Evrim Camuz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Erst letzte Woche Donnerstag hatten wir im Innenausschuss die Anhörung zu dem Entschließungsantrag zur Anordnung einer Fußfessel den wir gemeinsam im November eingebracht haben, und dann lese ich die Hot News: CDU fordert die Anordnung der Fußfessel. Ich dachte: Was ist Neues dabei? Wir haben diesen Antrag doch schon längst eingebracht. Wieso bringt die CDU jetzt diesen Gesetzentwurf ein? - Es ist Wahlkampf! Es sind Wahlkampfzeiten, und man hat gemerkt: Mit diesem Antrag punkten wir. Die Anhörung und die Unterrichtung durch die Landesregierung haben gezeigt, dass es genau das Richtige ist, jetzt die Fußfessel einzufordern. Das haben Sie in letzter Sekunde noch gemerkt, und deswegen kommt jetzt der Gesetzentwurf. Ich finde, das ist total durchschaubar. Vor dem 25. November hat Ihr Parteivorsitzender, Herr Merz, ein Video hochgeladen, in dem er sagt: Wir müssen häusliche Gewalt verurteilen, das kann so nicht weitergehen. - Auf solche Parolen, auf solche Reden hatte ich keine Lust. Und genau deswegen haben wir gemeinsam mit den Sozialdemokraten und in enger Abstimmung mit der Innenministerin und der Justizministerin diesen Entschließungsantrag eingebracht, weil wir das nicht auf sich beruhen lassen wollen, weil wir handeln wollen. - Ich kenne den Unterschied zwischen einem Gesetz und einem Entschließungsantrag. Ich kenne auch den Unterschied zwischen einem guten und einem schlechten Gesetz - und Ihr Gesetzentwurf ist ein schlechter Gesetzentwurf! Hingegen wird unser Gesetzentwurf, der Gesetzentwurf der Innenministerin und der Landesregierung, den Anforderungen des spanischen Modells wirklich entsprechen. Wir wollen das haben wir in der Anhörung immer wieder gehört nicht nur überwachen, ob sich der Täter der Wohnung des Opfers annähert, sondern wir wollen, dass er sich effektiv Deswegen ist § 17 a dogmatisch der falsche Ort. § 17 c wäre der richtige Paragraf gewesen. - Leider nicht. Ihren Gesetzentwurf können Sie auch noch einmal lesen! Zeit genug ist dafür ja noch. Er ist eine schlechte Kopie aus Hessen. Ich freue mich auf den aktuellen Gesetzentwurf, den wir zeitnah gemeinsam diskutieren werden. Es wird immer gesagt: Jetzt macht doch mal! Ich habe gerade noch einmal geguckt: Sie haben von 2003 bis 2013 den Innenminister gestellt, der bei Ihnen in der ersten Reihe sitzt. Wann, verdammt noch mal, war die Fußfessel im Kontext häuslicher Gewalt jemals Thema hier? Das kam in den Gesetzesberatungen nicht vor. Es ging immer nur um Terroristen. Es ging nie um häusliche Gewalt. Machen Sie hier nicht so viel Stress, sondern warten Sie! Der Gesetzentwurf kommt. - Ich weiß, es trifft Sie. Wir reden immer über Terroristen, und natürlich müssen wir das Thema Terrorismus auch angehen. Aber wie häufig habe ich in der Innenstadt der Landeshauptstadt Terroristen getroffen? Ich weiß es nicht. Aber ich muss nur einmal die Straße entlanggehen, und ich kann mir, statistisch gesehen, sicher sein, dass ich Täter häuslicher Gewalt sehe. Es ist an der Zeit, dass wir eine Fußfessel anordnen und Opfer endlich wirklich schützen. Frauen werden leider auch außerhalb der eigenen vier Wände ermordet. Deswegen greift Ihr Gesetzentwurf viel zu kurz. Sie haben leider nicht sehr gut zugehört. Das bedaure ich, weil die Anhörung genau das gezeigt hat. Wir haben es gehört, und die Niederschrift liegt vor. Anscheinend haben Sie nicht zugehört. Wie bewerte ich Ihren Antrag? Den Zusatz mit dem Telefon finde ich ganz gut. Den kann man aufnehmen, und den werden wir, glaube ich, auch aufnehmen. Der Täter sollte ein Telefon haben, um jederzeit kontaktiert werden zu können. Es ist nicht so, dass Täter mit einer Fußfessel kein Telefon hätten. Zur Klarstellung: Natürlich wird in § 17 c, wo wir die Regelung verorten wollen, geregelt werden, dass die Fußfessel von einem Richter angeordnet wird. Denn das ist natürlich eine einschränkende Maßnahme. Es geht um Zivilrecht und um Gefahrenabwehrrecht. Der Beitrag von Herrn Fischer war sehr erhellend, das fand ich wichtig. Wir werden nicht länger warten. Mein letzter Punkt: Mich hat sehr mitgenommen, dass Ihr Spitzenkandidat, Ihr Bundesvorsitzender, heute Morgen das Gewaltschutzgesetz des Bundes abgelehnt hat. Es wäre eine Chance gewesen, wirklich etwas für Opfer häuslicher Gewalt zu tun. Sie haben sich bewusst entschieden, das nicht zu tun. Erzählen Sie mir nicht, dass das kein wahltaktisches Kalkül ist! Darauf gehen wir nicht ein. Daher werden wir pragmatisch weiterhin daran arbeiten. Vielen Dank. Frau Camuz, auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention
