Olaf Lies
Sozialwohnungsmangel bringt Familien in Wohnungsnot - was bewirkt die Landeswohnungsgesellschaft?
Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Olaf Lies. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, uns allen ist klar wir haben das gestern intensiv diskutiert: Wir erleben nun im dritten Jahr einen starken Einbruch in der Bau- und Immobilienwirtschaft, der uns umtreibt. Der Neubau ist stark zum Erliegen gekommen. Der Anstieg der Kosten für Wohnen und damit für die Lebenshaltung ist inzwischen für viele eine extreme Herausforderung und damit auch eine gesellschaftliche Herausforderung. Wir haben in Niedersachsen eine Vielzahl an Maßnahmen auf den Weg gebracht, um mitzuhelfen, diese Herausforderungen zu meistern. Das ist die erste Kernbotschaft. Es ist nicht eine Lösung, die hilft, sondern es geht um eine Summe an Maßnahmen. Ich will ein paar davon nennen, die ich in Teilen gestern auch schon beschrieben habe. Das Erste ist: Wir müssen runter mit den Preisen beim Bauen. Das ist das Thema Bauordnung, ein mutiges Paket, mit dem es geht, im Bestand weiteren Wohnraum zu schaffen, ohne dies über zusätzliche Auflagen, die man hat, zu sehr zu verteuern. Da ist aber auch die Frage des Gebäudetyps E. Es muss möglich sein, Wohnraum zu einem Preis zu schaffen, der auch wieder Mieten möglich macht, die Menschen sich leisten können. Ziel müsste sein, Richtung 10 Euro zu kommen, und dann müsste der Rest über die soziale Wohnraumförderung abgefedert werden. Aber es wird auch um das CO2-Kostenaufteilungsgesetz gehen und darum, dafür zu sorgen, dass wir Klimaziele erreichen und zwar mit aller Konsequenz, aber dadurch nicht das Bauen verteuern, sondern durch grüne Wärme, durch kommunale Wärmeplanung dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Das Zweite ist: Wir haben kurz vor Weihnachten im Kabinett beschlossen, statt der bisher 18 nun 57 Kommunen die Möglichkeit zu geben, vom Baulandmodernisierungsgesetz Gebrauch zu machen. Also, das Vorkaufsrecht der Kommunen wird vereinfacht, und die Abweichung von B-Plänen wird möglich. Damit soll die Schaffung von Bauland erleichtert werden, um auch bei den Baulandpreisen den Markt zu entlasten. In der gleichen Sitzung haben wir als Punkt 3 die Mietpreisbremse bei Neuvermietung und die Kappungsgrenze bei Erhöhungen bei Altmietverträgen auf denselben Kreis der Kommunen ausgeweitet. Ich will dazu sagen weil das immer wieder vermischt wird: Das gilt nicht für Neubauten ab 2014 und auch nicht für Wohnungen, die grundlegend saniert wurden. Es geht darum, dass Menschen nicht immer mehr Miete im Bestand zahlen, weil über die Nachfrage immer höhere Mietpreise zu erzielen sind. Wir haben eine zentrale Säule, das ist die Wohnraumförderung. Die Zahlen für 2024 ich habe sie gestern genannt: Es sind etwa 2 340 Wohnungen, die gefördert werden, und 357 Millionen Euro, die dafür bewilligt werden. Zum Ende des letzten Jahres lagen für dieses Jahr schon 800 Anträge für weitere Wohnungen vor. Ich bin der noch amtierenden Bundesregierung sehr dankbar. Sie hat die Mittel noch mal aufgestockt: von 3,15 Milliarden auf 3,5 Milliarden Euro. Das schafft die Möglichkeit, mehr sozialen Wohnraum zu fördern. Warum ist das ganz interessant? In den vergangenen Jahren war es schwierig, die soziale Wohnraumförderung überhaupt bei den Unternehmen einzubringen, weil alle eher renditeorientiert investiert haben, also eher auf die Rendite und höhere Mieten gesetzt haben. Wir sehen