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Daniela Behrens

SPD 30.01.2025 1:30 min Tagungsabschnitte 19/22

Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?

Frau Ministerin, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben das habe ich Ihnen gerade umfangreich vorgetragen eine sehr intensive Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Ausländerbehörden, die für das Thema Abschiebung originär zuständig sind, und unserer Landesaufnahmebehörde. Schwierige Fälle begleiten wir sehr eng miteinander in unseren Arbeitsgruppen. Das läuft bisher sehr erfolgreich. Wir stehen in ständigem Kontakt miteinander. Wenn eine Kommune das Bedürfnis hat, mit uns als Land darüber zu sprechen, ob wir eine „schwierige Person" in einem anderen Landkreis unterbringen bzw. wie wir sie begleiten können, dann tun wir das. Wir tun das nicht, weil wir Zeitungen lesen, sondern weil wir einen ständigen Kontakt miteinander haben. Denn wir haben im Innenministerium den sehr ernsthaften Anspruch, dass die Menschen in Niedersachsen sicher leben können. Wenn wir Meldungen von vor Ort haben, dass Personen auffällig sind, dann kümmern wir uns darum. Das ist bisher ganz normal Usus. Herr Bothe, Sie können aus jeder Zeitung besorgniserregende Fälle vortragen - die Wahrheit ist das, was passiert. Und was passiert, ist, dass sich die kommunalen Ausländerbehörden und die LAB NI sehr eng miteinander abstimmen. Und wir haben im Innenministerium eine Arbeitsgruppe, die sich um nichts anderes kümmert als um schwierige Fälle. Daher: Vertrauen Sie Ihrer Landesregierung! Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion der CDU möchte

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