Daniela Behrens
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Die Frau Ministerin antwortet. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Buschmann, ich bin der festen Überzeugung, dass wir, wenn wir bei der Rückführung von vollziehbar Ausreisepflichtigen die alles durchlaufen haben und die unser Land verlassen müssen, weil sie keinen Asylanspruch haben die Effektivität erhöhen wollen, vor allen Dingen Schnittstellen reduzieren und in den Behörden gut zusammenarbeiten müssen. Deswegen ist die Zusammenarbeit der Landesaufnahmebehörde mit den kommunalen Ausländerbehörden essenziell. Daher haben wir im Haushalt für dieses Jahr hinsichtlich der Stellen in der Landesaufnahmebehörde auch einen erheblichen Aufwuchs. Diese Stellen sind im Wesentlichen dafür da, dass wir bei schwierigen Fällen die Landesaufnahmebehörde mehr in die Verantwortung bringen, dass wir bei Dublin-Fällen die Landesaufnahmebehörde mehr in die Verantwortung bringen damit die Menschen gar nicht erst verteilt werden und wir eine Schnittstelle weniger haben und dass wir „schwierige Personen" die die Abschiebung verhindert haben, weil sie sich gewehrt haben in die Landesaufnahmebehörde aufnehmen und nicht mehr in die Stadt oder in die Gemeinde, wo sie vorher waren, zurückbringen - damit es keine Belohnung ist, wenn man sich der Abschiebung widersetzt. Also, die Landesaufnahmebehörde spielt eine stärkere Rolle, und das kann sie natürlich nur, wenn es das entsprechende Personal dafür hat. Daher haben wir im Haushalt einen erheblichen Aufwuchs der Mittel für die Landesaufnahmebehörde, vor allen Dingen auch im Stellenplan. Das können Sie alles nachlesen. Die Landesaufnahmebehörde wird auch in diesem Jahr gerade bei den schwierigen Fällen noch mehr Verantwortung übernehmen, um die eigentlich zuständigen kommunalen Ausländerbehörden zu entlasten. Denn wir alle haben ein Recht darauf und mir ist es auch persönlich wichtig, dass bei denjenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, die Ausreisepflicht auch umgesetzt wird. Das erwartet die Bevölkerung von uns - und damit schützen wir auch unser Asylsystem, weil diejenigen, die kein Asyl erhalten, andere Wege finden müssen, um nach Deutschland zu kommen. Wenn ein rechtsstaatliches Verfahren die Ausreisepflicht ergeben hat, dann muss sie umgesetzt werden, und das wollen wir auch tun. Danke schön. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die vierte Zusatzfrage für die Fraktion der AfD stellt ebenfalls der Abgeordnete Bothe.
