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Christoph Plett

CDU 29.01.2025 4:41 min Tagungsabschnitte 19/22

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD ist die Konsequenz eines schlechten Gesetzes der Ampelregierung von SPD, Grünen und FDP zum Selbstbestimmungsrecht. Der Gesetzestext, der hier eingefügt werden soll, lautet wie folgt: „Soweit in diesem Gesetz Bezug auf das Geschlecht einer Person genommen wird, ist grundsätzlich das bei der Geburt festgestellte biologische Geschlecht maßgeblich." Wenn wir diesen Gesetzestext aus Sicht eines Juristen analysieren, stellen wir fest: Schon das Wort „grundsätzlich" ist zu bewerten. „Grundsätzlich" bedeutet: Es bestehen auch Ausnahmen. Diese Ausnahmen werden in diesem Gesetzentwurf leider nicht genannt. Das ist schon mal ein Malus. Was muss aus dieser Form der Formulierung geschlossen werden? Wir müssen eine Güterabwägung vornehmen zwischen der Sicherheit in den Gefängnissen dazu haben meine Vorredner schon das ein oder andere Beispiel genannt auf der einen Seite und den Fragen der Diskriminierung auf der anderen Seite - der Diskriminierung, die in Artikel 1 und Artikel 3 des Grundgesetzes verfemt ist. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass wir gut daran tun, das schlecht gemachte Gesetz der Ampel zum Selbstbestimmungsrecht jetzt nicht noch schlechter zu machen, indem wir das, was die AfD will, umsetzen. Mein Kollege Hujahn hat eben schon das klassische Beispiel, das immer genannt werden muss, gebracht: Wenn sich beispielsweise ein Mann biologisches Geschlecht entscheidet, eine Frau zu sein, und dies dann auch durch Operation wird, und dieser Mann, der dann eine Frau ist, in den Männerknast muss, dann wird sich die Gefahrenlage mit Blick auf Übergriffe in dem entsprechenden Gefängnis ändern. Ich glaube nicht, dass das, was hier vorgelegt worden ist, die Lösung des Problems sein kann. Meine Kollegin Martina Machulla ist leider krank und kann deshalb heute nicht hier sein, weshalb ich für sie spreche. Und ich will ihre Gedanken, die sie vorformuliert hat, einmal vortragen: Wir als CDU-Fraktion haben bereits in verschiedenen Verfahren um das Selbstbestimmungsgesetz auf die Problematik hingewiesen, die entsteht, wenn eine Änderung des Geschlechtseintrags ohne Berücksichtigung von Konsequenzen in sensiblen Bereichen wie dem Justizvollzug beschlossen wird. Wir haben damals gefordert, die Balance zwischen individueller Freiheit und Schutzmaßnahmen für besonders sensible Bereiche zu wahren. Doch die Ampelregierung hat diese Bedenken ignoriert und sich über genau die Punkte hinweggesetzt, die wir heute hier diskutieren. Ob dieses Versäumnis durch den Gesetzentwurf der AfD geheilt wird, steht auf einem anderen Blatt und ist ganz sicher im Ausschuss zu behandeln. Ein moderner Strafvollzug muss nicht nur sicher sein, sondern auch den Respekt vor der Menschenwürde gewährleisten. Es ist unsere Aufgabe, diese beiden Prinzipien in Einklang zu bringen. Die CDU-Fraktion setzt auf gezielte Maßnahmen, nämlich eine fundierte Ausbildung des Vollzugspersonals, individuelle Risikoanalysen und ein Unterbringungskonzept, das den Bedürfnissen aller Gefangenen gerecht wird. Solche Ansätze basieren auf Erfahrung, Wissenschaft und Respekt, nicht auf plakativer Vereinfachung oder populistischer Stimmungsmache. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind Aufgaben, die jetzt im Unterausschuss „Justizvollzug" zu behandeln sind. Wir als CDU-Fraktion werden diese genannten Dinge in die Diskussion, in dieses Gesetzgebungsverfahren, einbringen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank, Herr Plett. -

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