Djenabou Diallo Hartmann
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ja, wenn wir schon bei der Wahrheit bleiben wollen, dann würde ich dafür plädieren, dass Sie Herrn Belit Onay nicht falsch zitieren mit dem, was Sie hier geäußert haben. Das kann jede/jeder in dem Interview nachlesen. Ich würde an dieser Stelle, weil ich gerade wirklich sehr zitterig bin, noch mal bekräftigen, dass ich es als Skandal erachte, dass Sie als Unionsfraktion heute mit Hilfe der Stimmen der Faschisten verfassungswidrige Gesetze ‑ Frau Hartmann! - Moment! Jetzt ist hier erst mal Ruhe! Und Sie als Präsidiumsmitglied bitte ich, neutral zu sein! Ich erteile auch Frau Hartmann einen Ordnungsruf. Bedenken Sie Ihre Wortwahl! Und jetzt fahren Sie bitte fort! Verzeihung, Frau Präsidentin! Für uns Grüne ging es bei der Diskussion über die Bezahlkarte vor allem um drei Aspekte: darum, den Alltag der Geflüchteten und ihre Einkäufe zu erleichtern, Einschränkungen und damit Diskriminierung zu verhindern, außerdem Kostenersparnis und Abbau von Bürokratie in den Kommunen zu erreichen. Die Karte mit Restriktionen zu verbinden, um so vermeintlich Zuwanderung zu reduzieren, geht auf die CDU/CSU, die FDP sowie auf einen Beschluss von der MinisterpräsidentinInnenkonferenz zurück. Nun wurde sie nach langen Diskussionen eingeführt. So gilt der Betrag von 50 Euro in Niedersachsen angesichts bisheriger Gerichtsbeschlüsse als Richtwert. Die Kommunen haben nach Ermessen zu entscheiden, ob der Betrag im Einzelfall zu erhöhen ist, um örtliche Begebenheiten oder besondere Bedürfnisse der EmpfängerInnen zum Beispiel für Schwangere zu berücksichtigen - was mehr als richtig ist, wie ich finde. Viele von denen, die die Bezahlkarte unbedingt wollten, argumentieren heute noch mit dem angeblich reduzierten Verwaltungsaufwand. Etliche Gerichtsurteile halten aber klar fest, dass es eine starre Bargeldobergrenze in Höhe von 50 Euro monatlich für Menschen in bestimmten Lebenssituationen nicht geben darf. Viele Personengruppen haben erwiesenermaßen mehr Bedarfe, und sie benötigen mehr als nur 50 Euro Bargeld, was ich bereits vorhin erwähnt habe. Dafür wird es ganz bestimmt auch in Niedersachsen viele Einzelfallentscheidungen zu individuellen Mehrbedarfen von Geflüchteten geben. Spätestens dann kann und darf aus meiner Sicht niemand mehr von einem reduzierten Verwaltungsaufwand in den Kommunen sprechen. Und die Bezahlkarte wird sich dann aus meiner Sicht endgültig als reine Symbolpolitik und als ohne großen Nutzen erweisen. Die Bezahlkarte schafft in ihrer heutigen Form nur Hürden und bürokratischen Aufwand. Das ist nicht das, was die Kommunen benötigen, denn sie brauchen mehr Ressourcen, um bessere Integration und Teilhabe der Geflüchteten herbeizuführen. Die Erfahrungen mit der SocialCard in Hannover zeigen doch, dass das Leben der Geflüchteten erleichtert werden kann, und Verwaltungserleichterung dabei auch durch die Digitalisierung herbeigeführt werden kann. Das erachte ich für einen mehr als vernünftigen Weg. Was die AfD hier fordert, ist das Gegenteil dessen. Und daher ist es für uns glasklar, dass unser Kompass auf Integration und Teilhabe steht, und davon weichen wir definitiv nicht ab. Vielen Dank. Danke, Frau Hartmann. -
