Philipp Meyn
Die Fachkräfte von morgen brauchen jetzt unsere bestmögliche Unterstützung - berufliche Orientierung an niedersächsischen Schulen ausbauen und weiterentwickeln!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Leben gibt es zwei ganz besonders wichtige Entscheidungen. Die eine Entscheidung ist diejenige für den Partner oder die Partnerin, und die zweite ist, welchen Beruf man wählt. Bei der zweiten können wir politisch durchaus den Rahmen setzen und sind wir dazu aufgefordert. Mich begeistert es, wenn ich in Oberschulen und IGSen bin und sehe, mit was für einer Handlungsorientierung dort berufliche Orientierung betrieben wird. Wir haben hier auch eine Schulklasse, die wird dabei auch etwas erlebt haben. Mit Schülerfirmen werden dort ganz real Schwerpunkte gesetzt, und mit außerschulischen Partnern gibt es dort Kooperationen. Es ist also großartig, was dort aktuell läuft. Auch an den niedersächsischen Gymnasien wird das Thema berufliche Orientierung immer stärker gelebt. Der Erlass 2018 hat da wirklich vieles ins Rollen gebracht. Ich selber durfte dann Koordinator für berufliche Orientierung werden und konnte sehen, dass dort mit 25 Praxistagen und vielen weiteren Maßnahmen wirklich etwas ins Rollen gebracht worden ist. Aber wir stellen jetzt fest: Wir brauchen dort noch mehr Verbindlichkeit, wir brauchen noch ein weiteres verpflichtendes Praktikum in den Gymnasien, möglichst im Jahrgang 8/9. Das wollen wir mit diesem Antrag voranbringen. Die Gleichwertigkeit von Ausbildung und Studium gilt es auch auf diesem Weg herauszustellen. Der neue Erlass berufliche Orientierung soll dahin gehend noch praxisnäher aufgestellt werden. Für den kommenden Erlass, Herr Reinken, wurde meines Erachtens nie ein Zeitplan genannt. Ich weiß nicht, woher Sie diese Information nehmen. Nun zu den konkreten Inhalten insgesamt dieses Antrages. Das ist ja schon etwas überraschend, liebe Kollegen und Kolleginnen der CDU. Ich werde das gleich dezidiert vortragen. Denn vorgestern wurde ich von der Kollegin Bauseneick Mitglied im Kultusausschuss gefragt: Zukunftstag ist dies das Konzept von Rot-Grün? - Es ist ein bisschen schade, wenn man diesen Antrag im Kultusausschuss nicht mal gelesen hat. Heute am Zeugnistag ist das nicht so gefährlich die Zeugnisse sind geschrieben, aber die Bewertung erspare ich mir. Das war aber schon etwas merkwürdig. Insofern: Nein, ein Zukunftstag reicht nicht aus. Ich werde das jetzt noch einmal ganz dezidiert vortragen. Sie haben ja auch kluge Punkte genannt. Der erste ist natürlich unser Ziel, im Rahmen des Niedersächsischen Schulgesetzes eine Verankerung der beruflichen Orientierung in allen weiterführenden Schulformen zu implementieren und des Weiteren geeignete Unterstützungsmöglichkeiten zur Umsetzung der beruflichen Orientierung in den Schulen zu bieten und eine wirksame schulinterne und außerschulische Koordination zu ermöglichen. In der Schule findet die wesentliche Arbeit von Lehrkräften, aber mittlerweile auch von Sozialpädagogen statt. Weiter ist es unser Ziel, die schulischen Betriebspraktika das habe ich gesagt auszubauen und zu flexibilisieren. Sie merken also: Es geht nicht nur um den Zukunftstag. Ein weiterer Punkt ist, die Zusammenarbeit zwischen allgemein- und berufsbildenden Schulen zu intensivieren und Kooperationen bei Praxistagen zu stärken. Hier ist ein ganz expliziter Punkt, Herr Reinken, warum wir mit Ihrem Antrag einfach nicht mitgehen konnten. Sie wollen nämlich ganz zentralistisch einen Kooperationszwang vorschreiben. Dabei gehen wir nicht mit. Wir wollen Freiräume für unsere Schulen in diesem Punkt. Das möchten im Übrigen auch viele Vertreter aus der Wirtschaft, die sagen: Verdammte Kiste, warum jetzt eine verordnete Kooperation? Die sind da nämlich weitestgehend aus dem Spiel genommen. Ein weiterer Punkt: Die Einbeziehung und Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten sind uns wichtig. Ferner das haben Sie auch gesagt ist die Lehramtsausbildung ein Punkt. In den Fachcurricula gilt es, in jedem Bereich Praxisbezüge zu implementieren. Dadurch wird der Unterricht interessant. Dadurch werden Lebensweltbezüge deutlich. Ein weiterer Punkt: Kompetenzfeststellungsverfahren sind wichtig. Die Pflicht zu einem Profil AC so sagte es auch eben meine Kollegin Frau Nzume sehr genau sollte allerdings überdacht werden. Alles muss danach ausgerichtet werden, wie durchführbar es letztendlich ist. Der Punkt „Einführung einer Schüler-ID bzw. Auszubildenden-ID" ist wirklich ein Punkt, der uns extrem voranbringen könnte. Die Schüler-ID würde eine bessere Nachvollziehbarkeit von Bildungsbiografien ermöglichen und auch die Teilnahme an BO-Maßnahmen digital dokumentieren. Das ist ein wesentlicher Punkt. Ich fahre fort: weiterer Einbezug der Angebote der Berufsberatung. Man muss nämlich wissen: Hier arbeiten Bund und Land Hand in Hand. Das funktioniert sehr gut mit den Berufsberaterinnen und Berufsberatern der BA, die in die Schule kommen, die gut geschult sind und die Schülerinnen und Schüler wirksam beraten. Daran wollen wir natürlich festhalten. Dann kommt der Punkt, der von Ihnen auch gelobt wurde: Ausbau inklusiver Angebote im Kontext der beruflichen Orientierung, beispielsweise durch Maßnahmen der individuellen Förderplanung beruflicher Integration. Die Zusammenarbeit der beruflichen Orientierung mit der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit und den Ausbau der beruflichen Orientierung in Förderschulen wollen wir vorantreiben. Genauso wollen wir auch die berufliche Orientierung im Rahmen des Startchancen-Programms weiterführen und einbauen. Sie haben also gehört: Da gibt es noch weitere Aspekte, die bei Ihnen nicht vorhanden waren. Aber ich fand es auch durchaus interessant zu sagen: Wir müssen auch mehr das Haptische, das Werken einbauen. Deswegen die Aufforderung: Lassen Sie uns das doch in einem gemeinsamen Antrag zusammenführen! Bei dem Antrag „Retten macht Schule" haben wir das auch hinbekommen. Man sollte hier nicht immer nur das Trennende erwähnen. Aber ich wiederhole mich: Es waren einige Aspekte dabei, die nicht zustimmungswürdig sind. Unsere außerschulischen Partnerinnen und Partner gilt es doch einzubauen. Das haben Sie von Beginn an nicht getan. Sie haben einen Antrag geschrieben, Sie sind nach Oldenburg gefahren, Sie haben sich das angehört und nichts davon ist in Ihren Entschließungsantrag eingeflossen. Das unterscheidet Sie von unserem Entschließungsantrag. Deswegen freue ich mich auf die knackige Ausschussdiskussion. Besten Dank und ein schönes Wochenende!