jetzt, dass das Interesse groß ist, die soziale Wohnraumförderung zu nutzen, und wir natürlich mit den höheren Mitteln, die wir vom Bund bekommen, sicher sind, auch entsprechend mehr finanzieren zu können. Ich will aber auch sagen, dass wir dort, wo die sozialen Wohnungen aus der Bindung fallen das muss man immer wieder dazu sagen, nicht zwingend einen exorbitanten Preisanstieg haben, sondern in der Regel sind es kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften, die das Ganze mit einer extrem hohen Verantwortung wahrnehmen und in der Regel dafür sorgen, dass die Mietpreise wir sehen das an vielen Beispielen auf einem stabilen Niveau bleiben. Das befreit uns nicht von der Schaffung neuen Wohnraums, aber das sichert bezahlbaren Wohnraum. Wir sind jetzt in einer Phase, in der wir vor allen Dingen in den vergangenen Jahren, nämlich in den letzten zwölf Jahren zu einer Halbierung der Zahl der Sozialwohnungen gekommen sind. Das liegt daran, dass man sich in den 90er-Jahren zwar darüber klar war, dass der Staat eine Verantwortung hat und sozial geförderten Wohnraum schaffen muss, wir es aber leider in den Jahren danach erlebt haben, dass sich der Staat dieser Verantwortung entzogen hat und der Wohnraum in den Jahren danach nicht mehr geschaffen worden ist. Das ändern wir gerade. Wir überlegen gemeinsam mit der kommunalen Wohnungswirtschaft, mit dem Verband der Wohnungswirtschaft: Was können wir weiter ergänzen, weiter verbessern, um die Möglichkeit zu eröffnen, dass weiter in Wohnraum investiert wird? Das gilt übrigens auch für private Investoren, für die das inzwischen wieder - trotz geringer Rendite, aber mit langer Sicherheit der Einnahmen - ein Instrument ist. Wir haben danach das Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz auf der Tagesordnung, mit dem wir die Einkommensgrenzen für die Wohnraumförderung noch mal anpassen. Die Lohnentwicklung und Inflation, die wir haben, zeigen, dass dort ebenfalls dringender Handlungsbedarf ist. Bei der Eigentumsförderung verfolgen wir das Ziel, wieder dafür zu sorgen, dass sich Menschen wieder Eigentum leisten können. Wir fragen nicht: „Das eine oder das andere?", sondern beides ist notwendig. Dort haben wir aber sicherlich noch Verbesserungsbedarf, übrigens auch in der Frage, welche finanziellen Mittel uns in der Wohnraumförderung für beides - für die Wohnraumförderung für den Mietwohnungsbau auf der einen Seite und für Eigentum auf der anderen Seite zur Verfügung stehen. Das werden wir gemeinsam diskutieren müssen. An dieser Stelle möchte ich der NBank danken. Sie hat eine extrem hilfreiche Kampagne unter dem Titel „Investition mit Haltung" geführt, die sehr dazu beigetragen hat, Aufklärung über die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau zu leisten. Die NBank ist ein starker Partner - das will ich noch mal sagen. Auch in den schwierigen Zeiten, die die NBank in der Abwicklung der Corona-Hilfen erlebt hat, ist sie immer in der Lage gewesen, dabei zu unterstützen, dass soziale Wohnraumförderung vorangebracht wird. Da gilt der große Dank den vielen Kolleginnen und Kollegen, die dort tolle Arbeit leisten. Wir haben aber nicht nur die Objektförderung das Schaffen von neuem Wohnraum, sondern auch die Subjektförderung - auch wenn das nicht schön klingt. Dahinter verbirgt sich die Förderung des Einzelnen. Die amtierende Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass es zu einer deutlichen Verbesserung kommt. Ich habe es gestern schon