Djenabou Diallo Hartmann
Bundesvertriebenengesetz schnellstmöglich ändern - restriktive Aufnahmepraxis für Spätaussiedler beenden
gemeldet: Frau Abgeordnete Diallo-Hartmann. Sie haben das Wort. Vielen herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Bevor ich starte, würde ich gerne noch Frau Bischoff, die heute hier ist und die Debatte mitverfolgt, herzlich begrüßen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Frau Bischoff es nicht so sieht, wie es die AfD gerade dargelegt ist, die den Versuch unternimmt, unterschiedliche Gruppierungen von Menschen gegeneinander auszuspielen. Aber wir wissen um Ihre Rassismuskeule. Daher muss man nicht groß darauf eingehen. Herr Kollege Kurku hat bereits sehr viel eingeordnet und erläutert. Ich möchte das bekräftigen. Den Antrag der CDU-Fraktion werden wir ablehnen. Ich sage Ihnen auch warum: Nach 16 Monaten Beratungszeit hat sich die Welt weitergedreht. Die Ampelkoalition hat während dieser Zeit ihre Arbeit gemacht und bereits die im ursprünglichen Entschließungsantrag geforderten Rechtsänderungen sowie ihre Umsetzung in der Verwaltungspraxis vorgenommen. Die Ampel hat damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, wie es auch nicht anders zu erwarten war. Hätte die CDU die Bundesregierung und die Ampelkoalition einfach ihre Arbeit machen lassen, dann hätte sie sich diesen Antrag sparen können, Herr Kollege Bock. Nachdem klar war, dass sich der Antrag überholt hatte, hat die CDU ihn jedoch nicht etwa zurückgezogen, sondern ist der Entwicklung weiter hinterhergelaufen und hat einen Änderungsvorschlag zu ihrem überholten Antrag eingebracht, - Doch.- Um diesen noch irgendwie mit Leben zu füllen, hat sie die vorgenommenen Rechtsänderungen begrüßt und die Forderung erhoben, diese nun kurzfristig in der Verwaltungspraxis umzusetzen. Damit hat die CDU wiederum eine Selbstverständlichkeit gefordert, nur um einen Grund zu haben, ihren Antrag nicht zurückzuziehen. Das ist die Realität. Ergänzend hat sie dann eine neue Forderung nach einer Informationskampagne in ihren Änderungsvorschlag aufgenommen. Jedoch liegt die Aufnahme von Verfahren für SpätaussiedlerInnen das werden Sie wissen in der Zuständigkeit des Bundes. Dennoch sind wir hier in Niedersachsen bemüht, vieles zu tun. Darum kümmert sich der Beauftragte Deniz Kurku, wie er schon erläutert hat. Das Bundesverwaltungsamt sowie das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Migration und Geflüchtete bieten dementsprechend bereits umfangreiche Informationen und Beratungsangebote. Vor diesem Hintergrund erscheint die Forderung nach einer Informationskampagne aus meiner Sicht per se schon überflüssig. Die CDU wollte diese Informationskampagne auch noch in Aussiedlungsgebieten starten, also im Ausland. Damit ist die CDU aus meiner Sicht über das Ziel hinausgeschossen, denn so etwas findet heute online statt und nicht in Form von irgendwelchen Broschüren, Herr Kollege Bock. Denn wir sind im 21. Jahrhundert, und die Digitalisierung macht es möglich, Papier zu sparen. Zusammenfassend kann ich also sagen, dass die Bundesgesetzgebung dem Antrag der CDU bereits Rechnung getragen hat und die geforderten Rechtsänderungen bereits in Kraft sind und umgesetzt werden. Deshalb halten wir weitere Maßnahmen derzeit für nicht notwendig. Wir bleiben dazu im Austausch mit Frau Bischoff, die Mitglied der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe ist. Wir werden schauen, was sich hier in Niedersachsen machen lässt, um die betreffenden Maßnahmen zu unterstützen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Nutzen Sie den jetzigen Wahlkampf nicht, um Unwahrheiten zu erzählen. Frau Hartmann, kommen Sie zum Schluss! Ich komme zum Schluss. Vielen Dank. Vielen Dank. - Ebenfalls zu Wort gemeldet hat sich die Ministerin
