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Nadja Weippert

GRÜNE 29.01.2025 2:26 min Tagungsabschnitte 19/22

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Nach diesem Redebeitrag könnte man ja denken, es geht hier um etwas ganz anderes. Aber tatsächlich geht es hier um vier Punkte eines Gesetzentwurfes, den wir hier heute vorlegen und auf den Weg bringen. Erstens verlängern wir die Amtszeiten von hauptamtlichen BürgermeisterInnen und LandrätInnen von derzeit fünf auf acht Jahre, und zwar analog der bereits bestehenden Regelung der allgemeinen StellvertreterInnen in den Kommunen. Wir wollen damit mehr Menschen ermutigen, ein politisches Hauptamt in der ersten Reihe anzustreben und so Verantwortung für die BürgerInnen in den Kommunen zu übernehmen. Denn längere Amtszeiten bieten größere Planungssicherheit, sowohl im Amt als auch im Privatleben der MandatsträgerInnen. Und gerade Letzteres macht das Amt dann natürlich auch attraktiver. Das ist dringend notwendig. Warum? Die Rede eben hat es leider gezeigt: Unser Land allen voran kleine Kommunen braucht Menschen, die trotz zahlreicher, stark zunehmender öffentlicher Anfeindungen unter anderem von Rechtsextremisten und Reichsbürgern noch bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Denn es wird immer schlimmer, liebe KollegInnen. Zweitens liefern wir das, was die Kommunen angesichts knapper Haushalte dringend fordern: Die Aufnahme von Konzernkrediten als dauerhafte Regelung wird nach inzwischen erfolgreicher Erprobungsphase fest etabliert. Damit können unsere Kommunen Kredite für Investitionen ihrer Unternehmen aufnehmen und die Mittel an diese weiterleiten, ohne den Kernhaushalt dabei zu belasten. Als Drittes geben wir den niedersächsischen Gemeinden die Möglichkeit, zukünftig die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkbeiträge auf die Landkreise zu übertragen. Und last, but not least stellen wir über eine nachträglich noch eingearbeitete Regelung klar, dass keine Pflicht zur Erhebung der kommunalen Bettensteuer besteht. Liebe KollegInnen, und doch sind das nur erste Schritte auf dem Weg zu einer dringenden Modernisierung unserer niedersächsischen Kommunalverfassung. Weitere, die unsere Kommunen, aber allen voran unser Ehrenamt zukunftsfest aufstellen, werden zeitnah folgen. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Weippert. -

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