Alfred Dannenberg
Unterrichtung durch ML zum OVG-Urteil über "Rote Gebiete"
Ich bitte um Ruhe. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Festlegung der Gebietskulisse für die sogenannten roten Gebiete war ganz offenkundig etwas im Argen, denn sonst hätte das Gericht diese Kulisse nicht per Urteil einkassiert. Da es ja nun keine andere Gebietskulisse gibt, droht als Rückfallstufe möglicherweise nur noch die Orientierung an den jeweiligen Grundwasserkörpern in ihrer Gesamtheit, also ohne innere Differenzierung. Das könnte dazu führen, dass es vielleicht bald doppelt so viele rote Gebiete sind. Ja, das droht. Ich kann heute früh von dieser Stelle aus nur ganz klar fordern: So weit darf es bitte nicht kommen. Denn dann müssten möglicherweise noch mehr Betriebe ihre Pflanzen unter Bedarf düngen, obwohl sie bei genauer Betrachtung gar nicht negativ Einfluss nehmen auf das Grundwasser unter ihren Flächen. Wie müsste es jetzt also weitergehen? Ich sehe zwei Wege. Erstens: ein runder Tisch aller Beteiligten also Wasserversorger, Landwirte, Behörden usw., und dann einmal von Grund auf ein neues Messstellennetz einrichten. Jedoch: Das ist sehr aufwendig. Möglicherweise bedürfte es alle 500 m eines Messbrunnens - enorme Kosten. Lange wird es dauern, bis alle Brunnen gebohrt sind, sich gesetzt haben und valide Daten liefern. So lange werden unsere Landwirte nicht warten können. Und das bringt mich zu Weg Nummer zwei das Stichwort wurde hier schon genannt, zur Orientierung am Verursacherprinzip, im Wesentlichen wie folgt: Zufuhr durch Düngung und atmosphärischen Eintrag, Minusabfuhr durch Ernte, dann noch Faktoren wie Grundwasserneubildung und Denitrifikationsfähigkeit des Bodens am jeweiligen Standort mit hineingerechnet. Wenn dabei am Ende beispielsweise herauskommt, dass das Sickerwasser an einem Standort unter 50 mg Nitrat hat, dann kann der Landwirt, der da oben auf der Erdoberfläche wirtschaftet, doch gar nicht der Verursacher etwaiger Messwerte von über 50 mg im dortigen Grundwasser sein. Somit kann er dann dort nach guter fachlicher Praxis wirtschaften, und zwar ausdrücklich sogar im roten Gebiet. Denn hohe Erträge und Grundwasserschutz müssen sich nicht gegenseitig ausschließen, meine Damen und Herren. Liebe Kollegen von der CDU, jetzt, wo die Brandmauer schon ziemlich bröselig ist, fällt mir das Folgende leicht zu sagen aber ich hätte es auch vorher mit Brandmauer schon gesagt, denn mir geht es hier um vernünftige Sachentscheidungen: Genau zu diesem Verursacherprinzip haben Sie von der CDU einen sehr sinnvollen Antrag gestellt, den wir bald im Ausschuss behandeln. Das jetzt ergangene OVG-Urteil ist in meinen Augen der Katalysator, im Sinne der Verursachergerechtigkeit zeitnah und zielführend zu einer pragmatischen Lösung zu gelangen. An uns von der AfD wird das ausdrücklich nicht scheitern. Vielen Dank.
