprochen. Was halten Sie von einem staatlichen Energieunternehmen unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur? SEFE ist ja aus der Gazprom unter Treuhandverwaltung gestellt worden. Die sagen nämlich, es gibt keine rechtliche Grundlage für die Kündigung bestehender Verträge für den LNG-Import aus Russland. SEFE! Das sagt genau dieses Unternehmen. Ich frage Sie weiter: Mit welcher Grundlage wollen Sie denn sagen, dass wir schlecht für die Wirtschaft seien, wenn Sie regieren, während hier gerade die Wirtschaft flöten geht? Mit welcher Grundlage wollen Sie sagen, dass wir in irgendeiner Weise alle Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund abschieben wollen, wenn zum Beispiel in Wilstedt zehn kolumbianische Pflegekräfte abgeschoben werden sollen, obwohl sie einen Arbeitsvertrag haben? - Alles unter Ihrer Regierung! Das sind nicht wir. Wir würden die niemals abschieben. Nicht wir sind das Problem. Sie sind das Problem, meine Damen und Herren!
Zwischenfrage. Ich habe hier den Continuous Dialogue angesprochen. Jetzt wundern sich die Fachleute, inwieweit sich das Land Niedersachsen in diesen Prozess einbringen sollte. Können Sie erläutern, weshalb das Land Niedersachsen zu spät in diesen Prozess gegangen ist, wenn dieser in Form des Continuous Dialogues doch erst jetzt im Februar startet? Ganz einfach, weil man sich auf etwas vorbereiten muss, strategisch denken muss und Konzepte entwickeln muss.
Die Fachkräfte von morgen brauchen jetzt unsere bestmögliche Unterstützung - berufliche Orientierung an niedersächsischen Schulen ausbauen und weiterentwickeln!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen nun das zweite Mal in dieser Plenarwoche über das wichtige Thema Berufsorientierung. Allein das ist schon ein gutes und wichtiges Signal in das Land. Rot-Grün hat unseren Antrag am Mittwoch abgelehnt. Jetzt, anderthalb Jahre nach unserem Antrag, bringen Sie Ihre eigenen Punkte ein. Auch das ist erst mal ein gutes Signal, dass etwas kommt. Eigentlich wollten Sie ja auf den neuen BO-Erlass der Kultusministerin warten. Der sollte im Herbst letzten Jahres fertig und jetzt eigentlich in der Verbandsanhörung sein. Offensichtlich hat es auch Ihnen jetzt zu lang gedauert. Was also enthält Ihr Antrag? Sie wollen Berufsorientierung an Gymnasien stärken. Dazu wollen Sie auch dort zum Beispiel ein Pflichtpraktikum einführen. Vor 48 Stunden haben Sie das noch abgelehnt. Sie wollen Kooperationen zwischen allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen intensivieren. Vor 48 Stunden haben Sie das noch abgelehnt. Die genauso wichtige Kooperation und Vernetzung mit Unternehmen und Kammern lassen Sie zum Beispiel völlig außen vor. Sie wollen das Thema Berufsorientierung in der Lehrkräfteausbildung stärken. Gut so! Vor 48 Stunden haben Sie das noch abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich finde es ziemlich unredlich, dass Sie hier am Mittwoch gegen all diese Punkte stimmen und heute genau das als Maßnahmen vorschlagen. Das ist schon ein ziemlich starkes Stück. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausbau inklusiver Angebote in der Berufsorientierung ist in der Tat ein spannender Punkt in Ihrem Antrag, über den wir auch im Gesamtkontext der Inklusion in den Schulen noch sprechen müssen. Gleichzeitig gilt es, die Bildungs-ID voranzutreiben. Gut, dass Sie das aufgenommen haben. Sie schlagen zumindest eine Prüfung vor, wie die Bildungs-ID auch in der Berufsorientierung genutzt werden kann. Ansonsten lassen Sie in Ihrem Antrag allerdings das gesamte Thema der Digitalisierung, der digitalen Angebote, der Apps und auch des Einsatzes von künstlicher Intelligenz vollständig außer Acht. Wie wollen Sie eigentlich Berufsorientierung im Jahr 2025 gestalten, ohne an die Möglichkeiten der digitalen Welt zu denken? Das ist völlig lebensfremd. Denn eines ist doch klar: Eine gute Berufsorientierung, die den Schülerinnen und Schülern Konzepte anbietet, mit denen sie wirklich etwas anfangen können, muss die Schülerinnen und Schüler doch dort abholen, wo sie sind. Das muss dann eben auch über Apps funktionieren. Das muss auch im digitalen Raum stattfinden. Ebenfalls lassen Sie den Punkt vollständig außen vor, was wir eigentlich mit den Schülerinnen und Schülern machen, die keine Perspektive nach der Schule gefunden haben, die keinen Berufsweg einschlagen. Übrigens: Unabhängig davon, ob sie einen Schulabschluss machen oder nicht, dürfen wir diese Menschen nicht übersehen. Die Schulen können bereits heute eine Meldung an die Bundesagentur für Arbeit machen, damit diese eine Beratung anbieten kann. Wir wollen, dass diese Meldung zum Standard wird, sodass kein Mensch im System verlorengehen kann. Weiterhin weigern Sie sich, anzuerkennen, dass die Beauftragten der Berufsorientierung in den Schulen auch Zeit dafür brauchen, diese wichtige Aufgabe zu leisten. Wir bleiben dabei: Die Streichung der Anrechnungsstunden der BO-Beauftragten ist ein Fehler und muss rückgängig gemacht werden. Meine Damen und Herren, ja, Ihr Antrag enthält einige kluge Punkte ohne Frage. Die meisten davon haben Sie aber vor 48 Stunden noch abgelehnt. Darüber hinaus ist Ihr Antrag nicht weitgehend genug. Wichtige Trends und große Fragen ich bin darauf eingegangen lassen Sie unbeantwortet. Aber eines ist nach den Beratungen hier am Mittwoch und auch in den letzten anderthalb Jahren ganz klar: Der Ausschuss hat sich umfassend mit der Berufsorientierung beschäftigt. Wir können Entscheidungen treffen, oder wir können noch ein weiteres Jahr warten. Aber wir haben uns schon ein Jahr lang detailliert damit auseinandergesetzt. Wir haben eine tolle Bereisung nach Oldenburg durchgeführt. Wir haben mit Experten gesprochen. Wir haben viel darüber diskutiert. Ihr Antragstitel enthält eine richtige Feststellung, nämlich dass die Fachkräfte von morgen unsere Unterstützung jetzt brauchen jetzt, nicht in einem Jahr, nicht in anderthalb Jahren, sondern jetzt. Da wir sicherlich alle miteinander kein Erkenntnisproblem haben, was die Berufsorientierung braucht, sondern einfach in der Umsetzung nichts passiert, fordere ich Sie auf Herr Meyn wird ja gleich auch noch sprechen: Wir können eigentlich schon heute über diesen Antrag abstimmen. Wir haben alle Informationen. Beantragen Sie doch die sofortige Abstimmung! Wir wären bereit. Herzlichen Dank.
Aufbruch statt Abbruch - energieintensive Industrien zu Transformationsgewinnern machen
Deutschland gedeckt. In Niedersachsen haben wir schon 2023 rechnerisch 100 % geschafft. Der Ausbau der Erneuerbaren sorgt für sinkende Emissionen, dafür, dass wir unsere Klimaziele erreichen können, und auch für günstigere Strompreise. Im letzten Jahr sind weltweit so viele Stromerzeugungskapazitäten zugebaut worden wie niemals zuvor - wir sind also in guter Gesellschaft. Davon waren 86 % Zubau erneuerbarer Stromerzeugung. Der klimaneutrale Umbau unserer Energieversorgung ist das größte Wohlstandssicherungsprojekt unserer Generation, und er ist die Grundlage dafür, energieintensive Industrien zu Transformationsgewinnern zu machen. Frau Kura - Herr Thiele, wenn Sie ruhig sind, könnte ich Frau Kura fragen, ob sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hilbers zulässt. Nein, danke. Dann fahren Sie bitte fort! Ich nehme an, ich nehme die Antwort gleich vorweg. Denn der Ausbau der erneuerbaren Energien läuft jetzt in Deutschland endlich wieder auf Hochtouren, und er darf jetzt nicht ausgebremst werden. Liebe KollegInnen, neben dem Netzausbau geht es darum, den günstig erzeugten Ökostrom zu speichern und ihn effizient für industrielle Prozesse einzusetzen. Ja, es gibt Spitzen bei den Strompreisen, aber auch dafür gibt es eine Lösung. Denn technische Lösungen wie Batterieparks und grüner Wasserstoff werden für niedrige Preise und für ständige Verfügbarkeit dieser günstigen Solar- und Windenergie sorgen. Wir haben einen Batterieboom, der gerade eingesetzt hat. Und auch das ist Grund für Zuversicht. Wir erleben ein exponentielles Wachstum der Speicherkapazitäten bei gleichzeitigem Preissturz. Liebe KollegInnen, ja, in der Phase des Übergangs Ein Moment, Frau Kura! Herr Vizepräsident Nacke, Frau Diallo-Hartmann, bitte nicht über die Bänke hinweg einen Streit entfachen! Fahren Sie fort, Frau Kura! Danke, Frau Präsidentin. Es ist so: In der Phase des Übergangs müssen Reservekapazitäten vorgehalten werden. Und dadurch entstehen am Markt Preisspitzen, die die Industrie belasten. Obwohl die Industriestrompreise im Schnitt im letzten Jahr auch durch den Ausbau der Erneuerbaren sogar günstiger waren als 2017, besteht hier noch politischer Handlungsbedarf. Deshalb ist es richtig, dass neben dieser Landesregierung auch Bundeswirtschaftsminister Habeck gute Vorschläge gemacht hat, die energieintensive Industrie in dieser Phase des Umbaus zu entlasten - mit der Senkung der Netzentgelte, mit einem verlässlichen niedrigen Industriestrompreis. Damit könnten die Preise für die Industrie halbiert werden. Liebe KollegInnen von der CDU, Sie tun etwas Sinnvolles für den Wirtschaftsstandort und für die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Industrie, wenn Sie den Vorschlägen, die auf dem Tisch liegen, im Bundestag noch vor der Wahl zustimmen. Liebe KollegInnen, wir reden auch viel über die klimaneutrale Produktion von grünem Wasserstoff. Den brauchen wir für Stahl, für Zement. Auch da sind wir in Niedersachsen auf einem sehr, sehr guten Weg. Mit dem Salcos-Projekt der Salzgitter AG ist Niedersachsen auf dem Weg zur Technologieführerschaft für grünen Stahl und zugleich dabei, Schritt für Schritt für 10 % an Einsparungen niedersächsischer Emissionen zu sorgen. Das sichert Wohlstand, Arbeitsplätze und die industrielle Substanz. Nächstes Jahr geht es los. Dann gehen 100 MW Elektrolyse in den Betrieb. Ab 2027 wird Salzgitter mit 150 000 t pro Jahr einer der größten Wasserstoffkunden sein. Manch einer fragt sich das haben wir jetzt auch wieder gehört, woher dieser grüne Wasserstoff kommen soll. Erstens. Dafür sorgen wir hier in Niedersachsen mit dem erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Und zweitens werden wir natürlich auch importieren. Als Küstenland stehen wir auch dort gut da. Gerade erst am Wochenende hat Schottland wieder ein Angebot gemacht. Also, Sie sehen, es gibt jede Menge berechtigte Gründe für Zuversicht - nicht zuletzt das beherzte Handeln dieser Landesregierung und die gute Zusammenarbeit insbesondere von Klima- und Energieminister Meyer und Wirtschaftsminister Lies. Aber das möchte ich jetzt auch einmal sagen es gibt auch Standortrisiken, gerade für uns in Niedersachsen. Und das sind Friedrich Merz und der energiepolitische Zickzackkurs der CDU. Ich frage mich wirklich, wie das zusammenpasst: Mal will Merz ganz Deutschland mit grünem Wasserstoff heizen und damit Auto fahren, und mal fragt er öffentlich, woher der überhaupt kommen soll. Das zeugt weder von Wirtschaftskompetenz noch von Unternehmergeist, und es ist gut, dass die Industrie und die Beschäftigten hier so klar widersprochen haben. Liebe KollegInnen, wer für Deutschland Verantwortung übernehmen will, der muss alles daran setzen, dass der klimaneutrale Umbau unserer Wirtschaft gelingt. Dafür brauchen wir keine Zweifel, dafür brauchen wir Taten. Ich hoffe, dass wir das gemeinsam demokratisch auch hier im Land weiter angehen werden.
Frage ist angekommen, Frau Camuz? Ja. Vielen Dank für die Zwischenfrage. Ich bedauere, dass Sie anscheinend seit 2023 überhaupt nicht in den Anhörungen zugehört haben, dass Sie sich mit diesem Thema nicht beschäftigt haben. Ihre Zwischenfrage zeigt vielmehr, dass Sie nichts dazugelernt haben. Es geht darum, dass bestimmte Menschen einer Strafe ausgesetzt sind, der sie sozusagen nicht entkommen können, weil es eine Klientel ist, die nicht einmal die entsprechenden Briefe öffnet. Oft wissen sie gar nicht, dass es überhaupt die Möglichkeit der Haftvermeidung gibt. Genau deswegen wollen wir eine proaktive Ansprache, sodass die Menschen face to face erfahren, woran sie sind, und sie gemeinsam Hand in Hand in ein straffreies, geregeltes Leben überführt werden können. Das ist die Realität. Deswegen sollte es auch in Ihrem Interesse sein, dass wir nicht solche Menschen, die selbst Opfer verschiedener Umstände sind, in unseren Gefängnissen haben, sondern dass wir ihnen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen - und das macht die Straffälligenhilfe. Vielen Dank für diese sehr wichtige Arbeit. Ich bin so froh, dass wir diese Arbeit über die politische Liste mit zusätzlichen 800 000 Euro würdigen. Da muss das Geld hin! Das ist nicht populistisch, das ist nicht ideologisch, das ist das Richtige, was wir jetzt machen. Dank der Straffälligenhilfe wurden 30 000 Hafttage nicht vollstreckt.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Das würde mich doch interessieren. - Danke. Vielen Dank. - Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ebken, da diese Zwischenbemerkung kam, bin ich doch noch mal aufgefordert, das zu nennen. Ich müsste über eine Markteintrittsstrategie gar nicht mehr reden, wenn wir schon im Markt wären. Und wir wären schon im Markt, wenn wir die notwendige Entscheidung in der letzten Legislaturperiode gemeinsam getroffen hätten. Das wäre klug gewesen; denn dann hätten wir keine Zeit verloren. Und ich kann es auch nicht lassen: Wir müssten auch eine Markteintrittsstrategie gar nicht mehr machen, wenn sich das Land und viele andere übrigens auch gerade kommunale Wohnungsbaugesellschaften nicht aus der Frage verabschiedet hätten: Welche Verantwortung trägt eigentlich der Staat für Daseinsvorsorge und für bezahlbares Wohnen? Denn es war ein Fehler, sich davon zu verabschieden. Es war ein Fehler, der generell gemacht wurde, weil die Gesellschaft den Eindruck hatte: Warum soll sich der Staat ums Wohnen kümmern? Das machen doch die anderen. - Heute führen wir eine Debatte darüber, ob der Staat vielleicht nicht genug dafür tut, dass es bezahlbares Wohnen gibt. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Markteintrittsstrategie ist sozusagen in unterschiedlichen Phasen definiert. Natürlich brauchen wir eine Phase, in der wir zum Beispiel Flächen, die in öffentlicher, in Landeshand sind, gemeinsam entwickeln, in der wir also Quartiere großräumiger entwickeln, um mehr Wohnraum zu schaffen. Das bedarf aber viel Zeit für Planungen und Vorbereitungen. Wir haben jetzt nicht angefangen, viel Personal einzustellen, sondern wir wollen Ergebnisse haben. Das ist sozusagen unsere Mittelfristperspektive. Die Kurzfristperspektive ist, zu sagen: Das, was heute schon möglich ist, zu realisieren, wollen wir realisieren. Wir wollen dafür sorgen, dass mit den Mitteln, die wir haben, so schnell wie möglich Wohnraum geschaffen wird, der sonst nicht geschaffen würde. Ich glaube, das ist auch die Anforderung, die das Parlament hat. Je eher wir die Mittel, die wir haben, binden können, umso größer ist die Chance, weitere Mittel für zusätzlichen Wohnraum zu bekommen. Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen nun zur vierten Zusatzfrage für die Fraktion der CDU. Dafür hat sich zu Wort gemeldet:
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Bitteschön! Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Welche Maßnahmen, beispielsweise organisatorischer, sächlicher oder personeller Art, hat die Landesregierung durchgeführt, um die Abschiebung in Niedersachsen zu erhöhen? - Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Buschmann. - Die Frau Ministerin antwortet.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Welche Verbesserung der Bundesförderung für den Immobilienerwerb durch Familien will die Landesregierung über den Bundesrat 2025 erreichen? Herr Minister! Das Redepult gehört erneut Ihnen.
Verlässliche Arzneimittelversorgung in Niedersachsen endlich herstellen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen Abgeordnete! Eine verlässliche Arzneimittelversorgung in Niedersachsen ist eine dringende Notwendigkeit. Die Zahl der fehlenden Medikamente ist seit Jahren besorgniserregend. Am Stichtag, nämlich dem 14. Januar dieses Jahres, waren es 448 Lieferengpassmeldungen. Aktuell sind sieben Bekanntmachungen nach § 79 Abs. 5 des Arzneimittelgesetzes zur Versorgungsmangelsituation veröffentlicht. Betroffen sind Wirkstoffe wie Fosfomycin, Diaformin, Natriumchlorid, Natriumperchlorat, antibiotikahaltige Säfte für Kinder, Salbutamol und Folinsäure. Es ist höchste Zeit, diese Situation zu transformieren. Wenn die Bevölkerung von globalen Lieferketten abhängt, entsteht ein unerträgliches Versorgungsrisiko. Die Abhängigkeit von Medikamentenproduzenten in Fernost ist nicht nur wünschenswert, sondern notwendig. Deutschland wurde einmal als Apotheke der Welt bezeichnet. Derzeit beziehen wir unter anderem Medikamente aus Drittstaaten. In Niedersachsen gibt es vom Harz bis in den hohen Norden Unternehmen, die pharmazeutische Produkte herstellen. Ich gebe Ihnen einige Beispiele: Dreluso Pharmazeutika Dr. Elten & Sohn GmbH in Hessisch Oldendorf, Dr. Paul Lohmann GmbH aus Emmerthal und Hameln Pharma GmbH aus Hameln, um nur drei Unternehmen zu nennen, die ihren Standort im Landkreis Hameln-Pyrmont haben. Leider produzieren sie in der Regel nicht die Medikamente, die in Deutschland fehlen und für die das Bundesinstitut für Arzneimittel einen Versorgungsmangel festgestellt hat. Grundsätzlich dürfen Sie aber alle mit mir einer Meinung sein, dass es Aufgabe der Regierung ist, für eine Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu sorgen. Dazu war die Regierung bisher nicht in der Lage. Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz aus dem Jahre 2023 hat keinen Effekt. Das ist auch die Aussage des Apothekerverbandes. Er bezeichnet dieses Gesetz als wirkungslos. Weder der Minister noch der Ministerpräsident scheinen einen positiven Einfluss auf den Kollegen Lauterbach gehabt zu haben oder zu haben. Und wie Sie unlängst der Kollegin Bauseneick geantwortet haben, sind Ihre Ideen für Problemlösungen sehr begrenzt. Auf die Frage, ob die Landesregierung einen Medikamentenproduzenten für eine Produktion an einem niedersächsischen Standort anwerben will, war die Antwort, ich zitiere: Zur direkten Ansprache von potenziell interessierten Unternehmen werden unterschiedliche Maßnahmen wie Messebesuche sowie insbesondere Netzwerkaktivitäten durchgeführt. - Werte Landesregierung, das kann nicht Ihr Ernst sein! Und ich will noch einen Teil aus Ihrer von Ideen nur so sprudelnden Antwort zitieren. Auf die Frage „Hat die Landesregierung eine Strategie, falls ein Lieferengpass für ein bestimmtes Medikament besteht?" gab die Landesregierung unter anderem in ihrer Antwort folgende Maßnahmen an: Kontingentierung von Arzneimitteln also Pillen abzählen, Prüfung der Verfügbarkeit von Kontingenten aus Drittstaaten, Abweichen vom Arzneimittelgesetz durch Allgemeinverfügung vom 1. Februar 2024, wonach nicht ich wiederhole: nicht zugelassene oder nicht mit einer deutschsprachigen Kennzeichnung ausgestattete Arzneimittel in Verkehr gebracht werden dürfen. Diese Antwort unterstreicht einen wesentlichen Grund für die Versorgungsengpässe. Wir in Deutschland konkurrieren mit anderen Ländern um eine Vielzahl von Medikamenten auf dem Weltmarkt. Da Medikamente und Wirkstoffe nur noch an wenigen Orten auf der Welt und von wenigen Herstellern produziert werden, liefern diese Unternehmen dorthin, wo die besten Preise erzielt werden und wo die Bürokratie nicht so erdrückend ist wie in Deutschland. Sehr geehrter Herr Weil, sehr geehrter Dr. Philippi, wir fordern in unserem Antrag, dass Sie sich auf Bundesebene für eine importminimierende, besser noch eine importunabhängige Produktion von pharmazeutischen Wirkstoffen einsetzen und sich nicht in erster Linie über das Arzneimittelgesetz hinwegsetzen. Liebe Kollegen, Sie können in den Beratungen im Ausschuss all Ihre Ideen einfließen lassen, damit der Ausbau und die Stärkung der pharmazeutischen Industrie in Niedersachsen gelingen kann. Unser Land darf nicht weiter abhängig von Arzneimittelimporten sein. Dies wäre ein entscheidendes Signal für die Bürger, dass ihre Gesundheit an erster Stelle steht, und es würde darüber hinaus die Arbeit von Ärzten und Apothekern wesentlich erleichtern. Es ist an der Zeit, dass Deutschland, einst bekannt als Apotheke der Welt, seine Rolle wieder einnimmt. Niedersachsen könnte dazu beitragen, die Kapazitäten und die Expertise dazu aufzubauen. Wir müssen nun die Weichen richtig stellen, begangene Versäumnisse korrigieren, sodass die Arzneimittelversorgung nicht weiter gefährdet ist. Es ist Zeit für Deutschland. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Kollegin Klages. - Als Nächstes hat
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, welches sind nach Ihrer Beurteilung die drei folgenschwersten Fehler, die Sie in Ihrer fast zwölfjährigen Amtszeit begangen haben, die zu der dramatischen wirtschaftlichen Situation in Niedersachsen geführt haben?
Regionale Daseinsvorsorge und Zusammenhalt in den ländlichen Räumen stärken - Erfahrungen aus dem Modellprojekt "Regionale Versorgungszentren (RVZ)" weiterentwickeln und landesweit ermöglichen
ein bisschen Rücksicht zu nehmen und Ruhe einkehren zu lassen. Frau Laue, Sie haben das Wort. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie leben in einer kleinen Gemeinde im ländlichen Raum, weit entfernt von den großen Städten. Der nächste Arzt ist kilometerweit entfernt. Der Bus dorthin fährt nur selten, und mit jedem Jahr wird die Situation schwieriger. Genau das ist die Realität in Niedersachsen. Hier sollen die RVZ als Lösung dienen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich wollen wir alle die RVZ zu einer Erfolgsgeschichte machen. Aber dafür brauchen wir Ehrlichkeit. Ein „Honigtopf" mit hoher Investitionsförderung reicht perspektivisch nicht aus. Insbesondere dürfen die Kommunen nicht in eine Rolle gedrängt werden, die sie weder finanziell noch personell ausfüllen können. Wie die kommunalen Spitzenverbände betonen, tragen die Kommunen ein enormes finanzielles Risiko. Gerade strukturschwache Regionen, die eigentlich besonders profitieren sollen, können das kaum stemmen. Eine langfristige finanzielle Absicherung wäre zwingend notwendig, ist aber aktuell nicht vorgesehen. Meine Damen und Herren, auch die Kassenärztliche Vereinigung bringt einen wichtigen Aspekt auf den Punkt: Die bisherigen RVZ haben selten neue Versorgungen geschaffen. Oft wurden nur vorhandene Arztsitze verlagert. Warum? Weil es kaum gelungen ist, neue Ärzte für die ländlichen Regionen zu gewinnen. Das ist eine gefährliche Scheinlösung, die Ressourcen bindet, ohne die Versorgung zu verbessern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als CDU-Fraktion werden uns enthalten. Wir unterstützen das Ziel einer besseren Versorgung im ländlichen Raum - aber nicht mit diesem Ansatz. Ein zentraler Kritikpunkt ist der Punkt 2. Der enge Austausch zwischen dem MS und dem MB mag gut gemeint sein. Eine klare Zuständigkeit wäre besser. Alles andere würde in der Praxis eher zu Verzögerungen, zusätzlicher Bürokratie und unklaren Zuständigkeiten führen. Diese Aufgabe gehört ins MS. Im Kern besteht ein RVZ aus einem MVZ plus einem weiteren sozialen, integrativen oder ähnlichen Angebot. Genau deshalb ist das MS prädestiniert. Dort liegt bereits die Kompetenz für die MVZ, und dort sollte auch die Verantwortung für die RVZ gebündelt werden. Wir sehen das Potenzial der RVZ, aber sie sind nicht die Patentlösung. Wir müssen die Strukturen stärken, bevor wir sie landesweit ausrollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass im aktuellen Haushalt weitere Mittel für die RVZ vorgesehen sind, ist gut für den ländlichen Raum. Doch die vorgelegten Maßnahmen reichen nicht aus, um soziale Strukturen und medizinische Versorgung landesweit zu sichern. Es braucht weitergehende strukturelle Veränderungen - auch bei der KVN, die ihrem Versorgungsauftrag nicht immer nachkommt. Hier gilt es anzusetzen und Druck zu machen. Und siehe da: Das Sozialministerium ist der richtige Ansprechpartner. Wie angekündigt, werden wir uns bei diesem Antrag aus den dargelegten Gründen enthalten. Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, dass wir die ländlichen Räume nicht nur im Blick haben, sondern sie aktiv stärken wollen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Fachkräfte von morgen brauchen jetzt unsere bestmögliche Unterstützung - berufliche Orientierung an niedersächsischen Schulen ausbauen und weiterentwickeln!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Leben gibt es zwei ganz besonders wichtige Entscheidungen. Die eine Entscheidung ist diejenige für den Partner oder die Partnerin, und die zweite ist, welchen Beruf man wählt. Bei der zweiten können wir politisch durchaus den Rahmen setzen und sind wir dazu aufgefordert. Mich begeistert es, wenn ich in Oberschulen und IGSen bin und sehe, mit was für einer Handlungsorientierung dort berufliche Orientierung betrieben wird. Wir haben hier auch eine Schulklasse, die wird dabei auch etwas erlebt haben. Mit Schülerfirmen werden dort ganz real Schwerpunkte gesetzt, und mit außerschulischen Partnern gibt es dort Kooperationen. Es ist also großartig, was dort aktuell läuft. Auch an den niedersächsischen Gymnasien wird das Thema berufliche Orientierung immer stärker gelebt. Der Erlass 2018 hat da wirklich vieles ins Rollen gebracht. Ich selber durfte dann Koordinator für berufliche Orientierung werden und konnte sehen, dass dort mit 25 Praxistagen und vielen weiteren Maßnahmen wirklich etwas ins Rollen gebracht worden ist. Aber wir stellen jetzt fest: Wir brauchen dort noch mehr Verbindlichkeit, wir brauchen noch ein weiteres verpflichtendes Praktikum in den Gymnasien, möglichst im Jahrgang 8/9. Das wollen wir mit diesem Antrag voranbringen. Die Gleichwertigkeit von Ausbildung und Studium gilt es auch auf diesem Weg herauszustellen. Der neue Erlass berufliche Orientierung soll dahin gehend noch praxisnäher aufgestellt werden. Für den kommenden Erlass, Herr Reinken, wurde meines Erachtens nie ein Zeitplan genannt. Ich weiß nicht, woher Sie diese Information nehmen. Nun zu den konkreten Inhalten insgesamt dieses Antrages. Das ist ja schon etwas überraschend, liebe Kollegen und Kolleginnen der CDU. Ich werde das gleich dezidiert vortragen. Denn vorgestern wurde ich von der Kollegin Bauseneick Mitglied im Kultusausschuss gefragt: Zukunftstag ist dies das Konzept von Rot-Grün? - Es ist ein bisschen schade, wenn man diesen Antrag im Kultusausschuss nicht mal gelesen hat. Heute am Zeugnistag ist das nicht so gefährlich die Zeugnisse sind geschrieben, aber die Bewertung erspare ich mir. Das war aber schon etwas merkwürdig. Insofern: Nein, ein Zukunftstag reicht nicht aus. Ich werde das jetzt noch einmal ganz dezidiert vortragen. Sie haben ja auch kluge Punkte genannt. Der erste ist natürlich unser Ziel, im Rahmen des Niedersächsischen Schulgesetzes eine Verankerung der beruflichen Orientierung in allen weiterführenden Schulformen zu implementieren und des Weiteren geeignete Unterstützungsmöglichkeiten zur Umsetzung der beruflichen Orientierung in den Schulen zu bieten und eine wirksame schulinterne und außerschulische Koordination zu ermöglichen. In der Schule findet die wesentliche Arbeit von Lehrkräften, aber mittlerweile auch von Sozialpädagogen statt. Weiter ist es unser Ziel, die schulischen Betriebspraktika das habe ich gesagt auszubauen und zu flexibilisieren. Sie merken also: Es geht nicht nur um den Zukunftstag. Ein weiterer Punkt ist, die Zusammenarbeit zwischen allgemein- und berufsbildenden Schulen zu intensivieren und Kooperationen bei Praxistagen zu stärken. Hier ist ein ganz expliziter Punkt, Herr Reinken, warum wir mit Ihrem Antrag einfach nicht mitgehen konnten. Sie wollen nämlich ganz zentralistisch einen Kooperationszwang vorschreiben. Dabei gehen wir nicht mit. Wir wollen Freiräume für unsere Schulen in diesem Punkt. Das möchten im Übrigen auch viele Vertreter aus der Wirtschaft, die sagen: Verdammte Kiste, warum jetzt eine verordnete Kooperation? Die sind da nämlich weitestgehend aus dem Spiel genommen. Ein weiterer Punkt: Die Einbeziehung und Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten sind uns wichtig. Ferner das haben Sie auch gesagt ist die Lehramtsausbildung ein Punkt. In den Fachcurricula gilt es, in jedem Bereich Praxisbezüge zu implementieren. Dadurch wird der Unterricht interessant. Dadurch werden Lebensweltbezüge deutlich. Ein weiterer Punkt: Kompetenzfeststellungsverfahren sind wichtig. Die Pflicht zu einem Profil AC so sagte es auch eben meine Kollegin Frau Nzume sehr genau sollte allerdings überdacht werden. Alles muss danach ausgerichtet werden, wie durchführbar es letztendlich ist. Der Punkt „Einführung einer Schüler-ID bzw. Auszubildenden-ID" ist wirklich ein Punkt, der uns extrem voranbringen könnte. Die Schüler-ID würde eine bessere Nachvollziehbarkeit von Bildungsbiografien ermöglichen und auch die Teilnahme an BO-Maßnahmen digital dokumentieren. Das ist ein wesentlicher Punkt. Ich fahre fort: weiterer Einbezug der Angebote der Berufsberatung. Man muss nämlich wissen: Hier arbeiten Bund und Land Hand in Hand. Das funktioniert sehr gut mit den Berufsberaterinnen und Berufsberatern der BA, die in die Schule kommen, die gut geschult sind und die Schülerinnen und Schüler wirksam beraten. Daran wollen wir natürlich festhalten. Dann kommt der Punkt, der von Ihnen auch gelobt wurde: Ausbau inklusiver Angebote im Kontext der beruflichen Orientierung, beispielsweise durch Maßnahmen der individuellen Förderplanung beruflicher Integration. Die Zusammenarbeit der beruflichen Orientierung mit der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit und den Ausbau der beruflichen Orientierung in Förderschulen wollen wir vorantreiben. Genauso wollen wir auch die berufliche Orientierung im Rahmen des Startchancen-Programms weiterführen und einbauen. Sie haben also gehört: Da gibt es noch weitere Aspekte, die bei Ihnen nicht vorhanden waren. Aber ich fand es auch durchaus interessant zu sagen: Wir müssen auch mehr das Haptische, das Werken einbauen. Deswegen die Aufforderung: Lassen Sie uns das doch in einem gemeinsamen Antrag zusammenführen! Bei dem Antrag „Retten macht Schule" haben wir das auch hinbekommen. Man sollte hier nicht immer nur das Trennende erwähnen. Aber ich wiederhole mich: Es waren einige Aspekte dabei, die nicht zustimmungswürdig sind. Unsere außerschulischen Partnerinnen und Partner gilt es doch einzubauen. Das haben Sie von Beginn an nicht getan. Sie haben einen Antrag geschrieben, Sie sind nach Oldenburg gefahren, Sie haben sich das angehört und nichts davon ist in Ihren Entschließungsantrag eingeflossen. Das unterscheidet Sie von unserem Entschließungsantrag. Deswegen freue ich mich auf die knackige Ausschussdiskussion. Besten Dank und ein schönes Wochenende!
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Olaf Lies. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, uns allen ist klar wir haben das gestern intensiv diskutiert: Wir erleben nun im dritten Jahr einen starken Einbruch in der Bau- und Immobilienwirtschaft, der uns umtreibt. Der Neubau ist stark zum Erliegen gekommen. Der Anstieg der Kosten für Wohnen und damit für die Lebenshaltung ist inzwischen für viele eine extreme Herausforderung und damit auch eine gesellschaftliche Herausforderung. Wir haben in Niedersachsen eine Vielzahl an Maßnahmen auf den Weg gebracht, um mitzuhelfen, diese Herausforderungen zu meistern. Das ist die erste Kernbotschaft. Es ist nicht eine Lösung, die hilft, sondern es geht um eine Summe an Maßnahmen. Ich will ein paar davon nennen, die ich in Teilen gestern auch schon beschrieben habe. Das Erste ist: Wir müssen runter mit den Preisen beim Bauen. Das ist das Thema Bauordnung, ein mutiges Paket, mit dem es geht, im Bestand weiteren Wohnraum zu schaffen, ohne dies über zusätzliche Auflagen, die man hat, zu sehr zu verteuern. Da ist aber auch die Frage des Gebäudetyps E. Es muss möglich sein, Wohnraum zu einem Preis zu schaffen, der auch wieder Mieten möglich macht, die Menschen sich leisten können. Ziel müsste sein, Richtung 10 Euro zu kommen, und dann müsste der Rest über die soziale Wohnraumförderung abgefedert werden. Aber es wird auch um das CO2-Kostenaufteilungsgesetz gehen und darum, dafür zu sorgen, dass wir Klimaziele erreichen und zwar mit aller Konsequenz, aber dadurch nicht das Bauen verteuern, sondern durch grüne Wärme, durch kommunale Wärmeplanung dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Das Zweite ist: Wir haben kurz vor Weihnachten im Kabinett beschlossen, statt der bisher 18 nun 57 Kommunen die Möglichkeit zu geben, vom Baulandmodernisierungsgesetz Gebrauch zu machen. Also, das Vorkaufsrecht der Kommunen wird vereinfacht, und die Abweichung von B-Plänen wird möglich. Damit soll die Schaffung von Bauland erleichtert werden, um auch bei den Baulandpreisen den Markt zu entlasten. In der gleichen Sitzung haben wir als Punkt 3 die Mietpreisbremse bei Neuvermietung und die Kappungsgrenze bei Erhöhungen bei Altmietverträgen auf denselben Kreis der Kommunen ausgeweitet. Ich will dazu sagen weil das immer wieder vermischt wird: Das gilt nicht für Neubauten ab 2014 und auch nicht für Wohnungen, die grundlegend saniert wurden. Es geht darum, dass Menschen nicht immer mehr Miete im Bestand zahlen, weil über die Nachfrage immer höhere Mietpreise zu erzielen sind. Wir haben eine zentrale Säule, das ist die Wohnraumförderung. Die Zahlen für 2024 ich habe sie gestern genannt: Es sind etwa 2 340 Wohnungen, die gefördert werden, und 357 Millionen Euro, die dafür bewilligt werden. Zum Ende des letzten Jahres lagen für dieses Jahr schon 800 Anträge für weitere Wohnungen vor. Ich bin der noch amtierenden Bundesregierung sehr dankbar. Sie hat die Mittel noch mal aufgestockt: von 3,15 Milliarden auf 3,5 Milliarden Euro. Das schafft die Möglichkeit, mehr sozialen Wohnraum zu fördern. Warum ist das ganz interessant? In den vergangenen Jahren war es schwierig, die soziale Wohnraumförderung überhaupt bei den Unternehmen einzubringen, weil alle eher renditeorientiert investiert haben, also eher auf die Rendite und höhere Mieten gesetzt haben. Wir sehen jetzt, dass das Interesse groß ist, die soziale Wohnraumförderung zu nutzen, und wir natürlich mit den höheren Mitteln, die wir vom Bund bekommen, sicher sind, auch entsprechend mehr finanzieren zu können. Ich will aber auch sagen, dass wir dort, wo die sozialen Wohnungen aus der Bindung fallen das muss man immer wieder dazu sagen, nicht zwingend einen exorbitanten Preisanstieg haben, sondern in der Regel sind es kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften, die das Ganze mit einer extrem hohen Verantwortung wahrnehmen und in der Regel dafür sorgen, dass die Mietpreise wir sehen das an vielen Beispielen auf einem stabilen Niveau bleiben. Das befreit uns nicht von der Schaffung neuen Wohnraums, aber das sichert bezahlbaren Wohnraum. Wir sind jetzt in einer Phase, in der wir vor allen Dingen in den vergangenen Jahren, nämlich in den letzten zwölf Jahren zu einer Halbierung der Zahl der Sozialwohnungen gekommen sind. Das liegt daran, dass man sich in den 90er-Jahren zwar darüber klar war, dass der Staat eine Verantwortung hat und sozial geförderten Wohnraum schaffen muss, wir es aber leider in den Jahren danach erlebt haben, dass sich der Staat dieser Verantwortung entzogen hat und der Wohnraum in den Jahren danach nicht mehr geschaffen worden ist. Das ändern wir gerade. Wir überlegen gemeinsam mit der kommunalen Wohnungswirtschaft, mit dem Verband der Wohnungswirtschaft: Was können wir weiter ergänzen, weiter verbessern, um die Möglichkeit zu eröffnen, dass weiter in Wohnraum investiert wird? Das gilt übrigens auch für private Investoren, für die das inzwischen wieder - trotz geringer Rendite, aber mit langer Sicherheit der Einnahmen - ein Instrument ist. Wir haben danach das Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz auf der Tagesordnung, mit dem wir die Einkommensgrenzen für die Wohnraumförderung noch mal anpassen. Die Lohnentwicklung und Inflation, die wir haben, zeigen, dass dort ebenfalls dringender Handlungsbedarf ist. Bei der Eigentumsförderung verfolgen wir das Ziel, wieder dafür zu sorgen, dass sich Menschen wieder Eigentum leisten können. Wir fragen nicht: „Das eine oder das andere?", sondern beides ist notwendig. Dort haben wir aber sicherlich noch Verbesserungsbedarf, übrigens auch in der Frage, welche finanziellen Mittel uns in der Wohnraumförderung für beides - für die Wohnraumförderung für den Mietwohnungsbau auf der einen Seite und für Eigentum auf der anderen Seite zur Verfügung stehen. Das werden wir gemeinsam diskutieren müssen. An dieser Stelle möchte ich der NBank danken. Sie hat eine extrem hilfreiche Kampagne unter dem Titel „Investition mit Haltung" geführt, die sehr dazu beigetragen hat, Aufklärung über die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau zu leisten. Die NBank ist ein starker Partner - das will ich noch mal sagen. Auch in den schwierigen Zeiten, die die NBank in der Abwicklung der Corona-Hilfen erlebt hat, ist sie immer in der Lage gewesen, dabei zu unterstützen, dass soziale Wohnraumförderung vorangebracht wird. Da gilt der große Dank den vielen Kolleginnen und Kollegen, die dort tolle Arbeit leisten. Wir haben aber nicht nur die Objektförderung das Schaffen von neuem Wohnraum, sondern auch die Subjektförderung - auch wenn das nicht schön klingt. Dahinter verbirgt sich die Förderung des Einzelnen. Die amtierende Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass es zu einer deutlichen Verbesserung kommt. Ich habe es gestern schon gesagt: Statt 150 Millionen Euro vor der Reform des Wohngeldes sind es 500 Millionen Euro, die direkt den Menschen zugutekommen, die in schwierigen Einkommensverhältnissen einen großen Anteil ihres Einkommens für Miete aufwenden müssen. Denen helfen wir ganz gezielt. Ein großer Dank gilt der Bundesregierung, wie ich finde, die in schwierigen Zeiten schnell gehandelt hat, um Menschen in unserem Land zu entlasten. Die Unternehmen sagen, es ist schwer zu investieren. Das war der Grund, warum die Landeswohnungsgesellschaft gegründet worden ist. Gelingt es uns, Projekte, die zurzeit nicht realisierbar sind, zu realisieren? Und gelingt uns dies mittelfristig? Weil: Es bedarf einer entsprechenden Planung auf öffentlichem Grund, auf Eigentumsflächen des Landes - da sind wir in Gesprächen, neue Projekte Quartiere zu planen und zu entwickeln. Die Maßgabe ist, dass wir das immer dann machen, wenn es nicht jemand vor Ort macht. Wenn das eine kommunale Wohnungsgesellschaft, eine Genossenschaft macht, dann gibt es keinen Grund, dass wir aktiv werden. Aber wir erleben gerade eine Vielzahl an Projekten, die uns genannt worden sind, die alle nicht realisiert werden. Wir hoffen, dass wir wenigstens einen Teil davon im Rahmen der Möglichkeiten realisieren können, um auch dort Wohnraum zu schaffen. Noch mal: Das ist ein Baustein, der dazu beiträgt, dieser Situation gerecht zu werden - und nicht der alleinige. In Kürze werden die ersten Kaufverträge unterzeichnet. Wie ich gestern bereits sagte: etwa 185 Wohnungen. Da kann man es jetzt präzise sagen: Darunter handelt es sich bei 150 Wohnungen um geförderten Wohnraum. Ansonsten ist das für die weiteren Projekte, also die 700 Wohnungen mit Ziel 2025 und die 800 Wohnungen mit Ziel 2026, schwer vorherzusagen, weil es davon abhängt, welche Projekte genommen werden und wie hoch die Forderungen in den Kommunen sind. In der Regel geben sie eine Quote vor. Insofern muss man das für jedes Projekt einzeln im Detail klären und bewerten. Zudem haben wir die Herausforderung, dass in vielen Bereichen die Frage der Sanierung eine große Rolle spielt. Das ist eines der großen Probleme, vor denen die Wohnungsgesellschaften stehen. In der Regel verfolgen sie nicht nur das Ziel, neu zu bauen, sondern sie haben auch einen Bestand. Sie müssen den Bestand sanieren, und sie stehen dort vor großen Herausforderungen. An dieser Stelle bin ich den Kommunen sehr dankbar, dass sie mit der kommunalen Wärmeplanung eine gute Grundlage bieten, um zu sehen, was über die kommunale Wärmeplanung gelöst werden kann. Aber wir wissen auch, dass wir daran arbeiten müssen, dass die Umrüstung zügiger geht. Ich will ein Beispiel nennen: In der Novelle der Bauordnung haben wir dafür gesorgt, dass sozusagen Wärmecontainer also Einheiten, die nicht in die Gebäude integriert werden müssen, was bei einer neuen Heizungstechnik auch schwierig ist in die Freiflächen vor den Gebäuden gestellt werden können. Wir haben den Vorschlag für die nächste Novelle der NBauO, das auf die großen Gebäude auszuweiten. Das schafft eine erhebliche Kostenreduktion. Wer sieht, welcher Aufwand es ist, im Geschosswohnungsbau neue Technologien in ein bestehendes Gebäude einzubringen, der sieht auch, dass es eine gute Lösung ist, wenn man sie nicht in das Gebäude integriert, sondern sie am Gebäude realisiert. Da sind wir wieder gefragt: Das muss einfach sein, das muss frei von zusätzlichen Genehmigungen sein, damit die Wärmewende am Ende nicht noch durch bürokratische Hürden belastet wird. Zu den von Ihnen gestellten Fragen: Zur Frage 1: Die Politik der Landesregierung unterscheidet sich im Ziel nicht von der Politik der amtierenden Bundesregierung. Das kann man, glaube ich, eindeutig sagen. Denn wir haben das gemeinsame Ziel, dafür zu sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum entsteht. Wir wissen alle, dass die genannten 400 000 Wohnungen nicht erreicht wurden. Die Zahl zu benennen war ehrlich, und das zu präsentierende Ergebnis ist leider die Realität. Es hilft jetzt nichts, zu sagen: Wir haben die Ziele nicht erreicht. - Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass es besser wird. Das Gleiche gilt für die Wärmewende, die wir brauchen. Denn wir wissen alle: Wenn wir nichts verändern, dann wird die „zweite Miete" die Wärmekosten, die im Moment etwas geringer ist, weil die Gaspreise geringer sind, in Zukunft erheblich steigen. Wir haben also gerade beim Thema Wärmewende eine große Herausforderung vor uns. Wir beschäftigen uns mit dem Bund sehr intensiv mit der Frage, wie wir das lösen können. Ich habe vorhin in meinen Ausführungen schon auf die Maßgaben und finanziellen Möglichkeiten hingewiesen, um die Dekarbonisierung von Gebäuden auf den Weg zu bringen. Zusammen mit den übrigen Ländern hat Niedersachsen auf der Bauministerkonferenz im September 2024 beschlossen, der Dekarbonisierung von Gebäuden den Vorrang gegenüber Effizienzmaßnahmen bei der Sanierung einzuräumen. Es kommt am Ende nicht darauf an, die letzte Kilowattstunde zu sparen. Es kommt am Ende darauf an, die letzte Tonne oder das letzte Gramm CO2 zu vermeiden. Ich glaube, da müssen wir stärker hinkommen. Das würde die Kosten, die gerade im Sanierungsbereich gesenkt werden müssen, ganz erheblich senken. Die Bundesregierung und Bundesministerin Klara Geywitz haben eine ganz klare Haltung zu den zusätzlichen Sanierungsauflagen, die von der europäischen Seite gekommen sind: Wir können diese Belastungen, die auf Vermieterinnen und Vermieter oder auf Wohnungsbaugesellschaften zukommen sollen, nicht akzeptieren. Die Bundesregierung hat da ein ganz klares Bekenntnis abgegeben. In ähnlicher Weise hat sie in der Frage der Gebäudeeffizienz im Geschosswohnungsbau ganz klar den Standard EH 55 definiert. Ich glaube, die Bundesregierung und gerade auch die Bundesbauministerin haben sehr klar gemacht: Das erste Ziel ist bezahlbares Wohnen. Das sollte uns alle einen. Zur Frage 2: Wir haben ein klares Ziel. Natürlich wollen wir, dass die Landeswohnungsgesellschaft so viel bezahlbaren Wohnraum wie möglich schafft. Dazu gehört auch ein wesentlicher Teil geförderter Wohnraum. Ich will einmal sagen: Die Frage der Bezahlbarkeit des Wohnraums richtet sich natürlich nach der Einkommenssituation der Menschen. Deswegen habe ich vorhin das Thema Wohngeld angesprochen. Die Situation ist für jeden Menschen anders. Es gibt Menschen in dieser Region und in anderen Teilen Niedersachsens, die froh wären, wenn sie eine Wohnung für 9 oder 10 Euro pro Quadratmeter finden würden, weil sie sie bezahlen könnten; sie finden aber keine. Und es gibt einen anderen Teil der Gesellschaft, für den maximal 6,50 Euro möglich sind. Das ist ein breites Portfolio. Deswegen, glaube ich, müssen wir ein bisschen davon weggekommen, unter dem Begriff „bezahlbarer Wohnraum" ausschließlich sozial geförderten Wohnraum zu verstehen. Wir müssen dafür sorgen, dass sich Menschen in unserem Land Wohnraum leisten können. Wir diskutieren die Frage eines möglichen dritten Förderwegs. Wir müssen das breiter aufstellen. Zur Wahrheit gehört natürlich auch: Bei der Einkommensgrenzenerhöhung zeigt sich, dass die Einkommen nicht gleich stark gestiegen sind wie die Miethöhen. Die immer noch vorgesehenen 6,50 Euro sind einfach sehr weit von den Kosten eines Neubaus entfernt. Das werden wir uns gemeinsam angucken. Am Ende werden wir eine Kombination aus Objektförderung um günstigen Wohnraum zu schaffen und Subjektförderung um dem Einzelnen zu ermöglichen, diesen Wohnraum zu bezahlen brauchen. Das müssen wir zusammendenken und gemeinsam schaffen. Sie haben nach der Aufteilung des Wohnraums und nach großen Wohnungen gefragt. Alles das richtet sich natürlich nach den Projekten. Wir sichten jetzt Wohnungsprojekte und werden dann entscheiden, welche realisiert werden. Wir können dann auch sehr genau darstellen, in welchem Spektrum wir dafür sorgen, dass auch Drei- oder Vierzimmerwohnungen gerade für Familien entstehen. Sie haben vorhin in Ihrer Darstellung erwähnt, dass sehr viele kleinere Wohnungen entstanden sind. Das hat etwas mit dem demografischen Wandel zu tun. Die Wohnfläche pro Kopf ist deutlich gewachsen. Das ist eine Feststellung, überhaupt kein Vorwurf. Das liegt daran, dass immer mehr relativ große Wohnungen oder Häuser von nur einer Person oder wenigen Personen bewohnt werden. Die Menschen haben, ehrlich gesagt, gar keine Alternative. Keiner zieht aus, wenn er sein Quartier, seine Region verlassen muss, um in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Deswegen müssen gerade kleinere, bezahlbare, barrierefreie Wohnungen geschaffen werden. Das ermöglicht es den Menschen, die das wollen das ist ihre Entscheidung, aus einer größeren Wohnung oder einem Haus in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Diesen Aspekt muss man mitdenken. Der Wunsch nach und der Bedarf an kleineren, barrierefreien Wohnungen ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Ich glaube, dem sind wir schon ein ganzes Stück begegnet. Zur Frage 3: Tatsächlich sind die Energiekosten inzwischen ein großes Problem geworden, und zwar sowohl die Wärmekosten die Gaspreise als auch die Stromkosten. Die klare Position wesentlicher Teile des Landtages, aber auch der Landesregierung und von Teilen der Bundesregierung ist das schließt ein Stück weit an das an, was Christian Meyer als Energieminister vorhin gesagt hat: Wir brauchen den Ausbau der erneuerbaren Energien. Aber die Transformation hin zu den erneuerbaren Energien darf nicht zur Folge haben, dass der Strom teurer wird. Sie muss dafür sorgen, dass der Strom günstiger wird. Damit sind wir beim Thema Netzentgelte. Dazu gibt es eine klare Positionierung von Christian Meyer und mir, aber auch eine klare Positionierung ich habe es gestern gesagt der Wirtschaft in unserem Land: An dieses Thema müssen wir heran. Das würde elementar auch den Mieterinnen und Mietern, also den Bürgerinnen und Bürgern, zugutekommen. Das halte ich für einen ganz wichtigen und entscheidenden Weg. Ich will dazu sagen: Wir müssen deshalb auch die Wärmewende voranbringen. Wenn wir nicht an der Wärmewende arbeiten, sondern wie bisher weitermachen, dann wird die „zweite Miete" die Wärmekosten zur größten Belastung der Menschen. Wir brauchen also beides: bezahlbaren Wohnraum und bezahlbare Wärmeversorgung. Daran arbeiten Landes- und Bundesregierung gemeinsam. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister.
doch erst jetzt im Februar startet? Ganz einfach, weil man sich auf etwas vorbereiten muss, strategisch denken muss und Konzepte entwickeln muss. Das nimmt Zeit in Anspruch, das dauert, und das kann man nicht von jetzt auf gleich erbringen. Andere Bundesländer sind hierbei sehr viel weiter. Das ist der Grund, weswegen wir dieser Meinung sind. Während woanders Zukunft gestaltet wurde und wird, verliert man sich hier in zögerlicher Unentschlossenheit. Meine Damen und Herren, Sport lebt vom Wettbewerb,
Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen
Herr Domeier, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe überlegt, ob ich überhaupt mit einer Kurzintervention hineingehe, aber ich gebe es nicht auf. Es geht nicht darum, dass wir der Regierung mehr Rechte geben wollen. Das ist vollkommener Blödsinn. Ich verstehe, dass Sie diese Rede für Ihren eigenen YouTube-Kanal gehalten haben. Es geht uns um mehr Kinderrechte. Es geht uns um mehr Kinderschutz. Das können Sie mit parteipolitischem Klamauk so abbügeln. Dann müssen Sie aber klar sagen: Das ist überhaupt gar nicht Ihr Wunsch, und das ist überhaupt gar nicht Ihr Thema. Mehr Kinderschutz auch in den sogenannten neuen Medien durchzusetzen, ist aber unser Anliegen. Dafür haben wir eine Verantwortung, und der wollen wir gerne gerecht werden. Sie müssen nicht dabei sein, sind aber herzlich eingeladen.
Die Rückkehr syrischer Staatsbürger vorbereiten und unterstützen
Herr Präsident. - Sehr geehrte KollegInnen! Ich beginne meine Rede, indem ich, bevor ich auf die Lage der syrischen Geflüchteten hier in Niedersachsen oder allgemein in Deutschland eingehe, erst mal festhalte auch da sind wir uns einig mit Herrn Kollegen Bock, dass wir bei der Lage in Syrien noch nicht darüber reden können, dass wir sofort abschieben können. Denn es handelt sich um ein Land, wo wirklich immer noch keine Infrastruktur Häuser sind weggebombt und zum Teil kein Wasser, keine vernünftige gesundheitliche Versorgung vorhanden sind. Daher war es richtig und wichtig, dass die Bundesebene noch mal Geld in Aussicht gestellt hat, um zu unterstützen, damit dort wieder ein Aufbau stattfinden kann. Außerdem war es wichtig, dass die Außenministerin Annalena Baerbock vor Ort mit den AkteurInnen darüber gesprochen hat, wie notwendig es ist, dass die Menschen, die dort jetzt die Macht übernommen haben, auch die Rechte von Frauen und die Rechte von Minderheiten beachten. Das ist richtig, und ich begrüße es sehr. Da passiert bereits etwas. Ich komme zu den Menschen hier. Bevor ich in den Landtag gewählt wurde, habe ich für die größte MigrantInnendachorganisation hier in Niedersachsen gearbeitet. Ich kann von mehreren KollegInnen berichten, die damals 2014/2015 aus Syrien gekommen sind. Da gibt es beispielsweise meine liebe Kollegin Mariam, die seit Langem bei der Amfn arbeitet. Sie hat einen Uniabschluss, war Englischlehrerin und leistet jetzt hier in Niedersachsen bei Amfn Aufklärungsarbeitet für Geflüchtete über das Bildungssystem hier in Niedersachsen. Das trägt auch dazu bei, dass Eltern besser aufgeklärt werden und gewährleistet ist, dass sie ihren Beitrag dazu leisten können, bessere Chancen für ihre Kinder herbeizuführen. Ihr Mann ist in Syrien Ingenieur gewesen, und die zwei ältesten Kinder studieren Informatik hier in Niedersachsen. Das ist die Realität. Ich könnte noch viele weitere Geschichten erzählen, was das angeht. Sie sind Teil dieser Gesellschaft, und sie brauchen wir, sie werden ihren Beitrag leisten, den Wohlstand dieses Landes voranzubringen. Daher stellt sich für mich nicht die Frage, wie man die Leute nach Syrien abschieben kann, sondern wie man weiterhin daran arbeiten kann, Perspektiven zu schaffen. Hierzu möchte ich ein paar Zahlen und Daten anbringen. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft könnte sich die Rückkehr der syrischen Geflüchteten in ihre Heimat negativ auf die Fachkräftelücke in unserem Land auswirken. Etwa 80 000 SyrerInnen arbeiten laut einer DIW-Studie hierzulande in Engpassberufen. Ich könnte noch weiter dazu ausführen. Denn erst letzten Freitag war ich bei Hahne Holding bei mir im Wahlkreis. Das ist ein Pflegeunternehmer, der ganz viele Menschen mit Migrationsbiografien beschäftigt und auch ausbildet. Ich kann Ihnen nur sagen: Man merkt und sieht, Sie sind wirklich nicht daran interessiert, dass der Wohlstand dieses Landes aufrechterhalten wird. Sie sind nicht daran interessiert, dass Menschen nach ihren Bedürfnissen gepflegt werden oder aber dass man sich im Rahmen der Gesundheitsversorgung gut um sie kümmert. Sie sind wirklich menschenfeindlich, auch den Menschen, die hier leben, und nicht nur den Geflüchteten gegenüber. Entsprechend kann ich nur sagen: Der Fokus liegt für uns darin, Menschen eine Perspektive zu bieten, damit sie Teil der Gesellschaft werden; Ihre menschenunwürdigen Abschiebefantasien machen wir nicht mit. Vielen Dank.
Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!
Ich möchte dem Landtag noch einmal ganz herzlich dafür danken, dass er in der letzten Legislaturperiode eine Enquetekommission zum Thema Kinderschutz eingerichtet hat. Daran waren Sie als AfD-Fraktion ja auch beteiligt. Ich muss wirklich sagen, dass dort gute Arbeit geleistet wurde und sehr viele Empfehlungen ausgesprochen wurden, die die Landesregierung jetzt zur Grundlage für ihr Regierungshandeln macht. Wir sind in diesem Zusammenhang gerade dabei, eine niedersachsenweite Kinderschutzstrategie weiter zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Es ist vollkommen klar, dass wir hier nicht stillstehen dürfen, denn jeder Übergriff einer zu viel. Wir müssen alles tun, was wir können, um Übergriffe zu verhindern. Den Antrag brauchen wir dafür allerdings nicht. Und ich möchte auch nicht, dass der Eindruck entsteht, dass nur „Original Play" verboten ist. Ich habe es gerade deutlich gemacht: Auch andere Konzepte, die übergriffig sind, sind verboten, und jeder Übergriff ohne Konzept ist es genauso. Deswegen: Lassen Sie uns über Kinderschutz reden, lassen Sie uns über die Qualifizierung von Fachkräften reden, und lassen Sie uns damit vorangehen! Das ist deutlich zielführender. Lehnen Sie diesen Antrag ab!
Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs klarstellen: Die Vorfälle sexuellen Missbrauchs in 2018, die die AfD hier erwähnt und bei der Einbringung des Antrags ins Plenum explizit beschrieben hat, sind abscheuliche Verbrechen, die ich aufs Schärfste verurteile. Solche Taten sind moralisch unerträglich und werden in unserem Rechtsstaat mit aller Konsequenz verfolgt. Darüber gibt es auch keinerlei Diskussion. Doch unsere Verantwortung als Politik endet nicht bei der Verurteilung solcher Verbrechen. Es ist unsere Aufgabe, alles dafür zu tun, dass Kinder umfassend geschützt werden, bevor solche Taten geschehen. Und genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen ernsthafter Politik und bloßer Inszenierung. Die AfD beschreibt diese Verbrechen detailliert, nicht um Lösungen zu bieten, sondern um Aufmerksamkeit zu erregen. Das Leid der Opfer wird instrumentalisiert, um Ängste zu schüren und Misstrauen zu säen. Ich finde, das ist zutiefst respektlos gegenüber den Betroffenen, und ich persönlich halte das auch für moralisch verwerflich. Während die AfD mit Schlagworten und Falschinformationen arbeitet, hat der Bundesgesetzgeber längst gehandelt. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das 2021 in Kraft trat, wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Dieses Gesetz hat Schutzkonzepte in Einrichtungen wie Kitas verbindlich gemacht und Kinder umfassender abgesichert. Die Landesregierung hat ebenfalls frühzeitig reagiert: Rundschreiben, Allgemeinverfügungen und Fachinformationen wurden an die Einrichtungen verschickt, um über gefährliche Praktiken wie das „Original Play" aufzuklären. Jede Kita in Niedersachsen weiß, wie sie Kinder schützen kann, und das zählt. Doch das nimmt die AfD einfach nicht zur Kenntnis. Stattdessen greifen Sie Fälle auf, die mit Niedersachsen rein gar nichts zu tun haben, und Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, unsere Kitas seien unsichere Orte. Das ist nicht nur falsch, das ist eine bewusste Verunsicherung. Die Realität sieht anders aus. Unsere Kitas sind sichere Orte, weil wir klare Schutzkonzepte etabliert haben. Unsere Fachkräfte sind hervorragend ausgebildet und wissen genau, welche Praktiken unzulässig sind. Dem Landesjugendamt sind weder aus 2019 noch von heute Fälle bekannt, in denen „Original Play" angewendet wurde. Das heißt, es gibt in Niedersachsen keinen Fall von „Original Play", weil wir hier einfach gute Strukturen haben. Die AfD stellt sich in dieser Debatte nicht an die Seite der Fachkräfte, der Eltern oder der Kinder. Mit Ihrem Antrag und Ihren Äußerungen sprechen Sie unseren Erzieherinnen die Fähigkeit ab, schädliche Praktiken zu erkennen und verantwortungsvoll zu handeln. Sie unterstellen unseren Fachkräften fehlendes Verantwortungsbewusstsein, obwohl diese jeden Tag engagiert und kompetent arbeiten. Das ist also nicht nur unbegründet, es ist auch respektlos gegenüber unseren Fachkräften. Kinderschutz funktioniert nicht durch Misstrauen und symbolische Verbote. Kinderschutz funktioniert durch Prävention, Aufklärung und starke Strukturen. Und genau das leisten wir in Niedersachsen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als rot-grüne Landtagsfraktion haben gehandelt. Mit unserem Antrag „Kinderschutz an erster Stelle!" setzen wir klare Schwerpunkte: die Stärkung unserer Kinderschutzzentren und Beratungsstrukturen, die Weiterentwicklung von Schutzkonzepten, die in Kitas und Schulen verbindlich gelebt werden, und die Förderung von Präventionsprogrammen, die Kinder, Eltern und Fachkräfte gleichermaßen erreichen. Mit unserer landesweiten Kinderschutzstrategie werden wir auf Prävention und Aufklärung setzen. Wir stärken die Fachkräfte, verbessern die Vernetzung zwischen Jugendämtern, Polizei und Justiz. Schlussendlich werden wir ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, das den Schutz unserer Kinder umfassend regelt. Das ist verantwortliche Politik. Unser Ziel ist klar: Wir wollen ein nachhaltiges Schutzsystem, das Kinder in Niedersachsen schützt, heute und in Zukunft. Im Gegensatz dazu liefert die AfD nur Scheinlösungen. Ihr Antrag erzeugt keine zusätzliche Sicherheit, sondern schürt nur Ängste. Und das lehnen wir entschieden ab. Niedersachsen ist ein Land, in dem Kinder sicher und glücklich aufwachsen können, weil wir dafür sorgen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür einstehen, dass das auch weiterhin so bleibt! Vielen Dank.
Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Lühmann. Ja, ein bisschen in die Geschichte - das ist tatsächlich mal gut. Lützowsches Freikorps, genau! Deswegen hatte die Jenaer Urburschenschaft auch die Farben übernommen. Die Burschenschaften stehen nämlich für Freiheit und unsere Werte. Ich bin auch in einer Burschenschaft, und selbstverständlich sind wir für die Freiheit. Das, was uns von Ihnen unterscheidet: Bei einem Parteitag von uns stehen die Deutschlandflaggen Schwarz-Rot-Gold. Das finden Sie weder auf einem Parteitag der Grünen noch auf einem Parteitag der CDU oder der SPD. Das unterscheidet uns elementar. Wir stehen zu unserem Land. Sie können mit Deutschland nichts anfangen und wickeln es ab. Ihr Wirtschaftsminister ist dafür das beste Beispiel. Vielen Dank. Herr Lühmann, möchten Sie antworten? -
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
sich auf eine Frage zu beschränken. Sie haben das Wort. Frau Präsidentin, ich werde mich bemühen, nur eine Frage zu stellen. Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass sie immer noch keinen Businessplan und keinen Business Case für die Landeswohnungsgesellschaft vorgelegt und hier geschildert hat, dass sie Wohnungen aus dem Markt übernehmen möchte, die sonst nicht gebaut würden, was die Landeswohnungsbaugesellschaft so viel besser machen kann als die Privatwirtschaft, für die sich diese Dinge ja offensichtlich nicht rechnen, sodass sie sie nicht realisieren kann. Wollen Sie Verlustgeschäfte organisieren, oder warum können Sie diesen verlustreichen Teil besser machen, als es die Privatwirtschaft kann? Ich glaube, die Frage war am Anfang oder in der Mitte der Ausführungen. -
die Fraktion der AfD stellt der Abgeordnete Marzischewski-Drewes. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil, unterläuft die Tauschbörse, die auch durch den grünen Oberbürgermeister Onay für die Asylbewerber propagiert wird, nicht den Sinn und Zweck der Bezahlkarte, die das Land Niedersachsen einführt? - Vielen Dank.
Sicherheit der IT-Systeme in Wirtschaft und Verwaltung in Niedersachsen
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wissen Sie, was ein Buffer Overflow ist? Auf Deutsch übersetzt: Pufferüberlauf. Das wird aber der Bedeutung nicht gerecht. Ein Buffer Overflow ist ein Programmierfehler bzw. eine Programmiernachlässigkeit, die es ermöglicht, eine Variable im Programmcode mit Daten zu füttern, welche im Programmcode nicht verarbeitet werden kann, was einen Fehler erzeugt, der dann dazu führt, dass Sie einen eigenen Code auf dem Zielrechner injizieren können, um sich dann einen Root-Zugriff, also einen Administrator-Zugriff, zu verschaffen. Das ist ein Buffer Overflow. Das ist das, was man als „Hacken" bzw. „Hacking" bezeichnet. Der Programmierfehler ist das, was man „Sicherheitslücke" nennt. Wenn Sie das nicht so erklären können, dann sind Sie ein „Noob". Das bedeutet im Internetjargon, dass Sie noch einmal etwas besser üben sollten. Auch die Zocker verwenden diesen Begriff. Beim Thema Internet tut sich der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Lechner, keinen Gefallen, wenn er nach seiner Klausurtagung eine Online-Polizeistreife fordert, was auch immer das sein soll. Herr Lechner, es gibt da einen sehr schönen Spruch: Hättest du geschwiegen, wärst du Philosoph geblieben. Doch Sie haben nicht geschwiegen, Herr Lechner, und jetzt wissen wir, dass Sie ein Noob sind bzw. keinen blassen Schimmer haben. Das ist ja nicht schlimm, das ist halt nicht Ihre Stärke. Es ging ja in der Klausurtagung um den Kampf gegen die Radikalisierung im Netz. Noch eine kleine Information am Rande: Es ist mittlerweile möglich, anhand des Online-Surfverhaltens festzustellen, ob eine Frau schwanger ist oder nicht, ohne dass sie explizit online nach „Schwangerschaft" oder Schwangerschaftsartikeln sucht. So weit ist die Verhaltensforschung per Datenanalyse schon! Doch es gibt hier mindestens eine weitere Person, die ebenfalls keinen blassen Schimmer von der Materie hat. Dass man Opfer eines Hackerangriffs geworden ist, erkennt man nämlich meistens Wochen oder Monate später. Dann ist es für gewöhnlich unmöglich, festzustellen, woher der Angriff stammt, weil man alle Spuren verwischen kann. Man muss den Eindringling in flagranti erwischen, und selbst dann ist es keine Selbstverständlichkeit. Sie könnten also einen Cyberangriff starten und es so aussehen lassen, als komme der Angriff vom Heim-PC oder Laptop der Frau Innenministerin Behrens. Doch der Vorwurf ließe sich einfach entkräften, weil die Frau Innenministerin ebenfalls ein Noob ist. Sie ist dazu einfach nicht imstande. Doch kommen wir nun zum Inhalt der Großen Anfrage. Sie sollte uns einen Gesamtüberblick über die Lage verschaffen und der Landesregierung auf den Zahn fühlen. Es sollte jedem bewusst sein, dass Unternehmen alles andere als enthusiastisch melden, Opfer eines Hackerangriffs geworden zu sein, da sich dies ruf- und vertrauensschädigend auf das Geschäft auswirken wird. Wer von Ihnen würde sich auf einer Plattform anmelden oder Geschäfte mit einem Unternehmen betreiben, von dem man weiß, dass die Daten nicht 100% sicher wären? Die Dunkelziffer von Cyberangriffen liegt also deutlich höher. Ich möchte da an den fast schon größten Hackerangriff in der Geschichte der Menschheit erinnern. Denn Ende 2020 wurde bekannt, dass Hacker vermutlich mit staatlicher Unterstützung die US-Softwarefirma SolarWinds gehackt hatten, welche ein Softwaremanagement anbietet, worüber man administrativ Updates für Software freigeben kann, um sie im gesamten Netzwerk zur Verfügung zu stellen. Die Hacker hatten sich Zugriff auf die Server von SolarWinds verschafft und eigene Schadsoftware verdeckt injiziert, sodass den Kunden ein sicher geglaubtes Softwareupdate freigegeben wurde, welches kompromittiert war. Die Hacker erlangten so Zugriff auf alle Daten von rund 18 000 Kunden von SolarWinds und auf alle Computer, die die spezielle Softwareplattform von SolarWinds nutzten und das Update installiert hatten, darunter das US-Finanzministerium, die US-Heimatschutzbehörde, die nationale Verwaltung für nukleare Sicherheit und das Außenministerium der USA. Ganze Server wurden für Wochen heruntergefahren. Dieser Angriff erreichte auch Kanada, Mexiko, Belgien, Spanien, Großbritannien, Israel und die Emirate. Deutsche Unternehmen könnten ebenfalls Opfer dieser Attacke geworden sein. Auch deutsche Bundesbehörden waren Kunden von SolarWinds, welche dementieren, die besagte Software genutzt zu haben. Der Cyberangriff war nach nicht einmal zwei Wochen in den Medien wie vom Erdboden verschluckt und erhielt nicht die Aufmerksamkeit, die ihm aufgrund des Ausmaßes in der Tat zustand. Bis heute weiß niemand, wer dahintersteckt. So wird auch in der Antwort auf die Große Anfrage keinem Staat vorgeworfen, hinter solchen Angriffen zu stehen kein Nordkorea, kein Russland, kein China, weil man es schlichtweg nicht weiß. Dass hier keine Mutmaßungen oder unbelegte Vorwürfe aufgestellt wurden, war interessant zu lesen. Wir fragten auch danach, wie viele Angriffe auf niedersächsische Einrichtungen und Behörden seit 2021 der Landesregierung bekannt seien. Das Ergebnis war auffällig gering. Man konnte es fast schon an einer Hand abzählen. Aus persönlicher Erfahrung denke ich, dass wir auch hier mit einer deutlich höheren Dunkelziffer rechnen können. Einige Fragen wurden aus Sicherheitsgründen nicht beantwortet, was wir an dieser Stelle ausdrücklich respektieren. Speziell bei der Verwaltungsdigitalisierung muss weiterhin darauf geachtet werden, dass deutsche Daten nicht auf Cloudservern ausländischer Anbieter und ebenso wenig auf Servern von ausländischen Unternehmen in Deutschland gespeichert werden. Auf einen Punkt möchte ich noch hinweisen, da in der Antwort auf die Anfrage der Anschein erweckt wird, als sei die NIS-2-Richtlinie, die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, ein Schritt in eine positive Entwicklung. Das ist mitnichten so. Die NIS-2-Richtlinie wird bald in nationales Recht umgesetzt. Das sind neue Berichtspflichten, die da auf Unternehmen zukommen, sprich: noch mehr Bürokratie. Die Geschäftsführer von Unternehmen sollen gezwungen werden, mehrfach jährlich an Schulungen teilzunehmen. Wie sach- und realitätsfremd ist das denn bitte? Als Unternehmer haben Sie eine Cyber-Sicherheitsabteilung intern oder extern, und die erstattet Ihnen Bericht. Dafür bezahlen Sie die ja auch. Da hier erneut eine Staatslenkung und Bevormundung eingeführt wird, muss die NIS-2-Richtlinie mit allen verfügbaren Mitteln verhindert oder entschärft werden. Abschließend müssen wir über die Gefahr und das Potenzial von künstlicher Intelligenz sprechen. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie sich dessen bewusst sind, aber innerhalb der nächsten 10 bis 20 Jahre werden durch KI 80 bis 90 % der Menschheit als Arbeitskräfte entbehrlich werden - obsolet, redundant. Man braucht sie nicht mehr. Wir müssen jetzt schon beginnen, darüber zu sprechen. Speziell beim Hacking werden künftig selbstlernende KI-Bots nach Sicherheitslücken suchen. Sie werden fähig sein, ihren eigenen Code zu ändern sozusagen zu morphen, um verschleiert und unentdeckt im Hintergrund zu arbeiten. Die Zukunft birgt viel Potenzial. Es wird sich letzten Endes derjenige durchsetzen, der die höchste Rechenleistung mit an den Tisch bringt. Dafür benötigt man übrigens ausreichend Strom. Vielen lieben Dank.
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
llege Bothe, mich würde interessieren, woher Sie die Information haben, dass die Landesregierung Kenntnis von solchen Umtauschaktionen hat und nichts dagegen unternimmt. Woher wissen Sie das? Haben Sie da irgendwelche Belege, irgendwelche Zahlen, irgendwas? Herr Bothe, wollen Sie darauf antworten?
Niedersachsens Wirtschaft zukunftsfähig und klimafreundlich aufstellen - Transformation gemeinsam gestalten
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute bündeln sich alle Anträge mit wirtschaftlichem Bezug. Man neigt dazu, jedes Mal das Gleiche wiederholen zu müssen, da Sie mit jedem Antrag aufs Neueste versuchen, das Rad noch eckiger zu gestalten; denn nichts anderes ist Transformation. Sie ist und bleibt ein Irrtum. So ist es auch mit dem ersten Satz Ihres Antrags: „Niedersachsen strebt die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 an." Nein! Nicht Niedersachsen, sondern Sie streben das an - ohne Rücksicht auf Verluste. Sie gehen dafür über Leichen, und die Leichen sind die zahlreichen Unternehmensinsolvenzen und die dadurch verloren gegangenen Arbeitsplätze - durch die Transformation! Was Sie in Ihren Anträgen schreiben, ist nicht nur eine Zumutung, das ist Volksverdummung. Ich zitiere: „Der Landtag bittet ... die Landesregierung, ... die Kompetenzen und Strukturen der verschiedenen beteiligten Akteurinnen und Akteure gemeinsam zu nutzen, sodass ein möglichst vollständiger Überblick über die verschiedenen regionalen Aktivitäten und Initiativen vor Ort geschaffen werden kann, um daraus Umsetzungsleitfäden anhand von Best-Practice-Beispielen ableiten und erstellen zu können. Dies soll im engen Austausch gemeinsam mit anderen Institutionen des Landes Niedersachsen auf dem Feld der Transformation im Sinne einer strategischen Ausrichtung erfolgen. Die erstellten Umsetzungsleitfäden sollen den Transformationsprojekten vor Ort zur Verfügung gestellt werden, um deren Arbeit noch zielgerichteter ausrichten zu können." Meine Damen und Herren, gehen Sie nicht über Los, ziehen Sie keine 4 000 Mark ein! So etwas kann man doch nicht im Niedersächsischen Landtag einbringen! Das ist doch grober Unfug! So ein inhaltsloses Geschwätz überhaupt zu verschriftlichen, ist eine Verhöhnung der Bürger. Kollege Najafi, wir sind uns einig, dass das Wort „Geschwätz" unparlamentarisch ist. In Ordnung. Ich entschuldige mich dafür. Der Rest der Rede ist Aus dem Sitzungsvorstand höre ich auch, dass Sie auch „Verblödung" gesagt haben. Ich bitte, sich im Ton ein bisschen zu mäßigen. Ich bemühe mich. Vielen Dank, Herr Präsident. Wollen Sie noch mehr aus Ihrem Antrag hören? Ich zitiere: Der Landtag bittet weiter, „eine Bündelung der Förderungen zur Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft in Niedersachsen zu prüfen". Ja, dann prüfen Sie mal! Und weiter: „bei allen Maßnahmen im Rahmen der sozial-ökologische" - da fehlt ein N, im Rahmen der sozial-ökologischen „Transformation insbesondere die grundlegenden Veränderungen in der Arbeitswelt und die Sicherung und Schaffung tarifgebundener Arbeitsplätze zu berücksichtigen". Sie wollen also die Landesregierung damit beauftragen, etwas zu berücksichtigen. Herr Ministerpräsident Weil, Herr Wirtschaftsminister Lies, es ist endlich an der Zeit zu berücksichtigen! Erzählen Sie das mal den besorgten Bürgern! Dieser Antrag ist eine Frechheit und reine Zeitverschwendung. Vielen lieben Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der CDU der
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich sehr herzlich dafür, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung, den wir im September des vergangenen Jahres eingebracht haben, so schnell und so zügig und vor allen Dingen auch so kooperativ in den Ausschüssen diskutiert worden ist. Es ist wichtig, dass wir unsere Kommunen, die vor Ort die Arbeit leisten, so gut wie möglich stärken, dass wir sie auch unterhaken, wenn es schwierig wird. Dieser Gesetzentwurf, den wir Ihnen vorgeschlagen haben, ist ein Teil unserer Strategie, einfacher, schneller und günstiger zu werden. Denn mit dem Gesetzentwurf schaffen wir es, dass die Arbeit in den Kommunen schneller und verbessert werden kann. Erst einmal herzlichen Dank für diese gute Unterstützung! Ich möchte gerne auf drei Themen eingehen. Das Erste ist natürlich die Verlängerung der Amtszeit von Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten von fünf auf acht Jahre. Das sichert die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in den Kommunen. Das trägt auch zur Fachkräftesicherung in den Kommunen bei. Denn es ist wichtig, dass Frauen und Männer, die sich für einen solch anspruchsvollen Job interessieren, auch in einer gewissen Phase wirken können. Das ist eine Forderung der kommunalen Familie, die wir hier aufnehmen. Deswegen herzlichen Dank! Der Vollständigkeit halber will ich sagen, dass diese Dauer der Amtszeit natürlich erst mit der nächsten Wahl gilt, also ab November 2026. Das heißt, alle, die bereits gewählt sind, bleiben so lange wie bisher vorgesehen in ihrem Amt. Das Zweite ist: Die Kommunen erhalten neue, innovative und flexible Vorschriften zum Thema Konzernkredite, Konzernliquiditätskredite und auch zum Thema Konzernfinanzierung. Das war auch ein Wunsch aus den Kommunen, um mit ihren Unternehmungen besser umgehen zu können. Wir leben in harten finanziellen Zeiten, und da brauchen wir Liquiditätsmöglichkeiten und kreative Haushaltsführung. Wir haben das nach einer Experimentierphase aufgenommen und in eine dauerhafte gesetzliche Regelung umgewandelt, und das ist wichtig. Das Dritte ist eine kleine, aber wichtige Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Wir möchten den kommunalen Vollstreckungsbehörden die Möglichkeit geben, besser zusammenzuarbeiten und Aufgaben auf die Gemeinden bzw. die Landkreise zu übertragen. Das bündelt den Arbeitsaufwand, und das macht es auch einfacher, schneller, günstiger. Insofern herzlichen Dank für die gute Beratung und vielen Dank, dass Sie unseren Weg mitgehen. Herzlichen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
Herr Bothe, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema häusliche Gewalt bis hin zur Tötung des Partners ist eine zunehmende erschreckende Erscheinung in unserem Land. Die Gründe sind unter anderem der erhöhte Anteil an migrantischen Parallelgesellschaften, die ein rückständiges Frauenbild pflegen, vor allem im Zusammenhang mit dem Islam. Gleichzeitig erleben wir in der Bundesrepublik Deutschland eine gesellschaftliche Verrohung, die beispiellos ist. Diese neue Situation erfordert neue Lösungswege. Da sind wir uns, glaube ich, einig. Aber wie schützen wir Frauen vor partnerschaftlicher Gewalt? In der vergangenen Woche hatten wir im Innenausschuss eine - zumindest in weiten Teilen - aufschlussreiche Anhörung zu diesem Thema. Herr Saade, ich kann Ihnen nur empfehlen, noch einmal ins Protokoll zu schauen. Herr Dr. Fischer von der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit machte in seinem Vortrag unmissverständlich deutlich, dass eine bundeseinheitliche Regelung im Gewaltschutzgesetz, die derzeit in Planung ist, nicht ausreicht. Herr Bothe, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kurku zu? Ja. Danke für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie sprachen eben von dem Frauenbild im Islam.
Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen
Wir werden am Freitag viele der Maßnahmen, die SPD und Grüne nun vorschlagen, diskutieren. Ich möchte Ihnen trotzdem sagen, wo ich Ihren Ansatz nicht eins zu eins teile. Beispielsweise finde ich es viel wichtiger, dass wir den Schulen Dinge ermöglichen und sie nicht einfach verordnen und dass wir an der Stelle auch wirklich offene Berufsorientierung ermöglichen. Sie fordern ja, bestimmte Berufsbereiche bei der beruflichen Orientierung besonders hervorzuheben. Das halte ich für zu weitgehend; denn wir müssen am Ende alle bei ihren Neigungen abholen. Auch das schreiben Sie, aber Ihr Ansatz widerspricht sich meines Erachtens in Teilen. Ich glaube, dass schuleigene Konzepte und auch die Kooperationen sehr unterschiedlich sein können, sodass ich mich frage, wie sinnvoll es ist, bestimmte Kooperationen vorzugeben oder zu verordnen oder auch mit einem Berufsorientierungstag den fordern Sie vorzugeben, dass alle immer in berufsbildende Schulen gehen müssen. Das kann man abwägen und diskutieren. Ich glaube allerdings, dass Schulen zu sehr unterschiedlichen Lösungen kommen können und dass es durchaus auch gewinnbringend sein kann, wenn unterschiedliche Wege zum Ziel führen. Ich glaube, man muss Praktikumsmöglichkeiten noch viel stärker flexibilisieren, anstatt sie so starr vorzugeben, weil manche Kinder in der 8. Klasse lieber Berufsorientierung machen als Mathe es soll solche Phasen in der Pubertät geben, und das sollten wir an der Stelle auch intensiv nutzen. Auch Ihr Verständnis von den berufsbildenden Schulen im Antrag kommt mir etwas zu kurz. Sie sagen zu Recht, sie müssen sich stärker mit den allgemeinbildenden Schulen vernetzen und verbinden. Da stimme ich zu. Aber was Sie gänzlich außer Acht lassen darauf geht der Antrag von SPD und Grünen, den wir am Freitag beraten, ein, ist, dass auch an den berufsbildenden Schulen mittlerweile Berufsorientierung gefragt ist. Gerade in den vollzeitschulischen Schulformen erleben wir, dass dort auch viele Jugendliche ankommen, die eben noch nicht ausreichend beruflich orientiert sind. Deswegen, glaube ich, ist es entscheidend, auch diesen Aspekt mitzudenken. Langer Rede kurzer Sinn: Am Freitag werden wir das Thema weiterdiskutieren. Ich kann das haben auch SPD und Grüne gesagt viele Punkte, die Sie in Ihrem Antrag benannt haben, durchaus teilen. Sie sind für uns genauso handlungsleitend bei der Arbeit, die wir gerade vollziehen. Einige Unterschiede gibt es in der Tat. Einige Themen werden SPD und Grüne einbringen, die darüber hinausgehen und neue Blickwinkel eröffnen. Ich würde mich freuen, wenn man den Weg am Ende doch noch gemeinsam geht. Denn bei manchen Themen gibt es gar nicht so viel Parteienstreit. Das kann man, finde ich, auch nach außen dokumentieren und diese Themen mit Rückenwind transportieren. Vielen Dank.
Gastronomiebranche stärken - Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin entlasten - Planungssicherheit bieten: 7 % Mehrwertsteuer erhalten!
Bitteschön, Herr Seebeck! Sie haben das Wort. Frau Präsidentin, vielen Dank. - Herr Henning, ehrlich gesagt, bin ich doch ganz froh, dass Sie bei mir nicht geprüft haben. Die Ungerechtigkeit kommt daher, dass wir für die Lebensmittel, die wir beziehen, nur 7 % Vorsteuer abziehen können, aber die Dienstleistungen, die wir dann reinstecken Energie, Arbeit usw., mit 19 % versteuern müssen. Der Bauunternehmer bezieht seine Waren zu 19 % und gibt 19 % Mehrwertsteuer ab. Das ist der große Unterschied, das ist die Ungerechtigkeit. Es ist eine langjährige Forderung des DEHOGA, diese Ungerechtigkeit abzustellen. Das ist keine neue Forderung. Es geht auch um die Verlässlichkeit. Wir alle konnten nicht davon ausgehen, dass die Mehrwertsteuer wieder erhöht wird. Denn im Bundestagswahlkampf 2021 gab es das ganze klare Versprechen des damaligen Finanzministers Olaf Scholz, dass er die 19 % in der Gastronomie nicht wiedereinführt. Da ist also keine verlässliche Politik betrieben worden. Sie haben kurz noch einmal den Cappuccino und das Geflecht bei der Mehrwertsteuer angesprochen. Vor 14 Monaten haben Sie hier gesagt, Sie würden eine Bundesratsinitiative von Mecklenburg-Vorpommern ganz aktiv mit anschieben. Was ist daraus geworden? Es ist nichts passiert. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz ist nicht gekommen.
