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Christoph Willeke

SPD 29.01.2025 3:53 min Tagungsabschnitte 19/22

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, naturschutzrechtliche Verfahren effizienter zu gestalten und gleichzeitig den besonderen Anforderungen des Naturschutzes besser gerecht zu werden. Ich möchte Ihnen die zentralen Aspekte dieses Gesetzes sowie die dahinterliegenden Beweggründe näherbringen. Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Zuständigkeit für Entscheidungen über strittige Entschädigungsanträge gemäß § 68 des Bundesnaturschutzgesetzes von der Enteignungsbehörde des Innenministeriums auf den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz kurz: NLWKN zu verlagern. Damit werden Verfahren in Zukunft nicht mehr nach den aufwändigen Regelungen des Enteignungsrechts, sondern nach den Bestimmungen des allgemeinen Verwaltungsrechts geführt. Durch diese Neuregelung schaffen wir nicht nur Klarheit über die Zuständigkeiten, sondern sorgen auch für eine deutliche Beschleunigung der Verfahren. Dieser Schritt ist angesichts der Herausforderungen im Naturschutz dringend notwendig. In der Vergangenheit kam es zu Verzögerungen und Konflikten, wenn die Enteignungsbehörde Entscheidungen treffen musste, die stark von naturschutzfachlicher Expertise abhingen. Das Umweltministerium hat in diesem Zusammenhang mehrfach Klagen gegen Entscheidungen der Enteignungsbehörde eingereicht - mit dem Ergebnis, dass diese Verfahren sowohl langwierig als auch wenig zielführend waren. Ein besonders prägendes Beispiel sind die Entschädigungsansprüche von Landwirten im Zusammenhang mit Fraßschäden durch nordische Gastvögel. Diese Vögel finden in Niedersachsen auf sage und schreibe 125 000 ha EU-Vogelschutzflächen Rast- und Nahrungsgebiete. Um den entstandenen Ertragsverlust auszugleichen, hat das Land umfassende Programme wie die Nordischen-Gastvögel-Programme sowie das sogenannte Rastspitzenmodell eingeführt. Dennoch wurden Ansprüche von Landwirten in Einzelfällen als unzureichend empfunden, und es kam zu strittigen Verfahren. Hier zeigt sich, wie wichtig eine naturschutzfachliche und wirtschaftlich fundierte Beurteilung ist - eine Aufgabe, die der NLWKN als Fachbehörde wesentlich besser leisten kann. Die Verlagerung der Zuständigkeit bringt mehrere Vorteile mit sich. Beschleunigung der Verfahren: Die Entschädigungsverfahren werden künftig schlanker und effizienter abgewickelt. Dadurch reduzieren wir den Verwaltungsaufwand und kommen schneller zu tragfähigen Lösungen. Die fachliche Expertise ist auch gegeben. Der NLWKN als naturschutzrechtliche Fachbehörde ist bestens geeignet, sowohl die rechtlichen als auch die fachlichen Aspekte der Anträge umfassend zu bewerten. Dies sorgt für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Entscheidungen. Danke an dieser Stelle an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN, die in Zukunft diese nicht immer einfache Aufgabe bearbeiten werden. Niedersachsen trägt eine besondere Verantwortung für den Schutz der Artenvielfalt. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlage dafür, dass Landwirte, deren Flächen durch naturschutzrechtliche Regelungen betroffen sind, fair und schnell entschädigt werden. Gleichzeitig setzen wir ein klares Zeichen für die Bedeutung des Naturschutzes in unserem Bundesland. Ich freue mich daher über die bereits erfolgte breite Zustimmung im Fachausschuss. Meine Damen und Herren, mit der Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes setzen wir einen wichtigen Schritt in Richtung einer effizienteren, fachlich fundierten und bürgerfreundlichen Verwaltung. Ich bitte Sie daher, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit den Weg für eine moderne und zukunftsorientierte Naturschutzpolitik zu ebnen. Vielen Dank.

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