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Ulf Thiele

CDU 31.01.2025 5:09 min Tagungsabschnitte 19/22

Aufkommensneutralität? Wie die Grundsteuer Eigentümer und Mieter belastet.

Wort gemeldet: der Abgeordnete Ulf Thiele. Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Es ist gerade im Kern schon gesagt worden: Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die damalige Grundsteuer und dort die Einheitsbewertung verfassungswidrig war, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip verstieß. Daraus ergab sich ein zwingender Reformbedarf. Dieser wurde durch Bundestag und Bundesrat im November 2019 durch die Reform des Grundsteuergesetzes umgesetzt - aus unserer Sicht für Niedersachsen schwer anwendbar, weil bürokratisch und intransparent, das Modell vom damaligen Finanzminister Scholz. Deswegen hat Reinhold Hilbers für Niedersachsen dann mit der großen Koalition aus SPD und CDU ein Flächen-Lage-Modell vorgelegt, das wir am 7. Juli 2021 hier im Landtag beschlossen haben. Warum haben wir das getan? Weil es um keine Petitesse geht, sondern um die Frage, ob unsere Kommunen 1,4 Milliarden Euro weniger für ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge zur Verfügung haben oder ob sie diese Mittel weiterhin zur Verfügung haben. Darum war es notwendig und richtig, hier zu einem verfassungskonformen Beschluss zu kommen und dafür zu sorgen, dass unsere Kommunen weiterhin in der Lage sind, Schulen zu bauen, Kitas zu bauen, Sportstätten zu bauen, Schwimmbäder zu betreiben, Straßen und Radwege zu bauen und zu unterhalten. Wenn man ihnen diese Mittel genommen hätte, wären sie dazu nicht mehr in der Lage gewesen. Um das deutlich zu sagen: Die Idee der AfD war damals eben nicht, zu sagen, wir wollen eine andere Reform, die irgendwie anders funktioniert, sondern die Idee der AfD war und das haben Sie hier im Landtag auch eingebracht, die Grundsteuer B zu streichen, sie einfach zu streichen. Und Sie sind bis heute die Antwort schuldig geblieben, was eigentlich diesen Einnahmeausfall auf der kommunalen Seite ersetzen sollte. Das ist nichts anderes als billig, und das ist nichts anderes als verantwortungslos, Herr Lilienthal! Jetzt argumentieren Sie, die Grundsteuer sei nicht aufkommensneutral, und Sie argumentieren mit einem Trick, der auch ziemlich billig ist, weil sie nämlich den aufkommensneutralen Hebesatz und das Thema Messbetrag durcheinanderbringen: Der aufkommensneutrale Hebesatz wird ausgerechnet. Was Sie gerade in ihrer Rede ausgeklammert haben, Herr Lilienthal, ist, dass nicht nur formuliert ist, dass der aufkommensneutrale Hebesatz kommuniziert wird, vom Land ausgerechnet und mitgeteilt wird bzw. vor Ort erklärt werden muss, sondern auch, dass jede Gemeinde und jeder Stadtrat in Niedersachsen verpflichtet war, einen neuen Hebesatz zu beschließen. Und dann passiert etwas, was aber in jedem Jahr passieren kann, dass nämlich der Kämmerer der Gemeinde in die Kasse guckt und der Bürgermeister dann auf dieser Basis einen Vorschlag machen muss, ob es beim Hebesatz bleiben kann oder ob man ihn erhöhen will. Und dann muss der Gemeinderat das entscheiden. Das ist eine Entscheidung, die jeder Gemeinderat in jedem Jahr trifft. Was Sie hier vorschlagen, ist, unseren Gemeinderäten diese Entscheidungskompetenz zu nehmen. Das ist ein gravierender Eingriff in die kommunale Planungshoheit. Das geht nicht! Sie können doch den Kommunen nicht in die Tasche greifen und dann schreien: Haltet den Dieb! Und Sie machen ja noch was Interessantes. Wir haben ja parallel immer noch diese Strabs-Diskussion, immer wieder. Sie argumentieren überall vor Ort, die Straßenausbaubeitragssatzungen sollen gekippt werden, und die Beiträge sollen gecancelt werden. Und dann sagen Ihre Leute vor Ort: Kompensation dieser Einnahmen durch eine Erhöhung der Grundsteuer. - Genau die gleiche Grundsteuer wollen Sie aber in Ihren Anträgen schlicht streichen, abschaffen! Und Sie sagen nicht, wie es kompensiert werden soll. Das ist in höchstem Maße unseriös, Herr Lilienthal, und das geht so nicht. Am Ende des Tages muss ich Ihnen sagen: Sie hatten damals, als wir hier in der entscheidenden Phase der Beratung der Grundsteuer waren, einen Antrag laufen, und dieser Antrag sagte: Grundsteuer B abschaffen. Wenn man in die Protokolle der damaligen Sitzung am 7. Juli guckt das habe ich gestern noch mal gemacht, stellt man fest: Der Antrag der AfD konnte nicht zu Ende beraten werden. Während die anderen Fraktionen hier im Parlament sich in höchstem Maße seriös darum bemüht haben, eine Lösung für die Kommunen zu finden, um zu verhindern, dass denen 1,4 Milliarden Euro nicht mehr zur Verfügung stehen und sie ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können, hat Ihre Fraktion sich hier so zerlegt, dass Sie da hinten als Einzelabgeordnete saßen und Ihr Antrag nicht mehr zu Ende beraten werden konnte. So verantwortungslos haben Sie in dieser entscheidenden Phase der Grundsteuergesetzberatung gehandelt. Sie waren nicht in der Lage, Ihre eigene Truppe zusammenzuhalten - und machen uns jetzt Vorwürfe, dass das Gesetz, das wir hier damals verantwortbar beschlossen haben, bei ungefähr der Hälfte der Leute zu einer Steuererhöhung führt, und zwar nominal, während es allerdings und das verschweigen Sie bei ungefähr der anderen Hälfte der Steuerpflichtigen zu einer Steuersenkung führt. Das ist billig, und das lassen wir Ihnen nicht durchgehen! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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