Illegale Migration und Rechtspopulisten stoppen: Sicherheit für die Menschen in Niedersachsen gewährleisten - Rot-Grün darf sich nicht verweigern
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lechner, Sie stellen sich hier vorne hin und beklagen sich darüber, dass Sie beschimpft werden. Ich muss feststellen: Erstens. Sie sind nicht beschimpft worden. Zweitens. Wenn man Ihnen das vorhält, was Sie in die Welt setzen, was rechtswidrig, verfassungswidrig und nicht umsetzbar ist, dann sind das, wenn Sie dafür die Kritik einfahren, eben die Geister, die Sie gerufen haben. Dafür können wir nun wirklich nichts. Ich kann nachvollziehen, dass Sie versuchen, das wegzumoderieren. Das, was wir vorgeschlagen haben, habe ich Ihnen sehr klar benannt, und der Ball liegt bei Ihnen. Im Bundesrat liegt die Initiative zum Thema „mehr Befugnisse für das BKA". Konkret. Sie haben es abgelehnt. - Sie haben es abgelehnt! Es liegt der Vorschlag „mehr Befugnisse für die Bundespolizei" vor. Sie haben das abgelehnt. Es liegt ein Vorschlag vor für die automatisierte Datenanalyse, für verbesserte Kommunikation. Alles das liegt da. Der Ball ist bei Ihnen. Sie haben es abgelehnt. Wir sind bereit, diese Schritte zu gehen. Wir haben dort einen sehr intensiven Prozess gehabt. Das liegt da, und aus wahltaktischen Gründen blockieren Sie das! Und dann kommen Sie hier nach vorne und stellen einen solchen Plan vor. Dass das entlarvt wird, das ist auch nicht unser Problem. Das haben Sie selber zu verantworten. Wissen Sie, Herr Lechner, wenn sich dann Ihr Spitzenkandidat hinstellt und sagt, diese fünf Punkte sind für uns unverhandelbar, dann ist es eben nicht glaubwürdig, wenn Sie sich hier hinstellen und uns zu Kompromissverhandlungen auffordern! Wie absurd ist das denn! Überlegen Sie sich mal, was Ihre Linie sein soll! Herr Merz hat gesagt „Diese fünf Punkte", und: „Darüber lasse ich mit mir nicht reden". Ich sage Ihnen als unsere Antwort: Die Sozialdemokratie wird nicht Teil von verfassungswidrigem Handeln sein, sie wird nicht Teil von europarechtswidrigem Handeln sein, und sie wird nicht Teil davon sein, Generalverdachte auszusprechen. Lesen Sie mal, was die Kirchen Ihnen zum Thema Familie ins Stammbuch geschrieben haben! Das, was dort aufgeschrieben worden ist, muss Ihnen doch peinlich sein. Davon werden wir nicht Teil sein.
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Frau Ministerin, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben das habe ich Ihnen gerade umfangreich vorgetragen eine sehr intensive Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Ausländerbehörden, die für das Thema Abschiebung originär zuständig sind, und unserer Landesaufnahmebehörde. Schwierige Fälle begleiten wir sehr eng miteinander in unseren Arbeitsgruppen. Das läuft bisher sehr erfolgreich. Wir stehen in ständigem Kontakt miteinander. Wenn eine Kommune das Bedürfnis hat, mit uns als Land darüber zu sprechen, ob wir eine „schwierige Person" in einem anderen Landkreis unterbringen bzw. wie wir sie begleiten können, dann tun wir das. Wir tun das nicht, weil wir Zeitungen lesen, sondern weil wir einen ständigen Kontakt miteinander haben. Denn wir haben im Innenministerium den sehr ernsthaften Anspruch, dass die Menschen in Niedersachsen sicher leben können. Wenn wir Meldungen von vor Ort haben, dass Personen auffällig sind, dann kümmern wir uns darum. Das ist bisher ganz normal Usus. Herr Bothe, Sie können aus jeder Zeitung besorgniserregende Fälle vortragen - die Wahrheit ist das, was passiert. Und was passiert, ist, dass sich die kommunalen Ausländerbehörden und die LAB NI sehr eng miteinander abstimmen. Und wir haben im Innenministerium eine Arbeitsgruppe, die sich um nichts anderes kümmert als um schwierige Fälle. Daher: Vertrauen Sie Ihrer Landesregierung! Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion der CDU möchte
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
Aber was ist denn das muslimische Frauenbild, das Sie eben genannten haben?. Können Sie dazu mal ein paar Erläuterungen abgeben? Vielen Dank, Herr Kollege. Ich glaube, das ist die Unterdrückung der Frau, indem man Frauen verschleiert, sie in Burkas steckt und sagt, dass der Mann über der Frau steht. Wenn im Koran sogar steht, dass man die Frau schlagen darf, wenn sie widerspenstig ist, dann hat das bestimmt nichts mit dem Frauenbild in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu tun. Frau Präsidentin, die Uhr ist während der Befragung weitergelaufen. Nein, Herr Bothe, während einer Zwischenfrage wird die Zeit für die Zwischenfrage
gern. Bitteschön, Herr Moriße! Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau Camuz, vielen Dank für das Zulassen der Frage. Sie wissen ja, dass die Richter die Anzahl der Tagessätze und die Höhe der Tagessätze festsetzen - nach wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen. Der niedrigste Tagessatz liegt bei einem Euro. Das heißt, es kann eine Geldstrafe von fünf Euro ausgesprochen werden. Glauben Sie nicht, dass ein Obdachloser irgendwie eine Möglichkeit hat? Die kriegen ja Tagesgeld von irgendwelchen diakonischen Werken, glaube ich. Die Frage ist angekommen, Frau Camuz? Ja.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Dafür hat sich der Abgeordnete Herr Kühnlenz zu Wort gemeldet. Bitte! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung den heimischen Wohnungsmarkt vor den Negativfolgen der europäischen Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie schützen? Der Minister wird antworten. - Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute steht ein entscheidendes Gesetzgebungsvorhaben an: die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes im Bereich der freien Schulen. Die Schulen in freier Trägerschaft leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Vielfalt, Qualität und Innovation in unserem Bildungssystem. Und doch haftet ihnen in der Öffentlichkeit häufig ein ungerechtes Image an: Immer noch stellen sich viele Menschen freie Schulen als elitäre Einrichtungen vor, die nur für wohlhabende Familien zugänglich sind. Doch das entspricht nicht der Realität der meisten Schulen in Niedersachsen. Schulen in freier Trägerschaft spiegeln die Vielfalt unserer Gesellschaft wider. Kinder aus bildungsfernen Haushalten, aus Familien mit geringem Einkommen oder mit Migrationshintergrund - sie alle finden hier einen Platz. Durch das Sonderungsverbot, die soziale Staffelung der Schulgelder und Stipendien werden diese Schulen für alle erreichbar. In einigen Regionen unseres Landes übernehmen freie Schulen sogar eine essenzielle Aufgabe, indem sie Lücken schließen, wo staatliche Alternativen fehlen. Dort sind sie oftmals die einzige Option, etwa bei gymnasialen Bildungsgängen, und damit für viele Familien unverzichtbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits im Jahr 2022 wurde ein entscheidender Grundstein gelegt. Der damalige Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat gemeinsam mit den Schulen in freier Trägerschaft den Letter of Intent erarbeitet. Diese Absichtserklärung war ein klares Signal: Wir wollen langfristige Lösungen schaffen, die Planungssicherheit geben und die Finanzierung der freien Schulen auf eine solide Basis stellen. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle setzen wir nun zentrale Punkte aus dem Letter of Intent um. Eine transparente Berechnungsgrundlage für die Betriebskostenzuschüsse: Künftig orientiert sich die Berechnung stärker an den tatsächlichen Kosten im öffentlichen Schulwesen, einschließlich der Entgelte für Lehrkräfte, Sachkosten sowie Anrechnungs- und Vertretungskosten. Damit verabschieden wir uns vom bisherigen Referenzschulmodell, das seit 2007 kaum verändert wurde. Vereinfachte Verwaltungsprozesse: Die neue Berechnungsformel reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und schafft Planungssicherheit. Wichtig ist: Keine Schule wird durch die Reform schlechter gestellt. Evaluierungsklausel: Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten wird die neue Finanzhilfe überprüft, um sie weiterzuentwickeln und an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Zusätzliche finanzielle Mittel: Wir stellen insgesamt 20 Millionen Euro bereit, um wichtige Bereiche wie Schulsozialarbeit, Ganztagsangebote und IT-Infrastruktur zu unterstützen. Besonders wichtig ist, dass durch die Abschaffung des Schulgeldes für sozialpädagogische Ausbildung und Pflegeassistenz sowie für Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilpädagogik soziale Berufe gestärkt wurden. Durch diese Maßnahmen, für die das Land erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, sind diese gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Berufsbilder gestärkt worden. Darüber hinaus sorgt die neue Regelung im Bereich der Schulaufsicht für einheitlichere Regeln bei der Genehmigung von Lehrkräften. Dies sorgt insbesondere bei Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern für gleichwertige Voraussetzungen und kann langfristig die Unterrichtsqualität steigern. Gleichwohl bringt die Regelung zusätzliche administrative Anforderungen mit sich, die insbesondere für kleine Schulen eine Herausforderung sein können. Es ist unser Ziel, die bürokratischen Hürden so gering wie möglich zu halten, um die Arbeitsfähigkeit der Schulen nicht zu beeinträchtigen. Natürlich wissen wir, dass es auch Bedenken zu einzelnen Punkten der Gesetzesnovelle gibt. Themen wie die Details zur Evaluierungsklausel oder die konkrete Ausgestaltung der Finanzierungsfaktoren wurden bisher noch nicht abschließend geeint. Diese offenen Fragen können jedoch im weiteren Beratungsverlauf und insbesondere im Rahmen des Anhörungsverfahrens erneut aufgegriffen werden. So bleibt gewährleistet, dass die Anregungen und Perspektiven der freien Schulen auch weiterhin gehört werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wichtig ist heute, den Fokus auf das Positive und bisher Erreichte zu legen. Mit diesem Gesetz schaffen wir eine solide Grundlage für mehr Verlässlichkeit und eine zukunftssichere Finanzierung der freien Schulen. Dies ist ein bedeutender Schritt nach vorn, der die Vielfalt und Qualität in der niedersächsischen Bildungslandschaft stärkt. Abschließend danke ich allen Beteiligten, die diesen Prozess möglich gemacht haben: dem damaligen Kultusminister Grant Hendrik Tonne, der den Letter of Intent erarbeitet hat, unserer Kultusministerin Julia Hamburg, die die Umsetzung engagiert vorangetrieben hat, und den Verbänden der freien Schulen, die sich kritisch, aber stets konstruktiv in den Dialog eingebracht haben. Mit dieser Novelle schaffen wir Planungssicherheit und stärken die Schulen in freier Trägerschaft als wichtigen Bestandteil unseres Bildungssystems. Vielen Dank.
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wichmann, ich spreche betont Sie an: Seit Sie Fraktionsvorsitzender sind, bemüht sich die AfD wenigstens dem Anschein nach, sich an die Spielregeln hier im Parlament zu halten. Zu diesen Spielregeln gehört auch, dass wir mitunter hart miteinander ins Gericht gehen, in der Sache, und mitunter auch persönlicher werden. Aber was sich der Kollege Bothe gerade geleistet hat, das war nicht nur ordnungsrufwürdig. Für die „kriminelle Vereinigung" gab es ja auch sofort einen Ordnungsruf. Für die Behauptung „Linksextremisten" damit meinte er auch meine Fraktion gab es den nicht. Das finde ich vom Umgang her allerdings sehr erstaunlich. Ich sehe hier nicht einen Einzigen, zu dem es irgendwo einen Hinweis gäbe oder zu dem der Verfassungsschutz anders vielleicht als in anderen Reihen hier irgendeinen Hinweis hätte. „Mafiöse Strukturen" - das war das Dritte, auch wenn es die Kolleginnen und Kollegen in Bayern betrifft. Herr Wichmann, ich möchte Sie noch einmal ausdrücklich auffordern: Kehren Sie zurück zu den Regeln des Anstandes, wenn Sie es schon inhaltlich-politisch nicht können! Oder Sie müssen mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Umgang miteinander rechnen, bis hin zu Sondersitzungen, bis hin zu Fragen persönlicher Beleidigung usw.. So kann das hier jedenfalls nicht weitergehen. Das Schlimmste dabei ist: Er formuliert ja auch noch einen Rechtsbruchvorwurf, ohne ihn in irgendeiner Weise juristisch belegt zu haben. So geht es hier jedenfalls nicht weiter! Ich finde das wirklich beschämend. Und ich finde, dafür könnten Sie sich nicht nur entschuldigen, Herr Bothe, sondern jetzt muss auch mal jemand in Ihrer Fraktion für Ordnung sorgen. Wenn Sie es nicht können, dann sitzen Sie am falschen Platz, Herr Wichmann. Vielen Dank.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Ich glaube, die Frage war am Anfang oder in der Mitte der Ausführungen. - Herr Minister wird antworten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hilbers, ich habe schon auf die Frage von Herrn Frölich gesagt, dass wir das, sobald die Entscheidungen darüber getroffen sind, wie es mit den Wohnungen, die gebaut werden sollen, weitergeht, gerne im Ausschuss darstellen. Warum wird im Moment nicht gebaut? Das ist so, weil es für viele Gesellschaften, die eigentlich bauen würden kommunale Gesellschaften, Genossenschaften, zwei Herausforderungen gibt. Die erste ist: Sie müssen sanieren, also dafür sorgen, dass der Bestand in einen Zustand gebracht wird, der den Anforderungen die bleiben bestehen gerecht wird. Die zweite Herausforderung ist: Sie wollen investieren, haben aber nicht die notwendige Kapitalgrundlage. Ein weiterer Punkt ist, dass wir eine große Chance haben, auch Dritte, also Private, dafür zu begeistern, in sozialen Wohnraum zu investieren. Das haben sie bisher nicht so sehr getan, erkennen jetzt aber, dass das ein sicherer Weg ist. Aber auch damit werden nicht alle Projekte realisiert. Deswegen haben wir in einer Markterkundung geschaut, ob es Projekte gibt nicht dauerhaft, aber um zu starten, die ohne uns nicht realisiert würden, aber trotzdem mit unseren Möglichkeiten abbildbar sind. Zu diesen Sichtungen sind wir gekommen, und über die Ergebnisse wird jetzt entschieden. Damit leistet die Wohnungsgesellschaft, die WohnRaum Niedersachsen, einen ganz zentralen Beitrag. Sie schafft es nämlich, dass auch Projekte, die schon geplant sind und kurz vor der Realisierung stehen, aber nicht realisiert werden, realisiert werden können. Das ist der große Mehrwert, den wir sehen. Deswegen lohnt sich das, und deswegen sollten wir uns eigentlich gemeinsam unterhaken und sagen: Hier richtet sich nicht die WohnRaum Niedersachsen gegen andere, sondern hier unterstützt die WohnRaum Niedersachsen unser so habe ich es zumindest immer verstanden gemeinsam erklärtes Ziel, Wohnraum für die Menschen zu schaffen. Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur letzten mir vorliegenden Wortmeldung.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Nach diesem Redebeitrag könnte man ja denken, es geht hier um etwas ganz anderes. Aber tatsächlich geht es hier um vier Punkte eines Gesetzentwurfes, den wir hier heute vorlegen und auf den Weg bringen. Erstens verlängern wir die Amtszeiten von hauptamtlichen BürgermeisterInnen und LandrätInnen von derzeit fünf auf acht Jahre, und zwar analog der bereits bestehenden Regelung der allgemeinen StellvertreterInnen in den Kommunen. Wir wollen damit mehr Menschen ermutigen, ein politisches Hauptamt in der ersten Reihe anzustreben und so Verantwortung für die BürgerInnen in den Kommunen zu übernehmen. Denn längere Amtszeiten bieten größere Planungssicherheit, sowohl im Amt als auch im Privatleben der MandatsträgerInnen. Und gerade Letzteres macht das Amt dann natürlich auch attraktiver. Das ist dringend notwendig. Warum? Die Rede eben hat es leider gezeigt: Unser Land allen voran kleine Kommunen braucht Menschen, die trotz zahlreicher, stark zunehmender öffentlicher Anfeindungen unter anderem von Rechtsextremisten und Reichsbürgern noch bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Denn es wird immer schlimmer, liebe KollegInnen. Zweitens liefern wir das, was die Kommunen angesichts knapper Haushalte dringend fordern: Die Aufnahme von Konzernkrediten als dauerhafte Regelung wird nach inzwischen erfolgreicher Erprobungsphase fest etabliert. Damit können unsere Kommunen Kredite für Investitionen ihrer Unternehmen aufnehmen und die Mittel an diese weiterleiten, ohne den Kernhaushalt dabei zu belasten. Als Drittes geben wir den niedersächsischen Gemeinden die Möglichkeit, zukünftig die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkbeiträge auf die Landkreise zu übertragen. Und last, but not least stellen wir über eine nachträglich noch eingearbeitete Regelung klar, dass keine Pflicht zur Erhebung der kommunalen Bettensteuer besteht. Liebe KollegInnen, und doch sind das nur erste Schritte auf dem Weg zu einer dringenden Modernisierung unserer niedersächsischen Kommunalverfassung. Weitere, die unsere Kommunen, aber allen voran unser Ehrenamt zukunftsfest aufstellen, werden zeitnah folgen. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Weippert. -
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schröder-Köpf, ich danke Ihnen für diese Kurzintervention. Das ermöglicht es mir, noch einmal etwas dazu zu sagen. Es war, glaube ich, der verehrte Kollege Bock, der die Landesregierung zu diesem Vernetzungstreffen der Umtauschinitiativen befragt hat. Und die Landesregierung sagte, dass sie durchaus davon Kenntnisse hätte, aber dazu aktuell keine Dinge machen will. Des Weiteren muss man ja sagen: Diese Umtauschaktionen Herr Bothe, es liegt eine - Ja, natürlich haben Sie noch die Redezeit. Aber: Geschäftsordnungsantrag von Herrn Bajus! Frau Präsidentin, ich würde gerne meine Redezeit nutzen. Ein Geschäftsordnungsantrag von Herrn Bajus kann ja im Anschluss behandelt werden. Des Weiteren muss man natürlich sagen, dass diese Umtauschaktion federführend durch den Flüchtlingsrat Niedersachsen initiiert ist, dessen Mitglied ja auch die Abgeordnete Diallo-Hartmann ist. Somit sind die Wege relativ kurz. Somit kann sich die Landesregierung ganz bestimmt nicht damit herausreden, dass sie davon keine Kenntnis hat. Und sie kann sich auch nicht mit einer zumindest Gleichgültigkeit gegenüber der Ausreizung oder dem Missbrauch der Bezahlkarte herausreden. Vielen Dank. Herr Bajus, bitte zur Geschäftsordnung!
Niedersachsens Wirtschaft zukunftsfähig und klimafreundlich aufstellen - Transformation gemeinsam gestalten
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Niedersachsens Wirtschaft zukunftsfähig und klimafreundlich aufstellen - Transformation gemeinsam gestalten". Mit dem Titel, meine Damen und Herren, sollten Sie sich nicht unbedingt in mittelständischen Betrieben blicken lassen. Ich kann Ihnen versichern, die Betriebe haben diese Anträge ohne erkennbaren Mehrwert für die Wirtschaft dermaßen satt, weil Sie einfach nicht das aufgreifen, was tatsächlich aktuell in der Wirtschaft vonnöten ist, und Sie mit diesem Antrag eigentlich nur abfeiern, was im MW durch die neu geschaffene Stabsstelle „Transformation der Wirtschaft" zusammen mit dem MS bereits bearbeitet wird. Kennen Sie eigentlich Hugh Aiken? Der 81-jährige US-Amerikaner ist der neue Eigentümer der Harz-Guss-Zorge-Eisengießerei. Harz-Guss Zorge ist spezialisiert auf kernintensiven maßgeschneiderten Eisenguss für viele namhafte Hersteller aus den Bereichen Baugeräte, Kompressoren, Eisenbahn und Maschinenbau. Hugh Aiken hat den Betrieb mit rund 450 Mitarbeitern gekauft, weil er exakt in sein vorhandenes Firmenkonstrukt mit Standorten in Frankreich, Schweden und Polen und jetzt eben auch in Deutschland passt. Und weil er sagt: Unser gemeinsames Interesse im harten internationalen Wettbewerb des Metallgeschäfts mit China und Indien muss es sein, das Know-how und die Fertigungskapazitäten in den Vereinigten Staaten und in Europa aus ökonomischen und sicherheitsrelevanten Gründen zu erhalten. So haben Sebastian Lechner und ich ihn vor einigen Tagen in Zorge kennengelernt: Unternehmer durch und durch! Und dann sagt er: Wenn ihr Deutschen in der Transformation solche Betriebe zu klimaneutralen Betrieben überführen wollt, dann müsst ihr uns bei dieser Transformation unterstützen. So, und jetzt sind wir bei Ihrem Antrag. Statt, wie am Anfang Ihrer Wahlperiode vollmundig angekündigt, Harz-Guss sei das erste Projekt der Taskforce Energiewende, um den Betrieb mit einer 125‑kV-Leitung zu versorgen und um den Koksofen auf elektrische Schmelzöfen umzustellen was übrigens kein Wettbewerbsvorteil bezüglich der Produktqualität ist, unterhalten wir uns heute mit Blick auf Ihren Antrag über Umsetzungsleitfäden von Best-Practice-Beispielen, regionale Transformationsworkshops, ein Fortschrittsmonitoring und vieles mehr. Keiner dieser Punkte erklärt den Mitarbeitern zum Beispiel bei Pleissner in Herzberg, warum sie letzten Montag ihre elektrischen Schmelzöfen abstellen mussten und somit ihre vollen Auftragsbücher nicht abarbeiten können. Die Ursache haben wir heute früh schon diskutiert, darauf will ich nicht eingehen. Die „Wirtschaft zukunftsfähig ... aufstellen": Wo steht in Ihrem Antrag auch nur ein Punkt zu dem relevantesten Transformationsthema in der Wirtschaft, den Energiekosten? Fehlanzeige! Frau Brenner von der IG Metall fordert aktuell ein Sofortprogramm zur Sicherung von Industriearbeitsplätzen. Sie sagt, wir haben keine Zeit zu verlieren. Ich glaube sogar, wir haben nur noch einen Schuss. Zusätzlich fordert sie einen Kurswechsel bezüglich der Elektromobilität hin zu mehr Technologieoffenheit. Das sind die wirklichen Transformationsthemen. Und Sie stellen einen solchen Wohlfühlantrag! Der Antrag suggeriert zusätzlich, dass die Wirtschaft nicht in der Lage ist, die erforderlichen Transformationsschritte in ihrer Ganzheit im Bereich Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demografie zu bewältigen, und daher von der Politik noch weitere koordinierende Unterstützung über die bereits vorhandenen Instrumente hinaus benötigt. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Durch die vielen Bottom-up-Initiativen aus der Wirtschaft, den Fachverbänden, den Kammern und den Sozialpartnerschaften ist die Wirtschaft längst auf diesem Weg. Wer bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss zum Antrag „Deindustrialisierung" aufgepasst hat, der wird von dem neuen Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände in Niedersachsen, Benedikt Hüppe, gehört haben, dass mittlerweile jedes Unternehmen einen Plan zu den erforderlichen Transformationsschritten hat und diese bereits umsetzt werden oder kurz vor der Umsetzung stehen. Und er hat explizit keine weiteren unterstützenden Maßnahmen eingefordert. Der Antrag fordert eine Stelle, um die ganzen Transformationsinitiativen zu koordinieren. - Das MW führte bei der Unterrichtung am 22. November aus, dass diese Stabsstelle „Transformation der Wirtschaft" bereits gegründet wurde und sich mit der Vielzahl der vorhandenen Aktivitäten sei es durch die Landesgesellschaft Niedersachsen.next, die Niedersächsische Allianz für Nachhaltigkeit (NAN), die Transformationsagentur, die Wirtschaftsverbände und die Kammern koordinierend und mit dem MS zusammenführend beschäftigt. Es sollen „Umsetzungsleitfäden anhand von Best-Practice-Beispielen" erarbeitet werden. - Das findet in der Wirtschaft längst statt, meine Damen und Herren, wenn es beispielsweise um die vielfältigen Initiativen zur Gewinnung von ausländischen Fachkräften in der Gastronomie, in der Industrie oder im Handwerk geht. Sie fordern den „Aufbau eines Fortschritts-Monitorings,Transformation für Niedersachsen'". - Das führt erneut zu einem Aufwuchs an Bürokratie durch die zu erwartenden zusätzlichen Berichtspflichten der Betriebe, die dann zentral zu diesem Monitoring zusammengeführt werden. Und diese Berichtspflichten sind die Wirtschaft und die Betriebe wirklich leid!. Sie fordern einen regelmäßigen „Transformationsgipfel". - Wenn dies zielführend sein soll, kann das nur branchenspezifisch sein. Genau das findet regelmäßig in den Verbänden statt. Sie fordern eine „Bündelung der Förderungen zur Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation". - Da wird es jetzt wirklich interessant. Diese ganzen bereits laufenden Maßnahmen und Förderungen haben bei der Transformation und bei den Tarifverhandlungen bei VW nicht geholfen. Geholfen hat der über Jahrzehnte gepflegte vertrauensvolle Umgang zwischen den Sozialpartnern, bei dem es natürlich auch mal kracht, bei dem aber nach vielen Tagen des Konklave letztlich weißer Rauch aufgestiegen ist. Der Präsident der IHK Hannover, Herr Oppermann, hat das beim Neujahrsempfang deutlich gesagt. Sinngemäß: Formulieren Sie als Politik verlässliche Rahmenbedingungen und Ziele! Und ansonsten trauen Sie uns bitte endlich wieder zu, dass wir als Wirtschaft mit unserem Innovationswillen und unseren Mitarbeitern die vielfältigen Herausforderungen bewältigen können! Wir benötigen keine Planwirtschaft von oben und keine Übergriffigkeit in unseren betrieblichen Abläufen, beispielsweise mit irgendwelchen Umsetzungsleitfäden oder Monitoring-Auflagen. Wir benötigen wieder mehr soziale Marktwirtschaft. Und ich ergänze: Die Zeiten sind viel zu herausfordernd, als dass wir Anträge benötigen, die Maßnahmen fordern, die bereits durch das MW und das MS abgearbeitet werden und deren Mehrwert für die Wirtschaft gegen null läuft. Auch in diesem Fall bin ich mir sicher: Eine bessere Wirtschaftspolitik für Niedersachsen ist machbar. Vielen Dank.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Jetzt kann der Minister auf beide Fragen, wenn möglich, antworten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Henning, das war ja erstens eine Frage zur Grunderwerbsteuer, bei der es darum geht, sie auf alle Fälle des Grunderwerbs anzuwenden, sie also nicht gänzlich abzuschaffen. Klar dazu kam ja der Zwischenruf, es geht um eine Senkung. Aber spätestens da merkt man, dass das zu einer Fehlsteuerung führt: Welchen Sinn macht es, die Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Immobilien abzusenken, wenn es uns im Ziel der Debatte darum geht, dass erstens neuer Wohnraum geschaffen wird und zweitens das ist dabei noch viel wichtiger das Baugewerbe angekurbelt wird? Wir brauchen dringend Aufträge für das Baugewerbe. Wir wollen dringend den Neubau ankurbeln. Dann würden wir bei einer Absenkung der Grunderwerbsteuer undifferenziert wie mit der Gießkanne vorgehen. Klugerweise haben Sie in der Frage schon eine Antwort formuliert, die ich teile. Wenn es uns gelingt, zwischen dem Erwerb vorhandenen Wohnraums und der Schaffung von neuem Wohnraum zu differenzieren, dann ergibt sich ein ganz anderes Instrument, das helfen kann. Allerdings glaube ich, dass das Instrument der Zinsvergünstigung möglicherweise einen ähnlichen Effekt erzielt. Der zweite Punkt ist aber für viele ganz entscheidend: Wenn eine Immobilie über den Bauträger erworben wird, zahlt man die Grunderwerbsteuer auf alles, ansonsten nur auf den Erwerb des Grundstücks - was der Name im Grunde auch besagt. Diese Lösung haben wir im Bund bereits andiskutiert. Ich hoffe, dass sie mit einer Änderung nun zügig gelingen kann. Das wäre durchaus eine Entlastung, weil viele nicht alles selbst in die Hand nehmen, sondern mit einem Bauträger arbeiten. Insofern begrüße ich diese Vorschläge und würde mich freuen, wenn wir an der Stelle weiterkommen würden. Vielen Dank, Herr Minister. - Jetzt sind wir wieder im Rhythmus. Für eine zweite Zusatzfrage der Fraktion der AfD hat
Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle also fest: Es gibt keinen Punkt, der Ihnen im Ausschuss wichtig war, der nicht schon in unserem Antrag enthalten ist. Deswegen ich bin Optimist gehe ich selbstverständlich davon aus, dass die Regierungsfraktionen unserem Antrag heute zustimmen werden. Alles andere wäre doch wirklich sehr absurd. Nicht wahr? Wir könnten jetzt endlich ein Zeichen setzen für Berufsorientierung. Wir könnten der Landesregierung endlich klare Handlungsaufträge geben, vielleicht sogar noch zum Start des neuen Schuljahres etwas zu bewegen. Oder wollen Sie lieber weiter zaudern? Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Reinken. -
Bundesvertriebenengesetz schnellstmöglich ändern - restriktive Aufnahmepraxis für Spätaussiedler beenden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Spätaussiedler! Spätaussiedler haben sich überwiegend sehr gut in unsere Gesellschaft integriert und leisten einen wertvollen Beitrag zur Mehrung des Wohlstands in Deutschland. Sie sind eben nicht negativ auffällig, sondern ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Deutschland profitiert vom Zuzug unserer Landsleute aus Russland, Kasachstan und anderen Ländern. Spätaussiedler sind aufgrund ihrer guten Ausbildung und ihres Fleißes begehrt am Arbeitsmarkt. Daher ist die Arbeitslosenquote bei ihnen deutlich niedriger als der Bundesdurchschnitt. Diese Menschen sind ein fester Teil unserer Gesellschaft. Ihnen, aber auch jenen Menschen deutscher Volkszugehörigkeit, welche die Übersiedlung nach Deutschland geplant und noch vor sich haben, gehört unsere vollste Unterstützung. Zwischenzeitlich verschärfte Anforderungen für eine Aufnahme der genannten Personen führten zu einem praktischen Aufnahmestopp für die Betroffenen. Diese verschärften Anforderungen wurden aber wieder größtenteils zurückgenommen, sodass sich der Antrag der CDU durch Regierungshandeln schon erledigt hat, wie die Anhörungen im Ausschuss ergaben. Es ist wie immer, werte Kollegen der CDU: Entweder kommen Sie zu spät, oder Sie schreiben ab. Am Ende geht es nur noch um die Forderung nach einer Informationskampagne. Eine solche ist sicherlich zu begrüßen, aber letztlich ist es eine Angelegenheit des Bundes, Beratungs- und Informationsangebote zu schaffen. Die Bundesebene muss an dieser Stelle in die Pflicht genommen werden. Eine AfD-geführte Bundesregierung mit Alice Weidel an der Spitze wird diese umsetzen. Alle Aussiedler, insbesondere auch die Russlanddeutschen, können sich auf die AfD verlassen. Wir werden handeln und nicht nur reden wie die Altparteien. Wir sind immer für Sie da. Vielen Dank. Für die Fraktion der SPD hat sich zu Wort gemeldet:
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus welchen Hauptgründen sind 2023 wie viele Abschiebungen gescheitert? - Herzlichen Dank.
Aktiv die Trendumkehr für mehr Wohnungsbau schaffen, anstatt die Krise mit einer Landeswohnungskaufgesellschaft zu verschärfen
Haushaltsantrag genau diesen Vorschlag gemacht haben und ihn auch dezidiert gegenfinanziert haben? Mir ist Ihr Haushaltsantrag durchaus bekannt, aber ich habe darin keine Gegenfinanzierung für diesen Punkt gefunden. Darüber können wir uns gern noch einmal im Detail unterhalten. Herr Hilbers, Sie waren selber lange genug Finanzminister, Sie haben es nicht gemacht. Warum fordern Sie es heute? Im Übrigen möchte ich Sie noch auf zwei Punkte aufmerksam machen. Erstens. Welchen Sinn macht es eigentlich, den Kauf von Häusern von der Grunderwerbsteuer zu befreien
Stärkung deeskalierender Ansätze in der psychiatrischen Behandlung
Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Philippi. Herr Dr. Philippi, Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In der psychiatrischen Versorgung ist oberstes Prinzip der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung. Aktuell ist die Fremdgefährdung in den Fokus gerückt - aufgrund der schrecklichen Tat eines psychisch kranken Menschen in Aschaffenburg. Natürlich wirft dieser Fall die berechtigte Frage auf, was wir noch tun müssen, um andere vor solchen Gewalttaten zu schützen. Zugleich sind wir aber auch verpflichtet, psychisch kranken Menschen, von denen keine vergleichbare Gefahr ausgeht, die bestmögliche gesundheitliche Versorgung zukommen zu lassen. Dabei sind selbstverständlich auch menschenrechtliche Aspekte der Unterbringung und Behandlung psychisch kranker Menschen zu berücksichtigen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, Niedersachsen ist im Bundesvergleich gut aufgestellt, was die Kontrolle von Grundrechtseingriffen und Deeskalation im Rahmen der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen betrifft. Schon seit Jahrzehnten verfügen wir über Besuchskommissionen - Sie kennen sie aus den jährlichen Berichten des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung an den Landtag. Unsere Besuchskommissionen besuchen regelmäßig alle Einrichtungen im Land, in denen Menschen mit psychischen Erkrankungen untergebracht sind. Die Besuchskommissionen achten dabei explizit auf den Schutz der Grundrechte. Niedersachsen ist bislang das einzige Bundesland, in dem alle Einrichtungen aufgesucht werden. Besuchskommissionen in anderen Ländern suchen nur Einrichtungen auf, die nach Landesrecht unterbringen. Niedersachsen war eines der ersten Länder, die in den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts ein Psychiatriegesetz eingeführt haben: das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke, kurz NPsychKG. Gegenwärtig novelliert mein Ministerium dieses Gesetz, um es den Anforderungen eines modernen Gesetzes und eines modernen Psychiatrieverständnisses anzupassen. Im Zuge der Novelle wird auch über Notwendigkeiten und Instrumente zur Steigerung des Schutzes vor Fremdgefährdung zu sprechen sein. Hierzu werden wir uns eng mit dem Innenministerium und dem Justizministerium abstimmen. Als eines der ersten Länder verfügt Niedersachsen nun seit fünf Jahren über eine Landespsychiatrieberichterstattung. Diesen Sommer werden wir den dritten Landespsychiatriebericht veröffentlichen. Er dokumentiert unter anderem die Entwicklung der Grundrechtseingriffe im Rahmen des NPsychKG. Das ist eine wichtige Basis für die Versorgungssteuerung. Wir werden uns neben den anderen Herausforderungen in diesem Arbeitsfeld auch den Forderungen dieses Entschließungsantrags annehmen. Der aktuelle Prozess der Novellierung des NPsychKG bietet uns die Möglichkeit, die Forderungen nach einer Verstetigung der Landespsychiatrieberichterstattung und einer Ausweitung der Berichtspflichten auf Grundrechtseingriffe nach BGB anzugehen. Letzteres ist nicht ganz so einfach; denn das BGB ist bekanntlich Bundes- und nicht Landesrecht. Im Zusammenhang mit der niedersächsischen Krankenhausreform wird gerade ein gänzlich neuer Krankenhausplan aufgestellt. Dieser Krankenhausplan wird explizit auch die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen thematisieren. Er soll die Implementierung moderner, das heißt deeskalierender psychiatrischer Krankenhausversorgung unterstützen. Meine Damen und Herren, dieser Entschließungsantrag fällt in eine Zeit, in der in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auf Bundes- wie auf Landesebene sehr viel Bewegung ist. Eine deeskalierende Versorgung kommt in jedem Fall am Ende allen zugute. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen ausbauen
Lassen Sie die Zwischenfrage zu? Sehr gerne. Vielen Dank. - Bitte sehr, Frau Nzume! Vielen Dank dafür, dass ich die Zwischenfrage stellen darf. Ist es denn nicht so, dass wir im Ausschuss immer wieder darüber gesprochen haben, dass wir gemeinsam einen Antrag voranbringen, und Sie mehrfach darauf gedrungen haben, dass wir Ihren Antrag abschließen, und wir immer gesagt haben, wir möchten zusammenarbeiten? Also: Ist es nicht so, dass Sie die Zusammenarbeit eigentlich abgelehnt haben? Bitte, Herr Reinken! Frau Nzume, herzlichen Dank für diese Frage, denn das gibt mir die Gelegenheit, noch ein bisschen auf die Zeitfolge zurückzukommen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Das Jahr hat gerade begonnen, und ich erwähne es kurz: Aschaffenburg, Zetel und Sande. Und Sie wollen ernsthaft, meine Damen und Herren, dass Strafen abgemildert werden sollten. Die AfD lehnt den Antrag ab, weil die Bürger in Sicherheit leben wollen, und sie erwarten von der Politik klare konsequente Entscheidungen. - Zuhören, Herr Tonne! Hören Sie zu! Es ist schon fast absurd, dass wir uns hier im Plenum damit auseinandersetzen müssen, ob legitime Strafen abgemildert werden sollten, während der Alltag unserer Mitbürger von zunehmender Gewalt und Respektlosigkeit geprägt ist. Wir können es uns als Gesellschaft nicht leisten, die Täter nicht zur Verantwortung zu ziehen! Wir alle wissen: Eine starke Justiz ist unverzichtbar. Ohne eine klare und hart durchgreifende Rechtsordnung, die diejenigen zur Rechenschaft zieht, die das Gesetz brechen, droht unser gesamtes Gesellschaftsgefüge zu erodieren. Und genau diese Ordnung wird durch die aktuelle Diskussion der Ersatzfreiheitsstrafe gefährdet. Dies stellt einen unverantwortlichen Bruch mit unserem geltenden Rechtsverständnis dar und ignoriert die Belange all jener, die rechtstreu leben. Eine Gesellschaft, die auf Mitgefühl gegenüber von Tätern und Ungleichgewicht aufbaut, ohne die Opfer ausreichend zu berücksichtigen, schwächt ihr Fundament. Meine Fraktion tritt entschieden gegen solche Entwicklungen ein. Für uns ist es wichtig, dass Strafen sowohl abschreckend als auch gerecht sind. Die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe öffnet weit das Tor für Nachlässigkeiten, die wir uns nicht erlauben können und dürfen, und wir bewerten den Antrag als einen feigen Rückzug vor der Herausforderung der wahren Ursache, nämlich vor überfüllten Gefängnissen und einer falschen Migrationspolitik. Stattdessen, meine Damen und Herren, muss eine gut ausgestattete, starke Justiz unsere primäre Antwort auf die Unsicherheiten sein, die unsere Bürger besorgt zurücklassen. Unsere Botschaft ist klar: Die Interessen der Allgemeinheit stehen über ideologischen Wunschvorstellungen einer verfehlten Politik. Die halbierte Ersatzfreiheitsstrafe, meine Damen und Herren, verliert auch die Funktion, dass der Täter sein Unrecht einsieht und keine weiteren Straftaten begeht. Wenn das Strafmaß nur die Hälfte beträgt und davon wiederum der Täter nur zwei Drittel der Haftstrafe absitzen muss, dann wird man auch den Opfern nicht gerecht. Das ist doch keine ernst zu nehmende Strafjustiz, meine Damen und Herren. Fazit: Von über 53 000 verhängten Geldstrafen in Niedersachsen Kollege Moriße, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Camuz zu? Frau Camuz, wir sind seit 2023 bei diesem Thema. Wir haben es oft und lange hier diskutiert.‑ Also, die Antwort, Frau Camuz, ist Nein. Nein! Jetzt hat der Abgeordnete Moriße das Wort. Bitteschön, Herr Moriße! Ich weiß, dass Sie wegen gestern frustriert sind. Aber das kann man auch heilen. Danke schön. Von über 53 000 verhängten Geldstrafen in Niedersachsen in 2023 wurden im Verhältnis wenig Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt. Nur bei und jetzt hören Sie gut zu! Ultima Ratio Ultima Ratio! kommt eine Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen der Staatsanwaltschaften in Niedersachsen zustande. Und das dauert, meine Damen und Herren. Es gibt Umwandlungen; man kann die Ersatzfreiheitsstrafe verhindern, indem man die Angebote der Staatsanwaltschaft annimmt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Danke. Das war kurz und knackig. - Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Margraf, erst einmal vielen Dank für die Frage. Ich werde sie jetzt nicht alle aufzählen. Ich glaube, das ginge auch zu weit. Aber Tatsache ist ich will das noch einmal betonen: Das ist ein großer Erfolg, den wir gemeinsam errungen haben. Der große Erfolg ist, dass wir in extrem kurzer Zeit das war schon eine Herausforderung das extrem klare Signal an die Bauwirtschaft und das Baugewerbe gerichtet haben: Wir wollen Dinge einfacher machen. Es lohnt sich, zu investieren. Damit haben wir in Deutschland nicht nur gezeigt, dass es weitergehen kann. Denn die Bauministerin schilderte mir auch, dass schon viele Fragen kommen: Was machen die denn da eigentlich in Niedersachsen? Ich glaube, wir machen es richtig. Wir müssen diesen Schritt jetzt aber konsequent weitergehen, also auch dafür sorgen, dass wir Dinge erleichtern. Wir machen immer noch weil wir es auch beim letzten Mal in der Zeit nicht schaffen konnten Auflagen und schaffen sozusagen jedes Mal durch neue Genehmigungsverfahren Bürokratie, die am Ende eigentlich unnötig ist, weil es ohne sie zu dem gleichen Ergebnis gekommen wäre - sei es der Anbau, sei es die Doppelgarage, sei es der Wintergarten. Das muss unser Ziel sein: Wir wollen den Anreiz erhöhen. Damit bin ich auch wieder beim Baugewerbe. Dann geht es vielleicht nicht mehr nur um den Bau einer neuen Wohnung oder eines neuen Hauses, sondern darum, dass überhaupt Aufträge da sind. Wir wollen den Anreiz erhöhen, damit es für die Menschen einfacher ist, die Dinge, die sie wollen, zu realisieren. Und wir müssen mit der Bürokratie aufhören, damit, zu sagen: Wir wissen das eigentlich alles viel besser und gucken uns das genau an. - Wir müssen das, was wir mit der Novelle begonnen haben „der Staat muss loslassen", konsequent fortsetzen. Ich freue mich auf die Diskussion. Ich bin mir sicher, wir werden in Niedersachsen weiterhin ganz vorne dabei sein, und das muss unser Ziel sein. Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion der AfD hat
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
während einer Zwischenfrage wird die Zeit für die Zwischenfrage angestellt. Und wenn Sie dann weiterreden, wird wieder die alte Zeit angezeigt. Das ist wunderbar, Frau Präsidentin. Herr Kollege Saade, ich hatte gesagt, Sie sollten noch einmal ins Protokoll schauen. Herr Dr. Fischer von der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit machte in seinem Vortrag deutlich, dass eine bundeseinheitliche Regelung im Gewaltschutzgesetz nicht ausreicht. Das Hauptproblem ist, dass Frauen, die Opfer partnerschaftlicher Gewalt wurden, in der Zeit bis zu einer gerichtlichen Entscheidung im Hinblick auf die elektronische Aufenthaltsüberwachung schutzlos dastehen. Das ist meiner Ansicht nach ein unhaltbarer Zustand. Daher sind landesgesetzliche Regelungen notwendig, unabhängig davon, wie und wann der Bund das Thema regelt. Da dies aufgrund der aktuellen Arbeitsverweigerung in Berlin durch die vermeintlich demokratischen Fraktionen noch lange dauern kann, sollten wir hier im Land handeln. Wie Herr Dr. Fischer ebenfalls feststellte, kann das Gewaltschutzgesetz nicht den effektiven Schutz bieten, den das Gefahrenabwehrrecht bieten kann. Besonders in akuten Situationen, also in den ersten Stunden und Tagen nach einer Eskalation, ist es wichtig, den Aufenthaltsort eines Täters lückenlos zu überwachen, um Gefahren für das Opfer zu minimieren. Wenn das Opfer jedoch erst vor ein Gericht gehen muss, um einen Antrag zu stellen, bleibt die Frau schutzlos ihrem Ex-Partner ausgeliefert, bis eine Entscheidung getroffen ist. Daher ist die Integration der Möglichkeit zur Überwachung eines Annäherungsverbots durch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung in Echtzeit in das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz notwendig und richtig. Meine Damen und Herren, die Polizei muss auch in Niedersachsen in der Lage sein, im Akutfall unverzüglich Gefahren abwehren zu können, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Die derzeitige Schutzlücke im niedersächsischen Polizeigesetz muss geschlossen werden. - Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Niedersachsen muss hier nachziehen und dem Beispiel anderer Bundesländer folgen. Es gibt überhaupt keinen Grund dafür, dass wir hier länger warten. Dieser Gesetzentwurf liegt vor. Wir sollten ihn beraten und dann auch zum Abschluss bringen. Vielen Dank.