gesagt: Statt 150 Millionen Euro vor der Reform des Wohngeldes sind es 500 Millionen Euro, die direkt den Menschen zugutekommen, die in schwierigen Einkommensverhältnissen einen großen Anteil ihres Einkommens für Miete aufwenden müssen. Denen helfen wir ganz gezielt. Ein großer Dank gilt der Bundesregierung, wie ich finde, die in schwierigen Zeiten schnell gehandelt hat, um Menschen in unserem Land zu entlasten. Die Unternehmen sagen, es ist schwer zu investieren. Das war der Grund, warum die Landeswohnungsgesellschaft gegründet worden ist. Gelingt es uns, Projekte, die zurzeit nicht realisierbar sind, zu realisieren? Und gelingt uns dies mittelfristig? Weil: Es bedarf einer entsprechenden Planung auf öffentlichem Grund, auf Eigentumsflächen des Landes - da sind wir in Gesprächen, neue Projekte Quartiere zu planen und zu entwickeln. Die Maßgabe ist, dass wir das immer dann machen, wenn es nicht jemand vor Ort macht. Wenn das eine kommunale Wohnungsgesellschaft, eine Genossenschaft macht, dann gibt es keinen Grund, dass wir aktiv werden. Aber wir erleben gerade eine Vielzahl an Projekten, die uns genannt worden sind, die alle nicht realisiert werden. Wir hoffen, dass wir wenigstens einen Teil davon im Rahmen der Möglichkeiten realisieren können, um auch dort Wohnraum zu schaffen. Noch mal: Das ist ein Baustein, der dazu beiträgt, dieser Situation gerecht zu werden - und nicht der alleinige. In Kürze werden die ersten Kaufverträge unterzeichnet. Wie ich gestern bereits sagte: etwa 185 Wohnungen. Da kann man es jetzt präzise sagen: Darunter handelt es sich bei 150 Wohnungen um geförderten Wohnraum. Ansonsten ist das für die weiteren Projekte, also die 700 Wohnungen mit Ziel 2025 und die 800 Wohnungen mit Ziel 2026, schwer vorherzusagen, weil es davon abhängt, welche Projekte genommen werden und wie hoch die Forderungen in den Kommunen sind. In der Regel geben sie eine Quote vor. Insofern muss man das für jedes Projekt einzeln im Detail klären und bewerten. Zudem haben wir die Herausforderung, dass in vielen Bereichen die Frage der Sanierung eine große Rolle spielt. Das ist eines der großen Probleme, vor denen die Wohnungsgesellschaften stehen. In der Regel verfolgen sie nicht nur das Ziel, neu zu bauen, sondern sie haben auch einen Bestand. Sie müssen den Bestand sanieren, und sie stehen dort vor großen Herausforderungen. An dieser Stelle bin ich den Kommunen sehr dankbar, dass sie mit der kommunalen Wärmeplanung eine gute Grundlage bieten, um zu sehen, was über die kommunale Wärmeplanung gelöst werden kann. Aber wir wissen auch, dass wir daran arbeiten müssen, dass die Umrüstung zügiger geht. Ich will ein Beispiel nennen: In der Novelle der Bauordnung haben wir dafür gesorgt, dass sozusagen Wärmecontainer also Einheiten, die nicht in die Gebäude integriert werden müssen, was bei einer neuen Heizungstechnik auch schwierig ist in die Freiflächen vor den Gebäuden gestellt werden können. Wir haben den Vorschlag für die nächste Novelle der NBauO, das auf die großen Gebäude auszuweiten. Das schafft eine erhebliche Kostenreduktion. Wer sieht, welcher Aufwand es ist, im Geschosswohnungsbau neue Technologien in ein bestehendes Gebäude einzubringen, der sieht auch, dass es eine gute Lösung ist, wenn man sie nicht in das Gebäude integriert, sondern sie am Gebäude realisiert. Da sind wir wieder gefragt: Das muss einfach sein, das muss frei von zusätzlichen Genehmigungen sein, damit die Wärmewende am Ende nicht noch