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Stephan Bothe

AfD 30.01.2025 3:54 min Tagungsabschnitte 19/22

Abschiebeoffensive 2024 endlich einleiten - Kapazitäten der Bundeswehr für Abschiebeflüge nutzen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wo ein Wille ist, da ist ein Weg. Das haben wir gestern im Bundestag erlebt. Und wo kein Wille ist, will man den Weg, der sich möglicherweise direkt vor einem eröffnet, gar nicht sehen. Und damit sind wir wieder im Niedersächsischen Landtag. Die grausamen Morde von Aschaffenburg durch einen Afghanen, der gar nicht hätte hier sein dürfen zeigen auf dramatische Weise, dass die Zeit der Ausreden endlich vorbei sein muss und das Thema Abschiebung endlich mit der gebotenen Ernsthaftigkeit angegangen werden sollte. Aschaffenburg, Brokstedt, Solingen, Magdeburg und viele weitere Orte, an denen es zu Morden durch Migranten kam, müssen zu einer migrationspolitischen Wende führen, nach der abgelehnte Asylbewerber konsequent abgeschoben werden - und das, wenn es notwendig ist, auch mit Amtshilfe der Bundeswehr. Wo kein Wille ist, vollziehbar ausreisepflichtige Personen abzuschieben, wenn sie Deutschland nicht freiwillig verlassen wollen, ignoriert man schlichtweg die Möglichkeiten, die auf der Hand liegen. Aber genau so kennen wir Rot-Grün: Immer wenn es um die Eindämmung der illegalen Massenmigration und um die Rückführung geht, stellen Sie konsequent auf stur, verweigern die Realität und arbeiten nicht an realistischen Lösungen. Nach wie vor gibt es keine eindeutige verfassungsrechtliche Einschätzung zur Grundgesetzkonformität von Abschiebeflügen durch Flugzeuge der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe gemäß Artikel 35 des Grundgesetzes. Und aus Angst, eine Prüfung könnte ergeben, dass ein solches Vorgehen vom Grundgesetz gedeckt wäre, verweigert Rot-Grün im Innenausschuss die weitere Befassung mit dem Thema und scheut einen entsprechenden verfassungsrechtlichen Prüfantrag an den GBD wie der Teufel das Weihwasser. Aber die Realität ist doch: Für Abschiebeflüge durch Bundeswehrmaschinen findet sich kein ausdrückliches Verbot im Grundgesetz. Und die Frage, ob es sich überhaupt um einen Einsatz der Bundeswehr handeln würde oder ob man die Hilfeleistung der Bundeswehr nicht so gestalten könnte, dass die Einsatzschwelle nicht überschritten würde, interessiert Sie doch in Wahrheit gar nicht. Nein, Rote und Grüne tun ohnehin alles, was in ihrer Macht steht, um Abschiebungen in Niedersachsen zu verhindern oder sie gar nicht durchführen zu müssen - wie man es beim Thema Kirchenasyl oder in der Causa der LAB NI-Briefe erlebt hat. Am Ende mangelt es dieser Landesregierung schlicht und ergreifend am politischen Willen, die vornehmlich vor den Wahlen gemachten Ankündigungen in der Migrationspolitik auch umzusetzen. Es wird ständig nur nach Ausreden gesucht, anstatt nach Lösungen. Die Weigerung von Piloten ziviler Verkehrsmaschinen, Abzuschiebende im Flugzeug zu befördern, bleibt ein wesentlicher Grund für das Scheitern vieler Abschiebungen. Auch in Niedersachsen wir haben es ja heute Morgen gehört scheitern mehr als die Hälfte aller Abschiebeversuche. Die USA und ihr neuer Präsident Donald Trump haben es uns vorgemacht: Dort werden kriminelle Ausländer mit Militärmaschinen in ihre Heimatländer zurückgebracht. Warum soll das bei uns nicht möglich sein? Das gilt es doch zu prüfen, werte Kollegen. Deswegen, meine Damen und Herren: Eine wie von uns geforderte verfassungsrechtliche Prüfung durch den GBD wäre ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Migrationspolitik in Niedersachsen gewesen. Aber das wollten Sie nicht. Unseren Antrag hierzu haben Sie abgelehnt. Daher bleibt die Migrationspolitik in Niedersachsen in denkbar schlechten Händen. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. - Als Nächstes hat

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