André Bock
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Herr Bock, Sie haben das Wort. Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 6. November 2023 das ist jetzt schon ein bisschen her und auch der 31. Januar 2024 waren gute Tage für Deutschland, für Niedersachsen und für die Sicherheitsthematik, das Thema Migration nach Deutschland. Warum? - Weil am 6. November 2023 das ist eben zumindest zwischen den Zeilen angeklungen der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten in diesem Lande sich darauf geeinigt haben, die Bezahlkarte in Deutschland einzuführen. Und im Januar 2024 haben sich die Ministerpräsidenten, die Länderchefs, darauf geeinigt, die Bundesregierung aufzufordern, das Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend zu ändern und eine Gesetzesregelung für die Einführung der Bezahlkarte zu schaffen. Ich glaube schon, dass es nach all den Diskussionen und Ministerpräsidentenkonferenzen, die wir bis dahin hatten, den Menschen ein Stück weit Vertrauen zurückgebracht hat, dass gesagt wurde: Jetzt handeln die Politikerinnen und Politiker in diesem Land offensichtlich doch, um dieser Probleme ein Stück weit Herr zu werden. Dass die Zielrichtung, die mit der Bezahlkarte verfolgt wird, nicht von jedem so gewünscht und gewollt gewesen ist, ist klar. Zum einen ging es und geht es darum, die Leistungsberechtigten, was Bargeldauszahlungen angeht, ein Stück weit einzuschränken. Zum anderen ging es darum, Anreize für eine irreguläre Migration nach Deutschland zu reduzieren. Und vor allem denken wir daran davon haben wir noch gar nicht gesprochen, den Verwaltungsaufwand gerade bei den überforderten Kommunen auch bei uns in Niedersachsen deutlich zu reduzieren. Alles das kann man unterstützen, und man muss es auch nicht gut finden - wie häufig leider auch von grüner Seite. Aber Niedersachsen war dann verpflichtet und hat das auch getan, sich auf den Weg zu machen, die Bezahlkarte umzusetzen. Wir sind jetzt sozusagen in der Ausgestaltung: erst Landes- und dann kommunale Ebene. Wir als Union hätten uns auch eine Verschärfung gewünscht, denn die Länder hatten schon Spielräume, um noch gewisse Einschränkungen, was die Ausgestaltung der Bezahlkarte angeht, auf den Weg zu bringen. Wir hätten uns mehr gewünscht beim Thema „Unterbindung von Online-Einsätzen der Bezahlkarte", um gerade Jugendliche und minderjährige Leistungsbezieher zu schützen. Wir hätten uns auch mehr gewünscht bei der geografischen Einschränkung. Es gibt Bundesländer, die die Bezahlkarte bundeslandbezogen eingeschränkt haben und nicht, wie Niedersachsen, den bundesweiten Einsatz ermöglichen. Und wir hätten uns auch gewünscht Stichwort Kontrolle, dass die Leistungsbehörden eine Einsicht in den Kontostand haben könnten. Alle diese Möglichkeiten hätten wir gehabt, aber sie sind in Niedersachsen nicht genutzt worden. Sei's drum! Die Bezahlkarte ist auf dem Weg. Es wird wahrscheinlich am Ende des Jahres evaluiert, wo es noch hakt. Die technischen Probleme sind hier schon angesprochen, aber auch im Innenausschuss vorgestellt worden. Ich hoffe, das Innenministerium arbeitet daran. Das war bei der Ausschreibung zugegebenermaßen nicht abzusehen und einzuschätzen, von keinem Bundesland. Schade ist, dass SPD-regierte Bundesländer wie Bremen oder Rheinland-Pfalz beim Stichwort „Obergrenze für die Bargeldauszahlung" schon wieder abweichen. Rheinland-Pfalz hat jüngst erklärt, 130 Euro zu ermöglichen, Bremen 120 Euro. Das finde ich nicht gut, aber am Ende ist es nun einmal so. Die Bezahlkarte ist da und muss jetzt schnellstmöglich auf die Kommunen in Niedersachsen ausgerollt werden. Aber und das hat die Debatte eben gezeigt es gibt zwei Probleme, deutschlandweit und in diesem Bundesland, was die Bezahlkarte angeht: Erstens. Heute Mittag, große Debatte im Deutschen Bundestag Sie haben es vielleicht verfolgt: Der Bundeskanzler hat große Erklärungen abgegeben wieder einmal, wie ich finde, Ankündigungen und was er und die Bundesregierung alles getan haben. Und am Ende ich habe es gerade gesagt: 31. Januar 2024 die Aufforderung der Ministerpräsidenten an die Bundesregierung, die Bezahlkarte in das Asylbewerberleistungsgesetz aufzunehmen und dafür eine Regelung zu schaffen. - Bis heute ist diese Regelung nicht in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen worden! Die Bundesregierung hat diese Regelung bis heute nicht geschaffen. Ein totales Versagen dieser Noch-Rest-Bundesregierung, meine Damen und Herren! Zweitens. Das ist gerade auch angesprochen worden. Wir als Unionsfraktion haben das Thema schon im Herbst letzten Jahres hier im Innenausschuss aufgerufen: Stichwort „Tauschbörsen". Da war erst noch die Rede davon, in Hamburg und Bayern soll so etwas stattfinden. Die Innenministerin, Frau Behrens, hat seinerzeit erklärt, im Herbst: Bei uns in Niedersachsen gibt es kein Problem, wir wissen nichts davon, das wird sich auch nicht zum Problem entwickeln. Jetzt aber, da die Bezahlkarte in der Umsetzungsphase auf Landesebene und dann auch bei den Kommunen auf dem Weg ist, zeigt sich: Wir haben in vielen niedersächsischen Großstädten, ob in Hannover, Göttingen, Oldenburg und anderen in Lüneburg im Übrigen auch, und bis in die Fläche hinein diese Tauschbörsen. Also nicht nur in Bayern da machen es nach dem, was ich höre, ohne es belegen zu können, zumindest die Grünen-Landtagsbüros, auch in Hamburg ist es Usus, dass der Flüchtlingsrat derjenige ist, der das unterstützt. In Bezug auf Niedersachsen man kann das gut oder schlecht finden; eben hat man sich das Wort „Kriminalität" an den Kopf geworfen empfehle ich, noch einmal die HAZ vom 10. Januar dieses Jahres zu lesen. Ein großer Artikel zum Thema Bezahlkarte! Herr Bock, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Doris Schröder-Köpf zu? Ja, bitte! Herr Kollege, können Sie den anderen Kolleginnen und Kollegen und dem Publikum vielleicht einmal erklären, wo bisher die Bezahlkarte ausgerollt