Sicherheit der IT-Systeme in Wirtschaft und Verwaltung in Niedersachsen
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das kann man sehr kurz machen. Heute Morgen ist hier alles ordnungsgemäß abgelaufen. Sie versuchen abermals, hier Ihre ganz eigenen „Wahrheiten" zu kreieren. Einen solchen Klamauk machen wir selbstverständlich nicht mit. Wenn Sie einen ehrlichen und ordnungsgemäßen Informationsbedarf haben, kann er selbstverständlich in ganz normalen Sitzungen des zuständigen Fachausschusses gedeckt werden. Hier im Plenum gibt es ein solches Theater mit der Sozialdemokratie nicht. Vielen Dank.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Herr Kühnlenz, bitte! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In welcher Weise hat die Landesregierung mit dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz als Kostentreiber die Krise in der Bauwirtschaft verstärkt? Der Minister wird antworten. - Vielen Dank.
Gastronomiebranche stärken - Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin entlasten - Planungssicherheit bieten: 7 % Mehrwertsteuer erhalten!
Unsere Gastronomie, ein unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen und sozialen Miteinanders, ist ein grundständiger Motor unserer Wirtschaft und als solcher von großer Bedeutung, besonders für den ländlichen Raum in Niedersachsen. Doch gerade diese Stütze ist seit geraumer Zeit ins Wanken geraten - angesichts gravierender wirtschaftlicher und geopolitischer Herausforderungen durch gestiegene Energie- und Lebensmittelkosten. Wir müssen feststellen: Die Gastronomie leidet. Die Verteuerungen bedeuten nicht nur eine Belastung für die Betreiber, sondern auch für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die preiswerte und hochwertige Gastronomieleistungen erwarten. Die Frage muss lauten: Wollen wir unser kulturelles Erbe und unsere Gastrokultur einfach opfern, indem wir sie finanziellen Zwängen ausliefern? Die Mehrwertsteuer von 7 %, die vom 1. Juli 2020 bis zum Jahresanfang 2024 für die Gastronomie galt, ist mehr als nur eine Zahl. Es ist daher höchste Zeit, die seinerseits bestehende Entlastung durch einen Mehrwertsteuersatz von 7% für die Gastronomie dauerhaft zu verankern. Das ist seit Langem eine Forderung der AfD. Damit sichern wir nicht nur die wirtschaftliche Vitalität dieser Branche, sondern garantieren zugleich den Fortbestand bezahlbarer Preise für die Verbraucher. Die Reduzierung der Steuer ist nicht bloß eine Zahl, sie ist eine substanziell wichtige Maßnahme, um existenziellen Druck von einem wichtigen touristischen Wirtschaftszweig zu nehmen. Herr Queckemeyer, ich muss Sie ganz kurz unterbrechen. - Das Filmen im Plenarsaal ist untersagt. Das ist eigentlich hinlänglich bekannt. Ich möchte das bitte für die Loge dort noch einmal bekannt geben. - So, Sie haben das Wort und können fortfahren. Vielen Dank. Unsere Position: Klarheit und Unterstützung für die Gastronomie. Die AfD-Fraktion tritt entschieden dafür ein, die Mehrwertsteuer auf 7 % dauerhaft zu senken. Damit verwirklichen wir eine sachgerechte und volksnahe Politik, denn es sind die Menschen, die davon profitieren. Es geht um die Ermöglichung gleichwertiger Lebensverhältnisse im urbanen und ländlichen Raum unserer Heimat in Niedersachsen. Liebe CDU, machen Sie sich mal ehrlich: Ihr Weg als Steigbügelhalter von Rot-Grün hat in den letzten Jahren maßgeblich dazu beigetragen, dass unsere Wirtschaft allgemein in Schieflage gekommen ist. Ihr Weg bei Corona, aber auch Ihr Weg bei dem Umbau unserer Energieversorgung ist schuld an der Existenzbedrohung unserer Wirtschaft und ganz besonders unserer Gastronomie. Wir fordern die Landesregierung auf, nicht tatenlos zuzusehen, wie eine Branche, die unser Land in so mannigfaltiger Hinsicht bereichert, durch weltfremde und abgehobene fiskalische Entscheidungen ausgehöhlt wird. Diese fiskalische Entlastung ist im Sinne der Verbraucher. Zum Schluss: Klarheit und Konsequenz! Die Entscheidung, über eine Bundesratsinitiative den Mehrwertsteuersatz auf 7% dauerhaft zu senken, ist ein leuchtendes Beispiel für eine Regierung, die in schwierigen Zeiten Stärke zeigt und den Willen hat, angemessen auf die Bedürfnisse der Menschen zu reagieren. Kein weiteres Ausbremsen! Die Zukunft unserer Gastronomie hängt davon ab. Lassen Sie uns gemeinsam für unsere Gastronomen, unsere Wirtschaft und letztlich für ein blühendes Niedersachsen streiten. Wir unterstützen diesen Antrag der CDU und werden, wie unsere Kollegen gestern im Bundestag, mit Ihnen stimmen, liebe CDU. Die Mehrheit in Deutschland möchte eine konservative Regierung in Berlin. Und, liebe CDU, das werden Sie mit Rot-Grün niemals erreichen. Danke. Die nächste Wortmeldung kommt aus der SPD-Fraktion:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Kollegin Buschmann, ich bin doch ein bisschen irritiert; denn dieser Dialog läuft ja schon ziemlich lange. Sie wissen, glaube ich, ziemlich gut, dass unter anderem unser Landessportbund schon sehr lange mit unserem Innenministerium dazu im Gespräch ist, schon bevor wir diesen Antrag eingereicht haben. Dieser Dialog läuft schon sehr intensiv. Wir haben in Hamburg gesehen, dass durch einen BürgerInnenentscheid abgelehnt wurde, dass Hamburg die Olympischen Spiele bekommt. Das war ein großer Verlust für die Region, zum Beispiel gerade auch für meinen Heimatlandkreis Harburg, wo einige der Sportstätten sind, die für Olympische Spiele genutzt werden könnten, ein Wirtschaftskraftverlust und vieles andere mehr. Um genau dem entgegenzuwirken und aktiv zu werden, haben wir diesen Antrag eingebracht. Er wurde sehr schnell beraten es ist nicht so, dass wir im Ausschuss lange gezögert hätten, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass es viel zu berücksichtigen gibt: seien es die Menschenrechte darüber hat man auch in Frankreich diskutiert oder auch die Nachhaltigkeit. Wir haben in Niedersachsen nur bestimmte Sportstätten und machen hier garantiert nicht auf Saudi-Arabien und bauen so viel, dass es nicht der Nachhaltigkeit entspricht. Wir wollen ergänzender Austragungsort sein; das haben wir auch immer gesagt. Frau Weippert, wir sind bei einer Kurzintervention, noch nicht bei Ihrer Rede. Oder? Ja. Gut. Bitte! Deswegen kann ich nur sagen, dass wir die Zeit natürlich nicht vergeudet haben, sondern dass wir schnell gehandelt haben. Dafür danke ich der Landesregierung und auch dem Landessportbund.
Aufbruch statt Abbruch - energieintensive Industrien zu Transformationsgewinnern machen
Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bratmann, zum Thema „Windräder abreißen": Da ging es um die Windräder im Reinhardswald. Dagegen, dass Waldgebiete gerodet werden, um Windräder aufzustellen, stellen wir uns, und da haben wir als Partei im Übrigen auch ein Alleinstellungsmerkmal. Dass die SPD im Titel ihrer Aktuellen Stunde von „Transformationsgewinnern" spricht, ist nicht nur komplett realitätsfremd, es ist sogar frech. Wir erleben laut Statistischem Bundesamt die höchste Anzahl an Unternehmensinsolvenzen seit vermutlich 2015. Dieses Jahr wird Ihre Transformation eine Schneise der Verwüstung hinterlassen, und wir werden Insolvenzen auf dem Niveau von 2009 erleben können, dem Höhepunkt der damaligen Finanzmarktkrise. Und Sie nennen das einen Gewinn! Transformation bedeutet hohe Energiepreise, hohe Bürokratie und Berichtspflichten. Transformation bedeutet CO2-Bepreisung bzw. die Besteuerung von Luft - alles unter dem Deckmantel des Klimaschutzes. Transformation bedeutet Abwanderung der Industrie. Transformation bedeutet Arbeitslosigkeit. Transformation bedeutet: Rette sich, wer kann - vor Ihnen! Meine Damen und Herren, das Statistische Bundesamt hat auch noch eine sehr interessante Datenbank. Wenn man etwas an den Parametern herumschraubt, findet man heraus, dass sich die Industrieproduktion Deutschlands aktuell real, also preis- und saisonbereinigt, auf dem Niveau von 2006 befindet. Unsere Industrie hat sich dank Ihrer Transformation 19 Jahre zurückentwickelt - 19 Jahre! Ist das Ihr Transformationsgewinn? Sie spucken den Unternehmern ins Gesicht und erzählen ihnen dann, es würde regnen. Und was machen die Staaten außerhalb der EU, unsere faktischen Wettbewerber? Laut der Internationalen Energieagentur (IEA) befindet sich der Kohleverbrauch auf dem höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen: 8,77 Milliarden t. China und Indien leisten saubere Arbeit, dass diese Zahl in Zukunft noch höher steigen wird. Das sind Kraftwerke und Fabriken, die noch 30 bis 80 Jahre laufen werden. Aber Sie, ja Sie, ändern hier das Weltklima. Ist das Ihr Ernst? Meine Damen und Herren, Sie werden sich dafür den Bürgern gegenüber verantworten müssen. Die SPD und die Grünen sprechen von Aufbruch, doch tatsächlich macht sich Einbruchstimmung breit. Und dieser wirtschaftliche Niedergang festigt sich von Tag zu Tag mehr. Je länger Sie regieren, desto länger werden wir brauchen, das Land wieder aufzubauen. Das ist die traurige Realität. Und da nehme ich die CDU mit in die Pflicht, in ihren Reihen aufzuräumen und den Klimafanatikern den Hahn abzudrehen - falls Ihnen noch etwas an unserem Land liegt, versteht sich. Denn eine bessere CDU-Politik ist machbar. Es gab vor nicht allzu langer Zeit ein Wort, dessen Gebrauch heute verloren gegangen ist. Dieses Wort lautet „Wachstum" - vielleicht erinnert sich der eine oder andere daran. Schaut man sich die Umfragen der IHK oder von Wirtschaftsverbänden an, so ist die aktuelle Situation entmutigend, demoralisierend, niederschmetternd. Doch das ist nicht ganz korrekt formuliert. Denn hinter Situationen steckt eine Politik, die eben diese Situationen hervorruft. Hinter einer Politik stecken Politiker, die eben diese Politik voranbringen. Wenn Unternehmer folglich von „entmutigend" sprechen, dann sind Sie der Stiefel, der die Arbeitgeber und letztlich die Arbeitnehmer unter der Sohle zerdrückt. Meine Damen und Herren, Transformation bedeutet wirtschaftliches Schrumpfen. Die Menschen werden ihre Jobs verlieren. Nichts anderes bedeutet Transformation. Wir sind aktuell bei einer Arbeitslosenquote von 5,9 % in Niedersachsen, bundesweit bei 6 %, Tendenz steigend. Transformation ist keine Chance, sondern das langsame Ausbluten unserer Nation. Rette sich, wer kann - vor Ihnen! Danke.
Freie Märkte wiederherstellen und Wohlstand bewahren - niedersächsische Wirtschaft schützen vor dem Wirtschaftsdirigismus grüner Transformationspolitik
Herr Sachtleben, bitte! Danke für das Zulassen der Frage. Herr Hilbers, Sie sagten, wir hätten die Atomkraftwerke weiterlaufen lassen sollen. Können Sie mir bitte mal sagen, wie viele Kilowatt Strom uns gefehlt hat, weil wir die Atomkraftwerke abgeschaltet haben? Wir importieren seit Jahren Strom, insbesondere zu bestimmten Zeiten. Die Kernkraftwerke liefern dauerhaft Energie.
Sicherheit der IT-Systeme in Wirtschaft und Verwaltung in Niedersachsen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hiermit beantrage ich im Namen der AfD-Fraktion eine sofortige Unterrichtung durch die Landesregierung zu dem Fall des kriminellen Asylbewerbers aus Guinea-Bissau in Lüneburg und dazu, dass die Innenministerin ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung nach Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung nicht nachgekommen ist, in dem es heißt: „Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten." Herr Präsident, ich erlaube mir, den GO-Antrag zu begründen. Am heutigen Morgen unter Punkt 22 a Dringliche Anfrage der CDU fragte ich die Landesregierung konkret und unmissverständlich nach dem kriminellen Asylbewerber aus Guinea, welcher in Lüneburg in den letzten sieben Tagen rund 50 Straftaten beging und die Bevölkerung vor Ort in Angst und Schrecken versetzt hat. Die Frau Ministerin antwortete nicht auf diesen Fall und sprach von guter Zusammenarbeit mit den Kommunen und dass man der Landesregierung vertrauen solle. Auf meine nochmalige Nachfrage, wie konkret und genau die Bürger in Lüneburg durch das Ministerium geschützt werden sollen, sagte sie nur nach ein paar Abwertungen in meine Richtung, dass es ein funktionierendes Monitoring gebe. Meine Damen und Herren, diese Antworten waren weder nach bestem Wissen der Ministerin noch vollständig. Denn um 11:20 Uhr am heutigen Tag berichtete die Landeszeitung Lüneburg online, dass der Mann im Polizeigewahrsam sei und in den kommenden Tagen dem Haftrichter vorgeführt werden soll. Der Mann war vollziehbar ausreisepflichtig und hätte schon längst das Land verlassen müssen. Der Artikel endet damit, dass es einen sehr engen Kontakt zwischen der Polizei Lüneburg und dem niedersächsischen Ministerium gegeben hat. Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben mir mein verfassungsmäßiges Recht, dass die Landesregierung meine Fragen nach bestem Wissen vollständig zu beantworten hat, verwehrt. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass der Mann schon längst hätte abgeschoben werden müssen, oder mit der Frage, warum keine Abschiebehaft beantragt wurde. Herr Kollege Bothe, ich weise Sie darauf hin, dass Sie jetzt langsam in eine inhaltliche Debatte einschwenken, die innerhalb eines Geschäftsordnungsantrags nicht mehr zulässig wäre. Ich glaube, Ihr Anliegen ist zum Ausdruck gebracht worden. Ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen. Herr Präsident, vielen Dank. Ich komme zum Schluss. Wir verlangen eine vollständige Unterrichtung über den Sachverhalt und eine Begründung für die Nichteinhaltung des verfassungsgemäßen Auskunftsrechts eines Abgeordneten. Vielen Dank.
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Die Frau Ministerin antwortet. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Buschmann, ich bin der festen Überzeugung, dass wir, wenn wir bei der Rückführung von vollziehbar Ausreisepflichtigen die alles durchlaufen haben und die unser Land verlassen müssen, weil sie keinen Asylanspruch haben die Effektivität erhöhen wollen, vor allen Dingen Schnittstellen reduzieren und in den Behörden gut zusammenarbeiten müssen. Deswegen ist die Zusammenarbeit der Landesaufnahmebehörde mit den kommunalen Ausländerbehörden essenziell. Daher haben wir im Haushalt für dieses Jahr hinsichtlich der Stellen in der Landesaufnahmebehörde auch einen erheblichen Aufwuchs. Diese Stellen sind im Wesentlichen dafür da, dass wir bei schwierigen Fällen die Landesaufnahmebehörde mehr in die Verantwortung bringen, dass wir bei Dublin-Fällen die Landesaufnahmebehörde mehr in die Verantwortung bringen damit die Menschen gar nicht erst verteilt werden und wir eine Schnittstelle weniger haben und dass wir „schwierige Personen" die die Abschiebung verhindert haben, weil sie sich gewehrt haben in die Landesaufnahmebehörde aufnehmen und nicht mehr in die Stadt oder in die Gemeinde, wo sie vorher waren, zurückbringen - damit es keine Belohnung ist, wenn man sich der Abschiebung widersetzt. Also, die Landesaufnahmebehörde spielt eine stärkere Rolle, und das kann sie natürlich nur, wenn es das entsprechende Personal dafür hat. Daher haben wir im Haushalt einen erheblichen Aufwuchs der Mittel für die Landesaufnahmebehörde, vor allen Dingen auch im Stellenplan. Das können Sie alles nachlesen. Die Landesaufnahmebehörde wird auch in diesem Jahr gerade bei den schwierigen Fällen noch mehr Verantwortung übernehmen, um die eigentlich zuständigen kommunalen Ausländerbehörden zu entlasten. Denn wir alle haben ein Recht darauf und mir ist es auch persönlich wichtig, dass bei denjenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, die Ausreisepflicht auch umgesetzt wird. Das erwartet die Bevölkerung von uns - und damit schützen wir auch unser Asylsystem, weil diejenigen, die kein Asyl erhalten, andere Wege finden müssen, um nach Deutschland zu kommen. Wenn ein rechtsstaatliches Verfahren die Ausreisepflicht ergeben hat, dann muss sie umgesetzt werden, und das wollen wir auch tun. Danke schön. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die vierte Zusatzfrage für die Fraktion der AfD stellt ebenfalls der Abgeordnete Bothe.
weswegen wir dieser Meinung sind. Während woanders Zukunft gestaltet wurde und wird, verliert man sich hier in zögerlicher Unentschlossenheit. Meine Damen und Herren, Sport lebt vom Wettbewerb, Politik tut es auch. Wer nicht antritt, kann auch nicht gewinnen. Und Niedersachsens rot-grüne Landesregierung spielt gar nicht erst mit. Sie haben die Trikots jetzt erst übergeworfen und wundern sich, dass Sie nur hinterherlaufen. Und als ob das nicht reicht blicken wir auf die sportliche Infrastruktur unseres Landes: Turnhallen mit mehr Schimmel als Trainingsmöglichkeiten, Schwimmbäder, in denen Sanierungsstau die einzige Disziplin zu sein scheint, Sportplätze, die bestenfalls noch als Biotope für Wildkräuter taugen. Wie sollen wir hier Breitensport anbieten, um die Sportlerinnen und Sportler zu suchen, die die zukünftigen Olympioniken sein können? Das alles, meine Damen und Herren, sind keine Schlaglöcher auf dem Weg zu Olympia, das sind Hindernisse, die uns auf den Weg in die Bedeutungslosigkeit weisen. Natürlich, 25 Millionen Euro für Sportstättensanierung - ein politischer Wurf, der aber kaum die Mittellinie erreicht. Ein Anfang -- ja, aber keine Lösung für die strukturelle Misere, in der sich der Sport in Niedersachsen befindet. Wir als CDU-Fraktion sehen in der Olympiabewerbung eine riesige Chance für den Sport, für den Wirtschaftsstandort Deutschland, für die Zukunft. Niedersachsen hat es versäumt, sich hierzu rechtzeitig zu positionieren, und kommt nun maximal als Trainingspartner für den Austragungsort in Betracht. Wir schätzen die Bemühungen und das Engagement der Bundesregierung und insbesondere des Deutschen Olympischen Sportbundes, kritisieren aber deutlich das Verhalten der Landesregierung im Rahmen des Bewerbungsprozesses. Aus diesem Grund können wir diesem Antrag so auch nicht zustimmen und werden uns enthalten. Sollten sich Chancen ergeben, dass Niedersachsen eingewechselt wird und mitspielen kann, werden wir die Landesregierung wie gewohnt konstruktiv begleiten und unterstützen. Denn wer die Zukunft des Sports gestalten will, hätte gestern die richtigen Weichen stellen müssen und hätte nicht erst aufwachen dürfen, wenn der letzte olympische Athlet die Ziellinie erreicht. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Niedersachsen steckt im politischen Hürdenlauf fest. Doch anstatt mit voller Kraft über die Hindernisse zu springen, stolpert diese Landesregierung über ihre eigene Konzeptlosigkeit. Doch klar ist: Wer sich nicht steigert, wer nicht antritt, wer stets hinterherläuft, der wird am Ende nicht das Treppchen erreichen. Es ist genau richtig: Jetzt ist Zeit für einen Wechsel Letzter Satz, Frau Buschmann! Ein sportlicheres und gut trainiertes Niedersachsen ist machbar.Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Sportfreunde! Wie ich schon in meiner Rede im September letzten Jahres betonte, freut sich die AfD auf Olympia, auf weltoffene, friedliche Spiele und weitere Impulse für Völkerverständigung und Frieden, weil das und ich betone das noch einmal fester Bestandteil der AfD als Friedenspartei ist. Wir erwarten von der Landesregierung aus Rot-Grün, solange sie noch im Amt ist, dass sie sich in Vorbereitung auf die Olympischen Spiele für insbesondere folgende Maxime der olympischen Bewegung einsetzt: Frieden und Völkerverständigung: Das bezieht ausdrücklich die Einbeziehung der Sportlerinnen und Sportler aller Länder ein - und nicht den Ausschluss. Olympia soll schließlich verbinden und nicht spalten. Einen ehrlichen und fairen Wettbewerb der Athleten: Das, liebe Anwesende und Sportfreunde, heißt auch, jegliche Genderpolitik aus dem Sport zu verbannen. Unsere Sportlerinnen dürfen nicht um den Lohn ihrer jahrelangen Bemühungen gebracht werden, nur weil sich Männer zu Frauen erklären können. Es gibt nun mal nur zwei biologische Geschlechter. Stärkung des Nationalbewusstseins ohne Nationalismus, Stärkung der Heimatliebe, der Freiheit und der Leistungsbereitschaft. Stolz auf unser Vaterland, ein schwarz-rot-goldenes Fahnenmeer. Ja, auch pünktlich fahrende Züge für unsere Menschen und die Besucher aus aller Welt - und das nicht nur zu Olympia. Wir sind davon überzeugt, dass das Land Niedersachsen einen guten Beitrag in Vorbereitung und Durchführung möglicher Olympischer Spiele im Jahr 2040 leisten kann. Worauf sich diese Aussage gründet? - Ich werde es Ihnen verraten: Sie gründet sich auf der festen Überzeugung, dass die AfD dann in Regierungsverantwortung ist, in Land und Bund, und wir unser Land auf Vordermann gebracht haben. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Marzischewski-Drewes. - Als nächstes hat sich
Notruf aus den Kliniken - Rettung statt Schließung
Kann ich? - Ja, ja, Sekunde! Immer mit der Ruhe! Frau Prell, ist es nicht so, dass vonseiten der regierungstragenden Fraktionen 300 Millionen Euro in Aussicht gestellt worden sind? Also keine Zusage, sondern man ist im Vagen geblieben! Obwohl man helfen könnte, tut man nur so, dass man helfen will. Ich halte das für keine gute Vorgehensweise. Das macht Sie als Regierungsfraktionen nicht glaubwürdig. Kann ich fortfahren? Selbstverständlich. Die angeblichen 300 Millionen Euro waren doch wirklich nur ein Phantom. Wo bleibt das Geld? Letztendlich war es nur eine Ausrede!
aber natürlich separat. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Vor dem Hintergrund, dass der Planfeststellungsbeschluss für die A 39 nun nach zwölf Jahren erteilt wurde, frage ich Sie: Wie beabsichtigen Sie, die Beschleunigung von Verkehrsneubauprojekten wie der A 39 oder der A 20 konkret voranzutreiben? Der Herr Ministerpräsident antwortet.
Notruf aus den Kliniken - Rettung statt Schließung
von der Kollegin Prell? Möchten Sie dem entsprechen? Ja, sie soll fragen! Bitteschön, Frau Kollegin! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage, Frau Klages. Welche Ankündigungen in dieser Thematik, zum Beispiel seitens der SPD-Fraktion, meinen Sie mit „hohlen" ... ich weiß nicht, was Sie Komisches gesagt haben, mit dieser Redewendung? Mit welche „hohlen" Phrasen haben wir etwas in Bezug auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angekündigt? Kann ich? - Ja, ja, Sekunde!
Notruf aus den Kliniken - Rettung statt Schließung
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Über den vorliegenden Antrag oder vielleicht besser: die Intention des Antrags, unsere Kliniken mit einer Gesamtsumme von 300 Millionen Euro zusätzlich zu unterstützen, haben wir hier schon einmal diskutiert. Sie bringen das Thema ja mit sehr großer Regelmäßigkeit aufs Tapet. Das ist angesichts der schwierigen finanziellen Situation vieler Kliniken das will ich hier nicht verhehlen Ihr gutes Recht als Opposition. Aber Ihr Vorschlag einer Einmalzahlung ist einfach nicht nachhaltig und nicht gerecht, und er ist auch nicht klug. Liebe Kolleginnen und Kollegen, er ist eine eher emotionale Reaktion auf die wirklich schwierige Situation vieler Krankenhäuser in unserem Land. Ich will Ihnen gerne sagen, warum dies so ist, warum wir dies so beurteilen - auf Ihren Vortrag hin, Herr Holsten. Zunächst einmal wird in Ihrem Antrag nicht danach differenziert, wie schlimm es um ein Krankenhaus steht. Vielmehr soll es mittels eines „kurzfristig" zu erarbeitenden Verteilungsvorschlags zu einer „schnellen ... schlanken Hilfe" kommen, was faktisch eine Ausschüttung mit der Gießkanne bedeutet. 300 Millionen Euro - das ist ein wirklich großer Batzen Geld. Teilt man ihn durch 165 das ist die Anzahl der Kliniken in Niedersachsen, kommt dabei ein Betrag von etwa 1,8 Millionen Euro pro Klinikum herum. Das ist immer noch ein großer Betrag; das hört sich nach viel an. Frau Kollegin Schüßler, ist muss sie einmal Ich würde den Absatz gerne auf jeden Fall zu Ende führen wollen. Bitteschön! Angesichts der wirklich komplexen Mechanismen der Krankenhausfinanzierung ist das aber leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das muss man der Wahrheit halber sagen. Ein viel größerer Betrag wäre erforderlich, wenn man das tun wollte. Umgekehrt werden Sie vielleicht auch dort Geld ausschütten, wo es gar nicht nötig ist, Geld auszuschütten. Auch das ich will ich einmal sagen. Sie wissen doch, wie der Haushalt aussieht. Ich würde diese Diskussion vielleicht anders führen, wenn wir die 300 Millionen Euro irgendwo im Haushalt hätten oder wenn Sie sie in den Haushalt eingestellt hätten, den Sie uns vorgeschlagen haben. Aber das ist nicht der Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Präsident, ich würde die Zwischenfrage jetzt erlauben. Ich bin nicht ganz sicher, ob die Zwischenfrage noch gewünscht ist. Aber, Frau Kollegin Bauseneick, wenn das Ihr Wunsch ist, dann haben Sie jetzt die Gelegenheit. Bitteschön! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage.
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Herr Wille, bitte! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich verlese die Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion: Nach § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ist ein Ausländer oder eine Ausländerin abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint. Die gesetzliche Rechtsfolge der Abschiebung ist zwingend, wenn die Voraussetzungen für eine solche vorliegen. Die zuständigen Ausländerbehörden haben hier kein Ermessen. Wie der Norddeutsche Rundfunk am 16. Januar 2024 berichtete, wurden im Jahr 2024 aus Niedersachen 1 340 Personen abgeschoben, vornehmlich nach Albanien, Georgien, Moldau, Serbien und nach Frankreich. Im Jahr 2023 lag die Zahl der Abschiebungen bei 1 106 Personen. Nach Angaben des Innenministeriums lag die Zahl der Abschiebungen wieder annähernd auf dem Niveau von vor der Corona-Pandemie. Während der Pandemie seien kaum Menschen abgeschoben worden, so das Innenministerium weiter. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren zu den Stichtagen 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2024 vollziehbar ausreisepflichtig? 2. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung, insbesondere das zuständige Innenministerium, gegebenenfalls ergriffen, um die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer im Sinne der Ankündigungen von Bundeskanzler Scholz, eine „Abschiebungsoffensive" starten zu wollen auf der Titelseite des Spiegel hieß es seinerzeit wörtlich: „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben", signifikant zu erhöhen? 3. Welche Maßnahmen plant bzw. wird die Landesregierung im laufenden Jahr zusätzlich ergreifen, um die Zahl der Abschiebungen, insbesondere bei Straftätern, Gefährdern und Extremisten, deutlich zu erhöhen? Vielen Dank. Vielen Dank,
Regionale Daseinsvorsorge und Zusammenhalt in den ländlichen Räumen stärken - Erfahrungen aus dem Modellprojekt "Regionale Versorgungszentren (RVZ)" weiterentwickeln und landesweit ermöglichen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen stellen Regionale Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft eine ideale Ergänzung der traditionellen hausärztlichen Versorgungslandschaft dar. Sie sind ein weiterer Baustein zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung, gerade auf dem Lande, und sind überall dort sinnvoll, wo Unterversorgung droht oder eingetreten ist und sich keine Leistungserbringer finden, die Versorgung in Eigenregie weiterzuentwickeln. Zudem sind sie offensichtlich ein attraktiver Arbeitgeber. Dies ist nicht meine Einschätzung zum Konzept der Regionalen Versorgungszentren, meine Damen und Herren. Das ist auch nicht die Stellungnahme der Landesregierung oder das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse. Es ist ein, wie ich finde, durchweg positiver Bericht aus der Praxis. Genauer gesagt, entstammt dieses Zitat der Stellungnahme des RVZ Wurster Nordseeküste anlässlich der Anhörung im Ausschuss. Diese positive Einschätzung reiht sich in weitere im Rahmen der Ausschussanhörung getätigte Aussagen ein. So schreibt der Landkreis Wolfenbüttel mit Blick auf das RVZ in Baddeckenstedt: „Wir haben durch das RVZ die hausärztliche Versorgung gesichert und zum jetzigen Stand auch leicht verbessert. ... Das RVZ ist sehr schnell ein Ort der umfassenden Daseinsvorsorgeangebote und eine zentrale Anlaufstelle für viele Bürgerinnen und Bürger ... geworden." Meine Damen und Herren, es ist festzustellen: Die im Rahmen des Modellprojekts umgesetzten fünf Regionalen Versorgungszentren mit einem Investitionsanteil des Landes von rund 8 Millionen Euro sind eine Erfolgsgeschichte, mit denen Niedersachsen eine bundesweite Vorreiterrolle einnimmt. Wir versetzen die Kommunen, die dies möchten, mit Regionalen Versorgungszentren in die Lage, gemäß den individuellen Bedarfen vor Ort neben der Sicherung der primärmedizinischen Versorgung durch ein kommunal getragenes Medizinisches Versorgungszentrum als Kern des RVZ weitere Angebote der Daseinsvorsorge zu integrieren und hiermit neue soziale Orte zu schaffen. Das bisher Erreichte soll aber erst der Beginn der Erfolgsgeschichte der Regionalen Versorgungszentren sein. Denn mit dem Entschließungsantrag schaffen wir heute die Voraussetzung dafür, dass das erfolgreiche Modellprojekt RVZ nicht nur weiterentwickelt, sondern den Kommunen Schritt für Schritt auch landesweit ermöglicht wird. Hierzu bedarf es einer attraktiven und verlässlichen finanziellen Unterstützung des Landes, aber auch einer organisatorischen Unterstützung sowie Planungssicherheit für die Kommunen vor Ort. Meine Damen und Herren, als rot-grüne Regierungskoalition wollen wir nicht nur die primärmedizinische Versorgung im ländlichen Raum sichern, sondern auch die Kommunen dabei unterstützen, Orte zu schaffen, die umfassende Angebote der Daseinsvorsorge vorhalten. Die vom Ministerium für Regionale Entwicklung verantworteten RVZ sind hierfür ein sehr geeignetes Werkzeug. Gezielt, bedarfsorientiert und verlässlich - so werden die Regionalen Versorgungszentren auch landesweit zu einer Erfolgsgeschichte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Herr Holsten, ich bin es ja gewohnt, hier immer wieder Sachen richtigstellen zu müssen, allerdings normalerweise an anderer Stelle. Ich möchte entschieden zurückweisen, dass wir uns für die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände nicht interessieren würden. Sie wissen ganz genau, dass wir uns ebenso intensiv mit diesen Rückmeldungen beschäftigt haben. Das spiegelt auch der Bericht über die Ausschussberatung wider, den Sie alle zur Kenntnis genommen haben. Das weise ich hiermit entschieden zurück. Frau Kollegin Schendel, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Holsten. Möchten Sie dem entsprechen? Ja. Bitteschön, Herr Kollege! Liebe Kollegin Schendel, vor dem Hintergrund,
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Publikum vielleicht einmal erklären, wo bisher die Bezahlkarte ausgerollt wurde? Meinen Sie jetzt die Bundesländer, oder meinen Sie die Kommunen? Niedersachsen. Genau. Dann muss man das vielleicht auch sagen, damit ich das einordnen kann. - Ich habe ja gerade gesagt, dass das Land dabei ist, das landesweit auszurollen. Und dann kommen die Kommunen an die Reihe. So ist das ja vorgesehen. Ich komme jetzt zu dem Zitat aus der HAZ
Illegale Migration und Rechtspopulisten stoppen: Sicherheit für die Menschen in Niedersachsen gewährleisten - Rot-Grün darf sich nicht verweigern
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gewalttat von Aschaffenburg ist eine fürchterliche Tragödie. Niemand von uns kann sich auch nur annähernd vorstellen, welchen Schmerz die betroffenen Familien gerade aushalten müssen. Deswegen ist das Einzige, was wir dazu richtigerweise machen, mit ihnen zu trauern - und nicht, Herr Wichmann, hier vorne eine Rede zu halten, in der man sich beinahe feixend über einen Titel der Aktuellen Stunde und über die Ursache lustig macht, in der Hoffnung, dass einem das noch mehr Leute zutreibt. Das war wirklich in einem Ausmaß unangemessen, wie es das schon lange nicht mehr gegeben hat. Die Tat in Aschaffenburg steht aber auch stellvertretend für andere Taten: Keine ist zu erklären, keine ist zu rechtfertigen, keine darf einfach hingenommen werden. Auf jede muss die volle Härte des Rechtsstaates folgen. Wir dürfen daraus aber nicht die Schlussfolgerung ziehen, diesen Schmerz mit billigem politischem Populismus zu beantworten. Was wir derzeit erleben, ist ein Überbietungswettbewerb an Schäbigkeit. Friedrich Merz macht sich zum Teil dieses Überbietungswettbewerbs, auch mit seinem Fünfpunkteplan. Herr Lechner, wenn Sie das hier heute adaptieren, dann machen auch Sie sich zum Teil davon. Und das ist unanständig! Am 13. November hat Herr Merz den Vorschlag gemacht: Wir sollten mit Ihnen, den Sozialdemokraten und mit Ihnen, den Grünen, vereinbaren, dass wir nur Entscheidungsvorlagen in den Bundestag einbringen, sodass hier im Haus „auch nur ein einziges Mal eine zufällige oder tatsächlich herbeigeführte Mehrheit mit denen da" von der FDP - der AfD „zustande kommt." Entschuldigung! Am 24. Januar stellt er sich hin und sagt: „Wir werden die Anträge einbringen." Das heißt im Kern: Es ist ihm gleichgültig, wer zustimmt. Worte von Herrn Merz sind nichts wert, Versprechen und Zusagen von Herrn Merz sind nichts wert - das können wir hier feststellen! Dieser Fünfpunkteplan ist doch von Anfang an auch in der Wortwahl verräterisch: An seinem ersten Tag als Bundeskanzler werde er ... Den Begriff „Dekrete" hat er sich gerade noch verkniffen. Trotzdem ist es nichts anderes, als der Versuch, Trump zu imitieren. Hinter diesem Fünfpunkteplan verbergen sich Verstöße gegen europäisches und internationales Recht. Die Gewaltenteilung spielt keine Rolle. Er suggeriert, man könne Gewahrsam und Haft beliebig lange ausdehnen. Letztlich sind die Vorschläge tatsächlich nicht umsetzbar. Meine Damen und Herrn, so reden und so handeln Populisten! Am gestrigen Tag haben sich die Kirchen in Deutschland an die CDU gewandt: befremdet über die Tonlage, besorgt über das Schüren von Vorurteilen, Vorschlag trägt nicht zur Lösung bei, Sorge um massiven Schaden unserer Demokratie, Rechts- und Verfassungswidrigkeit wird festgestellt, eine Erschütterung der Grundpfeiler der EU. Es ist ein Novum so etwas gab es noch nie!, dass die Kirchen in Deutschland die Christlich-Demokratische Union an ihre auf dem Papier vorhandenen Werte erinnern müssen, meine Damen und Herren. Wann besinnen Sie sich endlich? Ich zitiere aus dem Schreiben: „Die beiden großen Kirchen weisen hiermit darauf hin, dass die nun vorgeschlagenen Gesetzesänderungen" - gemeint sind Ihre „nach aktuellem Wissensstand keinen der Anschläge verhindert hätten." Ich finde, dieser Satz ist bezeichnend. Schauen wir auf die Fakten! Es hat richtigerweise in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen gegeben, um irreguläre Migration zu begrenzen. Ich erinnere daran, dass das auf europäischer Ebene geordnet wurde, dass es ein GEAS gibt, dass es im Jahr 2024 100 000 Asylanträge weniger gibt, dass im Jahr 2024 die Zahl der Abschiebungen um 22 % gestiegen ist, dass es temporäre Binnengrenzkontrollen, beschleunigte Asylverfahren, erleichterte Abschiebungen und Migrationsabkommen gibt. Das ist richtig - genauso, wie es richtig ist, dass es weiterer Schritte bedarf. Wir sind dort nicht am Ende. Das bestreitet übrigens auch keiner. Ich hätte mir gewünscht, dass wir nach dem Fall auch mal einen Hinweis auf die Überprüfung der Interventionsmöglichkeiten bei psychisch kranken Menschen und bei der Beurteilung der Gefährdungslage erhalten. All das spielt leider überhaupt keine Rolle. Aber liebe CDU, wenn man dann auf Ihre Taten schaut, dann stellt man fest, dass Sie im Bundesrat vorliegende Gesetzentwürfe blockiert haben, dass Sie Fortschritte, die es hätte geben können, blockiert haben: Mehr Befugnisse für das BKA - Sie haben sie blockiert. Mehr Befugnisse für die Bundespolizei - Sie haben sie blockiert. Automatisierte Datenanalyse, verbesserte Kommunikation, ein Sicherheitskonzept, mit dem wir unsere Sicherheitsbehörden zeitgemäß aufstellen und gleichzeitig präventiv agieren können - Sie haben es blockiert, meine Damen und Herren! Wem es egal ist, wer im Bundestag zustimmt, ist gleichgültig gegenüber unserer Demokratie. Wer erkennbar nicht umsetzbare oder rechtswidrige Vorschläge präsentiert, weil sie vermeintlich nützlich sind, meine Damen und Herren, der ist ein Opportunist. Dieser Mann, Ihr Spitzenkandidat, hat keine Kontrolle über sich, meine Damen und Herren. Und deswegen haben Sie die Möglichkeit, sich ihm entgegenzustellen - wie es gerade in Schleswig-Holstein bei der CDU passiert, wie es gerade in NRW bei der CDU passiert. Mit der heutigen Aktuellen Stunde, mit ihrem Titel und mit Ihren Reden machen Sie sich aber zum Teil derer, die Friedrich Merz auf diesem fatalen Weg folgen. Das ist ein historischer Tabubruch, und das ist auch eine Schande für unser Land! Vielen
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Debatte zur Bezahlkarte hier verfolgt, dann kann man erstaunt und irritiert sein - ob der fehlenden Sachlichkeit, aber auch ob der hohen Emotionalität. Was passiert gerade in Niedersachsen und in 13 anderen Bundesländern? Wir führen eine Debitkarte ein für Menschen, die dem Asylbewerberleistungsrecht unterfallen. Dass wir die Umstellung auf digitales Geld so emotional diskutieren, ist, glaube ich, eine Besonderheit des Standorts Deutschland. Eine solche Debatte würde in Skandinavien und in anderen Ländern nicht geführt werden, meine Damen und Herren. Diese Bezahlkarte wird eingeführt, und sie wird das Verfahren für die, die Leistungsempfänger sind, erheblich erleichtern. Sie alle wissen: Derzeit müssen Geflüchtete jeden Monat beim Amt anstehen, um sich ihr Geld zu holen. Das ist in Zukunft nicht mehr so, sondern sie bekommen das, was ihnen zusteht, auf ihre Karte gebucht. Diese Karte können sie in ganz Niedersachsen und in ganz Deutschland so verwenden, wie sie es für richtig halten - mit Ausnahme der Einschränkungen, die wir für Überweisungen ins Ausland, für besondere Geldtransferleistungen, für Kryptobörsen, für Online-Broker eingeführt haben. Und wir haben eine Bargeldhöchstgrenze von 50 Euro eingetragen, die im Einzelfall erhöht werden kann. Also alles gut! Und daher ist diese Debatte, die Sie hier gerade so aufgeregt führen, derzeit in der Realität Niedersachsens außerhalb dieses Landtages noch gar nicht eingetreten. Ich darf doch kurz daran erinnern, dass die Bezahlkarte seit dem 16. Dezember eingeführt wird, zurzeit in der LAB NI. Die Einführung läuft übrigens ohne Probleme. Im Ausschuss ist Ihnen darüber berichtet worden. Es gibt auch überhaupt keine Debatten von Geflüchteten, die die Karte bekommen haben, dass sie dringend nach Tauschbörsen suchen. Auch um noch einmal zu sagen, wer sich alles für Tauschbörsen interessiert - ich glaube, die Kundschaft wird in Zukunft in Niedersachsen überschaubar sein. Weil das, was hier einige diskutieren, für Geflüchtete gar kein Problem ist. Ab dem 1. Februar, also in drei Tagen, führen wir die Karten in den Kommunen ein. Das heißt, die Kommunen können die Karten über ihre Rahmenverträge abfordern und ihre Geflüchteten, die vom Asylbewerberleistungsrecht betroffen sind, können die Karten bekommen. Jetzt möchte ich mit zwei Dingen aufräumen, die wir hier diskutiert haben und die einfach nicht richtig sind. Das Erste: Herr Bock, ich weiß nicht, wo Sie im März und im April 2024 waren. Aber natürlich ist die Bezahlkarte in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen worden. Der Bundestag hat ein Gesetz dazu beschlossen, und darin ist die Bezahlkarte ausdrücklich aufgenommen. Der Bundestag hat das Gesetz am 12. April 2024 verabschiedet, und der Bundesrat hat am 26. April dazu beschlossen. Am 16. Mai ist das Gesetz in Kraft getreten. Die Bezahlkarte ist also als Leistungsform ausdrücklich aufgenommen worden. Daher ist der Vorwurf, den Sie der Bundesregierung machen, das sei bisher immer noch nicht im Gesetz hinterlegt, einfach falsch. Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie insoweit einmal abrüsten. Das Zweite: Was wir über Umtauschbörsen wissen. Ich lese wie Sie alle Zeitung. Darin haben sich Verschiedene geäußert, sie möchten eine Umtauschbörse einrichten. Das mag man jetzt nicht so schön finden. Aber ich darf auch hier noch mal zur Sachlichkeit aufrufen. Eine Umtauschaktion ist strafrechtlich nicht bewehrt. Auch eine Werbung für eine Umtauschaktion ist strafrechtlich nicht bewehrt. Und dass es strafrechtlich nicht bewehrt ist, heißt, es ist nicht im Strafgesetzbuch enthalten - und damit auch nicht strafbar und auch nicht kriminell. Das heißt, wir können das alle nicht so gut finden. Ich finde das übrigens auch nicht gut. Aber strafbewehrt ist es nicht. Daher müsse all jene, die solche Aktionen anbieten, weil sie der Meinung sind, die Geflüchteten können sonst in Niedersachsen ja gar nicht überleben, sollten sich allerdings die Frage stellen, ob das denn eine so kluge Idee ist. Denn die Geflüchteten denken, ehrlich gesagt, ganz anders darüber. Daher, meine Damen und Herren, bin ich auch entspannt, was Umtauschaktionen angeht. Frau Ministerin Behrens, entschuldigen Sie bitte! Herr Bock möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie sie zulassen? Noch nicht. Daher glaube ich, alle sollten sich mal mit der Realität beschäftigen, und die Realität wird sich Mitte dieses Jahres zeigen. Meine Annahme ist deswegen bin ich so entspannt bei diesem Thema: So viel wird an diesen Umtauschbörsen nicht los sein, weil man sehr gut mit der Bezahlkarte umgehen kann. Man kann überall einkaufen. Man kann alles einkaufen, was man möchte. Und wer aus guten Gründen mit 50 Euro nicht hinkommt, kann mit seiner kommunalen Ausländerbehörde über eine Erhöhung des Betrages in Bargeld reden. Es gibt also überhaupt kein Problem, außer, dass in bestimmten politischen Kreisen darüber diskutiert wird. Und daher auch an die Adresse der Union und auch der AfD: Die Bayern haben das gleiche Strafgesetzbuch, denn das gilt für ganz Deutschland. Das heißt, auch dort ist es nicht strafbewehrt. Und die Bayern haben bis heute auch keinen Bundesratsantrag gestellt, um es in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Also: Man kann das nicht schön finden, man kann das ablehnen, man kann das kritisieren. Strafbar ist es nicht. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Weitere Wortmeldungen liegen uns zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Wir kommen somit zur Abstimmung.
