Julia Retzlaff
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Novellierung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf" - das kommt zunächst recht technisch daher. Doch die Neuauflage des Abkommens betrifft ein wichtiges Thema: die Gesundheit der Menschen in unserem Land, für die der Öffentliche Gesundheitsdienst, kurz: ÖGD, von besonderer Bedeutung ist. Denken wir beispielsweise an die immensen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie. Es war der ÖGD mit den kommunalen Gesundheitsämtern in Niedersachsen und dem Landesgesundheitsamt, der Infektionsketten nachverfolgt, Quarantänemaßnahmen überwacht und Impfkampagnen unterstützt und umgesetzt hat. Ohne die hohe Leistungsbereitschaft und professionelle Arbeit der Mitarbeitenden des ÖGD hätten wir die Pandemie nicht bewältigen können. Dem Öffentlichen Gesundheitsdienst obliegen vielfältige Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsförderung und der Prävention. Für die Erfüllung dieser Aufgaben benötigen die Bediensteten adäquate Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Zudem steht auch der ÖGD vor der Herausforderung des Fachkräftemangels. Die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen spielt hier eine Schlüsselrolle. Mit mehr als 19 000 Teilnehmenden jährlich ist sie die zentrale Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätte für die Fachberufe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland, von der Ausbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin bis hin zu Qualifikationen wie der Lebensmittelüberwachung oder auch dem Kinderschutz. Die Gesetzesnovelle schafft jetzt die Grundlage, dass die Akademie ihren Bildungsauftrag moderner, flexibler und familienfreundlicher gestalten kann. Konkret bedeutet das: Die Angebote der Akademie können künftig auch dezentral in den Bundesländern oder digital durchgeführt werden. Das vereinfacht den Zugang zu wichtigen Weiterbildungsmaßnahmen, besonders für die Vereinbarung von Beruf und Familie. Zur Stärkung der wissenschaftlichen Evidenz und der Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wird in der Novelle des Staatsvertrages außerdem die Möglichkeit zur Wahrnehmung von Drittmittelprojekten verankert. Damit wird die Wissenschaftsbasierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gestärkt - ein zentrales Ziel des Paktes für den ÖGD, den Bund und Länder nach der Pandemie aufgelegt haben. Die Akademie kann und soll hier eine führende Rolle einnehmen, indem sie innovative Weiterbildungsformate entwickelt und evidenzbasierte Inhalte vermittelt. Sehr geehrte Damen und Herren, ein starker Öffentlicher Gesundheitsdienst ist unverzichtbar. Er ist Garant für Prävention, Gesundheitsförderung und Krisenbewältigung. Es ist zu erwarten, dass diese Rolle des ÖGD aufgrund von Naturereignissen, Krisen und Pandemien sowie der Alterung der Bevölkerung zunimmt. Die Arbeit der Akademie, deren Träger jetzt 13 Bundesländer sind und die somit eine vernetzte hochwertige Aus- und Weiterbildung ermöglicht, gilt es unbedingt zu unterstützen. Sie ist ein gutes Beispiel dafür, wie es gelingen kann, im Sinne eines übergeordneten Ziels übergreifend, effizient, vernetzt, auf hohem Niveau unter den Bundesländern zusammenzuarbeiten. Wir werden dem Gesetzentwurf daher selbstverständlich zustimmen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Retzlaff. -
