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Daniela Behrens

SPD 29.01.2025 2:36 min Tagungsabschnitte 19/22

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich sehr herzlich dafür, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung, den wir im September des vergangenen Jahres eingebracht haben, so schnell und so zügig und vor allen Dingen auch so kooperativ in den Ausschüssen diskutiert worden ist. Es ist wichtig, dass wir unsere Kommunen, die vor Ort die Arbeit leisten, so gut wie möglich stärken, dass wir sie auch unterhaken, wenn es schwierig wird. Dieser Gesetzentwurf, den wir Ihnen vorgeschlagen haben, ist ein Teil unserer Strategie, einfacher, schneller und günstiger zu werden. Denn mit dem Gesetzentwurf schaffen wir es, dass die Arbeit in den Kommunen schneller und verbessert werden kann. Erst einmal herzlichen Dank für diese gute Unterstützung! Ich möchte gerne auf drei Themen eingehen. Das Erste ist natürlich die Verlängerung der Amtszeit von Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten von fünf auf acht Jahre. Das sichert die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in den Kommunen. Das trägt auch zur Fachkräftesicherung in den Kommunen bei. Denn es ist wichtig, dass Frauen und Männer, die sich für einen solch anspruchsvollen Job interessieren, auch in einer gewissen Phase wirken können. Das ist eine Forderung der kommunalen Familie, die wir hier aufnehmen. Deswegen herzlichen Dank! Der Vollständigkeit halber will ich sagen, dass diese Dauer der Amtszeit natürlich erst mit der nächsten Wahl gilt, also ab November 2026. Das heißt, alle, die bereits gewählt sind, bleiben so lange wie bisher vorgesehen in ihrem Amt. Das Zweite ist: Die Kommunen erhalten neue, innovative und flexible Vorschriften zum Thema Konzernkredite, Konzernliquiditätskredite und auch zum Thema Konzernfinanzierung. Das war auch ein Wunsch aus den Kommunen, um mit ihren Unternehmungen besser umgehen zu können. Wir leben in harten finanziellen Zeiten, und da brauchen wir Liquiditätsmöglichkeiten und kreative Haushaltsführung. Wir haben das nach einer Experimentierphase aufgenommen und in eine dauerhafte gesetzliche Regelung umgewandelt, und das ist wichtig. Das Dritte ist eine kleine, aber wichtige Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Wir möchten den kommunalen Vollstreckungsbehörden die Möglichkeit geben, besser zusammenzuarbeiten und Aufgaben auf die Gemeinden bzw. die Landkreise zu übertragen. Das bündelt den Arbeitsaufwand, und das macht es auch einfacher, schneller, günstiger. Insofern herzlichen Dank für die gute Beratung und vielen Dank, dass Sie unseren Weg mitgehen. Herzlichen Dank.

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