Frau Wahlmann! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir gerade von Vorwürfen sprechen: Sehr geehrter Herr Calderone, die Verfolgung linker Ideologien hat mir wirklich noch keiner vorgeworfen. Dieser Vorwurf mag aber möglicherweise mehr über Ihre politische Positionierung aussagen als über meine. Ich danke den Fraktionen der SPD und der Grünen dafür, dass sie sich so intensiv mit der Situation von Personen, die eine Freiheitsstrafe zu verbüßen haben, auseinandergesetzt und sich dabei insbesondere mit der Frage beschäftigt haben, wie Ersatzfreiheitsstrafen vermieden werden können. Denn in der Tat belasten Ersatzfreiheitsstrafen durchaus nicht nur die betroffenen Personen, sondern auch den Staat. 128 220 Hafttage Ersatzfreiheitsstrafe wurden im Jahr 2023 in Niedersachsen vollstreckt. Das entspricht hochgerechnet 351 dauerhaft belegten Haftplätzen. Das ist eine komplette mittelgroße JVA. Die Kosten dafür kann man ganz grob auf rund 23 Millionen Euro pro Jahr schätzen, ohne Investitionskosten. Die Halbierung des Anrechnungssatzes im letzten Jahr mag das ein wenig entschärfen. Aber das ist trotzdem viel Geld. Darüber hinaus das hat der Abgeordnete Prange eben schon gesagt bedeuten Ersatzfreiheitsstrafler für die Justizvollzugsanstalten in der Regel einen höheren Aufwand als Gefangene, die im Regelvollzug laufen. Denn auch bei der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen wird das volle Aufnahmeverfahren durchlaufen, was natürlich im Verhältnis zur sehr geringen Haftdauer ein hoher Aufwand ist. Noch dazu kommen viele derjenigen Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen haben, in einem desolaten Zustand in die JVA, was den Vollzug nicht einfacher macht. Trotzdem will ich ganz klar sagen, dass alleine die Kosten und der Aufwand der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in einem Rechtsstaat nie ein Argument sein dürfen, die Ersatzfreiheitsstrafe abzuschaffen. Es ist und es bleibt so: Die Ersatzfreiheitsstrafe ist das Rückgrat der Geldstrafe. Wenn man die Zahlung der Geldstrafe einfach bleiben lassen könnte, ohne dass irgendwelche Konsequenzen drohen, dann würde am Ende niemand mehr eine Geldstrafe zahlen. Warum auch? Dann könnte man die Geldstrafe auch einfach abschaffen. Bevor jetzt jemand auf die Idee kommt, das vorzuschlagen: Nein, das werden wir nicht tun. Denn es gibt viele Arten von Kriminalität, die sicherlich eher am unteren Ende der Kriminalitätsskala anzusiedeln sind, die aber gleichwohl strafwürdig sind: einfacher Diebstahl, Betrug, einfache Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. All das sind Delikte, die je nach Hergang der Tat, nach den Tatfolgen und der Person des Täters durchaus mit einer Geldstrafe geahndet werden. Und es will ja wohl hoffentlich weder jemand vorschlagen, dass diese Delikte künftig komplett straffrei sein sollen, noch dass diese Delikte demnächst alle mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Dementsprechend brauchen wir sowohl die Geldstrafe als auch zu ihrer Durchsetzung die Ersatzfreiheitsstrafe. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist aber vor allem für die Fälle vorgesehen, in denen die oder der Verurteilte die Geldstrafe mutwillig nicht zahlt, und eigentlich nicht für diejenigen Fälle, in denen die verurteilte Person dazu aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer Drogensucht oder ähnlicher Probleme nicht in der Lage ist. Daher ist es gut, dass die Strafprozessordnung seit dem 1. Oktober 2023 vorsieht, dass die Verurteilten vor der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe noch einmal ausdrücklich auf die Möglichkeiten der Abwendung insbesondere Ratenzahlung und Erbringung gemeinnütziger Arbeit hingewiesen werden. Das wird auch getan. Niedersachsen hilft den Verurteilten unter anderem mit drei Angeboten, ihre Geldstrafe ordnungsgemäß zu zahlen und so die Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden: Der Ambulante Justizsozialdienst leistet intensive wo nötig auch aufsuchende Sozialarbeit. Da geht es oft darum, den Verurteilten überhaupt erst aufzuzeigen, welche Möglichkeiten zur Haftvermeidung es gibt. Dann kann man gemeinsam eine Lösung finden. Die 14 Anlaufstellen der freien Straffälligenhilfe helfen zum Beispiel mit dem Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe" all denjenigen, die mit der Verwaltung ihrer Finanzen überfordert sind. Ich bin ebenso wie Frau Camuz den Anlaufstellen sehr dankbar dafür, dass durch dieses Projekt jedes Jahr rund 30 000 Hafttage gespart werden und zusätzlich rund eine halbe Million Euro an Geldstrafen in die Landeskasse fließt. Und mit dem Projekt „Schwitzen statt Sitzen" kann eine Geldstrafe auch durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden. Diese Angebote, die wir in Niedersachsen haben, sind gut. Aber natürlich lohnt es sich immer, jede Maßnahme daraufhin zu untersuchen, ob man sie noch besser machen kann. Wir werden das tun und kommen den Prüfbitten daher sehr gerne nach. Herzlichen Dank.
Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verwahre mich gegen den Eindruck, dass unsere Kindertagesstätten keine sicheren Orte für unsere Kinder sind oder dass diese vor Ort durch sexuellen Missbrauch und sexuelle Gewalt gefährdet sind. Es ist in den Vorreden sehr deutlich geworden, dass unsere Fachkräfte in den Kitas im Bereich des Kinderschutzes umfassend geschult sind, dass sie auch umfassend an Kinderschutzkonzepten für ihre jeweiligen Einrichtungen arbeiten und dass wir hier im Land in den letzten Jahren im Bereich Kinderschutz gearbeitet haben und auch künftig immer weiter arbeiten werden. Unsere Fachkräfte leisten eine großartige Arbeit, und auf den Kinderschutz achten sie ganz besonders. Das möchte ich an dieser Stelle klarstellen. Ihre Verunsicherungen sind da völlig unangemessen und wenig hilfreich. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es bereits deutlich gemacht: In Niedersachsen gilt ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, welches den Bereich Kinderschutz noch einmal sehr stark in den Fokus gerückt hat und auch gerade Kinderschutzkonzepte in den Kindertagesstätten einfordert. Das Landesjugendamt ist hierzu sehr eng mit den Einrichtungen im Gespräch, und wir haben dadurch an jeder Kita Kinderschutzkonzepte, die natürlich auch den Bereich sexuelle Übergriffe mit umfassen. Ich möchte an dieser Stelle auch klarstellen weil Sie sich ja auf „Original Play" fokussieren: Dieses Konzept ist absolut indiskutabel, aber es gibt auch viele weitere Konzepte, die absolut indiskutabel sind. Alle diese Konzepte, die Übergriffe gegenüber Kindern beinhalten oder die das Nähe-Distanz-Verhältnis nicht vernünftig achten, sind in Niedersachsen nicht erlaubt. Jedweder Übergriff selbst wenn man ohne ein Konzept übergriffig gegenüber Kindern wird ist nicht erlaubt. Deswegen haben wir diese Schutzkonzepte, und deswegen muss jeder Übergriff gegenüber einem Kind unmittelbar dem Landesjugendamt angezeigt werden, und dann wird geprüft, ob es Kinderschutzvergehen gibt. Auch hier haben wir eine klare Meldekette. Trotzdem bin ich Ihnen von der CDU dankbar, dass Sie noch einmal deutlich machen, dass wir natürlich besser werden müssen und dass auch das Thema Fachkräftemangel bei der Frage, wie belastbar Strukturen sind, durchaus eine Rolle spielt. Insofern müssen wir über genau solche Fragen sprechen, nämlich zum Beispiel über die Frage, wie wir Kinderschutz strukturell verbessern. Wir sollten nicht eine Phantomdebatte über ein Konzept führen, welches es in Niedersachsen gar nicht gibt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie uns uns doch mit der Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzeptes beschäftigen und unsere Ressourcen hier sinnvoll einsetzen! Frau Hamburg, entschuldigen Sie bitte! Frau Behrendt hat eine Frage. Lassen Sie sie zu? Natürlich. Frau Behrendt! Danke schön für das Zulassen der Zwischenfrage.
Aktiv die Trendumkehr für mehr Wohnungsbau schaffen, anstatt die Krise mit einer Landeswohnungskaufgesellschaft zu verschärfen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Analyse des Ist-Zustandes zur Wohnraumsituation und Lage der Bauwirtschaft in Ihrem Entschließungsteil, aber auch in der Begründung mit Ausnahme der Landeswohnungsgesellschaft sind wir uns ja in weiten Teilen einig. Da besteht überhaupt kein Dissens. Sie haben den Zinsanstieg angesprochen. Den würde ich aber nicht überbewerten. Wir hatten auch schon mal 8 % Zinsen im Schnitt und haben trotzdem gebaut. Die Erhöhung der Baupreise bedingt durch die Materialverteuerung infolge des Ukrainekriegs und der Inflation, die Auftragslage, vor allem das Abwandern von Fachkräften - all das haben wir hundertmal diskutiert. Da gibt es überhaupt keinen Dissens zwischen uns. Das ist also in Ordnung. Das haben wir jetzt zum wiederholten Mal gehört. Sie haben aber im Prinzip nichts Neues vorgetragen. Herr Frölich, wenn Sie an einer gemeinsamen Entschließung interessiert gewesen wären, dann hätten Sie ja die Anhörung und die schriftlich vorliegenden Stellungnahmen besser auswerten und vielleicht auch mal auf uns zukommen und sagen können: Unseren Feldzug gegen die Landeswohnungsgesellschaft stellen wir jetzt endlich ein! - Denn diese Landeswohnungsgesellschaft arbeitet. Sie ist gegründet. Ich weiß nicht, warum Sie diese Landeswohnungsgesellschaft WohnRaum Niedersachsen GmbH immer wieder als „Landeswohnungskaufgesellschaft" diskreditieren. Sie wissen genau: Das ist keine Kaufgesellschaft. Ergänzend möchte ich erwähnen: Ich finde es interessant, dass Sie nach Auswertung der Stellungnahmen des vdw, des DGB und der AWO, die sich alle zur Landeswohnungsgesellschaft bekannt haben, Ihren Antrag noch einmal überarbeitet und den schönen Satz „Die Leistungsbilanz des amtierenden niedersächsischen Bauministers ist mit Blick auf den mehrjährigen Trend der Baugenehmigungen verheerend" gestrichen haben, weil Sie selber erkannt haben, dass Sie übers Ziel hinausgeschossen sind. Denn diese Leistungsbilanz ist keineswegs verheerend. Wir haben die Landeswohnungsgesellschaft gegründet. Wir haben mit Ihrer Unterstützung die neue Niedersächsische Bauordnung beschlossen, die in der Tat, wie Sie gerade richtig gesagt haben, jetzt erst mal wirken muss. Ich bin, ehrlich gesagt, auch ein bisschen enttäuscht von Ihnen, dass Sie gerade das NBank-Programm derartig diskreditiert haben. Wir haben ein hervorragendes soziales Wohnraumförderungsprogramm der NBank mit zinsgünstigen Krediten mit 30-prozentigen Tilgungszuschüssen. ‑ Herr Frölich, ich habe Ihnen doch auch zugehört! Man kann das reformieren. Man kann das verbessern. Wir sind auch in Gesprächen mit der NBank, dass man zum Beispiel auch beim zweiten Förderweg einen Tilgungszuschuss einführt. Man kann auch darüber nachdenken, die Mieteinnahmesituation zu verbessern, indem man die gedeckelten Mieten etwas anhebt, um den Gap zwischen dem geförderten Wohnungsbau und den tatsächlich erzielbaren Mieten etwas zu verringern. Alles das kann man machen. Wenn man sich das bundesweit anguckt, meine ich, dass das NBank-Förderprogramm sehr sehenswert und ein gutes Programm ist. Deswegen weiß ich nicht, warum Sie das diskreditieren. Dennoch sprechen Sie immer wieder von „Landeswohnungskaufgesellschaft". Das ist erstens eine Provokation, und zweitens ist das falsch. Sie wissen es besser. Ich frage mich, warum Sie sich trotz der umfangreichen Unterrichtungen, die wir durch Minister Lies im Ausschuss hatten, so äußern. Wir hatten Frau Viebach als Geschäftsführerin der WohnRaum Niedersachsen GmbH im Ausschuss. Sie hat Ihnen das Geschäftsmodell genau erläutert und sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es eben keine Kaufgesellschaft ist, sondern diese Landeswohnungsgesellschaft wird eine bestehende Lücke schließen. Sie wird fertige Immobilienprojekte aufkaufen dabei kommt in der Tat das Wort „kaufen" vor, aber es handelt sich um noch nicht realisierte Bauvorhaben. Sie wird die 100 Millionen Euro in zwei Tranchen jeweils 50 Millionen Euro investieren, indem fertige Bauprojekte von Bestandswohnungshaltern aufgekauft werden wie die gewerbliche Wirtschaft, wie kommunale Unternehmen oder auch wie gemeinnützig orientierte Genossenschaften, die mit ihrer Sanierung im Bestand im Augenblick aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen, die Sie zu Recht beschrieben haben, vollauf beschäftigt sind und gar nicht zu Neubauprojekten kommen. Deswegen: Nehmen Sie diese Landeswohnungsgesellschaft doch endlich mal auch als Partner der Bauwirtschaft, als Partner der Vermietungsunternehmen, als Partner der Akteure auf dem Wohnungsmarkt! Sie macht doch gar keine Konkurrenz. Die Aufgabe ist so riesengroß. Lassen Sie doch die Landeswohnungsgesellschaft diese 100 Millionen Euro jetzt endlich sinnvoll einsetzen! Sie kauft Projekte auf, die sonst nicht realisiert worden wären. Sie wird am Ende mit 100 Millionen Euro ein Invest von 430 Millionen Euro auslösen und etwa 1 600 neue Wohnungen bauen, die nicht am Markt vorhanden wären, die ohne das Engagement der Landeswohnungsgesellschaft nicht realisiert würden. Also hören Sie endlich mit Ihrem Krieg gegen diese Landeswohnungsgesellschaft auf! Sie ist ein Player neben vielen anderen, und sie ergänzen sich wunderbar. Im Übrigen gibt es viele Kooperationen und viele Gespräche zwischen Frau Viebach, den Privaten und den Kommunalen, um in Zukunft auch gemeinsame Projekte zu realisieren. Lassen Sie mich noch kurz auf Ihre anderen 16 Vorschläge eingehen: Sie kommen mal wieder mit dem Kalauer der Grunderwerbsteuer. Erstens stört mich: Wenn Sie die Grunderwerbsteuer bis 10 000 Euro erstatten wollen, wo ist dann die Gegenfinanzierung? Sie wissen sehr wohl, dass dem Landeshaushalt dieses Geld fehlt. Das ist ein typischer Oppositionsantrag: etwas fordern, ohne zu sagen, woher die Kohle kommt. Zweitens zu diesen 10 000 Euro: Herr Hilbers, Sie hätten das doch machen können! Sie waren doch lange genug Finanzminister! Warum fordern Sie es jetzt als Opposition? Als Sie Verantwortung getragen haben, haben Sie die Grunderwerbsteuer nicht abgeschafft. Ja, warum denn nicht? Weil Sie auch keine Gegenfinanzierung hatten! Drittens. Diese 10 000 Euro sind doch kein Gamechanger! Glauben Sie wirklich, dass jemand, der für 300 000 Euro ein Haus baut, wegen um 10 000 Euro verringerter Grunderwerbsteuer zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten kommt? Das ist doch ein Witz, das ist ein Mitnahmeeffekt. Herr Henning, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hilbers zu? Immer gerne! Herr Kollege Henning, wenn Sie über die Summe der
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes
wenn er das möchte. Gut. Herr Bajus, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Jetzt gab es ja den Fall in Vechta, in dem das Ganze nicht funktioniert hat. Jemand hat kinderpornografische Inhalte konsumiert, sich dann als Frau dargestellt und in Vechta seine Haft angetreten. Wie erklären Sie sich das? Wie ist das zustande gekommen? Jetzt muss man natürlich sagen,
Freie Märkte wiederherstellen und Wohlstand bewahren - niedersächsische Wirtschaft schützen vor dem Wirtschaftsdirigismus grüner Transformationspolitik
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Najafi, die Antwort kann ja nicht sein, dass wir uns an dem orientieren, der am wenigsten macht - und dann machen wir gemeinsam gar keinen Klimaschutz. Die Richtung muss doch die sein, dass wir in der Welt dafür werben, die Aufgaben gemeinsam anzugehen. Das ist sicherlich erst mal eine europäische Aufgabe, bei der wir uns abstimmen müssen, sonst macht es überhaupt keinen Sinn. Aber es muss auch weltweite Abkommen dazu geben. Deshalb gibt es ja auch Klimaschutzabkommen, und je mehr Staaten dabei mitmachen und sich entsprechend verpflichten, desto besser ist es. Wir haben als reiche Industrienation aber auch eine Vorbildfunktion. Daher müssen wir technologisch vorangehen und damit auch umgehen können. Ich wundere mich aber, dass Sie beklagen, dass man aus Billigstaaten wie China und Indien nicht so grüne Produkte bzw. Projekte mit einem nicht so ökologischen Fußabdruck einführen kann. Sie wollen doch gerade diesen Grenzausgleich abschaffen! Dafür haben Sie doch Ihr Papier geschrieben! Gerade dann ist es doch erforderlich, dass wir sagen: Wer an unseren EU-Außengrenzen Produkte anliefert, die nicht unseren ökologischen Standards entsprechen, der hat darauf einen CO2-Aufschlag bzw. eine Abgabe zu bezahlen. Dahin zu kommen, muss doch unser Ziel in den Verhandlungen sein: Dass es einen Grenzausgleich gibt, sodass die, die grünen Stahl liefern, von denen unterschieden werden, die weniger ökologischen Stahl liefern. Das muss an den Grenzen sichergestellt werden. Wenn wir das erreichen, dann werden wir dafür auch einen Markt haben. Aber dafür müssen wir auch Technologien haben. Und deswegen müssen wir jetzt die Technologien unterstützen, die das nach vorne bringen. Und das können wir! Solange wir das noch nicht in allen Bereichen durchgesetzt haben, brauchen wir Vorlaufzeiten und vor allen Dingen auch Übergangsfristen und marktwirtschaftliche Anreize. Denn es gibt sicherlich eine ganze Menge Leute, die einen grünen Fußabdruck haben wollen und dafür auch bereit sind, Geld zu bezahlen. Und das muss man an den Märkten entsprechend durchsetzen. Und ich finde, dafür braucht man dann in Deutschland auch die Technologie. Kommen Sie bitte zum Ende, Herr Hilbers! Sie wollen aus all diesen Dingen aussteigen, und ich habe wieder keinen einzigen Punkt dazu gehört, wie Sie es denn machen wollen. Sie können mir glauben, ich habe die Zeit hier
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Mein geschätzter Kollege Calderone, dass Sie gefühlt die Hälfte Ihrer Redezeit damit vergeudet haben, zu sagen, was alles aktuell in der Justiz los ist, zeigt mir, dass Sie überhaupt gar keine Kritik mehr an unserem Antrag haben. Da mussten Sie diese aufgeblasene Redezeit irgendwie füllen, und dann kam das eben noch mal gelegen. Ich finde, es ist vielmehr eine Bestätigung für unseren Antrag selbst. Diejenigen, die wir in unserem Ausschuss angehört haben, haben unseren Antrag de facto auch unterstützt. Vielen Dank auch noch mal dafür. Ich möchte noch mal kurz aufklären, über wen wir hier überhaupt reden. Es wurde sehr oft über Opfer und Täter gesprochen. Wer sind diese Täter? Wen wollen wir überhaupt adressieren? - Das sind ganz konkrete Fälle, beispielsweise hier in der Region Hannover. Das sind Menschen, die obdachlos sind, die kein geregeltes Leben haben, keine Unterkunft, die auch kein Geld verdienen, vielleicht sogar drogenabhängig sind, also eine ganz schwere Klientel, die bestimmte Traumata mit sich tragen und die dann öfter mal ticketlos mit der Üstra oder mit dem Regiobus fahren, und nicht nur einmal. Sie werden erwischt zum zweiten, zum dritten Mal, und beim dritten Mal landet der Fall dann bei der Staatsanwaltschaft hier in Hannover. Und der Richter oder die Richterin ist dann mit diesem Fall konfrontiert und überlegt sich: Okay, was mache ich denn jetzt mit diesem Menschen? Er ist ja keine Gefahr für die Gesellschaft. Deswegen kriegt die Person bewusst keine Freiheitsstrafe, sondern eine Geldstrafe. Ein Obdachloser, der sich kein Ticket für drei, vier Euro leisten kann, wird erst recht keine Geldstrafe ableisten können. Und genau diese Menschen wollen wir abholen. Sie haben gerade viel von Ideologie gesprochen. Es hat mal jemand gesagt: Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen. Und das war kein Ideologe, sondern das war Paulus im Hebräerbrief, Kapitel 13, Vers 3. Mir ist gerade jetzt wichtig, dass wir in solchen Zeiten, in denen die CDU das christliche Menschenbild leider verloren hat, jetzt auch wieder deutlich zu machen - Genau, jetzt wird es wild, genau, alles gut. - Sie können sich gern zu Wort melden. Deswegen ist es so wichtig, Sie noch mal daran zu erinnern, woher Sie wirklich kommen: Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen! Ich möchte Frau Kollegin Camuz, wir machen erst mal eine kleine Pause, bis sich die Gemüter wieder beruhigt haben. - Ich bitte sowohl den Kollegen Thiele als auch den Kollegen Bajus, still zu sein, damit die Kollegin Camuz ihre Rede fortsetzen kann. Bitteschön! Ich weiß jetzt nicht, ob es unparlamentarisch ist, aus dem Hebräerbrief zu zitieren. Dass die CDU das jetzt in Zweifel zieht - okay. Ich komme aus Münster, das ist sehr christlich und katholisch geprägt. Sie müssen mir nachsehen, dass ich das jetzt mal hier einbringe. Aber zurück zum eigentlichen Thema! Wir wollen die Straffälligenhilfe stärken - und das haben wir als Rot-Grün im letzten Haushalt auch gemeinsam mit unserer Justizministerin getan. Frau Camuz, eine kurze Unterbrechung: Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Moriße zu? Ja, gern. Bitteschön, Herr Moriße!
Illegale Migration und Rechtspopulisten stoppen: Sicherheit für die Menschen in Niedersachsen gewährleisten - Rot-Grün darf sich nicht verweigern
Daniela Behrens. Frau Behrens, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In Aschaffenburg ist ein entsetzliches Verbrechen passiert. Es ist ein Kind getötet worden. Es ist ein 41-Jähriger getötet worden. Es sind drei weitere Menschen verletzt worden. Und jetzt ist es Aufgabe des Rechtsstaates und das passiert, den Fall aufzuklären, den mutmaßlichen Verbrecher einer Strafe zuzuführen und genau zu analysieren, warum es zu dieser Tat kommen konnte. Genau das hat zum Beispiel die Innenministerkonferenz am Montag in einer Videokonferenz sehr intensiv getan. Vor allem haben sich in einem einheitlich gefassten Beschluss alle Innenministerinnen und ‑minister der Länder, Unions- und SPD-geführt, sehr deutlich dazu geäußert, dass wir erstens eine bessere Abstimmung der Behörden miteinander brauchen denn es lag auch an einem Abstimmungsproblem der Behörden, dass dieser Mensch noch hier im Land ist und dass wir zweitens gerade beim Thema psychisch auffällige Menschen zu besseren Bedingungen kommen müssen, diese Menschen in Haft bzw. in psychische Versorgung zu nehmen. Deswegen müssen die PsychKGs, also die entsprechenden Gesetze der Länder, verbessert werden. Der Kollege Philippi und ich sind bereits in einem Gespräch darüber, das auch für Niedersachsen zu tun. Als Drittes brauchen wir gemeinsame Datenbanken, in denen alle Informationen der Ausländerbehörden über die psychisch Erkrankten und die Waffenträger zusammenlaufen. Hier brauchen wir zwischen den Bundesländern, aber auch zwischen den Behörden eine bessere Abstimmung. Das ist die sachliche Antwort eines Rechtsstaates auf ein schweres Verbrechen, meine Damen und Herren. Das, was hier passiert, ist es nicht. Ich bin schon ziemlich entsetzt, Herr Lechner, dass Sie dieses Verbrechen, das in Aschaffenburg passiert ist, dazu nutzen, solch eine populistische Rede zu halten und sich Ihrem Bundeskanzlerkandidaten hier anschließen. Ich hatte bis zuletzt gehofft, dass Sie das heute nicht tun - dass Sie sich sachlich zu diesem Thema äußern, denn es ist ein ernstes Thema. Die Kolleginnen und Kollegen Innenminister der CDU haben sich am Montag nicht so verhalten, sondern ganz sachlich mit uns darüber diskutiert. Sie haben nicht gesagt: Wenn ihr den Fünfpunkteplan den sie uns natürlich auch vorgestellt haben nicht mittragt, dann tragen wir gar nichts mit. So stellen die sich nicht an. Die sind viel weiter, als Sie es sind. Da ich, glaube ich, nichts sagen kann, was Sie davon überzeugt, dass Sie mit Ihrer Fraktion auf dem falschen Weg sind, Herr Lechner, will ich Ihnen vorlesen, was die Kirchen in Deutschland geschrieben haben. Das muss man sich vorstellen! Die EKD und die Katholische Kirche wenden sich gestern Abend in einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten des Bundestages. Ich will diesen Brief vorlesen, weil er alles enthält, worüber wir in diesen Zeiten diskutieren. Er enthält vor allen Dingen auch die dringende Bitte an die Union, auf einen vernünftigen Weg zurückzukommen, um über das schwierige Thema der Migration zu diskutieren. Die Kirchen schreiben Ihnen, sehr geehrter Herr Lechner: „Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in der Anlage übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zum Entwurf des Zustrombegrenzungsgesetzes, das Ihnen am Freitag zur Abstimmung vorliegen wird. Da Sie bereits morgen über zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion beraten ... werden, können wir nur zu einigen wenigen darin enthaltenen Punkten Stellung nehmen. Zeitpunkt und Tonlage der aktuell geführten Debatte befremden uns zutiefst. Sie ist dazu geeignet, alle in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten zu diffamieren," „Djenabou Diallo-Hartmann 'GRÜNE': So fühlen wir uns!) „Vorurteile zu schüren und trägt unserer Meinung nach nicht zur Lösung der tatsächlich bestehenden Fragen bei. Die nun vorgeschlagenen Verschärfungen sind nicht zielführend, vergleichbare Taten zu verhindern und tragfähige Antworten auf das öffentliche Sicherheitsbedürfnis zu geben. Außerdem sind in dem Gesetzentwurf und in den Anträgen Punkte enthalten, die unserer Auffassung nach" ‑ übrigens nicht nur ihrer „rechts- bzw. verfassungswidrig sind oder geeignet erscheinen, die Grundpfeiler der Europäischen Union zu erschüttern. So verstoßen dauerhafte Grenzkontrollen und eine Abweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Außengrenzen gegen geltendes EU-Recht." „Die EU beruht im Wesentlichen darauf, dass für gemeinsame Schwierigkeiten gemeinsame Lösungen gefunden werden, nationale Alleingänge zerstören auf Dauer das Fundament der Europäischen Union. Auch das Ansinnen einer dauerhaften Inhaftierung von Ausreisepflichtigen, wenn eine Abschiebung absehbar nicht durchgeführt werden kann, verstößt gegen verfassungsrechtliche Garantien." „Die Fraktionen haben sich mit der Auflösung der Ampelkoalition darauf verständigt, keine Abstimmungen herbeizuführen, in der die Stimmen der AfD ausschlaggebend sind. Wir befürchten, dass die deutsche Demokratie massiven Schaden nimmt, wenn dieses politische Versprechen aufgegeben wird. Mit freundlichen Grüßen Prälatin Dr. Anne Gidion und Prälat Dr. Karl Jüsten" Das schreiben Ihnen die Kirchen, liebe Union! Ich finde, spätestens jetzt müssen Sie sich doch besinnen. Daher bitte ich Sie ganz herzlich: Besinnen Sie sich auch hier im Niedersächsischen Landtag! Kommen Sie zurück zu einer sachlichen Debatte! Das, was Sie hier machen, nützt nicht den Menschen und erst recht nicht einer ordentlichen Debatte zur Migration. Danke schön.
Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!
Bitteschön! Zwei Punkte: Zum einen ist mir kein anderes Bundesland bekannt, in dem sich irgendein Polizeibeamter eine Deutschlandfahne an die Uniform pappt. Zum anderen haben Sie etwas nicht verstanden: Nein, Ihr Antrag ist nicht erforderlich. Niemand braucht ihn, und niemand schreit nach einem solchen Antrag. Vielen Dank. - Jetzt kommen wir zur nächsten Wortmeldung:
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass ich nicht nur die Junge Freiheit lese, sondern auch die Landeszeitung für die Lüneburger Heide: Die titelte am gestrigen Tag „30‑Jähriger begeht weiter Straftaten". Vor dem Hintergrund, dass es sich hier um einen Menschen aus West-Neuguinea handelt, zumindest laut Zeitungsinformationen, und dieser auch schon über 50 Straftaten die letzten Tage begangen hat und vor dem Hintergrund, dass Herr Bothe, das ist ein bisschen viel „Hintergrund" für eine Frage! ‑ die Zeitung titelte, auch die Drähte nach Hannover würden glühen: Was tut die Landesregierung konkret, um die Lüneburger vor diesem vermeintlichen Asylbewerber oder Ausländer zu schützen? - Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Butter zu? Ja, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Saade, für das Zulassen der Zwischenfrage. Herr Saade, kennen Sie den Unterschied zwischen einem Entschließungsantrag, wie Sie ihn gestellt haben, und einem Gesetzentwurf, wie ihn die CDU-Landtagsfraktion gestellt hat, der zum Handeln auffordert? Selbstverständlich kenne ich ihn. Vielen Dank für die
Abschiebeoffensive 2024 endlich einleiten - Kapazitäten der Bundeswehr für Abschiebeflüge nutzen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diesem Antrag kann man ganz kurz widersprechen, und das möchte ich auch gerne tun. Mal ganz abgesehen davon, dass es mehr als fraglich ist, ob die Herkunftsstaaten Militärmaschinen mit Ausreisepflichtigen überhaupt eine Landegenehmigung erteilen die Frage könnte man sich ja auch mal stellen, gibt es weitaus gewichtigere Gründe, dem Antrag zu widersprechen. Im Innenausschuss wurden uns die Rechtslage, aber auch die dahinter stehenden Gedanken sehr gut dargestellt. Danach dürfen unsere Streitkräfte zu denen ein Transportgeschwader ja gehört nur dann eingesetzt werden, wenn der Verteidigungsfall vorliegt logisch oder wenn ein grundgesetzlich normierter Einzelfall zum Tragen kommt. Zu Letzterem zählen beispielsweise die Katastrophenhilfe oder ein Notstand. Damit komme ich auch schon zum Schluss: Für uns ist das Grundgesetz keine Ausrede, meine Damen und Herren von der AfD, sondern für uns ist das Grundgesetz einer der wichtigsten und der schönsten Gründe. Vielen Dank.
Der papiersparende Abgeordnete Marcel Scharrelmann darf jetzt seine zweite Frage für die CDU-Fraktion stellen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass sich Ihr grüner Koalitionspartner kritisch zum Planfeststellungsbeschluss geäußert und einen Baustopp gefordert hat, während Minister Lies in seiner Pressemitteilung vom 17. Januar dieses Jahres die Zuständigkeit klar beim Land Niedersachsen verortet und einen Baubeginn als Ziel gesetzt hat, frage ich: Werden Sie die Position Ihres SPD-Wirtschaftsministers auch gegen den Widerstand des grünen Koalitionspartners durchsetzen? Vielen Dank, Herr Scharrelmann. - Herr Ministerpräsident, bitte!
Regionale Daseinsvorsorge und Zusammenhalt in den ländlichen Räumen stärken - Erfahrungen aus dem Modellprojekt "Regionale Versorgungszentren (RVZ)" weiterentwickeln und landesweit ermöglichen
Frau Reinecke! Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Regionale Versorgungszentren kurz „RVZ" sind viel mehr als nur medizinische Anlaufstellen. Sie sind Orte, die verbinden, entlasten und Menschen gesund machen. In ländlichen Regionen spüren wir die Herausforderung: lange Wege zu Ärzten und Therapeuten, Einsamkeit und ein Dschungel an Pflegeangeboten. Es darf nicht sein, dass Menschen zahlreiche Telefonate führen müssen, um Unterstützung zu finden, die sie dringend brauchen. Unsere Angebote vor Ort müssen erreichbar und niederschwellig sein. Nur so können wir sicherstellen, dass wirklich jede Person Zugang hat, unabhängig von Alter, Mobilität und sozialen Hürden. RVZ sind ein Schlüssel, um den Fachkräftemangel und insbesondere auch den Ärztemangel abzumildern. Sie bieten nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch ein Arbeitsumfeld, das ÄrztInnen aufs Land zieht. Die bisherigen Erfahrungen sprechen für sich. RVZ bündeln Angebote - von der Hausarztpraxis über Physiotherapie und Beratung bis hin zu sozialen Treffpunkten wie Cafés. Sie sind Orte der Begegnung, und sie sind flexibel. Jede Kommune kann ihre Zentren so gestalten, wie es den Bedürfnissen ihrer BewohnerInnen entspricht. Die fünf Modellprojekte und Anhörungen haben gezeigt: Das ist und bleibt wichtig und macht RVZ zum Erfolgsmodell. Mit den RVZ setzen wir auf regionale Lösungen, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken, Versorgung zu sichern und die Lebensqualität in unseren ländlichen Regionen zu erhöhen. Mit Ihrer Zustimmung zeigen Sie, dass die Versorgung und das Wohl unserer BürgerInnen auch für Sie oberste Priorität haben. Vielen Dank.
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Bitte! Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, über wie viele Abschiebehaftplätze wir aktuell im Land verfügen. - Danke schön.
