Gerd Hujahn
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Entwurf zu einer Gesetzesänderung der AfD: Ein neuer § 1 a soll in das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz eingefügt werden: „Soweit in diesem Gesetz in Bezug auf das Geschlecht einer Person genommen wird, ist grundsätzlich das bei der Geburt festgestellte biologische Geschlecht maßgeblich." Liebe Kolleginnen und Kollegen, Nachtigall, ich hör dir trumpen. Was möchte die AfD? Menschen, die sich nach ihrer Geburt einer Geschlechtsumwandlung unterzogen und eine Änderung des Geschlechtseintrags im Geburtsregister vorgenommen haben, sollen in das jeweilige Gefängnis ihres biologischen Geschlechts gesperrt werden. Stellen wir uns das mal vor: Ein „biologischer" Junge erkennt im Laufe seines Lebens, dass er sich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlt. Nach einer Hormonbehandlung und einem an ihm vorgenommenen, die äußeren Geschlechtsorgane verändernden operativen Eingriff ist er nach Personenstandsregister weiblich. Nun fühlt sie sich als Frau, sieht aus wie eine Frau und ist rechtlich eine Frau. Diese Frau wird nun straffällig und muss eine Haftstrafe verbüßen. Nach dem Gesetzentwurf der AfD beginnt dann der Spießrutenlauf im Männervollzug. Ich überlasse es Ihrer Vorstellungskraft, was diese Frau im Männervollzug zu erleiden hat. Das Gleiche gilt natürlich auch für Frauen, die sich zum Mann haben machen lassen. Über Kinder, die sich bei der Geburt nach § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz keinem Geschlecht zuordnen lassen, die mit keinen Angaben oder als divers geführt werden, macht der Gesetzentwurf gar keine Angaben. Der Gesetzentwurf ist rechtswidrig. Zurückgehend auf § 8 des Transsexuellengesetzes, TSG, von 1980 kann bei dem eben dargestellten Beispiel ‑ bei der „großen Lösung"; also dem operativen Eingriff das entsprechende Geschlecht im Personenstandsregister rechtlich verbindlich anerkannt werden, und das bei der Geburt festgestellte Geschlecht wird geändert. Herr Hujahn, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Jahn zu? Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu. Herr Jahn hat ja auch keine zugelassen. Seit dem 1. November 2024 ist das TSG durch das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, SBGG, reformiert. Die darin enthaltenen Regelungen widersprechen dem Gesetzentwurf der AfD in gleicher Form. Für mich persönlich macht aber noch ein anderer Rechtsgrund den Gesetzentwurf der AfD rechtswidrig: Er verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes - und für mich insbesondere gegen Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar." „Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Und da gehören auch wir dazu. Derzeit haben wir übrigens keine Männer in Frauengefängnissen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank, Herr Hujahn. - Die nächste Wortmeldung kommt
