Swantje Schendel
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
Das haben Sie mitgetragen - das möchte ich an dieser Stelle sagen. Nun zu meinem eigentlichen Punkt: Das KHVVG stellt die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine neue Grundlage. Auch wenn manche noch skeptisch sein mögen - das hat die Debatte ja auch widergespiegelt -: Leistungsgruppen und Planfallzahlen werden künftig eine Rolle bei der Vergütung und der Planung von Krankenhausversorgung spielen. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser künftig eben nicht nur nach der Menge, sondern auch nach der Qualität ihrer Leistung beurteilt werden. Und das - so hat es meine Kollegin Frau Schüßler eben bereits herausgestellt - ist gut für die BürgerInnen in diesem Land. Denn für uns ist es von zentraler Bedeutung, dass diese Reform nicht nur die Effizienz steigert, sondern auch den Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung für alle BürgerInnen gewährleistet. Durch die Schaffung eines elektronischen Antragsverfahrens ermöglichen wir es den Krankenhäusern, sich auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten, ohne durch bürokratische Hürden ausgebremst zu werden. Das ist ein Beispiel für den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Lösungen, die auch in der Gesundheitsversorgung einen Mehrwert bieten können. In diesem Zuge möchte ich mich bei allen Beteiligten für die Arbeit an diesem Gesetzentwurf bedanken, dafür, dass wir jetzt so zügig vorangehen können. Bitte lassen Sie uns diesen Weg doch gemeinsam verantwortungsvoll mit Weitsicht und Sachlichkeit weitergehen! Darüber würde ich mich sehr freuen.
