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Dr. Andreas Philippi

29.01.2025 4:12 min Tagungsabschnitte 19/22

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Krankenhausreform nach dem KHVVG ist die wichtigste Reform im deutschen Gesundheitswesen und betrifft Niedersachsen ganz unmittelbar. Deshalb hat sich Niedersachsen in den letzten zwei Jahren intensiv eingebracht und viele Dinge sozusagen auf der Zielgeraden noch regulieren können und mit über 50 Änderungsanträgen im Bundesrat dazu beigetragen, dass dieses Gesetz - gerade für Niedersachsen - eine deutlich bessere Händelbarkeit bekommt. Sie alle kennen die wesentlichen Inhalte: Es werden Leistungsgruppen und Fallzahlen eingeführt. Dies ist der eine Teil der Finanzierung. Der andere Teil ist die Vorhaltevergütung. Sie wird zukünftig ca. 40 % der Einnahmen eines Krankenhauses ausmachen. Das Ziel der Reform ist es, auf diese Weise den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser abzumildern. Es geht aber auch darum, einheitliche Qualitätskriterien vorzugeben und in Zukunft genügend Fachkräfte in den Krankenhäusern vorzuhalten. Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Beantragung der Leistungsgruppen durch die Krankenhäuser soll in Niedersachsen durch ein elektronisches Antragstool erfolgen. Das verringert den Aufwand der Krankenhäuser und ermöglicht eine teilweise automatisierte Antragsprüfung. Das erfordert, die notwendigen Regelungen im NKHG zu beschließen. Ich gönne Ihnen zur Entwicklung des Gesetzentwurfs im Ausschuss den Hinweis, dass wir es sozusagen doppelt gemoppelt machen, weil es sowieso gegebenes Recht ist, dass es auf die Zahlen zurückfällt. So steht es im Bundesgesetz, wir machen es noch einmal deutlicher. Das ist nicht ernsthaft im Sinne von Bürokratieabbau zu betrachten, aber wir haben uns dem gern angeschlossen, um es zu verdeutlichen. Jetzt steht zweimal etwas drin, was sowieso schon da ist. Aber wenn es darum geht, alle zufriedenzustellen, sind wir natürlich bereit. Dieses Gesetz ist notwendig, um das Antragsverfahren zum 1. März 2025 zu beginnen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Beteiligten für die raschen und zum Schluss doch erfolgreichen Beratungen. Wir müssen so früh starten; denn die Leistungsgruppen müssen bereits zum 31. Oktober 2026 zugewiesen sein. Abschließend noch ein kurzer Ausblick: Wir werden in diesem Jahr eine zweite NKHG-Änderung in den Landtag einbringen. Dieser Gesetzentwurf wird weitere Anpassungen infolge des KHVVG vornehmen und insbesondere die Inhalte der neuen Leistungsgruppenbescheide regeln. Zugleich befinden wir uns weiterhin in Gesprächen mit dem Bund darüber, ob die Anpassungen des KHVVG, insbesondere zur Änderung der Qualitätsvorgaben, kommen. Ich sage, sie müssen kommen. Hier benötigen wir rasch Klarheit, damit wir in Niedersachsen unsere Planungsverfahren durchführen können. Wir stehen in einem sehr guten Austausch mit den Partnerinnen und Partnern aus der Selbstverwaltung und dem Gesundheitswesen. Wir stimmen uns zu den Entwicklungen ab und können unsere Planung bei Änderungen durch den Bund daher sehr schnell anpassen. Ich bin sicher, dass das Thema Krankenhausreform auch im Landtag weiterhin eine bedeutsame Rolle spielen wird und wir uns hier in gewohnter Weise freundlich, aber bestimmt miteinander auseinandersetzen werden. In jedem Fall werde ich das wissen Sie Sie jederzeit über die neuesten Entwicklungen informieren und hier wie bisher Transparenz walten lassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf!

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