Eike Holsten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
Sie haben drei Minuten. Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich ist das ein Missverständnis zwischen uns beiden gewesen. Auch hier hätte ich gerne zwischengefragt, kann aber von hier vorne fragen, weil wir die Antwort schon kennen. Insofern ist es eine rhetorische Frage. Ich habe gar nicht gesagt, dass Sie sich nicht anständig mit NKG- und NLT-Stellungnahmen auseinandergesetzt hätten. - Lesen Sie im Protokoll nach! Vielleicht war ich in meiner Rhetorik ein wenig zu süffisant, sodass Sie das so begriffen haben oder begreifen wollten. Dass Sie sich da angegriffen gefühlt haben, mag sein. Denn ich habe ja einen richtigen Punkt genannt, und zwar dass Sie während dieses Gesetzgebungsprozesses zu einem Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben meines Wissens nicht das persönliche Gespräch mit NKG und NLT gesucht haben. Das war meine Frage an die Frau Schendel, die sie im Grunde mit „Gar nicht haben wir das Gespräch gesucht" beantwortet hat. Das war einzig mein Punkt. Und ich habe auf das niedersachsenweit hinlänglich bekannte schlechte Verhältnis zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dieser Landesregierung hingewiesen. Auch das ist sachlich-fachlich. Sie können es nachlesen und egal wen fragen. Fragen Sie doch Ihre Genossinnen und Genossen in den Rathäusern und in den Kreisverwaltungen, wie ihr Verhältnis zu dieser Landesregierung ist! Das ist ja auch ein Fakt. Das, finde ich, kann man an dieser Stelle wenn der NLT und der NSGB eine Stellungnahme in einen Gesetzgebungsprozess einbringen durchaus einmal sagen. Das habe ich getan. Dass Sie sich derart echauffieren, zeugt davon, dass Sie heute etwas angefasst sind. Das hat aber, glaube ich, andere Gründe. Insofern noch einmal vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank,