Aktiv die Trendumkehr für mehr Wohnungsbau schaffen, anstatt die Krise mit einer Landeswohnungskaufgesellschaft zu verschärfen
Olaf Lies. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube wir haben es vorhin gehört, in der Analyse sind wir uns einig: Wir haben ein enormes Problem sowohl für das Baugewerbe das ich mir als Wirtschaftsminister ansehe als auch für Menschen, die bezahlbaren Wohnraum suchen. Deswegen bin ich erst einmal sehr froh, dass wir inhaltlich über diese Punkte diskutieren können. Das halte ich für ganz wichtig. Denn natürlich haben wir die Chance, Dinge zu verändern. Ich will nur erwähnen: Wir stehen wieder kurz vor einer Novelle der Niedersächsischen Bauordnung. Ich finde, das ist eine gute Gelegenheit, einige der Themen, die wir diskutiert haben, erneut einzubringen. Das Baugesetzbuch ist jetzt nicht mehr novelliert worden. Ich denke, dass wir mit der Novelle des Baugesetzbuchs in der nächsten Legislatur auch auf der Bundesebene einiges verändern können. Zu den steuerlichen Fragen ist ebenfalls etwas gesagt worden. Tatsache ist: Es gibt dringenden Handlungsbedarf. Der Neubau ist so gut wie zum Erliegen gekommen. Die tatsächlich ein bisschen sinkenden Zinsen machen im Moment noch keine Hoffnung. Denn im Moment ist keine Bereitschaft spürbar, zu investieren entweder für sich selber, um Eigentum zu schaffen, oder um Wohnraum für Dritte zu schaffen, weil die Kosten enorm steigen. Ich komme gleich darauf, was wir da tun können und müssen. Klar ist: Wohnraum ist nachgefragt; bezahlbarer Wohnraum ist nachgefragt. An dieser Stelle muss man, glaube ich, sagen: Die Bezahlbarkeit von Wohnraum ist nicht an einer bestimmten Summe festzumachen. Wir reden von sozial gefördertem Wohnraum. Aber Menschen in sehr urbanen Räumen wären schon froh, eine Wohnung für 9 oder 10 Euro pro Quadratmeter zu finden. Auch das wäre für sie schon „bezahlbar", auch das ist heute durchaus schwierig geworden, und auch das hat viel mit der Zurückhaltung zu tun. Es hilft jetzt nicht nur eine Maßnahme. Das zeigt der Antrag mit seinen Punkten, das zeigt die Diskussion: Wir brauchen eine Vielzahl von Maßnahmen, um das zu lösen. Lassen Sie mich einige aufzählen, um aufzuzeigen, woran wir weiterarbeiten können: Das „Wohngeld plus", von der Bundesregierung eingeführt in einer Phase, in der die Belastung für die Menschen gerade durch die steigenden Energiepreise enorm hoch war, wirkt sich in Niedersachsen aus. Wir wenden rund 550 Millionen Euro pro Jahr auf. Vor der Reform waren es 150 Millionen Euro. Das zeigt, glaube ich, mit welchem Nachdruck die Bundesregierung in dieser schwierigen Zeit daran gearbeitet hat, der enormen Inflation und den enormen Belastungen entgegenzuwirken. Das kommt direkt bei den Menschen an, die für ihre Wohnung natürlich entsprechende Mieten zahlen müssen. Das Zweite ist die soziale Wohnraumförderung. Da sind wir wiederum in guten Gesprächen mit dem Verband der Wohnungswirtschaft, mit den Genossenschaften und Gesellschaften, um zu sehen: Was können wir möglicherweise verändern? Brauchen wir einen dritten Förderweg, weil die Situation auch bei den etwas höheren Mieten schwierig ist? Eine Frage ist natürlich auch, wie wir mit der Eigentumsförderung umgehen. Die soziale Wohnraumförderung ist ein Erfolg. Sie funktioniert. 2024 haben wir 2 341 Wohnungen gefördert. 357 Millionen Euro wurden dafür bewilligt. Das ist natürlich eine Riesensumme, die aber dem Budget entspricht. Der Bund hat die Mittel 2024 auf 3,15 Milliarden und 2025 auf 3,5 Milliarden Euro aufgestockt. Um noch mehr zu tun, bräuchten wir eine weitere Aufstockung der Mittel durch die Bundesregierung. Dann müsste eine zukünftige Bundesregierung den Weg der aktuellen Bundesregierung konsequent weitergehen und zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Zum Jahresende lagen übrigens schon wieder Förderanträge für 800 weitere Wohnungen mit einem Fördervolumen von 150 Millionen Euro vor. Die Wohnraumförderung funktioniert also. Es gibt trotzdem Wünsche, aber dafür müssten Bund und Land in nicht unerheblichem Umfang zusätzliches Geld in die Hand nehmen. Dieser Aspekt gilt übrigens auch für die Eigentumsförderung. Auch ich finde die Zahl von 108 Wohneinheiten nicht befriedigend. Sie hat etwas mit den Einkommensgrenzen zu tun, die immer noch nicht ausreichen. Ich würde mich freuen, wenn es uns gelingen würde, mit dem Instrument der Zinsvergünstigung deutlich mehr zu erreichen. Um diese Zinsvergünstigung zu ermöglichen, müssen wir aber entsprechende Mittel zur Verfügung stellen. Der nächste Punkt ist die Novelle der Niedersächsischen Bauordnung. Sie haben gerade die digitale Bauakte angesprochen, die wir in der letzten Legislatur eingeführt haben. Ich erinnere mich daran, dass wir damals darüber diskutiert haben, ob wir den Kommunen nicht vorgeben sollten, welche Software sie einführen. - Der Kollege Finanzminister lächelt hinter vorgehaltener Hand schon ein wenig. - Ich gucke auf den ehemaligen Finanzminister; ich spreche ja von der letzten Legislatur. Das war in der letzten Legislatur durchaus ein Abwägungsprozess: Nehmen wir dafür Geld in die Hand oder nicht? Ich glaube, darüber müssen wir noch einmal reden, ohne Vorwurf, einfach als Feststellung: Wenn das Land will, dass einheitliche Software verwendet wird, muss das Land sie bezahlen. Wenn das Land sie nicht bezahlt, passiert genau das, was passiert ist. Das darf uns nicht wieder passieren. Ich finde, das ist ein guter Hinweis. Wir müssen gemeinsam überlegen, wie wir zukünftig zu einer Vereinheitlichung der Softwarepakete kommen. Das Bauen muss günstiger werden. Mit dem Gebäudetyp E sind wir ein Stück weitergekommen. Es muss uns gelingen die Zahlen, die wir jetzt gesehen haben, zeigen, dass es geht, die Baukosten von 4 500 bis 5 000 Euro pro Quadratmeter also 18 oder 19 Euro Miete pro Quadratmeter, völlig unrealistisch um 1 000 bis 1 500 Euro zu senken. Auch wenn wir dazu viele Standards absenken müssen, können wir, glaube ich, noch eine hohe Wohnqualität ermöglichen. Wir werden uns ein Zweites angucken müssen ich hoffe, dass es jetzt gelingt: Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene war ein Gebäude-CO2-Gesetz vorgesehen. Da sollte es darum gehen, nicht nur die energetische Minimierung zu betrachten, sondern die CO2-Minimierung, nicht die Kosten fürs Bauen zu erhöhen, sondern einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen zu leisten. Wenn man das zusammennimmt, dann muss es zukünftig wieder möglich sein, Wohnraum zu erstellen, der vielleicht etwa 10 Euro pro Quadratmeter kostet. Die Wohnraumförderung kann dann dafür sorgen, dass die Miete bei 6,50 Euro oder 7 Euro landet. Das muss das Ziel sein. Ich werbe sehr dafür, dass wir intensiv daran arbeiten. Drittens. Wir werden uns bei der Novelle der Wohnraumförderung überlegen, ob wir Standards wie in Schleswig-Holstein einführen. Das kann man machen. Vor allen Dingen aber brauchen wir das hat vorhin der Kollege gesagt Rechtssicherheit. Dazu habe ich jetzt Gespräche mit dem Deutschen Institut für Normung in Berlin geführt. Das wäre die Alternative: Wir ändern Normen. Normen müssen endlich wieder den normalen Standard abbilden und nicht den höchstmöglichen. Das Institut ist dazu bereit. Das wäre eine gute Möglichkeit. Dann hätten wir es absolut rechtssicher und müssten uns dieser Frage nicht mehr widmen. Viertens. Auch mit dem Instrument der Wohnraum Niedersachsen GmbH wollen wir zusätzlichen Wohnraum schaffen - Wohnraum, der sonst nicht realisiert würde. Natürlich löst die Wohnraum Niedersachsen nicht alle Probleme. Das ist klar; mit 100 Millionen Euro lassen sich nicht alle Probleme lösen. In Kürze wird der Aufsichtsrat darüber entscheiden, im ersten Schritt 185 Wohnungen zu bauen, von denen 150 geförderte Wohnungen sein sollen. Es wäre ein unmittelbarer Baubeginn möglich, weil die Genehmigungen schon vorliegen. Die Wohnungen sollen bis Ende 2026 fertiggestellt werden. Das Ziel ist, 2025 die Schaffung von etwa 700 Wohnungen auf den Weg zu bringen. 2026 sollen es etwa 800 Wohnungen sein. Wir haben inzwischen ein Portfolio von Bauvorhaben, die uns vorgestellt wurden und die ohne die Wohnraum Niedersachsen nicht realisiert würden. Klar ist: Es funktioniert nur, wenn wir alle besprochenen Komponenten zusammendenken. Wir sollten das gemeinsam angehen. Wir alle haben die gleichen Ziele: dass wieder Wohnraum geschaffen wird, dass Arbeit entsteht und dass die Menschen in unserem Land sich Wohnraum leisten können. Darüber sollten wir uns nicht zerstreiten. Da sollten wir gemeinsam vorgehen.
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den kommenden 10 bis 15 Jahren werden etwa 72 % des ärztlichen Personals des ÖGD aus Altersgründen ausscheiden. Die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen besteht, wie wir schon gehört haben, seit 1971, und sie ist für Aus-, Fort- und Weiterbildung für Personal im ÖGD zuständig. Doch das Problem des Personalmangels ist nach wie vor ungelöst und allgegenwärtig. Welches Ausmaß dieser Mangel hat, konnten wir alle in der Corona-Krise miterleben. Angesichts dieses alarmierenden Zustandes ist eine Ausbildungsoffensive in diesem Bereich des Gesundheitswesens zwingend erforderlich. Und bekanntlich ist oft Geld der Schlüssel zum Erfolg. Und da scheint uns der Bund unzureichend an der Akademie beteiligt zu sein. Das Abkommen sieht bei der Finanzierung vor, dass die Bundesländer beteiligt werden und dass der Bund mindestens den Betrag des kleinsten Bundeslandes zu leisten hätte. Aus unserer Sicht müsste der Bund den größten finanziellen Beitrag für die Akademie leisten und nicht, wie im Gesetzentwurf dargelegt, mindestens den kleinsten Beitrag eines Bundeslandes. In Anbetracht dessen werden wir uns trotz der in Teilen sinnvollen Ansätze zu diesem Gesetzentwurf enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Kollegin Klages. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Herr Minister! Das Redepult gehört erneut Ihnen. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es werden ja viele Diskussionen über mögliche Instrumente geführt. Sie haben gerade eines genannt, das etwas undifferenzierter als die Reform der Grunderwerbsteuer ist. Ich bin davon überzeugt, dass wir den Familien dabei muss man über die Einkommensgrenzen reden; im Bund wird über etwa 90 000 Euro Grundeinkommen und zusätzlich 10 000 Euro pro Kind gesprochen; es hilft ja nicht, eine Einkommensgrenze festzulegen, die es quasi unmöglich macht, Eigentum zu schaffen eine Unterstützung gewähren müssen. Diese Unterstützung würde ich angesichts der Zinssituation ganz wesentlich darin sehen, zinsvergünstigte Darlehen ohne zusätzliche Anforderungen diese würden ja zu einer Verteuerung des Projekts führen, und dann würden sie ja nichts bringen zur Verfügung zu stellen. Das macht der Bund bereits in gewisser Weise; das habe ich gerade beschrieben. Das ist ein Ansatz, mit dem das Portfolio der Wohnraumförderung auf der Bundesebene gut erweitert werden könnte, wenn er attraktiv wäre. Hilfreicher wäre eine solche Regelung für viele, die heute vor der schwierigen Entscheidung stehen, ob sie sich das leisten können, um den nötigen Schub zu geben. Insofern würde ich bei einer Zinsvergünstigung darauf achten, dass sie gezielt und nicht mit Streueffekten eingesetzt wird. Sie muss diejenigen erreichen, die sie wirklich brauchen. Dafür müssen Einkommensgrenzen definiert werden, aber so, dass wirklich die entsprechenden Familien erreicht werden. Das hat aus meiner Sicht die beste Wirkung. Vielen Dank. - Dann kommen wir zur zweiten Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU. Dafür hat sich der Abgeordnete Herr Hilbers zu Wort
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, im Rahmen der letzten parlamentarischen Befragung im August 2024 haben Sie an dieser Stelle zum Thema „Vergabeverfahren der Spielbankenkonzession" gesagt: „... ich habe mir soeben von Finanzminister Heere bestätigen lassen, dass alles richtig gelaufen ist. Davon gehe auch ich aus." Nachzulesen im Protokoll der 46. Plenarsitzung. Vor dem Hintergrund, dass das Verwaltungsgericht bereits zweimal die Verhandlung verschieben musste, weil das Finanzministerium nicht in der Lage war, eine ordentliche Aktenlage vorzulegen, frage ich Sie: Bleiben Sie bei dieser Aussage, und würden Sie sie heute wiederholen? Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Reinecke. - Herr Ministerpräsident antwortet.
Verlässliche Arzneimittelversorgung in Niedersachsen endlich herstellen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Sicherstellung der Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten wie Antibiotika oder Krebsmedikamenten, Mitteln, die zur Behandlung chronischer Erkrankungen notwendig sind, oder weiteren Mitteln ist aus meiner Perspektive eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Vielen ist, glaube ich, nicht bewusst, wie wichtig die Sicherstellung der Versorgung für die Menschen ist, die dringend darauf angewiesen sind. Wir können uns nicht vorstellen, dass wir selbst, eine Freundin, ein Bruder oder eine andere uns nahestehende Person gesundheitlichen Schaden nimmt oder gar sterben muss, weil das notwendige Medikament einfach nicht verfügbar ist. Denn wir leben in einer Zeit, in der scheinbar jederzeit alles verfügbar ist und wir alles bekommen können. Wir genießen aber auch meist das Privileg einer guten medizinischen Versorgung. Wir fördern hier in Niedersachsen jüngst zum Beispiel durch die Mittel der Stiftung zukunft.niedersachsen die Forschung und Entwicklung für weitere beständige Verbesserungen unserer gesundheitlichen Versorgung. Das sind wichtige Investitionen in unsere Gesundheit, für die ich sehr dankbar bin und zu denen wir hier in Niedersachsen auch wesentlich beitragen. Aber sowohl Forschung und Entwicklung als auch die Herstellung von Medikamenten machen nicht an Landesgrenzen halt. Gerade Forschung und Entwicklung funktionieren nur global. Die Produktion von notwendigen Medikamenten oder dem zugehörigen Material werden wir hier in Niedersachsen alleine nicht abdecken können. Ein „Niedersachsen first" bringt uns hier nicht weiter. Niedersachsen ist nicht singulär zu sehen, sondern es funktioniert nur gemeinschaftlich mit einer starken EU. Wir müssen hier mit unseren Stärken Teil von europäischen Liefer- und Produktionsketten sein. Hier ist ganz klar zu unterscheiden, ob es um Lieferengpässe oder auch um einen Versorgungsengpass geht, und danach müssen sich auch die notwendigen Maßnahmen ausrichten. Beispielsweise ist die Flexibilisierung der Nutzung von alternativen Arzneimitteln, die denselben Wirkstoff enthalten, ausbaufähig. Hier sind vor allem die Bundes- und EU-Ebene gefragt. Niedersachsens Wirtschaft kann und sollte in dieser EU-Strategie ein Puzzleteil in der Versorgungslandschaft sein und ihren eigenen Beitrag dazu leisten, dass die Menschen hier und in Europa mit den notwendigen Medikamenten versorgt werden. Lassen Sie mich zum Schluss noch anfügen: Die AfD ist bezüglich einer gesundheitlichen Versorgungssicherheit in keiner Weise konsequent. In ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl stand beispielsweise, dass sie die Impfpflicht für Krankenhaus- und Pflegepersonal abschaffen möchte. Die Konsequenz hieraus ist dann eine gesteigerte Gefährdung sowohl für vulnerable Gruppen als auch das Klinikpersonal selbst. Da wundere ich mich an dieser Stelle doch ein wenig über die Motivation des Antrages. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Der Minister wird antworten. - Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung gerade auch die Bundesbauministerin hat, glaube ich, sehr schnell, nachdem diese Standards von der EU definiert wurden, klargemacht, dass das nicht funktionieren kann. Die dort gemachten Vorgaben würden bedeuten, dass am Ende Wohnraum verloren geht. Ich glaube, dass dieser Abwägungsprozess, was man mit Blick auf Klimaziele durch Vorgaben erreichen kann und welche Gefahr man läuft, dass Wohnraum verloren geht, genau auf dieser Grundlage gelaufen ist. Deswegen bin ich zunächst einmal der Bundesregierung, die das sehr klar formuliert hat, sehr dankbar dafür. In der EU wurde gestern gerade ein Zukunftspapier vorgestellt, das neben dem Green Deal auch das Thema der Wettbewerbsfähigkeit, also der Kosten, in den Blick genommen hat. Insofern bin ich sehr zuversichtlich, dass weitere Debatten auch mit der EU dazu führen, dass wir nicht zu Vorgaben, Standards und Auflagen kommen, die es unmöglich machen, zu sanieren, sondern die das möglich machen. Zweitens das habe ich vorhin gemeint: Wir müssen auch mit Blick auf den Sanierungsfall überlegen, inwieweit ein Gebäudeenergiegesetz allein der richtige Weg ist und ob nicht durch eine Kombination aus Energiestandards, die dann nicht so hoch sind, und vor allen Dingen auch CO2-Standards, die dafür sorgen, dass am Ende grüne Wärme genutzt wird, der richtige Effekt entsteht. Mit möglichst wenig Investition möglichst viel Klimaschutz: Das muss unser Anspruch sein. Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion der SPD hat sich die
Stärkung deeskalierender Ansätze in der psychiatrischen Behandlung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg möchte ich kurz auf die Debatte von heute Morgen eingehen - Herr Uhlen hat sie gerade schon erwähnt -, bevor es zu weiteren Stigmatisierungen kommt. 28 % der Menschen in Deutschland leiden an einer psychischen Erkrankung. Psychische Erkrankungen sind nicht sichtbar wie ein gebrochener Arm oder Ähnliches. Ihre Spannbreite reicht von einer leichten Depression bis hin zu einer akuten Psychose mit Wahnvorstellungen und Eigen- und Fremdgefährdung. Der Großteil der Menschen, die an einer psychischen Erkrankung leiden, ist für andere Menschen nicht gefährlich. Das ist ein wichtiger Hinweis! Nicht jeder, der an einer psychischen Erkrankung leidet, ist gefährlich für die Allgemeinheit. Dem ist nicht so! Daher plädiere ich ausdrücklich für eine differenzierte Berichterstattung. Wir müssen den Betroffenen die Möglichkeit geben, sich Hilfe zu suchen, und dürfen nicht weiter Angst schüren. Unser Entschließungsantrag ist ein wichtiger Bestandteil, um Menschen in akuten Krisen angemessen zu begleiten, das Personal vor Gewalt zu schützen sowie Betroffene, denen Zwangsmaßnahmen auferlegt werden, in diesen Situationen zu schützen. Ein wichtiger Punkt ist dabei die psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld - das nennt sich StäB. Dazu kommen ärztlich geleitete multiprofessionelle Teams zu den Patienten nach Hause und begleiten sie dort in ihrem Genesungsprozess. Mir bleibt es noch, mich bei allen, die daran beteiligt waren, zu bedanken. Vielen Dank für die konstruktive Beratung im Ausschuss.
In Niedersachsen mit Vernunft und Fortschritt in die Zukunft: Windräder aufbauen statt abreißen. Für saubere Energie und Grünen Wasserstoff.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die einen finden sie hässlich, und die anderen können einfach nichts damit anfangen, weil sie meinen, die Klimakrise ignorieren zu können. Wie dem auch sei, es gibt jedenfalls genug gute Gründe, den Ausbau erneuerbarer Energie nicht infrage zu stellen. Aber es gibt eben auch Wahlkampf und Populismus. Deswegen nutze ich mal die Gelegenheit, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen für die helle Seite der Macht, weil auch in diesem Fall viel Meinung und wenig Ahnung nicht weiterhelfen. Windkraftanlagen bringen Gewerbesteuer in die Fläche. Das ist Geld, das direkt bei den Kommunen landet und damit auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt: für Schulen, Straßen und Feuerwehr. Das ist nicht nur in einer Kommune so, wo ein Gaskraftwerk steht, sondern flächig über das ganze Land. Daneben gibt es noch den kommunalen Anteil pro erzeugter Kilowattstunde und schon wieder Geld für die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger. In Niedersachsen gibt es dann noch mal extra Geld das haben wir so beschlossen für die Kommunen und die Leute vor Ort. Und dann wird mit diesen erneuerbaren Energien auch noch die Wirtschaftlichkeit einiger Landwirte gesichert. Einen Moment, bitte, Frau Hanisch! Von der Besuchertribüne sind das Filmen und Fotografieren nicht gestattet. Ich bitte, davon Abstand zu nehmen. Fahren Sie fort, Frau Hanisch. Danke. Und dann wird damit auch noch die Wirtschaftlichkeit einiger Landwirte gesichert. Vielleicht mögen die Oppositionsparteien bei denen oder bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern noch einmal nachfragen, wie die das mit der Bremse für erneuerbare Energien sehen. Ich schätze, es wird dann wirklich spannend werden. Ach, und dann gibt es noch die Energieunabhängigkeit, die wirklich schön wäre und die wir wahrscheinlich nicht erreichen werden, weil wir dafür einfach nicht genug Platz haben. Aber trotzdem ist jede Kilowattstunde, die wir nicht importieren müssen, weniger Abhängigkeit von anderen Staaten und ein Gewinn für unsere Unabhängigkeit, für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Und den Strompreis gibt es dann auch noch. Der ist auch nicht günstiger, wenn man Atomstrom oder Gasstrom nutzt. Und wo wir schon beim Preis und beim Klarstellen von vielen Meinungen sind: Bei E‑Autos ist das ganz einfach auszurechnen. Wer hier behauptet, E-Autos hätten eine schlechtere CO2-Bilanz als Verbrenner, der irrt. Es liegen bereits seit Jahren Studien und Zahlen vor, die aufzeigen, dass E‑Autos auch mit dem heutigen Strommix ökologischer unterwegs sind. Mehr Fakten statt viele Meinungen! Und für die, die die Klima-Argumente nicht zählen lassen wollen oder können manchmal ist es ja auch eine Frage des Könnens, noch eine heiße Information: E‑Autos sind auch günstiger im Verbrauch, auch für das Portemonnaie. Sogar wenn man den zugegebenermaßen teuren Ladestrom von öffentlich zugänglichen Ladestationen nutzt, kommt man auf 100 km günstiger dabei weg. Wenn man die Möglichkeit hat, das E‑Auto zu Hause mit dem eigenen Strom zu laden, dann sind es umgerechnet 8 Euro auf 100 km. Das entspricht etwa 4,5 Liter Benzin. Zeigen Sie mir mal den Benziner, der damit auf 100 km zurechtkommt! Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ewige Lied von „Zurück zur Atomkraft" scheint immer wieder zu verfangen. Schön wäre es, wenn hier aber auch mal die Fakten erwähnt würden. Egal, ob Klima, Finanzierung, Wirtschaft oder Abhängigkeit - nichts spricht für diesen Weg. Ich bin mir nicht sicher, ob jemand von diesen gescheiten Leuten, die trotz besserem Wissen nicht müde werden, Wirtschaft und Konsumenten mit ihrem Gesang zu verunsichern, jemals kommunalpolitisch verankert gewesen ist oder einen Wahlkreis hatte. Aber vielleicht können mir ja Herr Merz oder Frau We idel noch sagen, wohin mit dem Gaskraftwerk, Atomkraftwerk, Kohlekraftwerk oder Atommüll. Ich mag das Zeug jedenfalls nicht in meiner Nähe haben und kenne keinen, der sich da freiwillig meldet. Aber wenn ich irgendwelche Fakten nicht kenne, die meine Meinung dazu widerlegen, bitte gern her damit! Vielleicht finden wir ja irgendwo Hunde und Katzen, die Atommüll futtern. Die Altmaier-Delle sollte uns allen eine Lehre sein.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes
Herr Vorsitzender! Liebe Abgeordnete! In Niedersachsen das haben wir schon gehört entscheiden die unteren Naturschutzbehörden normalerweise über Entschädigungsanträge nach § 68 des Bundesnaturschutzgesetzes. Wenn sie diese jedoch für unbegründet halten, geht der Antrag bisher an die Enteignungsbehörde, die beim Innenministerium angesiedelt ist. Das hat in der Vergangenheit zu Problemen geführt, da von dort Entscheidungen zulasten des MU-Haushaltes getroffen wurden. Wie wir auch bereits mehrfach gehört haben, führten diese Konflikte sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Häusern. Mit diesem Gesetzesvorhaben wollen wir nun die Zuständigkeit für Entschädigungsanträge im Naturschutz vom Innen- auf das Umweltministerium verlagern - für eine fachlich fundierte und kohärente Bearbeitung von Gänsefraßschäden. Denn bei naturschutzrechtlichen Entschädigungsfragen liegt die fachliche Kompetenz naturgemäß eher im Umweltministerium als im Innenministerium. Warum ist das so? Das Umweltministerium fördert bereits landwirtschaftliche Betriebe bei Ertragsverlusten durch Gänsefraß und zahlt auch zusätzliche Billigkeitsleistungen bei besonders starken Rastspitzen. Es ist daher nachvollziehbar, dass sich bereits erhaltene Ausgleichs- und Billigungszahlungen mindernd auf die Entschädigung auswirken müssen. Das kann jedoch nur die Fachbehörde richtig beurteilen. Die Änderung der Zuständigkeit ist also notwendig, um die Verfahren kohärent und fachlich fundiert zu gestalten. Es ist auch positiv, dass mit der Novelle nun auch noch offene Entschädigungsanträge, bei denen bisher keine Einigung erzielt wurde, beim NLWKN bearbeitet werden, um zu einer einheitlichen Lösung zu kommen. Ich freue mich deshalb, dass der Gesetzentwurf im Umweltausschuss bereits einstimmig angenommen wurde, und hoffe, dass wir das heute auch so hinbekommen. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf eine Gesetzesänderung werfen, die die Zukunft unserer natürlichen Umwelt gestalten könnte: die Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes. Dies ist nicht nur eine Verwaltungsänderung, es ist ein Schritt in die Richtung schnellerer und effizienterer Naturschutzprozesse, die uns alle angehen und zugutekommen. Im Kern dieser Änderung liegt ein grundlegender Wandel. Durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Entschädigung bei Streitigkeiten von der Enteignungsbehörde auf den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz wollen wir unnötige Bürokratie abbauen. Diese Änderung spiegelt das Bedürfnis nach einem System wider, das sowohl den Menschen als auch unserer natürlichen Umwelt dient, indem es ökologischen Erhalt und wirtschaftliche Praktikabilität ausbalanciert. Darüber hinaus führen wir eine Anforderung ein, dass Gemeinden die Genehmigung der obersten Naturschutzbehörde einholen müssen, wenn Anträge gewährt werden. Dieser wichtige Schritt wird sicherstellen, dass unsere Naturschutzbemühungen effektiv koordiniert werden, um Fehler durch bessere Kommunikation zwischen verschiedenen Gremien zu vermeiden. Durch die Verankerung der aktuellen Praktiken im Gesetz stellen wir sicher, dass unser Ansatz zum Naturschutz beständig und robust bleibt. Als Vertreter der AfD-Fraktion stehen wir fest hinter diesem Gesetzentwurf. Er verkörpert unseren Willen, bürokratische Hindernisse abzubauen. Solche Reformen stärken unsere gemeinsame Verantwortung, unsere natürlichen Ressourcen zu bewahren und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. Die Gesetzesänderung ist ein Zeugnis guter Zusammenarbeit für den Erhalt der einzigartigen Landschaften Niedersachsens. Deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Herr Lechner, ich bin mir sicher, dass auch die CDU heute und in dieser Woche gut mit uns in Berlin zusammenarbeiten wird. Hören Sie doch einfach mal auf die Mitglieder an der Basis in Ihrer Partei, die scharenweise zu uns an die Infostände kommen, uns Solidarität aussprechen und Stimmen versprechen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Queckemeyer. - Als Nächster hat
Stärkung deeskalierender Ansätze in der psychiatrischen Behandlung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Warum gehört die Psychiatrie in Deutschland zu den verlorenen Plätzen? Die wenigsten wollen die Wahrheit wissen: Dort befinden sich Menschen mit schwersten psychiatrischen Erkrankungen, und ihre Zahl wächst unaufhörlich. Viele werden dort gegen ihren Willen untergebracht und behandelt. In Anbetracht der Berichterstattung im letzten Jahr über die Psychiatrieabteilungen bei Ameos in Osnabrück fühlte ich mich an die Berichte von Günter Wallraff und seinem Team aus dem Jahr 2019 erinnert. Er berichtete von fäkalen Gerüchen, Visiten auf den Fluren, Essensentzug als Strafe. Die Zuschauer waren damals schockiert, und die Verantwortlichen veröffentlichten zahlreiche Stellungnahmen. Und die Situation heute? Der Personalmangel in der Psychiatrie ist im ärztlichen wie im pflegerischen Bereich eklatant. Und die baulichen Gegebenheiten? Na ja. Stellen Sie sich vor, Sie müssen Ihr Zimmer mit vier weiteren Patienten teilen. Da kommt zu Ihrer eigenen psychiatrischen Krise auch noch die Belastung der Mitpatienten hinzu. Es ist nicht zufällig, dass die Regierung in der Psychiatrie nur Planungshilfen und keine Planungsvorgaben oder -verpflichtungen vorgibt. Denn wenn es eine Verpflichtung wäre, dann müsste das Land auch die Kosten tragen. Aber dazu ist diese Landesregierung nicht bereit. In dem Antrag sind zwar einige längst überfällige Forderungen aufgeführt, aber zu diesem halbherzigen Antrag können wir uns maximal enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Niedersachsens Wirtschaft zukunftsfähig und klimafreundlich aufstellen - Transformation gemeinsam gestalten
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Der Antrag zur Transformation unserer niedersächsischen Industrie liegt jetzt endlich vor. Das ist notwendig und kommt genau zur rechten Zeit. Die hinter uns liegenden Wochen mit dem Ringen um einen tragfähigen Abschluss bei VW und der Wirkung auf die davon abhängige Zulieferindustrie sowie der aktuellen Situation bei Salzgitter Stahl zeigen die Notwendigkeit, dass immer die Dualität der Umgestaltung der Produktionsprozesse und der sozialen Frage gedacht wird. Denn selbst wenn die Verkaufszahlen und die Produktpalette bei VW stimmen und die Nachfrage nach grünem Stahl sich so positiv entwickelt, wie es die Prognosen versprechen, werden wir Tausende von Industriearbeitsplatzen in den genannten Bereichen verlieren. Aber diese Transformation ist alternativlos und von daher unumkehrbar; denn die ambitionierten Ziele des Klimaschutzgesetzes müssen mit Blick auf die zunehmende Erderwärmung mit ihren katastrophalen Folgen umgesetzt werden. Hierbei muss der Transformationsprozess als einheitlicher Gesamtblock betrachtet werden. Es muss einen einheitlichen Blick auf die IndustriearbeiterInnen und ihre Familien, die LandwirtInnen, die KlimaaktivistInnen sowie die EigentümerInnen der Produktionsstätten egal ob es reale Personen sind oder Aktiengesellschaften geben. Wir brauchen daher eine konstruktive Versöhnung von Industriearbeitsplätzen bei gleichzeitiger Umstellung der Industrieproduktion auf nachhaltige Produkte. Um die Klimaneutralität bis 2040 erreichen zu können, braucht Niedersachsen einen beschleunigten Übergang zur Treibhausgasneutralität. Die Studie der NAN fasst für neun Leitbereiche zusammen, welches Wissen und welche Handlungsmöglichkeiten in der niedersächsischen Wirtschaft bereits vorhanden sind, welche Wissenslücken und Bedarfe in diesen Bereichen bestehen, wie der Stand der Transformation in Niedersachsen aufgezeigt werden kann und was getan werden muss, damit die Klimaneutralität erreicht werden kann. Im Ergebnis empfiehlt die Studie, die politischen Rahmenbedingungen zu evaluieren. Mithilfe eines Monitorings auf Landesebene soll die Entwicklung erfasst und der landesweite Steuerungsbedarf erkennbar gemacht werden. Die Transformation verlangt nach neuen betrieblichen Organisationsformen. Das könnten betriebliche Transformationsräte sein, landesweit und mit besonderem Augenmerk auf die KMUs und das Handwerk. So haben zum Beispiel die Unternehmen, die nach den zentralen Herausforderungen der nächsten zwei Jahre befragt worden sind, der Dekarbonisierung unterdurchschnittlich viel Bedeutung beigemessen. Gleichwohl müssen sich genau diese Unternehmen allein schon aus Gründen des Wettbewerbs auf den Weg machen, da sowohl national als auch global der Druck wächst, auf eine klimaneutrale Produktion und auf klimaneutrale Produkte umzustellen. Unternehmen, die jetzt den Anschluss verpassen, werden es absehbar schwer haben, konkurrenzfähig zu bleiben. Hier muss durch eine große Weiterbildungs- und Umschulungsoffensive gegengesteuert werden. Hier besteht die Chance der Umsteuerung hin zu Branchen, die IndustriearbeiterInnenplätze brauchen. Der Weg, den wir eingeschlagen haben, ist der richtige. Aber es ist auch erst der Anfang. Weitere Maßnahmen müssen folgen. Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Wille, die Ausbildung bei der Feuerwehr haben wir, immer wenn es um das Brandschutzgesetz und um die Feuerwehren ging, oft genug besprochen. Ich habe das Gefühl, Sie haben es immer noch nicht verstanden. Ich weiß, dass Sie gestern oder vorgestern auch mit dem Landesfeuerwehrverband zusammengesessen haben und Ihnen auch von dieser Seite erläutert wurde, dass die Ausbildung, wie sie jetzt im Augenblick im Land stattfindet, von den Feuerwehren akzeptiert wird und von den Kommunen, die ja die Ausbildung zum Teil machen, hervorragend abgearbeitet wird. Sich jetzt heute hier hinzustellen und zu sagen ‑ - Ja, Sie wissen aber genauso wie ich, dass es in der Führung der NLBK eine Veränderung gegeben hat. Ich gehe davon aus, dass sich im Laufe dieses Jahres diese Angelegenheit erledigen wird. Das ist Ihnen alles bekannt. Sich dann hier hinzustellen und zu sagen: Alles ist blöd und marode. - Tut mir leid, da kann ich Ihnen leider nicht folgen. Genau das Gleiche ist es, immer und immer wieder von Ihnen die Platte zu hören: Sie wollen die Helfer im Katastrophenschutz gleichgestellt haben. Das haben wir schon! Wenn die Hilfsorganisationen im Katastrophenfall zum Einsatz gerufen werden, dann kriegen alle Helfer, die dort eingesetzt sind, ihren Verdienstausfall bezahlt. Das ist gesetzlich schon längst geregelt. Das müssen wir nicht mehr einfordern. Und zur Ausbildung, Herr Wille: Ich habe schon mal gesagt: Wir können uns gerne mal bei einer Tasse Kaffee oder vielleicht auch bei einem Glas Bier zusammensetzen, und dann versuche ich, Ihnen das nochmal zu erklären, damit Sie und Ihre Fraktion es dann auch verstehen. Wir haben diesen Entschließungsantrag unter die Überschrift „Gemeinsam die Resilienz in Garbsen in Niedersachsen stärken". - Da auch! Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch mal den Begriff Resilienz mal ganz genau angucken. Was bedeutet das denn eigentlich? Unter Resilienz ist zu finden: Widerstandsfähigkeit, sich trotz ungünstiger Lebensereignisse erfolgreich zu entwickeln. Das ist also eine Möglichkeit, die die Resilienz bietet. Die Belastbarkeit und innere Stärke steigern - auch das kann man mit Resilienz erreichen. Resilienz bedeutet, langfristig zu denken und für sich realistische Ziele zu entwickeln, eingefahrene Denkpfade dabei auch zu verlassen, die Ursachen eines negativen Erlebnisses genau zu identifizieren und zu analysieren, dabei zukunftsorientiert damit umzugehen und so Alternativen und bessere Lösungen zu erkennen und fortzuschreiben. Das nennt man in der Fachsprache Perspektivwechsel. Für wen ist Resilienz gedacht, und wer kann sich daran beteiligen? Alle Organisationen, die am Katastrophenschutz beteiligt sind, natürlich auch alle ihre Mitglieder. Und ich schließe ein: Resilienz ist auch etwas für unser Heimatschutzregiment hier in Niedersachsen. An dem vorliegenden Entschließungsantrag in der Drucksache 19/6284 können Sie erkennen, dass der Angriff auf die Ukraine deutlich gezeigt hat, dass ein robuster und gut funktionierender Zivil- und Katastrophenschutz auch in Niedersachsen notwendig ist. Bereits heute sind wir in Niedersachsen unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt. Nicht nur hybride Bedrohungen, sondern auch Spionagefälle und Cyberangriffe gefährden unsere Sicherheit und unsere demokratischen Institutionen. Dazu kommt, dass wir in Niedersachsen in der Mitte Europas liegen, mit einer nicht ganz unwichtigen Bedeutung auch für die Nord-Süd-Achse. Die niedersächsische Infrastruktur mit den Flughäfen und den Seehäfen könnte für Bedrohungen deshalb ins Visier geraten. Deshalb ist es unerlässlich, dass wir die Resilienz weiter stärken. Es muss daher auch eine Vorbereitung auf mögliche Krisen- und Katastrophenfälle vorangetrieben werden. Wie schnell uns Katastrophen in Niedersachsen ereilen können, haben wir beim Weihnachtshochwasser im vergangenen Jahr am eigenen Leib erfahren dürfen. Die Ergebnisse der fünf Prüfaufträge Sie haben ja gesagt, wir hätten eine unheimlich lange Liste mit Prüfaufträgen; nein, wir haben nur fünf sollen als Grundlage dienen, um gemeinsam die Resilienz in Niedersachsen zu stärken und somit die Selbsthilfefähigkeiten der Bevölkerung und die Strukturen des Zivil- und Katastrophenschutzes zu stärken. Ich freue mich auf die gemeinsame Besprechung im Innenausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Freie Märkte wiederherstellen und Wohlstand bewahren - niedersächsische Wirtschaft schützen vor dem Wirtschaftsdirigismus grüner Transformationspolitik
Wir müssen das Ganze als ein europäisches Projekt sehen. Herr Sachtleben, wenn Sie darauf anspielen, dass Sie französischen Atomstrom kaufen wollen, wenn wir uns in einer Dunkelflaute befinden, dann würde ich das mal als Lerneffekt bezeichnen. Vielen Dank dafür! Ich sage Ihnen: Wir setzen weiter auf Windenergie, wir setzen weiter auf Solarenergie, wir wollen den Umbau unserer Stromversorgung. Wir müssen aber die Zeitziele und die Abläufe realistisch
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Herr Fühner! Vielen Dank, Herr Kollege Mennen, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vor dem Hintergrund, dass Sie beschreiben, wie gut der ganze Prozess gelaufen ist und welche gute Grundlage geschaffen wird, frage ich Sie, ob Sie davon ausgehen, dass mit diesem Gesetz, wenn es denn dann so verabschiedet wird, auch die Grundlage geschaffen wird, um wirklich die Existenzen aller Schulen in freier Trägerschaft zu sichern.
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Wohnungswirtschaft in Niedersachsen steckt aufgrund politischer Rahmenbedingungen in der Krise. Hohe Baukosten, Klimaschutzvorgaben und Bürokratie vermindern Investitionen in Neubauten. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen warnte 2024, dass ein massiver Abbau von Baukapazitäten drohe. Ein „Zusammenbruch der Neubauinvestitionen" werde sich fortsetzen. Bauherren stoppen Bauprojekte, weil sich kaum noch Renditen erwirtschaften lassen. Verschärft wird der Mangel an Wohnraum durch die Anforderungen an die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen. So hat sich die Zahl der Wohnungslosen in Niedersachsen in den letzten zwei Jahren verdreifacht; nach Angabe des Landesamtes für Statistik sind Wohnungslose durchschnittlich zwei Jahre ohne Wohnung - Betroffene mit deutschem Pass sogar noch ein Jahr länger. Besonders vom Wohnungsmangel betroffen sind Familien. Passende Wohnungen werden seltener gebaut und angeboten als noch vor zehn Jahren, wie eine Studie eines Immobilienportals im Mai 2024 ergab. Der Anteil von Wohnungsangeboten mit vier oder mehr Zimmern sank 2023 unter 10 %, die durchschnittliche Anzahl von Wohnräumen in Neubauten sank 2023 auf unter drei Zimmer. Die Zahl der Sozialwohnungen in Niedersachsen hat sich in den letzten acht Jahren fast halbiert. Nach Schätzungen von Experten fehlten bereits 2022 rund 100 000 Sozialwohnungen in Niedersachsen. Der Mangel ist seither noch größer geworden. Laut Bauministerium soll die Landeswohnungsgesellschaft WohnRaum Niedersachsen GmbH in 2025 rund 700 neue Wohnungen und im folgenden Jahr 800 Wohnungen finanzieren, die zum Jahr 2027 fertiggestellt werden sollen. Demgegenüber könnten nach Berechnung der NBank bis 2027 rund 6 350 noch existierende Sozialwohnungen aus der Sozialbindung herausfallen. Daher stellen wir der Landesregierung folgende Fragen: 1. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung, die Bauwirtschaft von Bundesgesetzen oder EU-Richtlinien zu entlasten? 2. Wie viele der entstehenden 1 500 Wohnungen der WohnRaum Niedersachsen GmbH sind Sozialwohnungen, und wie viele sind als Drei- oder Vierzimmerwohnungen für Familien geeignet? 3. Die Mietsteigerungen der letzten Jahre resultieren vor allem aus erhöhten Wohnungsnebenkosten: für Strom, Warmwasser, Heizung, Gas, Heizöl, CO2-Steuer und neu berechneter Grundsteuer. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung hinsichtlich dieser Nebenkosten? Danke schön. Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Olaf Lies.
Agenda 2030 - neuer Aufbruch für Deutschland und Niedersachsen - Wohlstand erhalten, neues Wachstum schaffen!
Herr Schulz-Hendel, bitte! Frau Präsidentin! Lieber Kollege, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie werfen den Grünen hier gerade eine Blockadepolitik in der Verkehrspolitik vor. Ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt, wie viele marode, schwer sanierungsbedürftige Brücken es an Bundesfernstraßen in Niedersachsen gibt und wie viele dieser Brücken in einem derartigen Zustand sind, dass sie in den nächsten zehn Jahren abgerissen bzw. erneuert werden müssen? Vielen Dank für die Frage, Herr Detlef Schulz-Hendel. Ja, das ist uns bekannt. Wir hatten dazu eine Kleine
Illegale Migration und Rechtspopulisten stoppen: Sicherheit für die Menschen in Niedersachsen gewährleisten - Rot-Grün darf sich nicht verweigern
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, man kann nicht für eine sachliche Debatte plädieren und uns dann viereinhalb Minuten beschimpfen. Einen Moment, Herr Lechner! Herr Tonne, ich will Ihnen an einem Beispiel klarmachen, was die bisherige Strategie auch in den Gesprächen mit uns war. Sie mit Ihrer Fraktion haben in der Zeit der Ampelregierung sogar das Wort „Begrenzung" aus dem Aufenthaltsgesetz herausgestrichen. Das ist der politische Wille, mit dem Sie im Moment unterwegs sind. Ich finde um Ihnen das klar zu sagen die Sprachlosigkeit der SPD bei diesem Thema beschämend und brandgefährlich. Ich habe auch eben nicht einen einzigen Lösungsvorschlag gehört, nicht einen einzigen Lösungsvorschlag! Deswegen erneuere ich meine Bitte an Sie, Herr Ministerpräsident: Am Freitag steht das Zustrombegrenzungsgesetz im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung. Wir haben jetzt noch drei Tage Zeit. Bisher hat Ihre Fraktion nicht mal auf das Anliegen von Friedrich Merz reagiert, gemeinsam miteinander zu sprechen. Es gibt keine Reaktion der SPD-Bundestagsfraktion dazu. Wir können in den nächsten drei Tagen gerne auch ein Paket schnüren und dann am Freitag eine richtige Wende für die Migrationspolitik einleiten. Das wäre verantwortliches Handeln für unser Land und für unsere Demokratie.
