Dennis Jahn
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Ich bin jetzt eine Frau" - mit diesem einfachen Satz wird aus dem bekannten Rechtsextremisten Sven Liebich plötzlich die Rechtsextremistin Svenja Liebich. Dank des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes genügt seit November 2024 eine einfache Erklärung vor dem Standesamt, um den Geschlechtseintrag zu ändern. Keine Prüfung mehr, keine Plausibilitätskontrolle, einfach so. Nun plant Svenja Liebich, ihre Haftstrafe in einer Frauen-JVA abzusetzen. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur absurd, sondern auch ein Sicherheitsrisiko! Ein Mann mit Vollbart und Stöckelschuhen muss nun von jedem als Frau angesehen werden, wenn er sein Geschlecht durch einfache Erklärung ändert. Dass wir dadurch aber auf sehr vielen Ebenen die biologischen Frauen nicht mehr ausreichend schützen können, nimmt dieses Gesetz mindestens billigend in Kauf. Wo dieses Grauen dann noch hinführt, zeigen andere Länder, die ähnliche Gesetze eingeführt haben. In England zum Beispiel sitzen fast 20 verurteilte Transfrauen in Frauengefängnissen. Jetzt kommt aber die Spitze: Manche davon sind wegen Vergewaltigung an Frauen verurteilt. Ja, Sie haben richtig gehört. Männer, die Frauen vergewaltigt haben, können dort durch einfache Geschlechtsänderungen in einer Frauenhaftanstalt ihre Strafe absitzen. Unfassbar! Und ja, natürlich kam es dort schon zu Vergewaltigungen, sexuellen Übergriffen und Bedrohungen gegen Mithäftlinge und dem Gefängnispersonal durch Männer in Frauenkleidern. Da ich glaube, dass Ihnen das Beispiel nicht reicht, gleich ein weiteres hinterher von vielen: Im Frauengefängnis in New York ist sogar ein männlicher Frauenmörder untergebracht, nur weil der Mann für sich reklamiert, eine Frau zu sein. Meine Damen und Herren, dieses Selbstbestimmungsgesetz ist frauenfeindlich. Aber auch schon vor dem Inkrafttreten gab es in Deutschland Fälle von Transgewalt in Frauengefängnissen. In der JVA Chemnitz belästigte ein Transhäftling sowohl Mitinsassinnen als auch weibliche Justizvollzugsbeamte sexuell. Der Täter beziehungsweise die Täterin masturbierte sogar öffentlich auf dem Flur. In Nordrhein-Westfalen wurde ein Fall von Körperverletzung durch eine Transperson bekannt. Aber auch hier in Niedersachsen, in der JVA Vechta, kam es zu drei sexuellen Übergriffen durch einen Transhäftling, der zuvor wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte verurteilt wurde. Diese ganzen Fälle machen eines deutlich: Der Schutz biologischer Frauen und Justizvollzugsbeamter ist nicht ausreichend gewährleistet. Doch genau das ist unsere Aufgabe: Frauen und Mitarbeiter zu schützen. Diese Beispiele sollten eines ganz klar zeigen: Wir müssen sofort, schnellstmöglich, am besten gestern schon, unser Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz so anpassen, dass wir Klarheit haben und unsere Frauen in den Justizvollzugsanstalten schützen, meine Damen und Herren. Auf unsere Kleine Anfrage vom Oktober 2024, Drucksache 19/5711, antwortete das Justizministerium mit folgendem bemerkenswerten Satz, den ich zitieren möchte. „Zu der Frage, welche Merkmale für die Einweisung einer Person in eine Anstalt oder Abteilung für Frauen bzw. Männer maßgebend sind, verhält sich das Gesetz in seiner geltenden Fassung nicht." Herr Jahn, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu. Danke. Das bedeutet nichts anderes, als: Es gibt keinerlei klare Regelungen, Frau Wahlmann. Und obwohl Ihr Ministerium damals ankündigte, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, warten wir bis heute vergeblich darauf. Das nehmen wir so nicht mehr hin. Mit diesem Gesetzänderungsantrag wollen wir sicherstellen, dass sich ähnliche Vorfälle, wie die, die ich gerade geschildert habe, in Deutschland nicht häufen. Zudem möchten wir verhindern, dass Fälle, wie sie im Ausland bereits Realität sind, auch hier bittere Wirklichkeit werden. Wir handeln jetzt! Unser Vorschlag ist deswegen klar, einfach und effektiv: Soweit in diesem Gesetz Bezug auf das Geschlecht einer Person genommen wird, ist grundsätzlich das bei der Geburt festgestellte biologische Geschlecht maßgebend. Das ist keine ideologische Frage, sondern eine objektive Realität. Das biologische Geschlecht bestimmt nicht nur körperliche Merkmale, sondern hat direkte Auswirkungen auf die Sicherheit und Bedürfnisse von Insassen und Beamten im Strafvollzug. Übrigens: Auch René Müller, Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, warnt ausdrücklich vor der Aufweichung der Geschlechtertrennung und spricht von den unangenehmen Überraschungen, die dieses Gesetz mit sich bringt. Die Realität zeigt: Wir können nicht länger zusehen. Die Risiken und Missbrauchsmöglichkeiten sind eindeutig - für Frauen, für Justizvollzugsbeamte und letztlich für die Ordnung in unseren Haftanstalten. Meine Damen und Herren, es geht hier nicht um Ideologie, es geht um Verantwortung, es geht um Schutz, es geht um Ordnung. Es darf nicht sein besonders in Haftanstalten nicht, dass unsere Frauen zunehmend einer unsinnigen linken Ideologie zum Opfer fallen. Herr Jahn, ich frage Sie noch mal: Lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Bajus zu? Wie gesagt, ich lasse keine Zwischenfragen zu. Danke. Gut. Das aktuelle Gesetz ist ein sozialer und rechtlicher Sprengsatz, den wir entschärfen müssen. Lassen Sie uns das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz so anpassen, dass die Sicherheit und der Schutz aller Beteiligten gewährleistet werden. Schützen wir Frauen vor Übergriffen, schützen wir die Ordnung im Strafvollzug. Vielen Dank.
