Alexander Saade
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
im Ziel wollen wir genau das Gleiche. Über den Weg müssen wir vielleicht noch einmal genauer diskutieren. Sie reagieren jedenfalls in Ihrem Antrag nicht auf das spanische Modell. Sie haben das gerade ausgeführt, aber Sie gehen nicht wirklich darauf ein, dass wir da eine Querverbindung haben. Warum das so ist, weiß ich nicht. Das ist jedenfalls der zentrale Mangel in Ihrem Antrag, - Entschuldigung, in Ihrem Gesetzentwurf! dass es keinen Querverweis zum Gewaltschutzgesetz gibt. Sie haben es eben schon gesagt: Eine erste Maßnahme erfolgt nach NPOG, dass die Polizei vielleicht jemanden direkt des Ortes verweisen kann. Dann geht es an den Richter, der dann gegebenenfalls nach dem Gewaltschutzgesetz weitere Maßnahmen beschließt, zum Beispiel Annäherungsverbot, Kontaktverbot, Wohnungszuweisung, dass der Täter, die Täterin die Wohnung nicht mehr benutzen darf. Genau das sind die Maßnahmen, die dann auch längerfristig greifen. Aber da fehlt die Verbindung wiederum zum NPOG. Warum ist das so wichtig? Sie haben das eben schon erwähnt: Studien und die Praxis zeigen, dass sich Täter trotz gerichtlicher Anordnung nicht an selbige halten. Eine wirksame elektronische Aufenthaltsüberwachung muss aber genau solche Situationen umfassen, damit man eine passende Schutzkette hat. Indem Ihr Gesetzentwurf diesen Bereich ignoriert, bleibt er lückenhaft und gefährdet damit die Sicherheit der Opfer. Das kann natürlich auch lebensgefährlich sein. Meine Damen und Herren, häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wir brauchen durchdachte und umfassende Lösungen. Ihr Gesetzentwurf greift ein ganz wichtiges Thema auf, bleibt aber in der Umsetzung weit hinter den Anforderungen der heutigen Zeit zurück. Wir können die rechtlichen Verstöße nicht nur isoliert betrachten, sondern wir müssen sie in ein Gesamtsystem aus Prävention, Überwachung und Gefahrenabwehr einbetten. Dafür brauchen wir einen klaren, umfassenden und modernen Rahmen, der sowohl den Schutz der Opfer als auch die Durchsetzbarkeit der eigentlichen Maßnahmen sicherstellt. Die Kombination aus Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes und polizeirechtlichen Aufenthaltsüberwachungsmöglichkeiten ist entscheidend, um eine effektive Schutzkette zu gewährleisten. Genau darauf zielt unser Entschließungsantrag ab. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns keine halben Sachen machen, lassen Sie uns gerne gemeinsam daran arbeiten, häusliche Gewalt entschlossen zu bekämpfen! Statt Schaufensteranträgen brauchen wir Maßnahmen, die tatsächlich wirken, und Gesetze, die halten, was sie versprechen. Ich lade Sie aber gerne ein: Beteiligen Sie sich weiter an den Beratungen zu unserem Entschließungsantrag! Dann kommen wir dem gemeinsamen Ziel, häusliche Gewalt zu bekämpfen, schnell näher. Vielen Dank. Herr Saade, auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention
