Birgit Butter
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Rückkehr zur achtjährigen Amtszeit für die Hauptverwaltungsbeamten, diese rot-grüne Rolle rückwärts, begrüßen wir als CDU außerordentlich; denn das Amt wird dadurch attraktiver. Sie bietet eine längere berufliche Perspektive, was die Bereitschaft steigern kann, ein solches Amt zu übernehmen. Es gibt weniger Fluktuation, was weniger finanzielle Belastung durch Versorgungsansprüche mit sich bringt. Sie führt zu mehr Beständigkeit und Kontinuität, gerade im Hinblick auf die immer komplexer werdenden und immer länger dauernden Prozesse und Projekte. Das ist also ein großer Vorteil. Wir führen zudem dauerhafte Regelungen für kommunale Konzernkredite ein. Unsere Kommunen können damit Kredite für Investitionen ihrer Unternehmen aufnehmen. Ein weiteres wichtiges Thema für die Kommunen, welches wir mit dem vorliegenden Gesetz regeln, ist, dass grundsätzlich Liquiditätskredite aus dem Kernhaushalt für den laufenden Betrieb eines kommunalen Unternehmens möglich sind. Wesentliche Handlungsfelder der öffentlichen Daseinsvorsorge sichern wir damit für unsere Kommunen und für unsere kommunalen Unternehmen rechtlich ab. Und letztlich wird eine umfassende kommunale Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Landkreisen im Bereich der Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren oder Rundfunkbeiträge ermöglicht. Für Tourismuskommunen positiv ist, dass es keine Rechtspflicht zur Erhebung von Tourismus- sowie Gästebeiträgen gibt. Hier gibt es ein Wahlrecht, was wir sehr begrüßen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU begrüßt ausdrücklich, dass die rot-grüne Landesregierung ihren Fehler wiedergutmacht und die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten auf acht Jahre verlängert. Anregungen der kommunalen Spitzenverbände, Vorschläge vom GBD sowie Hinweise des Landesrechnungshofs wurden bei den Regelungen zu Konzernkrediten und Liquiditätskrediten aufgenommen. - Gut. Das größte Problem unserer Kommunen ist aber die prekäre finanzielle Lage. Hier muss die Landesregierung handeln. Wir brauchen weniger neue Gesetze und Aufgaben, dafür mehr finanzielle Unterstützung, damit die Kommunen ihre Pflichtaufgabe erledigen können. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Butter. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: für die Landesregierung Frau Ministerin
