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Alexander Saade

SPD 29.01.2025 2:30 min Tagungsabschnitte 19/22

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)

geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab: Das Ziel, das die CDU verfolgt. nämlich Betroffene besser zu schützen, teilen wir ganz ausdrücklich. Genau deshalb haben wir im November letzten Jahres den Entschließungsantrag „Mit mehr Entschiedenheit: häusliche Gewalt bekämpfen" vorgelegt. Genau deshalb hat auch Innenministerin Behrens im November-Plenum mitgeteilt, dass sich ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung in Vorbereitung befindet. Liebe CDU, ein Blick in unseren Antrag wäre gut gewesen - oder im Innenausschuss den angehörten Gästen genauer zuzuhören. Dann wäre man vielleicht darauf gekommen. Der heute vorliegende Vorschlag greift nämlich zu kurz und wird den Herausforderungen wirklich nicht gerecht. Er beschränkt sich nämlich darauf, Verstöße und Maßnahmen nach § 17 a NPOG also Wegweisung und Aufenthaltsverbote elektronisch zu überwachen. Sie haben das spanische Modell angesprochen. Darauf geht dieser Antrag aber gar nicht ein. Was heißt das denn in der Praxis? Häusliche Gewalt, Polizei kommt, weist den Täter aus der Wohnung, untersagt ihm die Rückkehr für eine bestimmte Zeit. Das ist am Ende genau das, was Sie mit Ihrem Antrag überwachen können, nämlich ob der Täter sich unrechtmäßig der Wohnung des Opfers nähert. Die Realität häuslicher Gewalt erfordert aber mehr. Was ist denn, wenn sich der Täter nähert? Flächenland Niedersachsen, die Polizei braucht vielleicht 15 Minuten, dann kann es schon zu spät sein. Das wissen wir. Eine reine Überwachung reicht also nicht aus, um das Opfer wirklich zu schützen. Die Einbindung von Gewaltschutzmaßnahmen ist dabei erforderlich. Häusliche Gewalt endet nämlich nicht an der Wohnungstür, aber Ihr Antrag in der derzeitigen Form schon. Unser Vorschlag in der Drucksache 19/5660 geht einen Schritt weiter. Wir fordern nämlich nicht nur die Überwachung von Tätern, sondern auch das von Ihnen angesprochene spanische Modell, nämlich ein Frühwarnsystem. Es geht nicht darum, den Täter zu überwachen, sondern es geht darum, das Opfer zu schützen, indem es rechtzeitig gewarnt wird, und zwar völlig unabhängig davon, wo sich der Täter oder das Opfer gerade befindet - immer und überall. Herr Saade, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Butter zu? Ja, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. -

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