Dr. Kathrin Wahlmann
Ersatzfreiheitsstrafe gerechter gestalten, Kosten reduzieren, Resozialisierung fördern!
Frau Wahlmann! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir gerade von Vorwürfen sprechen: Sehr geehrter Herr Calderone, die Verfolgung linker Ideologien hat mir wirklich noch keiner vorgeworfen. Dieser Vorwurf mag aber möglicherweise mehr über Ihre politische Positionierung aussagen als über meine. Ich danke den Fraktionen der SPD und der Grünen dafür, dass sie sich so intensiv mit der Situation von Personen, die eine Freiheitsstrafe zu verbüßen haben, auseinandergesetzt und sich dabei insbesondere mit der Frage beschäftigt haben, wie Ersatzfreiheitsstrafen vermieden werden können. Denn in der Tat belasten Ersatzfreiheitsstrafen durchaus nicht nur die betroffenen Personen, sondern auch den Staat. 128 220 Hafttage Ersatzfreiheitsstrafe wurden im Jahr 2023 in Niedersachsen vollstreckt. Das entspricht hochgerechnet 351 dauerhaft belegten Haftplätzen. Das ist eine komplette mittelgroße JVA. Die Kosten dafür kann man ganz grob auf rund 23 Millionen Euro pro Jahr schätzen, ohne Investitionskosten. Die Halbierung des Anrechnungssatzes im letzten Jahr mag das ein wenig entschärfen. Aber das ist trotzdem viel Geld. Darüber hinaus das hat der Abgeordnete Prange eben schon gesagt bedeuten Ersatzfreiheitsstrafler für die Justizvollzugsanstalten in der Regel einen höheren Aufwand als Gefangene, die im Regelvollzug laufen. Denn auch bei der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen wird das volle Aufnahmeverfahren durchlaufen, was natürlich im Verhältnis zur sehr geringen Haftdauer ein hoher Aufwand ist. Noch dazu kommen viele derjenigen Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen haben, in einem desolaten Zustand in die JVA, was den Vollzug nicht einfacher macht. Trotzdem will ich ganz klar sagen, dass alleine die Kosten und der Aufwand der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in einem Rechtsstaat nie ein Argument sein dürfen, die Ersatzfreiheitsstrafe abzuschaffen. Es ist und es bleibt so: Die Ersatzfreiheitsstrafe ist das Rückgrat der Geldstrafe. Wenn man die Zahlung der Geldstrafe einfach bleiben lassen könnte, ohne dass irgendwelche Konsequenzen drohen, dann würde am Ende niemand mehr eine Geldstrafe zahlen. Warum auch? Dann könnte man die Geldstrafe auch einfach abschaffen. Bevor jetzt jemand auf die Idee kommt, das vorzuschlagen: Nein, das werden wir nicht tun. Denn es gibt viele Arten von Kriminalität, die sicherlich eher am unteren Ende der Kriminalitätsskala anzusiedeln sind, die aber gleichwohl strafwürdig sind: einfacher Diebstahl, Betrug, einfache Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. All das sind Delikte, die je nach Hergang der Tat, nach den Tatfolgen und der Person des Täters durchaus mit einer Geldstrafe geahndet werden. Und es will ja wohl hoffentlich weder jemand vorschlagen, dass diese Delikte künftig komplett straffrei sein sollen, noch dass diese Delikte demnächst alle mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Dementsprechend brauchen wir sowohl die Geldstrafe als auch zu ihrer Durchsetzung die Ersatzfreiheitsstrafe. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist aber vor allem für die Fälle vorgesehen, in denen die oder der Verurteilte die Geldstrafe mutwillig nicht zahlt, und eigentlich nicht für diejenigen Fälle, in denen die verurteilte Person dazu aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer Drogensucht oder ähnlicher Probleme nicht in der Lage ist. Daher ist es gut, dass die Strafprozessordnung seit dem 1. Oktober 2023 vorsieht, dass die Verurteilten vor der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe noch einmal ausdrücklich auf die Möglichkeiten der Abwendung insbesondere Ratenzahlung und Erbringung gemeinnütziger Arbeit hingewiesen werden. Das wird auch getan. Niedersachsen hilft den Verurteilten unter anderem mit drei Angeboten, ihre Geldstrafe ordnungsgemäß zu zahlen und so die Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden: Der Ambulante Justizsozialdienst leistet intensive wo nötig auch aufsuchende Sozialarbeit. Da geht es oft darum, den Verurteilten überhaupt erst aufzuzeigen, welche Möglichkeiten zur Haftvermeidung es gibt. Dann kann man gemeinsam eine Lösung finden. Die 14 Anlaufstellen der freien Straffälligenhilfe helfen zum Beispiel mit dem Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe" all denjenigen, die mit der Verwaltung ihrer Finanzen überfordert sind. Ich bin ebenso wie Frau Camuz den Anlaufstellen sehr dankbar dafür, dass durch dieses Projekt jedes Jahr rund 30 000 Hafttage gespart werden und zusätzlich rund eine halbe Million Euro an Geldstrafen in die Landeskasse fließt. Und mit dem Projekt „Schwitzen statt Sitzen" kann eine Geldstrafe auch durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden. Diese Angebote, die wir in Niedersachsen haben, sind gut. Aber natürlich lohnt es sich immer, jede Maßnahme daraufhin zu untersuchen, ob man sie noch besser machen kann. Wir werden das tun und kommen den Prüfbitten daher sehr gerne nach. Herzlichen Dank.