durch bürokratische Hürden belastet wird. Zu den von Ihnen gestellten Fragen: Zur Frage 1: Die Politik der Landesregierung unterscheidet sich im Ziel nicht von der Politik der amtierenden Bundesregierung. Das kann man, glaube ich, eindeutig sagen. Denn wir haben das gemeinsame Ziel, dafür zu sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum entsteht. Wir wissen alle, dass die genannten 400 000 Wohnungen nicht erreicht wurden. Die Zahl zu benennen war ehrlich, und das zu präsentierende Ergebnis ist leider die Realität. Es hilft jetzt nichts, zu sagen: Wir haben die Ziele nicht erreicht. - Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass es besser wird. Das Gleiche gilt für die Wärmewende, die wir brauchen. Denn wir wissen alle: Wenn wir nichts verändern, dann wird die „zweite Miete" die Wärmekosten, die im Moment etwas geringer ist, weil die Gaspreise geringer sind, in Zukunft erheblich steigen. Wir haben also gerade beim Thema Wärmewende eine große Herausforderung vor uns. Wir beschäftigen uns mit dem Bund sehr intensiv mit der Frage, wie wir das lösen können. Ich habe vorhin in meinen Ausführungen schon auf die Maßgaben und finanziellen Möglichkeiten hingewiesen, um die Dekarbonisierung von Gebäuden auf den Weg zu bringen. Zusammen mit den übrigen Ländern hat Niedersachsen auf der Bauministerkonferenz im September 2024 beschlossen, der Dekarbonisierung von Gebäuden den Vorrang gegenüber Effizienzmaßnahmen bei der Sanierung einzuräumen. Es kommt am Ende nicht darauf an, die letzte Kilowattstunde zu sparen. Es kommt am Ende darauf an, die letzte Tonne oder das letzte Gramm CO2 zu vermeiden. Ich glaube, da müssen wir stärker hinkommen. Das würde die Kosten, die gerade im Sanierungsbereich gesenkt werden müssen, ganz erheblich senken. Die Bundesregierung und Bundesministerin Klara Geywitz haben eine ganz klare Haltung zu den zusätzlichen Sanierungsauflagen, die von der europäischen Seite gekommen sind: Wir können diese Belastungen, die auf Vermieterinnen und Vermieter oder auf Wohnungsbaugesellschaften zukommen sollen, nicht akzeptieren. Die Bundesregierung hat da ein ganz klares Bekenntnis abgegeben. In ähnlicher Weise hat sie in der Frage der Gebäudeeffizienz im Geschosswohnungsbau ganz klar den Standard EH 55 definiert. Ich glaube, die Bundesregierung und gerade auch die Bundesbauministerin haben sehr klar gemacht: Das erste Ziel ist bezahlbares Wohnen. Das sollte uns alle einen. Zur Frage 2: Wir haben ein klares Ziel. Natürlich wollen wir, dass die Landeswohnungsgesellschaft so viel bezahlbaren Wohnraum wie möglich schafft. Dazu gehört auch ein wesentlicher Teil geförderter Wohnraum. Ich will einmal sagen: Die Frage der Bezahlbarkeit des Wohnraums richtet sich natürlich nach der Einkommenssituation der Menschen. Deswegen habe ich vorhin das Thema Wohngeld angesprochen. Die Situation ist für jeden Menschen anders. Es gibt Menschen in dieser Region und in anderen Teilen Niedersachsens, die froh wären, wenn sie eine Wohnung für 9 oder 10 Euro pro Quadratmeter finden würden, weil sie sie bezahlen könnten; sie finden aber keine. Und es gibt einen anderen Teil der Gesellschaft, für den maximal 6,50 Euro möglich sind. Das ist ein breites Portfolio. Deswegen, glaube ich, müssen wir ein bisschen davon weggekommen, unter dem Begriff „bezahlbarer Wohnraum" ausschließlich sozial geförderten Wohnraum zu verstehen. Wir müssen dafür sorgen, dass sich Menschen in unserem Land Wohnraum leisten können. Wir