Jan-Philipp Beck
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
die Fraktion der SPD der Kollege Beck zu Wort gemeldet. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Landesebene tragen die Verantwortung dafür, gute und verlässliche Rahmenbedingungen für unsere kommunale Ebene zu schaffen. Genau dieses Ziel verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf. Wir sehen uns durch die Stellungnahmen und die Ausschussberatung in der Ersteinschätzung bestätigt und werden dem Gesetz heute zustimmen. Zunächst will allen Beteiligten für ein wirklich sehr konstruktives Miteinander in der Beratung danken. Das trifft insbesondere auf den GBD zu, auf die kommunalen Spitzenverbände, aber insbesondere auch auf unsere Innenministerin Daniela Behrens mit ihrem Team. Herzlichen Dank für die gute und partnerschaftliche Vorbereitung und Abstimmung des Gesetzentwurfs. Mit der Amtszeitverlängerung auf acht Jahre für unsere Hauptverwaltungsbeamten schaffen wir Planungssicherheit. Das ist deshalb wichtig, weil sich die Rahmenbedingungen für die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten in den letzten Jahren massiv verändert haben. Die thematischen Herausforderungen sind vielfältiger und komplexer geworden, sodass eine personelle Kontinuität einen gewissen Vorteil bietet. Zudem darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass sich das Diskussionsklima in der Gesellschaft insgesamt verändert hat. Es ist rauer geworden. Deshalb ist es richtig, das Hauptamt zu stärken. Wir müssen an dieser und auch an anderen Stellen in der Debatte immer wieder deutlich machen, dass Übergriffe aller Art auf kommunale Beamtinnen und Beamte auch Angriffe auf die Demokratie und den Staat insgesamt sind. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir nicht zulassen. Es ist schlicht und ergreifend nicht zu tolerieren. Denn die Folge der geschilderten Entwicklung ist: Es wird immer schwieriger, gute und geeignete Kandidierende zu finden. Insbesondere in kleinen Kommunen stellen wir das heute schon vermehrt fest. Auf diese Entwicklung reagieren wir nun. Mit der Amtszeitverlängerung stärken wir das Hauptamt. Es wird attraktiver für gut qualifizierte Kandidierende. Daher ist dieser Schritt aus unserer Sicht gut begründet und auch notwendig. Ein weiteres wichtiges Thema der Gesetzesnovelle ist die kommunalen Konzernfinanzierung. Hierbei wird auf den Erfahrungen der Erprobungsphase in den Kommunen aufgebaut und eine dauerhafte Regelung geschaffen. Das ist aus unserer Sicht ein richtiger und zu begrüßender Schritt, der flexible und praxistaugliche Möglichkeiten schafft. Auch das ist gut für unsere Kommunen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zum Schluss will ich noch ein Thema aufgreifen, das durch einen Änderungsvorschlag in die Beratung eingegangen ist. Das betrifft den Gäste- und Tourismusbeitrag. Auch hier kommen wir dem Wunsch der kommunalen Familie nach und schaffen eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Gäste- und Tourismusbeitrag auf der einen und der Erhebung der Bettensteuer auf der anderen Seite. Das ist auch uns ganz besonders wichtig, um unsere Tourismuskommunen zu stärken und ihnen flexible Möglichkeiten zu geben. Zusammengefasst: Der Gesetzentwurf greift wichtige Themen der kommunalen Familie auf. Die Novelle ist praxistauglich, pragmatisch und gut für unsere Kommunen. Wir stimmen daher gerne zu. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Beck. - Als Nächster hat sich zu Wort gemeldet:
