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Christian Fühner

CDU 29.01.2025 7:20 min Tagungsabschnitte 19/22

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In einer Zeit, in der die Probleme an Niedersachsens Schulen kaum größer sein könnten, in einer Zeit, in der wir ernsthaft über existenzielle Sorgen von Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen diskutieren, haben wir hier eine Schulgesetznovelle vorliegen, die durchaus Auswirkungen auf die Zukunft der freien Schulen in Niedersachsen hat. Die Hoffnung von uns als CDU, die Hoffnung von vielen Schulen in freier Trägerschaft, die Hoffnung auch der Verbände war sehr groß, dass bei diesem Gesetz auch wirklich Änderungen herumkommen, die große Probleme für die Zukunft lösen. Viele Bekenntnisse in diese Richtung sind in den letzten Monaten von den Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen abgegeben worden. Man hört hier und da, dass auch die SPD gegenüber dem Kultusministerium sehr deutlich gemacht hat, dass, wenn dieses Gesetz jetzt kommt, es auch im Einklang mit den Verbänden geschehen soll, dass es die Unterstützung der Verbände erfahren soll, damit man in diese Beratung einsteigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei genauem Hinsehen und auch beim Praxischeck, den die Schulen schon jetzt mit diesem Gesetzentwurf vornehmen, wird deutlich, dass dieser Gesetzentwurf erhebliche Probleme hat. Die jetzt geäußerte Kritik von allen Verbänden, die in diesem Bereich verantwortlich sind, aber auch von einzelnen Schulen, die bereits durchgespielt haben, was dieses Gesetz bedeuten würde, macht deutlich, dass dieser Gesetzentwurf keine Lösung sein kann, um die Probleme der Schulen in freier Trägerschaft in diesem Land wirklich zu lösen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will eines klar sagen: Frau Lansmann hat diese Kritik aufgegriffen und deutlich gemacht, dass wir am Anfang dieses Prozesses stehen und die Beratung erfolgt, und auch die Hoffnung damit verbunden, dass es da noch Änderungsmöglichkeiten gibt. Ich hoffe, dass das ernst gemeint ist und dass wir im laufenden Beratungsverfahren zu Änderungen an diesem Gesetzentwurf kommen können. Das Hauptproblem an diesem Gesetzentwurf ist die zugrunde liegende Berechnungsformel - nicht die Parameter, die vorgesehen sind denn darauf hat man sich im Letter of Intent verständigt, sondern der Umstand dass die realen Schülerkosten, die wir in Niedersachsen haben, hier nicht wirklich abgebildet werden. Es wäre ja so einfach, einfach mal zu evaluieren, wie hoch die Schülerkosten im staatlichen Schulsystem in Niedersachsen wirklich sind. Das haben andere Bundesländer auch auf die Reihe bekommen. Es wäre möglich das ist keine Raketenwissenschaft, einmal auszurechnen: „Was kostet ein Schüler im staatlichen Schulsystem?", um sich daran zu orientieren. Ich verstehe aber auch, dass das nicht nur jetzt von Frau Hamburg, sondern im Vorfeld auch schon von Herr Tonne immer wieder abgeblockt worden ist und dass man nicht evaluieren wollte, wie hoch die realen Schülerkosten sind, weil man es dann schwarz auf weiß hätte, dass die Finanzhilfe in Niedersachsen nicht ausreichend ist, dass sie nicht gerechtfertigt ist. Das wollen Sie nicht. Sie gehen dieser Diskussion aus dem Weg, weil das Geld kostet und Sie das Geld hierfür nicht zur Verfügung stellen wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist auch klar, dass das schon unter der Vorgängerregierung eine Baustelle gewesen ist - nicht erst jetzt, in dieser Legislaturperiode. Der damalige Kultusminister Tonne hat diese Diskussion mit einem Letter of Intent beendet. Er hat keine Lösung herbeigeführt, sondern es mit einem Letter of Intent in die nächste Wahlperiode verlagert. Frau Hamburg stand damals hier und hat es als Oppositionspolitikerin kritisiert, dass Herr Tonne diese Debatte lediglich mit einem Letter of Intent