Aufkommensneutralität? Wie die Grundsteuer Eigentümer und Mieter belastet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt sind sie da: die neuen Grundsteuerbescheide. Blicken wir zurück! Wie ist es dazu gekommen? Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen und gesagt, die Grundsteuer nach altem Modell trägt den tatsächlichen Wertverhältnissen nicht mehr Rechnung. Man könnte laienhaft auch sagen: Sie ist ungerecht. - Das stimmt natürlich. Im Rahmen der Genese des neuen Gesetzes auch des niedersächsischen im Übrigen standen zwei Forderungen, zwei Ideen über allem: Das war, erstens, natürlich die Gerechtigkeit. Das war ja der Grund, aus dem das Bundesverfassungsgericht das alte Modell gekippt hat. Klar, Gerechtigkeit ist ein ganz schwieriger Begriff. Was ist schon gerecht? Und das Zweite war die Aufkommensneutralität. Meine Damen und Herren. Mit dieser Aufkommensneutralität sind wir alle über die Lande gezogen. Der Bürger hat darunter verstanden, dass das Aufkommen der Grundsteuer ja, wo eigentlich, in der Bundesrepublik, im Land, in der Gemeinde? jedenfalls aufkommensneutral ist. Er hat damit verbunden, dass es schon nicht so schlimm werden würde, dass er ungefähr dasselbe bezahlt, dass, wenn es auch Abweichungen im Einzelnen gibt, doch die Gemeinde, die Kommune, das Land gleich stark belastet ist. Zitate dazu: „Mit dem neuen Gesetz wird es nicht zu einer strukturellen Erhöhung des Aufkommens der Grundsteuer kommen" - Finanzminister Reinhold Hilbers, Juli 2022. Die aktuelle Landesregierung hat sich gleich mehrfach zur Aufkommensneutralität bekannt, zum Beispiel im Rahmen der Antwort auf eine Anfrage von mir, Drucksache 19/124. Ganz besonders krass hat es Olaf Scholz ausgedrückt, indem er gesagt hat: „Kein Bürgermeister wird es überleben" blutige Formulierung, aber ich glaube, er meinte „politisch überleben", wenn er den Hebesatz nicht senkt, falls es zu einem Mehraufkommen in seiner Kommune kommt." Und Olaf Scholz hat noch etwas Wichtiges gesagt, und das ist dieser Tage ganz besonders bedeutsam. Er hat nämlich auf derselben Veranstaltung im Mai 2019 gesagt: „Man kann auf Aussagen von Politikern vertrauen." Jedem Fachmann war von Anfang an klar, dass es mathematisch unmöglich ist, eine Aufkommensneutralität zu erzeugen, schon deshalb, weil doch zwei Werte am Ende in die Grundsteuer einfließen: Erstens der Messbetrag, den das Finanzamt anhand von mehr oder weniger gerechten Faktoren feststellt. - Das ist mit der Öffnungsklausel und dem Flächen-Lage-Modell gar nicht so schlecht geregelt worden, das will ich durchaus zugeben. Dann kommt aber die Gemeinde ins Spiel, wobei der von Olaf Scholz adressierte Bürgermeister das letztendlich gar nicht in der Hand hat. Es ist nämlich ein Ratsbeschluss, der die Hebesätze festsetzt. Also, es war von Anfang an unmöglich - mit einer Ausnahme: Es gibt natürlich in jedem Chaos auch die Wahrscheinlichkeit, dass man zufällig genau das Aufkommen der alten Grundsteuer trifft. Dass das eintrifft, wage ich aber zu bezweifeln. Es ist also eine Zufallsaufkommensneutralität - wenn überhaupt. Ich meine aber auch, dass es dazu gar nicht kommt. Ich gehe eine Wette ein. Wir wetten, dass das Aufkommen der Grundsteuer im Jahr 2025 wesentlich über dem Aufkommen der Grundsteuer davor liegt. Ich würde mich sogar darauf einlassen zu sagen: In Niedersachsen wird es um über 100 Millionen Euro gesteigert werden. Wie komme ich darauf? Ich habe mich mit den Presseberichten befasst. Es ist natürlich so, dass in der Presse ganz besonders über die Fälle berichtet wird, die nach oben herausstechen, und eher weniger, wenn weniger gezahlt wird. Das ist auch klar, das gehört nun mal zum Geschäft der Presse dazu, es gehört vielleicht auch zum Geschäft der Politik dazu. Deshalb haben wir eine eigene Erhebung gemacht. Ich habe mir viele Grundsteuerbescheide angeschaut und möchte Ihnen einfach mal ein paar Beispiele nennen. Ich nehme gleich vorweg: Es gab auch ein paar wenige Grundsteuerbescheide, bei denen die Grundsteuerbelastung am Ende geringer war. Aber schauen wir mal rein: Wunstorf, Ortsteil Luthe: plus 25 %, das war ein Einfamilienhaus; Hannover-Stadt: 113 %; Suderburg, Ortsteil Bahnsen: plus 35 %; Wilhelmshaven: 110 %; Braunschweig: 21 %; Hildesheim: 71 %; Bad Gandersheim: plus 102 %; Rosengarten: 241 % drüber. Also, die Richtung ist doch völlig klar. Das geht nach oben, das sieht selbst ein Blinder mit Krückstock. Ich bin mir ziemlich sicher, wenn wir in einem Jahr und die Aktuelle Stunde kann ich Ihnen schon ankündigen hier stehen, wird der Finanzminister die Hosen runterlassen müssen und sagen müssen, wie er mit diesen Problemen wird umgehen wollen. Was bleibt sonst noch? 760 zusätzliche Vollzeiteinheiten in der Finanzverwaltung, temporär, aber immerhin, Riesenbelastung, 430 000 Einsprüche allein in Niedersachsen. Und die Kommunen haben im Moment den Schwarzen Peter. Denn man muss wirklich sagen: Der Gipfel der Frivolität ist ja, dass man sich jetzt hinstellt und sagt: Naja, wir haben ja nichts gemacht. Die Kommunen haben halt den falschen Hebesatz ermittelt. Um eines ganz deutlich zu sagen: Es ist ein Märchen diesem Märchen sind leider auch Vereinigungen wie zum Beispiel Haus & Grund aufgesessen, dass unser Gesetz eine Aufkommensneutralität bewirkt. Nein, da steht nur drin, dass der aufkommensneutrale Hebesatz in geeigneter Weise veröffentlicht werden muss. Das ist alles. Also, Aufkommensneutralität gibt es in Niedersachsen nicht. Sie belasten damit, meine Damen und Herren, die Mitte der Gesellschaft. Denn Eigentümer sind belastet und legen das mit Zeitverzug auf die Mieter um. Wir machen genau das, was wir in diesen Jahren eigentlich nicht brauchen: Wir machen Wohnen teurer. Das kann nicht so bleiben. Ich freue mich gleich auf die Einlassungen, wie Sie damit umgehen wollen, und bin gespannt, wie dieses Problem behoben wird. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
das entsprechend auch noch gelöst werden wird. Mir ist natürlich klar, dass nicht alle Wünsche und Forderungen der Verbände erfüllt werden konnten, und ich möchte hier auch kein großes Loblied singen, weil ich glaube, dass wir immer noch Probleme in den freien und privaten Schulen haben. Im Gesamtergebnis ist dieser Gesetzentwurf aber ein enormer Satz nach vorne. Wir lösen mit diesem Gesetzentwurf viele Probleme, die seit vielen, vielen Jahren bestehen, und wir werden den Letter of Intent auch weiter umsetzen und die Auswirkungen der Finanzhilfereform, wie gesagt, zügig evaluieren. Die Evaluation soll noch in dieser Legislatur in Auftrag gegeben werden. Das ist, wie gesagt, früher, als Sie damals im Letter of Intent schriftlich festgehalten haben. Im Bereich der Schulaufsicht wird die ebenfalls im Letter of Intent vereinbarte Anzeige- und Genehmigungspflicht mit in das Gesetz aufgenommen. Sie stellt sicher, dass die Lehrkräfte an den freien und privaten Schulen gut qualifiziert sind, wobei wir auch hier gucken, wie man noch Nachqualifizierung möglich machen kann. Das Ganze gilt erst ab dem Schuljahr 2026/27 und auch nur für neu eingestellte Lehrkräfte. Ich besuche jede Woche eine Schule. - Das ist der letzte Satz. Ich war letzte Woche an der Freien Waldorfschule Hannover-Maschsee hier in Hannover und habe auch da von den Kolleginnen und Kollegen gehört, dass es überall an finanziellen Ressourcen mangelt. Als ich dann aber den Prozess, in dem wir uns gerade befinden, transparent gemacht und gesagt habe, was alles passiert, waren wir uns allesamt einig, dass die Richtung richtig ist und dass das ein wichtiger, großer Schritt ist. Und das ist es auch. Vielen Dank.
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Vielen Dank. - Die Frau Innenministerin wird antworten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, im Jahr 2023 haben wir insgesamt 2 800 Abschiebeersuchen registriert. Davon sind 772 storniert und 958 abgebrochen worden. Wir unterscheiden zwischen Stornierungen und Abbrüchen. Die klassischen Gründe, warum storniert wird, sind Storno bei der Dublin-Überstellung durch das BAMF, fehlende Reisedokumente, eine Eingabe an die Härtefallkommission, auch medizinische Gründe oder ein Flug ist storniert worden. Die klassischen Gründe für die Abbrüche sind eine Mitnahmeverweigerung durch den Piloten, der Abbruch durch die Bundespolizei oder der Abbruch durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, in der Regel, weil es Hindernisse gibt bzw. derjenige, der zurückgeführt werden soll, sich massiv wehrt. Das sind die Hauptgründe für Abbrüche und Stornierungen.
Die Rückkehr syrischer Staatsbürger vorbereiten und unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Sturz des Diktators Assad Ende 2024 im Dezember ist das gewesen war für alle Menschen in Syrien, für die gesamte Region im Grunde, und auch für die Menschen, die zu uns geflüchtet sind, eine sehr gute Nachricht. Denn nicht nur 13 Jahre Krieg, sondern auch 54 Jahre Diktatur sind vorbei und auch die schrecklichen Zeiten von Foltergefängnissen, alles der Vergangenheit angehörend. Das waren gerade, wie ich finde, in diesen schwierigen Zeiten weltweit mit Blick auf Geflüchtete und Kriege wirklich mal gute Nachrichten. Durch den Wegfall des Assad-Regimes kann es auch gelingen, dass der Einfluss des Irans in der Region deutlich zurückgedrängt wird und vor allem auch der terroristischen Hisbollah sozusagen das Rückzugsgebiet fehlt, gerade auch für deren Partner im Drogenhandel - ein Riesenproblem in der Region, aber am Ende auch für Europa. Deutschland und Niedersachsen haben zu Syrien insbesondere zwei Interessenlagen: Erstens mit Blick auf die Region: Die Sicherheit und das Existenzrecht des Staates Israel können wir jetzt vielleicht mehr noch als in der Vergangenheit gewahrt sehen, und das ist auch ein Erfolg für den Staat Israel. Zweitens: Mit Blick auf die vielen geflüchteten Syrerinnen und Syrer hierzulande haben wir ein besonderes Interesse an einem guten und friedlichen Syrien, an einer friedlichen Entwicklung des neuen Regimes, im besten Fall natürlich mit dem Ziel einer rechtsstaatlichen Grundstruktur. Vor allem haben wir das Ziel, dass die Menschen freiwillig wieder zurück in ihre Heimat gehen können und sich am Wiederaufbau derselben beteiligen können. Grundvoraussetzung dafür ist aber ein staatliches, möglichst eben rechtsstaatliches demokratisches System, aber jetzt anfangs auch die Klärung wichtiger Fragen für die Menschen, die zurzeit bei uns leben. Die vielen Syrerinnen und Syrer bekommen eine Rechtsstatus zurück, denn vielen Menschen wurde die Staatsangehörigkeit schlichtweg aberkannt, bis hin zum Verlust von Hab und Gut, der Aberkennung und Enteignung ihres Eigentums und Besitztümer. Dazu sollte sich die internationale Gemeinschaft jetzt aktiv einbringen und sich für Gespräche anbieten. Die Bundesregierung tat das in der Tat getan, und auch die neue Bundesregierung muss hierauf einen Fokus richten. Und die aktuelle amtierende Bundesregierung muss die verbesserten Beziehungen zu den Golfstaaten nutzen, um weitere Schritte hin zu einem demokratischen Rechtsstaat aufzubauen und auszuloten. Für uns als Union steht eine sichere und geordnete Rückkehr der Menschen im Fokus, wobei sowohl die Wünsche und Rechte der Geflüchteten, als auch die Gegebenheiten in Syrien natürlich immer berücksichtigt werden müssen. Den Menschen muss vor Ort eine sichere Perspektive geboten werden, um die Rückkehr in das zerstörte Land attraktiv zu machen. Das ist die eine Seite der Medaille. Aber ich sage auch klar und deutlich, was die andere Seite der Medaille ist, wenn wir über Syrien und die Menschen, die zurzeit bei uns leben, sprechen: Klar ist, Straftäter und Gefährder können und müssen jetzt auch abgeschoben werden. Das ist keine neue Erkenntnis. Das hat im Übrigen auch die Innenministerkonferenz schon vor dem Sturz des Assad-Regimes von der Bundesregierung eingefordert. Und wenn ich die jüngsten Einlassungen des noch amtierenden Bundeskanzlers höre, scheint das ja auch breit getragen zu werden, zumindest insgesamt gibt es auch eine Einigkeit mit den Sozialdemokraten in Berlin. Also noch einmal: Was braucht es jetzt an konkreten Maßnahmen? Erstens: Zunächst muss sich die Lage in Syrien wirklich klären. Zweitens: Deutschland muss alles unternehmen, damit die demokratischen Kräfte in Syrien gestärkt werden. Drittens: Wer freiwillig gehen will, der sollte unterstützt werden; denn gerade jetzt braucht Syrien die Menschen, die bei uns schätzen gelernt und kennengelernt haben, was Demokratie und Freiheit eigentlich bedeuten. Syrien natürlich, in der Tat ein zerstörtes Land braucht jetzt auch dringend Fachkräfte: Arbeitskräfte, Ingenieure, Bauingenieure, Bäcker, Maurer etc. - all die Kompetenzen, die das Land verlassen haben, braucht das Land jetzt wieder für den Aufbau. Viertens: Bei Straftätern, Extremisten und Gefährdern müssen die Sicherheitsinteressen Deutschlands Vorrang haben. Das heißt nicht nur Abschiebung von Straftätern und Gefährdern, das heißt auch Abschiebemaßnahmen für Rückkehrverweigerer. Fünftens: Es müssen Bleibeperspektiven für gut integrierte und hier lebende Syrerinnen und Syrer geschaffen werden, die hier ihren Lebensunterhalt verdienen und vielleicht auch bleiben wollen. Meine Damen und Herren, die Veränderungen in Syrien sind noch sehr frisch der Dezember ist ja noch nicht lange her und sehr instabil, wenn man das in den Nachrichten verfolgt. Es ist aber auch richtig, sich die Perspektiven für die hier lebenden Menschen anzuschauen und einen Fahrplan zu entwickeln, wie er in dem vorliegenden Antrag zumindest ansatzweise skizziert worden ist. Ich würde nicht so weit gehen wie der Kollege Watermann; denn das, was Herr Bothe vorgetragen hat, ist schon abweichend von dem Inhalt des Antrages - das muss man zugestehen, ja. Und das, was in Ihrem Antrag steht, deckt sich auch im Weitesten mit dem, was wir aus den Parteien im Bundestag hören - da liegt ja die Kompetenz für Verhandlungen mit Syrien und dem neuen Regime. Aber, Herr Bothe, Sie haben wieder das getan, was Sie an der Stelle immer tun: Sie haben quasi alle Syrerinnen und Syrer zu Kriminellen erklärt. Das ist nicht so. Natürlich gibt es auch unter ihnen kriminelle Straftäter, Gefährder, gar keine Frage. Und die müssen abgeschoben werden. Auch sie müssen die volle Härte dieses Rechtsstaates zu spüren bekommen. Aber damit, alles in einen Topf zu werfen, werden Sie der aktuellen und schwierigen Debatte wieder mal nicht gerecht. Gerade mit Blick auf die Region Syrien und die hier lebenden Menschen, glaube ich, braucht es eine noch höhere Sensibilität bei dem Thema Rückführung. Welche Möglichkeiten haben wir? Welche Möglichkeiten bieten sich vor Ort? Daran wird eine neue Bundesregierung intensiv arbeiten. Wir werden das auf Länderebene und auch in Niedersachsen begleiten - natürlich, weil hier bei uns zurzeit 110 000 Menschen aus Syrien leben. Ich bin in diesem Sinne ganz gespannt auf die Beratung im Innenausschuss und auf die Einschätzung und die Einlassungen der Landesregierung zur aktuellen Sicherheitslage in Syrien. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bock. - Als Nächstes hat sich zu
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Herzlich willkommen! Das Mikro gehört Ihnen. Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Minister Lies! Ich freue mich, meine Damen und Herren, hier meine erste Frage stellen zu dürfen und es wird auch wirklich nur eine: Sind weitere Änderungen der Bauordnung geplant? - Danke. Das war kurz und knackig. - Herr Minister!
Agenda 2030 - neuer Aufbruch für Deutschland und Niedersachsen - Wohlstand erhalten, neues Wachstum schaffen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kennen Sie die Postkorb-Übung? Das ist ein Klassiker im Assessment-Center: ein überfüllter Postkorb, wenig Zeit - wer überzeugt, kann priorisieren, Entscheidungen treffen und unter Stress bestehen. Warum erzähle ich das? Weil die politische Leitung dieser Staatskanzlei und dieses Wirtschaftsministeriums bei dieser Übung krachend durchfallen würde. Keine klare Priorisierung! Keine Lösung für drängende Probleme! Keine Einigkeit, nicht mal mit dem eigenen Koalitionspartner - siehe A 39. Und wie sieht es indes mit der wirtschaftlichen Lage in diesem Land aus? Alarmstufe Rot! Pressemitteilungen aus dem Oktober: NDR: „Der Wirtschaft in Niedersachsen steht ein harter Winter bevor." Der Rundblick fragt: „Wirtschaft im Dauertief: Wo bleibt der Impuls, der Mut macht?" Dann im Januar, wieder vom NDR: „NORD/LB erwartet für 2025 Rückgang". Der Rundblick titelt: „In der niedersächsischen Industrie steht die Alarmglocke mittlerweile auf Dauerbetrieb." Hunderte Wirtschaftsvertreter fordern die Politik zu grundsätzlichen Reformen auf - so das Ergebnis des gestrigen Wirtschaftswarntages in Berlin. Niedersachsens Wirtschaft kämpft ebenfalls ums Überleben - und diese rot-grüne Landesregierung zögert, zaudert und schweigt! Endlose Runde Tische und warme Umarmung reichen da nicht aus, meine verehrten Damen und Herren. Dabei gibt es längst Vorschläge. Die Clearingstelle bei der IHK Niedersachsen hat viele gute Vorschläge für den Abbau bürokratischer Hürden vorgelegt. Auch Dr. Volker Schmidt als Geschäftsführer von NiedersachsenMetall hat jüngst richtige und wichtige Maßnahmen gefordert. Der Postkorb dieser Landesregierung quillt also voller schlechter Nachrichten über - aber es passiert nichts! Ja, Ministerpräsident Weil spricht auf dem Neujahrsempfang über die Krise. Sie scheinen das Thema also zumindest wahrgenommen zu haben. Aber wo sind denn die ersehnten Lösungen? Wo ist die Entlastung? Wo ist die Entschlossenheit? Stattdessen nur Durchhalteparolen. Die bittere Wahrheit: Niedersachsen braucht Wachstum, aber die Landesregierung liefert Stillstand. Deutschland steckt in einer Krise - Berlin schaut weg. Politik der ruhigen Hand? Falsch! Jetzt braucht es eine Politik der entschlossenen Hand. Unsere Antwort als CDU-Fraktion lautet daher: Ein Aufbruch für Niedersachsen! Unsere Wirtschaft hat enormes Potenzial. Wir haben innovative Unternehmen, wir haben einen starken Mittelstand, und wir haben hoch qualifizierte Fachkräfte. Was aber fehlt, sind die richtigen politischen Rahmenbedingungen. Mit unserem Antrag „Agenda 2030 - neuer Aufbruch für Deutschland und Niedersachsen ..." legen wir eine klare Strategie vor, wie wir den Standort Niedersachsen stärken und Wohlstand für die Zukunft sichern können. Wir wollen Bürokratie abbauen und Innovationen fördern. Unsere Wirtschaft braucht Freiräume, nicht Fesseln. Wir fordern eine umfassende Entbürokratisierung, insbesondere bei Förder- und Bauantragsverfahren. Digitale Prozesse, das Once-only-Prinzip und eine vereinfachte Verwaltung sollen Bürger wie Unternehmen entlasten. Wir wollen eine Gründerschutzzone schaffen, um Start-ups in den entscheidenden ersten Jahren zu fördern. Lassen Sie uns gemeinsam das Vertrauen dadurch zurückgewinnen, dass wir als Land unsere eigenen Möglichkeiten nutzen! Die Landesregierung ist hier in der Pflicht, konkrete Vorschläge für ein Sofortprogramm zu liefern. Schauen Sie in Ihrem Postkorb nach! Die Ideen wurden bereits geliefert. Sie müssen aber endlich aufwachen und anfangen, die Vorschläge aufzunehmen und auch umzusetzen. Wir wollen unsere Infrastruktur modernisieren und Wachstum schaffen. Schluss mit maroden Brücken und endlosen Genehmigungsverfahren! Schluss mit unzureichenden Investitionen in unsere Verkehrswege! Wir fordern eine Beschleunigung von Bauvorhaben, schnellere Verfahren, die Einführung einheitlicher Softwaresysteme für Bauanträge und einen klaren Fokus auf die Sanierung und den Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur. Herr Minister Lies, Sie konnten jüngst gute Nachrichten zum Weiterbau der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg verkünden. Aber zwölf Jahre für 7,7 km? Das ist doch Wahnsinn! Es fehlen dann noch 97 km. Wie lange soll das Ganze denn noch dauern? Und die Reaktion unserer grünen Freunde? Blockade! Die Grünen beschreiben den Ausbau der A 39 als Sinnbild verfehlter Verkehrspolitik. „Den Ausbau der A 39 wollen wir nicht", sagt der grüne Mobilitätssprecher Stephan Christ ganz deutlich. So funktioniert Infrastrukturpolitik nicht, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen Energiekosten senken und unsere Wettbewerbsfähigkeit sichern. Die hohen Energiekosten sind Gift für unsere Wirtschaft. Entschuldigen Sie, Herr Scharrelmann! Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Detlef Schulz-Hendel zu? Ja, sehr gerne.
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Frau Ministerin, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie sollten nicht nur die Junge Freiheit lesen, sondern vielleicht auch andere Zeitungen. Dann wüssten Sie, dass der Fall in Zetel inzwischen untergebracht ist und man sich um diese Person kümmert. - Erstens. Zweitens habe ich gerade umfangreich vorgetragen, dass wir mit zwei Arbeitsgruppen der Arbeitsgruppe „Einzelfälle" sowie der Arbeitsgruppe „Aufenthaltsrechtliche Behandlung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer" die besonderen, von uns auch als gefährlich eingestuften Ausländer, die sich strafrechtlich schon bemerkbar gemacht haben, besonders begleiten zusammen mit der LAB NI und den kommunalen Ausländerbehörden, dass sich diese Arbeitsgruppen in der Begleitung dieser wirklich schwierigen Menschen sehr bewährt haben, dass wir das mit voller Kraft weiter tun werden und dass das aus Sicht der Landesregierung bisher auch ganz gut funktioniert. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Auch die Fraktion der CDU hat Zusatzfragen angemeldet.
Stärkung deeskalierender Ansätze in der psychiatrischen Behandlung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stärkung deeskalierender Ansätze in der psychiatrischen Behandlung ist wichtig und richtig. Wir haben das im Ausschuss diskutiert und werden dem Antrag heute als CDU-Fraktion zustimmen. Die Stärkung deeskalierender Ansätze in der psychiatrischen Behandlung steht aber im starken Widerspruch zur Eskalation von Psychosen außerhalb der psychiatrischen Behandlungen, zu den Eskalationen von Psychosen in sozialen Einrichtungen, in Justizvollzugsanstalten und auch auf unseren Straßen in Aschaffenburg, in Solingen, in Mannheim oder auch in weiteren deutschen Städten. Wir haben dazu heute Morgen von unserer Innenministerin richtigerweise auch den Hinweis gehört, dass gerade die Täterinnen und Täter, die wir zurzeit hauptsächlich nach ihrer Herkunft beurteilen, häufig auch starke Psychosen aufweisen, die oftmals erkannt, aber dann viel zu wenig und viel zu selten therapiert worden sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen hier hinsehen. Die Verbesserung der Datengrundlage ist sicherlich wichtig und richtig. Die Umsetzung notwendiger Maßnahmen, die im Antrag zum Beispiel in Anknüpfung an Safewards vorgeschlagen werden, ist aber die zweite Seite der Medaille, die viel zu häufig hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurückbleibt. Wir haben darüber im Sozialausschuss sehr intensiv diskutiert und uns dazu auch ganz konkrete Beispiele angeschaut, beispielsweise aus der Osnabrücker Region. Nach Safewards sind die Ursprungsfaktoren für Krisenherde das Personal, die räumlichen Gegebenheiten, die Patienteneigenschaften und auch die Interaktionen zwischen den verschiedenen Patientengruppen. Gerade hier müssen wir feststellen, dass wir auf einem Personalniveau unterwegs sind, welches weit unter den Anforderungen liegt und beispielsweise auch im AMEOS-Klinikum in Osnabrück im Maßregelvollzug weiterhin systematisch unterschritten wird mit einer Personalbesetzung immer nur bei rund 90% , also immer schön 10 % unter der sanktionierbaren Quote. Das müssen wir zu Recht verurteilen, und wir müssen ganz klar sagen, dass dort auf dem Rücken unserer Sicherheit Renditeoptimierung betrieben wird. Das können wir so nicht akzeptieren. Wir dürfen darüber hinaus feststellen, dass die räumlichen Gegebenheiten weit hinter dem zurückbleiben, was notwendig ist. Eine Unterbringung in Dreibettzimmern im Maßregelvollzug ist alles andere als deeskalierend, sondern trägt regelmäßig zu Eskalationen bei. Allein in Osnabrück gibt es noch fünf Dreibettzimmer im Maßregelvollzug. Im letzten Jahr sind zwischen gerontopsychiatrischen Patienten Interaktionen aufgetreten, sodass sie in akutpsychiatrische Abteilungen verlegt werden mussten. Die Rahmenbedingungen in der Gerontopsychiatrie waren so schlecht, dass sie für die Patientinnen und Patienten kaum ertragbar waren und ihre Sicherheit gefährdet haben. Krisenherde, Krisenherde, Krisenherde - liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns von Trägern abhängig gemacht, die der Sicherheit unseres Landes nicht dienlich sind. Um aus diesem Dilemma herauszukommen, müssen wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Die Datenbasis dafür soll und wird durch diesen Antrag hoffentlich geschaffen, sodass wir in Zukunft Plätze mit zuverlässigen Trägern schaffen können; Minister Philippi hat schon die Notwendigkeit angedeutet, den rechtlichen Rahmen so zu gestalten, dass das Recht auf Wahn nicht dem freien Willen der Bürgerinnen und Bürger entgegensteht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns eingestehen, dass wir nicht in der Lage sind, die Psychosen aus aller Welt hier bei uns zu lösen. Daher müssen wir konsequent die Politik verfolgen, die wir heute Morgen bereits beschrieben haben. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich der
Agenda 2030 - neuer Aufbruch für Deutschland und Niedersachsen - Wohlstand erhalten, neues Wachstum schaffen!
sind, dass sie in den nächsten zehn Jahren abgerissen bzw. erneuert werden müssen? Vielen Dank für die Frage, Herr Detlef Schulz-Hendel. Ja, das ist uns bekannt. Wir hatten dazu eine Kleine Anfrage. Über 140 Brücken sind dringend sanierungsbedürftig. ‑ Kurzfristig sanierungsbedürftig! Es ist trotzdem weiterhin notwendig, nicht nur zu sanieren, sondern auch in neue Projekte zu investieren, ob es die Hafenhinterlandanbindung, die A 20 oder die A 39 sind. Das sind zusätzliche wichtige Verkehrsprojekte für unser Land, die dringend auf Umsetzung warten. Ich habe gesagt, dass wir die Energiekosten in den Griff bekommen müssen,
Freie Märkte wiederherstellen und Wohlstand bewahren - niedersächsische Wirtschaft schützen vor dem Wirtschaftsdirigismus grüner Transformationspolitik
ist völlig richtig. Darüber haben wir im Rahmen der Aktuellen Stunde diskutiert. Wir sind das dritte Jahr in eine Rezession gerutscht. Das hat es bei uns historisch betrachtet noch nie gegeben. In der Kapitalmarktkrise hat es mal zwei Jahre lang eine Rezession gegeben. Ansonsten ist das immer nach einem Jahr wieder aufgefangen worden. Wir haben Schwund: In Niedersachsen sind 50 000 Arbeitsplätze bedroht, wie wir jüngst gelesen haben. Es gibt einen Rückgang in vielen zentralen Wirtschaftsbereichen. Das sind die Herausforderungen, mit denen wir zu kämpfen haben. Darauf muss man kluge Antworten finden. Und die Antworten, die darauf augenblicklich geliefert werden, sind sicherlich nicht die richtigen. Wer eine wirkliche Wende will, wer wirklich will, dass es wirtschaftspolitisch nach vorne geht, der muss auf Entlastung der Faktorkosten setzen, der muss auf mehr Freiheit setzen, der muss auf mehr Eigenverantwortung setzen, der muss auf steuerliche Erleichterungen setzen, der muss auf eine Angebotspolitik in der Wirtschaft setzen - der muss schlicht und einfach auf die Union setzen, damit das in Deutschland wieder funktioniert. Herr Najafi, das, was Sie uns hier zur Rettung empfehlen, ist doch ein „Zurück in die Vergangenheit!" Sie malen hier ein Bild, als würden Sie die Welt der 60er- oder 80er-Jahre wieder konzipieren können, und dann wäre wirtschaftspolitisch wieder alles in Ordnung. Das wird nicht funktionieren. Auf der Basis werden wir auch nicht arbeiten können. Sie von der AfD sind nicht die Lösung für die Wirtschaft. Sie können bei allen führenden Wirtschaftsforschungsinstitute nachschauen, Sie können jede Unternehmerin und jeden Unternehmer fragen: Sie werden zu Recht als große Bedrohung für die Wirtschaft wahrgenommen und nicht als Rettung für die Wirtschaft! In dem Papier, das Sie vorgelegt haben, sind um Legendenbildung vorzubeugen eine ganze Menge Punkte enthalten, die auch wir in Ordnung finden. Auch wir sind der Auffassung, dass man das Verbrennerverbot wieder abschaffen sollte. Auch wir sind der Auffassung, dass man das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wieder aufheben sollte. Auch wir sind der Auffassung, dass die Bürokratie in Unternehmen, die Berichtspflichten abgebaut werden sollten. Und auch wir sind der Auffassung, dass wir in vielen Bereichen entlasten können. Wir sind der Auffassung, dass wir in den Straßenbau investieren müssen. Und wir sind auch der Auffassung, dass wir unsere Infrastruktur in Ordnung halten müssen und dass wir bei der Exportwirtschaft und der Kreditvergabe nicht nur auf Nachhaltigkeitsgesichtspunkte, sondern auch darauf achten sollten, was unserer Wirtschaft dient. Wir sind bei vielen Punkten ich könnte weitere nennen bei Ihnen. Aber in einem ganz wesentlichen Kern, beim Duktus Ihres Antrags sind wir nicht bei Ihnen, und deswegen können wir dem Papier auch nicht zustimmen: Denn Sie ignorieren völlig, dass es eine klimapolitische Herausforderung gibt. Ich habe hier keine einzige Antwort von Ihnen gehört, wie Sie darauf reagieren wollen. Es besteht die Herausforderung, dass wir uns dem Klimawandel stellen müssen, und wir werden uns nachhaltig aufstellen müssen. Über den Weg dahin müssen wir streiten, darüber diskutieren wir auch. Aber Sie haben keine einzige Antwort dazu geliefert, wie Sie das machen wollen, außer dass Sie es nicht mehr machen wollen. Das aber ist eben keine Antwort. Das unterscheidet uns von Ihnen und verbindet uns mit anderen hier im Parlament. Wir wollen an den Klimazielen festhalten. Ja, wir stehen ausdrücklich zu den vereinbarten Klimazielen. Wir wollen nicht wie Trump aus dem Klimaabkommen aussteigen, sondern wir sind der Auffassung, dass wir hier eine gesellschaftspolitische Aufgabe haben, die wir anzugehen und der wir uns zu stellen haben. Deswegen unterscheiden wir uns an der Stelle von Ihnen. Aber wir unterscheiden uns auch von denen, die augenblicklich Verantwortung tragen, weil das System - Ja, Sie können ruhig lachen, Frau Viehoff! Sie als Grüne sind ganz wesentlich mitverantwortlich dafür, dass wir diese wirtschaftliche Misere in Deutschland haben. Es gab auch 2019 schon ein paar Probleme. Aber dass die Probleme in den letzten zwei Jahren so eklatant gewachsen sind, dass ich keinem Unternehmer mehr einen Besuch abstatten kann, ohne dass der mir sein Leid klagt, das haben auch ganz wesentlich die Grünen in diesem Land mitzuvertreten - mit ihrem Wirtschaftsminister. Deswegen wäre ich mit Zwischenrufen ganz vorsichtig. Ich sage Ihnen: Wir brauchen mehr Marktwirtschaft in der Klimapolitik. Wir brauchen veränderte Klimapreise. Wir brauchen wieder weniger Dirigismus und mehr Eigenverantwortung und mehr Anreize statt Verbote. Deswegen wollen wir nicht auf die Ordnungspolitik setzen, deswegen setzen wir auf marktwirtschaftliche Anreize. Genau darin unterscheiden wir uns von Ihnen an der Rechtsaußenseite und Ihrem Papier. Wir werden eben nicht die Klimainstrumente CO2-Bepreisung und Zertifikatehandel abschaffen. Die Salzgitter AG hätte sich nie auf den Weg von SALCOS gemacht, wenn das am Ende nicht dazu führen würde, Zertifikate einzusparen, weil CO2 nicht mehr produziert wird. CO2 bzw. die Inanspruchnahme von Umwelt bepreisen und dann Lenkungseffekte erzeugen! Das sind marktwirtschaftliche Elemente, auf die wir setzen. Die darf man nicht abschaffen, so wie Sie das wollen. Wir brauchen auch Lösungen, die dafür sorgen, dass wieder mehr Strom in den Markt kommt. Das, was Sie gesagt haben, nämlich dass wir mal gemeinsam aus der Kernenergie ausgestiegen sind, ist ja richtig. Das will ich gar nicht leugnen. Nur damals hatten wir eine ganz andere Situation. Wir hatten billiges russisches Gas, wir hatten verlässliche Strukturen. Wir haben geglaubt, dass man damit die Übergangszeit hätte überbrücken können. Aber als die russische Gasversorgung zusammenbrach und wir eine Energiekrise hatten, hätte man die Atomkraftwerke in unserem Land weiterlaufen lassen müssen und hätte sie nicht abschalten dürfen. Das unterscheidet Ideologie von Pragmatikern in unserem Land. Herr Hilbers, entschuldigen Sie bitte einen kurzen Moment! - Ich bitte Sie alle, ein wenig zur Ruhe zu kommen. Wir sind kurz vor dem Ende dieses Plenartags. Es ist hier sehr, sehr laut und sehr, sehr unruhig. - Ich glaube, Herr Hilbers kommt gleich zum Ende! Ich komme gleich zu Ihnen, Herr Siebels! Herr Hilbers, da ich gerade rede: Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Sachtleben. Lassen Sie sie zu? Immer! Herr Sachtleben, bitte!
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
der AfD stellt ebenfalls der Abgeordnete Bothe. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, wieso werden abgelehnte Asylbewerber, die sich gegen ihre Abschiebung so wehren, dass sie nicht durchgeführt werden kann, nicht in der Abschiebehaft-Abteilung Langenhagen untergebracht wo sie nach EU-Richtlinien so lange bleiben können, bis die Abschiebung vollzogen werden kann, sondern wieder belohnt, indem sie auf freien Fuß gesetzt werden und zurück in die Landesaufnahmebehörde dürfen? - Danke. (Beifall bei der AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Landsleute! Unsere Sicherheitslage hat sich dramatisch seit 2015 geändert. Magdeburg, Mannheim, Aschaffenburg. Es darf für eine Familie und für Kindergartenkinder eben keine Katastrophe sein, in einem Park öffentlich am helllichten Tage spazieren zu gehen. Ich und die AfD-Fraktion machen Politik, damit dies eben keine Katastrophe wird. Es ist elementare Aufgabe des Staates, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wiederherzustellen und vor Katastrophen zu schützen. Das ist die Kernaufgabe des Staates. Und hier liegt seit Jahren ein großes Versagen vor. Wir müssen und die AfD steht dafür bereit endlich das Vertrauen in die staatlichen Organisationen wiederherstellen. Dafür bedarf es einer Kraftanstrengung. Die Bundesregierung hat mit der von der Bundesministerin des Innern und für Heimat im Juli 2022 beschlossenen Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen das Thema wiederbelebt. Mit Stand von Mai 2024 liegt ein Umsetzungsplan vor. Eine Umsetzung dieser Resilienzstrategie ohne Einbindung der Länder wird selbstverständlich nicht funktionieren. Die Träger des Katastrophenschutzes sind bei uns die Landkreise. Unser haushaltspolitischer Sprecher Peer Lilienthal hat es Ihnen heute Morgen auch schon gesagt: Konnexitätsprinzip? Fehlanzeige! Niedersachsen ist das Flächenland mit der schlechtesten Förderung seiner Kommunen. Die Preise für Feuerwehrfahrzeuge haben sich in den letzten zwei bis drei Jahren um 40 bis 50% verteuert. Eine Resilienzstrategie ohne finanzielle Unterstützung der Kommunen wird nicht funktionieren. Herr Wille, Sie haben zur Feuerwehr schon richtig ausgeführt. Hier kann ich Ihnen nur sagen: In meiner Heimatstadt Gifhorn gibt es jetzt den großen Streit zwischen zwei Feuerwehren, nämlich darüber, wer die entsprechenden Kosten trägt. Und es ist bei Weitem nicht so, dass die Feuerwehren einverstanden sind, sondern sie ertragen es. Sie, die Feuerwehrleute, ertragen die Politik unter Rot-Grün. Liebe Abgeordnete, es gibt Katastrophen, vor denen kann man sich schützen, man kann sie aber nicht abwenden: Vulkanausbrüche, Orkane sind naturgemacht. Dafür kann man Bevölkerungsschutz machen. Liebe Landsleute, es gibt Katastrophen, die kann man abwenden. Und das ist gut so. Am 23. Februar können Sie abwenden, dass wir weiter von den Altparteien regiert werden. Diese Katastrophe ist abwendbar. Gute Politik ist machbar. Gute Politik für alle Menschen in unserem Land ist machbar. Dafür steht die AfD. Wählen Sie am 23. Februar die AfD! Machen Sie Alice Weidel zur Kanzlerin! Dann geht es Deutschland besser. Vielen Dank.
