Kirsikka Lansmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute steht ein entscheidendes Gesetzgebungsvorhaben an: die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes im Bereich der freien Schulen. Die Schulen in freier Trägerschaft leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Vielfalt, Qualität und Innovation in unserem Bildungssystem. Und doch haftet ihnen in der Öffentlichkeit häufig ein ungerechtes Image an: Immer noch stellen sich viele Menschen freie Schulen als elitäre Einrichtungen vor, die nur für wohlhabende Familien zugänglich sind. Doch das entspricht nicht der Realität der meisten Schulen in Niedersachsen. Schulen in freier Trägerschaft spiegeln die Vielfalt unserer Gesellschaft wider. Kinder aus bildungsfernen Haushalten, aus Familien mit geringem Einkommen oder mit Migrationshintergrund - sie alle finden hier einen Platz. Durch das Sonderungsverbot, die soziale Staffelung der Schulgelder und Stipendien werden diese Schulen für alle erreichbar. In einigen Regionen unseres Landes übernehmen freie Schulen sogar eine essenzielle Aufgabe, indem sie Lücken schließen, wo staatliche Alternativen fehlen. Dort sind sie oftmals die einzige Option, etwa bei gymnasialen Bildungsgängen, und damit für viele Familien unverzichtbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits im Jahr 2022 wurde ein entscheidender Grundstein gelegt. Der damalige Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat gemeinsam mit den Schulen in freier Trägerschaft den Letter of Intent erarbeitet. Diese Absichtserklärung war ein klares Signal: Wir wollen langfristige Lösungen schaffen, die Planungssicherheit geben und die Finanzierung der freien Schulen auf eine solide Basis stellen. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle setzen wir nun zentrale Punkte aus dem Letter of Intent um. Eine transparente Berechnungsgrundlage für die Betriebskostenzuschüsse: Künftig orientiert sich die Berechnung stärker an den tatsächlichen Kosten im öffentlichen Schulwesen, einschließlich der Entgelte für Lehrkräfte, Sachkosten sowie Anrechnungs- und Vertretungskosten. Damit verabschieden wir uns vom bisherigen Referenzschulmodell, das seit 2007 kaum verändert wurde. Vereinfachte Verwaltungsprozesse: Die neue Berechnungsformel reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und schafft Planungssicherheit. Wichtig ist: Keine Schule wird durch die Reform schlechter gestellt. Evaluierungsklausel: Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten wird die neue Finanzhilfe überprüft, um sie weiterzuentwickeln und an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Zusätzliche finanzielle Mittel: Wir stellen insgesamt 20 Millionen Euro bereit, um wichtige Bereiche wie Schulsozialarbeit, Ganztagsangebote und IT-Infrastruktur zu unterstützen. Besonders wichtig ist, dass durch die Abschaffung des Schulgeldes für sozialpädagogische Ausbildung und Pflegeassistenz sowie für Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilpädagogik soziale Berufe gestärkt wurden. Durch diese Maßnahmen, für die das Land erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, sind diese gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Berufsbilder gestärkt worden. Darüber hinaus sorgt die neue Regelung im Bereich der Schulaufsicht für einheitlichere Regeln bei der Genehmigung von Lehrkräften. Dies sorgt insbesondere bei Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern für gleichwertige Voraussetzungen und kann langfristig die Unterrichtsqualität steigern. Gleichwohl bringt die Regelung zusätzliche administrative Anforderungen mit sich, die insbesondere für kleine Schulen eine Herausforderung sein können. Es ist unser Ziel, die bürokratischen Hürden so gering wie möglich zu halten, um die Arbeitsfähigkeit der Schulen nicht zu beeinträchtigen. Natürlich wissen wir, dass es auch Bedenken zu einzelnen Punkten der Gesetzesnovelle gibt. Themen wie die Details zur Evaluierungsklausel oder die konkrete Ausgestaltung der Finanzierungsfaktoren wurden bisher noch nicht abschließend geeint. Diese offenen Fragen können jedoch im weiteren Beratungsverlauf und insbesondere im Rahmen des Anhörungsverfahrens erneut aufgegriffen werden. So bleibt gewährleistet, dass die Anregungen und Perspektiven der freien Schulen auch weiterhin gehört werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wichtig ist heute, den Fokus auf das Positive und bisher Erreichte zu legen. Mit diesem Gesetz schaffen wir eine solide Grundlage für mehr Verlässlichkeit und eine zukunftssichere Finanzierung der freien Schulen. Dies ist ein bedeutender Schritt nach vorn, der die Vielfalt und Qualität in der niedersächsischen Bildungslandschaft stärkt. Abschließend danke ich allen Beteiligten, die diesen Prozess möglich gemacht haben: dem damaligen Kultusminister Grant Hendrik Tonne, der den Letter of Intent erarbeitet hat, unserer Kultusministerin Julia Hamburg, die die Umsetzung engagiert vorangetrieben hat, und den Verbänden der freien Schulen, die sich kritisch, aber stets konstruktiv in den Dialog eingebracht haben. Mit dieser Novelle schaffen wir Planungssicherheit und stärken die Schulen in freier Trägerschaft als wichtigen Bestandteil unseres Bildungssystems. Vielen Dank.
