Ulf Prange
Ersatzfreiheitsstrafe gerechter gestalten, Kosten reduzieren, Resozialisierung fördern!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat das Ziel, die Ersatzfreiheitsstrafe gerechter und besser zu machen. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird allgemein als das Rückgrat der Geldstrafe bezeichnet. Das meint, dass die Ersatzfreiheitsstrafe die Wirksamkeit der Geldstrafe dadurch absichert, dass Menschen, die sie nicht zahlen wollen, wirkungsvoll unter Druck gesetzt werden, ihrer Strafpflicht zu folgen. Dennoch ist sie höchst umstritten; weil aus der Geldstrafe, die das Gericht im Rahmen der Strafzumessung für angemessen gehalten hat, eine Freiheitsstrafe, also eine deutlich höhere Strafe, wird, und das ohne richterliche Prüfung. Das ist bei denjenigen, die nicht zahlen wollen, weil es ja auch im Urteil angedroht wird, sicherlich hinzunehmen. Wir haben es aber auch zunehmend damit zu tun, dass es Menschen gibt, die nicht zahlen können: zum einen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, zum anderen aber eben auch, weil es sich um Menschen handelt, die aufgrund psychischer Probleme, Suchtmittelabhängigkeit und anderer Dingen dazu schlichtweg nicht in der Lage sind. Und ein Großteil der Ersatzfreiheitsstrafen trifft gerade diesen Personenkreis. Es gibt eine Erhebung aus Mecklenburg-Vorpommern, die relativ aktuell ist, wonach 70 % der Inhaftierten arbeitslos sind und das Nettoeinkommen der überwiegenden Mehrheit der Ersatzfreiheitsstrafgefangenen unter 1 000 Euro liegt. Das zeigt, dass arme Menschen deutlich stärker betroffen sind. Das ist auch insofern schwierig, als sie oft ohnehin schon in prekären Situationen leben und sie in einer solchen Situation weiter destabilisiert werden, Kontakte verlieren, die Wohnung verlieren, gegebenenfalls ihren Arbeitsplatz verlieren. Deswegen ist das gesellschaftspolitisch eine schwierige Situation, durch die dem Staat in unserem Sozialsystem auch weitere Kosten entstehen. Es gibt aber noch einen weiteren Punkt: Nach dem, was Beschäftigte und die Leitungen in den Justizvollzugsanstalten berichten, sind gerade Ersatzfreiheitsstrafler problematisch. Wegen der kurzfristigen Haftzeit ist eine Resozialisierung kaum zu erreichen, und sie bedeuten auch einen hohen Betreuungsaufwand. Zu guter Letzt ist es für die Landeskasse und den Steuerzahler nicht hinnehmbar, dass es sind ja ca. 200 Euro pro Hafttag in Niedersachsen dadurch auch erhebliche Kosten entstehen und der Resozialisierungserfolg eben nicht eintritt. Deswegen beschäftigen sich viele im Bund und auch in den Ländern damit, wie wir die Ersatzfreiheitsstrafe besser machen können. Der Bundesgesetzgeber hat den Umrechnungsschlüssel halbiert. Das ist sicherlich gut, löst aber nicht alle Probleme. Wir haben geguckt: Wie können wir als Landesgesetzgeber und als Landtag dazu beitragen, dass das besser wird? Zum einen geht es darum, die guten drei Instrumente, die wir haben, besser bekannt zu machen und besser zu verzahnen. Das ist die Geldverwaltung durch die Straffälligenhilfe, die wir ja mit den letzten beiden Haushalten gestärkt haben. Ferner gibt es die Gerichtshilfe, die beim ambulanten Justizsozialdienst angesiedelt ist. In der letzten Legislatur, lieber Christian Calderone, haben wir eine Struktur geschaffen, um Sozialarbeiter stärker einzubeziehen, um eben diesen Menschen zu helfen, dass sie die Angebote, die es gibt, annehmen. Deswegen verstehe ich die Haltung der CDU im Ausschuss nicht, die sich dieser Problemlage ja völlig verweigert hat und da nicht mitmachen wollte. Und Menschen können gemeinnützige Arbeit leisten. „Schwitzen statt sitzen" ist ein Projekt, das etwas schwierig geworden ist, weil einfach diese Stellen nicht zur Verfügung stehen. Auch aus der Anhörung haben wir noch mal gute Hinweise aus der Straffälligenhilfe, insbesondere aus Oldenburg, bekommen, die wir umsetzen wollen, um eine noch bessere Betreuung der Menschen in diesem Angebot sicherzustellen. Wir haben ein weiteres Beispiel aus Braunschweig mitgenommen. Dort wird die Straffälligenhilfe viel früher von den Staatsanwaltschaften involviert. Das führt dazu, dass rechtzeitig Einspruch gegen Strafbefehle eingelegt werden kann, aber nur auf die Rechtsfolge beschränkt, weil in einem Strafbefehlsverfahren oftmals nicht hinreichende Kenntnisse über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorliegen und Menschen dann eine Geldstrafe bekommen, die zu hoch ist, die nicht ihren Einkommensverhältnissen entspricht, die sie nicht leisten können. Dadurch können viele Fälle schon erledigt werden. Das ist eine Praxis, die in Braunschweig sehr gut funktioniert und die wir im ganzen Land ausrollen wollen. Neben diesen drei Dingen, die wir haben und besser machen wollen insbesondere auch dadurch, dass wir verstärkt einfache Sprache einsetzen und eben auch Menschen mit Migrationshintergrund besser erreichen wollen, indem wir entsprechend in ihren Ursprungssprachen informieren, geht es darum, sich Beispiele aus anderen Ländern anzugucken. Dafür muss man ja nicht in die weite Welt schauen, sondern da reicht ein Blick in die Nachbarländer. Es gibt die sogenannten Day-by-Day-Projekte. Das ist kein parteipolitisches Thema; es gibt auch viele CDU-Bundesländer, die diese Modelle haben. Im Rahmen dieser Modelle hat man die Möglichkeit, den Betroffenen, wenn sie die Ersatzfreiheitsstrafe schon angetreten haben, gemeinnützige Arbeit anzubieten und dadurch die Haftdauer zu reduzieren. Das hilft auch ganz stark in Hinblick auf die Resozialisierung der Betroffenen, weil sie dadurch eine Struktur bekommen, die sie auch für die Zeit nach der Haft stärkt. Wir haben uns ein weiteres Modell aus dem CDU-regierten Hessen angeschaut. Dabei geht es darum, bei längeren Ersatzfreiheitsstrafen ein Belohnungsmodell dergestalt einzuführen, dass ein Teil der Ersatzfreiheitsstrafe der tägliche Stundensatz reduziert werden kann, wenn über einen gewissen Zeitraum gut mitgearbeitet worden ist. Das ist sehr sinnvoll und stärkt auch die Selbstverantwortung der Betroffenen. Und zu guter Letzt haben wir einen Vorschlag gemacht, der die Bundesebene adressiert. Wenn man sich die Systematik anschaut, sieht man: Wir haben die Geldstrafe als relativ leichte Strafe, wir haben die Freiheitsstrafe als schärfste Strafe, und dazwischen gibt es dann noch die Bewährungsstrafe. Es ist so, dass man aus der Geldstrafe in die Freiheitsstrafe und eben nicht in die Bewährungsstrafe fällt. Deswegen scheint es uns sehr sinnvoll zu sein, es möglich zu machen, die Ersatzfreiheitsstrafe auch zur Bewährung auszusetzen. Das würde zum einen unserer Strafsystematik entsprechen und zum anderen die Möglichkeit schaffen, die Menschen im Rahmen der Bewährungsauflage dazu anzuhalten, sich mit ihrer Vermögenssituation und ihrer Suchtproblematik zu beschäftigen, und sie über die Bewährungsauflage dazu zu bringen, solche Angebote in Anspruch zu nehmen. Das ist, glaube ich, ein sehr gutes Instrument, für das wir gemeinsam streiten sollten. Ich glaube, dieser Antrag verbessert die Situation hinsichtlich der Ersatzfreiheitsstrafe für Betroffene, aber eben auch die Handhabbarkeit für die staatlichen Institutionen, und ich freue mich auf eine breite Zustimmung. Vielen Dank.