diskutieren die Frage eines möglichen dritten Förderwegs. Wir müssen das breiter aufstellen. Zur Wahrheit gehört natürlich auch: Bei der Einkommensgrenzenerhöhung zeigt sich, dass die Einkommen nicht gleich stark gestiegen sind wie die Miethöhen. Die immer noch vorgesehenen 6,50 Euro sind einfach sehr weit von den Kosten eines Neubaus entfernt. Das werden wir uns gemeinsam angucken. Am Ende werden wir eine Kombination aus Objektförderung um günstigen Wohnraum zu schaffen und Subjektförderung um dem Einzelnen zu ermöglichen, diesen Wohnraum zu bezahlen brauchen. Das müssen wir zusammendenken und gemeinsam schaffen. Sie haben nach der Aufteilung des Wohnraums und nach großen Wohnungen gefragt. Alles das richtet sich natürlich nach den Projekten. Wir sichten jetzt Wohnungsprojekte und werden dann entscheiden, welche realisiert werden. Wir können dann auch sehr genau darstellen, in welchem Spektrum wir dafür sorgen, dass auch Drei- oder Vierzimmerwohnungen gerade für Familien entstehen. Sie haben vorhin in Ihrer Darstellung erwähnt, dass sehr viele kleinere Wohnungen entstanden sind. Das hat etwas mit dem demografischen Wandel zu tun. Die Wohnfläche pro Kopf ist deutlich gewachsen. Das ist eine Feststellung, überhaupt kein Vorwurf. Das liegt daran, dass immer mehr relativ große Wohnungen oder Häuser von nur einer Person oder wenigen Personen bewohnt werden. Die Menschen haben, ehrlich gesagt, gar keine Alternative. Keiner zieht aus, wenn er sein Quartier, seine Region verlassen muss, um in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Deswegen müssen gerade kleinere, bezahlbare, barrierefreie Wohnungen geschaffen werden. Das ermöglicht es den Menschen, die das wollen das ist ihre Entscheidung, aus einer größeren Wohnung oder einem Haus in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Diesen Aspekt muss man mitdenken. Der Wunsch nach und der Bedarf an kleineren, barrierefreien Wohnungen ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Ich glaube, dem sind wir schon ein ganzes Stück begegnet. Zur Frage 3: Tatsächlich sind die Energiekosten inzwischen ein großes Problem geworden, und zwar sowohl die Wärmekosten die Gaspreise als auch die Stromkosten. Die klare Position wesentlicher Teile des Landtages, aber auch der Landesregierung und von Teilen der Bundesregierung ist das schließt ein Stück weit an das an, was Christian Meyer als Energieminister vorhin gesagt hat: Wir brauchen den Ausbau der erneuerbaren Energien. Aber die Transformation hin zu den erneuerbaren Energien darf nicht zur Folge haben, dass der Strom teurer wird. Sie muss dafür sorgen, dass der Strom günstiger wird. Damit sind wir beim Thema Netzentgelte. Dazu gibt es eine klare Positionierung von Christian Meyer und mir, aber auch eine klare Positionierung ich habe es gestern gesagt der Wirtschaft in unserem Land: An dieses Thema müssen wir heran. Das würde elementar auch den Mieterinnen und Mietern, also den Bürgerinnen und Bürgern, zugutekommen. Das halte ich für einen ganz wichtigen und entscheidenden Weg. Ich will dazu sagen: Wir müssen deshalb auch die Wärmewende voranbringen. Wenn wir nicht an der Wärmewende arbeiten, sondern wie bisher weitermachen, dann wird die „zweite Miete" die Wärmekosten zur größten Belastung der Menschen. Wir brauchen also beides: bezahlbaren Wohnraum und bezahlbare Wärmeversorgung. Daran arbeiten Landes- und Bundesregierung gemeinsam. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister.
