Volker Bajus
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in der Sache nicht weiterhilft und den Beschäftigten im Justizvollzug tatsächlich die Arbeit noch erschwert. Denn er ist in zentralen Punkten vage, weil er eben „grundsätzlich" das hat Herr Plett gerade schon vorgetragen unpräzise und völlig unklar ist. Völlig unklar bleibt auch, wofür eigentlich das Wort „maßgeblich" stehen soll. Das macht diesen Gesetzentwurf nicht besser, sondern das macht ihn noch schlechter. Der Entwurf sorgt also nicht für Eindeutigkeit, was er suggeriert, sondern er schafft noch mehr Vieldeutigkeit. Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig: Das Letzte, was der Vollzug gebrauchen kann, ist ein handwerklich schlechtes Gesetz. Und unter uns: „Schlecht" wäre sogar noch geschönt, wenn ich mir Ihren Entwurf anschaue. Transgeschlechtlichkeit ist keine Kopfgeburt, sie ist Realität. Transgeschlechtliche Menschen haben das Recht auf Akzeptanz, Respekt und Gleichbehandlung in der Gesellschaft. Das garantiert nicht nur das Grundgesetz, sondern das garantieren auch die einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Darüber können Sie doch nicht einfach so hinweggehen! Was es nicht gibt und insofern haben Sie einfach Unsinn erzählt, ist das Recht von Straffälligen, sich das Gefängnis ihrer Wahl selbst auszusuchen auch nicht unter Berufung auf das Selbstbestimmungsgesetz und selbst zu entscheiden, ob sie in den Frauen- oder in den Männervollzug gehen. Den medienwirksam inszenierten Fall des Neonazis Liebich haben Sie ja auch zitiert. Aber wer meint, das Gesetz ausnutzen und damit gleichsam parodieren zu können, der irrt. Das SBGG lässt sich eben nicht dafür missbrauchen, dass sich Männer qua Personenstandsänderung quasi selbst in Frauengefängnisse einweisen. Diesen Automatismus gibt es nicht. Ich darf dazu die Gesetzesbegründung zitieren. „Die Unterbringung von Strafgefangenen muss sich nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren, das SBGG gebietet mithin nicht, dass Personen immer entsprechend ihrem personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag in einer entsprechenden Anstalt untergebracht werden. Das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht der Anstalt verlangen vielmehr, bei der Unterbringung im Strafvollzug die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen zu berücksichtigen." Das ist aus der Bundestagsdrucksache zitiert. Herr Plett, das müsste auch die CDU inzwischen zur Kenntnis genommen haben. Dass Sie, Herr Jahn, das nicht wollen, wissen wir ja. Von daher können wir davon ausgehen: Liebich wird egal ob Sie von der AfD ihn nun als Gesinnungsbruder oder als Schwester im Geiste sehen die Haft in einem Männergefängnis antreten. Das ist doch wohl klar. Herr Bajus, lassen Sie Und diese Art der Einzelfallprüfung wird auch in Niedersachsen praktiziert - übrigens schon seit vielen Jahren, auch schon bevor es das SBGG gab. Und natürlich darf mir Herr Jahn eine Frage stellen, wenn er das möchte. Gut. Herr Bajus, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage.
