landtag-niedersachsen.de ↗

Birgit Butter

CDU 29.01.2025 10:14 min Tagungsabschnitte 19/22

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Statistisch gesehen jeden Tag versucht ein Partner oder Ex-Partner, eine Frau umzubringen. An jedem dritten Tag gelingt es ihm. Die erschütternden Zahlen zu häuslicher Gewalt gingen kürzlich auch im Rahmen des Orange Day durch die Presse: über 255 000 Opfer von häuslicher Gewalt im Jahr 2023, davon 20 875 erfasste Fälle in Niedersachsen - ein Anstieg um knapp 11 %. Das sind 48 Fälle pro Tag. Und die Dunkelziffer ist weitaus höher, Schätzungen zufolge vier- bis fünfmal so hoch. Die stellvertretende Landesvorsitzende des Weißen Rings, Lena Weilbacher, zog daraus die Folgerung im Innenausschuss: „Alle 45 Sekunden wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt." Alle 45 Sekunden! Hinter diesen Zahlen stehen Menschen wie du und ich. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die Leid, Schmerz und Angst ausgesetzt sind, viele von ihnen regelmäßig und leider sogar täglich. Das heißt, häusliche Gewalt ist nicht nur ein privates Drama, sondern auch ein gesellschaftliches Versagen, wenn wir nicht entschlossen und umfassend handeln. Es ist unsere Aufgabe, denjenigen beizustehen, die oft im Verborgenen leiden - in Angst, Isolation und ohne Zugang zu Hilfe. Als Politik haben wir die Verantwortung, diese Menschen zu schützen und ihnen Perspektiven zu geben. Mit der Istanbul-Konvention, der Deutschland beigetreten ist, haben wir zudem eine klare internationale Verpflichtung übernommen, gegen häusliche Gewalt zu kämpfen. Doch diese Verpflichtung bleibt vielerorts noch Stückwerk. Der Europarat hat Deutschland im Jahr 2022 zu Recht gerügt, weil wir unsere Zusagen bislang nicht ausreichend umgesetzt haben. Das darf uns nicht länger tatenlos bleiben lassen. Häusliche Gewalt ist kein Randthema. Sie ist eine fundamentale Bedrohung für den sozialen Frieden und die Rechtsstaatlichkeit. Meine Damen und Herren, am 8. November letzten Jahres haben wir das Thema häusliche Gewalt hier im Plenum zum Teil äußerst emotional erörtert. Bereits in dieser Debatte hat die CDU-Fraktion ausdrücklich kritisiert, dass die Vorschläge von Rot-Grün nicht ausreichend sind. Ich wiederhole das von mir in der Debatte Gesagte, nachzulesen im Plenarprotokoll auf Seite 4 322: „Dass sich die Landesregierung zunächst auf Bundesebene für eine bundesweit einheitliche Regelung des Einsatzes von elektronischen Fußfesseln im Gewaltschutzgesetz einsetzen möge, ... ist zu wenig. Anstatt der Bitte an die Landesregierung, sich auf Bundesebene einzusetzen, ist das Gebot der Stunde: Selbst tätig werden und die elektronische Überwachung im Polizeirecht verankern. Wir hier im Niedersächsischen Landtag sind in der Lage, das eigenständig zu regeln." Ich zitiere weiter aus meiner Plenarrede vom November: „Also muss die Landesregierung, müssen Sie, Frau Ministerin Behrens, sofort handeln. Wir brauchen eine präventiv-polizeiliche Befugnisnorm, und zwar schnellstmöglich. Wir werden der Landesregierung gern behilflich sein, um die elektronische Fußfessel im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zu verankern und unserem Schutzauftrag gerecht zu werden." So weit meine Plenarrede aus dem vergangenen Jahr und so weit die ausdrückliche Forderung der CDU-Landtagsfraktion an Sie, Frau Innenministerin, tätig zu werden. Das ausdrückliche Angebot, in dieser wichtigen Sache, in der wir uns wirklich alle einig sind, an einem Strang zu ziehen und gemeinsam die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zu verankern, haben wir als CDU schon in der von mir benannten Plenardebatte im letzten Jahr gemacht. Also, worauf warten wir? Nicht warten, machen! Andere Länder wie Spanien haben uns vorgemacht, wie erfolgreich diese Methode sein kann - seit 2009. Dort hat die elektronische Überwachung dazu beigetragen, dass es in überwachten Fällen keine tödlichen Gewalttaten mehr gab. Sie ist also nachweislich und das schon seit über 15 Jahren ein effektives Mittel zur Durchsetzung von Annäherungsverboten. Meine Kolleginnen und Kollegen, wie die Praxis zeigt, werden Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz oder auch polizeiliche Wohnungsverweisungen in vielen Fällen missachtet. Potenzielle Gewalttäter nähern sich wiederholt ihren potenziellen Opfern, und das Risiko erneuter Gewalttaten steigt. In diesen Fällen ist es derzeit das Opfer, das selbst die Polizei rufen muss, um sich vor dem Täter zu schützen. Steht der potenzielle Täter plötzlich vor der Tür, so hat das potenzielle Opfer oft gar keine Zeit, die Polizei zu rufen. Genau hier setzt die elektronische Aufenthaltsüberwachung an. Durch die Alarmauslösung wird die Polizei unmittelbar über die Annäherung informiert. Die Polizei kann das potenzielle Opfer warnen und vor allem zeitnah zum potenziellen Täter gelangen. Zudem ist davon auszugehen, dass die permanente elektronische Aufenthaltsüberwachung auch abschreckend wirkt. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann damit bei der Rettung des Opfers entscheidend sein. Vor diesem Hintergrund haben bereits einige Länder für den landespolizeilichen Schutz vor häuslicher Gewalt eine Rechtsgrundlage geschaffen, die die elektronische Aufenthaltsüberwachung vorsieht: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen. Bremen, Schleswig-Holstein und Berlin wollen in Kürze folgen. Wenn Sie sich die unterschiedlichen Regierungsbeteiligungen in diesen Ländern ansehen, stellen Sie fest, dass die Schaffung der Rechtsgrundlage in den Ländergesetzen keine Frage der Parteifarbe ist, sondern es ist der gemeinsame Wille, den Opfern von häuslicher Gewalt zu helfen. Die Sache, der Schutz der Opfer häuslicher Gewalt, eint alle über Parteigrenzen hinweg. Darum bitte ich auch die regierungstragenden Fraktionen von Rot-Grün hier im Niedersächsischen Landtag: Unterstützen Sie diesen vorliegenden Gesetzentwurf. Oder worauf wartet Niedersachsen? Auf das Gewaltschutzgesetz des Bundes? Der Referentenentwurf zum Gewaltschutzgesetz selbst sieht ausdrücklich vor, dass eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene die landespolizeilichen Regelungen ergänzt, ohne etwas am kompetenzrechtlichen Verhältnis zwischen dem Gewaltschutzgesetz und den Polizeigesetzen der Länder zu ändern. Daher sei es wichtig, dass alle Länder auch in ihren Polizeigesetzen rechtliche Grundlagen schaffen, damit der Opferschutz umfassend sichergestellt ist. Sofern von der Innenministerin und der Justizministerin behauptet wird, dass eine Regelung im Gewaltschutzgesetz ausreiche, so ist das falsch. Sie suggerieren: Wenn der Bund eine Regelung treffe, sei das Problem gelöst - erst dann, wenn nicht, müssten die Länder handeln. Das ist falsch. Eine solche Einschätzung der beiden Ministerinnen verkennt das Verhältnis der zivilrechtlichen Schutzinstrumente Gewaltschutzgesetz zu den polizeirechtlichen Schutzinstrumenten -NPOG. Selbst dann, wenn es zu einer bundesgesetzlichen Regelung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutzgesetz kommen sollte, entstünde eine markante Schutzlücke, wenn der Landesgesetzgeber auf eine entsprechende Regelung im NPOG verzichten sollte. Warum? Die zivilrechtlichen und polizeirechtlichen Schutzinstrumente das hat die Anhörung im Innenausschuss gezeigt stehen nicht in einem Entweder-oder-Verhältnis, sondern in einem Sowohl-als-auch-Verhältnis zueinander. Das zeige bereits die Existenz des § 17 a NPOG. In dieser Norm sind die Wohnungsverweisung und das Aufenthaltsverbot bei häuslicher Gewalt geregelt. Diese Maßnahmen zielten darauf ab, in Fällen drohender gewaltsamer Übergriffe die akute polizeiliche Krisenintervention vor Ort zu ermöglichen; denn zivilrechtlicher Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz setze eine Antragstellung und ein gerichtliches und zwar ein familiengerichtliches Verfahren voraus. Schon deshalb könne eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz selbst dann, wenn einmal die Möglichkeit bestehen sollte, diese mit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung zu verbinden, den erforderlichen lückenlosen Opferschutz nicht bieten. Flankierende landespolizeiliche Regelungen seien unverzichtbar. Meine Damen und Herren, wenn wir es mit dem Schutz der Opfer vor häuslicher Gewalt ernst meinen, dann dürfen wir nicht weiter warten. Mit jedem Tag, der verstreicht, ohne dass wir hier als Landesgesetzgeber tätig werden, überlassen wir Opfer von häuslicher Gewalt ihrem Schicksal - Opfer genauso wie Manuela A. aus meiner Heimatstadt Buxtehude. Das Stader Tageblatt und das Buxtehuder Wochenblatt berichteten am 12. November 2024: „Häusliche Gewalt in Buxtehude Das Verbrechen, das sich am 11. November 2024 in der Schröderstraße in Buxtehude ereignete, war außergewöhnlich brutal. Bei einem Streit kam eine von ihrem Ex-Mann angezündete Frau ums Leben. Der Mann habe die 42-jährige Frau und sich selbst mit einer brennbaren Flüssigkeit aus einem Kanister überschüttet und anschließend die Flüssigkeit entzündet. Die Frau habe in Flammen gestanden. In ihrem Badezimmer habe sie versucht, die Flammen selbst zu löschen. Ein Nachbar habe die Wohnungstür aufgebrochen und die Frau au s der verrauchten Wohnung gebracht. Der Mann starb noch in der Wohnung an seinen Brandverletzungen. Die Frau wurde in eine Spezialklinik gebracht, erlag aber einen Tag später ihren schweren Verletzungen." Das besonders Bittere an dieser Tragödie: Diesem Mann war ein Annäherungsverbot auferlegt worden. Der Tod von Manuela A. wäre mit einer elektronischen Fußfessel höchstwahrscheinlich zu verhindern gewesen. Die Erfolge aus Spanien lassen diese Behauptung zu. Was hindert uns daran, Frauen wie Manuela A. schnellstmöglich vor ihren Peinigern zu schützen? Was hindert uns daran, Frauen wie Manuela A. schnellstmöglich vor ihren Peinigern zu schützen, bevor es zum Äußersten kommt? Was hindert uns als Landesgesetzgeber, zeitnah eine Befugnisnorm für die elektronische Aufenthaltsüberwachung zum Schutz vor Beziehungsgewalt in das NPOG aufzunehmen? Was hindert uns? Nichts! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir diesen Schritt. Helfen Sie mit! Ein sicheres Niedersachsen ist machbar! Herzlichen Dank.

Alle Reden von Birgit Butter Rede ansehen ↗