Daniela Behrens
Bundesvertriebenengesetz schnellstmöglich ändern - restriktive Aufnahmepraxis für Spätaussiedler beenden
Frau Behrens, Sie haben das Wort. Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen steht zu seiner Verantwortung für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, und das bereits seit mehr als 75 Jahren. Seit Beginn der Aufnahme von Aussiedlerinnen und Aussiedlern im Jahr 1950 sind insgesamt 4,5 Millionen Menschen nach Deutschland gekommen. Niedersachsen hat dabei eine besondere Rolle gespielt, nämlich durch unser Grenzdurchgangslager Friedland, das seit Jahrzehnten eine zentrale Anlaufstelle für die Erstaufnahme von Migrantinnen und Migranten aus Russland ist. Die Deutschen aus Russland, mit denen ich mich immer wieder mal unterhalte, haben einen besonderen Platz in Ihrem Herzen für Friedland, weil das im Grunde die erste Heimat auf deutschem Boden, die sie sich lange gewünscht hatten, war. Daher fühlen sie sich damit sehr verbunden. Deswegen, meine Damen und Herren, begrüßen wir als Landesregierung ausdrücklich die bereits beschlossene Änderung des § 6 des Bundesvertriebenengesetzes. Diese Änderung ermöglicht eine Rückkehr zu einer pragmatischen und menschlichen Verwaltungspraxis bei der Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern. Damit können ernsthafte Bemühungen um eine Änderung der Volkszugehörigkeit bis zur Ausreise wieder berücksichtigt werden. Das ist wichtig, meine Damen und Herren. Diese bereits beschlossene Änderung gibt den Betroffenen mehr Rechtssicherheit und erleichtert den Zugang zu einem neuen Leben in Deutschland. Diese Änderung das wissen Sie, meine Damen und Herren war nötig, nachdem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 die Anforderungen an den Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum deutlich verschärft hatte. Darauf hat man reagiert. Wir begrüßen außerdem, dass das Bundesinnenministerium mit einer Verordnung ein weiteres Problem gelöst hat, nämlich, dass seit August 2024 rückwirkend bis zum 24. Februar 2022 die sogenannte Kriegsbedingte Wohnsitzfortgeltungsverordnung gilt. Diese Regelung stellt sicher, dass der Wohnsitz auch dann als fortbestehend gilt, wenn jemand aufgrund von Krieg das Aussiedlungsgebiet verlassen musste. Das ist eine sehr wichtige Entscheidung, meine Damen und Herren, sie ermöglicht nämlich eine erneute Prüfung von bisher nach alter Rechtslage abgelehnten Fällen. Damit wird auch sichergestellt, dass Menschen, die aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine geflohen sind, nicht benachteiligt werden. Diese Frauen und Männer behalten ihren Anspruch auf eine Aufnahme. Daher ist der Antrag, den die CDU-Fraktion gestellt hat, eindeutig überholt. Es ist der CDU aber offensichtlich wichtig gewesen, heute noch einmal für die Wertschätzung der Deutschen aus Russland zu kämpfen. Das ist auch in Ordnung. Ich nutze die Gelegenheit, Herr Bock Deniz Kurku hat es schon angesprochen, darauf hinzuweisen, dass wir mit Blick auf die Vergangenheit und Zukunft von und die Arbeit mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern das sehr wichtige Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europas in Niedersachsen, nämlich in Oldenburg, haben. Dessen Direktor hat mich angeschrieben, weil er sich große Sorgen macht. Er bittet den Landtag und die Landesregierung ich gebe diesen Wunsch auch an die Union in diesem Hause weiter dringend darum, dass die Pläne von CDU und CSU auf Bundesebene, dieses wichtige Forschungsinstitut nach Berlin zu verlagern, aufgegeben werden. Ich kann mich dieser Bitte nur anschließen. Das ist ein wichtiges Institut - übrigens auch für die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Eine Verlagerung würde die erfolgreichen, engen Kooperationen mit regionalen und landesweiten Institutionen gefährden. Ich glaube, es ist auch für die Beziehungen unseres Landes mit den Deutschen aus Russland wichtig, dass wir weiterhin auf dieses Bundesinstitut bauen können. Daher sollten Sie Ihre Parteikollegen auf Bundesebene davon überzeugen, dass das kein guter Plan ist. Das sollten Sie, auch wenn es im Wahlprogramm der Union steht, bitte nicht umsetzen, wenn Sie die Chance dazu haben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