Sicherheit der IT-Systeme in Wirtschaft und Verwaltung in Niedersachsen
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir eine kleine Vorbemerkung, bevor ich gleich zum Antrag spreche. Der Kollege der AfD hat eben so „nett" das Zitat „Hättest du geschwiegen ..." an unseren Fraktionsvorsitzenden adressiert. Ich glaube, ich stehe in diesem Parlament nicht alleine, wenn ich sage, dass wir das ganz oft denken, wenn Kollegen Ihrer Partei hier ans Mikrofon treten. Also halten Sie sich gerne daran. Wir wären glücklich. Nun zur Einführung. Ich habe mir die Anfrage natürlich durchgelesen und war etwas verwirrt. Ich habe gedacht: Wunderbar, da arbeitet man mit Zahlen von 2018/2019, obwohl es das hat die Landesregierung in ihrer Antwort ja auch erwähnt einen recht neuen Bericht des BSI aus 2024 gibt. Im Weiteren hat man anscheinend auch wenig Informationen über die kommunale Selbstverwaltung, sodass ich ein bisschen den Verdacht habe, da hat ChatGPT Gehirn ersetzt. - Das kann man ja machen. „Das Internet wird sich nicht durchsetzen." Diesen Satz haben wir alle sicherlich schon mal gehört. Er wird sehr oft Bill Gates und gern auch anderen Personen zugeschrieben, aber das stimmt nicht ganz. Ich habe das tatsächlich mal eruiert: Die Aussage stammt von Clifford Stoll. Das ist ein US-amerikanischer Astronom und IT-Experte. In einem Artikel in der Newsweek von 1995 schrieb er skeptisch über das Internet und stellte infrage, ob es sich als Massenmedium durchsetzen werde. Er argumentierte: Online-Schulen, Online-Shopping, digitale Zeitung - alles nicht praktikabel. Diese Aussage das wissen wir alle war schon kurze Zeit später überholt. Aber wenn ich jetzt auf das mangelnde Engagement in Fragen Digitalisierung blicke, das ja überwiegend vom Innenministerium in den letzten beiden Legislaturen verantwortet wurde, dann denke ich manchmal: Okay, es gibt auf jeden Fall noch Menschen, die denken: Wer weiß, ob der gute Clifford Stoll am Ende nicht doch recht behält. Warten wir mal ab. Und Gleiches gilt, wenn ich mir die Antwort der Landesregierung angucke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen heute vor einer der größten Herausforderungen der digitalen Ära: der Sicherstellung der IT-Sicherheit unserer Wirtschaft und Verwaltung. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zur Cybersicherheit offenbart gravierende Schwachstellen, die dringend adressiert werden müssen. Lassen Sie mich Ihnen einige Minuten lang darlegen, warum wir nicht länger zögern dürfen. Erstens: Es besteht eine alarmierende Bedrohungslage. Die Bedrohung durch Cyberangriffe ist so hoch wie nie. Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik das eben erwähnte BSI sind staatlich gesteuerte Angriffe und organisierte Cyberkriminalität und wirtschaftliche Spionage eine zunehmende Gefahr für Unternehmen und Behörden. Die Sicherheit der IT-Systeme in Wirtschaft und Verwaltung in Niedersachsen spielt im Kontext der digitalen Kriegsführung und der Angriffe feindlicher Staaten eine zentrale Rolle. Die Landesregierung stuft die Bedrohungslage durch Cyberangriffe hoch ein und verweist auf zunehmende Gefahren durch staatlich gesteuerte und unterstützte Hackergruppen. Dennoch zeigt die Antwort der Landesregierung, dass Niedersachsen in vielen Bereichen unzureichend vorbereitet ist. Niedersachsen ist nämlich ein leichtes Ziel. Eines der gravierendsten Probleme ist derzeit der mangelhafte technische Schutz vieler Unternehmen und Behörden. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen: Wir haben veraltete Software und Systeme: Fehlende Updates und mangelndes Patch-Management öffnen Tür und Tor für Hacker. Unsichere Netzwerke und offene Ports. Gleichwohl: Viele Unternehmen und Behörden sind nicht ausreichend gegen DDoS-Attacken und Phishing-Kampagnen geschützt. Fehlende Datensicherung: Ein erheblicher Anteil der Unternehmen hat keine umfassende Backup-Strategie - ein fataler Fehler angesichts der wachsenden Bedrohung durch Ransomware. Schwache Passwörter und fehlende Multifaktor-Authentifizierung: Grundmaßnahmen der IT-Sicherheit werden in vielen Fällen nicht konsequent umgesetzt. Wir müssen hier klare Standards setzen und gesetzliche Verpflichtungen schaffen, die den Schutz von IT-Systemen sicherstellen. Denn Cybersicherheit darf nicht dem Zufall überlassen werden. Neben technischen Problemen offenbart sich auch eine organisatorische Schieflage. Lassen Sie mich hier einige Punkte herausgreifen. Schulung von Mitarbeitenden: Zwar werden IT-Schulungen durchgeführt, doch deren Wirksamkeit ist fraglich. Mitarbeiter sind immer noch das schwächste Glied in der IT-Sicherheitskette. Da blicke ich gern aus eigener Erfahrung in die Landesverwaltung. Es gibt landesseitige Veranstaltungen zur Cybersicherheit, auf denen immer noch darauf hingewiesen wird, bloß kein JPEG zu öffnen, auf denen man sich vorher unter dem kleinen Vorwand von einem angewiesenen Kollegen mal schnell das Handy klauen lässt. Das wird dann öffentlich gehackt, an eine Wand gebeamt, und dann schwitzt der Kollege Blut und Wasser, bis der Kollege, der die Schulung macht, sagt: Na ja, in Ihr WhatsApp gehen wir mal nicht rein. Das ist kurzweilig und unterhaltsam, aber heutzutage wenig zielführend. Und was nützt das Ganze, wenn es immer noch in ausreichendem Maße Kolleginnen und Kollegen gibt sicher nicht nur im Bereich der Verwaltung, die sich, um sich ihr hochkomplexes dienstliches Passwort klassischerweise im Übrigen die Zahlenfolge „1234", das eigene Geburtsdatum oder der Name des Haustieres merken zu können, dieses auf einem Post-it vermerken und das aus praktikablen Gründen gleich mal an den Bildschirm im Büro kleben? Parallel fehlen auch Notfallpläne. Viele Unternehmen und viele unserer Behörden reagieren erst, wenn der Schaden bereits entstanden, das Kind ins Wasser gefallen ist. Präventive Maßnahmen fehlen. Wir haben auch hier in Niedersachsen zersplitterte Zuständigkeiten. Zahlreiche Akteure wie N-CERT, das Niedersachsennetz, Digitalagentur, Polizei und Verfassungsschutz sind jedes Mal involviert, doch es fehlt an einer Koordination. Ein effektiver Schutz erfordert klare Verantwortlichkeiten, verbindliche Meldepflichten und eine zentrale Koordinationsstelle für Unternehmen und Behörden. Fehlende Meldepflichten; hier kommen wir zu einem zentralen Punkt. Eines der größten Probleme ist das Fehlen einer verpflichtenden Meldung. Unternehmen haben keine gesetzliche Pflicht, Angriffe zu melden, weil oft die Bedrohungslage unterschätzt wird. Dass Unternehmen Cyberangriffe und Datenklau nicht offen thematisieren, ist verständlich und sinnvoll; denn diese schaden immer der Reputation des Unternehmens und haben massive Wirkungen auf Kunden oder jene, die es werden wollen, und richten damit eklatant wirtschaftlichen Schaden an. Für eine Gefährdungseinschätzung, für Fragen, welche Daten betroffen sind und welche Folgen daraus im Weiteren entstehen können, ist es jedoch unerlässlich, von diesen Angriffen Kenntnis zu haben. Frau Kollegin Thiemann, ich muss Sie gerade einmal unterbrechen. - Es werden hier mehrere Gespräche im Dialog geführt, und der Geräuschpegel ist inzwischen an einem Punkt angekommen, an dem es kaum noch möglich ist, zu folgen. Ich darf Sie bitten, wenn Sie dem Geschehen hier nicht folgen wollen, die Gespräche nach draußen zu verlagern oder sie einzustellen. - Vielen Dank. Fahren Sie bitte fort, Frau Kollegin! Vielen Dank, Herr Präsident. Gleiches gilt für die Art des Angriffs und die durch die Firmen ergriffenen Maßnahmen und selbst für die eingeschalteten Unternehmen. Wir brauchen eine Meldepflicht, die aber nicht als bürokratische Belastung verstanden werden soll, sondern als Grundlage für eine effektive Verteidigungsstrategie. Im Hinblick auf die rasante Lernfähigkeit der inzwischen für die Angriffe oft eingesetzten KI ist es unabdingbar, jederzeit einen Überblick über den Status quo auch im Hinblick auf die umgangenen Sicherungen oder neue Trojaner zu haben, um daraus Empfehlungen und Warnungen für Verwaltung und Unternehmen generieren zu können. Besonders kleinere und mittlere Unternehmen stehen im Fokus der Angriffe, aber sie haben kaum Unterstützung für Cybersicherheitsmaßnahmen. Viele Unternehmen wissen gar nicht, welche Schutzmaßnahmen sie ergreifen sollen, und nur wenige haben eine sogenannte Cyberversicherung, um sich gegen Schäden abzusichern. Die Landesregierung muss hier insbesondere den KMU mit Beratungsmöglichkeiten und Empfehlungen zu aktuell sinnvollen Sicherheitsstandards mehr zur Seite stehen. Denn die wirtschaftliche Sicherheit unseres Landes hängt an der Cybersicherheit unserer Unternehmen. Aber auch kommunale Einrichtungen und kritische Infrastruktur sind unzureichend geschützt. Schulen, Krankenhäuser, Energieversorger und Verkehrsbetriebe wurden in letzter Zeit immer häufiger Ziele von Cyberangriffen. Trotz wachsender Bedrohungen besteht keine Meldepflicht für Kommunen, wodurch Angriffe oft nicht dokumentiert und ausgewertet werden. Das Land Niedersachsen plant im Übrigen keinen flächendeckenden Einstieg in die europäischen Cloud-Dienste wie Gaia-X, obwohl dies die Unabhängigkeit von unsicheren internationalen Lösungen stärken könnte. Wir müssen hier dringend handeln, um unsere kritischen Infrastrukturen zu schützen. Ein Cyberangriff auf unsere Energieversorgungsunternehmen oder Verkehrsbetreiber hätte kolossale und verheerende Folgen für unsere Gesellschaft. Und wir reden hier vom realen Alltag - auch in hochsensiblen Bereichen, die den Herzschlag unseres Landes, unserer Wirtschaft, bilden. Denn wie sind denn die Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Niedersachsen derzeit geschützt? Aus der vielfachen Nutzung chinesischer Wechselrichter und Steuerungskomponenten sowie der Ansteuerbarkeit der Anlagen über das Internet ergibt sich nach Einschätzung des BSI und des VDMA ein Risiko für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Als digitalpolitische Sprecherin meiner Fraktion und als ehemalige Vertreterin des Landes Niedersachsen in den Bund-Länder-Ausschüssen „E-Government für die Wirtschaft" und SDG-VO während meiner zurückliegenden Zeit im Wirtschaftsministerium habe ich eines relativ schnell gelernt: Weder der Innenminister der letzten noch die Innenministerin der amtierenden Landesregierung ich sage jetzt mal das Stichwort „Digitalisierungsstrategie 2030"; und ich bin nicht sicher, ob es dabei bleibt haben die Digitalisierung und alle damit einhergehenden Fragen wie zum Beispiel die der Sicherheit des digitalen Raumes als prioritäre Aufgabe realisiert. Darum lassen Sie mich klare Forderungen an die Landesregierung formulieren. Was muss denn konkret passieren? Wir brauchen die Einführung einer verbindlichen Meldepflicht für Cyberangriffe auf Unternehmen und Behörden. Wir brauchen die Pflicht zur Einführung von Multi-Faktor-Authentifizierung und regelmäßige Sicherheitsupdates. Wir brauchen ein zentrales IT-Sicherheitszentrum zur Koordination und Unterstützung von Wirtschaft und Verwaltung. Wir brauchen die Schaffung einer sicheren Cloud-Infrastruktur in Niedersachsen zur Reduzierung von Abhängigkeiten von unsicheren Anbietern. Wir brauchen die Ausweitung von IT-Sicherheitsschulungen, insbesondere für KMU und kommunale Einrichtungen - und bitte orientiert an den schnellen Entwicklungen in diesem Bereich. Wir brauchen die Prüfung der Aufnahme von Kommunen in die Liste der kritischen Infrastruktur, um ihre Sicherheit gesetzlich stärken zu können. Wir brauchen landesseitige Vorgaben für öffentlich auszuschreibende, zu unterstützende mitfinanzierte Vorhaben sowie Projekte der kritischen Infrastruktur zur Verwendung von elektronischen Komponenten, die einen möglichen Zugriff durch unberechtigte Dritten ermöglichen wie die eben genannten derzeitigen chinesischen Steuerungskomponenten für Photovoltaikanlagen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht länger zögern. Cybersicherheit ist keine optionale Maßnahme, sondern eine zentrale Notwendigkeit für die wirtschaftliche Stabilität und den Schutz unserer Verwaltung. Niedersachsen darf nicht warten, bis der nächste große Angriff die Schwächen unserer Systeme offenlegt. Wir müssen jetzt handeln, um unsere Wirtschaft, unsere Behörden und unsere Bürger zu schützen. Ich setze also darauf, dass Sie, liebe Regierungsfraktionen, unsere Anträge, die zu diesen Fragen derzeit vorbereitet werden, im Sinne unserer Cybersicherheit, im Sinne unserer Wirtschaft unterstützen und damit signalisieren, dass zumindest Sie den Ernst der Lage und die Notwendigkeit des Handelns endlich erkannt haben, und gemeinsam mit uns das Innenministerium auch ohne Prinz aus dem Dornröschenschlaf holen. Ein sicheres Niedersachsen ist machbar. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Als Erstes tut dies der Abgeordnete Alfred Dannenberg. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sieht die Landesregierung einen Ursache-Wirkung-Zusammenhang zwischen der Aufnahme Zehntausender Asylbewerber in den letzten Jahren und Zehntausender fehlender Wohnungen in Niedersachsen?
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Herrn Bothe. Herr Bothe, Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich versuche, das jetzt noch mal ganz ruhig aufzuarbeiten. Wenn es eine Regelung gibt, die von der Ministerpräsidentenkonferenz getroffen wird, wenn es nach Erlasslage im Innenministerium eine Bargeldobergrenze gibt und dies ist eine klare Aussage des Innenministeriums, der Innenministerin und des Ministerpräsidenten: Es gibt eine Bargeldobergrenze von 50 Euro, es aber Initiativen gibt, die versuchen, diese 50‑Euro-Obergrenze durch eine Umtauschaktion zu unterlaufen was einen Missbrauch darstellt, dann ist das für mich eine kriminelle Handlung. Das sehe nicht nur ich so. Das Land Bayern prüft aktuell die Einführung eines Straftatbestands über eine Bundesratsinitiative. Ich glaube, dass es in der Gesamtdebatte zur Unterlaufung der Bezahlkarte durchaus diskussionswürdig ist, welche Straftatbestände hier eigentlich erfüllt werden. Das habe ich damit gemeint. Des Weiteren möchte ich sagen mein Fraktionsvorsitzender hat es dankenswerterweise auch gesagt: Wie oft haben Sie uns als „Faschisten" bezeichnet? Wie oft haben Sie uns als „Nazis" bezeichnet? Herr Bothe, überlegen Sie sich bitte Und wenn Herr Bothe, ich mache jetzt eine Nein! Aus meiner Sicht Herr Bothe! Herr Bothe! - Herr Bothe,
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes
(Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte noch einmal das Wort ergreifen, um darauf zu erwidern. Ich habe gerade ganz konstruktiv gesagt: Das mit dem Telefon finde ich ziemlich charmant, das sollten wir machen. Denn es könnte immer wieder Fälle geben, in denen ein Täter sagt, dass er das doch nicht will. So könnte man ihn verpflichten, stets ein Telefon bei sich zu tragen und stets kontaktierbar zu sein. Das sollten wir einbringen. Das war ein guter Punkt, genau! Gut bei Hessen abgeschrieben! Aber es ist eben nicht das spanische Modell! Es tut mir leid, das ist es nicht. Das wäre umso besser gewesen. Wir hören das ja noch in der Anhörung, vielleicht von Herrn Professor Dr. Fischer, wenn Sie ihn noch einmal einladen. Es ist insofern nicht das spanische Modell, als Sie die Fußfessel lediglich beim Täter sehen. Stichwort „§ 17a NPOG - Wohnungsverweis" - das bedeutet, dass sich ein Täter nicht der Wohnung nähern darf. Aber Opfer von häuslicher Gewalt halten sich nicht 24/7 in der Wohnung auf, sondern auch außerhalb. Und ich finde, die Frauen in Niedersachsen haben Schutz in ganz Niedersachsen verdient. Deswegen ist unser Gesetzentwurf, der vorgelegt wird, umfassender. Er wird kommen! - Die Innenministerin hat das zugesagt, ich habe es Ihnen gesagt. Ich kann Ihnen nur mein Wort geben. Wann? Ich kann jetzt noch kein Datum nennen. Wir werden in diesem Jahr konstruktiv daran weiterarbeiten. Sie haben einen Gesetzentwurf eingebracht. Wir werden eine Anhörung dazu durchführen. Es wird auch eine Unterrichtung durch die Landesregierung geben. Dann werden Sie die ganze Kritik, die wir heute vorgebracht haben, noch einmal hören. Vielleicht lernen Sie ja daraus. Hoffentlich beschließen wir dann gemeinsam ein Gesetz mit dem spanischen Modell - was wir jetzt brauchen. Ich freue mich dann auf die Abstimmung. Die nächste Wortmeldung kommt aus der SPD-Fraktion:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
Das haben Sie mitgetragen - das möchte ich an dieser Stelle sagen. Nun zu meinem eigentlichen Punkt: Das KHVVG stellt die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine neue Grundlage. Auch wenn manche noch skeptisch sein mögen - das hat die Debatte ja auch widergespiegelt -: Leistungsgruppen und Planfallzahlen werden künftig eine Rolle bei der Vergütung und der Planung von Krankenhausversorgung spielen. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser künftig eben nicht nur nach der Menge, sondern auch nach der Qualität ihrer Leistung beurteilt werden. Und das - so hat es meine Kollegin Frau Schüßler eben bereits herausgestellt - ist gut für die BürgerInnen in diesem Land. Denn für uns ist es von zentraler Bedeutung, dass diese Reform nicht nur die Effizienz steigert, sondern auch den Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung für alle BürgerInnen gewährleistet. Durch die Schaffung eines elektronischen Antragsverfahrens ermöglichen wir es den Krankenhäusern, sich auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten, ohne durch bürokratische Hürden ausgebremst zu werden. Das ist ein Beispiel für den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Lösungen, die auch in der Gesundheitsversorgung einen Mehrwert bieten können. In diesem Zuge möchte ich mich bei allen Beteiligten für die Arbeit an diesem Gesetzentwurf bedanken, dafür, dass wir jetzt so zügig vorangehen können. Bitte lassen Sie uns diesen Weg doch gemeinsam verantwortungsvoll mit Weitsicht und Sachlichkeit weitergehen! Darüber würde ich mich sehr freuen.
In Niedersachsen mit Vernunft und Fortschritt in die Zukunft: Windräder aufbauen statt abreißen. Für saubere Energie und Grünen Wasserstoff.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ehrlich gesagt, fällt es mir heute ziemlich schwer, zur Tagesordnung überzugehen. Ich habe Steine im Magen von gestern. Und trotzdem müssen wir über die Zukunft reden, über eine Zukunft mit Vernunft und Fortschritt. Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine ist deutlich geworden, wie fragil eine Wirtschaft ist, die von billigen Importen fossiler Energieträger abhängt. Und die Lehre daraus muss sein: Unsere Wirtschaft braucht eine stabile Basis durch günstigen Strom aus unendlich verfügbaren, erneuerbaren, günstigen heimischen Quellen. Dieses Fundament bildet bereits heute die Windkraft. Wie schädlich es gerade für Niedersachsen ist, wenn der Kanzlerkandidat der Union dann öffentlich über das Abbauen von Windrädern spekuliert, weil sie hässlich sind, brauche ich wohl nicht zu sagen. Wie kann denn jemand, der mit seiner vermeintlichen Wirtschaftskompetenz um Wähler buhlt, etwas wegen seines subjektiven Schönheitsempfindens infrage stellen? Das ist keine Politik, meine Damen und Herren, das ist Realsatire. Herr Merz nennt die Windenergie eine Übergangstechnologie. Herr Merz hat die Dringlichkeit und die Dimension der Klimakrise einfach nicht begriffen. Die Windkraft ist keine Brücke in die Zukunft, sie ist die Zukunft - und das sagen nicht wir, das sagen Wissenschaft und Wirtschaft, und das zeigt auch die hohe Akzeptanz der Windkraft bei den niedersächsischen Bürgerinnen. Stattdessen schwärmt Herr Merz von Technologien wie der Kernfusion oder einer Renaissance der Atomkraft. Hierzu ein paar Fakten: Ein auf Erneuerbaren basierendes Stromsystem braucht keine Grundlastkraftwerke, sondern Spitzenlastkraftwerke. Atomkraftwerke sind unheimlich unflexibel und passen bereits heute nicht mehr in unser Energiesystem. Niedersachsen versorgt sich bilanziell bereits zu 100 % aus erneuerbaren Energien. Wir haben schlicht keinen Platz für Strom aus AKWs, selbst wenn sie technisch reaktivierbar wären. Zweitens. Atomkraft ist zudem extrem teuer. Das britische AKW Hinkley Point C wird über 50 Milliarden Euro kosten. Damit sich das rechnet, bekommt der Betreiber über 30 Jahre eine Vergütung garantiert, die oberhalb von 22 Cent pro Kilowattstunde liegen wird. Zum Vergleich: Strom aus Wind und Sonne ist bereits heute für 5 Cent 5 Cent! pro Kilowattstunde zu haben. Merz' Vision von deutsch-französischen Small Modular Reactors würde viele kleine Atommeiler überall in unserem Land bedeuten. Das ist, ehrlich gesagt, ein sicherheitstechnischer und auch ein sicherheitspolitischer Alptraum. Die Fusionsenergie ist laut Experten frühestens in 30 Jahren marktreif. Währenddessen brennt der Planet. Wir brauchen also Lösungen, die jetzt funktionieren. Merz stellt grünen Stahl und den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft infrage. Er glaubt nicht an grünen Stahl. Ja, grüner Wasserstoff ist aktuell noch knapp und teuer. Aber genau deswegen treiben wir den Ausbau der erneuerbaren Energien so entschlossen voran. Was ist denn die Alternative von Herrn Merz? Stahl weiter mit fossiler Kohle produzieren? Sein fossiles Denken, meine Damen und Herren, wird uns noch teuer zu stehen kommen. Denn wer heute nicht in die Zukunft investiert, verliert morgen im globalen Wettbewerb. Unsere Industrie, unsere Wirtschaft brauchen Fortschritt, keine Schlagwörter wie „Technologieoffenheit", die in Wahrheit nur Investitionsbremsen sind. Angesichts von gestern die Frage, liebe Kolleginnen von der CDU: Mit wem wollen Sie mit diesem Kanzlerkandidaten denn eigentlich zukünftig regieren? Mit den den Klimawandel leugnenden Rechtsextremisten von der AfD? Ich glaube, nicht! Ich möchte noch ein paar Worte anschließen. In meinen Augen, liebe Kolleginnen der CDU, war das gestern eine Zäsur, ein Verrat - ein Verrat an den eigenen politischen Versprechungen, an den Bürgerinnen und an der Demokratie selbst. Es ist nicht zu entschuldigen und auch nicht zu relativieren. Deswegen will ich noch zwei Dinge sagen: Eine Umerzählung dessen, was da gestern passiert ist, wird es mit uns nicht geben. Wer jetzt meint, dass die Tore für Kuscheleien mit Rechtsextremisten weit offen stehen, zum Beispiel am Kaffeetisch da draußen, der irrt. Frau Kollegin, zur Sache, bitte! Ich komme zum Schluss. Jeder Einzelne hat es selbst in der Hand, auf der hellen Seite der Macht zu stehen. Wehren wir uns gegen die Rechtsextremisten!
Aufbruch statt Abbruch - energieintensive Industrien zu Transformationsgewinnern machen
Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte mit einer längeren Redezeit des Ministers gerechnet. Ich möchte noch einmal auf den grünen Stahl abheben und deutlich machen, was Friedrich Merz betont hat. Friedrich Merz hat deutlich gemacht, Herr Kollege, dass es einen Prozess dafür geben muss, wie wir diese Umgestaltung vornehmen, nämlich dass wir Anpassungszeiten haben und dass wir uns realistische Ziele setzen, wann wir überwiegend grünen Stahl haben werden und wie wir dafür Märkte öffnen. Es wird nicht ausreichen, dass wir staatlicherseits Ziel- oder Leitmärkte definieren, sondern es wird darauf ankommen, dass am Ende Verbraucher auch bereit sind, für grünen Stahl zusätzliches Geld zu zahlen. Das müssen Sie erst mal erreichen. Dazu brauchen wir einen Prozess in unserem Land. Und dann sind Sie bei den Energiekosten dauernd unterwegs. Der Ministerpräsident hat mal einen Vorschlag gemacht, der in Berlin leider nicht angenommen worden ist. Dann machen Sie dazu Ankündigungen. Es bleibt leider dauernd bei diesen Ankündigungen. Herr Hilbers, halten Sie es bitte mit Olaf Lies und halten Sie Ihre Redezeit ein! Ja, ich bemühe mich, Frau Präsidentin. Es wird am Ende darauf ankommen, dass wir in unserem Land wirklich die Stromkosten senken und dies nicht permanent nur ankündigen. Dazu müssen wir auch überlegen, ob wir vermehrt zu Freileitungen übergehen und nicht nur Erdleitungen machen. Dazu ist es wichtig, dass wir die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß reduzieren. Dafür ist es auch notwendig, dass wir uns anschauen, wie wir angebotsorientiert den Energiemarkt betreiben - aber nicht solch einen überregulierten Energiemarkt, wie wir ihn augenblicklich haben. Wir müssen schauen, dass möglichst viel Energie auf den Markt kommt, und zwar technologieoffen. Wenn viel Energie auf dem Markt ist, werden die Preise auch weiter sinken. Das ist für den Markt gut. Das werden wir erreichen müssen. Nur so werden wir die Transformation erreichen, aber nicht durch viele wohlmeinende Ankündigungen. Vielen Dank.
Der Herr Ministerpräsident antwortet. Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Scharrelmann, ich teile, glaube ich, mit Ihnen den Wunsch, dass es bei diesen großen Vorhaben in Deutschland doch bitte deutlich schneller vorangehen möge. Die Verfahren sind für die neuen Vorhaben in wesentlichen Bereichen erleichtert, allerdings nicht für die laufenden. Da führt nun mal leider kein Weg um die nüchterne Einsicht herum: Wir befinden uns in den Planungsabschnitten der A 39 überwiegend in dem Bereich, in dem die Gerichte die noch offenen Bauabschnitte zu beurteilen haben. Das betrifft in vielen Fällen die Abwägung von Naturschutzbelangen. Wie gesagt: Wir beide könnten uns womöglich noch schlankere Verfahren vorstellen, aber wir beide sind auch an das geltende Recht gebunden.
Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Ich habe es bei der Einbringung gesagt, ich sage es erneut: Unsere Bundesflagge „Bundesflagge", Herr Marzischewski-Drewes, so heißt es korrekt, die Flagge der DemokratInnen von Hambach, die Flagge der Barrikaden der 48er-Revolution, die Flagge des Lützowschen Freikorps, des Reichsbanners, die Flagge der Weimarer Demokratie gehasst von den Nazis, die Bundesflagge unseres Grundgesetzes ist wirklich zu wertvoll, um von Ihnen hier für ideologische Klimmzüge missbraucht zu werden. Vielmehr ist unsere Bundesflagge eine kraftvolle Erinnerung daran wir hatten gerade erst eine Ausstellung zum Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold hier im Haus, wie wichtig es ist, dass DemokratInnen ohne jeden Zweifel zusammenstehen gegen die Feinde der Demokratie und unserer Verfassung. Wir wissen, wie das endete, als man aus Opportunismus und Gleichgültigkeit mit den falschen Kräften Mehrheiten suchte. Am Ende brannte die schwarz-rot-goldene Flagge und ganz am Ende nicht nur sie. Ich empfehle uns allen nochmals einen Blick in den Ausstellungskatalog. Deshalb werde ich die Bundesflagge, die Flagge von Hambach und der Weimarer Demokratie und ihre Botschaften gegen jene Kräfte hier im Haus verteidigen, die die Bundesflagge für ihre extrem rechte Agenda ausnutzen, auf ihren Demos überdies das Zeigen von Reichskriegsflaggen akzeptieren, auch von umgedrehten Bundesflaggen als Erkennungszeichen von Reichsbürgern und der sogenannten Wirmer-Flagge. Schauen Sie auf Ihre AfD-Demo im Oktober 2022! Schändlich war das. Ich werde ebenso die Regenbogenflagge, die der rechtsextreme Verdachtsfall hier angreift, verteidigen und damit das hiermit verbundene Bekenntnis unserer Polizei zu Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt. Herzlichen Dank. Es liegt zu Ihrem Beitrag eine Wortmeldung zur Kurzintervention
Die Rückkehr syrischer Staatsbürger vorbereiten und unterstützen
für die Fraktion der SPD der Kollege Watermann. Bitteschön! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Antrag der AfD, wodurch ist er geprägt? Er ist dadurch geprägt, dass er Unterstellungen enthält, dass er im Prinzip Menschlichkeit infrage stellt, dass er im Prinzip überregulieren will, dass die AfD das Assad-Regime in der letzten Wahlperiode noch als vollkommen ungefährlich angesehen, und in dieser Wahlperiode begrüßt sie, dass es ein neues Regime gibt. Es sollen die, die hier arbeiten und Geld verdienen, hierbleiben, haben Sie gesagt. Sie haben gleichzeitig aber auch formuliert, dass die Fachärzte wieder nach Syrien zurückgehen sollen. Glauben Sie mir, meine sehr verehrten Damen und Herren, gelegentlich hilft es, wenn wir gut beobachten, wenn wir als Staat nicht unbedingt überall dran rumfummeln. Gelegentlich hilft es auch, wenn man nicht unbedingt einen überregulierten Staat will, sondern es den Menschen überlässt, zu entscheiden, wie sie sich zu etwas verhalten, und auch noch mal genau hinguckt, wie das Regime und die Regierung und das, was sich jetzt danach organisiert, tatsächlich sind. Es hilft Ihnen ja nur, die Dinge zu bedienen, die Sie jetzt brauchen, indem Sie wirklich jedes Thema missbrauchen, um Leute anzugreifen. Ich sage Ihnen: Wir werden das im Innenausschuss beraten, wir werden die Landesregierung bitten, uns zu unterrichten, und dann werden wir Ihren Antrag ablehnen, und dann kommt er hier wieder auf, und dann rede ich noch mal dazu. Hilfreich ist das alles nicht. Erstaunlicherweise hat Ihr Fraktionsvorsitzender mir vorhin zumindest mit einem Augenzucken zugestimmt, dass das, was wir in den sozialen Medien machen, nicht alles sinnvoll ist. Glauben Sie mir, mancher dieser Anträge wäre nicht in diesem Landtag, wenn es diesen -- „Quatsch" darf ich ja nicht sagen, sondern Quätscher, hätte Herbert Wehner gesagt, nicht geben würde. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Watermann. -
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Hat Herr Bothe auf Sie reagiert? Oder auf wen hat er reagiert? Halten Sie sich doch mal an die Regeln! Er hat eine Kurzintervention auf meine Rede gemacht, oder? - Ja, dann darf ich antworten, ja? Ist das noch so? - Ja. Warum regen Sie sich dann so auf? - Nein, Ihre Fraktion. Ich sage Ihnen: Nein! „Faschist" darf keiner genannt werden. „Kommunist" darf keiner genannt werden. - Ja. Habe ich gesagt, dass es nicht passieren soll? - Ja, natürlich ist es passiert. Das ist genauso falsch wie diese „Kriminellen"‑Bezeichnung. Punkt. Und jetzt sage ich noch was: Die Wiederholung dessen ist nicht viel besser. Ich sage Ihnen: Nutzen Sie den Abend! Denken Sie mal alle darüber nach, wie wir hier miteinander umgehen! Ich finde, das ist für dieses Haus unerträglich. Wir leiden darunter, dass wir manchmal genauso reflexartig hier Blödsinn erzählen. Das ist so. Ich möchte dazu beitragen, dass wir damit aufhören, weil: Es ist nicht in Ordnung. Bevor ich den nächsten Redner, Herrn Bock von der
Aufkommensneutralität? Wie die Grundsteuer Eigentümer und Mieter belastet.
Ebenfalls eine Minute! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass die Haushälter sich immer an die Redezeit halten. Lieber Herr Kollege Lilienthal, wenn Sie hier propagieren: „Die Grundsteuer muss weg", fordere ich Sie herzlich auf, nicht nur auf den Minister zu antworten, sondern auch auf mich und uns hier heute Morgen einmal zu erklären, wie die Kommunen die Einnahmeausfälle dann kompensieren sollen. Wenn Sie uns die Formel kurz darstellen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Glasindustrie in der Zukunftsregion Weserbergland+ fördern - die energieintensive Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohe Energiepreise, Transformation, Energiewende. Wir erklären es Ihnen seit November 2022 in diesem Landtag: Die Energiewende ist gescheitert - Energieende! Wie viele Insolvenzen benötigen Sie noch? Sie werden eine Branche nach der anderen abwickeln. Immer mehr Betriebe verlagern ihre Produktion ins Ausland. In Ihrem Entschließungsantrag schreiben Sie: „Dabei hat die Bedeutung des fossilen Energieträgers Gas bereits abgenommen und wird dies auch weiter tun." Herr Minister Lies, ich bitte Sie, Ihre rot-grünen Genossen und auch gerne die GrünInnen auf den neuesten Stand zu bringen und an Ihrem Erkenntnisgewinn teilhaben zu lassen. Braunschweiger Zeitung vom 27. Januar 2025: Minister Lies fordert neue Gaskraftwerke, da Strom aus Wind- und Solarenergie die nötige Grundlast derzeit nicht decken können. Kompliment, Sie haben den Irrweg endlich erkannt! Das „derzeit" hätten Sie weglassen sollen. Meine Großmutter hätte jetzt gesagt: Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung. Betrachten wir die Befragung der IHK Niedersachsen, Ergebnis vom 24. Januar 2025. Eine deutliche Mehrheit der niedersächsischen Unternehmen beurteilt die Auswirkungen der Energiewende auf ihre Wettbewerbsfähigkeit nach wie vor negativ. Sind diese Unternehmer alle nur zu dumm, um Ihre Politik zu verstehen? Und nach dem 23. Februar gilt dann das, was Sigmar Gabriel vor Kurzem über Sie sagte: Nach jeder Wahlniederlage sagt die SPD, wir müssen unsere falsche Politik nur besser erklären. Mit früheren Ministerpräsidenten haben Sie wohl so Ihre Probleme. Sie, Grün-Rot, ruinieren dieses Land wirtschaftlich. Die innere Sicherheit hat die CDU ruiniert: „Wir schaffen das!" Nehmen wir die Umfrage von NiedersachsenMetall vom 25. Januar 2025. Hauptgeschäftsführer Schmidt spricht von einem dramatischen Abschwung: „Teile unserer Industrie befinden sich im freien Fall." Wer ist denn dafür und auch für die Probleme der Glasindustrie verantwortlich? Ein Kinderbuchhilfsautor, der nicht einmal das erste Semester BWL/VWL nachvollziehen kann, und die, die diesem Herrn jubelnd folgen. Liebe CDU, wenn Ihr Bundesvorsitzender Merz dann einen Koalitionsvertrag mit Annalena Baerbock und Robert Habeck unterschreibt, werden die meisten von Ihnen klatschen. Gute Nacht, Deutschland! Gute Nacht, Niedersachsen! Gute Nacht, Glasindustrie! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Die Fachkräfte von morgen brauchen jetzt unsere bestmögliche Unterstützung - berufliche Orientierung an niedersächsischen Schulen ausbauen und weiterentwickeln!
Abgeordneten Nzume vom Bündnis 90/Die Grünen. Eine Restredezeit von knapp 30 Sekunden. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. Die 30 Sekunden sollten reichen. Ich wollte nur noch einmal darstellen, dass wir immer eine Zusammenarbeit mit der demokratischen Opposition angeboten haben und auch jetzt auf eine konstruktive Zusammenarbeit und Diskussion im Ausschuss hoffen. Aber mit Demokratiefeinden werden wir nicht zusammenarbeiten - weder heute noch in Zukunft! Danke schön.
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Wir treten in die Beratung ein. Herr Bothe von der AfD hat das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut - das gilt für viele Dinge im Leben, aber ganz bestimmt nicht für die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen. Warum hat die AfD-Fraktion diesen Antrag und dazu noch einen Änderungsantrag gestellt? Die latente Untergrabung der Asylpolitik durch erstens linke Netzwerke wie dem Flüchtlingsrat, zweitens die Grünen-Partei sowie andere Organisationen aus der linksextremen Szene verlangen, beim Thema „Bezahlkarte für Asylbewerber" hellwach zu sein. Was war in Bayern passiert? Wir haben es ja alle mitbekommen: Asylbewerber tauschten Gutscheine, welche sie in Supermärkten mit der Bezahlkarte erworben haben, gegen Bargeld in Grünen-Parteibüros um. So weit, so schlimm! Und in Niedersachsen? In Hannover unterstützt der grüne Oberbürgermeister Belit Onay gleichermaßen unverblümt wie unverschämt die Umgehung der Bargeldobergrenze der Bezahlkarte. Er freut sich dabei, Herr Bajus, über die sogenannte „aktive und solidarische Zivilgesellschaft", die sich hier als kriminelle Vereinigung enttarnt und den Rechtsstaat organisiert unterläuft. Und dafür steht auch Ihre Partei. Und was tut die Landesregierung? Sie sieht dem geplanten landesweiten Vernetzungstreffen für Umtauschinitiativen tatenlos zu. Herr Bothe! Überlegen Sie bitte, was Sie eben gesagt haben! Ich bitte Sie, das zurückzunehmen und sich zu entschuldigen. Nein. Die grüne Partei untergräbt den Rechtsstaat, vor allen Dingen hier in Niedersachsen, zum Thema Bezahlkarte. Ich komme gleich noch dazu und werde das auch noch unterlegen. Moment! Wir bitten - Herr Bothe, ich habe Ihnen das Mikrofon abgestellt. Ich bitte jetzt erst einmal um Ruhe. Wir werden einen Ordnungsruf dafür erteilen, weil Sie es nicht zurückgenommen haben. Ich bitte jetzt um Ruhe! „Kriminelle Vereinigung" hat er gesagt. Dafür habe ich den Ordnungsruf erteilt. Ich habe ihn gebeten, sich zu entschuldigen. Das hat er nicht gemacht, und darum machen wir das. - Ja, natürlich ist das seine Entscheidung. Jetzt bitte ich um Ruhe, damit Herr Bothe fortfahren kann. - Herr Watermann! Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich würde meinen Vorwurf auch gerne begründen. Die Landesregierung schaut einem landesweiten Vernetzungstreffen für Umtauschaktionen tatenlos zu. Wir haben es im Ausschuss gehört. Aber es waren die Beschlüsse der MPK, dieses Ministerpräsidenten und dieser Landesregierung, die die Bargeldobergrenze auf 50 Euro festlegten. Hieran muss sich die Politik halten. Man kann Gesetze und Regelungen kritisieren. Das tun wir auch. Aber der Respekt vor dem Rechtsstaat gebietet es, rechtliche Regelungen einzuhalten, anstatt diese zu unterlaufen. Ich darf einmal daran erinnern: Nach unseren kritischen Fragen im Ausschuss sicherte man zunächst zu, den Missbrauch durch weitreichende Einschränkungen zu verhindern. Aber jetzt heißt es plötzlich, dass aus angeblich technischen Gründen es nicht verhindert werden könne, dass mit den Bezahlkarten Gutscheine gekauft werden. Herr Bothe, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Schröder-Köpf zu? Nein. - Nein, ich habe davor keine Angst. Sie kann ja eine Kurzintervention machen. - Ich habe keine Angst. - Nein! - Kann ich jetzt, Frau Präsidentin? Die Uhr läuft weiter. Ich werde hier die ganze Zeit unterbrochen. Vielleicht sollten Sie einen Moment anhalten! Dann hätte ich das auch unterbrochen. Aber Sie reden ja weiter. Ich hatte Ihnen noch gar nicht das Wort erteilt. - Ich bitte also um Ruhe. Und, Herr Bothe, Sie können dann weiterreden. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich kann Sie beruhigen, Frau Schröder-Köpf, ich habe ganz bestimmt keine Angst vor Ihnen. Sie können gerne mit einer Kurzintervention reingehen. Jetzt heißt es plötzlich, dass es aus technischen Gründen nicht verhindert werden kann, dass mit dieser Bezahlkarte Gutscheine gekauft werden. Welche Überraschung! Somit ist es einigermaßen klar, dass die Bargeldobergrenze von Rot-Grün nie gewollt und allenfalls vorgetäuschter Aktionismus im Vorfeld von Wahlen war. Das ist doch die Wahrheit, meine Damen und Herren! Daher muss der Niedersächsische Landtag reagieren und aus den bayrischen und niedersächsischen Untergrabungsversuchen der Asylindustrie klare Schlüsse ziehen. Die mafiöse Vorgehensweise insbesondere in einigen Büros der Grünen in Bayern als Vorbild auch für niedersächsische rechtsstaatliche Sabotageversuche gilt es abzulehnen. Unser Antrag löst die Probleme im Zusammenhang mit der Einführung der Bezahlkarte. Wir bitten daher um Zustimmung. Vielen Dank. Es gibt auf die Rede von Herrn Bothe eine Kurzintervention von Frau Schröder-Köpf.
und Herren! Ich bedanke mich sehr herzlich bei den beiden Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für diesen Antrag, der deutlich macht, dass der Niedersächsische Landtag zu Olympia in Deutschland steht und Niedersachsen hoffentlich auch ein Standort für die Olympischen Spiele 2040 sein wird. Das ist ein ganz wichtiges Zeichen. Ich bin schon sehr irritiert, liebe Kollegen von der Union, wie man einen solchen Antrag so schlechtreden kann und sich im Grunde so in dieser Oppositionsrolle verfangen hat, dass man alles miteinander mischt, was man schon immer mal sagen wollte, was aber überhaupt nichts mit Olympia zu tun hat. Das ist sehr, sehr merkwürdig. Was ist denn los bei Ihnen? Kann man mit Ihnen nicht mehr vernünftig über das Thema Olympia und Sport miteinander diskutieren, ohne dass Sie solche Reden halten? Ich bin darüber wirklich sehr irritiert. Frau Behrens, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Marzischewski-Drewes zu? Nein. Wir sind übrigens das einzige Bundesland, das eine feste Förderung für den Sport rechtlich im Gesetz verankert hat. Das hat kein anderes Bundesland. Wir haben ein ordentliches Sportstätten-Sanierungsprogramm in der letzten Legislatur mit Ihnen auf den Weg gebracht. In dieser Legislatur machen wir es weiter mit Jahresschritten. Wo ist also das Problem? Das Thema Olympia 2040 ist eine Ziellinie, die wir miteinander erreichen wollen. Sie wissen, wenn Sie Mathematik können: Es sind noch 14 Jahre bis Olympia 2040. Natürlich ist mit Olympia auch immer ein Sportentwicklungsprogramm verbunden, von dem alle, die Standorte haben, profitieren. Warum wollen alle Olympia-Standort werden? Weil sie ihre Sportstätten damit auf Vordermann bringen wollen. Diese Perspektive ist bei Ihnen offensichtlich gar nicht verankert. Ich kann Ihnen sagen: Ich freue mich über diesen Antrag. Ich habe mich bereits im September vergangenen Jahres schriftlich gegenüber dem DOSB geäußert. Wir sind in ständigen Gesprächen. Natürlich wird Niedersachsen auch ein Teil dieser Bewerbung sein. Der Bewerbungsprozess beginnt jetzt. Das wird gerade erarbeitet. Ich glaube, der eine oder andere von Ihnen hat noch nicht bemerkt, dass es ein anderes Konzept sein wird, als wir Olympia in den vergangenen Jahren typischerweise ausgerichtet haben. Das wird ein sehr breites Konzept sein, bereit, um alle Sportstätten einzubinden, bereit, um alle Menschen einzubinden, auch was das inhaltliche Programm angeht. Die Bundesregierung hat die Mittel dafür zur Verfügung gestellt. Dafür herzlichen Dank! Der DOSB, die Sportverbände und die Länder beginnen jetzt mit der Ausformulierung dieses Konzeptes. Und dann lassen Sie uns die Daumen drücken, dass wir für Deutschland den Zuschlag bekommen! Denn das ist unser Kampfauftrag. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesundheit unserer Bevölkerung braucht länderübergreifende Zusammenarbeit und keine Kleinstaaterei. Frau Kollegin Retzlaff hat es gerade schon angesprochen: Es ist gerade erst fünf Jahre her, dass „Patient Nr. 1" der Covid‑19-Pandemie festgestellt worden ist, damals am 28. Januar 2020, und danach eine beispiellose Entwicklung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland eingesetzt hat, unter anderem durch den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst mit einem ganz großen Fokus darauf, auf der einen Seite Personal aufzubauen, auf der anderen Seite aber auch die Digitalisierung nach vorne zu bringen, neue Methoden zu erforschen und vor allem auch anzuwenden. Gerade bei diesen Aufgaben hat die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen eine Schlüsselrolle. Darüber hinaus ist die Akademie aber beispielsweise auch Projektbüro und betreibt so angewandte Forschung im Bereich digitale Tools und auch für die Integration neuer Hilfsmittel in die öffentliche Gesundheitsversorgung. Und hier besteht eben eine beispiellose Verknüpfung zwischen der Theorie mit den rund 500 nebenamtlichen und hauptamtlichen Dozentinnen und Dozenten und der Praxis. Es wurde eben schon erwähnt: rund 20 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Jahr, davon mittlerweile ein Viertel auch online über Webinare. Die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen hat damit sowohl im Bereich der Qualität als auch im Bereich der Flexibilität den Lackmustest bestanden, aber darüber hinaus eben auch in ganz hervorragender Art und Weise die Kontinuität gewährleistet, die wir im öffentlichen Gesundheitswesen brauchen. Diese Kontinuität ist eben nicht erst seit 1971, also in der rund fünfzigjährigen Geschichte, bis heute zu verzeichnen, sondern die Kontinuität reicht schon viel weiter zurück. Die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen hat ihre Wurzeln in der Westdeutschen Sozialhygienischen Akademie, die bereits 1920 gegründet worden ist. Das möchte ich an dieser Stelle auch erwähnen: Der damalige Leiter der Akademie, der österreichische Arzt Ludwig Teleky, war nicht nur ein großer Pionier im Bereich der Sozialmedizin, sondern auch jüdischer Herkunft. Deswegen wurde er im Jahr 1933 mit einem Berufsverbot belegt, und in dessen Folge wurde die Akademie 1933 geschlossen. Warum, mag der ein oder andere fragen, ist die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen also in Düsseldorf beheimatet? Zum einen eben aufgrund der historischen Wurzeln dieser Akademie - und gerade dessen sollten wir uns immer wieder bewusstwerden; das ist für uns eine besondere Verantwortung und zum anderen wegen der Dezentralität und der Zentralität. Für uns als Niedersachsen gibt es, bei den vielen beteiligten Partnerländern, in Düsseldorf immer noch eine gute Erreichbarkeit. Wegen der mittlerweile vielen digitalen Angebote Frau Retzlaff hat das eben schon angesprochen ist die Akademie für alle Menschen, die dort eine Fortbildung machen möchten, auch online sehr gut erreichbar. Und zum Dritten ist es natürlich ganz wichtig und wesentlich für uns, dass die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen durch die Anbindung in Düsseldorf dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium unterliegt und damit Karl-Josef Laumann - ein Garant für Stabilität und Pragmatismus. Und dann ist mir auch von nichts bange. Herzlichen Dank.