beendet. Aber, Frau Hamburg, das, was gerade von der SPD als Signal des Letter of Intent beschrieben worden ist, ist im Grunde nichts anderes als das, was Sie jetzt auch machen. Die Kostenneutralität, die in diesem Gesetzentwurf verankert ist, führt dazu, dass die zukunftssichere Finanzierung auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Und dann schieben Sie die Evaluierung auch noch auf einen Zeitraum nach den Landtagswahlen. Das ist genau das Gleiche, was die Vorgängerregierung, was Ihr Vorgänger, auch gemacht hat: Die Probleme der Finanzierung unserer freien Schulen sollen in drei Jahren evaluiert werden. In Niedersachsen hoffen viele darauf, dass Sie dann nicht mehr im Amt sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn dieses Gesetz so kommt, dann wird die Existenz der Schulen in freier Trägerschaft weiterhin gefährdet sein und Niedersachsen bleibt auf einem Abstiegsplatz im bundesweiten Vergleich, was die Ausstattung unserer freien Schulen angeht. Lassen Sie mich noch einen weiteren wesentlichen Kritikpunkt an diesem Gesetzentwurf deutlich zur Sprache bringen. Es geht um die geplanten Veränderungen bei der Schulaufsicht. Sie wollen eine Unterrichtsgenehmigung wiedereinführen. Frau Lansmann hat gesagt: Wir wollen die Bürokratie so gering wie möglich halten. - Bei diesem Thema gibt es im Moment keine Bürokratie. Das, was Sie im Gesetzentwurf stehen haben, bedeutet neue, zusätzliche Bürokratie. Auch wenn man sich anstrengt, Bürokratie aufbaut und den Willen äußert: „Hey, wir bauen zwar Bürokratie auf, aber wir versuchen, sie so gering wie möglich halten", ist das trotzdem ein Bürokratieaufbau. Wenn man das dann auch noch begründet, indem man einen Bericht des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2015 heranzieht, also einen Bericht, der über zehn Jahre alt ist, dann ist das eine doch sehr dünne Begründung für dieses Vorhaben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie führen weiterhin an, dass es deutliche Hinweise auf Qualitätsdefizite an einigen freien Schulen gibt und dass Sie deswegen diese Kontrolle einführen wollen. Frau Kultusministerin, ich frage mich, wo hier das wirkliche Problem ist - ob das Problem bei den freien Schulen liegt oder nicht doch im Kultusministerium, wo Sie die freien Schulen jetzt mit diesem Gesetzentwurf unter einen Generalverdacht stellen, ein neues Bürokratiemonster schaffen und deswegen zusätzliches Personal in der Schulbehörde brauchen. Das hat mit „Freiräumen", wie Sie es immer nennen, gar nichts zu tun. Die Freiräume, die die freien Schulen jetzt haben, werden mit diesem Gesetzentwurf eingeschränkt. Die freien Schulen müssen neue Bürokratie aufbauen, müssen ihre Lehrerstellen genehmigen lassen - und das in einer Zeit, in der wir ohnehin schon zu wenige Lehrkräfte haben. Ich glaube, da müssen wir deutlich nacharbeiten. Diesen Gesetzentwurf und diese Vorschriften können wir in dieser Zeit nicht gebrauchen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die geplanten Änderungen zur Finanzhilfe und zur Schulaufsicht zeigen deutlich, dass die freien Schulen in Niedersachsen nicht die Wertschätzung erfahren, die in den vergangenen Wochen und Monaten von den Abgeordneten an die Verbände herangetragen worden ist. Die Landesregierung hat ein neues Motto herausgegeben. Herr Weil hat gesagt: Wir wollen einfacher, schneller und günstiger werden. Dieses Gesetz zeigt, dass das eine Worthülse ist. Dieses Gesetz ist nicht einfacher. Nein, dieses Gesetz macht die Lage komplizierter. Dieses Gesetz führt auch nicht dazu, dass die Prozesse schneller werden. Nein, die Prozesse werden langsamer. Aber einen Punkt haben Sie getroffen: günstiger. Sie sparen zwar nicht bei der Bürokratie, aber bei einer ausreichenden Finanzhilfe unserer freien Schulen. Dieses Gesetz braucht Nachbesserungen. Ich freue mich auf die Beratungen.

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