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Daniela Behrens

SPD 29.01.2025 5:39 min Tagungsabschnitte 19/22

Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Debatte zur Bezahlkarte hier verfolgt, dann kann man erstaunt und irritiert sein - ob der fehlenden Sachlichkeit, aber auch ob der hohen Emotionalität. Was passiert gerade in Niedersachsen und in 13 anderen Bundesländern? Wir führen eine Debitkarte ein für Menschen, die dem Asylbewerberleistungsrecht unterfallen. Dass wir die Umstellung auf digitales Geld so emotional diskutieren, ist, glaube ich, eine Besonderheit des Standorts Deutschland. Eine solche Debatte würde in Skandinavien und in anderen Ländern nicht geführt werden, meine Damen und Herren. Diese Bezahlkarte wird eingeführt, und sie wird das Verfahren für die, die Leistungsempfänger sind, erheblich erleichtern. Sie alle wissen: Derzeit müssen Geflüchtete jeden Monat beim Amt anstehen, um sich ihr Geld zu holen. Das ist in Zukunft nicht mehr so, sondern sie bekommen das, was ihnen zusteht, auf ihre Karte gebucht. Diese Karte können sie in ganz Niedersachsen und in ganz Deutschland so verwenden, wie sie es für richtig halten - mit Ausnahme der Einschränkungen, die wir für Überweisungen ins Ausland, für besondere Geldtransferleistungen, für Kryptobörsen, für Online-Broker eingeführt haben. Und wir haben eine Bargeldhöchstgrenze von 50 Euro eingetragen, die im Einzelfall erhöht werden kann. Also alles gut! Und daher ist diese Debatte, die Sie hier gerade so aufgeregt führen, derzeit in der Realität Niedersachsens außerhalb dieses Landtages noch gar nicht eingetreten. Ich darf doch kurz daran erinnern, dass die Bezahlkarte seit dem 16. Dezember eingeführt wird, zurzeit in der LAB NI. Die Einführung läuft übrigens ohne Probleme. Im Ausschuss ist Ihnen darüber berichtet worden. Es gibt auch überhaupt keine Debatten von Geflüchteten, die die Karte bekommen haben, dass sie dringend nach Tauschbörsen suchen. Auch um noch einmal zu sagen, wer sich alles für Tauschbörsen interessiert - ich glaube, die Kundschaft wird in Zukunft in Niedersachsen überschaubar sein. Weil das, was hier einige diskutieren, für Geflüchtete gar kein Problem ist. Ab dem 1. Februar, also in drei Tagen, führen wir die Karten in den Kommunen ein. Das heißt, die Kommunen können die Karten über ihre Rahmenverträge abfordern und ihre Geflüchteten, die vom Asylbewerberleistungsrecht betroffen sind, können die Karten bekommen. Jetzt möchte ich mit zwei Dingen aufräumen, die wir hier diskutiert haben und die einfach nicht richtig sind. Das Erste: Herr Bock, ich weiß nicht, wo Sie im März und im April 2024 waren. Aber natürlich ist die Bezahlkarte in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen worden. Der Bundestag hat ein Gesetz dazu beschlossen, und darin ist die Bezahlkarte ausdrücklich aufgenommen. Der Bundestag hat das Gesetz am 12. April 2024 verabschiedet, und der Bundesrat hat am 26. April dazu beschlossen. Am 16. Mai ist das Gesetz in Kraft getreten. Die Bezahlkarte ist also als Leistungsform ausdrücklich aufgenommen worden. Daher ist der Vorwurf, den Sie der Bundesregierung machen, das sei bisher immer noch nicht im Gesetz hinterlegt, einfach falsch. Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie insoweit einmal abrüsten. Das Zweite: Was wir über Umtauschbörsen wissen. Ich lese wie Sie alle Zeitung. Darin haben sich Verschiedene geäußert, sie möchten eine Umtauschbörse einrichten. Das mag man jetzt nicht so schön finden. Aber ich darf auch hier noch mal zur Sachlichkeit aufrufen. Eine Umtauschaktion ist strafrechtlich nicht bewehrt. Auch eine Werbung für eine Umtauschaktion ist strafrechtlich nicht bewehrt. Und dass es strafrechtlich nicht bewehrt ist, heißt, es ist nicht im Strafgesetzbuch enthalten - und damit auch nicht strafbar und auch nicht kriminell. Das heißt, wir können das alle nicht so gut finden. Ich finde das übrigens auch nicht gut. Aber strafbewehrt ist es nicht. Daher müsse all jene, die solche Aktionen anbieten, weil sie der Meinung sind, die Geflüchteten können sonst in Niedersachsen ja gar nicht überleben, sollten sich allerdings die Frage stellen, ob das denn eine so kluge Idee ist. Denn die Geflüchteten denken, ehrlich gesagt, ganz anders darüber. Daher, meine Damen und Herren, bin ich auch entspannt, was Umtauschaktionen angeht. Frau Ministerin Behrens, entschuldigen Sie bitte! Herr Bock möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie sie zulassen? Noch nicht. Daher glaube ich, alle sollten sich mal mit der Realität beschäftigen, und die Realität wird sich Mitte dieses Jahres zeigen. Meine Annahme ist deswegen bin ich so entspannt bei diesem Thema: So viel wird an diesen Umtauschbörsen nicht los sein, weil man sehr gut mit der Bezahlkarte umgehen kann. Man kann überall einkaufen. Man kann alles einkaufen, was man möchte. Und wer aus guten Gründen mit 50 Euro nicht hinkommt, kann mit seiner kommunalen Ausländerbehörde über eine Erhöhung des Betrages in Bargeld reden. Es gibt also überhaupt kein Problem, außer, dass in bestimmten politischen Kreisen darüber diskutiert wird. Und daher auch an die Adresse der Union und auch der AfD: Die Bayern haben das gleiche Strafgesetzbuch, denn das gilt für ganz Deutschland. Das heißt, auch dort ist es nicht strafbewehrt. Und die Bayern haben bis heute auch keinen Bundesratsantrag gestellt, um es in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Also: Man kann das nicht schön finden, man kann das ablehnen, man kann das kritisieren. Strafbar ist es nicht. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Weitere Wortmeldungen liegen uns zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Wir kommen somit zur Abstimmung.

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