Eike Holsten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Bange, es steht etwas von „Krankenhaus" im Titel dieses Antrages. Die knappen drei Minuten taugen aber nicht dazu, das KHVVG neu aufzumachen. Dieses Bundesgesetz hätte ganz sicher den Vermittlungsausschuss im Bundesrat dringend gebraucht. Welche verheerenden Auswirkungen diese Reform für unser Flächenland hat und wie man vielleicht doch noch das Schlimmste verhindern kann, wollen wir gerne im Zuge unseres Entschließungsantrags am Freitag hier beraten. Heute geht es um die Anpassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes im Zuge des KHVVG. Das ist ein kleiner Baustein, wie Sie richtigerweise sagen, Frau Kollegin Schüßler. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eher technischer Natur gewesen. Unter anderem ging es bei dieser Operation darum, die durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erforderlichen Änderungen vorzunehmen, um Leistungsgruppen und Fallmengen als Grundlage für die Krankenhausplanung festzulegen. Der Bundesgesetzgeber hat bei der Festlegung bewusst eine flexible Regelung vorgesehen. Nach § 6 a Abs. 1 Satz 2 KHG kann die zuständige Landesbehörde für eine Leistungsgruppe Planfallzahlen vorgeben, wobei es sich um eine Kannregelung handelt. Anderenfalls erfolgt nach § 37 KHG die Zuweisung von Vorhaltevolumina auf Basis von Istzahlen. Wie gesagt, das ist etwas technisch. Diese Kannregelung war im ursprünglichen Gesetzentwurf der Fraktionen von Rot-Grün aber leider nicht vorgesehen. Hingewiesen haben uns darauf im Verfahren die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund sowie der Niedersächsische Landkreistag. Wir als CDU-Fraktion haben wiederum für die notwendige Korrektur gesorgt. Auf unsere Initiative hin hat der Ausschuss die Forderung von NLT, NSGB und NKG dankenswerterweise aufgenommen, wonach Planfallzahlen nicht zwingend vorgegeben werden müssen und im Ermessen der zuständigen Landesbehörde liegen können. Dies schafft den Spielraum für alternative Ansätze, wie die Vergütung des Vorhaltebudgets anhand tatsächlicher Zahlen. Das ist die „Beinfreiheit", die auch Niedersachsen gegenüber dem Bundesgesetzgeber immer eingefordert hat, die dieser dann auch eingeräumt hat und die ohne unsere Anregung ohne Not hier im Gesetz weggefallen wäre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann sagen, dass es offenkundig besonders wichtig war, dass wir bei den Beratungen mit am Tisch saßen. Denn ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Fraktionen von SPD und Grünen sich den Umgang ihrer Regierung mit den Kommunen abgeschaut haben. Die Regierung das weiß hier jeder interessiert sich bekanntlich nicht im geringsten für die Einwände der kommunalen Spitzenverbände und negiert deren Probleme sogar. Deren Verhältnis ist mit „historisch schlecht" wahrscheinlich noch freundlich umschrieben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerade weil es sich aber um einen Gesetzentwurf der Fraktionen handelt und nicht um einen der Regierung, hatte ich gehofft, dass Rot-Grün selbst auf die Spitzenverbände oder die NKG zugeht. Das ist meines Wissens nicht geschehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Umso dankbarer bin ich, dass unserer Empfehlung trotz massiver Einwände des Ministeriums in der Ausschussberatung, das uns die genannte Änderung in den Beratungen partout noch ausreden wollte, gefolgt wurde. Wir stimmen heute zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Holsten. -
