Stephan Bothe
Sicherheit der IT-Systeme in Wirtschaft und Verwaltung in Niedersachsen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hiermit beantrage ich im Namen der AfD-Fraktion eine sofortige Unterrichtung durch die Landesregierung zu dem Fall des kriminellen Asylbewerbers aus Guinea-Bissau in Lüneburg und dazu, dass die Innenministerin ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung nach Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung nicht nachgekommen ist, in dem es heißt: „Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten." Herr Präsident, ich erlaube mir, den GO-Antrag zu begründen. Am heutigen Morgen unter Punkt 22 a Dringliche Anfrage der CDU fragte ich die Landesregierung konkret und unmissverständlich nach dem kriminellen Asylbewerber aus Guinea, welcher in Lüneburg in den letzten sieben Tagen rund 50 Straftaten beging und die Bevölkerung vor Ort in Angst und Schrecken versetzt hat. Die Frau Ministerin antwortete nicht auf diesen Fall und sprach von guter Zusammenarbeit mit den Kommunen und dass man der Landesregierung vertrauen solle. Auf meine nochmalige Nachfrage, wie konkret und genau die Bürger in Lüneburg durch das Ministerium geschützt werden sollen, sagte sie nur nach ein paar Abwertungen in meine Richtung, dass es ein funktionierendes Monitoring gebe. Meine Damen und Herren, diese Antworten waren weder nach bestem Wissen der Ministerin noch vollständig. Denn um 11:20 Uhr am heutigen Tag berichtete die Landeszeitung Lüneburg online, dass der Mann im Polizeigewahrsam sei und in den kommenden Tagen dem Haftrichter vorgeführt werden soll. Der Mann war vollziehbar ausreisepflichtig und hätte schon längst das Land verlassen müssen. Der Artikel endet damit, dass es einen sehr engen Kontakt zwischen der Polizei Lüneburg und dem niedersächsischen Ministerium gegeben hat. Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben mir mein verfassungsmäßiges Recht, dass die Landesregierung meine Fragen nach bestem Wissen vollständig zu beantworten hat, verwehrt. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass der Mann schon längst hätte abgeschoben werden müssen, oder mit der Frage, warum keine Abschiebehaft beantragt wurde. Herr Kollege Bothe, ich weise Sie darauf hin, dass Sie jetzt langsam in eine inhaltliche Debatte einschwenken, die innerhalb eines Geschäftsordnungsantrags nicht mehr zulässig wäre. Ich glaube, Ihr Anliegen ist zum Ausdruck gebracht worden. Ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen. Herr Präsident, vielen Dank. Ich komme zum Schluss. Wir verlangen eine vollständige Unterrichtung über den Sachverhalt und eine Begründung für die Nichteinhaltung des verfassungsgemäßen Auskunftsrechts eines Abgeordneten. Vielen Dank.
