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Stephan Bothe

AfD 29.01.2025 2:13 min Tagungsabschnitte 19/22

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)

während einer Zwischenfrage wird die Zeit für die Zwischenfrage angestellt. Und wenn Sie dann weiterreden, wird wieder die alte Zeit angezeigt. Das ist wunderbar, Frau Präsidentin. Herr Kollege Saade, ich hatte gesagt, Sie sollten noch einmal ins Protokoll schauen. Herr Dr. Fischer von der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit machte in seinem Vortrag deutlich, dass eine bundeseinheitliche Regelung im Gewaltschutzgesetz nicht ausreicht. Das Hauptproblem ist, dass Frauen, die Opfer partnerschaftlicher Gewalt wurden, in der Zeit bis zu einer gerichtlichen Entscheidung im Hinblick auf die elektronische Aufenthaltsüberwachung schutzlos dastehen. Das ist meiner Ansicht nach ein unhaltbarer Zustand. Daher sind landesgesetzliche Regelungen notwendig, unabhängig davon, wie und wann der Bund das Thema regelt. Da dies aufgrund der aktuellen Arbeitsverweigerung in Berlin durch die vermeintlich demokratischen Fraktionen noch lange dauern kann, sollten wir hier im Land handeln. Wie Herr Dr. Fischer ebenfalls feststellte, kann das Gewaltschutzgesetz nicht den effektiven Schutz bieten, den das Gefahrenabwehrrecht bieten kann. Besonders in akuten Situationen, also in den ersten Stunden und Tagen nach einer Eskalation, ist es wichtig, den Aufenthaltsort eines Täters lückenlos zu überwachen, um Gefahren für das Opfer zu minimieren. Wenn das Opfer jedoch erst vor ein Gericht gehen muss, um einen Antrag zu stellen, bleibt die Frau schutzlos ihrem Ex-Partner ausgeliefert, bis eine Entscheidung getroffen ist. Daher ist die Integration der Möglichkeit zur Überwachung eines Annäherungsverbots durch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung in Echtzeit in das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz notwendig und richtig. Meine Damen und Herren, die Polizei muss auch in Niedersachsen in der Lage sein, im Akutfall unverzüglich Gefahren abwehren zu können, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Die derzeitige Schutzlücke im niedersächsischen Polizeigesetz muss geschlossen werden. - Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Niedersachsen muss hier nachziehen und dem Beispiel anderer Bundesländer folgen. Es gibt überhaupt keinen Grund dafür, dass wir hier länger warten. Dieser Gesetzentwurf liegt vor. Wir sollten ihn beraten und dann auch zum Abschluss bringen. Vielen Dank.

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