Daniela Behrens
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Behrens. Frau Behrens, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Als Niedersächsische Landesregierung verfolgen wir eine von den Grundsätzen der Humanität und Ordnung geleitete Migrations- und Flüchtlingspolitik. Hier ankommenden Menschen, die aus Krisen- und Kriegsgebieten zu uns fliehen und einen Anspruch auf Asyl haben, gewähren wir Schutz und die notwendige Unterstützung. Diejenigen, die kein Bleiberecht haben, weil sie keine asylrechtliche Schutzanerkennung erhalten und weitere Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht nicht erfüllen, sind ausreisepflichtig. Der Vollzug der Rückführung abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist zwingende Rechtsfolge und wird in Niedersachsen auch konsequent umgesetzt. Für die Landesregierung hat ein effektiver Rückführungsvollzug eine hohe Priorität. Die Zahl der Rückführungen in Niedersachsen konnte vom Jahr 2023 auf das Jahr 2024 deutlich gesteigert werden, nämlich um 21,16 %. Festzuhalten ist jedoch, dass Rückführungsmaßnahmen im Einzelfall Vollzugshindernisse entgegenstehen können. Das wesentliche Hemmnis bei der Durchführung von Rückführungen ist die mangelnde Kooperationsbereitschaft zahlreicher Herkunftsländer. Eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen kann nicht zurückgeführt werden, weil sich die Herkunftsländer entweder bei der Passersatzpapierbeschaffung oder der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen unkooperativ zeigen. Diese Herkunftsländer setzen beispielsweise Rückübernahmeabkommen nicht oder nur unzureichend um oder geben Rahmenbedingungen vor, die effektive und umfangreiche Rückführungen vereiteln. Die Landesregierung fordert die Bundesregierung, die hier vor allen Dingen für Verbesserungen sorgen kann, daher regelmäßig auf, für verbesserte Rahmenbedingungen bei Rückführungen zu sorgen. Unter anderem im Rahmen der IMK haben wir mehrfach bekräftigt, dass sich der Bund im Dialog mit den Herkunftsländern oder auf Ebene der EU dafür einsetzen muss, besonders unkooperative Herkunftsländer zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger zu bewegen. Zudem haben wir als Landesregierung im Rahmen der Einführung des Rückführungsverbesserungsgesetzes durch die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen unterstützt, die zur Beschleunigung von Rückführungen beitragen. Hierbei sind unter anderem die Erhöhung der Höchstdauer von Ausreisegewahrsamen, oder die Möglichkeit zur Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen zur Identitätsfeststellung zu nennen. In allen Bundesländern bestehen dieselben Hindernisse für einen erfolgreichen Vollzug von Rückführungen. Daher findet regelmäßig ein Austausch mit anderen Bundesländern in länderübergreifenden Arbeitsgruppen zu Optimierung der Prozesse statt. Darüber hinaus findet durch mein Haus eine umfassende Beratung der kommunalen Ausländerbehörden statt. Wir arbeiten intensiv daran, die Rückführungsverfahren in Abstimmung mit den Kommunen zu optimieren und effektiv zu gestalten. Als Ausfluss dieser Interessen wurde aktuell eine Projektgruppe eingerichtet. Diese soll die Geschäftsprozesse in der Landesaufnahmebehörde und die Schnittstellen zu den Kommunen noch einmal überprüfen, um die Rückführungen weiter zu beschleunigen. Erste Ergebnisse wurden hier bereits umgesetzt. So werden künftig die Personen, die durch Widerstand ihre Rückführung quasi unmöglich machen und zu einem Abbruch führen, künftig in der LAB NI untergebracht und nicht mehr in der Kommune, in der sie vorher untergebracht worden sind. Zudem werden inzwischen sogenannte Dublin-Fälle in Niedersachsen in der Landesaufnahmebehörde untergebracht. Dies soll gewährleisten, dass Rücküberstellungen in die jeweiligen EU-Einreiseländer besser sichergestellt werden können. Meine Damen und Herren, die Landesregierung nimmt das Thema Rückführungen sehr ernst. Auf jeder Innenministerkonferenz diskutieren wir mit den anderen Ländern und mit dem Bund die bestehenden Hemmnisse und wie diese weiter abgebaut werden können. Die eigenen Rückführungsmaßnahmen überprüfen wir und befinden uns in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. So konnten wir, wie dargestellt, die Zahl der Rückführungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigern. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren 21 605 Personen in Niedersachsen zur Ausreise verpflichtet, wovon 17 722 Personen vollziehbar ausreisepflichtig waren, deren Aufenthalt aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen aber zu dulden ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 hielten sich insgesamt 2 665 ausreisepflichtige Personen in Niedersachsen auf. Davon waren 16 868 Personen vollziehbar ausreisepflichtig, deren Abschiebung aufgrund von tatsächlichen oder rechtlichen Gründen vorübergehend ausgesetzt wurde. Zu Frage 2: Hierzu verweise ich auf meine Vorbemerkungen. Zu Frage 3: Im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport ist die Arbeitsgruppe „Einzelfälle" ein seit Jahren etabliertes Gremium. In ihr werden ausländerrechtliche Einzelfälle mit dem Ziel behandelt, aufenthalts-, asyl-, staatsangehörigkeits- und passrechtliche Maßnahmen gegen ausländische Personen zu prüfen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen und durch ihre extremistischen oder terroristischen Bezüge die innere Sicherheit des Bundes und der Länder gefährden. Zudem besteht die Arbeitsgruppe „Aufenthaltsrechtliche Behandlung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer" mit dem Ziel, die Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zur Aufenthaltsbeendigung bei in besonderem Maße straffällig gewordenen Ausländerinnen und Ausländern sicherzustellen. Die Schwerpunkttätigkeit dieser Arbeitsgruppe ist es, die Ausländerbehörden zu unterstützen, ihre umfangreiche Hilfestellung anzubieten und daraus resultierend die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen zu optimieren und letztendlich zum Erfolg zu kommen. Die AG ABSA nimmt hierbei eine Schnittstellenfunktion wahr, mit der sie den erforderlichen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Ausländerbehörden und den Sicherheitsbehörden gewährleistet. Beide Arbeitsgruppen, meine Damen und Herren, haben sich bewährt und werden ihre Arbeit mit großer Intensität fortsetzen, um Rückführungen, vor allen Dingen von Straftätern und Gefährdern, konsequent zu vollziehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin.
