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Dr. Andreas Philippi

29.01.2025 4:44 min Tagungsabschnitte 19/22

Stärkung deeskalierender Ansätze in der psychiatrischen Behandlung

Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Philippi. Herr Dr. Philippi, Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In der psychiatrischen Versorgung ist oberstes Prinzip der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung. Aktuell ist die Fremdgefährdung in den Fokus gerückt - aufgrund der schrecklichen Tat eines psychisch kranken Menschen in Aschaffenburg. Natürlich wirft dieser Fall die berechtigte Frage auf, was wir noch tun müssen, um andere vor solchen Gewalttaten zu schützen. Zugleich sind wir aber auch verpflichtet, psychisch kranken Menschen, von denen keine vergleichbare Gefahr ausgeht, die bestmögliche gesundheitliche Versorgung zukommen zu lassen. Dabei sind selbstverständlich auch menschenrechtliche Aspekte der Unterbringung und Behandlung psychisch kranker Menschen zu berücksichtigen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, Niedersachsen ist im Bundesvergleich gut aufgestellt, was die Kontrolle von Grundrechtseingriffen und Deeskalation im Rahmen der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen betrifft. Schon seit Jahrzehnten verfügen wir über Besuchskommissionen - Sie kennen sie aus den jährlichen Berichten des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung an den Landtag. Unsere Besuchskommissionen besuchen regelmäßig alle Einrichtungen im Land, in denen Menschen mit psychischen Erkrankungen untergebracht sind. Die Besuchskommissionen achten dabei explizit auf den Schutz der Grundrechte. Niedersachsen ist bislang das einzige Bundesland, in dem alle Einrichtungen aufgesucht werden. Besuchskommissionen in anderen Ländern suchen nur Einrichtungen auf, die nach Landesrecht unterbringen. Niedersachsen war eines der ersten Länder, die in den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts ein Psychiatriegesetz eingeführt haben: das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke, kurz NPsychKG. Gegenwärtig novelliert mein Ministerium dieses Gesetz, um es den Anforderungen eines modernen Gesetzes und eines modernen Psychiatrieverständnisses anzupassen. Im Zuge der Novelle wird auch über Notwendigkeiten und Instrumente zur Steigerung des Schutzes vor Fremdgefährdung zu sprechen sein. Hierzu werden wir uns eng mit dem Innenministerium und dem Justizministerium abstimmen. Als eines der ersten Länder verfügt Niedersachsen nun seit fünf Jahren über eine Landespsychiatrieberichterstattung. Diesen Sommer werden wir den dritten Landespsychiatriebericht veröffentlichen. Er dokumentiert unter anderem die Entwicklung der Grundrechtseingriffe im Rahmen des NPsychKG. Das ist eine wichtige Basis für die Versorgungssteuerung. Wir werden uns neben den anderen Herausforderungen in diesem Arbeitsfeld auch den Forderungen dieses Entschließungsantrags annehmen. Der aktuelle Prozess der Novellierung des NPsychKG bietet uns die Möglichkeit, die Forderungen nach einer Verstetigung der Landespsychiatrieberichterstattung und einer Ausweitung der Berichtspflichten auf Grundrechtseingriffe nach BGB anzugehen. Letzteres ist nicht ganz so einfach; denn das BGB ist bekanntlich Bundes- und nicht Landesrecht. Im Zusammenhang mit der niedersächsischen Krankenhausreform wird gerade ein gänzlich neuer Krankenhausplan aufgestellt. Dieser Krankenhausplan wird explizit auch die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen thematisieren. Er soll die Implementierung moderner, das heißt deeskalierender psychiatrischer Krankenhausversorgung unterstützen. Meine Damen und Herren, dieser Entschließungsantrag fällt in eine Zeit, in der in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auf Bundes- wie auf Landesebene sehr viel Bewegung ist. Eine deeskalierende Versorgung kommt in jedem Fall am Ende allen zugute. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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