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Gerald Heere

31.01.2025 4:53 min Tagungsabschnitte 19/22

Aufkommensneutralität? Wie die Grundsteuer Eigentümer und Mieter belastet.

Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute wieder gesehen, dass die Debatte um die Grundsteuerreform häufig vordergründig von Kritik an staatlichem Handeln dominiert wird. Ich finde das in der Massivität schwierig. Eine Sache ist sicherlich kritikwürdig, nämlich die Tatsache, dass bis zum letzten Jahr die Grundsteuer im Westen Deutschlands auf Werten aus dem Jahr 1964 basierte, egal, wie sich der echte Wert der Grundstücke seitdem geändert hatte. Fast sechs Jahrzehnte lang wurde diese Ungerechtigkeit billigend in Kauf genommen. Sicherlich nicht kritikwürdig ist, dass das Bundesverfassungsgericht 2018 die Vorschriften über die Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt hat nein, das war folgerichtig, weil das Festhalten an den bisherigen Werten über einen langen Zeitraum systembedingt in erheblichem Umfang zu Ungerechtigkeiten geführt hat. Die Grundsteuerreform war deshalb zwingend notwendig, um die Grundsteuereinnahmen der Städte und Gemeinden zu sichern. Jedenfalls kann ich die Massivität der Kritik an der aktuellen Neuregelung der Grundsteuer nicht nachvollziehen. Denn es ist eine außerordentliche Ungerechtigkeit der Vergangenheit abgebaut worden, und es wurden die Maßgaben unseres höchsten Verfassungsgerichts sachgerecht umgesetzt. Das bedeutet nicht, dass jede Umsetzung perfekt gelungen ist. Insofern lassen Sie uns gerne sachlich über die Details sprechen! Niedersachsen hat sich gegen die komplexen Ermittlungen von Grundstückswerten und stattdessen für ein deutlich einfacheres, wertunabhängiges Grundsteuermodell entschieden. Und ich muss hier die Lösung, die mein Vorgänger, Reinhold Hilbers, gefunden hat und die von Ihnen hier im Landtag in der letzten Wahlperiode beschlossen wurde, ausdrücklich loben - meine Vorredner haben das zum Teil auch schon getan. Dieses Lob richtet sich auch an den früheren Steuerabteilungsleiter Ernst Hüdepohl und das Grundsteuerfachreferat, das heute auch anwesend ist: Vielen Dank für die Arbeit daran!. Die ausschlaggebenden Parameter für die Verteilung der Belastung mit Grundsteuer sind in Niedersachsen nur die Grundstücksgröße, das Ausmaß der Bebauung, die Lage und ob Wohnnutzung vorliegt. Die Flächenmerkmale geben in der Regel den Ausschlag für die mögliche Intensität der Nutzung kommunaler Infrastruktur und die allgemeine Teilhabe an der Gemeinde. Damit wurde die Grundsteuer einfach gehalten. Der komplex zu berechnende und streitanfällige Verkehrswert von Grundstück, Gebäude und Ausstattung wird nicht ermittelt. Dieser Systemwechsel führt ebenso wie die Beseitigung des bisherigen verfassungswidrigen Zustandes dazu, dass es Belastungsverschiebungen zwischen einzelnen Grundstücken gegeben hat und auch geben musste. Aufkommensneutralität bedeutet in diesem Zusammenhang, dass manche in Zukunft mehr und andere weniger bezahlen werden. Noch einmal: Das ist die zwingende Folge davon, dass wir uns nicht mehr an dem veralteten Einheitswert von 1964 orientieren. Trotzdem gibt es Fälle - und das ist bei einer Größenordnung von dreieinhalb Millionen wirtschaftlichen Einheiten auch nicht ungewöhnlich -, deren Grundsteuerbelastung sich in einem Maße verändert hat, das möglicherweise nicht gerechtfertigt ist. In einer Vielzahl von Fällen liegt das daran, dass der Grundsteuermessbescheid fehlerhaft ist, weil die angegebenen Flächen im Rahmen der Erklärung mehrfach angegeben worden sind oder bei Eigentumswohnungen nicht nur die zur Wohnung gehörende Fläche, sondern auch Gesamtflächen oder Nutzflächen der gesamten Wohnanlage angegeben worden sind, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Diese Fehler werden vom Finanzamt noch mit Wirkung zum 1. Januar 2025 beseitigt, wenn die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer um Überprüfung bitten und sich dabei ein Fehler herausstellt. Dies geschieht unabhängig davon, ob rechtzeitig Einspruch eingelegt worden ist. Darüber hinaus sieht das Gesetz selbst eine Evaluierung vor. Die Belastungsverteilung der Grundsteuer ist nach Abschluss der Hauptfeststellung zum 31. Dezember 2027 zu evaluieren. Im Rahmen dieser Evaluierung werden alle Kritikpunkte, wie zum Beispiel die Belastung der Nutzfläche gegenüber der Wohnfläche oder eine Berücksichtigung von Nutzungseinschränkungen, einbezogen werden. Bereits jetzt zeichnen sich zwei Fallgruppen ab, die wir uns hinsichtlich der Belastungshöhe anschauen werden: erstens Resthöfe mit teilweise ungenutzten Nebengebäuden sowie - zweitens - bestimmte unbebaute und ungenutzte Grundstücke im Außenbereich. Und ich kann Ihnen sagen: Hier warten wir mit der Evaluation nicht bis 2027, sondern gehen das jetzt unmittelbar an, um diese Probleme abzustellen. Ich möchte eine Aktuelle Stunde zur Grundsteuer nicht verstreichen lassen, ohne mein ausdrückliches Lob an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern und den Städten und Gemeinden auszusprechen. Einen Moment, bitte, Herr Heere! Entschuldigung, dass ich Sie unterbrechen muss. Es liegt das Begehr nach einer Zwischenfrage vor: des Abgeordneten Schepelmann. Bitte! Vielen Dank, Herr Heere, dass Sie die Frage zulassen.

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