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Karin Logemann

SPD 30.01.2025 5:34 min Tagungsabschnitte 19/22

Unterrichtung durch ML zum OVG-Urteil über "Rote Gebiete"

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Herr Mohrmann, so ganz ausblenden kann man eigentlich nicht, dass man noch bis vor Kurzem in Regierungsverantwortung war. Ich glaube, Sie sind bei vielen Gesprächen dabei gewesen, die auch mit der hoch geschätzten Kollegin Barbara Otte-Kinast, mit Ludwig Theuvsen und mit Olaf Lies geführt worden sind. Sie haben mitverfolgen können, wie schwer es war, das Verursacherprinzip umzusetzen. Es ist uns am Ende des Tages nicht gelungen. Dafür tragen auch Sie Verantwortung. Ein paar Fakten vorweg auch die Ministerin nannte sie schon: Das Urteil des OVG Lüneburg zu den roten Gebieten hat nicht nur eine Teilunwirksamkeit festgestellt, sondern die Nitratkulisse insgesamt für unwirksam erklärt. Davon nicht umfasst ist die Phosphatkulisse. Das muss man hier ganz deutlich sagen. Das Oberverwaltungsgericht verwarf die Verordnung mit Bezug auf das Grundwasser. Bezüglich des Oberflächenwassers hat es nicht geurteilt, weil seiner Auffassung nach die Kläger und Klägerinnen hierzu nicht klageberechtigt waren. Das Verfahren betrifft bundesrechtliche Regelungen. Deshalb ist die Revision ausdrücklich zugelassen. Geklagt hatte eine Landwirtschaftsfamilie wie viele andere auch aus dem niedersächsischen Landkreis Diepholz. Die Felder ihres Hofes liegen in einem der rot ausgewiesenen Gebiete innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes. Das bedeutet für diesen Betrieb Einschränkungen beim Düngen. Das beeinträchtigt den Ertrag wie auch die Humusbildung und damit auch die Bindung von CO2. Die taz ich habe mir gestern den Pressespiegel angeschaut zitiert dazu Heinrich Thiermann, einen der Kläger aus Diepholz: „Unser Gebiet hat das beste Trinkwasser...Deshalb haben wir uns gegen diese Verordnung gewandt." Worum genau geht es in dem Urteil? Auch das hat die Ministerin schon ausgeführt. Es gibt mehrere Kritikpunkte, die ich nicht wiederholen will; in der Hinsicht kann ich es abkürzen. Klärungsbedarf das will ich noch sagen sehen durchaus auch andere Länder wie zum Beispiel Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Auch in Sachsen ist ein ähnliches Verfahren anhängig. Sie sind aber nicht unbedingt untereinander vergleichbar. Da muss man ganz genau hinschauen. Aber in Sachsen wurde bereits Revision eingelegt. Das Verfahren ist nach meinem aktuellen Kenntnisstand bereits beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Der Bund, so die Auffassung des Gerichts, hätte die Maßstäbe direkt in der Rechtsverordnung regeln müssen. Damit sei schon die bundesrechtliche Grundlage der Gebietsausweisung fehlerhaft. Das muss man hier ausdrücklich betonen. Ein weiterer Punkt, den das Gericht angeführt hat, ist die grundwasserkörperübergreifende Berücksichtigung von Messstellen. Ich erinnere die vielen Diskussionen, die wir dazu hatten, ganz genau. Bei aller Plausibilität, die uns vermittelt worden ist, hat der normale Menschenverstand gesagt: Das alles kann doch eigentlich gar nicht angehen! Deswegen ist an dieser Stelle eine Klage, um für Klarheit zu sorgen, ein gutes Instrument. Wir alle haben lange darüber diskutiert, die Ausweisung der roten Gebiete verursachergerecht zu gestalten. Das war immer der Antritt von Niedersachsen. Frau Logemann, einen Moment, bitte! Lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Hopmann zu? Nein, ich möchte weiter ausführen. Vielen Dank. Immer wieder wurde von Landwirten kritisiert das wissen wir auch aus den unzähligen Gesprächen, dass sich ihre Flächen in roten Gebieten befinden, obwohl das eigentlich gar nicht der Fall sein kann. Der Vizepräsident des Niedersächsischen Landvolkes, Hubertus Berges, hat sich ebenfalls in der Presse geäußert: „Es war für unsere Mitglieder absolut richtig, mit großem Aufwand die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Ausweisung der roten Gebiete zu hinterfragen." Das Landvolk sieht natürlich das finde ich absolut berechtigt die Politik in der Pflicht, hierbei nachzusteuern. Ich sehe das übrigens genauso. Wir müssen eine tragfähige und rechtssichere Lösung finden und gleichzeitig keine weiteren Vertragsverletzungsverfahren der EU nach sich zieht; denn sie drohen uns nach wie vor. Die Verursachergerechtigkeit dabei bleiben wir als SPD dabei ist von fundamentaler Bedeutung. Wie geht es nun weiter? Die Urteilsbegründung sollte abgewartet werden; diese brauchen wir. Man rechnet im Moment damit so habe ich mir sagen lassen, dass sie in 14 Tagen vorliegen wird. Ich bin keine Juristin, aber natürlich stellt sich mir die Frage, ob aufgrund der Einwände gegen die Rechtsetzung des Bundes eine Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht angezeigt ist. Was bedeutet das für die Umsetzung der Düngeverordnung hier bei uns? Es ist davon auszugehen auch das hat die Ministerin schon gesagt, dass erst einmal die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat bis auf Weiteres in Kraft bleibt. Das Angebot von Ministerin Staudte, im Ausschuss zu unterrichten, sobald die Urteilsbegründung vorliegt, ist begrüßenswert. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich. Wo muss der Bund nachsteuern? Wie können wir die Anmerkungen im Land umsetzen? Mit diesen Fragen müssen wir uns jetzt befassen. Die rechtlichen und tatsächlichen Folgen müssen geprüft und angepasst werden. Ich danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

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