Stephan Bothe
Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Niedersachsen
Herrn Bothe. Herr Bothe, Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich versuche, das jetzt noch mal ganz ruhig aufzuarbeiten. Wenn es eine Regelung gibt, die von der Ministerpräsidentenkonferenz getroffen wird, wenn es nach Erlasslage im Innenministerium eine Bargeldobergrenze gibt und dies ist eine klare Aussage des Innenministeriums, der Innenministerin und des Ministerpräsidenten: Es gibt eine Bargeldobergrenze von 50 Euro, es aber Initiativen gibt, die versuchen, diese 50‑Euro-Obergrenze durch eine Umtauschaktion zu unterlaufen was einen Missbrauch darstellt, dann ist das für mich eine kriminelle Handlung. Das sehe nicht nur ich so. Das Land Bayern prüft aktuell die Einführung eines Straftatbestands über eine Bundesratsinitiative. Ich glaube, dass es in der Gesamtdebatte zur Unterlaufung der Bezahlkarte durchaus diskussionswürdig ist, welche Straftatbestände hier eigentlich erfüllt werden. Das habe ich damit gemeint. Des Weiteren möchte ich sagen mein Fraktionsvorsitzender hat es dankenswerterweise auch gesagt: Wie oft haben Sie uns als „Faschisten" bezeichnet? Wie oft haben Sie uns als „Nazis" bezeichnet? Herr Bothe, überlegen Sie sich bitte Und wenn Herr Bothe, ich mache jetzt eine Nein! Aus meiner Sicht Herr Bothe! Herr Bothe! - Herr Bothe,
